V/0830/2021
Einrichtung und Betrieb einer neuen Radstation auf der Ostseite des Hauptbahnhofs
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Beschlussvorlage
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V/0830/2021 V/0830/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Einrichtung und Betrieb einer neuen Radstation auf der Ostseite des Hauptbahnhofs Beratungsfolge 25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.12.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das zugunsten der Stadt Münster dinglich gesicherte Nutzungsrecht zum dauerhaften Betrieb einer öffentlichen Fahrradabstellanlage (Radstation) mit über 2.000 Abstellplätzen auf dem Grundstück Münster, Bremer Platz 50 (Gebäude Hansator) wird der städtischen T ochtergesellschaftWBI GmbH übertragen. Hierzu schließt die Stadt mit der WBI einen Vertrag ab. 2. Die WBI GmbH wird beauftragt, alle technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Radstation im Gebäude Hansator zu schaffen. Für die Ersteinrichtung der Radstation sind die für das Radlager „Parkhaus Bremer Platz“ bereits angeschafften Fahrradständer zu verwenden, die mit Fahrradständern aus dem „Hamburger Tunnel“ zu ergänzen sind. Der Betrieb soll am 01.07.2022 beginnen. 3. Die Radstation im Gebäude Hansator erhält ein digitales Parkbetriebssystem, das die Zufahrt und die Zugänglichkeit zur Radstation rund um die Uhr an jedem Wochentag (24/7) sicherstellt. Der funktionalen Auslobung eines digitalen Parkbetriebssystems der WBI GmbH wird zugestimmt. 4. Die WBI GmbH wird ferner beauftragt, in der Radstation eine Fahrradwerkstatt einzurichten und zu verpachten. Der Pächter der Fahrradwerkstatt soll möglichst die Parkaufsicht während der Betriebszeiten übernehmen. Ggf. organisiert die WBI GmbH die Parkaufsicht in der Radstation im notwendigen Umfang analog der Aufsicht in den Autoparkhäusern der Gesellschaft. 5. Für die Ersteinrichtung wird die WBI GmbH ein mit der Stadt abgestimmtes Licht-, Farb- und Wegeleitsystem sowie ein Vermarktungskonzept entwickeln lassen. 6. Bis zur möglichen Inbetriebnahme eines weiteren Fahrradparkhauses im umgebauten Parkhaus Bremer Platz in 2025 sollen ggf. alternative, attraktive, d.h. temporär kostenfreie T arifmodelle erprobt werden, die insbesondere T ages- bzw. Wenigparkende veranlassen, ihr Fahrrad anstelle auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Parkhaus abzustellen. Hieraus möglicherweise entstehende Mindereinnahmen sollen zur 2. Stufe des Projektes Mobility-Hub Parkhaus Bremer Amt für Mobilität und Tiefbau 16.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm T elefon:492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 4 - V/0830/2021 Platz zur Förderung angemeldet werden. Eine endgültige Entscheidung hierzu soll im 2. Quartal 2022 getroffen werden. 7. Für den weiteren Ausbau und die Ersteinrichtung der Radstation (investive Kosten) gewährt die Stadt Münster der WBI GmbH einen Zuschuss in Höhe von 1.070.000 €. Darin ist ein Anteil von 415.000 € für ein digitales Zugangskontrollsystem enthalten. Finanziert wird der Zuschuss aus den Mitteln der Stellplatzablösebeträge. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 1.070.000 € entstehen. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnahm e 4281 Fahrradinfrastruktur, Sanierung u. Ausbau Auszahlungen 2022 2023 900.000 170.000 Summe aller Auszahlungen 1.070.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Den aus der Zuschussgewährung an die WBI GmbH resultierenden Aufwendungen (aus der Auflösung eines Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens) stehen Erträge (aus der Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens für Stellplatzablösebeträge) in gleicher Höhe gegenüber. Begründung: Anlass Die Eigentümerin des Grundstücks Bremer Platz 50 hat gegenüber der Stadt im Kaufvertrag vom 25.04.2017 die kaufvertragliche Verpflichtung übernommen, in dem Projekt „Hansator“ den veredelten Rohbau einer Radstation mit über 2.000 Stellplätzen herzustellen und der Stadt dauerhaft zum Betrieb zu überlassen. Die Verpflichtung ist mit einer Grunddienstbarkeit abgesichert. Mit dem ersten Beschlusspunkt der Vorlage soll der WBI GmbH das Nutzungsrecht übertragen werden, um für die Stadt den Betrieb einer Radstation 24/7 sicherzustellen. Die WBI GmbH ist eine städtische T ochtergesellschaftder Stadt Münster und bewirtschaftet gemäß § 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags vom 19.06.2018 umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt, baut und betreibt Parkhäuser und Umsteigeanlagen zur Vernetzung von MIV (motorisierter - 4 - V/0830/2021 Individualverkehr) und ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) wie Park + Ride-Anlagen, Park + Bike-Anlagen und Fahrradparkanlagen. Nach derzeitigem Planungsstand soll der veredelte Rohbau am 01.03.2022 für die Ersteinrichtung übergeben werden. Die Eigentümerin beabsichtigt, das Gebäude „Hansator“ insgesamt am 01.07.2022 zu eröffnen. Betriebsbeschreibung der zukünftigen Radstation Hansator 2 – Ausschnitt REWE Quelle: Landmarken AG; Entwurf, Architektur, Rendering: kadawittfeldarchitektur Die Schaffung der Voraussetzungen zum Betrieb der Radstation stellt sich dem Grunde nach wie folgt dar (s. Beschlusspunkt 2): Die dreigeschossige Radstation (UG, EG, OG) liegt auf der Ostseite des Hauptbahnhofs von Münster und ist über zwei erdgeschossig gelegene Zufahrten an der Bremer Straße anzufahren. Nördlich im Einmündungsbereich der Straße „Bremer Platz“ in die Bremer Straße liegt die Zufahrt im Haupteingangsbereich der Radstation mit einer Parkhausaufsicht (Auskunft, Empfang) in einer Fahrradwerkstatt. Die zukünftige Parkhausaufsicht steht für Bedienungskomponenten des einzurichtenden Parkbetriebssystems zur Verfügung. Das Parkbetriebssystem soll für insgesamt 1.800 Fahrräder im großen Untergeschoss konzipiert und ausgeführt werden, wobei die beiden Parkebenen in den beiden oberirdischen, abtrennbaren Geschossen für Sonderformen und Sondernutzungen einbezogen werden müssen. Im Untergeschoss werden 900 Doppelständer der Firma VeloPa für 1.800 Fahrräder aus dem Radlager Parkhaus Bremer Platz - wie vorgesehen - untergebracht und mit Fahrradständern aus dem Hamburger Tunnel ergänzt. Aufgrund der Bauhöhen können oberirdisch keine „Doppelstöcker“ eingebracht werden. Im Erdgeschoss können rund 100 und im 1. OG rund 130 Stellplätze geschaffen werden. Die Radstation Hansator ist eine öffentliche Einrichtung und steht allen Radfahrenden als T ages- oder Dauerparkende mit oder ohne persönliche Abstellplätzen 24 Stunden und 7 T agedie Woche zur Verfügung. Die Nutzung der Radstation erfordert die selbstständige Ein- und Ausfahrt der Radfahrenden über innere Wege und Rampen sowie das eigenhändige Abstellen des Fahrrades in die bereitgestellten Fahrradständer. - 4 - V/0830/2021 Das digitale Parksystem muss ermöglichen, dass automatisiert mit der Einfahrt bzw. mit dem Abstellen des Fahrrades ein zahlungspflichtiges Nutzungsverhältnis zwischen den Nutzenden und der WBI GmbH zustande kommt und mit der Ausfahrt wieder beendet wird. Dies setzt voraus, dass sich die Nutzenden vorab (z. B. über ein kundenfreundliches App-basiertes System) registrieren lassen. Damit kann neben der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen auch gewährleistet werden, dass sogenannte „Schrotträder“ bzw. „vergessene Räder“ (bei Überschreiten einer noch festzulegenden Höchstparkdauer) individuell zugeordnet werden und in letzter Konsequenz auch zu Lasten der Parkenden entfernt werden können. Vorrangig sämtliche Räume für Park- und Bewegungsflächen sind innovativ sowie nutzungs- und kundenfreundlich (Licht-, Farb- und Wegeleitsysteme) auf Grundlage eines Designkonzeptes in Abstimmung mit der Stadt zu entwickeln. Gleiches gilt für die Erarbeitung eines werblich-attraktiven Vermarktungskonzeptes (s. Beschlusspunkt 3). Erprobung alternativer Tarifmodelle nach Klärung der Finanzierungsfragen (Beschlusspunkt 6) Bis zur möglichen Inbetriebnahme eines weiteren Fahrradparkhauses im umgebauten Parkhaus Bremer Platz in 2025 sollen ggf. alternative T arifmodelle erprobt werden, die insbesondere T ages- bzw. Wenigparkende veranlassen, ihr Fahrrad an Stellen auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Parkhaus abzustellen. Mit einer digitalen Zugangs- und Abstellkontrolle ist z. B. folgender T arifmöglich: 6 Parktage bzw. -nächte pro Monat sind kostenfrei, pro weiterem T ag/Nacht50 Cent maximal 10,00 € pro Monat. Ein alternativ zu buchendes Monats- bzw. Jahresabo könnte zu 8,00 € bzw. 80,00 € abgeschlossen werden. Ein persönlicher Abstellplatz könnte 60,00 € halbjährlich bzw. 100,00 € jährlich kosten. Das digitale Parksystem soll für die vorgenannte T arifstruktur programmierbar sein und jederzeit geändert werden können. Ein automatischer Einzug der Mieten zur Gutschrift für die WBI muss gewährleistet sein. Materielle Leistungsanforderungen an das digitale Parkbetriebssystem (Wertungskriterien) Einfache, niederschwellige Ein- und Ausfahrt: d. h. einfaches Ein- und Auschecken mit hoher Abwicklungsgeschwindigkeit besonders in den Stoßzeiten (Kundenfreundlichkeit). Vollständige Erfassung und Überwachung aller Fahrradständer zur Feststellung rechtmäßiger Belegung oder Fehlbelegungen (entledigte oder vergessene Fahrräder: sog. „Fahrradleichen“). Digitaler Zahlungsvorgang mit Zertifizierung für verschiedene Bezahlsysteme (Lastschrift, PayPal, Kreditkarte usw.). Sicherstellung des Datentransfers zur WBI (Windows-Oberfläche). Echtzeitdarstellung der Belegungen, Umsätze, Fahrradleichen (entledigte oder vergessene Fahrräder) für die Parkhausaufsicht, um Maßnahmen, wie das Entfernen von Fahrradleichen, einzuleiten. Nutzendenverwaltung mit Forderungsausfallmanagement. Abrechnungen – T ages-, Monats- und Jahresberichte. Sicherstellung der Datenschutzbestimmungen (auch im Falle einer Videoüberwachung), Konformität zur DSGVO. Portal zur Registrierung – Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. - 4 - V/0830/2021 Optionale Anforderungen Implementierung von weiteren kostenpflichtigen Dienstleistungen, wie Fahrradverleih, E-Scooter, Bikesharing. Ladestationen (E Bikes, Lastenräder etc.). Implementierung eines Buchungsportals / Website / Plattform. Vergaberechtliche Modalitäten Für die Auslobung der Einrichtungskomponenten ist die WBI GmbH in deren Geschäftsgang zuständig. Ausgelobt werden die Beschaffung eines digitalen Betriebssystems und ein Pachtvertrag über die Fahrradwerkstatt, ggf. gekoppelt mit der Parkaufsicht (Überwachung, Sicherheit und Ordnung des Parkbetriebs, Sicherstellung des Parkbetriebs). Auf das Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Vorlage wird verwiesen. Vorgesehen ist eine sog. Funktionalausschreibung gemäß § 7c VOB/A, weil eine Markterkundung der WBI GmbH ergab, dass derartige Betriebssysteme für öffentliche Fahrradabstellanlagen noch nicht am Markt etabliert sind. Gleichwohl haben unterschiedliche Anbieter Interesse bekundet, ein Produkt zu entwickeln, zu liefern und einzubauen. Bei der Vergabe des digitalen Parkbetriebs wird Anbietenden die Möglichkeit eingeräumt, Nebenangebote für einen Dienstleistungsvertrag abzugeben, der die Bereitstellung und die Betriebsführung als eigene entgeltliche Dienstleistung im Rahmen eines (Umsatz-)Pachtvertrages gewährleistet. Wenn nach Förderungszusage im dann umgebauten PKW-Parkhaus Bremer Platz in 2025 eine weitere Radstation betriebsbereit sein sollte, ist Anfang 2024 über die Art und Weise des gemeinsamen Betriebes dieser beiden Standorte zu entscheiden. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0830/2021 Kurzüberblick Betrieb der neuen Radstation auf der Ostseite des Hauptbahnhofs im Hansator. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das T eilziellautet „Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster“. Der Betrieb des Fahrradparkhauses soll am 01.07.2022 beginnen. Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 1.070.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bremer Straße
- Bremer Platz 50
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Details
- Aktenzeichen
- V/0830/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.11.2021
- Erstellt
- 03.11.2021 09:15