4034/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW- Einnahmen aus Werbenutzungsvertrag
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2- Vorlage1064_2021_Beantwortung_einer_Anfrage_Rat_bzw_HauptA_
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 23.03.2021 1064/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 23.03.2021 Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe DIE PARTEI betreffend „Werbeanlagen Stadt Köln" AN/0330/2021 Anfrage: Das Stadtbild Kölns ist geprägt von Werbung. Die unterschiedlichen Präsentationsformen reichen von Litfasssäulen über großflächige Plakate bis zu Flatscreens. Der öffentliche Raum wird zunehmend durch Werbetreibende in Anspruch genommen. Dazu stellt die Gruppe Die PARTEI folgende Fragen: 1. Mit welchen Unternehmen der Werbeindustrie bestehen hierzu vertragliche Beziehungen der Stadt Köln? 2. Wie viele Genehmigungen der Anlagen der Außenwerbung wurden für das Kölner Stadtgebiet an diese Unternehmen erteilt? 3. Inwiefern bestehen hinsichtlich der bestehenden Werbeflächen vertragliche Vereinbarungen mit den Werbetreibenden? 4. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln durch die bestehenden vertraglichen Verbindungen mit diesen Unternehmen? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Die Stadt hat das ausschließliche Recht zur Ausübung von Werberechten auf städtischen Flächen durch Abschluss des ab dem 01.01.2015 gültigen Werbenutzungsvertrages (WNV) an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) übertragen. Gemäß den Vertragsbestimmungen konnte SWK das Recht zur Wer- bung ganz oder teilweise an Konzessionäre vergeben oder von diesen ausüben lassen. SWK hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und die vertraglichen Rechte und Pflichten nach Durchführung ei- nes europaweiten Ausschreibungsverfahrens in zwei Losen an die Firmen Ströer KAW GmbH (Ströer) und Wall GmbH (Wall) vergeben. Zwischen der Stadt und den Konzessionären bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen, ferner bestehen keinerlei vertragliche Beziehungen über Werbung im öffentlichen Raum zwischen der Stadt und weiteren Unternehmen der Werbeindust- rie. Zu 2.: Die im Werbenutzungsvertrag vereinbarten Werbeträgerkontingente wurden weitestgehend ausge- schöpft. Die erteilten Sondernutzungserlaubnisse und Baugenehmigungen sind tabellarisch darge- stellt (siehe Anlage). 2 Zu 3.: Hinsichtlich der vorhandenen Werbeflächen bestehen zwischen der Stadt Köln und den Werbetrei- benden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen, siehe auch die Antwort zu Frage 1. Zu 4.: Die tatsächlichen Einnahmen für ein Vertragsjahr sind nach den Regelungen des WNV erst zum 31.05. des Folgejahres seitens SWK vorzulegen. Für das zuletzt schlussabgerechnete Jahr 2019 betrugen die Einnahmen der Stadt rund 4,8 Mio. Euro netto. Gez. Reker
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 18.11.2021 4034/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW- Einnahmen aus Werbenutzungsvertrag Die Bürgereingabe „Einnahmen aus Werbenutzungsvertrag“ vom 24.03.2021, die sich auf die Rats- vorlage 1064/2021 bezieht und für die bisher keine Verwaltungsvorlage erstellt wurde, wird hiermit dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Am 19.03.2013 hat der Rat über einen neuen Werbenutzungsvertrag entschieden. Bis dato lag die Zuständigkeit beim Dezernat II, das die vertraglichen und wirtschaftlichen Aspekte im Blick hatte. Nach dieser Entscheidung wurde die Zuständigkeit auf das damalig e Dezernat VI übertragen, bei dem das Bauverwaltungsamt (heute bei Dezernat III) zu dieser Zeit noch angesiedelt war. Hinter- grund war, dass dort in der Phase der Umsetzung des Vertrages mit der Ausgestaltung und Aufstel- lung der Werbeträger der Schwerpunkt der Aufgaben lag, in Finanzierungsfragen weiterhin unterstützt von Dezernat II. Eine neue Vergabe der Werberechte und die Vertragserstellung werden voraussicht- lich wieder in der Zuständigkeit des Finanzdezernates liegen. Gez. Dr. Ulrich Höver
1- Eingabe
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Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, basierend auf der Antwort aus der Anfrage 1064/2021 "Werbeanlagen Staft Köln" (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=100274) erschließt sich, dass der Stadt Köln für das Jahr 2019 Einnahmen von 2 4,8 Millionen Euro zugeflossen sind. Als Gegenwert können die Firmen Wall und Ströer dafür ca. 8600 Werbeanlagen in Köln bespielen. Heruntergerechnet steht damit den beiden o.g. Firmen eine Werbefläche für ca. 560 Euro im Jahr bzw. 11 Euro in der Woche zur Verfügung - und das über eine Laufzeit von 15 Jahren. Wenn man sich einmal die Werbekosten bei den o.g. beiden Anbietern anschaut, kommt man über die unterschiedlichen Werbeformate, konservativ geschätzt, auf eine Einnahme von mindestens 50 Euro je Werbeanlage am Tag. Summasummarum ergibt dies im Jahr mindestens eine Einnahme von 150 Millionen Euro für die Werbeflächen. Über die Laufzeit von 15 Jahren erhält die Stadt Köln also ca. 75 Millionen Euro, während die beiden Dienstleister ca. 2,2 Milliarden Euro (eher deutlich mehr) verdienen. Dieses Missverhältnis halte ich für absolut absurd und rege an, dass alle vertraglichen Möglichkeiten geprüft werden, damit die Einnahmen der Stadt Köln zukünftig (im bestehenden Vertrag) und dauerhaft (in Folgeverträgen) um mindestens das 15-fache erhöht werden. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4034/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.11.2021
- Erstellt
- 16.11.2021 12:25