V/0433/2023
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
23319 Zeichen
V/0433/2023
V/0433/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster
Beratungsfolge
02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
08.11.2023 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zuge der räumlichen Stadtentwicklung die Ausweisung
neuer Einzelhandelsstandorte zur Sicherung der Nahversorgung, die bisher nicht im Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept Münster (Fortschreibung 2018) enthalten sind, erford erlich ist und im
Zusammenhang mit der Erarbeitung von teilräumlichen Entwicklungskonzepten bereits planerisch
vorbereitet wird.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (Fortschreibung
2018) unter Berücksichtigung der aktuellen Ziele der Stadtentwicklung sowie der rechtlichen
Rahmenbedingungen zukunftsorientiert fortzuschreiben. Für die Erarbeit ung der Konzeptfort-
schreibung und die begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung sind externe Sachverständigenleistun-
gen zu beauftragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die externe fachliche Begleitung durch ein Sachverständigenbüro sowie erfor derliche
Moderations- und Dokumentationsleistungen werden auf 100.000 Euro geschätzt.
Die vorgenannten Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
Stadtplanungsamt
10.10.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hopp
Telefon: 492-6117
Hopp@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0433/2023
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2024 100.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Zu 1.
Münster ist eine seit vielen Jahr en stark wachsende Stadt. Im Zusammenhang mit der Deckung der
hohen Nachfrage nach Wohnraum kommt es zu teilweise großflächigen Wohnsiedlungsflächenent-
wicklungen im gesamten Stadtgebiet . Dies betrifft sowohl Bereiche der bereits gebauten Stadt im
Zuge der Innenentwicklung (z. B. auf der ehemaligen York-Kaserne in Gremmendorf), als auch Flä-
chen in den Außenstadtteilen (z. B. in Hiltrup-Ost oder im neuen urbanen Stadtquartier an der Stein-
furter Straße). Ein maßgeblicher Anteil des Einwohnerwachstums findet auf diesen neuen Wohnsied-
lungsflächen statt. Einwohnerwachstum bedeutet auch Steigerung des örtlichen Kaufkraftvolumens
und zusätzliche Nachfrage nach Einzelhandels- und Versorgungsangeboten. Dies betrifft insbesonde-
re den Bereich des täglichen Bedarfs, der sog. Grund - bzw. Nahversorgung. Strukturprägende Be-
triebe der Nahversorgung sind der Lebensmittelsupermarkt (Vollsortimenter), der Lebensmitteldis-
counter und der Drogeriefachmarkt. Um die Nahversorgung für die zukünftigen Bewohnerinnen und
Bewohner auf den neuen Wohnbauflächen sicherstellen, ggf. bestehende räumliche Unterversor-
gungssituationen ausgleichen und eine möglichst flächendeckende, fußläufig erreichbare Versor-
gungsstruktur in der Gesamtstadt gewährleisten zu können, bedarf es u. a. der Neuausweisung oder
auch Erweiterung von Einzelhandelsstandorten für die Nahversorgung. Entsprechende Standortent-
wicklungen werden bzw. wurden bereits, immer in Kombination mit Fachgutachten zur Einschätzung
der Verträglichkeit der möglichen Einzelhandelsansiedlungen, im Zusammenhang mit der Erstellung
von Stadtteilentwicklungskonzepten oder auch teilräumlichen Entwicklungskonzepten erarbeitet. Dies
betrifft derzeit folgende Einzelhandelsstandortplanungen (vgl. Karte in der Anlage):
Handorf:
Neuausweisung eines Lebensmittelmarktstandortes nördlich der Kötterstraße (Neubaugebiete
Kötterstraße und Kirschgarten)
Hiltrup-Ost:
Erweiterung der bestehenden Nahversorgungslage nördlich der Straße Osttor mit Konzipierung
eines Quartierszentrums zur Neuansiedlung moderner Nahversorgungsmärkte (Neubaugebiet
nördlich Osttor)
- 3 -
V/0433/2023
Sentrup:
Entwicklung von Nahversorgungsangeboten im Zusammenhang mit der Realisierung des UKM -
Servicezentrums am Coesfelder Kreuz
Gievenbeck:
Ausgestaltung der im Einzelhandels - und Zentrenkonzept (Fortschreibung 2018) vorgesehenen
Nahversorgungslage und Weiterentwicklung zu einem Quartierszentrum zur Neuansiedlung von
Nahversorgungsangeboten westlich der Austermannstraße (neues urbanes Stadtquartier westlich
der Steinfurter Straße, Münster Modell Quartier 1).
Neuansiedlungen von Nahversorgungsmärkten und ggf. ergänzenden kleinflächigen Einzelhandels-
geschäften (z. B. Bäckerei) oder auch weiteren zentrenergänzenden Funktionen (Dienstleistu ngen,
Gastronomie) im Zusammenhang mit den o. g. Standortentwicklungen sind städtebaulich verträglich
in das Zentren- und Standortsystem des Einzelhandels in Münster zu integrieren. Dabei unterliegen
insbesondere die strukturprägenden Betriebe der Grund- und Nahversorgung, d. h. der Lebensmittel-
supermarkt (Vollsortimenter), der Lebensmitteldiscounter und der Drogeriefachmarkt, aufgrund ihrer
Großflächigkeit (Vollsortimenter und Discounter haben in aller Regel mehr als 800 m² Verkaufsfläche)
und ihrer Bedeutung für das Zentrensystem der besonderen planerischen Steuerung. Das einschlägi-
ge konzeptionelle Planungsinstrument für die geordnete räumliche und städtebaulich verträgliche
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, das auch vertiefte Regelungen für die Ent wicklung der
Nahversorgung enthält, ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung 2018). Das Kon-
zept liefert den notwendigen Begründungszusammenhang für die standort- und sortimentsbezogene
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung auf der Ebene d er vorbereitenden (FNP) und verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan). Als ein gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat
beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept ist es im Rahmen der Bauleitplanung als Abwä-
gungsgrundlage zu berücksichtigen. Es ist daher unverzichtbar für die Weiterentwicklung bestehen-
der und die Ausweisung neuer Einzelhandelsstandorte, insbesondere auch für die Nahversorgung.
Da sich die oben aufgeführten Standortentwicklungen in Handorf (nördlich Kötterstraße), Hiltrup-Ost
(nördlich Osttor) und Sentrup (Coesfelder Kreuz/UKM-Servicezentrum) planungs- und projektbezogen
nach Beschluss der letzten Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Ratsbeschluss
am 14. März 2018) neu ergeben haben, sind sie nicht i m aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkon-
zept enthalten. Gleichwohl wurde ihre Vereinbarkeit mit den grundsätzlichen Zielsetzungen des Kon-
zepts planungsbegleitend bereits im Rahmen jeweils separater Fachgutachten überprüft. Diese Stan-
dortentwicklungen sind daher in die beabsichtige Konzeptfortschreibung aufzunehmen. Vergleichbar
gilt dies auch für die Nahversorgungslage westlich der Austermannstraße in Gievenbeck. Diese ist
zwar mit dem Ziel der Verbesserung der Nahversorgung für den bisher unterversorgten Stadtraum im
Bereich des Horstmarer Landwegs bereits im Einzelhandels - und Zentrenkonzept enthalten, bedarf
aber vor dem Hintergrund des geplanten großflächigen neuen Stadtquartiers westlich der Steinfurter
Straße mit bis zu 6.500 zusätzlichen Bewohnerinnen und Bewohnern einer konzeptionellen Weiter-
entwicklung und Konkretisierung. Diesbezüglich ist im Vorfeld des städtebaulich -
landschaftsplanerischen Wettbewerbsverfahrens für dieses Quartier bereits ein Fachgutachten zur
Konzipierung eines Quartierszentrums mit Einzelhandelsbausteinen durch die Stadt Münster beauf-
tragt und vom Büro Stadt und Handel (Dortmund) erstellt worden. Die Ergebnisse und Empfehlungen
dieses Gutachtens sollen als Grundlage für die teilnehmenden Planungsgemeinschaften Eingang in
die Auslobungsunterlagen für den o. g. Wettbewerb finden und sind ebenfalls bei der Fortschreibung
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu berücksichtigen.
Zu 2.
Die Stadt Münster verfolgt seit vielen Jahren den Kurs einer zentrenorientierten Einzelhandelsent-
wicklung. Seit dem Jahr 2004 erfolgt die Steuerung von Einzelhandelsplanungen und -vorhaben auf
- 4 -
V/0433/2023
der Grundlage des vom Rat beschlossene n Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Fortschreibungen
dieses Konzeptes wurden in den Jahren 2009 und 2018 durchgeführt, abgesichert wiederum über
entsprechende Ratsbeschlüsse. Kernziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sind die städte-
bauliche und funktionale Stärkung der Zentren (Innenstadt, Stadtbereichs-, Stadtteil‐ und Nahversor-
gungszentren), die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung (in den Zentren und in städtebaulich
integrierten Lagen) sowie die gezielte, städtebaulich und strukturell verträgliche Steuerung von Ein-
zelhandelsstandorten außerhalb der Zentrenstruktur. Das Konzept hat sich in der Anwendung vielfach
bewährt und greift auf allen Ebenen, von der Investorenberatung über die Bauleitplanung bis hin zum
Baugenehmigungsverfahren. Eine dauerhaft rechtssichere Grundlage für die Einzelhandelssteuerung
kann das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aber nur dann gewährleisten, wenn es regelmäßig fort-
geschrieben wird und seine Grundlagen und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und Emp-
fehlungen der aktuellen Situation entsprechen. Die beabsichtigte Fortschreibung ist somit notwendig,
um die Zielsetzungen und Regelungen des Konzepts mit Blick auf die
- zwischenzeitlich veralteten Datengrundlagen aus den Jahren 2015/2016 (Einwohner, Einzel-
handelsbestand, Kaufkraft etc.)
- starke Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Verbindung mit der erforderlichen Wei-
terentwicklung der Zentren- und Standortstruktur inklusive der Neuausweisung von Nahver-
sorgungsstandorten
- feststellbare rückläufige Flächennachfrage des stationären Einzelhandels
- Digitalisierung in Verbindung mit den veränderten Konsumgewohnheiten der Verbraucherin-
nen und Verbraucher
- Entwicklung der Handelsunternehmen (Betriebsformenwandel, Standorte und Vertriebskanäle,
ganzheitliche Marktbearbeitungsstrategien)
- Überprüfung des Zentren - und Standortsystems (City/Innenstadt, Stadtbereichs -, Stadtteil-
und Nahversorgungszentren, Nahversorgungslagen, Sonderstandorte)
- aktuellen Rechtsgrundlagen und Rechtsprechungen
- Bewertung der Auswirkungen der ineinander übergehenden Krisen (Covid-19-Pandemie, Uk-
raine-Krieg i. V. mit Energiepreisexplosion etc.) auf die Zentren und den stationären Einzel-
handel
zu überprüfen, ggf. zu modifizieren und weiterzuentwickeln.
Die Rahmenbedingungen, unter denen die Einzelhandelsentwicklung stattfindet, verändern sich stark.
Bis vor wenigen Jahren waren zentrale Themen der Einzelhandelsentwicklung in Deutschland haupt-
sächlich d urch den Gegensatz von „Grüner Wiese“ und innerstädtischen Geschäftslagen geprägt .
Auch in Münster stand die zentrenorientierte Steuerung einer expansiven Einzelhandelsentwicklung
im Vordergrund. Seit Beginn des letzten Jahrzehnts bestimmt jedoch maßgeblich die fortgeschrittene
Digitalisierung und aktuell die Folgen ineinander übergehender Krisen die Diskussion um die Zukunft
des stationären Einzelhandels und der Zentren.
Daten- und Prognosegrundlagen
Das bis in die beginnenden 2010er Jahre anhaltende Verkaufsflächenwachstum hat sich bundesweit
mittlerweile deutlich abgeschwächt bzw. ist gänzlich zum Stillstand gekommen. Dies gilt auch für die
Stadt Münster. Während sich nach stetigem Wachstum in den 2000er Jahren der Verkaufsflächenbe-
stand in den letzten rd. 8 Jahren auf einem Plateau bei rund 650.000 m² Verkaufsfläche eingependelt
hatte, waren es zum Ende des Jahres 2020 nur noch 635.000 m². Auch die Anzahl der Geschäfte ist,
dem bundesweiten Trend entsprechend, deutlich rückläufig mit anhaltender Tendenz. In den letzten
beiden Jahrzehnten hat sich die Anzahl der Einzelhandelsgeschäfte in Münster um über 200 verrin-
gert und lag zuletzt (12/2020) bei ca. 1.870 Betrieben. In den letzten Jahren hat sich das Wachstum
des Onlinehandels pandemiebedingt weiter verstärkt und den stationären Einzelhandel, nicht zuletzt
- 5 -
V/0433/2023
durch Umorientierung vieler Beschäftigten auf andere Tätigkeitsfelder, zusätzlich unter Druck gesetzt.
Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich der Rückgang des stationären Einzelhandels in Münster
dem bundesweiten Trend entsprechend dynamisiert hat und weiter fortsetzen wird.
Die mit der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts einhergehende Aktualisierung
der relevanten Datengrundlagen, insbesondere auch die vollständige, sortiments genaue Erfassung
des Einzelhandelsbestandes in Münster, kann hierüber Aufschluss geben. Allerdings steht Münster
bisher mit einer multifunktional aufgestellten und als Erlebnisraum fungierenden City/Innenstadt, in
der der Einzelhandel nach wie vor ein star kes Zugpferd ist, im Vergleich zu vielen anderen Städten
gut da. Dies gilt auch für die angebotsstrukturell zumindest teilweise noch differenziert aufgestellten
Stadtteilzentren, die maßgeblich von der Präsenz der dort lokalisierten Nahversorgungsmärkte profi-
tieren. Dabei wirkt sich die in der wachsenden Stadt Münster anhaltend positive Einwohner- und da-
mit auch Kaufkraft- sowie Nachfrageentwicklung stabilisierend auf die stationären Angebotsstrukturen
der Nahversorgung aus. Im Zusammenhang damit wird auch die Entwicklung von neuen Standorten
erforderlich (vgl. Punkt 1).
Digitalisierung und Onlinehandel
Übergeordnet ist die Digitalisierung, zuletzt beschleunigt durch das Konsumverhalten in Zeiten der
Corona-Pandemie, als maßgeblicher Treiber der Einzelhand elsentwicklung zu nennen. Infolge der
fundamentalen Entwicklungen auf technologischer Seite gibt es immer mehr Mischformen und Be-
triebsformate bei den Handelsunternehmen, die kaum noch zwischen „stationär“ und „virtuell“ unter-
scheiden. Dem „hybriden Kunden“ wird somit der Zugang zur Ware sowohl „online“ als auch „offline“
ermöglicht (z. B. Click & Collect: online bestellen und im Geschäft abholen). Die Entwicklung des On-
linehandels hat sich zwar nach den starken Wachstumsraten in den Coronajahren (2020, 2021) zu-
letzt leicht abgeschwächt, jedoch liegt der Onlineanteil am Umsatzvolumen im gesamtdeutschen Ein-
zelhandel bereits bei 13,4 Prozent. In den Branchen Fashion & Accessoires (u. a. Bekleidung und
Schuhe) und CE/Elektro (u. a. Unterhaltungselektronik) bewegt er sich aktuell mit 42,9 bzw. 40,2 Pro-
zent über der 40-Prozent-Marke. Dagegen liegt der Onlineanteil im Food-Bereich (Lebensmittel inkl.
Getränke und Tabakwaren), auch wenn er in der Pandemie vergleichsweise stark angestiegen ist,
derzeit „lediglich“ bei 2,9 %. 1 Damit ist der Onlineanteil der Waren des täglichen Bedarfs bzw. der
Nahversorgung, wenn auch tendenziell steigend, gegenüber den weiteren Einzelhandelsbranchen
immer noch sehr gering.
Die Nahversorgung hat sich in den letzten drei Jahren der Corona-Pandemie, trotz auch hier steigen-
der Onlineanteile, als stabiler Anker im Standortnetz des stationären Einzelhandels bewährt. Die ver-
brauchernah gelegenen und gut erreichbaren Marktstandorte in den zentralen Versorgungsbereichen
und in den Wohnquar tieren punkten bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit den Faktoren
Zeitersparnis für die umfassende Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, kurzen Wegen sowie
langen Öffnungszeiten und sprechen darüber hinaus auch die emotionale Ebene an, z. B. durch Ad-
ressbildung und soziale Kontakte oder auch dem Zugehörigkeitsgefühl. Der nahversorgungsrelevante
Einzelhandel wird daher auch weiterhin der zentrale Faktor für die Gewährleistung der wohnortnahen
Versorgung der Bevölkerung und verstärkt auch für d ie Stabilität der Zentren, u. a. auch in der Ci-
ty/Innenstadt, sein (z. B. neuer Rewe-Markt am Roggenmarkt).
Zentren- und Standortsystem
Das Zentren- und Standortsystem ist eine wesentliche Grundlage für die planungsrechtliche Steue-
rung und Entwicklung des Einzelhandels und zentrenergänzender Nutzungen (z. B. Dienstleistungen,
Gastronomie). Im Zuge der Fortschreibung soll dieses System daraufhin überprüft werden, ob die
einzelnen Zentren und Standorte ihrer zugewiesenen Funktion gerecht werden oder ob Modif ikatio-
1 Quelle: Online-Monitor 2023, Handelsverband Deutschland, HDE
- 6 -
V/0433/2023
nen erforderlich sind. So gilt es u. a. zu prüfen, wie sich die drei linearen Hauptgeschäftsstraßen Wa-
rendorfer Str., Wolbecker Str. und Hammer Str. entwickelt haben, für die im Zuge der letzten Fort-
schreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (2018) die Funktion als Stadtteilzentrum (vor-
mals Stadtbereichszentrum) festgelegt wurde. Auch ist die Entwicklung der Nahversorgungslagen in
den Blick zu nehmen. Hier konnte z. B. die projektierte Nahversorgungslage „Hoher Heckenweg“
(nördlich Einmündung Markweg) in Rumphorst bisher nicht realisiert werden. Darüber hinaus ist die
Entwicklung der Sonderstandorte für den großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel zu ana-
lysieren. Gemäß Vorgabe des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (2018) sollen keine
neuen Sonderstandorte zusätzlich zu den bestehenden ausgewiesen werden, sondern eine Konzent-
ration auf die vorhandenen Standorte erfolgen. Gleichwohl liegen der Wirtschaftsförderung Münster
Anfragen aus dem Sektor großflächiger Gartencenter vor, die auf den bestehenden Standorten man-
gels zur Verfügung stehender Flächen nicht verortet werden können. In diesem Zusammenhang stellt
sich die Frage einer möglichen Erweiterung des Sonderstandortes Schifffahrter Damm / An der Klei-
mannbrücke (Fläche zwischen Schifffahrter Damm und der in Bau befindlichen B481n).
Rechtsgrundlagen
Bei der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind die rechtlichen Rahmenvorga-
ben auf Bundes- und Landesebene zu beachten und ebenfalls die aktuellen sowie relevanten Recht-
sprechungen zu reflektieren. Dies betrifft auch die aktuelle Rechtsprechung zur Dienstleistungsrichtli-
nie des Europäischen Gerichtshofes.2 Diese sieht vor, dass die Wettbewerbsfreiheit des Einzelhan-
dels nicht in unangemessenem Maße beschränkt werden darf. Entsprechend ist bei der Konzeptfort-
schreibung darauf zu achten, dass die Leitlinien für die Entwicklungen im Einzelhandel und von
Standortbereichen auf städtebaulichen Begründungen (zum Beispiel Schutz zentraler Versorgungs-
bereiche) aufgebaut sind und somit die Entwicklungen lenken und nicht begrenzen sollen. Darüber
hinaus ist am 31.12.2021 der aktualisierte Einzelhandelserlass für das Land Nordrhein -Westfalen
(NRW) in Kraft getreten, dessen Handlungsanweisungen für die Gestaltung des Einzelha ndels, ins-
besondere der Nahversorgung, bei der Konzeptfortschreibung zu berücksichtigen sind. Diesbezüglich
gilt es u. a. auch aktuelle Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichts NRW zu reflektieren, die
es den Kommunen erschweren, die Planung für großflächige Lebensmittelmärkte außerhalb zentraler
Versorgungsbereiche zu begründen.3
Fortwährende Krisen
Nicht zuletzt wird es bei der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts auch um die
Bewertung, soweit möglich, der erkennbaren Auswirkungen der ineinander übergehenden Krisen
(Covid-19-Pandemie etc.) auf die Zentren und den stationären Einzelhandel gehen. Diese Entwick-
lungen, die mit einer erheblichen Verunsicherung auf Seiten der Kundschaft, des Einzelhandels und
der Gastronomie sowie bei Investorinnen und Investoren einhergehen, haben zu sichtbaren Verände-
rungen in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren geführt. Das hieraus jedoch maßgebliche Ände-
rungen an der Zielrichtung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts mit dem Fokus auf der Innen-
stadtentwicklung, der Stärkung der Stadtteilzentren und vor allem auch der Sicherung der wohnortna-
hen Grundversorgung resultieren, ist eher nicht zu erwarten. Zur Vermeidung von langfristig nicht
korrigierbaren Fehlentwicklungen wird die Steuerungs- und Lenkungsfunktion des Konzepts weiter-
hin, ebenso wie die konsequente Anwendung des bauplanungsrechtlichen Instrumentariums im
Rahmen der Einzelhandelssteuerung, eine herausragende Bedeutung haben.
Beauftragung externer Fachbüros
Unter Würdigung der o. g. Sachverhalte bleibt festzuhalten, dass die Fortschreibung des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts erforderlich ist, um auch weiterhin eine rechtssichere, ganzheitliche und
2 vergleiche Appingedam-Urteil (EuGH 2018/44 zur Auslegung der Dienstleistungsrichtlinie – EuGH 2006/123)
3 vergleiche OVG NRW -Urteile (7 D 49/16.NE vom 26.02.2020, 7 D 291/21.NE vom 21.04.2023)
- 7 -
V/0433/2023
strategische sowie städtebaulich geordnete Einzelhandelsent wicklung in Münster sicherstellen zu
können. Für die Fortschreibung des Konzepts soll ein externes Fachbüro beauftragt werden. Die
Fortschreibung wird in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Münster und Münster Marketing
sowie unter Einbeziehung der relevanten behördlichen und institutionellen Akteure des Einzelhandels
in Münster erfolgen. Ebenso ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere auch als
Angebot an den Einzelhandel, die Gewerbetreibenden sowie die Immobilienbranche, in Anlehnung an
die Verfahren der Bauleitplanung (u. a. mehrwöchige Veröffentlichung des zu erarbeitenden Fort-
schreibungsentwurfes mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen) vorgesehen. Kern - und
Pflichtbestandteile der Fortschreibung werden die Analyse der Angebots- und Nachfragestrukturen,
die Überprüfung und Anpassung des Zentren- und Standortsystems sowie auch die Überprüfung der
Sortimentsliste sein. Es ist zudem absehbar, dass dem Thema der Nahversorgung eine Schwerpunkt-
funktion zukommen wird. Schl ussendliche Zielsetzung ist, dass der Rat das dann fortgeschriebene
Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6
Nr. 11 Baugesetzbuch beschließt.
Finanzmittel
Für die zu beauftragenden externen Leistungen - inhaltliche Erarbeitung der Fortschreibung des Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzepts sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung (Moderation und Dokumentati-
on von Informationsveranstaltungen etc., ggf. Konzeptionierung und Durchführung einer digitalen Be-
teiligung) - werden die Kosten auf 100.000 Euro geschätzt. Die Leistungen der Konzeptfortschreibung
und Öffentlichkeitsbeteiligung können getrennt vergeben, oder, bei Vorliegen entsprechender Refe-
renzen und Eignung, auch durch nur ein Fachbüro erbracht werden. Die Beauftragung externer Leis-
tungen erfolgt in 2024 (zeitlicher Vorlauf durch Ausschreibung der Leistungen).
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Karte Zentren- und Standortkonzeption (bestehendes Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Fort-
schreibung 2018)
Anlage_zur_Vorlage_V_0433_2023
384 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0433/2023 Erläuterung: die Karte zeigt die Zentren - und Standortkonzeption des bestehenden Einzelhandels - und Zentrenkonzepts (Fortschreibung 2018), die dunklen Pfeile weisen auf Standorte für die Neuansiedlung oder Weiterentwicklung von Nahversorgungsangeboten hin, die bei der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu berücksichtigen sind
Anlage A
3860 Zeichen
Anlage A zur V/0433/2023 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll die Verwaltung beauftragt werden, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Münster fortzuschreiben. Mit der Fortschreibung sollen erforderliche Neuausweisungen und Weiterentwicklungen von Standorten der Nah- und Grundversorgung in das Konzept integriert und dessen Zielsetzungen und Regelungen an die aktuellen Rahmenbedingen (z. B. Einwohner, Kaufkraft, Rechtsgrundlagen etc.) angepasst werden. Aufgrund der Komplexität und notwendigen fachlichen Expertise soll die Fortschreibung extern ausgeschrieben werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die Ziele Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft verfolgt. Die Einzelhandelsentwicklung ist eng mit der Attraktivität und Lebendigkeit der City ver- knüpft. Dabei steht der Einzelhandel sinnbildlich für die Marktplatzfunktion der Zentren. Ebenso ist ein für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbares Einzelhandelsangebot, insbesondere im Bereich der Nah- und Grundversorgung ein wesentlicher Faktor für die Wohn- und Lebensqualität und bietet zudem die Chance für soziale Kontakte und Teilhabe in der Stadtgesellschaft. Teilziele sind dabei die städtebaulich-funktionale Stärkung der Zentren (Innenstadt/City, Stadtbe- reichs- und Stadtteilzentren), die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung und die Ergänzung des Zentrensystems durch vorhandene Sonderstandorte für den nicht innenstadt- bzw. zentrenre- levanten Einzelhandel (z. B. Loddenheide). Der erste Schritt zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ist die Ausschrei- bung der erforderlichen gutachterlichen Leistung zur Erarbeitung des Konzepts. Nach heutigem Stand ist mit einem Abschluss der Fortschreibung mit Vorlage und Beratung des Endberichtes in der ersten Hälfte 2025 zu rechnen. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Für die externen Leistungen zur Erarbeitung der Konzeptfortschreibung sind 100.000 Euro veran- schlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sie ist erforderlich, um auch zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Einzelhan- dels auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) sicherzustellen und ist über den ange- strebten Ratsbeschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld Demografie grundsätzlich, da die Sicherung einer möglichst weitgehend fußläufig erreichbaren Nah- und Grundversorgung insbesondere für mobilitätseinge- schränkte und ältere Menschen von Bedeutung ist. Ebenso werden klimaschutzrelevante Aspekte unmittelbar berührt, da die Sicherung wohnortnaher Versorgungsstrukturen des Einzelhandels mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufgrund der Lagegunst der Angebots- standorte für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zur Reduzierung des motorisierten Indivi- dualverkehrs beiträgt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Kötterstraße
- Austermannstraße
- Steinfurter Straße
- Wolbecker Straße
- Hammer Straße
- Hoher Heckenweg
- Schifffahrter Damm
- Loddenheide
- Kirschgarten
- Roggenmarkt
- Osttor
- Markweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0433/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.09.2023
- Erstellt
- 18.07.2023 17:47