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V/0494/2024

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 12.08.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2024, TOP 51.1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6231 Zeichen

V/0494/2024 
V/0494/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. Dr. Natalie Powroznik 
Julian Zimmer 
 
2. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
16. Ricarda Marie Schaperdot 
Dr. Natalie Powroznik 
1. Dr. Natalie Powroznik 
Ricarda Marie Schaperdot 
 
3. Beirat Theaterhaus Pumpenhaus   
 
die Leitung des Kulturamtes 
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Andreas Ermeling 
Kristina Scepanski 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
04.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0494/2024 
 
4. AirportPark FMO GmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
5. Altenzentrum Klarastift gGmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
6. CeNTech Münster GmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster  
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
7. Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster  
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
8. Messe und Congress Centrum Halle Münsterland, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
9. Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff

- 3 - 
V/0494/2024 
 
10. Technologieförderung Münster GmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster  
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
11. Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
12. Westfälische Bauindustrie GmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
13. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster  
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
14. Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Gesellschafterversammlung  
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretungen 
   Axel Remmeke 
Corinna Tingelhoff 
 
 
15. Herr Dr. Tim Kornblum, Leiter des Gesundheits- und Veterinäramtes, wird zum stellvertretenden 
Vorsitzenden der Kommunalen Gesundheitskonferenz berufen. 
 
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 
 
16. Fachklinik Hornheide, Mitgliederversammlung 
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied  
 Dr. Norbert Schulze-Kalthoff 
Dr. Tim Kornblum

- 4 - 
V/0494/2024 
Begründung: 
 
Zu 1. und 2.: 
Die o.g. Umbesetzungen werden von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 29.08.2024 beantragt. 
 
Zu 3.: 
Der stellvertretende Leiter des Kulturamtes Andreas Ermeling ist aus dem Dienst der Stadt Münster 
ausgeschieden. Gemäß § 8 Ziff. 8.1 des Gesellschaftsvertrages ist u. a. die Leitung des Kulturamtes 
Mitglied im Beirat Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH. Neue stellvertretende Leiterin des Kulturamtes 
ist Kristina Scepanski. Sie wird durch den Rat als stellvertretendes Mitglied des Beirates bestellt. 
 
Zu 4. – 14.: 
Axel Remmeke war bislang Leiter der Abteilung Beteiligungsmanagement und in dieser Funktion 
stellvertretendes Mitglied in mehreren Gesellschafterversammlungen. Die neue Leiterin der Abteilung 
Beteiligungsmanagement ist Corinna Tingelhoff. Die Verwaltung schlägt vor, Corinna Tingelhoff als 
stellvertretendes Mitglied in die o.g. Gesellschafterversammlungen zu entsenden. 
 
Zu 15.: 
Nach § 4 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz Münster wird die Leitung des Gesund-
heits- und Veterinäramtes als stellvertretender Vorsitzender in die Kommunale Gesundheitskonferenz 
berufen. Dr. Tim Kornblum ist Nachfolger von Dr. Norbert Schulze Kalthoff als Leiter des Gesund-
heits- und Veterinäramtes. Die Verwaltung benennt Dr. Tim Kornblum als neuen stellvertretenden 
Vorsitzenden der Kommunalen Gesundheitskonferenz. 
 
Zu 16.: 
Nach § 7 der Satzung des Vereins Fachklinik Hornheide e.V. benennt jedes Mitglied mit beschließen-
der Stimme seine beauftragte Vertretung für die Mitgliederversammlung. 
Dr. Norbert Schulze Kalthoff geht als Leiter des Gesundheits- und Veterinäramtes in den Ruhestand. 
Dr. Tim Kornblum übernimmt ab dem 01.09.2024 die Leitung des Gesundheits- und Veterinäramtes. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ihn als Mitglied für die Mitgliederversammlung der 
Fachklinik Hornheide benennt. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Anlage A

1870 Zeichen

Anlage A zur V/0494/2024 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

11.09.2024 Rat
TOP 51.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0494/2024
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2024
Erstellt
12.08.2024 11:42