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SV-2012/0031

Antrag der FDP-Fraktion vom 20. Mai 2012 betr. Datenschutz

Antrag 22.05.2012

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SV-2012/0031

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SV-2012/0031

2543 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2012/0031 
 
 
 
Stadtverordneten-Fraktion Darmstadt 
 
 
 
 
FDP Stadtverordnetenfraktion Darmstadt   Rheinstr. 22  64283 Darmstadt
 
 
 
Darmstadt, 20.05.2012 
 
 
Antrag: Datenschutz 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
 
(1) Der Magistrat wird aufgefordert, die Sachbearbeiter des Meldeamts dahingehen zu 
sensibilisieren, die Menschen die sich Um- oder Anmelden auf die Möglichkeit hinzuweisen, 
der Weitergabe ihrer Personendaten zu widersprechen und ihnen direkt das entsprechende 
Formular mit den anderen Formularen bei der Um- bzw. Abmeldung auszuhändigen. 
 
(2) Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein 
Ausstieg aus dem ZEMA Portal beantragt werden kann. 
 
(3) Der Magistrat wird aufgefordert eine Aufstellung über die Kosten, die durch die Bereitstellung 
der Daten für das Portal entstehen, anzufertigen. 
 
(4) Der Magistrat wird aufgefordert einen jährlichen Datenschutzreport zu erstellen und diesen 
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Bericht muss u.a. eine detaillierte Auskunft 
über die Abfragen an das Melderegister der Stadt erhalten. Aufgegliedert in die einzelnen 
Rechtsgrundlagen (bis hin zu dem Absatz des jeweiligen Paragraphen), auf die sie sich 
beziehen. 
 
(5) Der Magistrat wird aufgefordert, die Meldebehörde anzuweisen bei Abfragen von Behörden, 
auch von solchen aus anderen Staaten der Europäischen Union, nach § 31 Abs. 1 HMG 
mehr als nur die Plausibilität der Anfrage prüfen. 
 
(6) Der Magistrat wird aufgefordert gemeinsam mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt 
Darmstadt Verfahrensvorschriften zu entwickeln für Abfragen von (nicht staatlichen Stellen) 
nach § 34 Abs. 2 und 3 HMG nach denen eine Prüfung auf das Vorliegen eines „berechtigten 
Interesses“ abzulaufen hat. 
 
(7) Der Magistrat wird aufgefordert, dass für Abfragen nach § 34 Abs. 2 und 3 HMG eine 
Verpflichtungserklärung des Abfragenden für den dargelegten Abfragezweck eingeholt 
werden muss. 
 
(8) Der Magistrat wird aufgefordert, dass für Abfragen nach § 35 HMG in Zukunft eine 
Verpflichtungserklärung von den Abfragenden unterschrieben werden muss, welche sie zum 
Löschen der Daten gemäß dem jeweiligen Abschnitt des HMGs verpflichtet. 
 
(9) Der Magistrat wird aufgefordert, dass bei Abfragen nach § 35 HMG der 
Datenschutzbeauftragte der Stadt Darmstadt stichprobenartig überprüfen soll, ob die 
geforderte Löschung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. 
 
Sandra Klein  Leif Blum, MdL 
Fraktionsvorsitzende  Stadtverordneter

Beratungsverlauf (2)

TOP 17.1
TOP 18.1

Orte (1)

  • Rheinstraße 22

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0031
Typ
Antrag
Datum
22.05.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00