2017/0036
Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2017/0036
3914 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.02.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Revisionsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler: I
14
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0036
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111320
Kostenstelle: 014-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1113-21 Sachkonto:
Betreff: Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, mäzenatischen
Schenkungen und Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 06.02.2017
Beschlussvorschlag :
Der beigefügten Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, mäzenatischen
Schenkungen und Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen: VV Sponsoring usw.
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.02.2017:
Die Zuwendung von wirtschaftlichen Vorteilen als Sponsoring, Spende, mäzenatische
Schenkung und Werbeeinnahme ist in der Verwaltungspraxis keine Ausnahme, sondern hat
eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Erfüllung einzelner öffentlicher Aufgaben.
Dies gilt insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales. Sponsoring, Spenden,
mäzenatische Schenkungen und Werbeeinnahmen können somit einerseits ein
Finanzierungsinstrument sein, um die Quantität und Qualität von Verwaltungsleistungen zu
erhalten bzw. zu verbessern. Andererseits besteht jedoch die Gefahr, dass der Eindruck
entsteht, die Verwaltungsstelle oder ihre Beschäftigten ließen sich von den Interessen des
Zuwendungsgebenden leiten und behördliche Entscheidungen seien durch sachfremde
Erwägungen beeinflusst. Um das Ansehen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu schützen und
eine einheitliche Praxis im Umgang mit Sponsoringmitteln etc. zu gewährleisten, gilt es daher,
allgemeinverbindliche Regelungen aufzustellen, die den Beschäftigten des Wissenschaftsstadt
Darmstadt als Orientierungsmaßstab dienen und ihnen helfen, sich für oder gegen dieses
Finanzierungsinstrument zu entscheiden.
Es ist inhaltlich darauf geachtet worden, dass durch klar formulierte Regelungen und einen
aufeinanderfolgenden systematischen Aufbau die Anwendungsfreundlichkeit gesteigert wird. In
Bezug auf die Systematik regelt die Verwaltungsvorschrift zunächst die grundsätzlichen
Bereiche, also die Grundsätze, Begriffe und die Zuständigkeiten, und gibt anschließend
Vorgaben für den Einzelfall. Das bedeutet Entscheidungshilfen in Bezug auf Zulässigkeit und
Ausschlussgründe angebotenen Sponsorings usw. sowie das Verfahren. Um die Sicherheit für
die Vertragsgestaltung zu erhöhen, ist auch ein Vertragsmuster für einen Sponsoring- bzw.
Werbevertrag vorgegeben, der sinngemäß anzuwenden ist.
Auch dem Wunsch eines Spenders oder Mäzens, Anonymität zu wahren, ist Rechnung getragen
worden.
Der hier thematisierte Bereich des Sponsorings usw. war Gegenstand einer Bachelor-Thesis,
welche im Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreut wurde. Die Verfasserin
schnitt mit ihrer Arbeit als Jahrgangsbeste an der Hochschule Wiesbaden ab.
Die vorliegende Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, mäzenatischen
Schenkungen und Werbung wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestehende
Regelungslücken schließen. Darüber hinaus stellt sie einen Baustein in der vorbeugenden
Bekämpfung von Korruption dar.
Darmstadt, 06.02.2017
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0036
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00