2015/0247
Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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anlage 3
1103 Zeichen
Tabelle1 Seite 1 Einwohnerzahl Fördergemeinden (Tierheim Darmstadt) Stadt Einwohnerzahl (31.12.2011) Quelle Alsbach-Hähnlein 9.301 Darmstadt 147.930 Erzhausen 7.503 Griesheim 26.592 Modautal 4.958 Mühltal 13.813 Ober-Ramstadt 15.052 Riedstadt 21.600 Weiterstadt 24.785 271.534 https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der- kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html http://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder- Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/jah rbuch/02Bevoelkerung/K02-1.pdf https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der- kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der- kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der- kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der- kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der- kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html http://www.hessen- gemeindelexikon.de/gemeindelexikon_PDF/433011.pdf https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der- kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html
2015/0247
4837 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I, II, 32, 30, 390
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0247
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122030 und 122420
Kostenstelle: 032-005-1000 u. 390-12-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-31 u. 1224-21 Sachkonto:
Betreff: Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt
Vorlage vom: 23.06.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt von dem Bericht/Kon zept des Tierschutzvereins Darmstadt und Umgebung
e. V. vom 14.05.2015 Kenntnis und stimmt dem Erlass der als Anlage 2 beigefügten Rechts -
verordnung durch den Oberbürgermeister zu.
Anlagen: Konzept Kastrationspflicht - Anlage 1
zu Anlage 1 Anhang 1
zu Anlage 1 Anhang 2
zu Anlage 1 Anhang 3
Katzenschutzverordnung - Anlage 2
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.06.2015
Durch das am 13.07.2013 in Kraft getretene 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz ist in
§ 13 b eine neue Regelung eingeführt worden. Darin werden die Landesregierungen ermäc h-
tigt, durch Rech tsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Ka t-
zen zu beschränken oder zu verbieten sowie eine Kennzeichnung und Registrierung von Ka t-
zen, die unkontrolliert freien Auslauf haben können, vorzuschreiben, soweit dies zur Verh ü-
tung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden der in dem jeweils betroffenen Gebiet
lebenden Katzen erforderlich ist. Weiterhin können in der Rechtsverordnung die für eine
Verminderung der Anzahl freilebender Katzen erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Gemäß § 13 b Satz 5 Tierschutzgesetz können die Landesregierungen die Ermächtigung
durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen. Von dieser Möglichkeit hat die
hessische Landesregierung durch Erlass der Delegationsverordnung vom 24.04.2015 (G e-
setz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2015, S. 190 ff) Gebrauch gemacht. Mit §
21 Abs. 3 dieser Delegationsverordnung wurden in den kreisfreien Städten die Oberbürge r-
meister, in den übrigen Gemeinden die Gemeindevorstände oder Magistrate, zum Erlass ent-
sprechender Katzenschutzverordnungen ermächtigt. Seit Veröffentlichung dieser Delegat i-
onsverordnung am 30.04.2015 kann der Oberbürgermeister daher für das Gebiet der Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt eine Registrierungs - und Kastrationspflicht für Halter/Hal terinnen
frei laufender Katzen per Rechtsverordnung vorsehen.
Schon vor Inkrafttreten der neuen Regelung wurden zwischen dem Tierschutzverein Dar m-
stadt und Umgebung e. V. auf der einen Seite und Herrn Bürgermeister Rafael Reißer sowie
dem Bürger- und Ordnungsamt und dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf
der anderen Seite intensive Gespräche über den Erlass einer solchen Rechtsverordnung g e-
führt. Unterstützt durch mehrere Tierschutzorganisationen und unter Hinweis auf eine stetig
ansteigende Population herrenloser Katzen und die damit verbundenen tierschutz - und ge-
fahrenabwehrrechtlichen Probleme hat der Tierschutzverein dabei die Einführung einer R e-
gistrierungs- und Kastrationspflicht für frei laufende Katzen massiv eingefordert. In Anbe -
tracht des durch Fakten und Zahlen belegbaren zunehmenden Leids der betroffenen Tiere
sowie der damit auch für den Menschen verbundenen Gefahren kann und sollte nunmehr von
der neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und die in Anlage 2 beig e-
fügte Rechtsverordnung erlassen werden. Die tier schutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür
liegen nach Einschätzung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie des
Bürger- und Ordnungsamtes vor. Diesbezüglich wird auf den Bericht/das Konzept des Tie r-
schutzvereins Darmstadt und Umgebung e. V. vom 14.05.2015 (Anlage 1) Bezug geno mmen.
Hieraus geht insbesondere hervor, dass andere von dem Verein bzw. der Stadt bislang ergri f-
fene Maßnahmen, vor allem solche mit unmittelbarem Bezug auf frei lebende Katzen, nicht
ausgereicht haben, um dem zunehmend en Leid und Elend der betroffenen Tiere wir ksam zu
begegnen.
Darmstadt, 23.06.2015
Der Dezernent I Der Dezernent II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
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31545 Zeichen
Konzept zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht der Stadt Darmstadt - in Anlehnung an das Paderborner Modell - Verfasser Tierschutzverein Darmstadt und Umgebung e.V. Version '1.3 Letzte Bearbeitung 14.05.2015 (CaS) 1. Einleitung........................................................................................................................................ 2 2. Eckdaten des Paderborner Modells und Übertragbarkeit auf die Stadt Darmstadt..............................................................................................3 3. Aktuelle Situation des Tierheims Darmstadt................................................................................... 4 4. Notwendigkeit einer Verordnung.....................................................................................................5 5. Mögliche Handlungsansätze............................................................................................................7 5.1. Kastrations- und Kennzeichnungspflicht............................................................................ 7 5.2. Fütterungsverbot................................................................................................................. 8 5.3. Tötung durch Abschießen, Vergiften...................................................................................8 5.4. Fangen & kastrieren aller frei lebenden Katzen..................................................................8 6. Bisherige Maßnahmen.....................................................................................................................8 7. V orschlag Verordnungstext Darmstadt............................................................................................ 9 8. Mögliche V orgehensweise............................................................................................................. 10 9. Zu erwartende Schwierigkeiten.....................................................................................................10 10. Anhang.........................................................................................................................................12 1. Einleitung Seit Jahren beobachten Tierschutzorganisationen bundesweit eine stetig ansteigende Population herrenloser Katzen, sogenannter Straßen- oder auch Streunerkatzen. Betroffen sind ehemalige, meist unkastrierte Hauskatzen, welche entlaufen sind oder ausgesetzt wurden sowie deren Nachkommen. Diese größtenteils auf sich allein gestellten Tiere leben überwiegend in Hinterhöfen, auf Fabrik- und Industriegeländen, bei Krankenhäusern und Seniorenheimen, Friedhöfen oder auch nahe landwirtschaftlicher Betriebe. Teilweise werden die Tiere durch Menschen zugefüttert, jedoch überwiegend weder medizinisch versorgt, noch kastriert. Ihr Gesundheits- und Entwicklungszustand ist zunehmend schlecht, worauf in einem späteren Kapitel näher eingegangen wird. Die durch den Menschen domestizierten Tiere sind – anders als Wildtiere – nur begrenzt in der Lage, sich ohne menschliche Unterstützung ausreichend zu versorgen (siehe auch „Das Katzenelend“, Broschüre des Deutschen Tierschutzbundes e.V., 2006) und leiden auch durch knapper werdende Nahrungsressourcen aufgrund der steigenden Populationsdichte immer häufiger unter z.T. hochansteckenden Infektionskrankheiten. Das große Leid dieser Tiere stellt dabei nicht nur einen tierschutzrelevanten Tatbestand dar (§1 Satz2 TierSchG), sondern ist zudem eine hohe Gefahr für freilaufende Haustiere und auch den Menschen. Die Vermehrungsrate nicht kastrierter Katzen ist immens und wird nicht durch Sozialstress oder Nahrungsmangel reduziert. So wird eine unkastrierte Kätzin ab etwa der 20. Lebenswoche fruchtbar und kann bei einer Tragzeit von etwa 63 Tagen durchschnittlich zwei bis drei Mal pro Jahr zwischen drei und sieben Welpen zur Welt bringen. Geht man von zwei Würfen pro Jahr und je drei überlebenden Welpen aus, welche sich wiederum vermehren, ergeben sich nach nur sieben Jahren etwa 420.000 Tiere (siehe auch Anhang 1). Alle bisher unternommenen, auf die Einsicht und Freiwilligkeit der Halter abzielenden Maßnahmen der vergangenen Jahre, bei welchen Kastrationen und Kennzeichnungen unkastrierter, freilaufender Katzen subventioniert oder sogar kostenlos durchgeführt wurden sowie verschiedene Aufklärungsmaßnahmen in der Bevölkerung (Flyer, Infostände, Zeitungsartikel etc.), zeigten keine signifikante Verbesserung der Situation (Ausführungen unter „Bisherige Maßnahmen“). Der Tierschutzverein Darmstadt und Umgebung e.V. (nachfolgend „TSV Darmstadt“ genannt) stößt in Folge dessen zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen sowohl in der Unterbringung, Versorgung und Vermittlung der zahlreichen – noch zähmbaren - Fundkatzen, als auch bei der Versorgung und Kastration bereits verwilderter Hauskatzen. Der Infektionsdruck steigt in erheblichem Maße. So beklagte der TSV Darmstadt in 2011 und 2012 in Folge dreimal, letztmalig in 2014 eine Panleukopenie (bekannt als Katzenseuche) mit einer (teilweisen) Schließung des Katzenhauses als Folge. Auch zahlreiche andere Infektionskrankheiten sind selbst mit umfassenden baulichen und hygienischen Maßnahmen nur schwer kontrollierbar und mit steigender Durchseuchung des freilaufenden Katzenbestandes nicht mehr tragbar. Es muss also nach Alternativen gesucht werden, um das Problem steigender herrenloser Katzenpopulationen deutlich zu verbessern. Das nachfolgende Konzept orientiert sich stark an dem seit 2008 erfolgreich umgesetzten Paderborner Modell nebst dafür durchgeführten Recherchen und erhobenen Statistiken. Wesentliche Teile der Argumentation zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht sind diesem Modell angelehnt oder entnommen. Eine explizite Kennzeichnung in diesem Konzept erfolgt dabei nur in Fällen, in welchen Textpassagen wörtlich dem Paderborner Modell entnommen wurden. Weitere Ähnlichkeiten ergeben sich durch die Ähnlichkeit des vorliegenden Sachverhalts und wurden durch eigene Erfahrungen ergänzt. Im Rahmen des Parderborner Modells wurde von der örtlichen Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Paderborn vom 29.09.08 mit Zustimmung der Bezirksregierung Detmold vom 30.07.2008 für das Gebiet der Stadt Paderborn folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: „§5 Tiere (4) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. (5) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im übrigen bleibt §16 unberührt“ 2. Eckdaten des Paderborner Modells und Übertragbarkeit auf die Stadt Darmstadt Im Rahmen des Paderborner Modells wurden über mehrere Jahre alle durch Futterstellen versorgten Straßenkatzen karteilich erfasst, auf einen vermuteten tatsächlichen Bestand geschätzt und auf die statistisch ermittelte Einwohnerzahl umgelegt. Dabei wurden auch exemplarisch die drei Populationstypen einer Großstadt (Berlin), Mittelstadt (Paderborn) und eines ländlichen Kreises (Schwalm-Eder-Kreis) untersucht. Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind direkt dem Paderborner Modell bzw. die Übertragung auf das Gebiet Darmstadt dem Anhang 2 zu entnehmen. Den Untersuchungen zur Folge ergab sich in 2009 eine Katzenpopulationsdichte wie folgt: Großstadt Berlin: Bei ca. 3.444.400 Einwohnern lebten insgesamt zwischen 17.200 – 35.000 verwilderte Hauskatzen in Berlin bei einer Populationsdichte von zwischen 0,5 und 1 Straßenkatzen pro 100 Einwohner. Mittelstadt Paderborn: Bei ca. 145.320 bzw. 341.201 Einwohnern im Kreis lebten dort geschätzte 2.918 verwilderte Katzen bei einer Populationsdichte von 0,8 Straßenkatzen pro 100 Einwohner. Schwalm-Eder-Kreis: Der ländliche Schwalm-Eder-Kreis beherbergte bei einer Einwohnerzahl von 184.714 Menschen zwischen 1.750 und rund 2.800 verwilderte Hauskatzen bei zwischen 1,5 – 2,5 Straßenkatzen pro 100 Einwohner. Besonders hervorzuheben sind die ermittelten Daten für die Mittelstadt Paderborn und Umgebung. Die Einwohnerzahl Paderborns entspricht mit 145.320 Einwohnern etwa der Größe der Stadt Darmstadt mit 147.930 (Stand 31.12.2011, siehe Anlage 2). Übertragen auf den ermittelten Paderborner Kreis mit 341.201 Einwohnern kann auch das Einzugsgebiet des TSV Darmstadt (Alsbach-Hähnlein, Darmstadt, Erzhausen, Griesheim, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Riedstadt, Weiterstadt) mit 271.534 Einwohnern vergleichend herangezogen werden. Beide Einzugsgebiete weisen größere ländliche Flächen auf. Die über das Paderborner Modell ermittelten bzw. herangezogenen Katzenpopulationen mit den daraus entstehenden Problematiken können also vergleichend auf die aktuelle Situation des Einzugsgebiets des TSV Darmstadt bzw. auf dessen Fördergemeinden übertragen werden. Bei einer angenommenen Populationsdichte von 0,8 Straßenkatzen pro 100 Einwohner kann von einer Population von etwa 1.183 verwilderten Hauskatzen im Darmstädter Stadtgebiet bzw. ca. 2.172 verwilderten Hausatzen im Einzugsbereich der Fördergemeinden des TSV Darmstadt ausgegangen werden. 3. Aktuelle Situation des Tierheims Darmstadt Wie weiter oben bereits ausgeführt, beobachtet der TSV Darmstadt im Rahmen des Tierheimbetriebs bereits seit Jahren einen deutlichen Anstieg verwilderter Hauskatzen und sogenannter Fundtiere (fast ausschließlich unkastriert), welche bei fehlender Versorgung durch das Tierheim ebenfalls in den Bestand verwilderter Hauskatzen übergehen würden. Trotz umfangreicher Kastrationsaktionen der verwilderten Streunerkatzen kann der Bestand nicht signifikant begrenzt werden. Als einer der Hauptfaktoren sind hierfür unkastrierte Freigängerkatzen in menschlicher Obhut zu nennen sowie ausgesetzte junge und adulte Katzen, welche sich nicht nur unkontrolliert vermehren, sondern zudem im gesamten Stadtgebiet immer wieder neue Populationsherde entstehen lassen. So beobachtet der Tierschutzverein über den Zeitverlauf immer wieder neue Populationszentren wie beispielsweise im Gebiet um den Waldfriedhof, die TU, aber auch verschiedenen Fabrik- und Bürogeländen. Eine Eingrenzung auf bestimmte Flurstücke ist daher nicht möglich. Unkastrierte Freigängerkatzen stellen insgesamt einen wesentlichen Faktor bei der Aufrechterhaltung der Fortpflanzungskette dar. Durch die begrenzten medizinischen und personellen Ressourcen sind die Möglichkeiten, verwilderte Hauskatzen über pro-aktive Aktionen gezielt anzufüttern, in großem Maße einzufangen, zu versorgen, kastrieren und schließlich wieder zurück an ihre Futterstellen zu bringen, schon jetzt begrenzt. Die statistischen Schwankungen der jährlich versorgten Katzen des TSV Darmstadt sind aufgrund der äußeren Umstände des Tierheimbetriebs sowie witterungsbedingter Schwankungen nur bedingt aussagefähig. Hilferufe aus der Bevölkerung über streunende Katzenpopulationen erreichen den TSV Darmstadt jedoch regelmäßig und zunehmend. Populationsherde wechseln dabei über den Zeitverlauf und müssen wie beschrieben über das gesamte Stadtgebiet beobachtet werden. Nicht nur die steigende Anzahl betroffener Tiere ist dabei besorgniserregend, sondern auch ihre zunehmend schlechte gesundheitliche Verfassung sowie deutliche Abmagerung und damit das einhergehende Infektionsrisiko und die steigende Sterblichkeit der Tiere. Das Leid der Tiere steigt dabei in erheblichem Maße und stellt einen Tatbestand im Sinne des Tierschutzgesetzes §13b dar. In der in Anlage 3 dargestellten 3-Jahres-Statistik ist ein Zusammenhang zwischen der Anzahl versorgter Streunerkatzen und der durchschnittlichen Belegdauer zu erkennen. In Jahren mit besonders hohem Infektionsdruck können durch die hohen Versorgungsaufwände – und z.B. bei Panleukopenie durch die Zeiten der Schließung des Katzenhauses - insgesamt weniger Streunerkatzen versorgt werden. Die verwilderten Tiere sind zunehmend krank und müssen vor einer möglichen Impfung, Kastration und Freilassung zunächst aufwändig versorgt werden, was in den vergangenen Jahren zu einem Kostenanstieg von jeweils etwa 15% jährlich führte. Dabei liegt der tatsächliche Versorgungsbedarf der Streunerkatzen weitaus höher, kann mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen jedoch kaum bzw. nicht mehr wesentlich abgefangen werden. Auch dies zwingt zu einem zeitnahen Handeln, um das Problem der steigenden Populationen in den Griff zu bekommen. Ebenfalls in der Statistik zu sehen ist die hohe Zahl sogenannter „Fundkatzen“, bei welchen aufgrund deren Sozialisation davon ausgegangen werden kann, dass sie in engem Kontakt zum Menschen aufwuchsen und lebten. Möglicherweise sind diese Katzen sogar teilweise noch in menschlicher Obhut, können jedoch aufgrund einer fehlenden Kennzeichnung und Registrierung dem Eigentümer nicht mehr zugeordnet werden. Aufgrund einer mangelnden Verordnung hinsichtlich der Kennzeichnung und Registrierung müssen diese Tiere aufwändig möglichst identifiziert werden und erst nach einer längeren Verweildauer dem Vermittlungsprozess zugeführt werden. Diese Katzen würden unversorgt zudem entweder ebenfalls schnell verwildern und/ oder unter hohem Leiden verhungern oder durch Infektionskrankheiten voraussichtlich geschädigt werden oder sogar sterben. Nahezu alle dieser Fundkatzen sind weder kastriert, noch gekennzeichnet und können daher nur in seltenen Fällen überhaupt an ihre Halter zurückvermittelt werden. Auch sie würden sich unkontrolliert vermehren und potenzieren das Problem zusätzlich. Laut einer aktuellen Statistik des bundesweiten, kostenfreien Registrierungsdienstes, TASSO e.V., sind zum Stand 04. Juli 2014 in Darmstadt insgesamt 5.664 Katzen registriert. Die Gesamtzahl verteilt sich auf 2.867 männliche Tiere, wovon 2.501 Kater auch als kastriert angegeben werden. Die weiblichen Tiere verteilen sich auf 2.797 Kätzinnen insgesamt, wovon 2.344 Tiere als kastriert gemeldet sind. Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass knapp 13 % der registrierten Kater (366 Tiere) und rund 16% der Kätzinnen (453 Tiere) nicht kastriert sind. Laut TASSO e.V. ist davon auszugehen, dass die eigentliche Anzahl der Katzen im Stadtgebiet das ungefähr 2,5- fache betragen könnte – also über 14.000 Katzen! Bei den nicht registrierten Tieren muss zudem damit gerechnet werden, dass der Anteil der nicht kastrierten Tiere um ein Vielfaches höher ist als die der registrierten Katzen, da in der Regel Kastration und Registrierung in einem Vorgang durchgeführt werden und insgesamt von einem weniger verantwortungsvollerem Umgang mit der Kennzeichnung und Kastration ausgegangen werden muss. Alleine von der Anzahl registrierter, aber nicht kastrierter Katzen ausgehend, zeigt sich bereits die Problematik, dass der Bestand frei lebender Katzen ohne eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht nicht in den Griff zu bekommen ist. 4. Notwendigkeit einer Verordnung Neben dem hohen Kostendruck des Tierheims und der Fördergemeinden bei der Versorgung von unkastrierten Streuner- und Fundkatzen bedeutet eine zu hohe Populationsdichte, welche verstärkt durch nicht kastrierte Hauskatzen aufrecht erhalten und weiter erhöht wird, unter anderem: a) Zunehmender Infektionsdruck und steigende sowie verschärfte Durchseuchungsraten mit den damit verbundenen Qualen kranker und/ oder verletzter Hauskatzen (sowohl Streunerkatzen, als auch freilaufende Haustiere und Menschen) b) Zunehmend moralische und hygienische Belastung der Bevölkerung und damit verbundene Gefahr für Menschen und Haustiere c) Störender Einfluss auf die Umwelt, das natürliche Gleichgewicht und die Artenvielfalt (insbesondere Bedrohung bereits gefährdeter Singvogelarten) d) Missachtung des EU-Übereinkommens zum Schutz der Heimtiere sowie des im Grundgesetz verankerten Staatsziels des Tierschutzes als gesamtgesellschaftliches Anliegen Zu a) Dieser Punkt wurde bereits ausführlich unter Punkt 3 erläutert und stellt zunehmend auch eine Gefahr für freilaufende Haustiere und den Menschen dar. Neben den impfbaren Krankheiten, bei welchen jedoch auch kein 100%iger Schutz vor einer Erkrankung gewährleistet ist, gibt es zahlreiche Infektionskrankheiten und Parasiten, die nicht nur auf freilaufende Haustiere, sondern teilweise auch auf den Menschen übertragbar sind (z.B. Durchfallerkrankungen durch Giardien oder auch Toxoplasmose). Dies stellt in erhöhtem Maße eine gesundheitliche Gefährdung der Allgemeinheit dar – insbesondere z.B. auch Kleinkindern durch verunreinigte Sandkästen auf Spielplätzen. Zu b) Die Anfragen und Beschwerden über herrenlose, streunende Katzen nehmen stetig zu. Dabei stehen vor allem die zunehmenden Ausscheidungen, aber auch das Leiden und Sterben der Tiere bzw. tote Tiere in unmittelbarer menschlicher Umgebung stets im Vordergrund. Die Situation wird insgesamt als moralisch und hygienisch unzumutbar wahrgenommen. Dieses Empfinden ist laut Paderborner Modell sowie anderen Untersuchungen des Themas bundesweit zu beobachten. Zu c) Laut Experten ist aufgrund der drastischen Einschränkung von Nistmöglichkeiten der Bestand einiger Singvogelarten und Kleinsäuger teilweise bereits stark gefährdet. Neben dieser durch Menschen verursachten Problematik stellt auch die wachsende Katzenpopulation ein immer größeres Risiko der Artenvielfalt dar. Katzen jagen dabei nicht nur zum Nahrungserwerb, sondern auch zum Ausleben ihres Spieltriebes, bei dem sie ihre Beutetiere mitunter zwar nicht direkt töten, jedoch so schwer verletzen, dass diese Tiere unversorgt in der Regel einen späteren zum Teil qualvollen Tod erleiden. Man geht davon aus, dass die Katze bei der Ausrottung bereits gefährdeter Singvogelarten einen möglicherweise entscheidenden Faktor beitragen könnte. Zu d) Sowohl das EU-Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, als auch das im Grundgesetz verankerte Staatsziel des Tierschutzes als gesamtgesellschaftliches Anliegen formulieren die Anforderung, keinem (Heim-)Tier unnötige Schmerzen und Leiden zuzufügen und formulieren zudem den Rahmen zur Verringerung der Anzahl streunender Tiere. Da die bisher eingeleiteten, auf freiwilliger Mitwirkung abzielenden Maßnahmen zur Eindämmung der Katzenpopulation nicht effektiv waren, sind zur Wahrung des EU- Übereinkommens und des Tierschutzgesetzes zusätzlich ordnungsrechtliche Maßnahmen notwendig. Im folgenden Kapitel werden mögliche Handlungsansätze beschrieben. 5. Mögliche Handlungsansätze 5.1.Kastrations- und Kennzeichnungspflicht Die Einführung einer verpflichtenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht könnte signifikant das beschriebene Problem der Katzenpopulationsdichte abschwächen, indem die Fortpflanzungskette durch unkastrierte Freigängerkatzen unterbrochen würde und zudem die erhebliche Last von Tierschutzorganisationen bei der Versorgung und Unterbringung von Fundtieren und Streunerkatzen gesenkt würde. Die Finanzierung einer Kastration obliegt dabei grundsätzlich dem Halter des Tieres. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht würde zudem die Rückvermittlung von Fundkatzen nicht nur vereinfachen, sondern in vielen Fällen überhaupt erst möglich machen und die Verweildauer von Fundkatzen könnte deutlich gesenkt werden, da diese entweder direkt ihrem Halter zuzuordnen wären oder aber umgehend kastriert, versorgt und vermittelt werden könnten. Zum heutigen Stand werden Fundkatzen des Tierheims Darmstadt zunächst in einer Quarantänestation untergebracht und mind. 14 Tage versucht, ein Halter zu ermitteln. In dieser Zeit können die Tiere nicht kastriert werden. Erst danach findet eine weitere Behandlung und ggf. Vermittlung der Tiere statt. Diese Verweildauer könnte eingespart werden, sofern über eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht Haustiere von ausgesetzten bzw. verwilderten Hauskatzen eindeutig zu unterscheiden wären. Eine Kennzeichnung mittels Mikrochip ist aufgrund der besonders guten Identifizierungsmöglichkeit zu bevorzugen. Während eine Tätowierung von außen direkt sichtbar und damit die Katze als kastriert wahrnehmbar wäre, lässt deren Lesbarkeit im Laufe der Jahre häufig so stark nach, dass eine eindeutige Identifizierung nicht mehr möglich ist. So müssen tätowierte Fundtiere häufig nach langer Wartezeit im Tierheim weitervermittelt werden, da kein Halter ermittelt werden kann. Ein Mikrochip ist hingegen i.d.R. lebenslang auslesbar, jedoch nicht nach außen sichtbar. Insofern ist eine parallele Kennzeichnung zu begrüßen; an zweiter Stelle ist der Mikrochip zu empfehlen, welcher nahezu schmerzfrei ohne Narkose implantiert werden kann und eine eindeutige ID enthält (im Gegensatz zu der frei wählbaren Tätowierung). Von dieser Regelung nicht betroffen sind Katzen, die in deren Haltungsform nicht unkontrolliert ins Freie gelangen – sogenannte Wohnungskatzen. Als Wohnungskatze gelten auch Katzen, welche beispielsweise über ein Freigehege oder mittels einer Leine nur eingeschränkten, kontrollierten Freigang genießen. Somit könnten Halter durch die Wahl dieser Haltungsform der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht entgehen. Ebenso von der Regelung befreit werden könnten Zuchtkatzen, was über eine Ausnahmegenehmigung des örtlichen Ordnungsamts zu definieren wäre und welche analog zu Wohnungskatzen in deren Haltungsform nicht unkontrolliert ins Freie gelangen oder aber durch eine eindeutige Kennzeichnung im Falle einer Abgabe im Tierheim eindeutig dem gemeldeten Zuchtbetrieb zugeordnet werden können. Der jeweilige Züchter ist dabei für die eindeutige Identifizierbarkeit seiner Zuchtkatzen und deren Wohnsitz verantwortlich. 5.2.Fütterungsverbot Das Aussprechen von Fütterungsverboten hat keinen entscheidenden Einfluss auf die Populationsdichte, da sich Katzen weitgehend unabhängig von ihrem Ernährungsstatus vermehren. Jedoch würden Fütterungsverbote das Leid der Tiere drastisch erhöhen, da die ohnehin schlechte Versorgung drastisch verschlimmert würde und damit Krankheiten und Entwicklungsstörungen noch stärker verbreitet würden. Dies stünde auch im Widerspruch zu geltendem Tierschutzrecht. Letzten Endes würden Fütterungsverbote zudem Tierschutzorganisationen das Einfangen und Kastrieren verwilderter Hauskatzen nahezu unmöglich machen, da deren Einfangen meist nur durch das Einrichten von Futterstellen überhaupt möglich ist. 5.3.Tötung durch Abschießen, Vergiften Das Töten verwilderter Hauskatzen muss aufgrund des §1 Satz 2 TierSchg und §4 und 17 TierSchG definierten Verbotes der Tötung von Tieren ohne sachlichen Grund und des Verbots vermeidbaren Leidens grundsätzlich abgelehnt werden. Eine Ausweitung bestehender Jagdregeln in Waldgebieten könnte zudem zu einer Verschärfung der Gefährdung der Wildkatzenbestände (Felis silvestris) führen. Schon heute werden Katzenabschüsse aufgrund ihrer zum Teil großen Ähnlichkeit mit der frei lebenden Wildkatze, die sich in einigen Gebieten Deutschlands wieder ansiedelt, von Tierschützern kritisch gesehen. 5.4.Fangen & kastrieren aller frei lebenden Katzen Das stetige Fangen aller frei lebenden Katzen erwies sich bereits in der Vergangenheit als nicht durchführbares Vorhaben und wird in Anbetracht der stetig steigenden Populationen immer unrealistischer. Es kann kaum mehr als realistisches Vorhaben angesehen werden. 6.Bisherige Maßnahmen Der Tierschutzverein führt bereits seit über zehn Jahren mit nur mäßigem Erfolg unter anderem folgende Maßnahmen zur Eindämmung des Problems durch: Umfangreiche Fang- und Kastrationsaktionen streunender Hauskatzen in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern Kostenfreie Kastrationen von Streunerkatzen, die durch Mitbürger gemeldet werden Regelmäßige Informationsveranstaltungen, Informationsstände etc. zur Aufklärung des Problems (u.a. in der Darmstädter Innenstadt, bei lokalen Geschäftsausstellungen, Tierheimfesten etc.) Großflächige Verteilung von Aufklärungsflyern in öffentlichen Einrichtungen, Tierärzten, Tierbedarfsgeschäften etc. - verstärkt in 2014 allein 5.000 Flyer Regelmäßige Aufklärung über regionale Tageszeitungen (in 2015 allein fünf Artikel im Darmstädter Echo) und überregionale Medien 7. Vorschlag Verordnungstext Darmstadt Folgender Verordnungstext wurde der Stadt Darmstadt durch den Tierschutzverein übergeben (evtl. Ergänzungen zu Ordnungswidrigkeiten und Inkrafttreten liegen nicht in der Fachkompetenz des Tierschutzvereins und sind damit ausgeklammert): §1 Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht (1) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips/der Tätowierung der Name und die Anschrift des Halters in ein öffentlich oder privat geführtes Register, das den Behörden zugänglich ist, eingetragen wird. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. (2) Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. (3) Dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen. (4) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im übrigen bleiben (1), (2) und (3) unberührt. §2 Maßnahmen (1) Wird eine fortpflanzungsfähige Katze, die unkontrollierten freien Auslauf hat, im Stadtgebiet Darmstadt angetroffen, so kann dem Halter aufgegeben werden, das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ist eine fortpflanzungsfähige angetroffene Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann ihr Halter deswegen nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, so kann die zuständige Behörde die Kastration auf Kosten des Halters durchführen lassen. Ein vom Halter personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. 8. Mögliche Vorgehensweise Die hier geschilderte Vorgehensweise lehnt sich wie das gesamte Konzept stark an dem bereits erfolgreich praktizierten Paderborner Modell an. Es umfasst neben aufklärenden Broschüren zudem praktische Handlungsansätze, die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht tatsächlich umzusetzen. A) Broschüren, welche über die Problematik als solche und die Lösung über eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht informieren, wurden bereits in Ordnungsämtern, städtischen Einrichtungen, Tierschutzvereinen und lokalen Tierarztpraxen ausgelegt und könnten im Zuge der Verordnungseinführung nochmals verstärkt ausgelegt werden. Das Tierheim könnte zudem bspw. mittels Infoständen in Fußgängerzonen etc. gezielt aufmerksam machen und aufklären. B) Tierärzte sollten ermuntert werden, über Kundenanschreiben Katzenhalter über die neue Verordnung zu informieren. Spezielle Aktionen könnten bspw. über Spender (Industrie etc.) und Zuschüsse der Stadt subventioniert oder finanziert werden. Ein z.B. monatlicher oder vierteljährlicher Kennzeichnungs- und Registrierungstag könnte im Tierheim durchgeführt und ggf. ebenfalls mit einem Zuschuss oder aus Spendengeldern finanziert werden. Auch die Durchführung von Kastrationen durch das Tierheim ist zu überlegen. C) Wird dem Ordnungsamt ein Katzenproblem bekannt, so findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein statt, welcher sich mit dem Katzenhalter in Verbindung setzt und über die Möglichkeiten für die Kastration und Kennzeichnung informiert. C1) Besteht eine Bereitschaft zur Kastration, kann das Tierheim unterstützend tätig sein (z.B. durch Vermittlung an einen Tierarzt oder zur Verfügungsstellung einer Katzenfalle zum Einfangen scheuer Tiere). C2) Zeigt der Halter keine Bereitschaft, meldet das Tierheim dies an das Ordnungsamt, welches einen Verwaltungsakt einleitet und durchführt. 9. Zu erwartende Schwierigkeiten Grundsätzlich ist auf Basis der Erfahrungen von Städten, in welchen eine derartige Verordnung bereits Anwendung findet, mit einer grundsätzlich positiven Resonanz der Bevölkerung zu rechnen. Laut einer Betrachtung von „aktion tier – menschen für Tiere e.V.“ (Info-Blatt „Straßenkatzen in Deutschland und das Paderborner Modell – Berlin Nov. 2010, Kapitel 5.2) erfuhr das Modell in Paderborn eine sehr hohe Resonanz mit durchweg positiven Rückmeldungen. Die Anzahl der Anhörungen durch das Ordnungsamt aufgrund von Umsetzungsverweigerungen belief sich zum Zeitpunkt der Erhebung in 2010 auf lediglich 15 Anhörungen, in welchen jedoch kein Bußgeld verhängt werden musste. Zudem hat „die Zahl der durch die Tierärzteschaft in Paderborn kastrierten Privatkatzen […] nach der Verordnung nachweislich zugenommen. Dagegen ist die Zahl der durch das Kitty-Forum Paderborn kastrierten Straßenkatzen im Jahr 2010 zum ersten Mal seit sieben Jahren rückläufig“. Schwierigkeiten könnte es hinsichtlich der eindeutigen Identifizierung von verwilderten bzw. nicht kastrierten und gekennzeichneten freilaufenden Hauskatzen und nicht haltungsbedingt im Freien aufgefundenen Wohnungskatzen geben. Ist eine Wohnungskatze temporär entwischt, könnte der Tatbestand des Freigangs nicht gegeben sein, ohne dass diese Katze von einer verwilderten Hauskatze bzw. regulär freilaufenden Katze zu unterscheiden wäre. Hier sollte im Zuge der Aufklärung darauf hingewiesen werden, dass eine ins Freie gelangte Wohnungskatze nicht mehr als Wohnungskatze im Sinne der Verordnung gesehen werden kann und somit ebenfalls der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht unterliegt. Ebenfalls schwierig könnte die Zuordnung freilaufender Katzen zu deren tatsächlichen Eigentümern – und damit sowohl zur Kostendeckung, als auch Registrierung – sein. Hierzu sollten im Rahmen des Projekts Erfahrungswerte anderer Städte eingeholt werden, welche bereits eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht aktiv durchführen. Denkbar ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit der tierfreundlichen Bevölkerung, welche mittels einer Kastrationspflicht wiederum verstärkt motiviert wird, unkastrierte Katzen aus der unmittelbaren Nachbarschaft aktiv zu melden und zur Kastration zu führen. 10. Anhang 1) A_1_Katzenpyramide_DTSB Vermehrungspyramide nicht kastrierter Katzen (Quelle: Deutscher Tierschutzbund) 2) A_2_Einwohnerzahlen_2011 Statistisch erhobene Einwohnerzahlen der angeschlossenen Mitgliedsgemeinden des TSV Darmstadt und Umgebung e.V. (Quellen: siehe Angaben direkt im Dokument) 3) A_3_Wildkatzen_Kosten Aufstellung der Kosten zu Fund- und Streunerkatzen des TSV Darmstadt und Umgebung e.V. (Quelle: Adminstrationssystem des Vereins)
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Anhang 1 – Vermehrungspyramide DTSB
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Tabelle1 Seite 1 Bestand Verwilderte Hauskatzen Durchschnitt männlich weiblich Gesamt Belegtage Belegtage pro Katze* Tiere Belegtage 2010 43 67 110 3813 35 125,2 32 2011 77 73 150 4062 27 2012 66 74 140 5091 36 2013 26 40 66 1931 29 * Schwierigkeiten im EDV-System 2014 76 84 160 5376 34 *inkl. kranker oder tragender Katzen Durchschnitt männlich weiblich Gesamt Belegtage Belegtage pro Katze Tiere Belegtage 2010 85 98 183 7740 42 184,6 37 2011 71 81 152 6047 40 2012 115 107 222 7522 34 2013 101 79 180 7126 40 2014 92 94 186 5061 27 Abgabekatzen 2010 120 293 70,94% 2011 177 302 63,05% 2012 184 362 66,30% 2013 167 246 59,56% 2014 133 346 72,23% Kosten Kosten Verwilderte Hauskatzen Kastration (m) 45,00 € männlich weiblich Gesamt Belegtage Gesamt Veränderung 95,00 € 2010 5.552,59 € 10.795,71 € 16.348,30 € 41.063,47 € 57.411,77 € Test (FIV/ Leukose) 33,12 € 2011 8.725,03 € 12.264,42 € 20.989,45 € 30.426,50 € 51.415,95 € 89,56% Allg. Untersuchung 12,03 € 2012 7.094,08 € 12.705,80 € 19.799,88 € 34.503,70 € 54.303,58 € 105,62% Impfung Tollwut (m) 18,00 € 2013 3.458,07 € 7.118,45 € 10.576,52 € 14.868,70 € 25.445,22 € 49,49% 2014 1.082,42 € 14.764,15 € 15.846,57 € 41.395,20 € 57.241,77 € 224,96% Impfung RCP+T 35,00 € Euthanasie 41,20 € Entwurmung 9,98 € männlich weiblich Gesamt Belegtage Gesamt Veränderung 6,00 € 2010 13.866,05 € 18.752,74 € 32.618,79 € 113.484,88 € 146.103,67 € 5,00 € 2011 8.009,37 € 10.791,50 € 18.800,87 € 45.655,08 € 64.455,95 € 44,12% Chip 22,00 € 2012 14.649,03 € 17.670,25 € 32.319,28 € 69.717,78 € 102.037,06 € 158,31% Aufenthalt pro Tag 7,70 € 2013 14.185,32 € 10.640,02 € 24.825,34 € 54.870,20 € 79.695,54 € 78,10% 2014 12.164,95 € 15.553,15 € 27.718,10 € 38.969,70 € 66.687,80 € 103,46% Nicht berücksichtigt Kosten pro Katzenfalle 50-70 € Kostenanstieg der Medikamente ca. 8% jährlich Kostenaufstellung Fund- und Straßenkatzen Fundkatzen Verhältnis zu Fund- & Streunerkatzen Ovarioektomie (w) TA-Kosten 2010 wegen Systemfehlern kalkulatorisch angegeben Fundkatzen Entflohung Täto
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0247
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00