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SV-2025/0002

Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 24. Januar 2025 betr. Einrichtung, Schaffung weiterer Ortsbeiräte in Stadtteilen von Darmstadt

Antrag 27.01.2025

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SV-2025/0002

4719 Zeichen

Datum: 24.01.2025 
Vorlage-Nr. SV-2025/0002 
 
 
Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 24. Januar 2025 betr. Einrichtung, 
Schaffung weiterer Ortsbeiräte in Stadtteilen von Darmstadt 
 
 
 
 
Dipl. -Ing. Helmut Klett M esseler  Str. 9 D –64291 Darmstad t   
fraktion sbefrei t er S tad tverordn eter        06151 37 30 34    0160  976  642 91 E m ai l : h el m u t. kl ett@web . d e 
 
        Anerk. Energieberater 
 
 
 
  
 
 
            H. Klett Messeler Straße 9 64291 Darmstadt  
 
Büro der Stadtverordnetenversammlung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt  
 
Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 20. Februar 2025 
Einrichtung, Schaffung weiterer Ortsbeiräte in Stadtteilen von Darmstadt 
Beschlussvorschlag, -vorschläge: 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
1. Grundsatzbeschluss 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass weitere Ortsbeiräte zum 
bestehenden Ortsbeirat Wixhausen im Stadtgebiet von Darmstadt gemäß HGO §81 zu 
bilden, bzw. einzurichten sind  
2. Örtlichkeitsbezogene Einzelbeschlüsse 
2.1. Der Einrichtung eines Ortsbeirates im Stadtteil Arheilgen wird zugestimmt 
2.2. Der Einrichtung eines Ortsbeirates im Stadtteil Eberstadt wird zugestimmt 
2.3. Der Einrichtung eines Ortsbeirates in dem Stadtteil Kranichstein wird zugestimmt 
2.4. Der Einrichtung in weiteren Ortsteilen, die noch in deren örtlichen Abgrenzung und 
Bezeichnung zu bilden wären (z.B. Bessungen, Martinsviertel) wird grundsätzlich 
zugestimmt. 
3. Satzungsinhalte, Kompetenzen, Abgrenzung 
3.1. Die Geschäftsordnungen dieser Ortsbeiräte sind an denen der Stadt Frankfurt zu 
orientieren. In Bezug auf Zuständigkeiten, eigener Budgets sind diese vorbildlich 
(https://www.stvv.frankfurt.de/parlis/htmldocs/GO_OBR.pdf ) Die GO von Wixhausen 
ist dementsprechend anzupassen. 
3.2. Als Abgrenzung der Ortsbezirke nach 2.1 bis 2.2 gelten die Gemarkungsgrenzen, die 
vor der Eingliederung der Stadtteile in die Stadt Darmstadt bestanden haben.  
4. Organisatorisches und Zeitrahmen 
4.1. Der Magistrat, wird beauftragt ein Gremium zu bilden, das alle notwendigen 
Satzungsentwürfe und örtliche Festlegungen, ebenso die Anzahl der Mitglieder, für 
solche Ortsbeiräte zur Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung vorbereitet.

2 
4.2. Die Vorschläge sind so rechtzeitig der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung 
vorzulegen, dass die Ortsbeiratsmitglieder zeitgleich mit der Kommunalwahl im 
Frühjahr 2026 gewählt werden können. Dies bedingt auch die Berücksichtigung eines 
ausreichenden Zeitrahmens zur Aufstellung von Wahlvorschlägen.  
 
 
Erläuterungen:  
Die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse sollten frühzeitig darüber 
debattieren können, welche Ortsbeiräte gebildet und ggf. zusammengelegt werden. So z.B. 
Kranichstein gemeinsam mit Arheilgen oder weitere selbstständige Bezirke, wie z.B. 
Martinsviertel oder Bessungen. Der Antragsteller will dieser Diskussion nicht vorgreifen, jedoch 
dieser Grundsatzbeschluss nach Punkt 1. „ob überhaupt weitere Ortsbeiräte“ wäre zur 
Abstimmung zu stellen. Bei Ablehnung erübrigen sich die weiteren Abstimmungspunkte.:  
Da gemäß HGO die Wahlen zeitgleich mit den Kommunalwahlen stattzufinden haben, ist es 
notwendig, rechtzeitig dafür die Weichen zu stellen. Die Vorbereitung zu solchen Wahlen und 
die Aufstellung deren Bewerber und Bewerberinnen, oder Bewerbergruppen, bedingt längere 
Zeiträume. Deshalb muss diese Grundsatzentscheidung frühzeitig erfolgen. 
Die Wahl der Ortsbeiräte findet laut HGO parallel zu den Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt. 
Dementsprechend wäre die nächst früheste Möglichkeit zur Schaffung von Ortsbeiräten ab 
2026 möglich. Angesichts der anstehenden Wahlen im Frühjahr 2026 sind die wenigen Monate 
dringlich zu nutzen, um die legislativen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, 
dass die Wahl auch 2026 erfolgen kann. Dementsprechend ist auch die Hauptsatzung der 
Stadt Darmstadt anzupassen. 
 
Argumente für die Einrichtung weiterer Ortsbeiräte: 
1. Stärkere Bürgerbeteiligung: Ortsbeiräte ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich 
direkt in die Gestaltung ihres Wohnumfelds einzubringen. 
2. Unmittelbare Bürgernähe: Entscheidungen können auf kleinteiliger lokaler Ebene getroffen 
werden, was zu einer größeren Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt, 
Ihrem Stadtteil führt. 
3. Effizientere Verwaltung: Ortsbeiräte können bei der Lösung lokaler Probleme helfen und die 
Verwaltung entlasten. 
4. Beteiligung der Bürger: Die Bürgerinnen und Bürger sollten frühzeitig mit in die Sitzungen 
der neuen Ortsbeiräte eingebunden werden. 
 
Stadtverordneter  
24.01.2025 - Helmut Klett - fraktionsbefreit

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Punkt 21: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 24. Januar 2025 betr. Einrichtung, 
Schaffung weiterer Ortsbeiräte in Stadtteilen von Darmstadt 
 (V-Nr. SV-2025/0002) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
den Antrag abzulehnen. 
 
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (2)

TOP 21
TOP 28.1

Orte (2)

  • Luisenplatz 5a
  • Messeler Straße 9

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2025/0002
Typ
Antrag
Datum
27.01.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00