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4034/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW- Einnahmen aus Werbenutzungsvertrag

Mitteilung Ausschuss 18.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 06.12.2021, TOP 3.1

2- Vorlage1064_2021_Beantwortung_einer_Anfrage_Rat_bzw_HauptA_

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Mitteilung Ausschuss

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1- Eingabe

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2- Vorlage1064_2021_Beantwortung_einer_Anfrage_Rat_bzw_HauptA_

2681 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 23.03.2021 
 1064/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 23.03.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe DIE PARTEI betreffend „Werbeanlagen Stadt 
Köln" 
AN/0330/2021 
Anfrage: 
 
Das Stadtbild Kölns ist geprägt von Werbung. Die unterschiedlichen Präsentationsformen reichen von 
Litfasssäulen über großflächige Plakate bis zu Flatscreens. Der öffentliche Raum wird zunehmend 
durch Werbetreibende in Anspruch genommen.  
Dazu stellt die Gruppe Die PARTEI folgende Fragen:  
 
1. Mit welchen Unternehmen der Werbeindustrie bestehen hierzu vertragliche Beziehungen der 
Stadt Köln? 
2. Wie viele Genehmigungen der Anlagen der Außenwerbung wurden für das Kölner Stadtgebiet 
an diese Unternehmen erteilt? 
3. Inwiefern bestehen hinsichtlich der bestehenden Werbeflächen vertragliche Vereinbarungen 
mit den Werbetreibenden? 
4. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln durch die bestehenden vertraglichen Verbindungen 
mit diesen Unternehmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
 
Die Stadt hat das ausschließliche Recht zur Ausübung von Werberechten auf städtischen Flächen 
durch Abschluss des ab dem 01.01.2015 gültigen Werbenutzungsvertrages (WNV) an die Stadtwerke 
Köln GmbH (SWK) übertragen. Gemäß den Vertragsbestimmungen konnte SWK das Recht zur Wer-
bung ganz oder teilweise an Konzessionäre vergeben oder von diesen ausüben lassen. SWK hat von 
diesem Recht Gebrauch gemacht und die vertraglichen Rechte und Pflichten nach Durchführung ei-
nes europaweiten Ausschreibungsverfahrens in zwei Losen an die Firmen Ströer KAW GmbH 
(Ströer) und Wall GmbH (Wall) vergeben. Zwischen der Stadt und den Konzessionären bestehen 
keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen, ferner bestehen keinerlei vertragliche Beziehungen 
über Werbung im öffentlichen Raum zwischen der Stadt und weiteren Unternehmen der Werbeindust-
rie. 
 
Zu 2.: 
 
Die im Werbenutzungsvertrag vereinbarten Werbeträgerkontingente wurden weitestgehend ausge-
schöpft. Die erteilten Sondernutzungserlaubnisse und Baugenehmigungen sind tabellarisch darge-
stellt (siehe Anlage).

2 
 
Zu 3.: 
 
Hinsichtlich der vorhandenen Werbeflächen bestehen zwischen der Stadt Köln und den Werbetrei-
benden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen, siehe auch die Antwort zu Frage 1. 
 
Zu 4.: 
 
Die tatsächlichen Einnahmen für ein Vertragsjahr sind nach den Regelungen des WNV erst zum 
31.05. des Folgejahres seitens SWK vorzulegen. Für das zuletzt schlussabgerechnete Jahr 2019 
betrugen die Einnahmen der Stadt rund 4,8 Mio. Euro netto. 
 
Gez. Reker

Mitteilung Ausschuss

1292 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  18.11.2021 
 4034/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW- Einnahmen aus Werbenutzungsvertrag 
Die Bürgereingabe „Einnahmen aus Werbenutzungsvertrag“ vom 24.03.2021, die sich auf die Rats-
vorlage 1064/2021 bezieht und für die bisher keine Verwaltungsvorlage erstellt wurde, wird hiermit 
dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. 
Am 19.03.2013 hat der Rat über einen neuen Werbenutzungsvertrag entschieden. Bis dato lag die 
Zuständigkeit beim Dezernat II, das die vertraglichen und wirtschaftlichen Aspekte im Blick hatte. 
Nach dieser Entscheidung wurde die Zuständigkeit auf das damalig e Dezernat VI übertragen, bei 
dem das Bauverwaltungsamt (heute bei Dezernat III) zu dieser Zeit noch angesiedelt war. Hinter-
grund war, dass dort in der Phase der Umsetzung des Vertrages mit der Ausgestaltung und Aufstel-
lung der Werbeträger der Schwerpunkt der Aufgaben lag, in Finanzierungsfragen weiterhin unterstützt 
von Dezernat II. Eine neue Vergabe der Werberechte und die Vertragserstellung werden voraussicht-
lich wieder in der Zuständigkeit des Finanzdezernates liegen. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

1- Eingabe

1455 Zeichen

Sehr geehrter Herr Derichsweiler, 
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden, 
basierend auf der Antwort aus der Anfrage 1064/2021 "Werbeanlagen Staft Köln" 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=100274) erschließt sich, dass 
der Stadt Köln für das Jahr 2019 Einnahmen von 2 
4,8 Millionen Euro zugeflossen sind. Als Gegenwert können die Firmen Wall und Ströer dafür 
ca. 8600 Werbeanlagen in Köln bespielen. 
Heruntergerechnet steht damit den beiden o.g. Firmen eine Werbefläche für ca. 560 Euro im 
Jahr bzw. 11 Euro in der Woche zur Verfügung - und das über eine Laufzeit von 15 Jahren. 
Wenn man sich einmal die Werbekosten bei den o.g. beiden Anbietern anschaut, kommt 
man über die unterschiedlichen Werbeformate, konservativ geschätzt, auf eine Einnahme 
von mindestens 50 Euro je Werbeanlage am Tag. 
Summasummarum ergibt dies im Jahr mindestens eine Einnahme von 150 Millionen Euro für 
die Werbeflächen. Über die Laufzeit von 15 Jahren erhält die Stadt Köln also ca. 75 Millionen 
Euro, während die beiden Dienstleister ca. 2,2 Milliarden Euro (eher deutlich mehr) 
verdienen. 
Dieses Missverhältnis halte ich für absolut absurd und rege an, dass alle vertraglichen 
Möglichkeiten geprüft werden, damit die Einnahmen der Stadt Köln zukünftig (im 
bestehenden Vertrag) und dauerhaft (in Folgeverträgen) um mindestens das 15-fache erhöht 
werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

06.12.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4034/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.11.2021
Erstellt
16.11.2021 12:25