2020/0204
Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen-Nr.: SV-2020/0004
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Punkt 5: Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen - Nr.: SV-2020/0004 (V-Nr. 2020/0204) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, de r Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
10094 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.10.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 66
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0204
Magistratsbeschluss-Nr.
284
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen -Nr.:
SV-2020/0004
Vorlage vom: 10.09.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen, die vorhandenen Anforderungstasten an den
bestehenden Lichtsignalanlagen nicht abzubauen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 21.10.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10. September 2020
Antrag zur Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen
Von den aktuell 185 in Darmstadt vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) sind 165 Ampeln mit
Anforderungstastern ausgerüstet. An einigen wenigen Geräten sind derzeit keine
Anforderungstaster vorhanden. Hier sind entweder keine signalisierten Fußgängerführungen
vorhanden oder es ist dort von dauerhaft so starken Verkehrsströmen auszugehen, dass
kontinuierlich mit einer Nachfrage nach Freigabezeiten für querende Verkehrsströme zu
rechnen ist. An diesen wenigen Kreuzungen mit dauerhaft hohem Fußgängeraufkommen wird
dann auch ohne gesonderte Anforderung jede Fahr- oder Gehbeziehung mit einer Freigabezeit
bedient. Eine solche Steuerung wird beispielsweise an den stark belasteten Kreuzungen
Rheinstraße / Neckarstraße oder Rheinstraße / Berliner Allee eingesetzt.
Grundsätzlich sind die Signalanlagen in Darmstadt mit verkehrsabhängigen Signalprogrammen
ausgestattet. Damit werden Verkehrsströme aller Verkehrsarten nur dann mit einer
Freigabezeit bedient, wenn auch der tatsächliche Bedarf besteht. Wenn kein Fahrzeug über die
in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen oder kein Fußgänger oder Radfahrer an einem
Taster eine solche Bedarfsphase angefordert hat, steht die Anlage dauerhaft in ‚Grün‘ für die
vorfahrtsberechtigte Hauptrichtung und die parallel dazu geführten Fußgängerfurten. Damit
sollen unnötige Wartezeiten entlang der vorfahrtsberechtigten Strecke verhindert werden, die
mit vermeidbaren Anhalte-, Warte- und Anfahrvorgänge und somit mit zusätzlichen
Umweltbelastungen (Lärm und Abgase) verbunden wären.
Somit sind an nahezu allen Ampelanlagen Anforderungstaster erforderlich, um es auch einem
Fußgänger zu ermöglichen, eine Freigabezeit für eine ampelgesicherte Querung einer Straße
im Rahmen der verkehrsabhängigen Signalprogramme anzufordern. Fahrzeuge auf der
Fahrbahn müssen eine solche Freigabezeit über die im Fahrbahnbelag verlegten
Induktionsschleifen anfordern.
Sollte ein Fußgänger an einer Fußgängerfurt aufgrund des Signalprogrammes ein Grünsignal
auch ohne eine aktive Anforderung am Taster bekommen, wird das durch ein rot leuchtendes
Leuchtfeld mit dem Hinweis ’Signal kommt‘ am Taster angezeigt. Eine solche Situation kann z.
B. eintreten, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein anderer Fußgänger bereits
angefordert hat oder ein parallel fahrendes Auto schon eine entsprechende Freigabe der
Querrichtung angefordert hat.
Es gibt in Darmstadt auch eine Reihe von Anlagen, an denen gemäß Magistratsbeschluss vom
26.07.1995 tagsüber mit starkem Fußgängerverkehr, nachts und in Schwachverkehrszeiten
jedoch nur noch mit schwachem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. An diesen Anlagen sind
zwar Taster vorhanden, jedoch ist per Programmierung die Anlage so ausgelegt, dass tagsüber
eine Fußgängergrünzeit geschaltet wird, ohne dass eine aktive Anforderung durch Fußgänger
erforderlich wird. In den Zeiten mit schwachem Fußgängerverkehrsaufkommen muss jedoch
eine Fußgängergrünzeit aktiv am Taster angefordert werden.
- 5 -
Eine gesonderte Signalisierung von Fußgängern und Radfahrenden ist nur dann sinnvoll, wenn
sich auf Grund der unterschiedlichen Geh- und Fahrgeschwindigkeiten beider Verkehrsteilneh-
merarten in der Zwischenzeitberechnung der LSA ein deutlicher Unterschied in den möglichen
Freigabezeiten ergeben würde.
Dieser Fall kann überhaupt nur bei sehr langen Überweglängen eintreten. Diese Fälle sind im
Stadtgebiet aufgrund der örtlichen Verhältnisse nur sehr selten gegeben.
Darüber hinaus ist eine gesonderte Signalisierung beider Verkehrsströme nur dort einsetzbar,
wo auch eine getrennte Führung von Fußgängern und Radfahrenden gegeben ist. Bei einer ge-
meinsamen Führung müssten beide Signalgeber mit unterschiedlichen Anzeigezuständen di-
rekt nebeneinander aufgehängt werden, was zu einer großen Verwechselungsgefahr der unter-
schiedlichen Signale –und damit zu einer Unfallgefahr- führen könnte.
Wenn sich im Zuge von Neu- und Umbauplanungen von Knotenpunkten geeignete Fälle für eine
gesonderte Signalisierung ergeben sollten, wäre diese Option bei der Planung der Signalanlage
im Einzelfall zu berücksichtigen.
Die Anforderungstaster erfüllen neben der Anforderung einer Fußgängerfreigabe für Sehende
zusätzlich auch die Aufgabe einer für Blinde und Sehbehinderte nutzbaren akustischen Signali-
sierung. Ein solcher Signalton als akustisches Freigabesignal wird bei Bedarf parallel zu einem
optischen Fußgänger-Grünsignal abgegeben und zeigt Blinden und Sehbehinderten akustisch
die Fußgänger-Grünzeit an.
Um die akustische Belästigung der Anwohner durch dieses akustische Zusatzsignal möglichst
gering zu halten, werden diese Signale in Darmstadt nicht automatisch in jeder Fußgängerpha-
se geschaltet, sondern nur bei Bedarf und auf gesonderte Anforderung. Auch für diese Funktion
ist eine Ausstattung der Ampelanlagen mit Anforderungstastern zwingend erforderlich.
Über die Taster werden darüber hinaus auch die im Antrag als ‚akustische Leuchttürme‘ be-
zeichneten akustischen Orientierungssignal für Blinde und Sehbehinderte abgestrahlt. Diese
dauerhaft geschalteten Signale dienen den Blinden und Sehbehinderten als Hilfestellung um
den Standort des Signalmastes aufzufinden. Um auch hier die akustische Beeinträchtigung des
Umfeldes möglichst gering zu halten, werden diese Signale am Signalmaste nicht von der
Mastspitze aus einer Höhe von ca. 3 m abgestrahlt, sondern werden im Regelfall ebenfalls aus
dem Taster mit Hilfe eines hier verbauten gesonderten Akustikmoduls aus einer Höhe von ca. 1
m abgegeben.
Als weitere Orientierungshilfe für Blinde und Sehbehinderte ist in den Tastern zusätzlich ein
taktiles Vibrationssignal eingebaut, das parallel zu den genannten optischen und akustischen
Signalen eine Freigabezeit auch durch ein tastbares Vibrationsfeld anzeigt.
Nach Auffinden des Signalmastes mit Hilfe des genannten Orientierungstones kann der Blinde
somit über einen am Anforderungstaster vorhandenen gesonderten Anforderungsknopf sein
akustisches Freigabesignal anfordern. Durch das Auflegen der Hand auf das taktil erfassbare
Vibrationsfeld am Taster bekommt er zusätzlich zum akustischen Freigabesignal die Informa-
tion des Freigabebeginns angezeigt und kann mit diesen Hilfsmitteln sicher die Straße queren.
Damit wird deutlich, dass ein solches System für Blinde und Sehbehinderte nur dann sinnvoll
ist, wenn es aus allen genannten Bestandteilen, also Orientierungssignal, gesondertem Anfor-
derungsknopf, akustischem Freigabesignal und taktilem Signal besteht.
Eine im Antrag vorgeschlagene Ausrüstung allein mit einem im Antrag als Tackerton bezeich-
neten Orientierungston ist somit nicht sinnvoll.
Die Nachrüstung der Bestands-Lichtsignalanlagen mit diesen zusätzlichen Signalen für Blinde
und Sehbehinderte erfolgt bereits seit Jahren kontinuierlich im Zuge von Erneuerungs- und
Umbaumaßnahmen oder im Zuge größerer (Straßenbau-)Projekte. Neu zu errichtende Anlagen
werden selbstverständlich grundsätzlich mit diesen Zusatzsignalen ausgestattet.
Aktuell sind in Darmstadt bereits 150 Lichtsignalanlagen mit sehbehinderten- und blindenge-
rechter Signalisierung ausgerüstet. Der überwiegende Teil der 35 aktuell noch nicht umgerüs-
teten Anlagen soll im Zuge anstehender Straßenbauprojekte umgebaut oder nachgerüstet wer-
den (z. B. Lichtwiesenbahn, DAVIA etc.). Es kann also davon ausgegangen werden, dass auch
diese wenigen noch ausstehenden Anlagen sukzessive mit akustischen Signalen ausgestattet
werden können.
Sofern bei diesen Maßnahmen Fußgängerquerungen über Gleise betroffen sind, werden diese
Gleisquerungen in diesem Zusammenhang selbstverständlich ebenfalls mit entsprechenden
akustischen Signalen ausgestattet werden.
Aus den genannten Gründen ist es nicht sinnvoll, die vorhandenen Anforderungstaster an den
bestehenden Signalanlagen im Sinne des Antrages abzubauen. Sie erfüllen vielfältige Aufgaben
und sind sowohl für eine gesicherte Führung der Fußgänger als auch für eine akustische und
taktile Signalisierung für Blinde und Sehbehinderte zwingend erforderlich.
Die Nachrüstung mit akustischen Signalgebern für Blinde und Sehbehinderte an den Be-
standsanlagen erfolgt bereits seit vielen Jahren als kontinuierlicher Prozess.
Mit ca. 80% der Signalanlagen im Stadtgebiet hat die Stadt Darmstadt hier im Vergleich zu
anderen Städten bereits einen sehr hohen Ausrüstungsanteil mit entsprechenden Signalgebern
für eine Blinden- und sehbehindertengerechte Signalisierung erreicht .
Darmstadt, den 10.09.2020
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
2020/0204
10060 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.10.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0204
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen -Nr.:
SV-2020/0004
Vorlage vom: 10.09.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen, die vorhandenen Anforderungstasten an den
bestehenden Lichtsignalanlagen nicht abzubauen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10. September 2020
Antrag zur Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen
Von den aktuell 185 in Darmstadt vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) sind 165 Ampeln mit
Anforderungstastern ausgerüstet. An einigen wenigen Geräten sind derzeit keine
Anforderungstaster vorhanden. Hier sind entweder keine signalisierten Fußgängerführungen
vorhanden oder es ist dort von dauerhaft so starken Verkehrsströmen auszugehen, dass
kontinuierlich mit einer Nachfrage nach Freigabezeiten für querende Verkehrsströme zu
rechnen ist. An diesen wenigen Kreuzungen mit dauerhaft hohem Fußgängeraufkommen wird
dann auch ohne gesonderte Anforderung jede Fahr- oder Gehbeziehung mit einer Freigabezeit
bedient. Eine solche Steuerung wird beispielsweise an den stark belasteten Kreuzungen
Rheinstraße / Neckarstraße oder Rheinstraße / Berliner Allee eingesetzt.
Grundsätzlich sind die Signalanlagen in Darmstadt mit verkehrsabhängigen Signalprogrammen
ausgestattet. Damit werden Verkehrsströme aller Verkehrsarten nur dann mit einer
Freigabezeit bedient, wenn auch der tatsächliche Bedarf besteht. Wenn kein Fahrzeug über die
in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen oder kein Fußgänger oder Radfahrer an einem
Taster eine solche Bedarfsphase angefordert hat, steht die Anlage dauerhaft in ‚Grün‘ für die
vorfahrtsberechtigte Hauptrichtung und die parallel dazu geführten Fußgängerfurten. Damit
sollen unnötige Wartezeiten entlang der vorfahrtsberechtigten Strecke verhindert werden, die
mit vermeidbaren Anhalte-, Warte- und Anfahrvorgänge und somit mit zusätzlichen
Umweltbelastungen (Lärm und Abgase) verbunden wären.
Somit sind an nahezu allen Ampelanlagen Anforderungstaster erforderlich, um es auch einem
Fußgänger zu ermöglichen, eine Freigabezeit für eine ampelgesicherte Querung einer Straße
im Rahmen der verkehrsabhängigen Signalprogramme anzufordern. Fahrzeuge auf der
Fahrbahn müssen eine solche Freigabezeit über die im Fahrbahnbelag verlegten
Induktionsschleifen anfordern.
Sollte ein Fußgänger an einer Fußgängerfurt aufgrund des Signalprogrammes ein Grünsignal
auch ohne eine aktive Anforderung am Taster bekommen, wird das durch ein rot leuchtendes
Leuchtfeld mit dem Hinweis ’Signal kommt‘ am Taster angezeigt. Eine solche Situation kann z.
B. eintreten, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein anderer Fußgänger bereits
angefordert hat oder ein parallel fahrendes Auto schon eine entsprechende Freigabe der
Querrichtung angefordert hat.
Es gibt in Darmstadt auch eine Reihe von Anlagen, an denen gemäß Magistratsbeschluss vom
26.07.1995 tagsüber mit starkem Fußgängerverkehr, nachts und in Schwachverkehrszeiten
jedoch nur noch mit schwachem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. An diesen Anlagen sind
zwar Taster vorhanden, jedoch ist per Programmierung die Anlage so ausgelegt, dass tagsüber
eine Fußgängergrünzeit geschaltet wird, ohne dass eine aktive Anforderung durch Fußgänger
erforderlich wird. In den Zeiten mit schwachem Fußgängerverkehrsaufkommen muss jedoch
eine Fußgängergrünzeit aktiv am Taster angefordert werden.
- 4 -
Eine gesonderte Signalisierung von Fußgängern und Radfahrenden ist nur dann sinnvoll, wenn
sich auf Grund der unterschiedlichen Geh- und Fahrgeschwindigkeiten beider Verkehrsteilneh-
merarten in der Zwischenzeitberechnung der LSA ein deutlicher Unterschied in den möglichen
Freigabezeiten ergeben würde.
Dieser Fall kann überhaupt nur bei sehr langen Überweglängen eintreten. Diese Fälle sind im
Stadtgebiet aufgrund der örtlichen Verhältnisse nur sehr selten gegeben.
Darüber hinaus ist eine gesonderte Signalisierung beider Verkehrsströme nur dort einsetzbar,
wo auch eine getrennte Führung von Fußgängern und Radfahrenden gegeben ist. Bei einer ge -
meinsamen Führung müssten beide Signalgeber mit unterschiedlichen Anzeigezuständen di-
rekt nebeneinander aufgehängt werden, was zu einer großen Verwechselungsgefahr der unter -
schiedlichen Signale –und damit zu einer Unfallgefahr- führen könnte.
Wenn sich im Zuge von Neu- und Umbauplanungen von Knotenpunkten geeignete Fälle für eine
gesonderte Signalisierung ergeben sollten, wäre diese Option bei der Planung der Signalanlage
im Einzelfall zu berücksichtigen.
Die Anforderungstaster erfüllen neben der Anforderung einer Fußgängerfreigabe für Sehende
zusätzlich auch die Aufgabe einer für Blinde und Sehbehinderte nutzbaren akustischen Signali -
sierung. Ein solcher Signalton als akustisches Freigabesignal wird bei Bedarf parallel zu einem
optischen Fußgänger-Grünsignal abgegeben und zeigt Blinden und Sehbehinderten akustisch
die Fußgänger-Grünzeit an.
Um die akustische Belästigung der Anwohner durch dieses akustische Zusatzsignal möglichst
gering zu halten, werden diese Signale in Darmstadt nicht automatisch in jeder Fußgängerpha -
se geschaltet, sondern nur bei Bedarf und auf gesonderte Anforderung. Auch für diese Funktion
ist eine Ausstattung der Ampelanlagen mit Anforderungstastern zwingend erforderlich.
Über die Taster werden darüber hinaus auch die im Antrag als ‚akustische Leuchttürme‘ b e-
zeichneten akustischen Orientierungssignal für Blinde und Sehbehinderte abgestrahlt. Diese
dauerhaft geschalteten Signale dienen den Blinden und Sehbehinderten als Hilfestellung um
den Standort des Signalmastes aufzufinden. Um auch hier die akustische Beeinträchtigung des
Umfeldes möglichst gering zu halten, werden diese Signale am Signalmaste nicht von der
Mastspitze aus einer Höhe von ca. 3 m abgestrahlt, sondern werden im Regelfall ebenfalls aus
dem Taster mit Hilfe eines hier verbauten gesonderten Akustikmoduls aus einer Höhe von ca. 1
m abgegeben.
Als weitere Orientierungshilfe für Blinde und Sehbehinderte ist in den Tastern zusätzlich ein
taktiles Vibrationssignal eingebaut, das parallel zu den genannten optischen und akustischen
Signalen eine Freigabezeit auch durch ein tastbares Vibrationsfeld anzeigt.
Nach Auffinden des Signalmastes mit Hilfe des genannten Orientierungstones kann der Blinde
somit über einen am Anforderungstaster vorhandenen gesonderten Anforderungsknopf sein
akustisches Freigabesignal anfordern. Durch das Auflegen der Hand auf das taktil erfassbare
Vibrationsfeld am Taster bekommt er zusätzlich zum akustischen Freigabesignal die Informa -
tion des Freigabebeginns angezeigt und kann mit diesen Hilfsmitteln sicher die Straße queren.
Damit wird deutlich, dass ein solches System für Blinde und Sehbehinderte nur dann sinnvoll
ist, wenn es aus allen genannten Bestandteilen, also Orientierungssignal, gesondertem Anfor-
derungsknopf, akustischem Freigabesignal und taktilem Signal besteht.
Eine im Antrag vorgeschlagene Ausrüstung allein mit einem im Antrag als Tackerton bezeich -
neten Orientierungston ist somit nicht sinnvoll.
Die Nachrüstung der Bestands-Lichtsignalanlagen mit diesen zusätzlichen Signalen für Blinde
und Sehbehinderte erfolgt bereits seit Jahren kontinuierlich im Zuge von Erneuerungs - und
Umbaumaßnahmen oder im Zuge größerer (Straßenbau-)Projekte. Neu zu errichtende Anlagen
werden selbstverständlich grundsätzlich mit diesen Zusatzsignalen ausgestattet.
- 5 -
Aktuell sind in Darmstadt bereits 150 Lichtsignalanlagen mit sehbehinderten- und blindenge-
rechter Signalisierung ausgerüstet. Der überwiegende Teil der 35 aktuell noch nicht umgerüs-
teten Anlagen soll im Zuge anstehender Straßenbauprojekte umgebaut oder nachgerüstet wer -
den (z. B. Lichtwiesenbahn, DAVIA etc.). Es kann also davon ausgegangen werden, dass auch
diese wenigen noch ausstehenden Anlagen sukzessive mit akustischen Signalen ausgestattet
werden können.
Sofern bei diesen Maßnahmen Fußgängerquerungen über Gleise betroffen sind, werden diese
Gleisquerungen in diesem Zusammenhang selbstverständlich ebenfalls mit entsprechenden
akustischen Signalen ausgestattet werden.
Aus den genannten Gründen ist es nicht sinnvoll, die vorhandenen Anforderungstaster an den
bestehenden Signalanlagen im Sinne des Antrages abzubauen. Sie erfüllen vielfältige Aufgaben
und sind sowohl für eine gesicherte Führung der Fußgänger als auch für eine akustische und
taktile Signalisierung für Blinde und Sehbehinderte zwingend erforderlich.
Die Nachrüstung mit akustischen Signalgebern für Blinde und Sehbehinderte an den Be-
standsanlagen erfolgt bereits seit vielen Jahren als kontinuierlicher Prozess.
Mit ca. 80% der Signalanlagen im Stadtgebiet hat die Stadt Darmstadt hier im Vergleich zu
anderen Städten bereits einen sehr hohen Ausrüstungsanteil mit entsprechenden Signalgebern
für eine Blinden- und sehbehindertengerechte Signalisierung erreicht .
Darmstadt, den 10.09.2020
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
314 Zeichen
Punkt 14: Antrag vom 10.01.2020 betr. Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020/27.17, Vorlagen- Nr.: SV-2020/0004 (V-Nr. 2020/0204) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke.
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Rheinstraße
- Neckarstraße
- Berliner Allee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0204
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.09.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00