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V/0830/2021

Einrichtung und Betrieb einer neuen Radstation auf der Ostseite des Hauptbahnhofs

Vorlagen 03.11.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.12.2021, TOP 4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

11808 Zeichen

V/0830/2021
V/0830/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Einrichtung und Betrieb einer neuen Radstation auf der Ostseite des Hauptbahnhofs
Beratungsfolge
25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.12.2021 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das zugunsten der Stadt Münster dinglich gesicherte Nutzungsrecht zum dauerhaften Betrieb
einer öffentlichen Fahrradabstellanlage (Radstation) mit über 2.000 Abstellplätzen auf dem
Grundstück Münster, Bremer Platz 50 (Gebäude Hansator) wird der städtischen
T ochtergesellschaftWBI GmbH übertragen. Hierzu schließt die Stadt mit der WBI einen Vertrag
ab.
2. Die WBI GmbH wird beauftragt, alle technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Radstation
im Gebäude Hansator zu schaffen. Für die Ersteinrichtung der Radstation sind die für das
Radlager „Parkhaus Bremer Platz“ bereits angeschafften Fahrradständer zu verwenden, die mit
Fahrradständern aus dem „Hamburger Tunnel“ zu ergänzen sind. Der Betrieb soll am 01.07.2022
beginnen.
3. Die Radstation im Gebäude Hansator erhält ein digitales Parkbetriebssystem, das die Zufahrt und
die Zugänglichkeit zur Radstation rund um die Uhr an jedem Wochentag (24/7) sicherstellt. Der
funktionalen Auslobung eines digitalen Parkbetriebssystems der WBI GmbH wird zugestimmt.
4. Die WBI GmbH wird ferner beauftragt, in der Radstation eine Fahrradwerkstatt einzurichten und
zu verpachten. Der Pächter der Fahrradwerkstatt soll möglichst die Parkaufsicht während der
Betriebszeiten übernehmen. Ggf. organisiert die WBI GmbH die Parkaufsicht in der Radstation im
notwendigen Umfang analog der Aufsicht in den Autoparkhäusern der Gesellschaft.
5. Für die Ersteinrichtung wird die WBI GmbH ein mit der Stadt abgestimmtes Licht-, Farb- und
Wegeleitsystem sowie ein Vermarktungskonzept entwickeln lassen.
6. Bis zur möglichen Inbetriebnahme eines weiteren Fahrradparkhauses im umgebauten Parkhaus
Bremer Platz in 2025 sollen ggf. alternative, attraktive, d.h. temporär kostenfreie T arifmodelle
erprobt werden, die insbesondere T ages- bzw. Wenigparkende veranlassen, ihr Fahrrad anstelle
auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Parkhaus abzustellen. Hieraus möglicherweise
entstehende Mindereinnahmen sollen zur 2. Stufe des Projektes Mobility-Hub Parkhaus Bremer
Amt für Mobilität und Tiefbau
16.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
T elefon:492-6600
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0830/2021
Platz zur Förderung angemeldet werden. Eine endgültige Entscheidung hierzu soll im 2. Quartal
2022 getroffen werden.
7. Für den weiteren Ausbau und die Ersteinrichtung der Radstation (investive Kosten) gewährt die
Stadt Münster der WBI GmbH einen Zuschuss in Höhe von 1.070.000 €. Darin ist ein Anteil von
415.000 € für ein digitales Zugangskontrollsystem enthalten. Finanziert wird der Zuschuss aus
den Mitteln der Stellplatzablösebeträge.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 1.070.000 €
entstehen.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -anlagen
Investitionsmaßnahm
e
4281 Fahrradinfrastruktur,
Sanierung u. Ausbau
Auszahlungen 2022
2023
900.000
170.000
Summe aller Auszahlungen 1.070.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Den aus der Zuschussgewährung an die WBI GmbH resultierenden Aufwendungen (aus der
Auflösung eines Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens) stehen Erträge (aus der Auflösung des
Passiven Rechnungsabgrenzungspostens für Stellplatzablösebeträge) in gleicher Höhe gegenüber.
Begründung:
Anlass
Die Eigentümerin des Grundstücks Bremer Platz 50 hat gegenüber der Stadt im Kaufvertrag vom
25.04.2017 die kaufvertragliche Verpflichtung übernommen, in dem Projekt „Hansator“ den veredelten
Rohbau einer Radstation mit über 2.000 Stellplätzen herzustellen und der Stadt dauerhaft zum
Betrieb zu überlassen. Die Verpflichtung ist mit einer Grunddienstbarkeit abgesichert. Mit dem ersten
Beschlusspunkt der Vorlage soll der WBI GmbH das Nutzungsrecht übertragen werden, um für die
Stadt den Betrieb einer Radstation 24/7 sicherzustellen.
Die WBI GmbH ist eine städtische T ochtergesellschaftder Stadt Münster und bewirtschaftet gemäß §
2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags vom 19.06.2018 umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt,
baut und betreibt Parkhäuser und Umsteigeanlagen zur Vernetzung von MIV (motorisierter

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Individualverkehr) und ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) wie Park + Ride-Anlagen, Park +
Bike-Anlagen und Fahrradparkanlagen.
Nach derzeitigem Planungsstand soll der veredelte Rohbau am 01.03.2022 für die Ersteinrichtung
übergeben werden. Die Eigentümerin beabsichtigt, das Gebäude „Hansator“ insgesamt am
01.07.2022 zu eröffnen.
Betriebsbeschreibung der zukünftigen Radstation
Hansator 2 – Ausschnitt REWE         
Quelle: Landmarken AG; Entwurf, Architektur, Rendering: kadawittfeldarchitektur
Die Schaffung der Voraussetzungen zum Betrieb der Radstation stellt sich dem Grunde nach wie
folgt dar (s. Beschlusspunkt 2):
Die dreigeschossige Radstation (UG, EG, OG) liegt auf der Ostseite des Hauptbahnhofs von Münster
und ist über zwei erdgeschossig gelegene Zufahrten an der Bremer Straße anzufahren. Nördlich im
Einmündungsbereich der Straße „Bremer Platz“ in die Bremer Straße liegt die Zufahrt im
Haupteingangsbereich der Radstation mit einer Parkhausaufsicht (Auskunft, Empfang) in einer
Fahrradwerkstatt. Die zukünftige Parkhausaufsicht steht für Bedienungskomponenten des
einzurichtenden Parkbetriebssystems zur Verfügung.
Das Parkbetriebssystem soll für insgesamt 1.800 Fahrräder im großen Untergeschoss konzipiert und
ausgeführt werden, wobei die beiden Parkebenen in den beiden oberirdischen, abtrennbaren
Geschossen für Sonderformen und Sondernutzungen einbezogen werden müssen.
Im Untergeschoss werden 900 Doppelständer der Firma VeloPa für 1.800 Fahrräder aus dem
Radlager Parkhaus Bremer Platz - wie vorgesehen - untergebracht und mit Fahrradständern aus
dem Hamburger Tunnel ergänzt. Aufgrund der Bauhöhen können oberirdisch keine „Doppelstöcker“
eingebracht werden. Im Erdgeschoss können rund 100 und im 1. OG rund 130 Stellplätze geschaffen
werden.
Die Radstation Hansator ist eine öffentliche Einrichtung und steht allen Radfahrenden als T ages-
oder Dauerparkende mit oder ohne persönliche Abstellplätzen 24 Stunden und 7 T agedie Woche zur
Verfügung. Die Nutzung der Radstation erfordert die selbstständige Ein- und Ausfahrt der
Radfahrenden über innere Wege und Rampen sowie das eigenhändige Abstellen des Fahrrades in
die bereitgestellten Fahrradständer.

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Das digitale Parksystem muss ermöglichen, dass automatisiert mit der Einfahrt bzw. mit dem
Abstellen des Fahrrades ein zahlungspflichtiges Nutzungsverhältnis zwischen den Nutzenden und
der WBI GmbH zustande kommt und mit der Ausfahrt wieder beendet wird.
Dies setzt voraus, dass sich die Nutzenden vorab (z. B. über ein kundenfreundliches App-basiertes
System) registrieren lassen. Damit kann neben der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen auch
gewährleistet werden, dass sogenannte „Schrotträder“ bzw. „vergessene Räder“ (bei Überschreiten
einer noch festzulegenden Höchstparkdauer) individuell zugeordnet werden und in letzter
Konsequenz auch zu Lasten der Parkenden entfernt werden können.
Vorrangig sämtliche Räume für Park- und Bewegungsflächen sind innovativ sowie nutzungs- und
kundenfreundlich (Licht-, Farb- und Wegeleitsysteme) auf Grundlage eines Designkonzeptes in
Abstimmung mit der Stadt zu entwickeln. Gleiches gilt für die Erarbeitung eines werblich-attraktiven
Vermarktungskonzeptes (s. Beschlusspunkt 3).
Erprobung alternativer Tarifmodelle nach Klärung der Finanzierungsfragen (Beschlusspunkt 6)
Bis zur möglichen Inbetriebnahme eines weiteren Fahrradparkhauses im umgebauten Parkhaus
Bremer Platz in 2025 sollen ggf. alternative T arifmodelle erprobt werden, die insbesondere T ages-
bzw. Wenigparkende veranlassen, ihr Fahrrad an Stellen auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem
Parkhaus abzustellen.
Mit einer digitalen Zugangs- und Abstellkontrolle ist z. B. folgender T arifmöglich:
6 Parktage bzw. -nächte pro Monat sind kostenfrei, pro weiterem T ag/Nacht50 Cent maximal 10,00 €
pro Monat.
Ein alternativ zu buchendes Monats- bzw. Jahresabo könnte zu 8,00 € bzw. 80,00 € abgeschlossen
werden. Ein persönlicher Abstellplatz könnte 60,00 € halbjährlich bzw. 100,00 € jährlich kosten.
Das digitale Parksystem soll für die vorgenannte T arifstruktur programmierbar sein und jederzeit
geändert werden können. Ein automatischer Einzug der Mieten zur Gutschrift für die WBI muss
gewährleistet sein.
Materielle Leistungsanforderungen an das digitale Parkbetriebssystem (Wertungskriterien)
 Einfache, niederschwellige Ein- und Ausfahrt: d. h. einfaches Ein- und Auschecken mit hoher
Abwicklungsgeschwindigkeit besonders in den Stoßzeiten (Kundenfreundlichkeit).
 Vollständige Erfassung und Überwachung aller Fahrradständer zur Feststellung rechtmäßiger
Belegung oder Fehlbelegungen (entledigte oder vergessene Fahrräder: sog. „Fahrradleichen“).
 Digitaler Zahlungsvorgang mit Zertifizierung für verschiedene Bezahlsysteme (Lastschrift,
PayPal, Kreditkarte usw.).
 Sicherstellung des Datentransfers zur WBI (Windows-Oberfläche).
 Echtzeitdarstellung der Belegungen, Umsätze, Fahrradleichen (entledigte oder vergessene
Fahrräder) für die Parkhausaufsicht, um Maßnahmen, wie das Entfernen von Fahrradleichen,
einzuleiten.
 Nutzendenverwaltung mit Forderungsausfallmanagement.
 Abrechnungen – T ages-, Monats- und Jahresberichte.
 Sicherstellung der Datenschutzbestimmungen (auch im Falle einer Videoüberwachung),
Konformität zur DSGVO.
 Portal zur Registrierung – Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

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Optionale Anforderungen
 Implementierung von weiteren kostenpflichtigen Dienstleistungen, wie Fahrradverleih,
E-Scooter, Bikesharing.
 Ladestationen (E Bikes, Lastenräder etc.).
 Implementierung eines Buchungsportals / Website / Plattform.
Vergaberechtliche Modalitäten
Für die Auslobung der Einrichtungskomponenten ist die WBI GmbH in deren Geschäftsgang
zuständig. Ausgelobt werden die Beschaffung eines digitalen Betriebssystems und ein Pachtvertrag
über die Fahrradwerkstatt, ggf. gekoppelt mit der Parkaufsicht (Überwachung, Sicherheit und
Ordnung des Parkbetriebs, Sicherstellung des Parkbetriebs). Auf das Leistungsverzeichnis in Anlage
1 der Vorlage wird verwiesen.
Vorgesehen ist eine sog. Funktionalausschreibung gemäß § 7c VOB/A, weil eine Markterkundung
der WBI GmbH ergab, dass derartige Betriebssysteme für öffentliche Fahrradabstellanlagen noch
nicht am Markt etabliert sind. Gleichwohl haben unterschiedliche Anbieter Interesse bekundet, ein
Produkt zu entwickeln, zu liefern und einzubauen.
Bei der Vergabe des digitalen Parkbetriebs wird Anbietenden die Möglichkeit eingeräumt,
Nebenangebote für einen Dienstleistungsvertrag abzugeben, der die Bereitstellung und die
Betriebsführung als eigene entgeltliche Dienstleistung im Rahmen eines (Umsatz-)Pachtvertrages
gewährleistet.
Wenn nach Förderungszusage im dann umgebauten PKW-Parkhaus Bremer Platz in 2025 eine
weitere Radstation betriebsbereit sein sollte, ist Anfang 2024 über die Art und Weise des
gemeinsamen Betriebes dieser beiden Standorte zu entscheiden.
i. V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat

Anlage A

1593 Zeichen

Anlage A zur V/0830/2021
Kurzüberblick
Betrieb der neuen Radstation auf der Ostseite des Hauptbahnhofs im Hansator.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.
Das T eilziellautet „Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des
Radverkehrs in Münster“.
Der Betrieb des Fahrradparkhauses soll am 01.07.2022 beginnen.
Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 1.070.000 € zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlagen: Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen
Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage
aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
-

Beratungsverlauf (3)

25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bremer Straße
  • Bremer Platz 50

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Details

Aktenzeichen
V/0830/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2021
Erstellt
03.11.2021 09:15