Sachstandsbericht Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten
Mitteilung Ausschuss 2277/2019 vom 26.06.2019
Stand: Am 24.09.2019 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212/3 Vorlagen-Nummer 26.06.2019 2277/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 08.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2019 Sachstandsbericht Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten In der Mitteilung (Vorlagen-Nummer 4187/2018) vom 17.12.2018 hat die Verwaltung einen Sach- standsbericht zur weiteren Entwicklung im Bereich der Besteuerung des Spielvergnügens an Geld- spielgeräten noch vor der Sommerpause 2019 angekündigt. Hierzu berichtet die Verwaltung wie folgt: Aufgrund der bestehenden Vollbesetzung im Bereich der Veranlagungssachbearbeitung sind die Steuerrückstände erheblich zurückgegangen. Verjährungen sind weiterhin nicht zu befürchten. Seit der letzten Mitteilung „Sachstandsbericht Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgerä- ten“ (Vorlagen-Nummer 4187/2018) konnten im Zeitraum vom 15.10.2018 bis zum Stichtag 19.06.2019 ca. 4.000 Veranlagungen mit einem Volumen von rd. 22,5 Mio. EUR durchgeführt wer- den. Diese Veranlagungen betrafen weitgehend die Besteuerung für die zurückliegenden Steuerjahre bis einschließlich 2017. In ca. 2.500 dieser Fälle konnten auch bereits Veranlagungen für 2018 erfol- gen; auf diese Veranlagungen entfallen ca. 11,8 Mio. € des vor genannten Betrages. Die zunächst zurückgestellten Prüffeststellungen zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit sowie Überprüfungen der ab- gegebenen Erklärungen können nunmehr auf Grund des Veranlagungsstandes beginnen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf
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16.09.2019
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.09.2019 zuletzt
TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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