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2015/0247

Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 23.06.2015

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1103 Zeichen

Tabelle1
Seite 1
Einwohnerzahl Fördergemeinden (Tierheim Darmstadt)
Stadt Einwohnerzahl (31.12.2011) Quelle
Alsbach-Hähnlein 9.301
Darmstadt 147.930
Erzhausen 7.503
Griesheim 26.592
Modautal 4.958
Mühltal 13.813
Ober-Ramstadt 15.052
Riedstadt 21.600
Weiterstadt 24.785
271.534
https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der-
kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html
http://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-
Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/jah
rbuch/02Bevoelkerung/K02-1.pdf
https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der-
kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html
https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der-
kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html
https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der-
kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html
https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der-
kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html
https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der-
kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html
http://www.hessen-
gemeindelexikon.de/gemeindelexikon_PDF/433011.pdf
https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/der-
kreis/zahlen-und-fakten/bevoelkerung.html

2015/0247

4837 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt  OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I, II, 32, 30, 390  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0247 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122030 und 122420  
Kostenstelle:  032-005-1000 u. 390-12-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-31 u. 1224-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt 
 
Vorlage vom: 23.06.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt von dem Bericht/Kon zept des Tierschutzvereins Darmstadt und Umgebung 
e. V. vom 14.05.2015 Kenntnis und stimmt dem Erlass der als Anlage 2 beigefügten Rechts -
verordnung durch den Oberbürgermeister zu.  
 
 
Anlagen: Konzept Kastrationspflicht - Anlage 1 
zu Anlage 1 Anhang 1  
zu Anlage 1 Anhang 2  
zu Anlage 1 Anhang 3  
Katzenschutzverordnung - Anlage 2

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  23.06.2015 
 
Durch das am 13.07.2013 in Kraft getretene 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz ist in 
§ 13 b eine neue Regelung eingeführt worden. Darin werden die Landesregierungen ermäc h-
tigt, durch Rech tsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Ka t-
zen zu beschränken oder zu verbieten sowie eine Kennzeichnung und Registrierung von Ka t-
zen, die unkontrolliert freien Auslauf haben können, vorzuschreiben, soweit dies zur Verh ü-
tung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden der in dem jeweils betroffenen Gebiet 
lebenden Katzen erforderlich ist. Weiterhin können in der Rechtsverordnung die für eine 
Verminderung der Anzahl freilebender Katzen erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.  
 
Gemäß § 13 b Satz 5 Tierschutzgesetz können die Landesregierungen die Ermächtigung 
durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen. Von dieser Möglichkeit hat die 
hessische Landesregierung durch Erlass der Delegationsverordnung vom 24.04.2015 (G e-
setz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2015, S. 190 ff) Gebrauch gemacht. Mit § 
21 Abs. 3 dieser Delegationsverordnung wurden in den kreisfreien Städten die Oberbürge r-
meister, in den übrigen Gemeinden die Gemeindevorstände oder Magistrate, zum Erlass ent-
sprechender Katzenschutzverordnungen ermächtigt. Seit Veröffentlichung dieser Delegat i-
onsverordnung am 30.04.2015 kann der Oberbürgermeister daher für das Gebiet der Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt eine Registrierungs - und Kastrationspflicht für Halter/Hal terinnen 
frei laufender Katzen per Rechtsverordnung vorsehen.  
 
Schon vor Inkrafttreten der neuen Regelung wurden zwischen dem Tierschutzverein Dar m-
stadt und Umgebung e. V. auf der einen Seite und Herrn Bürgermeister Rafael Reißer sowie 
dem Bürger- und Ordnungsamt und dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf 
der anderen Seite intensive Gespräche über den Erlass einer solchen Rechtsverordnung g e-
führt. Unterstützt durch mehrere Tierschutzorganisationen und unter Hinweis auf eine stetig 
ansteigende Population herrenloser Katzen und die damit verbundenen tierschutz - und ge-
fahrenabwehrrechtlichen Probleme hat der Tierschutzverein dabei die Einführung einer R e-
gistrierungs- und Kastrationspflicht für frei  laufende Katzen massiv eingefordert. In Anbe -
tracht des durch Fakten und Zahlen belegbaren zunehmenden Leids der betroffenen Tiere 
sowie der damit auch für den Menschen verbundenen Gefahren kann und sollte nunmehr von 
der neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und die in Anlage 2 beig e-
fügte Rechtsverordnung erlassen werden. Die tier schutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür 
liegen nach Einschätzung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie des 
Bürger- und Ordnungsamtes vor. Diesbezüglich wird auf den Bericht/das Konzept des Tie r-
schutzvereins Darmstadt und Umgebung e. V. vom 14.05.2015 (Anlage 1) Bezug geno mmen. 
Hieraus geht insbesondere hervor, dass andere von dem Verein bzw. der Stadt bislang ergri f-
fene Maßnahmen, vor allem solche mit unmittelbarem Bezug auf frei  lebende Katzen, nicht 
ausgereicht haben, um dem zunehmend en Leid und Elend der betroffenen Tiere wir ksam zu 
begegnen.  
 
Darmstadt, 23.06.2015  
 
Der Dezernent I       Der Dezernent II  
 
 
 
 
Jochen Partsch       Rafael Reißer 
Oberbürgermeister      Bürgermeister

anlage 1

31545 Zeichen

Konzept zur Einführung
einer Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht
der Stadt Darmstadt
- in Anlehnung an das Paderborner Modell  -
Verfasser Tierschutzverein Darmstadt und 
Umgebung e.V.
Version '1.3
Letzte Bearbeitung 14.05.2015 (CaS)
 1. Einleitung........................................................................................................................................ 2
 2. Eckdaten des Paderborner Modells und 
Übertragbarkeit auf die Stadt Darmstadt..............................................................................................3
 3. Aktuelle Situation des Tierheims Darmstadt................................................................................... 4
 4. Notwendigkeit einer Verordnung.....................................................................................................5
 5. Mögliche Handlungsansätze............................................................................................................7
 5.1. Kastrations- und Kennzeichnungspflicht............................................................................ 7
 5.2. Fütterungsverbot................................................................................................................. 8
 5.3. Tötung durch Abschießen, Vergiften...................................................................................8
 5.4. Fangen & kastrieren aller frei lebenden Katzen..................................................................8
 6. Bisherige Maßnahmen.....................................................................................................................8
 7. V orschlag Verordnungstext Darmstadt............................................................................................ 9
 8. Mögliche V orgehensweise............................................................................................................. 10
 9. Zu erwartende Schwierigkeiten.....................................................................................................10
 10. Anhang.........................................................................................................................................12

1. Einleitung
Seit Jahren beobachten Tierschutzorganisationen bundesweit eine stetig ansteigende
Population  herrenloser  Katzen,  sogenannter  Straßen-  oder  auch  Streunerkatzen.
Betroffen sind ehemalige, meist unkastrierte Hauskatzen, welche entlaufen sind oder
ausgesetzt  wurden  sowie  deren  Nachkommen.  Diese  größtenteils  auf  sich  allein
gestellten Tiere leben überwiegend in Hinterhöfen, auf Fabrik- und Industriegeländen,
bei  Krankenhäusern  und  Seniorenheimen,  Friedhöfen  oder  auch  nahe
landwirtschaftlicher Betriebe. Teilweise werden die Tiere durch Menschen zugefüttert,
jedoch überwiegend weder medizinisch versorgt, noch kastriert. Ihr Gesundheits- und
Entwicklungszustand ist zunehmend schlecht, worauf in einem späteren Kapitel näher
eingegangen wird.
Die  durch  den  Menschen  domestizierten  Tiere  sind  –  anders als  Wildtiere  – nur
begrenzt in der Lage, sich ohne menschliche Unterstützung ausreichend zu versorgen
(siehe  auch  „Das  Katzenelend“,  Broschüre  des  Deutschen  Tierschutzbundes  e.V.,
2006) und leiden auch durch knapper werdende Nahrungsressourcen aufgrund der
steigenden   Populationsdichte  immer  häufiger  unter  z.T.  hochansteckenden
Infektionskrankheiten.  Das  große  Leid  dieser  Tiere  stellt  dabei  nicht  nur  einen
tierschutzrelevanten Tatbestand dar (§1 Satz2 TierSchG), sondern ist zudem eine
hohe Gefahr für freilaufende Haustiere und auch den Menschen.
Die  Vermehrungsrate  nicht  kastrierter  Katzen  ist  immens  und  wird  nicht  durch
Sozialstress oder Nahrungsmangel reduziert. So wird eine unkastrierte Kätzin ab etwa
der  20.  Lebenswoche  fruchtbar  und  kann  bei  einer  Tragzeit  von  etwa  63  Tagen
durchschnittlich zwei bis drei Mal pro Jahr zwischen drei und sieben Welpen zur Welt
bringen. Geht man von zwei Würfen pro Jahr und je drei überlebenden Welpen aus,
welche sich wiederum vermehren, ergeben sich nach nur sieben Jahren etwa 420.000
Tiere (siehe auch Anhang 1).
Alle bisher unternommenen, auf die Einsicht und Freiwilligkeit der Halter abzielenden
Maßnahmen der vergangenen Jahre, bei welchen Kastrationen und Kennzeichnungen
unkastrierter, freilaufender Katzen subventioniert oder sogar kostenlos durchgeführt
wurden  sowie  verschiedene  Aufklärungsmaßnahmen  in  der  Bevölkerung  (Flyer,
Infostände, Zeitungsartikel etc.), zeigten keine signifikante Verbesserung der Situation
(Ausführungen unter „Bisherige Maßnahmen“). Der Tierschutzverein Darmstadt und
Umgebung  e.V.  (nachfolgend  „TSV  Darmstadt“  genannt)  stößt  in  Folge  dessen
zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen sowohl in der Unterbringung, Versorgung und
Vermittlung  der  zahlreichen  –  noch  zähmbaren  -  Fundkatzen,  als  auch  bei  der
Versorgung und Kastration bereits verwilderter Hauskatzen. Der Infektionsdruck steigt
in erheblichem Maße. So beklagte der TSV Darmstadt in 2011 und  2012 in Folge
dreimal, letztmalig in 2014 eine Panleukopenie (bekannt als Katzenseuche) mit einer
(teilweisen)  Schließung  des  Katzenhauses  als  Folge.  Auch  zahlreiche  andere
Infektionskrankheiten  sind  selbst  mit  umfassenden  baulichen  und  hygienischen
Maßnahmen  nur  schwer  kontrollierbar  und  mit  steigender  Durchseuchung  des
freilaufenden Katzenbestandes nicht mehr tragbar. Es muss also nach Alternativen
gesucht werden, um das Problem steigender herrenloser Katzenpopulationen deutlich
zu verbessern.

Das  nachfolgende  Konzept  orientiert  sich  stark  an  dem  seit  2008  erfolgreich
umgesetzten  Paderborner  Modell  nebst  dafür  durchgeführten  Recherchen  und
erhobenen  Statistiken.  Wesentliche  Teile  der  Argumentation  zur  Einführung  einer
Kastrations-  und  Kennzeichnungspflicht  sind  diesem  Modell  angelehnt  oder
entnommen. Eine explizite Kennzeichnung in diesem Konzept erfolgt dabei nur in
Fällen,  in  welchen  Textpassagen  wörtlich  dem  Paderborner  Modell  entnommen
wurden. Weitere Ähnlichkeiten ergeben sich durch die Ähnlichkeit des vorliegenden
Sachverhalts und wurden durch eigene Erfahrungen ergänzt.
Im  Rahmen  des  Parderborner  Modells  wurde  von  der  örtlichen  Ordnungsbehörde
gemäß Beschluss des Rates der Stadt Paderborn vom 29.09.08 mit Zustimmung der
Bezirksregierung  Detmold  vom  30.07.2008  für  das  Gebiet  der  Stadt  Paderborn
folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
„§5 Tiere
(4) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor
von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen
zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im
vorstehenden  Sinne  gilt  auch,  wer  freilaufenden  Katzen  regelmäßig  Futter  zur
Verfügung stellt.
(5)  Für  die  Zucht  von  Rassekatzen  können  auf  Antrag  Ausnahmen  von  der
Kastrationspflicht  zugelassen  werden,  sofern  eine  Kontrolle  und  Versorgung  der
Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im übrigen bleibt §16 unberührt“
 2. Eckdaten des Paderborner Modells und 
Übertragbarkeit auf die Stadt Darmstadt
Im  Rahmen  des  Paderborner  Modells  wurden  über  mehrere  Jahre  alle  durch
Futterstellen  versorgten  Straßenkatzen  karteilich  erfasst,  auf  einen  vermuteten
tatsächlichen  Bestand  geschätzt  und  auf  die  statistisch  ermittelte  Einwohnerzahl
umgelegt. Dabei wurden auch exemplarisch die drei Populationstypen einer Großstadt
(Berlin), Mittelstadt (Paderborn) und eines ländlichen Kreises (Schwalm-Eder-Kreis)
untersucht. Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind direkt dem Paderborner
Modell bzw. die Übertragung auf das Gebiet Darmstadt dem Anhang 2 zu entnehmen.
Den Untersuchungen zur Folge ergab sich in 2009 eine Katzenpopulationsdichte wie
folgt:
Großstadt Berlin: Bei ca. 3.444.400 Einwohnern lebten insgesamt zwischen 17.200 –
35.000 verwilderte Hauskatzen in Berlin bei einer Populationsdichte von zwischen 0,5
und 1 Straßenkatzen pro 100 Einwohner.
Mittelstadt Paderborn: Bei ca. 145.320 bzw. 341.201 Einwohnern im Kreis lebten dort
geschätzte  2.918  verwilderte  Katzen  bei  einer  Populationsdichte  von  0,8
Straßenkatzen pro 100 Einwohner.

Schwalm-Eder-Kreis:  Der  ländliche  Schwalm-Eder-Kreis  beherbergte  bei  einer
Einwohnerzahl von 184.714 Menschen zwischen 1.750 und rund 2.800 verwilderte
Hauskatzen bei zwischen 1,5 – 2,5 Straßenkatzen pro 100 Einwohner.
Besonders hervorzuheben sind die ermittelten Daten für die Mittelstadt Paderborn und
Umgebung. Die Einwohnerzahl Paderborns entspricht mit 145.320 Einwohnern etwa
der Größe der Stadt Darmstadt mit 147.930 (Stand 31.12.2011, siehe Anlage 2).
Übertragen auf den ermittelten Paderborner Kreis mit 341.201 Einwohnern kann auch
das  Einzugsgebiet  des  TSV  Darmstadt  (Alsbach-Hähnlein,  Darmstadt,  Erzhausen,
Griesheim, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Riedstadt, Weiterstadt) mit  271.534
Einwohnern vergleichend herangezogen werden. Beide Einzugsgebiete weisen größere
ländliche  Flächen  auf.  Die  über  das  Paderborner  Modell  ermittelten  bzw.
herangezogenen  Katzenpopulationen  mit  den  daraus  entstehenden  Problematiken
können  also  vergleichend  auf  die  aktuelle  Situation  des  Einzugsgebiets  des  TSV
Darmstadt bzw. auf dessen Fördergemeinden übertragen werden.
Bei einer angenommenen Populationsdichte von 0,8 Straßenkatzen pro 100 Einwohner
kann von einer Population von etwa 1.183 verwilderten Hauskatzen im Darmstädter
Stadtgebiet  bzw.  ca.  2.172  verwilderten  Hausatzen  im  Einzugsbereich  der
Fördergemeinden des TSV Darmstadt ausgegangen werden.
 3. Aktuelle Situation des Tierheims Darmstadt
Wie weiter oben bereits ausgeführt, beobachtet der TSV Darmstadt im Rahmen des
Tierheimbetriebs bereits seit Jahren einen deutlichen Anstieg verwilderter Hauskatzen
und  sogenannter  Fundtiere  (fast  ausschließlich  unkastriert),  welche  bei  fehlender
Versorgung durch das Tierheim ebenfalls in den Bestand verwilderter Hauskatzen
übergehen  würden.  Trotz  umfangreicher  Kastrationsaktionen  der  verwilderten
Streunerkatzen kann der Bestand nicht signifikant begrenzt werden. Als einer der
Hauptfaktoren sind hierfür unkastrierte Freigängerkatzen in menschlicher Obhut zu
nennen  sowie  ausgesetzte  junge  und  adulte  Katzen,  welche  sich  nicht  nur
unkontrolliert vermehren, sondern zudem im gesamten Stadtgebiet immer wieder
neue Populationsherde entstehen lassen. So beobachtet der Tierschutzverein über den
Zeitverlauf immer wieder neue Populationszentren wie beispielsweise im Gebiet um
den Waldfriedhof, die TU, aber auch verschiedenen Fabrik- und Bürogeländen. Eine
Eingrenzung  auf  bestimmte  Flurstücke  ist  daher  nicht  möglich.  Unkastrierte
Freigängerkatzen  stellen  insgesamt  einen  wesentlichen  Faktor  bei  der
Aufrechterhaltung der Fortpflanzungskette dar.
Durch  die  begrenzten  medizinischen  und  personellen  Ressourcen  sind  die
Möglichkeiten, verwilderte Hauskatzen über pro-aktive Aktionen gezielt anzufüttern, in
großem Maße einzufangen, zu versorgen, kastrieren und schließlich wieder zurück an
ihre Futterstellen zu bringen, schon jetzt begrenzt. Die statistischen Schwankungen
der  jährlich  versorgten  Katzen  des  TSV  Darmstadt  sind  aufgrund  der  äußeren
Umstände des Tierheimbetriebs sowie witterungsbedingter Schwankungen nur bedingt
aussagefähig.  Hilferufe  aus  der  Bevölkerung  über  streunende  Katzenpopulationen
erreichen den TSV Darmstadt jedoch regelmäßig und zunehmend. Populationsherde
wechseln dabei über den Zeitverlauf und müssen wie beschrieben über das gesamte
Stadtgebiet beobachtet werden.

Nicht nur die steigende Anzahl betroffener Tiere ist dabei besorgniserregend, sondern
auch  ihre  zunehmend  schlechte  gesundheitliche  Verfassung  sowie  deutliche
Abmagerung  und  damit  das  einhergehende  Infektionsrisiko  und  die  steigende
Sterblichkeit der Tiere. Das Leid der Tiere steigt dabei in erheblichem Maße und stellt
einen  Tatbestand  im Sinne  des Tierschutzgesetzes §13b  dar. In der in  Anlage  3
dargestellten 3-Jahres-Statistik ist ein Zusammenhang zwischen der Anzahl versorgter
Streunerkatzen und der durchschnittlichen Belegdauer zu erkennen. In Jahren mit
besonders hohem Infektionsdruck können durch die hohen Versorgungsaufwände –
und z.B.  bei Panleukopenie  durch  die  Zeiten  der Schließung  des Katzenhauses -
insgesamt  weniger  Streunerkatzen  versorgt  werden.  Die  verwilderten  Tiere  sind
zunehmend  krank  und  müssen  vor  einer  möglichen  Impfung,  Kastration  und
Freilassung zunächst aufwändig versorgt werden, was in den vergangenen Jahren zu
einem Kostenanstieg von jeweils etwa 15% jährlich führte. Dabei liegt der tatsächliche
Versorgungsbedarf der Streunerkatzen weitaus höher, kann mit den zur Verfügung
stehenden Ressourcen jedoch kaum bzw. nicht mehr wesentlich abgefangen werden.
Auch  dies  zwingt  zu  einem  zeitnahen  Handeln,  um  das  Problem  der  steigenden
Populationen in den Griff zu bekommen.
Ebenfalls in der Statistik zu sehen ist die hohe Zahl sogenannter „Fundkatzen“, bei
welchen aufgrund deren Sozialisation davon ausgegangen werden kann, dass sie in
engem Kontakt zum Menschen aufwuchsen und lebten. Möglicherweise sind diese
Katzen sogar teilweise noch in menschlicher Obhut, können jedoch aufgrund einer
fehlenden Kennzeichnung und Registrierung dem Eigentümer nicht mehr zugeordnet
werden. Aufgrund einer mangelnden Verordnung hinsichtlich der Kennzeichnung und
Registrierung müssen diese Tiere aufwändig möglichst identifiziert werden und erst
nach einer längeren Verweildauer dem Vermittlungsprozess zugeführt werden. Diese
Katzen würden unversorgt zudem entweder ebenfalls schnell verwildern und/ oder
unter  hohem  Leiden  verhungern  oder  durch  Infektionskrankheiten  voraussichtlich
geschädigt werden oder sogar sterben. Nahezu alle dieser Fundkatzen sind weder
kastriert, noch gekennzeichnet und können daher nur in seltenen Fällen überhaupt an
ihre Halter zurückvermittelt werden. Auch sie würden sich unkontrolliert vermehren
und potenzieren das Problem zusätzlich.
Laut einer aktuellen Statistik des bundesweiten, kostenfreien Registrierungsdienstes,
TASSO e.V., sind zum Stand 04. Juli 2014 in Darmstadt insgesamt 5.664 Katzen
registriert. Die Gesamtzahl verteilt sich auf 2.867 männliche Tiere, wovon 2.501 Kater
auch als kastriert angegeben werden. Die weiblichen Tiere verteilen sich auf 2.797
Kätzinnen insgesamt, wovon 2.344 Tiere als kastriert gemeldet sind. Diese Zahlen
lassen darauf schließen, dass knapp 13 % der registrierten Kater (366 Tiere) und rund
16% der Kätzinnen  (453 Tiere) nicht kastriert  sind. Laut TASSO e.V. ist davon
auszugehen, dass die eigentliche Anzahl der Katzen im Stadtgebiet das ungefähr 2,5-
fache betragen könnte – also über 14.000 Katzen! Bei den nicht registrierten Tieren
muss zudem damit gerechnet werden, dass der Anteil der nicht kastrierten Tiere um
ein Vielfaches höher ist als die der registrierten Katzen, da in der Regel Kastration und
Registrierung  in  einem  Vorgang  durchgeführt  werden  und  insgesamt  von  einem
weniger  verantwortungsvollerem  Umgang  mit  der  Kennzeichnung  und  Kastration
ausgegangen werden muss. 
Alleine von der Anzahl registrierter, aber nicht kastrierter Katzen ausgehend, zeigt sich

bereits  die  Problematik,  dass  der  Bestand  frei  lebender  Katzen  ohne  eine
Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht nicht in den Griff zu bekommen ist.
 4. Notwendigkeit einer Verordnung
Neben  dem  hohen  Kostendruck  des  Tierheims  und  der  Fördergemeinden  bei  der
Versorgung  von  unkastrierten  Streuner-  und  Fundkatzen  bedeutet  eine  zu  hohe
Populationsdichte,  welche  verstärkt  durch  nicht  kastrierte  Hauskatzen  aufrecht
erhalten und weiter erhöht wird, unter anderem:
a) Zunehmender  Infektionsdruck  und  steigende  sowie  verschärfte
Durchseuchungsraten mit den damit verbundenen Qualen kranker und/ oder
verletzter Hauskatzen (sowohl Streunerkatzen, als auch freilaufende Haustiere
und Menschen)
b) Zunehmend moralische und hygienische Belastung der Bevölkerung und damit
verbundene Gefahr für Menschen und Haustiere
c) Störender  Einfluss  auf  die  Umwelt,  das  natürliche  Gleichgewicht  und  die
Artenvielfalt (insbesondere Bedrohung bereits gefährdeter Singvogelarten)
d) Missachtung des EU-Übereinkommens zum Schutz der Heimtiere sowie des im
Grundgesetz  verankerten  Staatsziels  des  Tierschutzes  als
gesamtgesellschaftliches Anliegen
Zu  a)  Dieser  Punkt  wurde  bereits  ausführlich  unter  Punkt  3  erläutert  und  stellt
zunehmend auch eine Gefahr für freilaufende Haustiere und den Menschen dar. Neben
den impfbaren Krankheiten, bei welchen jedoch auch kein 100%iger Schutz vor einer
Erkrankung gewährleistet ist, gibt es zahlreiche Infektionskrankheiten und Parasiten,
die nicht nur auf freilaufende Haustiere, sondern teilweise auch auf den Menschen
übertragbar  sind  (z.B.  Durchfallerkrankungen  durch  Giardien  oder  auch
Toxoplasmose). Dies stellt in erhöhtem Maße eine gesundheitliche Gefährdung der
Allgemeinheit  dar  –  insbesondere  z.B.  auch  Kleinkindern  durch  verunreinigte
Sandkästen auf Spielplätzen.
Zu b) Die Anfragen und Beschwerden über herrenlose, streunende Katzen nehmen
stetig zu. Dabei stehen vor allem die zunehmenden Ausscheidungen, aber auch das
Leiden und Sterben der Tiere bzw. tote Tiere in unmittelbarer menschlicher Umgebung
stets im Vordergrund. Die Situation wird  insgesamt als moralisch  und hygienisch
unzumutbar wahrgenommen. Dieses Empfinden  ist laut Paderborner Modell sowie
anderen Untersuchungen des Themas bundesweit zu beobachten.
Zu c) Laut Experten ist aufgrund der drastischen Einschränkung von Nistmöglichkeiten
der Bestand einiger Singvogelarten und Kleinsäuger teilweise bereits stark gefährdet.
Neben dieser durch Menschen verursachten Problematik stellt auch die wachsende
Katzenpopulation ein immer größeres Risiko der Artenvielfalt dar. Katzen jagen dabei
nicht nur zum Nahrungserwerb, sondern auch zum Ausleben ihres Spieltriebes, bei

dem sie ihre Beutetiere mitunter zwar nicht direkt töten, jedoch so schwer verletzen,
dass diese Tiere unversorgt in der Regel einen späteren zum Teil qualvollen Tod
erleiden. Man geht davon aus, dass die Katze bei der Ausrottung bereits gefährdeter
Singvogelarten einen möglicherweise entscheidenden Faktor beitragen könnte.
Zu d) Sowohl das EU-Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, als auch das im
Grundgesetz  verankerte  Staatsziel  des  Tierschutzes  als  gesamtgesellschaftliches
Anliegen formulieren die Anforderung, keinem (Heim-)Tier unnötige Schmerzen und
Leiden zuzufügen und formulieren zudem den Rahmen zur Verringerung der Anzahl
streunender Tiere.
Da die bisher eingeleiteten, auf freiwilliger Mitwirkung abzielenden Maßnahmen zur
Eindämmung der Katzenpopulation nicht effektiv waren, sind zur Wahrung des EU-
Übereinkommens  und  des  Tierschutzgesetzes  zusätzlich  ordnungsrechtliche
Maßnahmen notwendig.
Im folgenden Kapitel werden mögliche Handlungsansätze beschrieben.
 5. Mögliche Handlungsansätze
 5.1.Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
Die Einführung einer verpflichtenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht könnte
signifikant  das  beschriebene  Problem  der  Katzenpopulationsdichte  abschwächen,
indem  die  Fortpflanzungskette  durch  unkastrierte  Freigängerkatzen  unterbrochen
würde  und  zudem  die  erhebliche  Last  von  Tierschutzorganisationen  bei  der
Versorgung und Unterbringung von Fundtieren und Streunerkatzen gesenkt würde.
Die Finanzierung einer Kastration obliegt dabei grundsätzlich dem Halter des Tieres.
Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht würde zudem die Rückvermittlung von
Fundkatzen nicht nur vereinfachen, sondern in vielen Fällen überhaupt erst möglich
machen und die Verweildauer von Fundkatzen könnte deutlich gesenkt werden, da
diese entweder direkt ihrem Halter zuzuordnen wären oder aber umgehend kastriert,
versorgt und vermittelt werden könnten. Zum heutigen Stand werden Fundkatzen des
Tierheims Darmstadt zunächst in einer Quarantänestation untergebracht und mind. 14
Tage versucht, ein Halter zu ermitteln. In dieser Zeit können die Tiere nicht kastriert
werden. Erst danach findet eine weitere Behandlung und ggf. Vermittlung der Tiere
statt. Diese Verweildauer könnte eingespart werden, sofern über eine Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht  Haustiere  von  ausgesetzten  bzw.  verwilderten  Hauskatzen
eindeutig zu unterscheiden wären.
Eine  Kennzeichnung  mittels  Mikrochip  ist  aufgrund  der  besonders  guten
Identifizierungsmöglichkeit  zu  bevorzugen.  Während  eine  Tätowierung  von  außen
direkt sichtbar und damit die Katze als kastriert wahrnehmbar wäre, lässt deren
Lesbarkeit  im  Laufe  der  Jahre  häufig  so  stark  nach,  dass  eine  eindeutige
Identifizierung nicht mehr möglich ist. So müssen tätowierte Fundtiere häufig nach
langer Wartezeit im Tierheim weitervermittelt werden, da kein Halter ermittelt werden

kann. Ein Mikrochip ist hingegen i.d.R. lebenslang auslesbar, jedoch nicht nach außen
sichtbar. Insofern ist eine parallele Kennzeichnung zu begrüßen; an zweiter Stelle ist
der Mikrochip zu empfehlen, welcher nahezu schmerzfrei ohne Narkose implantiert
werden kann und eine eindeutige ID enthält (im Gegensatz zu der frei wählbaren
Tätowierung).
Von dieser Regelung nicht betroffen sind Katzen, die in deren Haltungsform nicht
unkontrolliert ins Freie gelangen – sogenannte Wohnungskatzen. Als Wohnungskatze
gelten auch Katzen, welche beispielsweise über ein Freigehege oder mittels einer
Leine nur eingeschränkten, kontrollierten Freigang genießen. Somit könnten Halter
durch  die  Wahl  dieser  Haltungsform  der  Kastrations-  und  Kennzeichnungspflicht
entgehen.
Ebenso  von  der  Regelung  befreit  werden  könnten  Zuchtkatzen,  was  über  eine
Ausnahmegenehmigung des örtlichen Ordnungsamts zu definieren wäre und welche
analog  zu  Wohnungskatzen  in  deren  Haltungsform  nicht  unkontrolliert  ins  Freie
gelangen oder aber durch eine eindeutige Kennzeichnung im Falle einer Abgabe im
Tierheim eindeutig dem gemeldeten Zuchtbetrieb zugeordnet werden können. Der
jeweilige Züchter ist dabei für die eindeutige Identifizierbarkeit seiner Zuchtkatzen
und deren Wohnsitz verantwortlich. 
 5.2.Fütterungsverbot
Das Aussprechen von Fütterungsverboten hat keinen entscheidenden Einfluss auf die
Populationsdichte, da sich Katzen weitgehend unabhängig von ihrem Ernährungsstatus
vermehren. Jedoch würden Fütterungsverbote das Leid der Tiere drastisch erhöhen,
da  die  ohnehin  schlechte  Versorgung  drastisch  verschlimmert  würde  und  damit
Krankheiten und Entwicklungsstörungen noch stärker verbreitet würden. Dies stünde
auch im Widerspruch zu geltendem Tierschutzrecht.
Letzten  Endes  würden  Fütterungsverbote  zudem  Tierschutzorganisationen  das
Einfangen  und  Kastrieren  verwilderter  Hauskatzen  nahezu  unmöglich  machen,  da
deren Einfangen meist nur durch das Einrichten von Futterstellen überhaupt möglich
ist.
 5.3.Tötung durch Abschießen, Vergiften
Das Töten verwilderter Hauskatzen muss aufgrund des §1 Satz 2 TierSchg und §4 und
17 TierSchG definierten Verbotes der Tötung von Tieren ohne sachlichen Grund und
des Verbots vermeidbaren Leidens grundsätzlich abgelehnt werden.
Eine Ausweitung bestehender Jagdregeln  in Waldgebieten  könnte zudem zu einer
Verschärfung der Gefährdung der Wildkatzenbestände (Felis silvestris) führen. Schon
heute werden Katzenabschüsse aufgrund ihrer zum Teil großen Ähnlichkeit mit der frei
lebenden Wildkatze, die sich in einigen Gebieten Deutschlands wieder ansiedelt, von
Tierschützern kritisch gesehen.

5.4.Fangen & kastrieren aller frei lebenden Katzen
Das stetige Fangen aller frei lebenden Katzen erwies sich bereits in der Vergangenheit
als  nicht  durchführbares  Vorhaben  und  wird  in  Anbetracht  der  stetig  steigenden
Populationen immer unrealistischer. Es kann kaum mehr als realistisches Vorhaben
angesehen werden.
 6.Bisherige Maßnahmen
Der Tierschutzverein führt bereits seit über zehn Jahren mit nur mäßigem Erfolg unter
anderem folgende Maßnahmen zur Eindämmung des Problems durch:
 Umfangreiche Fang- und Kastrationsaktionen streunender Hauskatzen in 
Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern
 Kostenfreie Kastrationen von Streunerkatzen, die durch Mitbürger gemeldet 
werden
 Regelmäßige Informationsveranstaltungen, Informationsstände etc. zur 
Aufklärung des Problems (u.a. in der Darmstädter Innenstadt, bei lokalen 
Geschäftsausstellungen, Tierheimfesten etc.)
 Großflächige Verteilung von Aufklärungsflyern in öffentlichen Einrichtungen, 
Tierärzten, Tierbedarfsgeschäften etc. - verstärkt in 2014 allein 5.000 Flyer 
 Regelmäßige Aufklärung über regionale Tageszeitungen (in 2015 allein fünf 
Artikel im Darmstädter Echo) und überregionale Medien 
 7. Vorschlag Verordnungstext Darmstadt
Folgender Verordnungstext wurde der Stadt Darmstadt durch den Tierschutzverein
übergeben (evtl. Ergänzungen zu Ordnungswidrigkeiten und Inkrafttreten liegen nicht
in der Fachkompetenz des Tierschutzvereins und sind damit ausgeklammert): 
§1 Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
(1) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor
von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen
sowie registrieren zu lassen. 
Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips/der Tätowierung der
Name und die Anschrift des Halters in ein öffentlich oder privat geführtes Register, das
den Behörden zugänglich ist, eingetragen wird. 
Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. 
(2) Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen
regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
(3)  Dem  Amt  für  Veterinärwesen  und  Verbraucherschutz  ist  auf  Verlangen  ein
Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen.

(4)  Für  die  Zucht  von  Rassekatzen  können  auf  Antrag  Ausnahmen  von  der
Kastrationspflicht  zugelassen  werden,  sofern  eine  Kontrolle  und  Versorgung  der
Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im übrigen bleiben (1), (2) und (3) unberührt.
§2 Maßnahmen
(1) Wird eine fortpflanzungsfähige Katze, die unkontrollierten freien Auslauf hat, im
Stadtgebiet Darmstadt angetroffen, so kann dem Halter aufgegeben werden, das Tier
kastrieren, kennzeichnen  und registrieren  zu  lassen. Ist eine  fortpflanzungsfähige
angetroffene Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann ihr Halter deswegen
nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, so kann die zuständige Behörde
die  Kastration  auf  Kosten  des  Halters  durchführen  lassen.  Ein  vom  Halter
personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden.
 8. Mögliche Vorgehensweise
Die hier geschilderte Vorgehensweise lehnt sich wie das gesamte Konzept stark an
dem  bereits  erfolgreich  praktizierten  Paderborner  Modell  an.  Es  umfasst  neben
aufklärenden Broschüren zudem praktische Handlungsansätze, die Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht tatsächlich umzusetzen.
A) Broschüren, welche über die Problematik als solche und die Lösung über eine
Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht informieren, wurden bereits
in  Ordnungsämtern,  städtischen  Einrichtungen,  Tierschutzvereinen  und  lokalen
Tierarztpraxen ausgelegt und könnten im Zuge der Verordnungseinführung nochmals
verstärkt ausgelegt werden. Das Tierheim könnte zudem bspw. mittels Infoständen in
Fußgängerzonen etc. gezielt aufmerksam machen und aufklären.
B) Tierärzte sollten ermuntert werden, über Kundenanschreiben Katzenhalter über die
neue Verordnung zu informieren. Spezielle Aktionen könnten bspw. über Spender
(Industrie etc.) und Zuschüsse der Stadt subventioniert oder finanziert werden. Ein
z.B. monatlicher oder vierteljährlicher Kennzeichnungs- und Registrierungstag könnte
im  Tierheim  durchgeführt  und  ggf.  ebenfalls  mit  einem  Zuschuss  oder  aus
Spendengeldern finanziert werden. Auch die Durchführung von Kastrationen durch das
Tierheim ist zu überlegen.  
C)  Wird  dem  Ordnungsamt  ein  Katzenproblem  bekannt,  so  findet  eine  enge
Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein statt, welcher sich mit dem Katzenhalter in
Verbindung setzt und über die Möglichkeiten für die Kastration und Kennzeichnung
informiert.
C1) Besteht eine Bereitschaft zur Kastration, kann das Tierheim unterstützend tätig
sein  (z.B.  durch  Vermittlung  an  einen  Tierarzt  oder  zur Verfügungsstellung  einer
Katzenfalle zum Einfangen scheuer Tiere).
C2)  Zeigt  der  Halter  keine  Bereitschaft,  meldet  das  Tierheim  dies  an  das
Ordnungsamt, welches einen Verwaltungsakt einleitet und durchführt.

9. Zu erwartende Schwierigkeiten
Grundsätzlich ist auf Basis der Erfahrungen von Städten, in welchen eine derartige
Verordnung bereits Anwendung findet, mit einer grundsätzlich positiven Resonanz der
Bevölkerung zu rechnen. Laut einer Betrachtung von „aktion tier – menschen für Tiere
e.V.“ (Info-Blatt „Straßenkatzen in Deutschland und das Paderborner Modell – Berlin
Nov. 2010, Kapitel 5.2) erfuhr das Modell in Paderborn eine sehr hohe Resonanz mit
durchweg  positiven  Rückmeldungen.  Die  Anzahl  der  Anhörungen  durch  das
Ordnungsamt aufgrund von Umsetzungsverweigerungen belief sich zum Zeitpunkt der
Erhebung  in  2010  auf  lediglich  15  Anhörungen,  in  welchen  jedoch  kein  Bußgeld
verhängt  werden  musste.  Zudem  hat  „die  Zahl  der  durch  die  Tierärzteschaft  in
Paderborn  kastrierten  Privatkatzen  […]  nach  der  Verordnung  nachweislich
zugenommen. Dagegen ist die  Zahl der durch das Kitty-Forum Paderborn kastrierten
Straßenkatzen im Jahr 2010 zum ersten Mal seit sieben Jahren rückläufig“.
Schwierigkeiten könnte es hinsichtlich der eindeutigen Identifizierung von verwilderten
bzw.  nicht  kastrierten  und  gekennzeichneten  freilaufenden  Hauskatzen  und  nicht
haltungsbedingt  im  Freien  aufgefundenen  Wohnungskatzen  geben.  Ist  eine
Wohnungskatze  temporär  entwischt,  könnte  der  Tatbestand  des  Freigangs  nicht
gegeben sein, ohne dass diese Katze von einer verwilderten Hauskatze bzw. regulär
freilaufenden Katze zu unterscheiden wäre. Hier sollte im Zuge der Aufklärung darauf
hingewiesen werden, dass eine ins Freie gelangte Wohnungskatze nicht mehr als
Wohnungskatze im Sinne der Verordnung gesehen werden kann und somit ebenfalls
der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht unterliegt.
Ebenfalls schwierig könnte die Zuordnung freilaufender Katzen zu deren tatsächlichen
Eigentümern – und damit sowohl zur Kostendeckung, als auch Registrierung – sein.
Hierzu sollten im Rahmen des Projekts Erfahrungswerte anderer Städte eingeholt
werden,  welche  bereits  eine  Kastrations-  und  Kennzeichnungspflicht  aktiv
durchführen. Denkbar ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit der tierfreundlichen
Bevölkerung,  welche  mittels  einer  Kastrationspflicht  wiederum  verstärkt  motiviert
wird, unkastrierte Katzen aus der unmittelbaren Nachbarschaft aktiv zu melden und
zur Kastration zu führen.

10. Anhang
1) A_1_Katzenpyramide_DTSB
Vermehrungspyramide  nicht  kastrierter  Katzen  (Quelle:  Deutscher
Tierschutzbund)
2) A_2_Einwohnerzahlen_2011
Statistisch erhobene Einwohnerzahlen der angeschlossenen Mitgliedsgemeinden
des TSV Darmstadt und Umgebung e.V. (Quellen: siehe Angaben direkt im
Dokument)
3) A_3_Wildkatzen_Kosten
Aufstellung der Kosten zu Fund- und Streunerkatzen des TSV Darmstadt und
Umgebung e.V. (Quelle: Adminstrationssystem des Vereins)

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Anhang 1 – Vermehrungspyramide DTSB

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Tabelle1
Seite 1
Bestand 
Verwilderte Hauskatzen Durchschnitt
männlich weiblich Gesamt Belegtage Belegtage pro Katze* Tiere Belegtage
2010 43 67 110 3813 35
125,2 32
2011 77 73 150 4062 27
2012 66 74 140 5091 36
2013 26 40 66 1931 29 * Schwierigkeiten im EDV-System
2014 76 84 160 5376 34
*inkl. kranker oder tragender Katzen
Durchschnitt
männlich weiblich Gesamt Belegtage Belegtage pro Katze Tiere Belegtage
2010 85 98 183 7740 42
184,6 37
2011 71 81 152 6047 40
2012 115 107 222 7522 34
2013 101 79 180 7126 40
2014 92 94 186 5061 27
Abgabekatzen
2010 120 293 70,94%
2011 177 302 63,05%
2012 184 362 66,30%
2013 167 246 59,56%
2014 133 346 72,23%
Kosten Kosten
Verwilderte Hauskatzen
Kastration (m) 45,00 €
männlich weiblich Gesamt Belegtage Gesamt Veränderung 95,00 €
2010 5.552,59 € 10.795,71 € 16.348,30 € 41.063,47 € 57.411,77 € Test (FIV/ Leukose) 33,12 €
2011 8.725,03 € 12.264,42 € 20.989,45 € 30.426,50 € 51.415,95 € 89,56% Allg. Untersuchung 12,03 €
2012 7.094,08 € 12.705,80 € 19.799,88 € 34.503,70 € 54.303,58 € 105,62% Impfung Tollwut (m) 18,00 €
2013 3.458,07 € 7.118,45 € 10.576,52 € 14.868,70 € 25.445,22 € 49,49%
2014 1.082,42 € 14.764,15 € 15.846,57 € 41.395,20 € 57.241,77 € 224,96%
Impfung RCP+T 35,00 €
Euthanasie 41,20 €
Entwurmung 9,98 €
männlich weiblich Gesamt Belegtage Gesamt Veränderung 6,00 €
2010 13.866,05 € 18.752,74 € 32.618,79 € 113.484,88 € 146.103,67 € 5,00 €
2011 8.009,37 € 10.791,50 € 18.800,87 € 45.655,08 € 64.455,95 € 44,12% Chip 22,00 €
2012 14.649,03 € 17.670,25 € 32.319,28 € 69.717,78 € 102.037,06 € 158,31% Aufenthalt pro Tag 7,70 €
2013 14.185,32 € 10.640,02 € 24.825,34 € 54.870,20 € 79.695,54 € 78,10%
2014 12.164,95 € 15.553,15 € 27.718,10 € 38.969,70 € 66.687,80 € 103,46%
Nicht berücksichtigt
Kosten pro Katzenfalle
50-70 €
Kostenanstieg der Medikamente 
ca. 8% jährlich 
Kostenaufstellung Fund- und Straßenkatzen
Fundkatzen
Verhältnis zu Fund- & Streunerkatzen
Ovarioektomie (w)
TA-Kosten 2010 wegen Systemfehlern kalkulatorisch angegeben
Fundkatzen
Entflohung
Täto

Beratungsverlauf (1)

TOP 335

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0247
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00