SV-2025/0002
Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 24. Januar 2025 betr. Einrichtung, Schaffung weiterer Ortsbeiräte in Stadtteilen von Darmstadt
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SV-2025/0002
4719 Zeichen
Datum: 24.01.2025
Vorlage-Nr. SV-2025/0002
Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 24. Januar 2025 betr. Einrichtung,
Schaffung weiterer Ortsbeiräte in Stadtteilen von Darmstadt
Dipl. -Ing. Helmut Klett M esseler Str. 9 D –64291 Darmstad t
fraktion sbefrei t er S tad tverordn eter 06151 37 30 34 0160 976 642 91 E m ai l : h el m u t. kl ett@web . d e
Anerk. Energieberater
H. Klett Messeler Straße 9 64291 Darmstadt
Büro der Stadtverordnetenversammlung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 20. Februar 2025
Einrichtung, Schaffung weiterer Ortsbeiräte in Stadtteilen von Darmstadt
Beschlussvorschlag, -vorschläge:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Grundsatzbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass weitere Ortsbeiräte zum
bestehenden Ortsbeirat Wixhausen im Stadtgebiet von Darmstadt gemäß HGO §81 zu
bilden, bzw. einzurichten sind
2. Örtlichkeitsbezogene Einzelbeschlüsse
2.1. Der Einrichtung eines Ortsbeirates im Stadtteil Arheilgen wird zugestimmt
2.2. Der Einrichtung eines Ortsbeirates im Stadtteil Eberstadt wird zugestimmt
2.3. Der Einrichtung eines Ortsbeirates in dem Stadtteil Kranichstein wird zugestimmt
2.4. Der Einrichtung in weiteren Ortsteilen, die noch in deren örtlichen Abgrenzung und
Bezeichnung zu bilden wären (z.B. Bessungen, Martinsviertel) wird grundsätzlich
zugestimmt.
3. Satzungsinhalte, Kompetenzen, Abgrenzung
3.1. Die Geschäftsordnungen dieser Ortsbeiräte sind an denen der Stadt Frankfurt zu
orientieren. In Bezug auf Zuständigkeiten, eigener Budgets sind diese vorbildlich
(https://www.stvv.frankfurt.de/parlis/htmldocs/GO_OBR.pdf ) Die GO von Wixhausen
ist dementsprechend anzupassen.
3.2. Als Abgrenzung der Ortsbezirke nach 2.1 bis 2.2 gelten die Gemarkungsgrenzen, die
vor der Eingliederung der Stadtteile in die Stadt Darmstadt bestanden haben.
4. Organisatorisches und Zeitrahmen
4.1. Der Magistrat, wird beauftragt ein Gremium zu bilden, das alle notwendigen
Satzungsentwürfe und örtliche Festlegungen, ebenso die Anzahl der Mitglieder, für
solche Ortsbeiräte zur Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung vorbereitet.
2
4.2. Die Vorschläge sind so rechtzeitig der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung
vorzulegen, dass die Ortsbeiratsmitglieder zeitgleich mit der Kommunalwahl im
Frühjahr 2026 gewählt werden können. Dies bedingt auch die Berücksichtigung eines
ausreichenden Zeitrahmens zur Aufstellung von Wahlvorschlägen.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse sollten frühzeitig darüber
debattieren können, welche Ortsbeiräte gebildet und ggf. zusammengelegt werden. So z.B.
Kranichstein gemeinsam mit Arheilgen oder weitere selbstständige Bezirke, wie z.B.
Martinsviertel oder Bessungen. Der Antragsteller will dieser Diskussion nicht vorgreifen, jedoch
dieser Grundsatzbeschluss nach Punkt 1. „ob überhaupt weitere Ortsbeiräte“ wäre zur
Abstimmung zu stellen. Bei Ablehnung erübrigen sich die weiteren Abstimmungspunkte.:
Da gemäß HGO die Wahlen zeitgleich mit den Kommunalwahlen stattzufinden haben, ist es
notwendig, rechtzeitig dafür die Weichen zu stellen. Die Vorbereitung zu solchen Wahlen und
die Aufstellung deren Bewerber und Bewerberinnen, oder Bewerbergruppen, bedingt längere
Zeiträume. Deshalb muss diese Grundsatzentscheidung frühzeitig erfolgen.
Die Wahl der Ortsbeiräte findet laut HGO parallel zu den Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt.
Dementsprechend wäre die nächst früheste Möglichkeit zur Schaffung von Ortsbeiräten ab
2026 möglich. Angesichts der anstehenden Wahlen im Frühjahr 2026 sind die wenigen Monate
dringlich zu nutzen, um die legislativen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen,
dass die Wahl auch 2026 erfolgen kann. Dementsprechend ist auch die Hauptsatzung der
Stadt Darmstadt anzupassen.
Argumente für die Einrichtung weiterer Ortsbeiräte:
1. Stärkere Bürgerbeteiligung: Ortsbeiräte ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich
direkt in die Gestaltung ihres Wohnumfelds einzubringen.
2. Unmittelbare Bürgernähe: Entscheidungen können auf kleinteiliger lokaler Ebene getroffen
werden, was zu einer größeren Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt,
Ihrem Stadtteil führt.
3. Effizientere Verwaltung: Ortsbeiräte können bei der Lösung lokaler Probleme helfen und die
Verwaltung entlasten.
4. Beteiligung der Bürger: Die Bürgerinnen und Bürger sollten frühzeitig mit in die Sitzungen
der neuen Ortsbeiräte eingebunden werden.
Stadtverordneter
24.01.2025 - Helmut Klett - fraktionsbefreit
anlage 1
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Punkt 21: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 24. Januar 2025 betr. Einrichtung, Schaffung weiterer Ortsbeiräte in Stadtteilen von Darmstadt (V-Nr. SV-2025/0002) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Luisenplatz 5a
- Messeler Straße 9
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2025/0002
- Typ
- Antrag
- Datum
- 27.01.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00