RAT/369/2025
Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
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Beschlussvorlage
3789 Zeichen
RAT/369/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg
gGmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Fachbereich:
20 - Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m.
§ 50 Abs. 3 GO NRW,
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und als Stellvertreter*innen:
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unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder bzw. städtischen
Stellvertreter*innen in den Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein
Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH zu bestellen.
Der Rat der Stadt bestellt zudem den Oberbürgermeister im Sinne des § 113 Abs.
2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der Gesellschaft und ermächtigt zugleich die
geborenen Mitglieder, ihre Vertretungsregelung festzulegen.
Geborene Mitglieder sind:
1. Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller,
2. Frau Stadtkämmerin Dorothée Schneider,
3. Frau Miriam Koch (Kulturdezernentin).
Die Bestellung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten
Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der
laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum
Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus.
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Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder
gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates,
so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des
Aufsichtsrates.
Sachdarstellung:
Der Aufsichtsrat der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-
Duisburg gGmbH besteht aus 22 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören die
Oberbürgermeister*innen, die Kämmerer*innen und die Kulturdezernenten*innen
der Städte Düsseldorf und Duisburg, die/ der für Kultur zuständige Minister*in des
Landes Nordrhein-Westfalen, die/ der sich durch seine*n Ständige*n Vertreter*in
vertreten lassen kann, und ein Mitglied des Freundeskreises der Deutschen Oper am
Rhein sowie 2 Arbeitnehmervertreter*innen an.
Die Städte Düsseldorf und Duisburg bestellen je 6 weitere Aufsichtsratsmitglieder.
Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Die
Stellvertreter*innen sind nur bei Verhinderung der Mitglieder, für die sie als
Stellvertreter*innen bestellt sind, stimmberechtigt.
Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf
Aufsichtsratsmandate bei der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft
Düsseldorf-Duisburg gGmbH wahr:
Die Arbeitnehmervertreter*innen gemäß § 108a GO NRW (RAT/020/2024) werden
im Jahr 2029 neu bestellt.
1. Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW
2. Frau Dorothée Schneider als Stadtkämmerin
3. Frau Miriam Koch als Kulturdezernentin
4. Ratsherr
Marcus Münter
(bis 30.09.2025)
5. Frau Kerstin Terhardt
6. Frau Eva Mörger
7. Ratsfrau Dr. Frederike Möller
8. Ratsherr
9. Herr
Stellvertretungen:
1. Herr Oberbürgermeister
2. Frau Stadtkämmerin
3. Frau Kulturdezernentin
Markus Raub
Manfred Neuenhaus
Dr. Stephan Keller
Dorothée Schneider
Miriam Koch
Gegenseitige
Stellvertretung
4. Ratsfrau
5. Ratsherr
6. Frau Bürgermeisterin
7. Frau
8. Frau
9. Frau
Aletta Mansheim
Dr. Alexander Fils
Clara Gerlach
Karin Trepke
Cornelia Mohrs
Dr. Veronika Dübgen
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/369/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 09:19