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2020/0204

Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen-Nr.: SV-2020/0004

Magistratsvorlage 10.09.2020

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Punkt 5: Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen -
Nr.: SV-2020/0004 
 (V-Nr. 2020/0204) 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, de r 
Vorlage zuzustimmen.

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10094 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.10.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 
IV 
Stvv 
  
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0204 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
284 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen -Nr.: 
SV-2020/0004 
 
Vorlage vom: 10.09.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen, die vorhandenen Anforderungstasten an den 
bestehenden Lichtsignalanlagen nicht abzubauen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.10.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10. September 2020  
 
Antrag zur Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen 
 
Von den aktuell 185 in Darmstadt vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) sind 165 Ampeln mit 
Anforderungstastern ausgerüstet. An einigen wenigen Geräten sind derzeit keine 
Anforderungstaster vorhanden. Hier sind entweder keine signalisierten  Fußgängerführungen 
vorhanden oder es ist dort von dauerhaft so starken Verkehrsströmen auszugehen, dass  
kontinuierlich mit einer Nachfrage nach Freigabezeiten für querende Verkehrsströme zu 
rechnen ist. An diesen wenigen Kreuzungen mit dauerhaft hohem Fußgängeraufkommen wird 
dann auch ohne gesonderte Anforderung  jede Fahr- oder Gehbeziehung mit einer Freigabezeit 
bedient.  Eine solche Steuerung wird beispielsweise an den stark belasteten Kreuzungen 
Rheinstraße / Neckarstraße oder Rheinstraße / Berliner Allee eingesetzt. 
 
Grundsätzlich sind die Signalanlagen in Darmstadt mit verkehrsabhängigen Signalprogrammen 
ausgestattet. Damit werden Verkehrsströme aller Verkehrsarten nur dann mit einer 
Freigabezeit bedient, wenn auch der tatsächliche Bedarf besteht. Wenn kein Fahrzeug über die 
in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen oder kein Fußgänger oder Radfahrer an einem 
Taster eine solche Bedarfsphase angefordert hat, steht die Anlage dauerhaft in ‚Grün‘ für die 
vorfahrtsberechtigte Hauptrichtung und die parallel dazu geführten Fußgängerfurten. Damit  
sollen unnötige Wartezeiten entlang der vorfahrtsberechtigten Strecke verhindert werden, die 
mit vermeidbaren  Anhalte-, Warte- und Anfahrvorgänge und somit mit zusätzlichen 
Umweltbelastungen (Lärm und Abgase) verbunden wären. 
 
Somit sind an nahezu allen Ampelanlagen Anforderungstaster erforderlich, um es auch einem 
Fußgänger zu ermöglichen, eine Freigabezeit für eine ampelgesicherte Querung einer Straße 
im Rahmen der verkehrsabhängigen Signalprogramme anzufordern. Fahrzeuge auf der 
Fahrbahn müssen eine solche Freigabezeit über die im Fahrbahnbelag verlegten 
Induktionsschleifen anfordern. 
Sollte ein Fußgänger an einer Fußgängerfurt aufgrund des Signalprogrammes ein  Grünsignal 
auch ohne eine aktive Anforderung am Taster bekommen, wird das durch ein rot leuchtendes 
Leuchtfeld mit dem Hinweis ’Signal kommt‘ am Taster angezeigt. Eine solche Situation kann z. 
B. eintreten, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein anderer Fußgänger bereits 
angefordert hat oder ein parallel fahrendes Auto schon eine entsprechende Freigabe der 
Querrichtung angefordert hat.  
 
Es gibt in Darmstadt auch eine Reihe von Anlagen, an denen gemäß Magistratsbeschluss vom 
26.07.1995 tagsüber mit starkem Fußgängerverkehr, nachts und in Schwachverkehrszeiten 
jedoch nur noch mit schwachem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. An diesen Anlagen sind 
zwar Taster vorhanden, jedoch ist per Programmierung die Anlage so ausgelegt, dass tagsüber 
eine Fußgängergrünzeit geschaltet wird, ohne dass eine aktive Anforderung durch Fußgänger 
erforderlich wird. In den Zeiten mit schwachem Fußgängerverkehrsaufkommen muss jedoch 
eine Fußgängergrünzeit aktiv am Taster angefordert werden.

- 5 - 
Eine gesonderte Signalisierung von Fußgängern und Radfahrenden ist nur dann sinnvoll, wenn 
sich auf Grund der unterschiedlichen Geh- und Fahrgeschwindigkeiten beider Verkehrsteilneh-
merarten in der Zwischenzeitberechnung der LSA ein deutlicher Unterschied in den möglichen 
Freigabezeiten ergeben würde.   
Dieser Fall kann überhaupt nur bei sehr langen Überweglängen eintreten. Diese Fälle sind im 
Stadtgebiet aufgrund der örtlichen Verhältnisse nur sehr selten gegeben. 
Darüber hinaus ist eine gesonderte Signalisierung beider Verkehrsströme nur dort einsetzbar, 
wo auch eine getrennte Führung von Fußgängern und Radfahrenden gegeben ist. Bei einer ge-
meinsamen Führung müssten beide Signalgeber mit unterschiedlichen Anzeigezuständen di-
rekt nebeneinander aufgehängt werden, was zu einer großen Verwechselungsgefahr der unter-
schiedlichen Signale –und damit zu einer Unfallgefahr- führen könnte.  
Wenn sich im Zuge von Neu- und Umbauplanungen von Knotenpunkten geeignete Fälle für eine 
gesonderte Signalisierung ergeben sollten, wäre diese Option bei der Planung der Signalanlage 
im Einzelfall zu berücksichtigen. 
Die Anforderungstaster erfüllen neben der Anforderung einer Fußgängerfreigabe für Sehende 
zusätzlich auch die Aufgabe einer für Blinde und Sehbehinderte nutzbaren akustischen Signali-
sierung. Ein solcher Signalton als akustisches Freigabesignal wird bei Bedarf parallel zu einem 
optischen Fußgänger-Grünsignal abgegeben und zeigt Blinden und Sehbehinderten akustisch 
die Fußgänger-Grünzeit an. 
Um die akustische Belästigung der Anwohner durch dieses akustische Zusatzsignal möglichst 
gering zu halten, werden diese Signale in Darmstadt nicht automatisch in jeder Fußgängerpha-
se geschaltet, sondern nur bei Bedarf und auf gesonderte Anforderung. Auch für diese Funktion 
ist eine Ausstattung der Ampelanlagen mit Anforderungstastern zwingend erforderlich.  
Über die Taster werden darüber hinaus auch die im Antrag als ‚akustische Leuchttürme‘ be-
zeichneten akustischen Orientierungssignal für Blinde und Sehbehinderte abgestrahlt. Diese 
dauerhaft geschalteten Signale dienen den Blinden und Sehbehinderten als Hilfestellung um 
den Standort des Signalmastes aufzufinden. Um auch hier die akustische Beeinträchtigung des 
Umfeldes möglichst gering zu halten, werden diese Signale am Signalmaste nicht von der 
Mastspitze aus einer Höhe von ca. 3 m abgestrahlt, sondern werden im Regelfall ebenfalls aus 
dem Taster mit Hilfe eines hier verbauten gesonderten Akustikmoduls aus einer Höhe von ca. 1 
m abgegeben.  
Als weitere Orientierungshilfe für Blinde und Sehbehinderte ist in den Tastern zusätzlich ein 
taktiles Vibrationssignal eingebaut, das parallel zu den genannten optischen und akustischen 
Signalen eine Freigabezeit auch durch ein tastbares Vibrationsfeld anzeigt. 
Nach Auffinden des Signalmastes mit Hilfe des genannten Orientierungstones kann der Blinde 
somit über einen am Anforderungstaster vorhandenen gesonderten Anforderungsknopf sein 
akustisches Freigabesignal anfordern. Durch das Auflegen der Hand auf das taktil erfassbare 
Vibrationsfeld am Taster bekommt er zusätzlich zum akustischen Freigabesignal die Informa-
tion des Freigabebeginns angezeigt und kann mit diesen Hilfsmitteln sicher die Straße queren. 
 
Damit wird deutlich, dass ein solches System für Blinde und Sehbehinderte nur dann sinnvoll 
ist, wenn es aus allen genannten Bestandteilen, also Orientierungssignal, gesondertem Anfor-
derungsknopf, akustischem Freigabesignal und taktilem Signal besteht.  
Eine im Antrag vorgeschlagene Ausrüstung allein mit einem im Antrag als Tackerton bezeich-
neten Orientierungston ist somit nicht sinnvoll. 
 
Die Nachrüstung der Bestands-Lichtsignalanlagen mit diesen zusätzlichen Signalen für Blinde 
und Sehbehinderte erfolgt bereits seit Jahren kontinuierlich im Zuge von Erneuerungs- und 
Umbaumaßnahmen oder im Zuge größerer (Straßenbau-)Projekte. Neu zu errichtende Anlagen 
werden selbstverständlich grundsätzlich mit diesen Zusatzsignalen ausgestattet.

Aktuell sind in Darmstadt bereits 150 Lichtsignalanlagen mit sehbehinderten- und blindenge-
rechter Signalisierung ausgerüstet. Der überwiegende Teil der 35 aktuell noch nicht umgerüs-
teten Anlagen soll im Zuge anstehender Straßenbauprojekte umgebaut oder nachgerüstet wer-
den (z. B. Lichtwiesenbahn, DAVIA etc.). Es kann also davon ausgegangen werden, dass auch 
diese wenigen noch ausstehenden Anlagen sukzessive mit akustischen Signalen ausgestattet 
werden können. 
 
Sofern bei diesen Maßnahmen Fußgängerquerungen über Gleise betroffen sind, werden diese 
Gleisquerungen in diesem Zusammenhang selbstverständlich ebenfalls mit entsprechenden 
akustischen Signalen ausgestattet werden.    
 
Aus den genannten Gründen ist es nicht sinnvoll, die vorhandenen Anforderungstaster an den 
bestehenden Signalanlagen im Sinne des Antrages abzubauen. Sie erfüllen vielfältige Aufgaben 
und sind sowohl für eine gesicherte Führung der Fußgänger als auch für eine akustische und 
taktile Signalisierung für Blinde und Sehbehinderte zwingend erforderlich. 
Die Nachrüstung mit akustischen Signalgebern für Blinde und Sehbehinderte an den Be-
standsanlagen erfolgt bereits seit vielen Jahren als kontinuierlicher Prozess.  
Mit ca. 80% der Signalanlagen im Stadtgebiet hat die Stadt Darmstadt hier im Vergleich zu 
anderen Städten bereits einen sehr hohen Ausrüstungsanteil mit entsprechenden Signalgebern 
für eine Blinden- und sehbehindertengerechte Signalisierung erreicht .  
 
 
Darmstadt, den 10.09.2020 
 
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch    Andrè Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

2020/0204

10060 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.10.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0204 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen -Nr.: 
SV-2020/0004 
 
Vorlage vom: 10.09.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen, die vorhandenen Anforderungstasten an den 
bestehenden Lichtsignalanlagen nicht abzubauen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10. September 2020  
 
Antrag zur Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen 
 
Von den aktuell 185 in Darmstadt vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) sind 165 Ampeln mit 
Anforderungstastern ausgerüstet. An einigen wenigen Geräten sind derzeit keine 
Anforderungstaster vorhanden. Hier sind entweder keine signalisierten  Fußgängerführungen 
vorhanden oder es ist dort von dauerhaft so starken Verkehrsströmen auszugehen, dass  
kontinuierlich mit einer Nachfrage nach Freigabezeiten für querende Verkehrsströme zu 
rechnen ist. An diesen wenigen Kreuzungen mit dauerhaft hohem Fußgängeraufkommen wird 
dann auch ohne gesonderte Anforderung  jede Fahr- oder Gehbeziehung mit einer Freigabezeit 
bedient.  Eine solche Steuerung wird beispielsweise an den stark belasteten Kreuzungen 
Rheinstraße / Neckarstraße oder Rheinstraße / Berliner Allee eingesetzt. 
 
Grundsätzlich sind die Signalanlagen in Darmstadt mit verkehrsabhängigen Signalprogrammen 
ausgestattet. Damit werden Verkehrsströme aller Verkehrsarten nur dann mit einer 
Freigabezeit bedient, wenn auch der tatsächliche Bedarf besteht. Wenn kein Fahrzeug über die 
in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen oder kein Fußgänger oder Radfahrer an einem 
Taster eine solche Bedarfsphase angefordert hat, steht die Anlage dauerhaft in ‚Grün‘ für die 
vorfahrtsberechtigte Hauptrichtung und die parallel dazu geführten Fußgängerfurten. Damit  
sollen unnötige Wartezeiten entlang der vorfahrtsberechtigten Strecke verhindert werden, die 
mit vermeidbaren  Anhalte-, Warte- und Anfahrvorgänge und somit mit zusätzlichen 
Umweltbelastungen (Lärm und Abgase) verbunden wären. 
 
Somit sind an nahezu allen Ampelanlagen Anforderungstaster erforderlich, um es auch einem 
Fußgänger zu ermöglichen, eine Freigabezeit für eine ampelgesicherte Querung einer Straße 
im Rahmen der verkehrsabhängigen Signalprogramme anzufordern. Fahrzeuge auf der 
Fahrbahn müssen eine solche Freigabezeit über die im Fahrbahnbelag verlegten 
Induktionsschleifen anfordern. 
Sollte ein Fußgänger an einer Fußgängerfurt aufgrund des Signalprogrammes ein  Grünsignal 
auch ohne eine aktive Anforderung am Taster bekommen, wird das durch ein rot leuchtendes 
Leuchtfeld mit dem Hinweis ’Signal kommt‘ am Taster angezeigt. Eine solche Situation kann z. 
B. eintreten, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein anderer Fußgänger bereits 
angefordert hat oder ein parallel fahrendes Auto schon eine entsprechende Freigabe der 
Querrichtung angefordert hat.  
 
Es gibt in Darmstadt auch eine Reihe von Anlagen, an denen gemäß Magistratsbeschluss vom 
26.07.1995 tagsüber mit starkem Fußgängerverkehr, nachts und in Schwachverkehrszeiten 
jedoch nur noch mit schwachem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. An diesen Anlagen sind 
zwar Taster vorhanden, jedoch ist per Programmierung die Anlage so ausgelegt, dass tagsüber 
eine Fußgängergrünzeit geschaltet wird, ohne dass eine aktive Anforderung durch Fußgänger 
erforderlich wird. In den Zeiten mit schwachem Fußgängerverkehrsaufkommen muss jedoch 
eine Fußgängergrünzeit aktiv am Taster angefordert werden.

- 4 - 
Eine gesonderte Signalisierung von Fußgängern und Radfahrenden ist nur dann sinnvoll, wenn 
sich auf Grund der unterschiedlichen Geh- und Fahrgeschwindigkeiten beider Verkehrsteilneh-
merarten in der Zwischenzeitberechnung der LSA ein deutlicher Unterschied in den möglichen 
Freigabezeiten ergeben würde.   
Dieser Fall kann überhaupt nur bei sehr langen Überweglängen eintreten. Diese Fälle sind im 
Stadtgebiet aufgrund der örtlichen Verhältnisse nur sehr selten gegeben. 
Darüber hinaus ist eine gesonderte Signalisierung beider Verkehrsströme nur dort einsetzbar, 
wo auch eine getrennte Führung von Fußgängern und Radfahrenden gegeben ist. Bei einer ge -
meinsamen Führung müssten beide Signalgeber mit unterschiedlichen Anzeigezuständen di-
rekt nebeneinander aufgehängt werden, was zu einer großen Verwechselungsgefahr der unter -
schiedlichen Signale –und damit zu einer Unfallgefahr- führen könnte.  
Wenn sich im Zuge von Neu- und Umbauplanungen von Knotenpunkten geeignete Fälle für eine 
gesonderte Signalisierung ergeben sollten, wäre diese Option bei der Planung der Signalanlage 
im Einzelfall zu berücksichtigen. 
Die Anforderungstaster erfüllen neben der Anforderung einer Fußgängerfreigabe für Sehende 
zusätzlich auch die Aufgabe einer für Blinde und Sehbehinderte nutzbaren akustischen Signali -
sierung. Ein solcher Signalton als akustisches Freigabesignal wird bei Bedarf parallel zu einem 
optischen Fußgänger-Grünsignal abgegeben und zeigt Blinden und Sehbehinderten akustisch 
die Fußgänger-Grünzeit an. 
Um die akustische Belästigung der Anwohner durch dieses akustische Zusatzsignal möglichst 
gering zu halten, werden diese Signale in Darmstadt nicht automatisch in jeder Fußgängerpha -
se geschaltet, sondern nur bei Bedarf und auf gesonderte Anforderung. Auch für diese Funktion 
ist eine Ausstattung der Ampelanlagen mit Anforderungstastern zwingend erforderlich.  
Über die Taster werden darüber hinaus auch die im Antrag als ‚akustische Leuchttürme‘ b e-
zeichneten akustischen Orientierungssignal für Blinde und Sehbehinderte abgestrahlt. Diese 
dauerhaft geschalteten Signale dienen den Blinden und Sehbehinderten als Hilfestellung um 
den Standort des Signalmastes aufzufinden. Um auch hier die akustische Beeinträchtigung des 
Umfeldes möglichst gering zu halten, werden diese Signale am Signalmaste nicht von der 
Mastspitze aus einer Höhe von ca. 3 m abgestrahlt, sondern werden im Regelfall ebenfalls aus 
dem Taster mit Hilfe eines hier verbauten gesonderten Akustikmoduls aus einer Höhe von ca. 1 
m abgegeben.  
Als weitere Orientierungshilfe für Blinde und Sehbehinderte ist in den Tastern zusätzlich ein 
taktiles Vibrationssignal eingebaut, das parallel zu den genannten optischen und akustischen 
Signalen eine Freigabezeit auch durch ein tastbares Vibrationsfeld anzeigt. 
Nach Auffinden des Signalmastes mit Hilfe des genannten Orientierungstones kann der Blinde 
somit über einen am Anforderungstaster vorhandenen gesonderten Anforderungsknopf sein 
akustisches Freigabesignal anfordern. Durch das Auflegen der Hand auf das taktil erfassbare 
Vibrationsfeld am Taster bekommt er zusätzlich zum akustischen Freigabesignal die Informa -
tion des Freigabebeginns angezeigt und kann mit diesen Hilfsmitteln sicher die Straße queren.  
 
Damit wird deutlich, dass ein solches System für Blinde und Sehbehinderte nur dann sinnvoll 
ist, wenn es aus allen genannten Bestandteilen, also Orientierungssignal, gesondertem Anfor-
derungsknopf, akustischem Freigabesignal und taktilem Signal besteht.  
Eine im Antrag vorgeschlagene Ausrüstung allein mit einem im Antrag als Tackerton bezeich -
neten Orientierungston ist somit nicht sinnvoll. 
 
Die Nachrüstung der Bestands-Lichtsignalanlagen mit diesen zusätzlichen Signalen für Blinde 
und Sehbehinderte erfolgt bereits seit Jahren kontinuierlich im Zuge von Erneuerungs - und 
Umbaumaßnahmen oder im Zuge größerer (Straßenbau-)Projekte. Neu zu errichtende Anlagen 
werden selbstverständlich grundsätzlich mit diesen Zusatzsignalen ausgestattet.

- 5 - 
Aktuell sind in Darmstadt bereits 150 Lichtsignalanlagen mit sehbehinderten- und blindenge-
rechter Signalisierung ausgerüstet. Der überwiegende Teil der 35 aktuell noch nicht umgerüs-
teten Anlagen soll im Zuge anstehender Straßenbauprojekte umgebaut oder nachgerüstet wer -
den (z. B. Lichtwiesenbahn, DAVIA etc.). Es kann also davon ausgegangen werden, dass auch 
diese wenigen noch ausstehenden Anlagen sukzessive mit akustischen Signalen ausgestattet 
werden können. 
 
Sofern bei diesen Maßnahmen Fußgängerquerungen über Gleise betroffen sind, werden diese 
Gleisquerungen in diesem Zusammenhang selbstverständlich ebenfalls mit entsprechenden 
akustischen Signalen ausgestattet werden.    
 
Aus den genannten Gründen ist es nicht sinnvoll, die vorhandenen Anforderungstaster an den 
bestehenden Signalanlagen im Sinne des Antrages abzubauen. Sie erfüllen vielfältige Aufgaben 
und sind sowohl für eine gesicherte Führung der Fußgänger als auch für eine akustische und 
taktile Signalisierung für Blinde und Sehbehinderte zwingend erforderlich. 
Die Nachrüstung mit akustischen Signalgebern für Blinde und Sehbehinderte an den Be-
standsanlagen erfolgt bereits seit vielen Jahren als kontinuierlicher Prozess.  
Mit ca. 80% der Signalanlagen im Stadtgebiet hat die Stadt Darmstadt hier im Vergleich zu 
anderen Städten bereits einen sehr hohen Ausrüstungsanteil mit entsprechenden Signalgebern 
für eine Blinden- und sehbehindertengerechte Signalisierung erreicht .  
 
 
Darmstadt, den 10.09.2020 
 
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch    Andrè Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

anlage 3

314 Zeichen

Punkt 14: Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen-
Nr.: SV-2020/0004 
 (V-Nr. 2020/0204) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Die Linke.

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 14
TOP 28
TOP 284

Orte (3)

  • Rheinstraße
  • Neckarstraße
  • Berliner Allee

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0204
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.09.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00