Gefahren für das Stadtarchiv durch brennende E-Autos in der Stadthausgarage
Stellungnahme der Verwaltung 200082-1 ST vom 07.05.2020
Stand: Am 26.05.2020 im Kulturausschuss zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200082-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Gefahren für das Stadtarchiv durch brennende E- Autos in der Stadthausgarage Beratungsfolge Kulturausschuss 26.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Hat die Bonner Feuerwehr bereits ein Konzept entwickelt, um Brände durch E-Autos in öffentlichen und privaten Tiefgaragen bekämpfen zu können? Antwort: Nach jetzigem Beurteilungsstand der Feuerwehr Bonn unterscheiden sich Brände von batterieelektrischen oder Hybridfahrzeugen in Tiefgaragen nicht grundsätzlich von Bränden von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Je nach Antriebsart entstehen unterschiedliche Gefahrenschwerpunkte, die sich aber ähnlich auswirken (Feuer, Rauchgase, Explosionsgefahr). Die Information der Antriebsart kann im konkreten Ereignis sehr schnell über das Fahrzeugkennzeichen und daraus individuell zuzuordnenden Rettungsdatenblättern erhalten werden. Dadurch werden dann die einsatztaktischen Maßnahmen abgeleitet. Die Einsatzkräfte wurden bereits mehrfach hinsichtlich der Besonderheiten von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben geschult. Unter anderem für die Lüftung von Tiefgaragen und die Entfernung von (gelöschten) Fahrzeugen aus Tiefgaragen wird in Kürze ein Lösch-Unterstützungsfahrzeug mit Kettenantrieb in Dienst gestellt. 2. Ist eine temporäre Änderung der Bonner Parkhausordnung erforderlich, sofern die Feuerwehr bislang noch kein Konzept zur Bekämpfung von Bränden von E-Autos in Tiefgaragen entwickelt hat? Antwort: Laut der Sonderbauverordnung NRW sind aktuell keine Änderungen erforderlich. 3. Welche besonderen Erfordernisse bestehen bei der Bekämpfung von Bränden von E-Autos in der Stadthausgarage angesichts des im Stadthaus untergebrachten Stadtarchivs? 4. Wie kann das Stadtarchiv im Falle eines brennenden E-Autos in der Stadthausgarage davor geschützt werden, dass Archivalien durch kontaminiertes Löschwasser geschädigt werden kann? Antwort: Beim Brand eines elektrisch angetriebenen Fahrzeuges ist mit einer größeren Löschmittelmenge und längerer Zeitdauer der Brandbekämpfung zu rechnen. Dies wäre bei Bränden von Fahrzeugen mit Gasantrieb ähnlich. Die Vermeidung von Löschwasserschäden erfolgt einsatztaktisch unabhängig von Seite 1 von 2 Seite 2 —— der Antriebsart des brennenden Fahrzeuges. Hier besteht ebenfalls keine signifikante Besonderheit bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen. Aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur kann im Falle von Löscharbeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Löschwasser an die Archivalien gelangt. Sollte Löschwasser in die Räume des Stadtarchivs eintreten oder die Gefahr bestehen, erfolgt einerseits der Schutz der Archivgüter mittels Folien und andererseits die Aufnahme des Löschwassers mittels Schmutzwasserpumpen und Wassergutsaugern. Das Restrisiko lässt sich im Grunde nur durch Auslagern des Archivs ausschließen. Dies wird von der Verwaltung umgesetzt. 5. Wann ist der Neubau des Stadtarchivs bezugsfertig und mit dem Umzug des Stadtarchivs an den neuen Standort zu rechnen? Antwort: Die Verwaltung bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit der Entwurfsplanung des Um- und Neubaus der Pestalozzischule vor. Nach derzeitigem Stand ist eine Fertigstellung nicht vor Ende 2023 zu erwarten. 6. Muss angesichts der potenziellen Gefahren durch brennende E-Autos bis zur Fertigstellung des Neubaus das Stadtarchiv an einen anderen Standort ausgelagert werden? Antwort: Eine Auslagerung der Bestände des Stadtarchivs an einen anderen Standort bis zur Fertigstellung des Neubaus ist in Ermangelung entsprechender Gebäude nicht möglich. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
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