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0713/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 25.04.2023 betr. "Quartiersgarage für Wohngebiet Barbarastr/Artilleriestr/Maganzinstr" (AN/0741/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.04.2026, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2287 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0713/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung vom 25.04.2023 betr. "Quartiersgarage für Wohngebiet 
Barbarastr/Artilleriestr/Maganzinstr" (AN/0741/2023) 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, dass die Stadt das Grundstück erwirbt 
um 
dort in Verbindung mit einem Investor und einem Betreiber eine Quartiersgarage zu errichten? 
2. Gibt es aus Sicht der Verwaltung Alternativen diese Parksituation, sowie die eingeschränkte 
Befahrung auf der Barbara- und Magazinstraße zu entschärfen? 
3. Für die Eigentümer bzw. Nutzer des Garagenhofes muss sich bei einem Erwerb durch die 
Stadt ein Vorteil ergeben. Dieser könnte darin bestehen, dass die neuen Stellplätze im Park-
haus 
mit E-Ladestationen ausgestattet sind. Welche Voraussetzung wären hierfür zu schaffen? 
3. Situationen dieser Art sind in Köln zahlreich vorhanden. Könnte das Projekt als Pilotprojekt 
für die Stadt Köln dienen? 
Die Verwaltung prüft derzeit auch für andere Veedel die Möglichkeit der Schaffung von Quar-
tiersgaragen. 
Deshalb wird die Anfrage um folgenden Punkt erweitert: 
4. Wurde der Projektvorschlag „Quartiersgarage Barbarastraße Porz“ in die von der Stadt 
Köln 
begonnen Variantenprüfung mit aufgenommen? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Fragen werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 
 
Grundsätzlich bestehen bereits für private Investor*innen Optionen, Quartiersgaragen zu er-
richten (vgl. Mitteilung 2123/2021) und hierfür u. a. Stellplatzablösemittel in Anspruch zu neh-
men (vgl. Mitteilung 0246/2022). Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung zuletzt mit der 
Vorbereitung der Gründung einer kommunalen Mobilitätsgesellschaft beauftragt 
(AN/1059/2025). In dieser Gesellschaft sollen künftig u.a. die Prüfung und Realisierung von 
Quartiersgaragen vorgenommen werden. Inwiefern sich das vorgeschlagene Areal als Pilot-
projekt für eine Quartiersgarage eignen könnte, wäre zwischen Verwaltung und dieser Mobili-
tätsgesellschaft zu klären.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0713/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.03.2026
Erstellt
10.03.2026 11:52