3278/2021
Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze
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Anlage 8 - Stellungnahme zur Anmerkung des Ausschusses Schule und Weiterbildun.._
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Anlage 8 – Stellungnahme zur Anmerkung des Ausschusses Schule und Weiterbildung aus der Sitzung vom 28.03.2022 In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung wurde darum gebeten, Baumfällpläne für die Baumaßnahmen zu erstellen und der Vorlage als umfassende Information beizufügen. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Baumfällpläne werden, falls erforderlich, im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Im aktuellen Projektstadium liegen derart detaillierte Informationen in dieser Form noch nicht vor. Erst nach Beauftragung der Totalunternehmen erfolgen die Entwurfsplanung der Gebäude und die zugehörige Außenanlagenplanungen. Sind im Zuge der Maßnahmen Baumfällungen erforderlich, müssen diese beantragt werden, wodurch auch die Einbindung der Bezirksvertretungen sichergestellt ist. Bei den Baumaßnahmen auf den Bestandsgrundstücken wird grundsätzlich versucht, die Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand entsprechend der örtlichen Gegebenheiten kleinstmöglich zu gestallten.
Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung 9 vom 02.05.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 03.05.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 öffentlich 9.2.3 Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze 3278/2021 9.2.3.1 Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2022 AN/0952/2022 Herr Bezirksbürgermeister lässt über den durch den Änderungsantrag geänderten Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten die vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulge- bäude, durch langfristig nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro zu ersetzen und diese soweit notwendig und mög- lich zur Schaffung zusätzlichen Schulraums auszubauen. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis, FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand erfor- derlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung des FVP üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der KGSt) bei einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro). 2. Der Rat beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro (konsumtiver Anteil 2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 % für Unvorhergesehenes, der auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht. In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt die Beschaffung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024. In 2022 erfolgt die Finanzierung (konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro, investiver Anteil 0,13 Mio. Euro) innerhalb des Teilergebnisplans beziehungs- weise Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2022 die Freigabe investiver Kassenmittel von 130.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermö- gen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - GGS Nussbaumer Str. 254-256 - Einrichtung Modulbau. Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 2023 und 2,17 Mio. Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. Euro in 2023 und 1,49 Mio. Euro in 2024) im Rahmen des Haushaltsplan- Aufstellungsprozesses 2023ff. berücksichtigt. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. inner- halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Für den Standort der GGS Am Rosenmaar soll geprüft werden, ob ein anderer Standort (östlich) auf dem Schulgelände gesucht werden kann. Sollte kein anderer Standort möglich sein: -Max. eingeschossige Bauweise (evtl. unter Reduzierung der Nebenräume) -Abrücken von der Schulhofgrenze/deutlich größerer Mindestabstand zur Nachbar- bebauung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD).
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3278/2021
Stand: 15.04.2026
Sachstandsbericht
Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender
und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten die
vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulgebäude, durch lang-
fristig nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro zu erset-
zen und diese soweit notwendig und möglich zur Schaffung zusätzlichen Schulraums auszu-
bauen.
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungs-
preis, FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonsti-
ger ordentlicher Aufwand erforderlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der
Berechnung des FVP üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Emp-
fehlung der Katholische Grundschulet) bei einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro
brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft.
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten in-
klusive der Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro).
2. Der Rat beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. Die Ein-
richtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro (konsumtiver Anteil
2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag
von 7,5 % für Unvorhergesehenes, der auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt die Be-
schaffung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024. In 2022 erfolgt die
Finanzierung (konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro, investiver Anteil 0,13 Mio. Euro) innerhalb
des Teilergebnisplans beziehungsweise Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veran-
schlagten Mitteln.
Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2022 die Freigabe investiver Kassenmittel
von 130.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlun-
gen für
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - Gemein-
schaftsgrundschule Nussbaumer Str. 254-256 - Einrichtung Modulbau.
Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 2023 und
2,17 Mio. Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. Euro in 2023 und
1,49 Mio. Euro in 2024) im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2023ff. berück-
sichtigt.
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen
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vorsehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der aktuelle Bearbeitungsstand sieht je Maßnahme wie folgt aus:
Katholische Grundschule Osterather Straße: in Ausführung/kurz vor Abnahmen
Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumer Straße 254-256: fertiggestellt, die Nutzungs-
aufnahme erfolgte im dritten Quartal 2023
Katholische Grundschule Zehnthofstraße 22-24: in Ausführung, aktuell Innenausbau
der Mensa, Modulmontage Klassentrakt
Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße 67-69/ Realschule Petersenstraße 7:
Gemeinschaftsgrundschule fertiggestellt, die Nutzungsaufnahme erfolgte im vierten
Quartal 2025
Realschule in Ausführung, aktuell Innenausbau und Außenanlagen
Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstraße 40-42: in Ausführung, aktuell Innenaus-
bau
Gemeinschaftsgrundschule Am Rosenmaar 3: das Gebäude ist fertiggestellt und in
Nutzung seit dem vierten Quartal 2025, der Abbruch des „blauen Haus“ ist erfolgt, die
Außenanlagen sind in Ausführung
Gemeinschaftsgrundschule Erlenweg 16: in Ausführung, aktuell Fassadenarbeiten &
Innenausbau
Gemeinschaftsgrundschule Langemaß 21: in Ausführung, aktuell: Tiefbauarbeiten &
Fundamente
Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße 52: in Ausführung, aktuell Tiefbauar-
beiten & Fundamente/Keller
Eine Kostenfortschreibung wurde erforderlich (Vorlage-Nr. 1542/2024).
Nächste Schritte:
Folgende Fertigstellung stehen an:
Katholische Grundschule Osterather Straße: die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme
erfolgen im dritten Quartal 2026
Katholische Grundschule Zehnthofstraße 22-24: die Fertigstellung und Nutzungsauf-
nahme der Mensa erfolgt im dritten Quartal 2026, des Klassentraktes im ersten Quar-
tal 2027, die Fertigstellung der Außenanlagen erfolgt voraussichtlich Mitte 2027
Realschule Petersenstraße 7: die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme erfolgen im
dritten Quartal 2026
Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstraße 40-42: die Fertigstellung und Nutzungs-
aufnahme erfolgen im dritten Quartal 2026
Gemeinschaftsgrundschule Am Rosenmaar 3: die Fertigstellung der Außenanlagen
erfolgt im dritten Quartal 2026
Gemeinschaftsgrundschule Erlenweg 16: die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme
erfolgen im dritten Quartal 2026
Gemeinschaftsgrundschule Langemaß 21: die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme
erfolgen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027
Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße 52: die Fertigstellung und Nutzungs-
aufnahme erfolgen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12.04.2027
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Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 143 11.02.2022 26 über Dez. VI Stellungnahme Beschlussvorlage 3278/2021, Stand 07.02.2022 Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten an elf Schulstandorten zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze RPA-Nr. 2022/0248 Eingereichte Kosten: 105.100.000,- EUR brutto zzgl. Einrichtungskosten: 4.610.000,- EUR brutto Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt mit o.g. Vorlage den Beschluss für die Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten an elf Schulstandorten gem. Anlage 1 der Beschlussvorlage durch den Rat der Stadt Köln zu erwirken. Ziel ist die kurzfristige Errichtung von dringend notwendigen Schulräumlichkeiten. Teilweise sollen vorhandene Fertigbaueinheiten, welche baurechtlich nicht mehr genehmi- gungsfähig sind, ersetzt und dabei größentechnisch erweitert werden. An anderen Standor- ten sollen die Bauten den vorhandenen Bestand erweitern. Die Nutzungszeit der Module wird mit ca. 50 Jahren angegeben. Es sind Modulbauten verschiedener Kubaturen und Ge- schossigkeiten (ein- und zweigeschossig), sowie auf den jeweiligen Standort angepassten Bedürfnisse bzgl. der Raumanforderung vorgesehen. Die Baukosten werden für die einzelnen Maßnahmen als pauschaler Schätzwert angegeben. Die zugehörige Kostenermittlung liegt nicht vor. Somit kann keine Aussage zur Wirtschaft- lichkeit getätigt werden. Es besteht das Risiko, dass die Mittelbindung zu hoch bzw. zu nied- rig ist. Detaillierte Planungsunterlagen der Modulbauten liegen dem Vorgang nicht bei. Die Kostenermittlung für die Einrichtung der Unterrichtsräume und der Mensen mit einem Auftragsvolumen 4.610.000 € brutto beziehungsweise rund 3.880.000 € netto basiert auf Erfahrungswerten und den aktuell geltenden Rahmenverträgen. Der 7,5 %ige Kostenauf- schlag für Unvorhergesehenes basiert auf Erfahrungswerten aus vorangegangenen Maß- nahmen und dient der Abdeckung von eventuellen Preissteigerungen bei den Einrichtungs- kosten bis zur Fertigstellung. Inwiefern es bei den Maßnahmen noch etwaiger Genehmigungsprozesse bei den zuständi- gen Behörden bedarf, ist nicht bekannt. Die geplanten Inbetriebnahmen der Modulbauten der verschiedenen Standorte sind vorwie- gend im Jahr 2024 vorgesehen. Lediglich an den Standorten GGS Nussbaumerstr. 254 und Ehrenfeld (2022) und RS Petersenstr. 7 in Kalk (2023) sind frühere Inbetriebnahmen geplant. Die kurzfristige Vorlage vor den Ausschüssen aufgrund des intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter, sowie die vorgetragene Dringlichkeit wegen des kurzfristigen Bedarfs an Ersatzbauten kann in vorliegender Form nicht nachvollzogen werden. Dass bei solchen Vorhaben ein intensiver Abstimmungsbedarf besteht, sollte ebenso bekannt sein wie die ge- nehmigungstechnische Entwicklung von den bestehenden temporären Schulbauten sowie der zusätzliche Raumbedarf an Kölner Schulen. - 2 - Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der zusätzliche Raumbedarf bei Bildungseinrichtun- gen im Kölner Stadtgebiet anhand der Bevölkerungsentwicklung und der oben erläuterten Umstände der Bestandsgebäude nicht von der Hand zu weisen ist. Die sehr kurzfristige Vor- lage der Unterlagen vor den zu den erreichenden Ausschüssen wird beanstandet. Eine um- fangreiche Prüfung ist aufgrund der knapp bemessenen Zeit, sowie den begrenzt aussage- kräftigen Unterlagen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3278/2021
Freigabedatum
01.03.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur
Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten die
vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulgebäude, durch langfristig
nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro zu ersetzen und diese
soweit notwendig und möglich zur Schaffung zusätzlichen Schulraums auszubauen.
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis,
FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher
Aufwand erforderlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung des FVP
üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der KGSt) bei einer
Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich
rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft.
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der
Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro).
2. Der Rat beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. Die Einrichtungs-
kosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro (konsumtiver Anteil 2,74 Mio. Euro
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.04.2022
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022
Finanzausschuss 02.05.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022
Rat 05.05.2022
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und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 % für Unvorher-
gesehenes, der auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt die Beschaf-
fung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024. In 2022 erfolgt die Finanzierung
(konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro, investiver Anteil 0,13 Mio. Euro) innerhalb des Teilergebnisplans
beziehungsweise Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln.
Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2022 die Freigabe investiver Kassenmittel von
130.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - GGS Nussbaumer
Str. 254-256 - Einrichtung Modulbau.
Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 2023 und 2,17 Mio.
Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. Euro in 2023 und 1,49 Mio. Euro in
2024) im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2023ff. berücksichtigt.
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen.
Alternative:
Da die dringend benötigten Raumkapazitäten in angemessener Zeit nicht anders bereitgestellt
werden können, ist keine Alternative erkennbar.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,87 Mio. € (Einrichtung 2022-2024)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
2,74 Mio. € (Einrichtung 2022-2024)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung
c) bilanzielle Abschreibungen siehe Begründung
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem
Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Begründung
An verschiedenen Schulstandorten befinden sich Interimsbauten, die zur kurzfristigen Schaffung von
zusätzlichem Schulraum errichtet wurden. Die Anlagen wurden wegen der seinerzeit geplanten zeit-
lich begrenzten Nutzung als Container- und Fertigbauten umgesetzt, die auf Grund ihrer Bauart nur
begrenzte Baugenehmigungen, meist für 5 bis 10 Jahre, erhielten. Eine Verlängerung der Genehmi-
gungen ist auf Grund der Bauart nicht möglich. Bei einem weiteren Teil der Anlagen ist das Ende des
Lebenszyklus erreicht. Die Anlagen sind baulich in einem so schlechten Zustand, dass diese nicht
mehr als vollwertige Unterrichtsräume genutzt werden können. Da eine Ertüchtigung der Anlagen
nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, muss für die Anlagen Ersatz geschaffen werden.
In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung bereits vielfältige Anstrengungen unternommen, damit
jedes Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schulform so wohnortnah wie möglich erhalten
kann. Bereits zum Schuljahr 2021/2022 konnte jedoch nicht für alle Schüler*innen ein Schulplatz in
der gewählten Schulform oder in Wohnortnähe zur Verfügung gestellt werden.
Der bestehenden angespannten Situation in den Kölner Schulen muss dringend entgegen gewirkt
werden, indem vorhandene Schulplätze gesichert werden und neue zu schaffen sind.
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Die Verwaltung hat die vorhandenen Modul- und Fertigbauten an allen Schulstandorten erfasst und
den Zustand sowie die Genehmigungslage der Anlagen bewertet.
Um die Schulstandorte zukunftsorientiert zu entwickeln, wurden der zukünftige Bedarf und die Platz-
verhältnisse der Schulstandorte bewertet und mit der Schulbaumaßnahmenliste abgeglichen.
So wird sichergestellt, dass neben dem notwendigen Austausch der jetzt vorhandenen Anlagen ein
gegebenenfalls notwendiger Erweiterungsbedarf bei den Maßnahmen mitberücksichtigt und umge-
setzt werden kann.
In Anlage 1 ist standortbezogen dargestellt, wo bestehende Schulplätze erhalten werden und
an welchem Standort durch die Maßnahme zusätzlich benötigte Schulplätze geschaffen wer-
den.
Der Ersatz der Anlagen erfolgt durch Modulbauten, die vom Standard und der Lebensdauer mit
konventionell errichteten Bauten vergleichbar sind. Durch den Einsatz von Modulbauten besteht die
Möglichkeit einer Typisierung der Raumprogramme und die Ausschreibung von mehreren Standorten
in einem Ausschreibungspaket. Hierdurch wird die Bauzeit verringert und durch die serielle
Herstellung können Kosten eingespart werden. Die Anforderungen an die aktuellen pädagogischen
Raumkonzepte werden dabei berücksichtigt, sodass die als Provisorium errichteten Containeranlagen
sukzessive durch vollwertige Schulgebäude nach heutigem Standard ersetzt werden.
Für die in der Anlage 1 genannten Standorte wurde bereits die Machbarkeit geprüft sowie das Raum-
programm abgestimmt, sodass die Anlagen kurzfristig ausgeschrieben beziehungsweise aus dem
bereits vorhandenen Modulbau-Rahmenvertrag direkt abgerufen werden können.
Ein Ausschreibungspaket für Schulerweiterungen in Holzbauweise befindet sich aktuell in Vorberei-
tung. In dieser Ausschreibung werden folgende Standorte der Anlage 1 berücksichtigt:
- Osterather Straße 13 (Bezirk 5),
- Kopernikusstraße 40-42 (Bezirk 9) und
- Am Rosenmaar 3 (Bezirk 9).
Um ein für Bieter*innen attraktives Auftragsvolumen auf dem Markt zu platzieren, sollen vier weitere
Standorte in dem Paket berücksichtigt werden.
Hierbei handelt es sich um die Standorte
- Geilenkircher Straße 52 (Bezirk 3),
- Erlenweg 16 (Bezirk 4),
- Bernkasteler Straße 9 (Bezirk 2) und
- Langemaß 21 (Bezirk 9),
die im Rahmen der Mitteilung 1849/2018 zum Modulbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 bereits
durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln untersucht wurden.
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis
Seit dem 1. Januar 2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft
ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis pro Quadratmeter für die Nutzung von
Gebäudeflächen erhoben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-
Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm)
ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeord-
nete Fläche.
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis,
FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher
Aufwand erforderlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung des FVP
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üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der KGSt) bei einer
Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich
rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft.
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der
Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro).
Die kalkulierte Mietbelastung von jährlich rund 3,96 Mio. Euro brutto bei Berücksichtigung aller Bau-
ten wird sich jedoch nicht insgesamt im Haushaltsjahr 2022 niederschlagen, sondern – abhängig vom
Beginn der tatsächlichen Nutzung (Anlage 3) – sukzessive auch erst in den Folgejahren:
- Die kalkulierte jährliche Belastung für die im Jahre 2022 vorgesehene Maßnahme beträgt rund
295.000 Euro (Mietbelastung rund 265.000 Euro zuzüglich rund 30.000 Euro Reinigung und sonstige
Nebenkosten).
- Die kalkulierte jährliche Belastung für die im Jahre 2023 vorgesehene Maßnahme beträgt rund
770.000 Euro (Mietbelastung rund 712.000 Euro zuzüglich rund 58.000 Euro Reinigung und sonstige
Nebenkosten).
- Die Fertigstellung der restlichen Maßnahmen ist für das Jahr 2024 vorgesehen und führt zu einer
kalkulierten jährlichen Belastung von rund 3,26 Mio. Euro (Mietbelastung rund 2,98 Euro zuzüglich
rund 280.000 Euro Reinigung und sonstige Nebenkosten).
Inwieweit sich die Mietbelastung in voller Höhe oder je nach Baumaßnahme gegebenenfalls nur teil-
weise auswirkt, wird darüber hinaus dadurch beeinflusst, ob durch Modulbauten zusätzliche Flächen
geschaffen (= vollständige Mietbelastung) oder lediglich Ersatzflächen bereitgestellt werden (= Miet-
belastung der Bestandsflächen entfällt).
Die anteilig ab dem Jahr 2022 entstehenden zusätzlichen Bedarfe für Miete inklusive Reinigungs- und
sonstiger Nebenkosten in Höhe von insgesamt rund 4,32 Mio. Euro wurden im Rahmen des Haus-
haltsplan-Aufstellungsprozesses 2022ff. berücksichtigt und sind im Haushaltsplan 2022 einschließlich
der Mittelfristplanung bis 2025 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 16,
sonstiger ordentlicher Aufwand veranschlagt.
Einrichtungskosten
Obwohl bereits bestehende und einsetzbare Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in den neu-
en Modulbauten übernommen werden, ist auch die Neubeschaffung von Einrichtung und Ausstattung
erforderlich.
Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro (konsumtiver Anteil
2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 %
für Unvorhergesehenes, der auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt die Beschaf-
fung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024 (siehe Anlage 2).
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten an der GGS Nußbaumerstraße in Höhe von
voraussichtlich rund 0,19 Mio. Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teil-
ergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen. Die investiven Einrichtungskosten an der GGS Nußbaumerstraße in Höhe von 0,13 Mio. Euro
werden im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9,
Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 -
GGS Nussbaumerstraße 254-256 - Einrichtung Modulbau finanziert.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 sind in Höhe von voraus-
sichtlich rund 0,38 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und in Höhe von 2,17 Mio. Euro im Haushaltsjahr
2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in den
Haushaltsjahren 2023 und 2024 in Höhe von voraussichtlich rund 0,25 Mio. Euro im Haushaltsjahr
2023 und in Höhe von 1,49 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 erfolgt aus zu veranschlagenden Mitteln
des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweg-
lichem Anlagevermögen bei den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Finanzstellen.
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Finanzstelle 2023 2024
4010-0301-5-2775 - KGS Osterather Str. - Einricht. Modulbau 180.000,00 EUR
4010-0301-8-2780 - KGS Zehnthofstr. - Einricht. Modulbau 440.000,00 EUR
4010-0301-8-2785 - GGS Diesterwegstr. - Einricht. Modulbau 160.000,00 EUR
4012-0301-8 2790 - RS Petersenstr. - Einricht. Modulbau 250.000,00 EUR
4010-0301-9-2795 - GGS Kopernikusstr. - Einricht. Modulbau 140.000,00 EUR
4010-0301-9-2805 - GGS Am Rosenmaar - Einricht. Modulbau 140.000,00 EUR
4010-0301-0-0001 - Ausstattung und Geräte* 180.000,00 EUR
4010-0301-4-2810 - GGS Erlenweg - Einricht. Modulbau 120.000,00 EUR
4010-0301-9-2815 - GGS Langemaß - Einricht. Modulbau 130.000,00 EUR
Summe 250.000,00 EUR 1.490.000,00 EUR
*enthält GGS Bernkasteler Str. und GGS Geilenkircher Str. mit jeweils 90.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2024
Eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zu Bau- und Einrichtungskosten liegt dieser
Vorlage bei (Anlage 4).
Sachaufwendungen
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten erfolgt voraussichtlich ab
2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzei-
le 14, bilanzielle Abschreibungen.
Haushaltsjahr Abschreibung
2023 8.666,67 EUR
2024 25.333,33 EUR
ab 2025 124.666,67 EUR
Das Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses
2023 ff hinsichtlich der Mietaufwendungen inklusive Nebenkosten sowie der Einrichtungskosten
einschließlich Abschreibungen innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel,
gegebenenfalls durch Umschichtung, vorsehen.
Anlagen
Anlage 1 – Übersicht der Maßnahmen
Anlage 2 – Einrichtungskosten
Anlage 3 – Termine der Inbetriebnahme
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 5 – Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 - Übersicht Einrichtungskosten
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Anlage 2 - Einrichtungskosten 2022 2023 2024 2022 2023 2024 KGS Osterather Str. 180.000,00 € 270.000,00 € GGS Nußbaumerstr. 130.000,00 € 190.000,00 € KGS Zehnthofstr. 440.000,00 € 650.000,00 € GGS Diesterwegstr. 160.000,00 € 230.000,00 € RS Petersenstr. 250.000,00 € 380.000,00 € GGS Kopernikusstr. 140.000,00 € 200.000,00 € GGS Am Rosenmaar 140.000,00 € 200.000,00 € GGS Bernkasteler Str. 90.000,00 € 130.000,00 € GGS Erlenweg 120.000,00 € 170.000,00 € GGS Langemaß 130.000,00 € 190.000,00 € GGS Geilenkircher Str. 90.000,00 € 130.000,00 € Summe brutto 130.000,00 € 250.000,00 € 1.490.000,00 € 190.000,00 € 380.000,00 € 2.170.000,00 € Einrichtungskosten investiv 1.870.000,00 € Einrichtungskosten konsumtiv 2.740.000,00 € Gesamteinrichtungskosten 4.610.000,00 € investiv konsumtivSchule
Anlage 3 - Inbetriebnahmetermine
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Übersicht Termine Modulbauten Vorlage 3278/2021 Anlage 3 Sortierzeile Schulform Bezirk Schule geplante Inbetriebnahme 89 GGS 4 Ehrenfeld Nußbaumer Str. 254 2022 180 RS 8 Kalk Petersenstr. 7 2023 33 GGS 2 Rodenkirchen Bernkasteler Str. 9 2024 61 GGS 3 Lindenthal Geilenkircher Str. 52 2024 75 GGS 4 Ehrenfeld Erlenweg 16 2024 216 KGS 5 Nippes Osterather Str. 13 2024 164 GGS 8 Kalk Diesterwegstr. 67-69 2024 187 KGS 8 Kalk Zehnthofstr. 22-24 2024 219 GGS 9 Mülheim-Ost Am Rosenmaar 3 2024 209 GGS 9 Mülheim-West Langemaß 21 2024 218 GGS 9 Mülheim-West Kopernikusstr. 40-42 2024
Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes
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Anlage 5 Beschlussvorlage 3278/2021 - Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 11. Februar 2022 – Rechnungsprüfungsausschuss-Nr. 2022/0248 Die in der Vorlage angegeben Baukosten fußen aus den Erfahrungswerten der letzten Ausschreibungen für Modulbauten und den Erfahrungswerten aus Schulbauten allgemein. Die in der Vorlage genannten Standorte werden als Modulbauten ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass es sich um Leistungen eines Totalunternehmens (TU Leistungen) handelt. Die Projekte befinden sich in der Leistungsphase 2. Zu einem so frühen Planungsstand kann eine Kostenermittlung nur anhand von Indexwerten ermittelt werden. Eine aufgrund der Dringlichkeit zunächst angedachte verfristete Beratung ist nicht mehr vorgesehen.
Anlage 7 - Stellungnahme zum geänderten Beschluss der BV Mülheim vom 02-05-2022
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Anlage 7 – Stellungnahme zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 Die Bezirksvertretung Mülheim fasste in Ihrer Sitzung am 02.05.2022 unter TOP 9.2.3 und 9.2.3.1 folgenden geänderten Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten die vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulgebäude, durch langfristig nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro zu ersetzen und diese soweit notwendig und möglich zur Schaffung zusätzlichen Schulraums auszubauen. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis, FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand erforderlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung des FVP üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der KGSt) bei einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro). 2. Der Rat beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro (konsumtiver Anteil 2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro). Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 % für Unvorhergesehenes, der auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht. In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten erfolgt die Beschaffung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis 2024. In 2022 erfolgt die Finanzierung (konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro, investiver Anteil 0,13 Mio. Euro) innerhalb des Teilergebnisplans beziehungs-weise Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2022 die Freigabe investiver Kassenmittel von 130.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - GGS Nussbaumer Str. 254-256 - Einrichtung Modulbau. Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 2023 und 2,17 Mio. Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. Euro in 2023 und 1,49 Mio. Euro in 2024) im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2023ff. berücksichtigt. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. inner-halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. Für den Standort der GGS Am Rosenmaar soll geprüft werden, ob ein anderer Standort (östlich) auf dem Schulgelände gesucht werden kann.“ Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bei der Wahl des Baufeldes wurde der Schulstandort gesamtheitlich betrachtet. Hierbei wurden die Belange des Baumschutzes, der Denkmalpflege, der geologischen Gegebenheiten und des zu erwartenden Bauablaufs berücksichtigt und in Bezug zur Lage der bereits bestehenden Gebäude gesetzt. Die Anregung der Bezirksvertretung Mülheim wurde von der Verwaltung umgesetzt. Durch die neuerliche Prüfung des Standorts haben sich keine Faktoren ergeben, die positiv für einen alternativen Standort sprechen. Im Bereich südöstlich des angedachten Baufelds kommt es bei Starkregenereignissen regelmäßig zu Überschwemmungen der Versickerungsfläche. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstandsflächen zu den Bestandsgebäuden und deren Entwässerungskonzept, den vorhandenen Bäumen, sowie der weiterhin teilweise erforderlichen Überbauung der Sportfläche, ist ein Standort östlich auf dem Schulgelände nicht geeignet. Sollten sich jedoch im Verlauf der Planung neue Erkenntnisse ergeben, die für einen anderen Standort sprechen, so werden diese berücksichtigt.
Anlage 1 - Übersicht der Maßnahmen
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Anlage 1 1/20 Maßnahmenbeschreibung: Katholische Grundschule Osterather Straße 13 – Bezirk 5 Gemäß Schulbaumaßnahmenliste, Auftragsnummer 201, Prio GI 2 ist an diesem Standort die Planung eines Erweiterungsbaus in modularer Bauweise inklusive Großküchenplanung vorgesehen. Nach Abstimmung des Raumprogramms werden an dem Standort neben der Küche und der Mensa zusätzlich fünf Klassenräume, drei Ganztagsbetreuungsräume, ein Gruppenraum, Lehrerstationen, ein Ganztags-Büro sowie Nebenräume benötigt. Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulausschreibung berücksichtigt. Bauliche Erweiterung von 2,5 auf 3 Züge (schulrechtliche Änderung wird erforderlich). Zusätzliche Plätze: 1 Klasse je Zug für die Schnittstelle Nippes, Bilderstöckchen und Ehrenfeld = 23 Plätze pro Jahrgang Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 10 Mio. Euro brutto. Anlage 1 2/20 Anlage 1 3/20 Maßnahmenbeschreibung: Nußbaumerstraße 254 – Stadtbezirk 4 Die vorhandenen Fertigbaueinheiten sind baurechtlich nicht mehr genehmigungsfähig, sodass diese ersetzt werden müssen. Es besteht ein Bedarf für fünf Räume als Unterrichtsräume/ Mehrzweckräume / Raum für den Offenen Ganztag / Lehrerzimmer, ein OGTS-Büro, Sanitärbereiche und eine Mensa für 400 Essensteilnehmer*innen in zwei Schichten. Erweiterung von 3,5 auf 4 Züge (schulrechtliche Änderung erforderlich), Maßnahme zahlt auf die "bis zu neun Züge für Ehrenfeld" ein. Zusätzliche Plätze: 1 Klasse je Zug für Ehrenfeld / Neuehrenfeld = 23 Plätze pro Jahrgang Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 7 Mio. Euro brutto. Anlage 1 4/20 Anlage 1 5/20 Maßnahmenbeschreibung: Katholische Grundschule Zehnthofstraße 22-24 - Bezirk 8 Laut Ratsbeschluss vom 4. April 2019 („Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons für das Schuljahr 2019/20“, Vorlagen-Nummer 4152/2018) soll auf dem Schulgrundstück Zehnthofstraße eine Mensa für 600 Essen in zwei Schichten gebaut werden. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich aus der momentan nicht möglichen Nutzung des Traktes A. Dieser Gebäudeteil hat erhebliche statische sowie brandschutztechnische Mängel und kann nicht vollständig von den restlichen Schadstoffen befreit werden. Eine Instandsetzung ist unwirtschaftlich. Daher soll dieser Gebäudeteil abgerissen und neu errichtet werden. Umsetzung der SEP 2020 Forderung, den Standort so auszubauen, dass insgesamt 6 Züge untergebracht werden können. Zusätzliche Plätze: Ergibt ein Plus von 1,5 Zügen (rechnerisch dauerhaft 2 Klassen) für Ostheim (2 Klassen je Zug) = 46 Plätze pro Jahrgang Die Gesamtmaßnahme kann über den Modulbau-Rahmenvertrag beauftragt und zeitnah umgesetzt werden. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 20,9 Mio. Euro brutto. Anlage 1 6/20 Anlage 1 7/20 Maßnahmenbeschreibung: Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße 67-69 / Realschule Petersenstraße 7 - Bezirk 8 Gemäß Ratsbeschluss vom 6. Februar 2018 (Vorlagen-Nummer 3518/2017) sollen an der Realschule Petersenstraße zwei Klassen und für die Grundschule Diesterwegstraße 68 ein Speiseraum für 60 Personen, eine Küche für cook & chill mit 150 Essen, Personalraum und Technikbereich errichtet werden. Die beiden Schulen befinden sich auf einem Grundstück. Beide Maßnahmen wurden geplant, konnten bisher jedoch nicht realisiert werden: Die zwei Klassen für die Petersenstraße 7 wurden mehrmals vergeblich ausgeschrieben. Der auf dem Standort vorhandene Platz war für die Mensa nicht ausreichend beziehungsweise ungeeignet. Zwischenzeitlich wurde ein 8-klassiger Fertigbau gesperrt, da flüchtige Schadstoffe auch durch die empfohlene Lüftung nicht zufriedenstellend reduziert werden konnten. Die angrenzenden 2-geschossigen Containeranlagen und der NW-Container sind baurechtlich nicht mehr genehmigungsfähig, ebenso die vier Klassen für die Übermittagsbetreuung im Schulgarten. In einer Gesamtbetrachtung des Standortes wurden die Möglichkeiten untersucht, alle notwendigen Räume auf dem Grundstück zu ersetzen. Durch den Abriss der alten nicht mehr nutzbaren Containerbauten ist es möglich, Platz für die notwendigen Neubauten zu schaffen. Durch die räumliche Verbesserung ist es möglich, den Platzbedarf im Grundschulbereich für die Stadtteile Brück, Neubrück und Merheim besser abdecken zu können und so die Zeit bis zur Fertigstellung der zusätzlichen Grundschule für Merheim zu überbrücken. Gleiches gilt für die Verbesserung der Raumsituation an der Realschule Petersenstraße. Auch hier ist es wichtig, die Zeit zu überbrücken, bis die für den Stadtbezirk Kalk erforderlichen vier neuen weiterführenden Schulen (drei Gesamtschulen, ein Gymnasium) realisiert werden können. ==> Entlastung der angespannten Versorgungssituation Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße 67-69 - Bezirk 8 Geplant ist ein Rückbau der eingeschossigen Pausenhof-WC-Anlage und Errichtung eines zweigeschossigen Modulbaus. Dieser umfasst im Erdgeschoss den Speiseraum und Mensa einschließlich WC-Anlagen sowie im Obergeschoss die Betreuungsräume für den Ganztag. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 10,4 Mio. Euro brutto. Realschule Petersenstraße 7 - Bezirk 8 Geplant ist der Rückbau des Fertigbaus, der Containeranlagen und der Pausenhof-WC-Anlage. Diese sollen durch einen dreigeschossigen Modulbau in L-Form ersetzt werden. Im letzten Schritt soll ein Rückbau der Containeranlage des Ganztages der Realschule im Schulgarten erfolgen. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 18,9 Mio. Euro brutto. Mit diesen beiden Modulbaumaßnahmen wird der Ratsauftrag aus dem Jahr 2017 erfüllt. Die nicht mehr genehmigungsfähigen Fertigbau- und Containeranlagen ohne Baugenehmigung werden erneuert und dem Raumbedarf der Schulen wird Rechnung getragen. Auch dem Wunsch beider Schulen und der Schulverwaltung nach räumlicher Trennung kann hiermit entsprochen werden. Anlage 1 8/20 Anlage 1 9/20 Maßnahmenbeschreibung: Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstraße 42-40 – Bezirk 9 Um einen neuen Modulbau mit dem gewünschten Raumprogramm optimal platzieren zu können, wird die zwischen den beiden Hauptgebäuden stehende WC-Anlage sowie der vorhandene Containerbau abgerissen. Der Neubau mit Mensa und Klassenräumen wird als Verbindungstrakt zwischen die beiden Altbauten platziert. Sicherung der Kapazität bei Verbesserung der Raumsituation einer Grundschule in sozial schwierigem Umfeld gemäß Landessozialindex (Klassifizierung 5 von 8). Daher ist es erforderlich, auch an diesem Standort vorrangig tätig zu werden. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsangebote an der 4-zügigen Grundschule dringend erforderlich. Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 6,6 Mio. Euro brutto. Anlage 1 10/20 Anlage 1 11/20 Maßnahmenbeschreibung: Gemeinschaftsgrundschule Am Rosenmaar 3 – Bezirk 9 Der zweigeschossige Fertigbau aus den 1970er Jahren verfügt über keinen 2. Rettungsweg und ist schadstoffbelastet. Die Anlage müsste im Zuge der Instandhaltung saniert werden, was aufgrund der damals schon interimistischen Qualität und der bauzeitbedingten belasteten Baustoffe unwirtschaftlich ist. Sie soll daher ersetzt werden. Ein Neubau mit erweitertem Raumprogramm soll auf dem derzeitigen Sportfeld der Schule errichtet werden. In diesem werden Klassenräume, Mehrzweckräume, eine Töpferwerkstatt, eine Bibliothek, eine Mensa, OGS-Räume und Nebenräume untergebracht. Nach Fertigstellung des Neubaus wird der Fertigbau abgebrochen und ein neuer Sportplatz gebaut. Sicherung der Kapazität durch Ersatz der Klassenräume. Verbesserung der Raumsituation, insbesondere im offenen Ganztag (Verpflegungsbereich). Allerdings handelt es sich nicht um eine Schule in einem sozialräumlich schwierigen Umfeld (Landessozialindex 1 von 8). Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsangebote an der 4-zügigen Grundschule dringend erforderlich. Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 10 Mio. Euro brutto. Anlage 1 12/20 Anlage 1 13/20 Maßnahmenbeschreibung: Gemeinschaftsgrundschule Bernkasteler Straße 9 – Bezirk 2 Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Modulbaueinheiten für die kommenden drei Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen (Vorlagen-Nummern 1849/2018 und 2275/2018). Die Prüfung der angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe wurde 2018 abgeschlossen. Der im Prüfauftrag enthaltene Bedarf einer Küche und Mensa für 400 Essenteilnehmer*innen in zwei Schichten soll nun umgesetzt werden. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsangebote an der 4 zügigen Grundschule (Landessozialindex 3 von 8) dringend erforderlich. Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 4 Mio. Euro brutto. Anlage 1 14/20 Anlage 1 15/20 Maßnahmenbeschreibung: Gemeinschaftsgrundschule Erlenweg 16 – Bezirk 4 Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Modulbaueinheiten für die kommenden drei Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen (Vorlagen-Nummern 1849/2018 und 2275/2018). Die Prüfung der angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe wurde 2018 abgeschlossen. Der im Prüfauftrag enthaltene Bedarf einer Küche und Mensa für 500 Essenteilnehmer*innen in zwei Schichten soll nun umgesetzt werden. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsangebote am Standort Erlenweg mit zwei Grundschulen und insgesamt 5 Zügen dringend erforderlich. Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 4,5 Mio. Euro brutto. Anlage 1 16/20 Anlage 1 17/20 Maßnahmenbeschreibung: Gemeinschaftsgrundschule Langemaß 21 – Bezirk 9 Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Modulbaueinheiten für die kommenden drei Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen (Vorlagen-Nummern 1849/2018 und 2275/2018). Die Prüfung der angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe wurde 2018 abgeschlossen. Der im Prüfauftrag enthaltene Bedarf einer Küche und Mensa für 200 Essenteilnehmer*innen in zwei Schichten soll nun umgesetzt werden. Zusätzlich werden im 1. Obergeschoss zwei Klassenräume und zwei Verwaltungsräume abgebildet. Die sanierungsbedürftige Pausentoilette wird in den Neubau integriert, um nach Fertigstellung den Bestand abzubrechen. Mit dem Erweiterungsbau wird die Raumsituation für die bestehende Schule erheblich verbessert. Eine Zügigkeitserhöhung der Katholischen Grundschule Langemaß ist wegen der schwierigen sozialen Lage nicht zielführend. Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 7,7 Mio. Euro brutto. Anlage 1 18/20 Anlage 1 19/20 Maßnahmenbeschreibung: Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße 52 – Bezirk 3 Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Modulbaueinheiten für die kommenden drei Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen (Vorlagen-Nummern 1849/2018 und 2275/2018). Die Prüfung der angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe wurde 2018 abgeschlossen. Der im Prüfauftrag enthaltene Bedarf von sechs Klassenräumen, zwei Ganztagsbetreuungsräumen und Nebenräumen soll nun umgesetzt werden. Ein vorhandener Schulersatzbau mit zwei Klassenräumen wird im Vorfeld der Baumaßnahme abgebrochen. Erweiterung von 4 auf 5 Züge. Zusätzliche Plätze: 1 Klasse je Zug für Braunsfeld und Müngersdorf = 23 Plätze pro Jahrgang. Der Auftrag wird im Rahmen der Holzmodulbauausschreibung berücksichtigt. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen rund 5,1 Mio. Euro brutto. Anlage 1 20/20
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3278/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.03.2022
- Erstellt
- 13.09.2021 08:04