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2017/0036

Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 06.02.2017

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2017/0036

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.02.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Revisionsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: I 
              14 
 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0036 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111320 
Kostenstelle:  014-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1113-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, mäzenatischen 
Schenkungen und Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 06.02.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beigefügten Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, mäzenatischen 
Schenkungen und Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: VV Sponsoring  usw. 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.02.2017: 
 
Die Zuwendung von wirtschaftlichen Vorteilen als Sponsoring, Spende, mäzenatische 
Schenkung und Werbeeinnahme ist in der Verwaltungspraxis keine Ausnahme, sondern hat 
eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Erfüllung einzelner öffentlicher Aufgaben. 
Dies gilt insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales. Sponsoring, Spenden, 
mäzenatische Schenkungen und Werbeeinnahmen können somit einerseits ein 
Finanzierungsinstrument sein, um die Quantität und Qualität von Verwaltungsleistungen zu 
erhalten bzw. zu verbessern. Andererseits besteht jedoch die Gefahr, dass der Eindruck 
entsteht, die Verwaltungsstelle oder ihre Beschäftigten ließen sich von den Interessen des 
Zuwendungsgebenden leiten und behördliche Entscheidungen seien durch sachfremde 
Erwägungen beeinflusst. Um das Ansehen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu schützen und 
eine einheitliche Praxis im Umgang mit Sponsoringmitteln etc. zu gewährleisten, gilt es daher, 
allgemeinverbindliche Regelungen aufzustellen, die den Beschäftigten des Wissenschaftsstadt 
Darmstadt als Orientierungsmaßstab dienen und ihnen helfen, sich für oder gegen dieses 
Finanzierungsinstrument zu entscheiden.  
 
Es ist inhaltlich darauf geachtet worden, dass durch klar formulierte Regelungen und einen 
aufeinanderfolgenden systematischen Aufbau die Anwendungsfreundlichkeit gesteigert wird. In 
Bezug auf die Systematik regelt die Verwaltungsvorschrift zunächst die grundsätzlichen 
Bereiche, also die Grundsätze, Begriffe und die Zuständigkeiten, und gibt anschließend 
Vorgaben für den Einzelfall. Das bedeutet Entscheidungshilfen in Bezug auf Zulässigkeit und 
Ausschlussgründe angebotenen Sponsorings usw. sowie das Verfahren. Um die Sicherheit für 
die Vertragsgestaltung zu erhöhen, ist auch ein Vertragsmuster für einen Sponsoring- bzw. 
Werbevertrag vorgegeben, der sinngemäß anzuwenden ist. 
 
Auch dem Wunsch eines Spenders oder Mäzens, Anonymität zu wahren, ist Rechnung getragen 
worden.  
 
Der hier thematisierte Bereich des Sponsorings usw. war Gegenstand einer Bachelor-Thesis, 
welche im Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreut wurde. Die Verfasserin 
schnitt mit ihrer Arbeit als Jahrgangsbeste an der Hochschule Wiesbaden ab.  
 
Die vorliegende Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring, Spenden, mäzenatischen 
Schenkungen und Werbung wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestehende 
Regelungslücken schließen. Darüber hinaus stellt sie einen Baustein in der vorbeugenden 
Bekämpfung von Korruption dar. 
 
 
Darmstadt, 06.02.2017 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0036
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.02.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00