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3278/2021

Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.14

Anlage 8 - Stellungnahme zur Anmerkung des Ausschusses Schule und Weiterbildun.._

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Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung 9 vom 02.05.2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Übersicht Einrichtungskosten

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Anlage 3 - Inbetriebnahmetermine

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Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 7 - Stellungnahme zum geänderten Beschluss der BV Mülheim vom 02-05-2022

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Anlage 1 - Übersicht der Maßnahmen

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Anlage 8 - Stellungnahme zur Anmerkung des Ausschusses Schule und Weiterbildun.._

1032 Zeichen

Anlage 8 – Stellungnahme zur Anmerkung des Ausschusses Schule und 
Weiterbildung aus der Sitzung vom 28.03.2022 
 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung wurde darum gebeten, 
Baumfällpläne für die Baumaßnahmen zu erstellen und der Vorlage als umfassende 
Information beizufügen. 
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Baumfällpläne werden, falls erforderlich, im Rahmen der Entwurfs- und 
Genehmigungsplanung erstellt. Im aktuellen Projektstadium liegen derart detaillierte 
Informationen in dieser Form noch nicht vor. Erst nach Beauftragung der Totalunternehmen 
erfolgen die Entwurfsplanung der Gebäude und die zugehörige Außenanlagenplanungen. 
Sind im Zuge der Maßnahmen Baumfällungen erforderlich, müssen diese beantragt werden, 
wodurch auch die Einbindung der Bezirksvertretungen sichergestellt ist. 
Bei den Baumaßnahmen auf den Bestandsgrundstücken wird grundsätzlich versucht, die 
Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand entsprechend der örtlichen Gegebenheiten 
kleinstmöglich zu gestallten.

Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung 9 vom 02.05.2022

4037 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 02.05.2022 
öffentlich 
9.2.3 Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt 
bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher 
Schulplätze 
3278/2021 
9.2.3.1 Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt 
bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher 
Schulplätze  
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2022 
AN/0952/2022 
 
 
Herr Bezirksbürgermeister lässt über den durch den Änderungsantrag geänderten 
Beschlussvorschlag abstimmen. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten 
die vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulge-
bäude, durch langfristig nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme 
von rund 105,1 Mio. Euro zu ersetzen und diese soweit notwendig und mög-
lich zur Schaffung zusätzlichen Schulraums auszubauen.  
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche 
Miete (Flächenverrechnungspreis, FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand erfor-
derlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung

des FVP üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß 
Empfehlung der KGSt) bei einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro 
brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich rund 4,32 Mio. Euro 
brutto beläuft.  
 
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die 
Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro). 
2. Der Rat beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. 
Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. 
Euro (konsumtiver Anteil 2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). 
Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 % für Unvorhergesehenes, der 
auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht.  
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten 
erfolgt die Beschaffung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 
bis 2024. In 2022 erfolgt die Finanzierung (konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro, 
investiver Anteil 0,13 Mio. Euro) innerhalb des Teilergebnisplans beziehungs-
weise Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln. 
Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2022 die Freigabe investiver 
Kassenmittel von 130.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben 
in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermö-
gen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - GGS Nussbaumer Str. 254-256 - 
Einrichtung Modulbau.  
 
Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 
2023 und 2,17 Mio. Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. 
Euro in 2023 und 1,49 Mio. Euro in 2024) im Rahmen des Haushaltsplan-
Aufstellungsprozesses 2023ff. berücksichtigt.  
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch 
Umschichtungen vorsehen. 
 
 
Für den Standort der GGS Am Rosenmaar  soll geprüft werden, ob ein anderer 
Standort (östlich) auf dem Schulgelände gesucht werden kann. 
 
Sollte kein anderer Standort möglich sein: 
-Max. eingeschossige Bauweise (evtl. unter Reduzierung der Nebenräume) 
-Abrücken von der Schulhofgrenze/deutlich größerer Mindestabstand zur Nachbar-
bebauung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD).

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

5606 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3278/2021
Stand: 15.04.2026 
Sachstandsbericht  
Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender 
und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze 
Beschluss: 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten die  
vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulgebäude, durch lang-
fristig nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro zu erset-
zen und diese soweit notwendig und möglich zur Schaffung zusätzlichen Schulraums auszu-
bauen.  
 
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungs-
preis, FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonsti-
ger ordentlicher Aufwand erforderlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der 
Berechnung des FVP üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Emp-
fehlung der Katholische Grundschulet) bei einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro 
brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft.  
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten in-
klusive der Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro). 
 
2. Der Rat beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. Die Ein-
richtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro (konsumtiver Anteil 
2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag 
von 7,5 % für Unvorhergesehenes, der auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht.  
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt die Be-
schaffung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024. In 2022 erfolgt die 
Finanzierung (konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro, investiver Anteil 0,13 Mio. Euro) innerhalb 
des Teilergebnisplans beziehungsweise Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veran-
schlagten Mitteln.  
Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2022 die Freigabe investiver Kassenmittel 
von 130.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlun-
gen für  
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - Gemein-
schaftsgrundschule Nussbaumer Str. 254-256 - Einrichtung Modulbau.  
 
Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 2023 und 
2,17 Mio. Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. Euro in 2023 und 
1,49 Mio. Euro in 2024) im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2023ff. berück-
sichtigt.  
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen

2 
 
vorsehen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der aktuelle Bearbeitungsstand sieht je Maßnahme wie folgt aus:   
 Katholische Grundschule Osterather Straße: in Ausführung/kurz vor Abnahmen  
 Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumer Straße 254-256: fertiggestellt, die Nutzungs-
aufnahme erfolgte im dritten Quartal 2023  
 Katholische Grundschule Zehnthofstraße 22-24: in Ausführung, aktuell Innenausbau 
der Mensa, Modulmontage Klassentrakt 
 Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße 67-69/ Realschule Petersenstraße 7:  
Gemeinschaftsgrundschule fertiggestellt, die Nutzungsaufnahme erfolgte im vierten 
Quartal 2025 
Realschule in Ausführung, aktuell Innenausbau und Außenanlagen 
 Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstraße 40-42: in Ausführung, aktuell Innenaus-
bau 
 Gemeinschaftsgrundschule Am Rosenmaar 3: das Gebäude ist fertiggestellt und in 
Nutzung seit dem vierten Quartal 2025, der Abbruch des „blauen Haus“ ist erfolgt, die 
Außenanlagen sind in Ausführung 
 Gemeinschaftsgrundschule Erlenweg 16: in Ausführung, aktuell Fassadenarbeiten & 
Innenausbau   
 Gemeinschaftsgrundschule Langemaß 21: in Ausführung, aktuell: Tiefbauarbeiten & 
Fundamente 
 Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße 52: in Ausführung, aktuell Tiefbauar-
beiten & Fundamente/Keller 
Eine Kostenfortschreibung wurde erforderlich (Vorlage-Nr. 1542/2024). 
Nächste Schritte: 
Folgende Fertigstellung stehen an: 
 Katholische Grundschule Osterather Straße: die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme 
erfolgen im dritten Quartal 2026   
 Katholische Grundschule Zehnthofstraße 22-24: die Fertigstellung und Nutzungsauf-
nahme der Mensa erfolgt im dritten Quartal 2026, des Klassentraktes im ersten Quar-
tal 2027, die Fertigstellung der Außenanlagen erfolgt voraussichtlich Mitte 2027 
 Realschule Petersenstraße 7: die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme erfolgen im 
dritten Quartal 2026 
 Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstraße 40-42: die Fertigstellung und Nutzungs-
aufnahme erfolgen im dritten Quartal 2026 
 Gemeinschaftsgrundschule Am Rosenmaar 3: die Fertigstellung der Außenanlagen 
erfolgt im dritten Quartal 2026 
 Gemeinschaftsgrundschule Erlenweg 16: die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme 
erfolgen im dritten Quartal 2026 
 Gemeinschaftsgrundschule Langemaß 21: die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme 
erfolgen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 
 Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße 52: die Fertigstellung und Nutzungs-
aufnahme erfolgen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12.04.2027

3

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

3445 Zeichen

/ 2 
14 
143 
11.02.2022 
 
26 über Dez. VI 
Stellungnahme Beschlussvorlage 3278/2021, Stand 07.02.2022
Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten an elf Schulstandorten zum Erhalt 
bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze 
RPA-Nr. 2022/0248 
Eingereichte Kosten:  105.100.000,- EUR brutto 
zzgl. Einrichtungskosten: 4.610.000,- EUR brutto 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt mit o.g. Vorlage den Beschluss für die 
Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten an elf Schulstandorten gem. Anlage 1 der 
Beschlussvorlage durch den Rat der Stadt Köln zu erwirken. 
Ziel ist die kurzfristige Errichtung von dringend notwendigen Schulräumlichkeiten. 
Teilweise sollen vorhandene Fertigbaueinheiten, welche baurechtlich nicht mehr genehmi-
gungsfähig sind, ersetzt und dabei größentechnisch erweitert werden. An anderen Standor-
ten sollen die Bauten den vorhandenen Bestand erweitern. Die Nutzungszeit der Module 
wird mit ca. 50 Jahren angegeben. Es sind Modulbauten verschiedener Kubaturen und Ge-
schossigkeiten (ein- und zweigeschossig), sowie auf den jeweiligen Standort angepassten 
Bedürfnisse bzgl. der Raumanforderung vorgesehen. 
Die Baukosten werden für die einzelnen Maßnahmen als pauschaler Schätzwert angegeben. 
Die zugehörige Kostenermittlung liegt nicht vor. Somit kann keine Aussage zur Wirtschaft-
lichkeit getätigt werden. Es besteht das Risiko, dass die Mittelbindung zu hoch bzw. zu nied-
rig ist. Detaillierte Planungsunterlagen der Modulbauten liegen dem Vorgang nicht bei. 
Die Kostenermittlung für die Einrichtung der Unterrichtsräume und der Mensen mit einem 
Auftragsvolumen 4.610.000 € brutto beziehungsweise rund 3.880.000 € netto basiert auf 
Erfahrungswerten und den aktuell geltenden Rahmenverträgen. Der 7,5 %ige Kostenauf-
schlag für Unvorhergesehenes basiert auf Erfahrungswerten aus vorangegangenen Maß-
nahmen und dient der Abdeckung von eventuellen Preissteigerungen bei den Einrichtungs-
kosten bis zur Fertigstellung. 
Inwiefern es bei den Maßnahmen noch etwaiger Genehmigungsprozesse bei den zuständi-
gen Behörden bedarf, ist nicht bekannt. 
Die geplanten Inbetriebnahmen der Modulbauten der verschiedenen Standorte sind vorwie-
gend im Jahr 2024 vorgesehen. Lediglich an den Standorten GGS Nussbaumerstr. 254 und 
Ehrenfeld (2022) und RS Petersenstr. 7 in Kalk (2023) sind frühere Inbetriebnahmen geplant. 
Die kurzfristige Vorlage vor den Ausschüssen aufgrund des intensiven Abstimmungsbedarfs 
der beteiligten Ämter, sowie die vorgetragene Dringlichkeit wegen des kurzfristigen Bedarfs 
an Ersatzbauten kann in vorliegender Form nicht nachvollzogen werden. Dass bei solchen 
Vorhaben ein intensiver Abstimmungsbedarf besteht, sollte ebenso bekannt sein wie die ge-
nehmigungstechnische Entwicklung von den bestehenden temporären Schulbauten sowie 
der zusätzliche Raumbedarf an Kölner Schulen.

- 2 -
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der zusätzliche Raumbedarf bei Bildungseinrichtun-
gen im Kölner Stadtgebiet anhand der Bevölkerungsentwicklung und der oben erläuterten 
Umstände der Bestandsgebäude nicht von der Hand zu weisen ist. Die sehr kurzfristige Vor-
lage der Unterlagen vor den zu den erreichenden Ausschüssen wird beanstandet. Eine um-
fangreiche Prüfung ist aufgrund der knapp bemessenen Zeit, sowie den begrenzt aussage-
kräftigen Unterlagen nicht möglich. 
Mit freundlichen Grüßen 
Ralf Jülich 
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Beschlussvorlage Rat

15638 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3278/2021 
Freigabedatum 
01.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur 
Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten die  
vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulgebäude, durch langfristig 
nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro zu ersetzen und diese 
soweit notwendig und möglich zur Schaffung zusätzlichen Schulraums auszubauen.  
 
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis, 
FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher 
Aufwand erforderlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung des FVP 
üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der KGSt) bei einer 
Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich 
rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft.  
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der 
Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro). 
 
2. Der Rat beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. Die Einrichtungs-
kosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro (konsumtiver Anteil 2,74 Mio. Euro 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.04.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

2 
und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 % für Unvorher-
gesehenes, der auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht.  
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt die Beschaf-
fung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024. In 2022 erfolgt die Finanzierung 
(konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro, investiver Anteil 0,13 Mio. Euro) innerhalb des Teilergebnisplans 
beziehungsweise Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln.  
Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2022 die Freigabe investiver Kassenmittel von 
130.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für  
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - GGS Nussbaumer 
Str. 254-256 - Einrichtung Modulbau.  
 
Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 2023 und 2,17 Mio. 
Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. Euro in 2023 und 1,49 Mio. Euro in 
2024) im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2023ff. berücksichtigt.  
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. 
 
Alternative:  
 
Da die dringend benötigten Raumkapazitäten in angemessener Zeit nicht anders bereitgestellt  
werden können, ist keine Alternative erkennbar.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,87 Mio. € (Einrichtung 2022-2024) 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  
                                             2,74 Mio. € (Einrichtung 2022-2024) 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen         € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen   siehe Begründung 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem  
Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung 
An verschiedenen Schulstandorten befinden sich Interimsbauten, die zur kurzfristigen Schaffung von 
zusätzlichem Schulraum errichtet wurden. Die Anlagen wurden wegen der seinerzeit geplanten zeit-
lich begrenzten Nutzung als Container- und Fertigbauten umgesetzt, die auf Grund ihrer Bauart nur 
begrenzte Baugenehmigungen, meist für 5 bis 10 Jahre, erhielten. Eine Verlängerung der Genehmi-
gungen ist auf Grund der Bauart nicht möglich. Bei einem weiteren Teil der Anlagen ist das Ende des 
Lebenszyklus erreicht. Die Anlagen sind baulich in einem so schlechten Zustand, dass diese nicht 
mehr als vollwertige Unterrichtsräume genutzt werden können. Da eine Ertüchtigung der Anlagen 
nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, muss für die Anlagen Ersatz geschaffen werden. 
 
In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung bereits vielfältige Anstrengungen unternommen, damit 
jedes Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schulform so wohnortnah wie möglich erhalten 
kann. Bereits zum Schuljahr 2021/2022 konnte jedoch nicht für alle Schüler*innen ein Schulplatz in 
der gewählten Schulform oder in Wohnortnähe zur Verfügung gestellt werden.  
Der bestehenden angespannten Situation in den Kölner Schulen muss dringend entgegen gewirkt 
werden, indem vorhandene Schulplätze gesichert werden und neue zu schaffen sind.

4 
 
Die Verwaltung hat die vorhandenen Modul- und Fertigbauten an allen Schulstandorten erfasst und 
den Zustand sowie die Genehmigungslage der Anlagen bewertet.  
Um die Schulstandorte zukunftsorientiert zu entwickeln, wurden der zukünftige Bedarf und die Platz-
verhältnisse der Schulstandorte bewertet und mit der Schulbaumaßnahmenliste abgeglichen.  
So wird sichergestellt, dass neben dem notwendigen Austausch der jetzt vorhandenen Anlagen ein 
gegebenenfalls notwendiger Erweiterungsbedarf bei den Maßnahmen mitberücksichtigt und umge-
setzt werden kann.  
In Anlage 1 ist standortbezogen dargestellt, wo bestehende Schulplätze erhalten werden und 
an welchem Standort durch die Maßnahme zusätzlich benötigte Schulplätze geschaffen wer-
den. 
 
Der Ersatz der Anlagen erfolgt durch Modulbauten, die vom Standard und der Lebensdauer mit  
konventionell errichteten Bauten vergleichbar sind. Durch den Einsatz von Modulbauten besteht die 
Möglichkeit einer Typisierung der Raumprogramme und die Ausschreibung von mehreren Standorten 
in einem Ausschreibungspaket. Hierdurch wird die Bauzeit verringert und durch die serielle  
Herstellung können Kosten eingespart werden. Die Anforderungen an die aktuellen pädagogischen 
Raumkonzepte werden dabei berücksichtigt, sodass die als Provisorium errichteten Containeranlagen 
sukzessive durch vollwertige Schulgebäude nach heutigem Standard ersetzt werden. 
 
Für die in der Anlage 1 genannten Standorte wurde bereits die Machbarkeit geprüft sowie das Raum-
programm abgestimmt, sodass die Anlagen kurzfristig ausgeschrieben beziehungsweise aus dem 
bereits vorhandenen Modulbau-Rahmenvertrag direkt abgerufen werden können. 
 
Ein Ausschreibungspaket für Schulerweiterungen in Holzbauweise befindet sich aktuell in Vorberei-
tung. In dieser Ausschreibung werden folgende Standorte der Anlage 1 berücksichtigt:  
 
- Osterather Straße 13 (Bezirk 5),  
- Kopernikusstraße 40-42 (Bezirk 9) und  
- Am Rosenmaar 3 (Bezirk 9).  
 
Um ein für Bieter*innen attraktives Auftragsvolumen auf dem Markt zu platzieren, sollen vier weitere 
Standorte in dem Paket berücksichtigt werden.  
 
Hierbei handelt es sich um die Standorte 
 
- Geilenkircher Straße 52 (Bezirk 3),  
- Erlenweg 16 (Bezirk 4),  
- Bernkasteler Straße 9 (Bezirk 2) und 
- Langemaß 21 (Bezirk 9),  
 
die im Rahmen der Mitteilung 1849/2018 zum Modulbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 bereits 
durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln untersucht wurden.  
 
 
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis 
 
Seit dem 1. Januar 2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft 
ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis pro Quadratmeter für die Nutzung von  
Gebäudeflächen erhoben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-
Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) 
ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeord-
nete Fläche. 
 
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis, 
FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher 
Aufwand erforderlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung des FVP

5 
üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der KGSt) bei einer 
Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich 
rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft.  
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der 
Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro). 
 
Die kalkulierte Mietbelastung von jährlich rund 3,96 Mio. Euro brutto bei Berücksichtigung aller Bau-
ten wird sich jedoch nicht insgesamt im Haushaltsjahr 2022 niederschlagen, sondern – abhängig vom 
Beginn der tatsächlichen Nutzung (Anlage 3) – sukzessive auch erst in den Folgejahren: 
- Die kalkulierte jährliche Belastung für die im Jahre 2022 vorgesehene Maßnahme beträgt rund 
295.000 Euro (Mietbelastung rund 265.000 Euro zuzüglich rund 30.000 Euro Reinigung und sonstige 
Nebenkosten). 
- Die kalkulierte jährliche Belastung für die im Jahre 2023 vorgesehene Maßnahme beträgt rund 
770.000 Euro (Mietbelastung rund 712.000 Euro zuzüglich rund 58.000 Euro Reinigung und sonstige 
Nebenkosten). 
- Die Fertigstellung der restlichen Maßnahmen ist für das Jahr 2024 vorgesehen und führt zu einer 
kalkulierten jährlichen Belastung von rund 3,26 Mio. Euro (Mietbelastung rund 2,98 Euro zuzüglich 
rund 280.000 Euro Reinigung und sonstige Nebenkosten). 
 
Inwieweit sich die Mietbelastung in voller Höhe oder je nach Baumaßnahme gegebenenfalls nur teil-
weise auswirkt, wird darüber hinaus dadurch beeinflusst, ob durch Modulbauten zusätzliche Flächen 
geschaffen (= vollständige Mietbelastung) oder lediglich Ersatzflächen bereitgestellt werden (= Miet-
belastung der Bestandsflächen entfällt). 
 
Die anteilig ab dem Jahr 2022 entstehenden zusätzlichen Bedarfe für Miete inklusive Reinigungs- und 
sonstiger Nebenkosten in Höhe von insgesamt rund 4,32 Mio. Euro wurden im Rahmen des Haus-
haltsplan-Aufstellungsprozesses 2022ff. berücksichtigt und sind im Haushaltsplan 2022 einschließlich 
der Mittelfristplanung bis 2025 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 16, 
sonstiger ordentlicher Aufwand veranschlagt. 
 
Einrichtungskosten 
 
Obwohl bereits bestehende und einsetzbare Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in den neu-
en Modulbauten übernommen werden, ist auch die Neubeschaffung von Einrichtung und Ausstattung 
erforderlich.  
 
Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro (konsumtiver Anteil 
2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 % 
für Unvorhergesehenes, der auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht.  
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt die Beschaf-
fung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024 (siehe Anlage 2). 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten an der GGS Nußbaumerstraße in Höhe von 
voraussichtlich rund 0,19 Mio. Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teil-
ergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen. Die investiven Einrichtungskosten an der GGS Nußbaumerstraße in Höhe von 0,13 Mio. Euro 
werden im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9,  
Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - 
GGS Nussbaumerstraße 254-256 - Einrichtung Modulbau finanziert. 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 sind in Höhe von voraus-
sichtlich rund 0,38 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und in Höhe von 2,17 Mio. Euro im Haushaltsjahr 
2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in den 
Haushaltsjahren 2023 und 2024 in Höhe von voraussichtlich rund 0,25 Mio. Euro im Haushaltsjahr 
2023 und in Höhe von 1,49 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 erfolgt aus zu veranschlagenden Mitteln 
des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweg-
lichem Anlagevermögen bei den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Finanzstellen.

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Finanzstelle  2023 2024 
4010-0301-5-2775 - KGS Osterather Str. - Einricht. Modulbau  180.000,00 EUR 
4010-0301-8-2780 - KGS Zehnthofstr. - Einricht. Modulbau  440.000,00 EUR 
4010-0301-8-2785 - GGS Diesterwegstr. - Einricht. Modulbau  160.000,00 EUR 
4012-0301-8 2790 - RS Petersenstr. - Einricht. Modulbau 250.000,00 EUR  
4010-0301-9-2795 - GGS Kopernikusstr. - Einricht. Modulbau  140.000,00 EUR 
4010-0301-9-2805 - GGS Am Rosenmaar - Einricht. Modulbau  140.000,00 EUR 
4010-0301-0-0001 - Ausstattung und Geräte*  180.000,00 EUR 
4010-0301-4-2810 - GGS Erlenweg - Einricht. Modulbau  120.000,00 EUR 
4010-0301-9-2815 - GGS Langemaß - Einricht. Modulbau  130.000,00 EUR 
Summe  250.000,00 EUR 1.490.000,00 EUR 
*enthält GGS Bernkasteler Str. und GGS Geilenkircher Str. mit jeweils 90.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2024  
 
Eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zu Bau- und Einrichtungskosten liegt dieser  
Vorlage bei (Anlage 4). 
 
 
Sachaufwendungen 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten erfolgt voraussichtlich ab 
2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzei-
le 14, bilanzielle Abschreibungen.  
 
Haushaltsjahr Abschreibung 
2023 8.666,67 EUR 
2024 25.333,33 EUR 
ab 2025 124.666,67 EUR 
 
 
Das Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2023 ff hinsichtlich der Mietaufwendungen inklusive Nebenkosten sowie der Einrichtungskosten  
einschließlich Abschreibungen innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, 
gegebenenfalls durch Umschichtung, vorsehen. 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Übersicht der Maßnahmen 
Anlage 2 – Einrichtungskosten 
Anlage 3 – Termine der Inbetriebnahme 
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 5 – Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 2 - Übersicht Einrichtungskosten

787 Zeichen

Anlage 2 - Einrichtungskosten
2022 2023 2024 2022 2023 2024
KGS Osterather Str. 180.000,00 € 270.000,00 €
GGS Nußbaumerstr. 130.000,00 € 190.000,00 €
KGS Zehnthofstr. 440.000,00 € 650.000,00 €
GGS Diesterwegstr. 160.000,00 € 230.000,00 €
RS Petersenstr. 250.000,00 € 380.000,00 €
GGS Kopernikusstr. 140.000,00 € 200.000,00 €
GGS Am Rosenmaar 140.000,00 € 200.000,00 €
GGS Bernkasteler Str. 90.000,00 € 130.000,00 €
GGS Erlenweg 120.000,00 € 170.000,00 €
GGS Langemaß 130.000,00 € 190.000,00 €
GGS Geilenkircher Str. 90.000,00 € 130.000,00 €
Summe brutto 130.000,00 € 250.000,00 € 1.490.000,00 € 190.000,00 € 380.000,00 € 2.170.000,00 €
Einrichtungskosten investiv 1.870.000,00 €
Einrichtungskosten konsumtiv 2.740.000,00 €
Gesamteinrichtungskosten 4.610.000,00 €
investiv konsumtivSchule

Anlage 3 - Inbetriebnahmetermine

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Übersicht Termine Modulbauten Vorlage 3278/2021 Anlage 3
Sortierzeile Schulform Bezirk Schule
geplante 
Inbetriebnahme
89 GGS 4 Ehrenfeld Nußbaumer Str. 254 2022
180 RS 8 Kalk Petersenstr. 7 2023
33 GGS 2 Rodenkirchen Bernkasteler Str. 9 2024
61 GGS 3 Lindenthal Geilenkircher Str. 52 2024
75 GGS 4 Ehrenfeld Erlenweg 16 2024
216 KGS 5 Nippes Osterather Str. 13 2024
164 GGS 8 Kalk Diesterwegstr. 67-69 2024
187 KGS 8 Kalk Zehnthofstr. 22-24 2024
219 GGS 9 Mülheim-Ost Am Rosenmaar 3 2024
209 GGS 9 Mülheim-West Langemaß 21 2024
218 GGS 9 Mülheim-West Kopernikusstr. 40-42 2024

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

926 Zeichen

Anlage 5 
Beschlussvorlage 3278/2021 - Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für 
Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger 
zusätzlicher Schulplätze 
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom  
11. Februar 2022 – Rechnungsprüfungsausschuss-Nr. 2022/0248 
 
Die in der Vorlage angegeben Baukosten fußen aus den Erfahrungswerten der letzten 
Ausschreibungen für Modulbauten und den Erfahrungswerten aus Schulbauten allgemein. 
Die in der Vorlage genannten Standorte werden als Modulbauten ausgeschrieben. Dies 
bedeutet, dass es sich um Leistungen eines Totalunternehmens (TU Leistungen) handelt. 
Die Projekte befinden sich in der  Leistungsphase 2. Zu einem so frühen Planungsstand 
kann eine Kostenermittlung nur anhand von Indexwerten ermittelt werden.  
 
Eine aufgrund der Dringlichkeit zunächst angedachte verfristete Beratung ist nicht mehr 
vorgesehen.

Anlage 7 - Stellungnahme zum geänderten Beschluss der BV Mülheim vom 02-05-2022

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Anlage 7 – Stellungnahme zum geänderten Beschluss  
der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim fasste in Ihrer Sitzung am 02.05.2022 unter TOP 9.2.3 und 
9.2.3.1 folgenden geänderten Beschluss: 
„Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten die 
vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulgebäude, 
durch langfristig nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme von rund 105,1 
Mio. Euro zu ersetzen und diese soweit notwendig und möglich zur Schaffung 
zusätzlichen Schulraums auszubauen. 
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete 
(Flächenverrechnungspreis, FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand erforderlich, 
die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung des FVP 
üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der 
KGSt) bei einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro brutto und einer 
Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft.   
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die 
Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro). 
2. Der Rat beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. Die 
Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro 
(konsumtiver Anteil 2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin 
enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 % für Unvorhergesehenes, der auf 
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht. 
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt 
die Beschaffung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024. In 
2022 erfolgt die Finanzierung (konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro, investiver Anteil 
0,13 Mio. Euro) innerhalb des Teilergebnisplans beziehungs-weise Teilfinanzplans 
0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln. Der Rat beschließt in diesem 
Zusammenhang für 2022 die Freigabe investiver Kassenmittel von 130.000 Euro im 
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - GGS 
Nussbaumer Str. 254-256 - Einrichtung Modulbau. 
Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 2023 und 
2,17 Mio. Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. Euro in 2023 und 
1,49 Mio. Euro in 2024) im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2023ff. 
berücksichtigt.   
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. inner-halb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen 
vorsehen.  
Für den Standort der GGS Am Rosenmaar soll geprüft werden, ob ein anderer 
Standort (östlich) auf dem Schulgelände gesucht werden kann.“ 
 
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Bei der Wahl des Baufeldes wurde der Schulstandort gesamtheitlich betrachtet. Hierbei 
wurden die Belange des Baumschutzes, der Denkmalpflege, der geologischen

Gegebenheiten und des zu erwartenden Bauablaufs berücksichtigt und in Bezug zur Lage 
der bereits bestehenden Gebäude gesetzt. 
Die Anregung der Bezirksvertretung Mülheim wurde von der Verwaltung umgesetzt. Durch 
die neuerliche Prüfung des Standorts haben sich keine Faktoren ergeben, die positiv für 
einen alternativen Standort sprechen. Im Bereich südöstlich des angedachten Baufelds 
kommt es bei Starkregenereignissen regelmäßig zu Überschwemmungen der 
Versickerungsfläche. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der erforderlichen 
Abstandsflächen zu den Bestandsgebäuden und deren Entwässerungskonzept, den 
vorhandenen Bäumen, sowie der weiterhin teilweise erforderlichen Überbauung der 
Sportfläche, ist ein Standort östlich auf dem Schulgelände nicht geeignet. 
Sollten sich jedoch im Verlauf der Planung neue Erkenntnisse ergeben, die für einen 
anderen Standort sprechen, so werden diese berücksichtigt.

Anlage 1 - Übersicht der Maßnahmen

12730 Zeichen

Anlage 1 
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Maßnahmenbeschreibung: 
 
Katholische Grundschule Osterather Straße 13 – Bezirk 5 
 
Gemäß Schulbaumaßnahmenliste, Auftragsnummer 201, Prio GI 2 ist an diesem Standort die Planung eines Erweiterungsbaus in modularer 
Bauweise inklusive Großküchenplanung vorgesehen. 
Nach Abstimmung des Raumprogramms werden an dem Standort neben der Küche und der Mensa zusätzlich fünf Klassenräume, drei 
Ganztagsbetreuungsräume, ein Gruppenraum, Lehrerstationen, ein Ganztags-Büro sowie Nebenräume benötigt. Der Auftrag wird im Rahmen der 
Holzmodulausschreibung berücksichtigt.  
Bauliche Erweiterung von 2,5 auf 3 Züge (schulrechtliche Änderung wird erforderlich).  
Zusätzliche Plätze: 1 Klasse je Zug für die Schnittstelle Nippes, Bilderstöckchen und Ehrenfeld = 23 Plätze pro Jahrgang 
 
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 10 Mio. Euro brutto.

Anlage 1 
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Anlage 1 
3/20 
 
Maßnahmenbeschreibung: 
 
Nußbaumerstraße 254 – Stadtbezirk 4 
 
Die vorhandenen Fertigbaueinheiten sind baurechtlich nicht mehr genehmigungsfähig, sodass diese ersetzt werden müssen.  
Es besteht ein Bedarf für fünf Räume als Unterrichtsräume/ Mehrzweckräume / Raum für den Offenen Ganztag / Lehrerzimmer, ein OGTS-Büro, 
Sanitärbereiche und eine Mensa für 400 Essensteilnehmer*innen in zwei Schichten.  
Erweiterung von 3,5 auf 4 Züge (schulrechtliche Änderung erforderlich), Maßnahme zahlt auf die "bis zu neun Züge für Ehrenfeld" ein.  
Zusätzliche Plätze: 1 Klasse je Zug für Ehrenfeld / Neuehrenfeld = 23 Plätze pro Jahrgang 
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 7 Mio. Euro brutto.

Anlage 1 
4/20

Anlage 1 
5/20 
 
Maßnahmenbeschreibung: 
Katholische Grundschule Zehnthofstraße 22-24 - Bezirk 8 
 
Laut Ratsbeschluss vom 4. April 2019 („Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons für das Schuljahr 2019/20“, 
Vorlagen-Nummer 4152/2018) soll auf dem Schulgrundstück Zehnthofstraße eine Mensa für 600 Essen in zwei Schichten gebaut werden. 
Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich aus der momentan nicht möglichen Nutzung des Traktes A. Dieser Gebäudeteil hat erhebliche statische 
sowie brandschutztechnische Mängel und kann nicht vollständig von den restlichen Schadstoffen befreit werden. Eine Instandsetzung ist 
unwirtschaftlich. Daher soll dieser Gebäudeteil abgerissen und neu errichtet werden. 
Umsetzung der SEP 2020 Forderung, den Standort so auszubauen, dass insgesamt 6 Züge untergebracht werden können. 
Zusätzliche Plätze: Ergibt ein Plus von 1,5 Zügen (rechnerisch dauerhaft 2 Klassen) für Ostheim (2 Klassen je Zug) = 46 Plätze pro Jahrgang 
Die Gesamtmaßnahme kann über den Modulbau-Rahmenvertrag beauftragt und zeitnah umgesetzt werden. Die geschätzten Kosten für die 
Maßnahme betragen rund 20,9 Mio. Euro brutto.

Anlage 1 
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Anlage 1 
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Maßnahmenbeschreibung: 
Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße 67-69 / Realschule Petersenstraße 7 - Bezirk 8 
Gemäß Ratsbeschluss vom 6. Februar 2018 (Vorlagen-Nummer 3518/2017) sollen an der Realschule Petersenstraße zwei Klassen und für die 
Grundschule Diesterwegstraße 68 ein Speiseraum für 60 Personen, eine Küche für cook & chill mit 150 Essen, Personalraum und Technikbereich 
errichtet werden. 
Die beiden Schulen befinden sich auf einem Grundstück. 
Beide Maßnahmen wurden geplant, konnten bisher jedoch nicht realisiert werden: Die zwei Klassen für die Petersenstraße 7 wurden mehrmals 
vergeblich ausgeschrieben. Der auf dem Standort vorhandene Platz war für die Mensa nicht ausreichend beziehungsweise ungeeignet. 
Zwischenzeitlich wurde ein 8-klassiger Fertigbau gesperrt, da flüchtige Schadstoffe auch durch die empfohlene Lüftung nicht zufriedenstellend 
reduziert werden konnten. Die angrenzenden 2-geschossigen Containeranlagen und der NW-Container sind baurechtlich nicht mehr 
genehmigungsfähig, ebenso die vier Klassen für die Übermittagsbetreuung im Schulgarten. 
In einer Gesamtbetrachtung des Standortes wurden die Möglichkeiten untersucht, alle notwendigen Räume auf dem Grundstück zu ersetzen.  
Durch den Abriss der alten nicht mehr nutzbaren Containerbauten ist es möglich, Platz für die notwendigen Neubauten zu schaffen. 
 
Durch die räumliche Verbesserung ist es möglich, den Platzbedarf im Grundschulbereich für die Stadtteile Brück, Neubrück und Merheim besser 
abdecken zu können und so die Zeit bis zur Fertigstellung der zusätzlichen Grundschule für Merheim zu überbrücken. 
Gleiches gilt für die Verbesserung der Raumsituation an der Realschule Petersenstraße. Auch hier ist es wichtig, die Zeit zu überbrücken, bis die 
für den Stadtbezirk Kalk erforderlichen vier neuen weiterführenden Schulen (drei Gesamtschulen, ein Gymnasium) realisiert werden können. 
==> Entlastung der angespannten Versorgungssituation 
 
Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße 67-69 - Bezirk 8 
Geplant ist ein Rückbau der eingeschossigen Pausenhof-WC-Anlage und Errichtung eines zweigeschossigen Modulbaus. Dieser umfasst im 
Erdgeschoss den Speiseraum und Mensa einschließlich WC-Anlagen sowie im Obergeschoss die Betreuungsräume für den Ganztag. 
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 10,4 Mio. Euro brutto. 
 
Realschule Petersenstraße 7 - Bezirk 8 
Geplant ist der Rückbau des Fertigbaus, der Containeranlagen und der Pausenhof-WC-Anlage. Diese sollen durch einen dreigeschossigen 
Modulbau in L-Form ersetzt werden. Im letzten Schritt soll ein Rückbau der Containeranlage des Ganztages der Realschule im Schulgarten 
erfolgen.  
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 18,9 Mio. Euro brutto. 
 
Mit diesen beiden Modulbaumaßnahmen wird der Ratsauftrag aus dem Jahr 2017 erfüllt. Die nicht mehr genehmigungsfähigen Fertigbau- und 
Containeranlagen ohne Baugenehmigung werden erneuert und dem Raumbedarf der Schulen wird Rechnung getragen. Auch dem Wunsch 
beider Schulen und der Schulverwaltung nach räumlicher Trennung kann hiermit entsprochen werden.

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Maßnahmenbeschreibung: 
Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstraße 42-40 – Bezirk 9 
Um einen neuen Modulbau mit dem gewünschten Raumprogramm optimal platzieren zu können, wird die zwischen den beiden Hauptgebäuden 
stehende WC-Anlage sowie der vorhandene Containerbau abgerissen. Der Neubau mit Mensa und Klassenräumen wird als Verbindungstrakt 
zwischen die beiden Altbauten platziert.  
Sicherung der Kapazität bei Verbesserung der Raumsituation einer Grundschule in sozial schwierigem Umfeld gemäß Landessozialindex 
(Klassifizierung 5 von 8). 
Daher ist es erforderlich, auch an diesem Standort vorrangig tätig zu werden. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 
sind Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsangebote an der 4-zügigen Grundschule dringend erforderlich. 
Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt.  
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 6,6 Mio. Euro brutto.

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Maßnahmenbeschreibung: 
 
Gemeinschaftsgrundschule Am Rosenmaar 3 – Bezirk 9 
 
Der zweigeschossige Fertigbau aus den 1970er Jahren verfügt über keinen 2. Rettungsweg und ist schadstoffbelastet. Die Anlage müsste im 
Zuge der Instandhaltung saniert werden, was aufgrund der damals schon interimistischen Qualität und der bauzeitbedingten belasteten Baustoffe 
unwirtschaftlich ist. Sie soll daher ersetzt werden.  
Ein Neubau mit erweitertem Raumprogramm soll auf dem derzeitigen Sportfeld der Schule errichtet werden. In diesem werden Klassenräume, 
Mehrzweckräume, eine Töpferwerkstatt, eine Bibliothek, eine Mensa, OGS-Räume und Nebenräume untergebracht. Nach Fertigstellung des 
Neubaus wird der Fertigbau abgebrochen und ein neuer Sportplatz gebaut. 
Sicherung der Kapazität durch Ersatz der Klassenräume. Verbesserung der Raumsituation, insbesondere im offenen Ganztag 
(Verpflegungsbereich). Allerdings handelt es sich nicht um eine Schule in einem sozialräumlich schwierigen Umfeld (Landessozialindex 1 von 8). 
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsangebote an der 4-zügigen 
Grundschule dringend erforderlich. 
Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt.  
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 10 Mio. Euro brutto.

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Maßnahmenbeschreibung: 
 
Gemeinschaftsgrundschule Bernkasteler Straße 9 – Bezirk 2 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Modulbaueinheiten für die kommenden drei 
Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen (Vorlagen-Nummern 
1849/2018 und 2275/2018). Die Prüfung der angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe 
wurde 2018 abgeschlossen. 
Der im Prüfauftrag enthaltene Bedarf einer Küche und Mensa für 400 Essenteilnehmer*innen in zwei Schichten soll nun umgesetzt werden. 
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsangebote an der 4 
zügigen Grundschule (Landessozialindex 3 von 8) dringend erforderlich. 
Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt.  
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 4 Mio. Euro brutto.

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Maßnahmenbeschreibung: 
 
Gemeinschaftsgrundschule Erlenweg 16 – Bezirk 4 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Modulbaueinheiten für die kommenden drei 
Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen (Vorlagen-Nummern 
1849/2018 und 2275/2018). Die Prüfung der angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe 
wurde 2018 abgeschlossen. 
Der im Prüfauftrag enthaltene Bedarf einer Küche und Mensa für 500 Essenteilnehmer*innen in zwei Schichten soll nun umgesetzt werden. 
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsangebote am Standort 
Erlenweg mit zwei Grundschulen und insgesamt 5 Zügen dringend erforderlich. 
Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt.  
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 4,5 Mio. Euro brutto.

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Maßnahmenbeschreibung: 
 
Gemeinschaftsgrundschule Langemaß 21 – Bezirk 9 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Modulbaueinheiten für die kommenden drei 
Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen (Vorlagen-Nummern 
1849/2018 und 2275/2018). Die Prüfung der angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe 
wurde 2018 abgeschlossen. 
Der im Prüfauftrag enthaltene Bedarf einer Küche und Mensa für 200 Essenteilnehmer*innen in zwei Schichten soll nun umgesetzt werden. 
Zusätzlich werden im 1. Obergeschoss zwei Klassenräume und zwei Verwaltungsräume abgebildet. Die sanierungsbedürftige Pausentoilette wird 
in den Neubau integriert, um nach Fertigstellung den Bestand abzubrechen. 
Mit dem Erweiterungsbau wird die Raumsituation für die bestehende Schule erheblich verbessert. 
Eine Zügigkeitserhöhung der Katholischen Grundschule Langemaß ist wegen der schwierigen sozialen Lage nicht zielführend. 
Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt.  
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 7,7 Mio. Euro brutto.

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Maßnahmenbeschreibung: 
 
Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße 52 – Bezirk 3 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Modulbaueinheiten für die kommenden drei 
Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen (Vorlagen-Nummern 
1849/2018 und 2275/2018). Die Prüfung der angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe 
wurde 2018 abgeschlossen. 
Der im Prüfauftrag enthaltene Bedarf von sechs Klassenräumen, zwei Ganztagsbetreuungsräumen und Nebenräumen soll nun umgesetzt werden. 
Ein vorhandener Schulersatzbau mit zwei Klassenräumen wird im Vorfeld der Baumaßnahme abgebrochen. 
Erweiterung von 4 auf 5 Züge. 
Zusätzliche Plätze: 1 Klasse je Zug für Braunsfeld und Müngersdorf = 23 Plätze pro Jahrgang. 
Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt.  
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 5,1 Mio. Euro brutto.

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Beratungsverlauf (10)

28.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.04.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3278/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.03.2022
Erstellt
13.09.2021 08:04