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BKA 0880

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN v. 07.09.2026: Sicherstellung der Wasserverfügbarkeit und Wasserqualität bei der Befüllung der Tagebaue Hambach und Garzweiler

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.09.2026

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 25.09.2026, TOP 8.2

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN v. 07.09.2026: Sicherstellung der Wasserverfügbarkeit und Wasserqualität bei der Befüllung der Tagebaue Hambach und Garzweiler)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2026-09-25 BKA anfrage_gruene_wasser_final1500)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage GRÜNE_Wasserverfügbarkeit_Wasserqualität_Seebefüllung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2026-09-25 BKA anfrage_gruene_wasser_final1500)

14639 Zeichen

Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
Dienstgebäude und 
Lieferanschrift: 
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf 
Telefon 0211 4566-0 
Telefax 0211 4566-388 
poststelle@munv.nrw.de 
www.umwelt.nrw.de 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien U78 und U79 oder 
Buslinie 722 (Messe) Haltestelle 
Nordstraße 
 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf 
Bezirksregierung Köln 
Braunkohlenausschuss 
Zeughausstr. 2 - 10 
50667 Köln 
 
 
 
 
 
22.09.2026 
Seite 1 von 7 
 
Aktenzeichen 61.10.03.03 
bei Antwort bitte angeben 
 
Tobias Gaul 
Telefon: 0211 4566-438 
Telefax: 0211 4566- 
tobias.gaul@munv.nrw.de 
 
Umsatzsteuer 
ID-Nr.: DE 306 505 705 
 
 
179. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 25.09.2026 
 
TOP 8.2: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN v. 07.09.2026: 
Sicherstellung der Wasserverfügbarkeit und Wasserqualität bei 
der Befüllung der Tagebaue Hambach und Garzweiler 
 
 
Die Fragen werden in Abstimmung mit dem Erftverband, der Bezirksregierung 
Arnsberg als Bergbehörde, der Bezirksregierung Köln, dem Landesamt für Na-
tur, Umwelt und Klima (LANUK) und der RWE Power AG wie folgt beantwortet: 
 
1. Welche hydrologischen Daten, Zeitreihen und Klimaszenarien liegen 
den bisherigen Planungen zur Rheinwasserentnahme bei Dormagen 
zugrunde? 
Den Planungen liegen die im Braunkohlenplan-, Rahmenbetriebsplan- und 
Planfeststellungsverfahren geprüften hydrologischen Grundlagen zugrunde. 
Hierzu zählen insbesondere langjährige Abfluss- und Wasserstandsreihen des 
Rheins, Dauerlinien, Niedrigwasserkennwerte sowie fachliche Auswertungen zur 
Entwicklung der Rheinwasserführung unter klimatischen Veränderungen. Diese 
kommen zu dem Schluss, dass auch unter Berücksichtigung klimatischer Verän-
derungen ausreichend Rheinwasser für die wasserwirtschaftliche Rekultivierung, 
die Feuchtgebietsstützung sowie die Befüllung der Tagebauseen Hambach und 
Garzweiler verfügbar bleibt.

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
2. In welchem Umfang wurden dabei langanhaltende Trockenperioden 
und extreme Niedrigwasserstände berücksichtigt, wie sie im Sommer 
2026 aufgetreten sind? 
Langanhaltende Trockenperioden und Niedrigwasserereignisse sind über das 
wasserstandsabhängige Entnahmekonzept berücksichtigt. Danach wird die Ent-
nahme aus dem Rhein bei sinkenden Wasserständen gestuft reduziert. Das 
Konzept trägt damit dem Umstand Rechnung, dass die verfügbare Rheinwas-
sermenge witterungs- und abflussbedingt schwanken kann. 
 
3. Hält die Bezirksregierung angesichts der Niedrigwasserereignisse des 
Jahres 2026 eine Neubewertung der für die Rheinwasserentnahme 
maßgeblichen Planungsannahmen für erforderlich? 
Die Bezirksregierung Arnsberg, als Bergbehörde, sieht derzeit kein Erfordernis 
einer Neubewertung des Entnahmekonzeptes. Das Verfahren Rheinwasser-
transportleitung ist abgeschlossen und rechtskräftig zugelassen. Wesentliche 
Änderungen der Grundlagen sind nicht zu erkennen. In der Leitentscheidung 
des Landes NRW aus dem Jahr 2023 (S. 21) ist allerdings festgeschrieben, dass 
die Auswirkung des Klimawandels auf die Seebefüllung weiter beobachtet bzw. 
in den folgenden Verfahren (Braunkohlenplan, Wasserrecht) fortlaufend evalu-
iert werden muss. 
 
4. Sollen die bisherigen Gutachten zur langfristigen Wasserführung des 
Rheins, zur verfügbaren Entnahmemenge und zur Dauer der Seebefül-
lung aufgrund der aktuellen Erkenntnisse überprüft oder aktualisiert 
werden? 
Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die die Grundlagen der Begutachtungen 
infrage stellen. 
 
5. Falls eine Überprüfung oder Aktualisierung nicht vorgesehen ist, auf 
welche fachlichen Erkenntnisse stützt sich diese Entscheidung? 
Eine solche Entscheidung stützt sich auf die geprüften Planunterlagen, die was-
serstandsabhängige Entnahmeregelung, die berücksichtigten Niedrigwasser-
kennwerte sowie die fachbehördlichen Auswertungen zur Klima- und Niedrig-
wasserentwicklung.

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
6. Welche Auswirkungen hätten wiederkehrende oder länger andauernde 
Niedrigwasserperioden auf 
a) die Dauer der Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garz-
weiler? 
Wiederkehrende oder länger andauernde Niedrigwasserperioden sind in den 
bisherigen Annahmen zur durchschnittlichen Befüllmenge für die Tagebauseen 
Hambach und Garzweiler enthalten und bei den Prognosen zur Befülldauer der 
Tagebauseen berücksichtigt. Selbst das Aussetzen der Seefüllung für mehrere 
Wochen oder Monate hätte keine Auswirkungen auf den Befüllzeitraum, wenn 
in den anderen Phasen des Jahres eine ausreichende Wassermenge entnom-
men werden kann. Angesichts des Klimawandels ist von längeren Extrempha-
sen – sowohl Trockenheit als auch Hochwasser – auszugehen. Da die Verteilung 
für die Fülldauer irrelevant ist, solange die Jahresentnahmenge gleichbleibt, ist 
nicht von einer geänderten Füllzeit auszugehen. Rechnerisch reicht eine 
Vollentnahme an etwa 200 Tagen aus, um das Füllziel in der geplanten Zeit zu 
erreichen. 
b) die Bereitstellung von Wasser für die Feuchtgebiete im Gebiet 
Maas/Schwalm/Nette? 
Die Bereitstellung von Ökowasser, das in den Feuchtgebieten im Gebiet Maas/ 
Schwalm/Nette eingesetzt wird, ist gemäß der im Planfeststellungsbeschluss 
zur Rheinwasserentnahme zugelassenen Mindestentnahmemenge von 1,8 m³/s 
immer gewährleistet. Diese ist zur Aufrechterhaltung der Direkteinleitungen 
und Infiltrationsmaßnahmen im Nordraum und damit zum Erhalt der grund-
wasserabhängigen Feuchtgebiete sowie der Wasserversorgung erforderlich. 
Niedrigwasserphasen haben hierauf keine Auswirkungen. Selbst bei den histo-
risch niedrigen Pegelständen im August 2026 hätte diese Entnahme nur einem 
Anteil von etwa drei Promille des Gesamtabflusses des Rheins entsprochen und 
keine wesentliche Absenkung des Pegelstands verursacht.  
Sollte aus qualitativen Gründen, z. B. in einem Havariefall, ein Aussetzen der 
Entnahme erforderlich sein, würden sich auch aufgrund der Möglichkeiten zur 
Zuführung von Sümpfungswasser erst nach etwa zwei Wochen mögliche Aus-
wirkungen auf die Feuchtgebiete ergeben, so dass kurzfristige Entnahmestopps 
für den Erhalt der grundwasserabhängigen Ökosysteme unkritisch sind. 
 
c) die Regeneration der Grundwasservorräte und die langfristige 
Trinkwasserversorgung im Norden des Tagebaus Garzweiler? 
Wiederkehrende oder länger andauernde Niedrigwasserperioden sind in den 
bisherigen Annahmen zur durchschnittlichen Rheinwasserentnahmemenge

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Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
berücksichtigt. Die Infiltrationsmaßnahmen schützen gleichermaßen die 
Feuchtgebiete wie auch die Wassergewinnungsanlagen (siehe Antwort zu Frage 
6b), so dass keine negativen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung zu 
besorgen sind. Die Regeneration von Grundwasser aus dem Abstrom der Tage-
bauseen könnte sich theoretisch bei einer Verlängerung der Seefüllzeiten ver-
zögern. Allerdings gibt es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass ein solches 
Szenario praktisch eintritt. Da auch bei länger andauernden Niedrigwasserpha-
sen nicht von einer längeren Fülldauer des Tagebausees Garzweiler auszugehen 
ist (siehe Antwort zu Frage 6a), ergeben sich auch keine Auswirkungen auf die 
Regeneration der Grundwasservorräte. 
 
7. Welche Mindestwassermenge muss dem Rhein verbleiben und ab wel-
chen Wasserständen wird die Entnahme bei Dormagen reduziert oder 
vollständig eingestellt? 
In der Genehmigung zur Rheinwasserentnahme ist keine Mindestwassermenge 
des Rheins festgelegt. Für die Rheinwasserentnahme ist ein gestaffeltes Entnah-
mekonzept zugelassen. Vergleiche auch Antwort zu Frage 6b. 
 
8. Welche Erkenntnisse liegen über die chemische und ökologische Quali-
tät des Rheinwassers an oder in der Nähe der geplanten Entnahme-
stelle bei Dormagen-Rheinfeld vor? 
Zur chemischen und ökologischen Qualität des Rheinwassers wurden behördli-
che Messdaten und fachliche Auswertungen herangezogen. Die vorliegenden 
Unterlagen berücksichtigen insbesondere Messstellen und Bewertungen des 
LANUK sowie ergänzende Untersuchungen im Bereich der geplanten Entnah-
mestelle. 
 
9. Welche Stoffe und Stoffgruppen werden dort gegenwärtig regelmäßig 
untersucht und in welchen zeitlichen Abständen erfolgen diese Unter-
suchungen? 
Gegenstand der Betrachtung sind die maßgeblichen physikalisch-chemischen, 
chemischen und biologischen Parameter nach den einschlägigen wasserrechtli-
chen Vorgaben, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung. Ergänzend 
werden weitere potenziell relevante Stoffe und Stoffgruppen berücksichtigt, 
unter anderem solche mit Bedeutung für aquatische Biozönosen, Grundwasser

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
und Trinkwassergewinnung. Umfang und Intervalle der Untersuchungen richten 
sich nach den behördlichen Monitoringvorgaben. 
 
10. Ist während der Entnahmephase ein fortlaufendes Monitoring des 
Rheinwassers vorgesehen? Falls ja, welche Parameter, Messintervalle 
sowie Warn- und Grenzwerte sind dafür festgelegt? 
Zur Begleitung der Rheinwasserentnahme und der Befüllung der Tagebauseen 
ist ein Monitoring im Rahmen des bestehenden Braunkohlemonitorings vorge-
sehen. Der Untersuchungsumfang mit Parameterauswahl, Messintervall und 
Warn- und Grenzwerten ist noch festzulegen. Der genaue Stoff- und Proben-
umfang wird auf Basis einer Nebenbestimmung in der Zulassung zur RWTL mit 
den zuständigen Behörden abgestimmt und kann bei neuen fachlichen Er-
kenntnissen erweitert werden. Darüber hinaus ist eine Einbindung in beste-
hende Warn- und Informationssysteme für den Rhein vorgesehen, um insbe-
sondere bei Störfällen auf relevante Veränderungen der Wasserqualität kurz-
fristig reagieren zu können. 
 
11. Unter welchen Voraussetzungen wird die Rheinwasserentnahme auf-
grund erhöhter Schadstoffkonzentrationen eingeschränkt oder ausge-
setzt? 
In einem Havariefall kann die Rheinwasserentnahme ausgesetzt werden. Hierzu 
wird RWE in die Meldekette des Warn- und Alarmplans des Rheins eingebun-
den, damit diese Information schnellstmöglich zur Verfügung steht.  
Gleichzeitig ist eine Online-Überwachung bestimmter Parameter vorgesehen, 
die bei auffälligen Messwerten ebenfalls zu einer Außerbetriebnahme führen 
kann. Welche Parameter gemessen werden und welche Messwertabweichun-
gen zu einer Außerbetriebnahme führen, ist noch festzulegen (s. o.). 
 
12. Wie wird verhindert, dass Schadstoffe aus dem Rheinwasser langfristig 
in die Tagebauseen, das Grundwasser oder die für die Trinkwasserver-
sorgung genutzten Wasservorräte gelangen? 
Dem wird durch ein mehrstufiges Vorsorge- und Überwachungskonzept Rech-
nung getragen. Hierzu gehören ein kontinuierliches Rheinwassermonitoring, 
die Einbindung in Warn- und Informationssysteme, technische

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Naturschutz und Verkehr 
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Abschaltmöglichkeiten sowie die in den wasserrechtlichen Verfahren festzule-
genden Anforderungen an Einleitung, Versickerung, Seeentwicklung und 
Grundwasserüberwachung. 
Dabei ist zwischen der Nutzung von Rheinwasser im Nordraum und der Einlei-
tung in die Tagebauseen zu unterscheiden. Im Nordraum wird ein relativ klei-
ner Anteil des Rheinwassers zur Infiltration genutzt. Aufgrund der vergleichs-
weise kurzen Fließzeiten zu Wassergewinnungsanlagen wird im Leitbild Was-
serversorgung für das Rheinische Revier eine Aufbereitung des hierfür einge-
setzten Rheinwassers zur Minderung organischer Spurenstoffe empfohlen. 
Über die konkrete Ausgestaltung und die Anforderungen entscheiden die zu-
ständigen Behörden in den jeweiligen fachplanerischen Zulassungsverfahren. 
Der überwiegende Teil des Rheinwassers dient hingegen der Befüllung der Ta-
gebauseen. Das eingeleitete Wasser weist dort sehr lange Aufenthaltszeiten auf 
und erreicht nach den vorliegenden Erkenntnissen mindestens bis zum Ende 
des Jahrhunderts keine Wassergewinnungsanlagen, die nicht bereits durch die 
bergbaubedingte Sulfatfahne geschlossen werden müssen. Während des Auf-
enthalts im See sowie beim späteren Abstrom in die Grundwasserleiter wirken 
natürliche Rück-halte-, Verdünnungs- und Abbauprozesse. Zur Beurteilung die-
ser Prozesse und möglicher Stoffeinträge werden umfangreiche Untersuchun-
gen durchgeführt und ein langfristiges Monitoring vorgesehen. Die Frage der 
Ausbreitung von Schadstoffen in das Grundwasser unter Berücksichtigung die-
ser Prozesse ist im Rahmen eines Gutachtens untersucht worden. Weiteres ist 
Gegenstand der Bewirtschaftungsplanung und wasserrechtlichen Zulassungs-
verfahren. 
 
13. Welche Behörde ist jeweils für die Überwachung der Entnahmemenge, 
der Wasserqualität und der Auswirkungen auf die Tagebauseen, das 
Grundwasser und die Feuchtgebiete zuständig? 
Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Zuständigkeitsverordnung Umwelt-
schutz.  Für die Erteilung der Erlaubnisse zum Bau und Betrieb der Rheinwas-
sertransportleitung hat die Bergbehörde einen bergrechtlichen Rahmenbe-
triebsplan zugelassen. Darin wurde auch die Entnahme von Wasser aus dem 
Rhein auf Grundlage des Wasserhaushaltgesetzes gestattet. Die Auswirkungen 
der Verwendung von Fremdwasser zur Befüllung der Tagebauseen werden in

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Naturschutz und Verkehr 
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den gerade beginnenden Planfeststellungsverfahren durch die verfahrensfüh-
rende Bergbehörde in den Blick genommen. 
 
14. In welcher Form sollen die Messdaten zur entnommenen Wassermenge 
und Wasserqualität veröffentlicht und der Öffentlichkeit dauerhaft zu-
gänglich gemacht werden? 
Die Veröffentlichung der Messdaten zur entnommenen Wassermenge und 
Wasserqualität wird in den jeweiligen Verfahren bzw. dem begleitenden Moni-
toring festgelegt. 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Rheinwassertransportleitung in 
den einschlägigen Braunkohlenplan-, Rahmenbetriebsplan- und Planfeststel-
lungsunterlagen als wasserstandsabhängig gesteuertes und behördlich geprüf-
tes System angelegt ist. Niedrigwasserereignisse, klimatisch bedingte Verände-
rungen der Rheinwasserführung sowie Fragen der Rheinwasserqualität sind Be-
standteil der fachlichen Betrachtungen. Weitergehende operative und überwa-
chungsbezogene Detailfestlegungen bleiben den nachgelagerten wasserrecht-
lichen Verfahren und dem behördlich abgestimmten Monitoring vorbehalten. 
 
Im Auftrag 
Gez. Gaul

Beratungsverlauf (1)

25.09.2026 Braunkohlenausschuss
TOP 8.2
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
BKA 0880
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.09.2026
Erstellt
10.09.2026 11:14