SV-2012/0031
Antrag der FDP-Fraktion vom 20. Mai 2012 betr. Datenschutz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2012/0031
2543 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2012/0031 Stadtverordneten-Fraktion Darmstadt FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Rheinstr. 22 64283 Darmstadt Darmstadt, 20.05.2012 Antrag: Datenschutz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: (1) Der Magistrat wird aufgefordert, die Sachbearbeiter des Meldeamts dahingehen zu sensibilisieren, die Menschen die sich Um- oder Anmelden auf die Möglichkeit hinzuweisen, der Weitergabe ihrer Personendaten zu widersprechen und ihnen direkt das entsprechende Formular mit den anderen Formularen bei der Um- bzw. Abmeldung auszuhändigen. (2) Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein Ausstieg aus dem ZEMA Portal beantragt werden kann. (3) Der Magistrat wird aufgefordert eine Aufstellung über die Kosten, die durch die Bereitstellung der Daten für das Portal entstehen, anzufertigen. (4) Der Magistrat wird aufgefordert einen jährlichen Datenschutzreport zu erstellen und diesen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Bericht muss u.a. eine detaillierte Auskunft über die Abfragen an das Melderegister der Stadt erhalten. Aufgegliedert in die einzelnen Rechtsgrundlagen (bis hin zu dem Absatz des jeweiligen Paragraphen), auf die sie sich beziehen. (5) Der Magistrat wird aufgefordert, die Meldebehörde anzuweisen bei Abfragen von Behörden, auch von solchen aus anderen Staaten der Europäischen Union, nach § 31 Abs. 1 HMG mehr als nur die Plausibilität der Anfrage prüfen. (6) Der Magistrat wird aufgefordert gemeinsam mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt Darmstadt Verfahrensvorschriften zu entwickeln für Abfragen von (nicht staatlichen Stellen) nach § 34 Abs. 2 und 3 HMG nach denen eine Prüfung auf das Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ abzulaufen hat. (7) Der Magistrat wird aufgefordert, dass für Abfragen nach § 34 Abs. 2 und 3 HMG eine Verpflichtungserklärung des Abfragenden für den dargelegten Abfragezweck eingeholt werden muss. (8) Der Magistrat wird aufgefordert, dass für Abfragen nach § 35 HMG in Zukunft eine Verpflichtungserklärung von den Abfragenden unterschrieben werden muss, welche sie zum Löschen der Daten gemäß dem jeweiligen Abschnitt des HMGs verpflichtet. (9) Der Magistrat wird aufgefordert, dass bei Abfragen nach § 35 HMG der Datenschutzbeauftragte der Stadt Darmstadt stichprobenartig überprüfen soll, ob die geforderte Löschung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sandra Klein Leif Blum, MdL Fraktionsvorsitzende Stadtverordneter
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Rheinstraße 22
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2012/0031
- Typ
- Antrag
- Datum
- 22.05.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00