Mandari Insight

V/1023/2005

13. Änderung FNP - Abschließender Beschluss

Vorlage 08.12.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 42.3.1

V-1023-2005-Anlage_2-Plan.pdf

· application/pdf

Ansehen

V-1023-2005-Anlage_1-Begründung.pdf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-1023-2005-Anlage_2-Plan.pdf

535 Zeichen

f z Anlage 2
Bisherige Darstellung j zur Vorlage Nr. 1023/2005

Flächen für den Gemeinbedarf
Schule

I MÜNSTER

Grünflächen Parkanisge [E] Spielbereich A te Stadtplanungsamt

en (@p) Pumpwerk ® Regenrückhaltebecken Plan zur 13. Änderung
des fortgeschriebenen

Flächen für vorwiegend flächenhafte Maß- Fläch 9 |

nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- ac ennutzungsp anes

wicklung von Boden;Natur und Landschaft n
N

® | Landschafts- „0° Überschwem- ee
== schutzgebiet rue mungsgebiet M.: 1:15.000

Wohnbaufläche

Stand: 23.02.2005

V-1023-2005-Anlage_1-Begründung.pdf

34662 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1023/2005 
 
 
B e g r ü n d u n g 
zur 13. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
der Stadt Münster für den Bereich Angelmodde 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungspl anes sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen zur geringfügigen Ausweitung der Wo hnbaufläche im Bereich westlich der 
Grundstücke Uferstraße 8 – 14 und zur Anpassung der  Darstellungen im Bereich östlich 
Twenhövenweg geschaffen werden. 
 
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP ) wird der Bebauungsplan Nr. 495: 
Angelmodde – Werse / Uferstraße aufgestellt. Durch diesen Bebauungsplan soll im An- 
schluss an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr . 357 eine Erweiterung der vorhande- 
nen Wohnbaufläche um vier Grundstücke ermöglicht we rden. Der wirksame Flächennut- 
zungsplan stellt den Änderungsbereich als Grünfläch e mit der Zweckbestimmung Parkanla- 
ge dar. Die Fläche liegt innerhalb des Landschaftsp lanes „Werse“, innerhalb des Land- 
schaftsschutzgebietes „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ 
sowie in der Talaue der Werse. Die geplante Darstel lung als Wohnbaufläche wird nach Wes- 
ten durch die aktuelle Abgrenzung des Überschwemmun gsgebietes (HQ-100-Linie) entlang 
der Werse begrenzt. 
 
Im Rahmen des Umweltberichts zur vorliegenden Fläch ennutzungsplan-Änderung ist gem. 
der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (Ba uGB) auch zu untersuchen, ob an- 
derweitige Planungsmöglichkeiten in Betracht kommen , wobei die Ziele und der räumliche 
Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind. 
Hierzu besteht aus städtebaulicher Sicht folgende Ausgangssituation: 
 
Angelmodde-Dorf 
Der wirksame Flächennutzungsplan enthält im Stadtte il Angelmodde als einzige noch ver- 
fügbare Wohnbauflächenreserve eine Fläche am östlic hen Ortsrand des Ortsteils Angelmod- 
de- Dorf: Östlich Twenhövenweg, südlich Brandhovewe g/Westfälische Landeseisenbahn 
(WLE) und  westlich der geplanten Ortsumgehung Wolb eck (L 585n). Da für diese Fläche 
zurzeit bereits der Bebauungsplan Nr. 474 „Östlich Twenhövenweg“ aufgestellt wird, kommt 
diese Fläche als zu betrachtende anderweitige Planungsmöglichkeit nicht in Betracht. 
 
Angelmodde-West 
Der Gebietsentwicklungsplan – Teilabschnitt Münster land – enthält im Ortsteil Angelmodde-
West nördlich der Homannstraße, östlich Birkenheide , eine Siedlungsflächenreserve, die als 
Wohnsiedlungsbereich dargestellt ist; diese Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan 
bislang nicht als Wohnbaufläche dargestellt. Die Aufnahme dieser Fläche als Wohnbaufläche 
in den Flächennutzungsplan war 1999 im Rahmen des V erfahrens zur Fortschreibung des 
Flächennutzungsplans bereits angedacht, wurde jedoc h wegen vorgetragener Bedenken 
sowie u. a. mit Rücksicht auf Ziele der Landschafts planung und der Grünordnung nicht voll- 
zogen. 
Der parallel zur vorliegenden Änderung des Flächenn utzungsplans in Aufstellung befindliche 
Bebauungsplan Nr. 495 verfolgt das Ziel, den besteh enden Siedlungsansatz im Ortsteil An- 
gelmodde-Dorf um 4 Baugrundstücke geringfügig auszuweiten und abzurunden. 
Die Fläche an der Homannstraße ist hinsichtlich der  Dimensionierung mit dem im Bebau- 
ungsplan Nr. 495 verfolgten Ziel nicht vergleichbar , sondern erheblich größer. Die Werse ist 
die natürliche Zäsur zwischen den Ortsteilen Angelm odde-Dorf und Angelmodde-West. Der 
vorliegende Bebauungsplan Nr. 495 beabsichtigt eind eutig die Schaffung von Wohnraum im 
Ortsteil Angelmodde-Dorf. Die Fläche an der Homanns traße im Ortsteil Angelmodde-West

2 
stellt daher unter Berücksichtigung der Ziele des B ebauungsplans Nr. 495 keine realistische 
anderweitige Planungsalternative dar. 
 
Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächennutz ungsplans werden zusätzlich einige 
Anpassungen zu den Darstellungen des wirksamen Fläc hennutzungsplans vorgenommen, 
die sich im Wesentlichen aus dem in Aufstellung bef indlichen Bebauungsplan Nr. 474: An- 
gelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg ergeben: 
• Das Planzeichen für den Schulstandort der ehemalig en, inzwischen abgerissenen 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule wird herausgenommen, 
• das Planzeichen für das geplante Regenrückhaltebec ken für die Wohnbaufläche öst- 
lich Twenhövenweg wird in nördliche Richtung verschoben, 
• die landwirtschaftliche Fläche zwischen dem geplan ten Wohngebiet östlich Twenhö- 
venweg und dem voraussichtlichen Trassenverlauf der Umgehungsstraße Wolbeck (L 
585n) wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur  Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft für vorwiegend fläc henhafte Maßnahmen darge- 
stellt; 
• zudem erfolgt durch die Darstellung eines entsprec henden Planzeichens die Stand- 
ortsicherung für einen Spielbereich A im Übergangsb ereich zwischen der geplanten 
Wohnbaufläche und der Fläche für Maßnahmen zum Schu tz, zur Pflege und zur Ent- 
wicklung von Boden, Natur und Landschaft. 
 
2. Änderungsbereich 
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung betrifft einze lne Teilbereiche innerhalb der Ortslage 
Angelmodde-Dorf. 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan 
Gemäß dem wirksamen Gebietsentwicklungsplan – Teila bschnitt Münsterland – bildet der 
Änderungsbereich den Übergangsbereich zwischen eine m dargestellten Wohnsiedlungsbe- 
reich und dem als Agrarbereich dargestellten angren zenden Freiraum der Werseaue. Dieser 
Freiraum ist als „Bereich zum Schutz für der Natur“ gekennzeichnet, überlagert mit der Funk- 
tion „Erholungsbereich“. 
Mit der Bezirksplanungsbehörde bei der Bez.-Reg. Mü nster wurde zur Frage der Vereinbar- 
keit der Darstellung der in Rede stehenden Fläche im FNP als Wohnbaufläche mit den Zielen 
der Raumordnung und Landesplanung das Ergebnis erzi elt, dass für eine FNP-Änderung im 
Bereich Uferstraße, bzgl. der Anpassung der bauleit planerischen Zielplanung (FNP- Ände- 
rung) an die Ziele der Raumordnung und Landesplanun g seitens der Bezirksplanungsbehör- 
de keine Probleme gesehen werden, sofern die baulei tplanerische Zielplanung mit den Be- 
langen des vorbeugenden Hochwasserschutzes vereinbar ist. 
 
3.2 Prüfauftrag zur Bauleitplanung 
Im Zusammenhang mit dem abschließenden Beschluss über den Entwurf zur Fortschreibung 
des Flächennutzungsplans (Vorlage 325/2003 E1) hatt e der Rat der Stadt Münster am 
16.07.2003 unter Beschlusspunkt 5.2 auch folgenden Prüfauftrag beschlossen: 
"Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der  Vorprüfverfahren ggf. ... weitere Ein- 
zeländerungsverfahren zum FNP sowie ggf. erforderli che Änderungsverfahren zum Ge- 
bietsentwicklungsplan (GEP) einzuleiten, u.a. 
-  zur Darstellung des Grundstücks Uferstraße 6 in Angelmodde-Dorf (Flur 6, Flurstück 
33) als zusätzliche Wohnbaufläche". 
Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine nicht überwi ndbar erscheinenden, entgegenstehen- 
den Belange gegen die Darstellung einer neuen Wohnb aufläche für das Flurstück 33 gese- 
hen werden.

3 
3.3 Landschaftsschutzgebiet 
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ sowie in 
einem Landschaftsschutzgebiet. Es erfolgt eine Rück nahme des Landschaftsschutzgebietes 
für den Bereich der neu dargestellten Wohnbaufläche. 
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein 
Flächennutzungsplan keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschutzverordnung 
bzw. den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebie ts (LSG) oder sonstiger Satzungen, 
z.B. einem Landschaftsplan (LP), widersprechen; and erenfalls wäre die Genehmigung des 
FNP gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Ver stoßes gegen sonstige Rechtsvor- 
schriften zu versagen. 
Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP m üssen daher das entgegenstehende 
LSG und die Zielaussagen des LP aufgehoben bzw. zurückgenommen werden. 
 
Die sich aus dem o. g. Urteil des BVerwG ergebende Problematik des zu harmonisierenden 
planungsrechtlichen Verhältnisses von neu dargestel lten Siedlungsflächenausweisungen im 
FNP und der entsprechenden Anpassung von Landschaft sschutzgebietsverordnungen und 
Festsetzungen von Landschaftsplänen sind in einem A bstimmungstermin Ende Januar 2003 
mit der Bezirksregierung Münster, u.a. mit Vertrete rn der Unteren und Höheren Landschafts- 
behörde, erörtert und das zu praktizierende Verfahr en mit nachfolgendem Ergebnis abge- 
stimmt worden. Hinsichtlich der Änderungsbedarfe de r Landschaftspläne wurde auf § 29 
Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG) NRW in analoger Anwen dung zum § 42a LG verwiesen, in 
dem im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des FNP ei ne Erklärung des Trägers der 
Landschaftsplanung mit der Aussage vorgelegt wird, dass dieser in einem nachfolgenden 
Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan den e ntsprechenden, dem jeweiligen Land- 
schaftsplan entgegenstehenden Festsetzungen des Beb auungsplans nicht widersprechen 
wird. 
Träger der Landschaftsplanung in der kreisfreien Stadt Münster ist der Rat der Stadt. 
 
4. Änderungsinhalte 
4.1 Wohngebiet 
Das vorhandene Wohngebiet im Bereich der Uferstraße  (Bebauungsplan Nr. 357 „Angel-
modde – Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße “) wird im Bereich der Parzelle Nr. 33 
(Flur 6, Gem. Angelmodde) in Richtung Werse geringf ügig erweitert. Die Fläche, die im wirk- 
samen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zw eckbestimmung Parkanlage darge- 
stellt ist, wird zu einer Wohnbaufläche umgewidmet. 
 
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbesti mmung Schule 
Das Planzeichen für den Schulstandort der ehemalige n Fürstin-von-Gallitizin - Schule wird 
herausgenommen. Das Gebäude wurde bereits 1999 abge rissen. Im Impulsprogramm An-
gelmodde-Dorf (Vorlage Nr. 106/2003) wurde der Vors chlag unterbreitet, das ehemalige 
Schulgelände als gestaltete Grünfläche bzw. Grünanl age ggf. mit einigen Parkmöglichkeiten 
für Kirchgänger und Friedhofsbesucher zu gestalten, was zwischenzeitlich umgesetzt wurde. 
 
4.3 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereic h A 
Der aktuelle Entwurf des im Aufstellungsverfahren b efindlichen Bebauungsplans Nr. 474 
„Angelmodde – Wohngebiet östlich Twenhövenweg“ weis t östlich der geplanten Wohnbau-
fläche und westlich der Trasse der geplanten Umgehu ngsstraße Wolbeck (L 585n) eine Flä- 
che für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung vo n Boden, Natur und Landschaft auf, 
während der wirksame FNP hier Flächen für die Landw irtschaft darstellt. Im Übergangsbe- 
reich zwischen dem geplanten Wohngebiet östlich Twe nhövenweg und der Fläche für Aus- 
gleichsmaßnahmen wird im B-Plan-Entwurf ein Spielbe reich A ausgewiesen. Diese beiden 
Abweichungen hinsichtlich der geplanten Festsetzung en des Bebauungsplans zu den Dar- 
stellungen des wirksamen FNP werden nun im FNP berü cksichtigt und entsprechend ange- 
passt.

4 
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung 
– Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken – 
Das erforderliche Regenrückhaltebecken für das gepl ante Wohngebiet östlich des Twenhö- 
venweges wird in nördliche Richtung in den Bereich südlich der Straße Am Angelkamp ver- 
schoben. Auch diese Abweichung enthält der Entwurf des B-Plans Nr. 474. 
 
4.5 Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen z um Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
Die landwirtschaftliche Fläche zwischen dem geplant en Wohngebiet östlich Twenhövenweg 
und der geplanten Umgehungsstraße wird im Rahmen de r Änderung des Flächennutzungs-
plans als Fläche für vorwiegend flächenhafte Maßnah men zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt (siehe Kap. 4.3). 
 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2a BauGB 
5.1 Rahmen / Hinweise zur Durchführung der Umweltpr üfung 
Im Jahr 2004 wurden in das Baugesetzbuch europarech tliche Vorgaben integriert, die u. a. 
für die Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 1 (6) Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB die Durchführung 
einer Umweltprüfung vorsehen, in der die mit der be absichtigen Planung voraussichtlich ver- 
bundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Die Ergebnisse der Umwelt- 
prüfung werden im vorliegenden Umweltbericht als Be standteil der Begründung zur Ände- 
rung des Flächennutzungsplans dokumentiert. 
Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten or ientiert sich der Umweltbericht an den 
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erford erlichen Informationen traten nicht auf. 
Bezüglich detaillierterer Erläuterungen zu den einz elnen Schutzgütern wird auf den Umwelt- 
bericht zum Bebauungsplan Nr. 495: Angelmodde – Wer se / Uferstraße verwiesen, der pa- 
rallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird. 
 
5.2 Kurzdarstellung der Planung 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 495 soll  die Errichtung von einigen Wohnge- 
bäuden rückwärtig der bestehenden Bebauung an der U ferstraße einschließlich Zufahrt pla- 
nungsrechtlich ermöglicht werden. Die räumliche Ausdehnung des Wohngebiets wird von der 
Grenze des Überschwemmungsgebiets der Werse nach We sten begrenzt. Art und Maß der 
baulichen Nutzung entsprechen dem angrenzenden Beba uungsplan Nr. 357. Die im Über- 
schwemmungsgebiet gelegenen Flächen sollen dem Ausg leich des mit der Entwicklung des 
Wohngebiets verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft dienen. 
Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung schafft  die für die Aufstellung des Bebau-
ungsplans erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen. 
 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
• Tiere und Pflanzen sowie Landschaft 
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesnaturschutzgesetz, im 
Landschaftsgesetz NW und in den entsprechenden Para graphen des Baugesetzbuches vor- 
gegeben. 
 
• Boden und Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodens chutzgesetzes, die Bodenschutz- 
klausel des Baugesetzbuches, das Wasserhaushaltsges etz sowie das Landeswassergesetz 
die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. 
 
• Luft und Klima 
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind  die Vorgaben des Bundesimmissions- 
schutzgesetzes und der „Technischen Anleitung (TA) Luft“ zu beachten. Indirekt enthalten 
auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Landschaft sgesetz NW über die darin enthalte- 
nen Aussagen zum Schutz von Biotopen Vorgaben für den Klimaschutz.

5 
• Landschafts- und Ortsbild 
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesnaturschutzgesetz, dem 
Landschaftsgesetz NW und in den entsprechenden Para graphen des Baugesetzbuches vor- 
gegeben. 
 
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Die Berücksichtigung von Belangen der Bau- oder Bod endenkmalpflege ist in den Bestim- 
mungen des Denkmalschutzgesetzes NW geregelt. 
 
5.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprog nose 
• Mensch 
Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzun gsplan derzeit als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Östlich gre nzen die Wohnbauflächen des Orts- 
teils Angelmodde-Dorf an. Ungefähr mittig verläuft die Grenze des Überschwemmungsgebie- 
tes der Werse. 
Die Erholungsfunktion der Grünfläche am Ostufer der  Werse bleibt auch mit der geänderten 
Darstellung des Flächennutzungsplans noch in einer Größenordnung erhalten, die die Di- 
mensionierung der nördlich wie östlich anknüpfenden  Grünflächen entlang der Werse über- 
trifft. 
Die Neudarstellung einer Wohnbaufläche berücksichti gt das Überschwemmungsgebiet, so 
dass im Rahmen der planungsrechtlichen Relevanz kei ne Überschwemmungsereignisse der 
Wohnbaufläche zu erwarten sind. 
Beeinträchtigungen des Menschen sind auf dieser Planungsebene somit nicht zu erwarten. 
 
• Biotoptypen und Fauna 
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans  (LP 1) „Werse“, der 
in diesem Bereich die gesamte freie Landschaft eins chließlich des Werselaufs umfasst. Die 
Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als En twicklungsziel die „Anreicherung einer 
im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit glieder nden und belebenden Elementen“. Als 
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme se tzt der Landschaftsplan beiderseits 
im Werse- Uferbereich die Anpflanzung von Ufergehöl zen fest, wobei sich die östlich der 
Werse gelegene Pflanzung innerhalb des Änderungsber eichs befindet. Die Pflanzung wurde 
in der Vergangenheit bereits realisiert. 
Als besonders geschützte Teile von Natur und Landsc haft i.S.d. §§ 19 ff LG NW weist der 
Landschaftsplan im Änderungsbereich und seiner nähe ren Umgebung folgende Bereiche 
aus: 
• Der Änderungsbereich liegt im Randbereich des gem.  § 21 LG NW festgesetzten Land- 
schaftsschutzgebiets „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergar- 
ten“. 
• Naturdenkmale (jeweils alte Stieleichen) gem. § 22  LG NW befinden sich nördlich, außer- 
halb des Änderungsbereichs nordwestlich und nordöst lich der Fußgängerüberführung ü- 
ber die Werse in Verlängerung der Gallitzinstraße. 
Das Planwerk Grünordnung Münster  übernimmt das Landschaftsschutzgebiet des Land- 
schaftsplans in das „Zielkonzept  Naturraum“, zusätzlich versehen mit den Darstellungen „Si- 
cherung und Entwicklung von Niederungs- und Uferber eichen“ und „Aufnahme in den 
Schwerpunktbereich Werse/Ems mit besonderer ökologischer Bedeutung“. 
In der Themenkarte „Grünsystem, Freiraumkonzept, Vo rrangflächen zur Freiraumsicherung“ 
ist der Änderungsbereich im Randbereich des Grünzug s „Lütkenbeck-Loddenbach“ darge- 
stellt. Innerhalb dieses Grünzugs liegen Vorrangflä chen zur Freiraumsicherung, d.h. Freiflä- 
chen, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen. 
Entsprechend den Vorgaben der genannten Themenkarte n führt der „Maßnahmenplan“ den 
Änderungsbereich als Bestandteil einer die Werse be gleitenden Freifläche mit vorrangiger 
ökologischer Bedeutung auf, verbunden mit Maßnahmen  der „Aufwertung von Niederungs- 
und Uferbereichen im Sinne des ökologischen Entwicklungsziels“.

6 
Als informelles Planwerk stellt der Umweltplan  der Stadt Münster für den Stadtteil Angel- 
modde - und somit für den Änderungsbereich - folgende Situation bzw. Funktionen dar: 
• Klimarelevante Bebauungsgrenze am westlichen Ortsr and 
• Lage am Rand eines Schutzgebiets (LSG) 
• Sensible Lage im Bereich mehrerer wichtiger Auenrä ume (Werse, Angel) mit z. T. sehr 
dichter, heranrückender Bebauung 
• Funktionsgebiet Gewässer, Auenraum der Werse 
• Klimafunktionsraum (Kaltluftentstehungsgebiet) 
 
Als relevante Entwicklungsziele nennt der Umweltplan: 
• Leitmodell Umwelt: Lage im südlichen Freiraum (Sch utzraum) 
• Berücksichtigung der bodenökologischen Extremstand orte 
• Funktionsgebiet Gewässer-/Auenschutz 
• Wiederherstellung der Auenräume von Werse und Ange l mit Uferstreifen mit möglichst 
über 30 m Breite (Mündungsbereich) sowie von Erdelbach und Vornholtgraben (bis 30 m) 
• Siedlungsentwicklung nur als Innenentwicklung mögl ich (Auenschutz) 
• Freihalten des Landschaftsraumes zwischen Angelmod de und Wolbeck sowie Angel-
modde und Zentrum 
 
Die hochwertigsten Strukturen im Änderungsbereich b ilden die Uferstreifen der Werse. Das 
überwiegend im Änderungsbereich vorkommende Grünlan d und die umliegenden Gartenflä- 
chen sind als mittelwertig zu bezeichnen. 
Von der Darstellung einer Wohnbaufläche sind das Gr ünland und in den Änderungsbereich 
hineinragende Gehölze der angrenzenden Gartenfläche n betroffen. Die Darstellung einer 
Grünfläche mit Ausgleichsfunktion innerhalb des Übe rschwemmungsgebiets führt zu einer 
Aufwertung der Biotopstrukturen. 
Faunistische Besonderheiten sind im Änderungsbereich nicht bekannt und nicht zu erwarten. 
In den angrenzenden Bereichen ist insbesondere die Werse als Lebensraum für die Fauna 
zu nennen, vor allem als potenzieller Nahrungsraum für u. a. Wasserfledermaus und Eisvo- 
gel, als Lebensraum für Wasservögel und für die Fis chfauna. Während der Bautätigkeiten 
sind Störungen der Fauna der umliegenden Gärten sow ie im Wersebereich zu erwarten. 
Aufgrund der geringen Größe der neuen Wohnbaufläche  und der vorgesehenen Aus- 
gleichsmaßnahmen in der Grünfläche mit Pufferwirkun g ist jedoch nicht von einer nachhalti- 
gen Störung der Fauna im Wersebereich auszugehen. D ie Aufwertung der Biotopstrukturen 
in der Ausgleichsfläche durch Nutzungsextensivierun g führt zu einer Aufwertung der Nah- 
rungsfunktion für Vögel und Insekten. 
Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird die Rücknahme des Landschaftsschutz-
gebietes auf die Überschwemmungsgebietsgrenze erfor derlich. Aufgrund der Kleinflächigkeit 
der neuen Wohnbaufläche, verbunden mit der Randlage im Landschaftsschutzgebiet und der 
mittleren ökologischen Wertigkeit, ist die vorgeseh ene Änderung des Flächennutzungsplans 
– auch im Hinblick auf die in den genannten Planwerken aufgeführten Ziele – vertretbar. Dies 
auch vor dem Hintergrund, dass mit der benachbarten  Grünfläche eine räumlich und funktio- 
nal geeignete Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung steht. Die konkrete Regelung 
der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im R ahmen der Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 495 „Angelmodde – Werse/Uferstraße", die parallel zur Änderung des FNP er- 
folgt.  
 
• Boden 
Der dem Änderungsbereich unterliegende Braune Auenb oden, z. T. Auenbraunerde, weist 
insgesamt eine mittlere Wertigkeit auf und ist nicht als schutzwürdiger Boden einzustufen. 
Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist eine Entnah me, Umlagerung und Versiegelung ei- 
nes derzeit offenen Bodens verbunden. Unter der Grü nfläche mit Ausgleichsfunktion werden 
die bestehenden Bodenverhältnisse langfristig aufge wertet, weil die entsprechenden Aus- 
gleichsmaßnahmen auch Verbesserungen im Untergrund bewirken werden.

7 
Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetzbuches (sparsamer und 
schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzba rmachung von Flächen, Nachver-
dichtung, Innenentwicklung und Begrenzung der Boden versiegelung) werden mit der klein- 
flächigen Entwicklung und der Arrondierung an einen  bestehenden Siedlungsbereich weitge- 
hend berücksichtigt. 
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bod en sind mit der Änderung des Flä- 
chennutzungsplans nicht zu erwarten. 
• Grundwasser 
Der Änderungsbereich und sein Umfeld liegen weder i nnerhalb eines Wasserschutzgebiets 
noch innerhalb des für die Wasserversorgung wichtigen Münsterländer Kiessandzugs. 
Unter dem Braunen Auenboden schwankt der Grundwasse rstand stark zwischen 8 – 20 dm 
unter Flur, wahrscheinlich korrelierend mit dem Was serstand der Werse. Aufgrund der gerin- 
gen bis mittleren Filterfunktion des aufliegenden B odens ist hier von einer mittleren bis ho- 
hen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen auszugehen. Gemäß 
Umweltkataster der Stadt Münster trägt der von der Werse beeinflusste Bereich des Auen- 
bodens mit einer Rate von <100 mm/a lediglich unter geordnet zur Grundwasserneubildung 
bei. 
Das Schutzgut Grundwasser ist aufgrund der kleinflä chigen Versiegelung lediglich gering be- 
troffen. Unter der Ausgleichsfläche ist von einer A ufwertung der Grundwasserverhältnisse 
auszugehen, weil im Zuge der Nutzungsextensivierung  bzw. -einstellung der Schadstoffein- 
trag vermindert werden wird. 
Die Vorgaben des § 51a LWG werden bei der Entwässer ung der zukünftig in der Wohnbau-
fläche entstehenden versiegelten Bereiche berücksic htigt, so dass erhebliche Umweltauswir- 
kungen auf das Schutzgut Grundwasser mit der Änderu ng des Flächennutzungsplans nicht 
zu erwarten sind. 
 
• Oberflächengewässer 
Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Unmittelbar angrenzend 
verläuft das Oberflächengewässer II. Ordnung „Werse“.  
In diesem Abschnitt ist die Werse als ein mäßig tie fes, breites Fließgewässer gewässertypo- 
logisch als Niederungsbach zu bezeichnen. Die Gewäs sergüte beträgt II bis II-III, die Struk- 
turgüte ist als merklich geschädigt bis übermäßig g eschädigt anzugeben, eine Folge der 
Ausbaumaßnahmen der Vergangenheit und der Nutzungsi ntensivierungen in der (ehemali- 
gen) Aue. Der Aufstau Pleistermühle ca. 8 km flussa bwärts wirkt sich in einer geringen Strö- 
mung und stillgewässerähnlichen Verhältnissen aus. Der Verlauf der Werse angrenzend an 
den Änderungsbereich ist erst durch die Ausbaumaßna hmen in den 1960/70er Jahren ent- 
standen. 
Die Talaue der Werse übernimmt insgesamt gemäß Umwe ltkataster eine besondere Funkti- 
on im Landschaftswasserhaushalt.  
Die Werse ist von der Flächennutzungsplanänderung n icht nachteilig betroffen, da sie flä- 
chenmäßig nicht in Anspruch genommen und ihr Übersc hwemmungsgebiet berücksichtigt 
wird. Mit der vorgesehenen Grünfläche mit Ausgleich sfunktion werden Beeinträchtigungen 
verhindert, so dass insgesamt mit der Änderung des Flächennutzungsplans keine erhebli- 
chen Beeinträchtigungen dieses Schutzguts verbunden sind. 
 
• Klima und Lufthygiene 
Großräumig gesehen übernehmen die Werse und die landwirtschaftlichen Flächen – so auch 
das Grünland im Änderungsbereich – klimatisch posit ive Wirkungen als Kaltluftentstehungs- 
gebiete, die Gehölzbestände sind zudem Frischluftpr oduzenten. Aufgrund der vorherrschen- 
den Windrichtung um Süd-West wirkt sich dies insbes ondere positiv auf den Ortsteil Angel- 
modde-Dorf aus. 
Die Lufthygiene im Änderungsbereich ist geprägt von  der Lage im Randbereich eines Sied- 
lungsgebietes im Übergang zu landwirtschaftlich gen utzten Freiflächen. Es bestehen zwar 
Immissionsvorbelastungen durch siedlungstypische Ve rbrennungsprozesse, diese sind je- 
doch aufgrund der Randlage zu einem sehr gering bel asteten Landschaftsraum und der 
hiermit verbundenen positiven Wirkungen als deutlich gemindert anzusehen.

8 
Insgesamt ist unter Berücksichtigung der geringfügi gen Erweiterung der Wohnbaufläche und 
der Darstellung einer Grünfläche mit Ausgleichsfunk tion keine Verschlechterung der beste- 
henden klimatischen Situation zu erwarten. 
Bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien wird au f den in Aufstellung befindlichen Be- 
bauungsplan Nr. 495 verwiesen. 
 
• Landschafts- und Ortsbild 
Das Landschaftsbild im Änderungsbereich und seiner Umgebung ist geprägt von den zwei 
Großstrukturen „Siedlungsbereich“ im Osten und „Landwirtschaftlich genutzte Landschaft“ im 
Westen. Das Landschaftsbild weist zwar deutliche an thropogene Beeinträchtigungen auf, 
aber die Werse als „natürlich“ empfundenes Fließgew ässer, das Fehlen von motorisiertem 
Verkehr und von entsprechend ausgebauten Verkehrswe gen sowie die von Gehölzen struk- 
turierten Ackerflächen vermitteln jedoch ein qualitativ wertvolles Landschaftsbild. 
Bei Realisierung der mit der Darstellung einer Wohn baufläche vorbereiteten Bauten gehen 
von diesen während der Bauphase Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aus. Unter 
Berücksichtigung der Grünfläche mit Ausgleichsfunkt ion – geeignete Maßnahmen zur Ein- 
bindung der Wohnbaufläche in das Landschaftsbild we rden auf der Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung getroffen – sind jedoch langfristig gesehen keine Beeinträchtigungen des 
Landschaftsbildes zu erwarten. 
 
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Baudenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmalschutz gesetzes anzuwenden wären, kom- 
men im Änderungsbereich nicht vor. Bodendenkmale si nd im Änderungsbereich bislang e- 
benfalls nicht bekannt. Da Flussufer in der Frühzei t jedoch zu den bevorzugten Siedlungs- 
plätzen gehörten, müssen sie grundsätzlich als arch äologisch hochsensible Bereiche gelten. 
Bei Bodeneingriffen auch in den Randbereichen des G ewässers ist im Änderungsbereich 
daher stets mit dem Auftreten von Funden und der En tdeckung von Bodendenkmalen zu 
rechnen. 
Die sog. Umwidmungssperrklausel des Baugesetzbuches  (Umnutzung von landwirtschaftli- 
chen, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Fläche n nur im notwendigen Umfang) findet 
im vorliegenden Planverfahren insofern Beachtung, d ass die Dimensionierung der geplanten 
Wohnbaufläche aufgrund der restriktiven Wirkung der  Überschwemmungsgebietsgrenze ge- 
ring ausfällt. 
 
5.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen zwischen den ge- 
nannten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich 
und nicht zu vermuten. 
Angrenzend an den Änderungsbereich befinden sich am  Werseufer Weichholzarten, die von 
höheren (Grund-)Wasserständen abhängen. Diese sind jedoch von der geplanten Flächen-
nutzungsplanänderung nicht betroffen, da der Wasserhaushalt nicht verändert wird. 
 
5.6 Zusammenfassung erheblich nachteiliger Umweltau swirkungen 
Unter Beachtung der Festlegung von geeigneten Ausgl eichsmaßnahmen innerhalb der 
Grünfläche mit Ausgleichsfunktion sind mit der beab sichtigten Änderung des Flächennut-
zungsplans keine voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. 
 
5.7 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nul lvariante) 
Bei Beibehaltung der derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans ist nicht von Nut- 
zungsänderungen im Änderungsbereich auszugehen. 
 
5.8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Zur vorliegenden Flächennutzungsplan- Änderung gibt  es keine anderweitigen, in Betracht 
kommenden Planungsmöglichkeiten, die gem. der Anlag e zu § 2 Abs. 4 und § 2a Bauge- 
setzbuch (BauGB) zu untersuchen wären. (siehe hierzu auch Kap. 1)

9 
 
5.9 Überwachung (Monitoring) 
Welche Überwachungsmaßnahmen gem. § 4c BauGB im Änd erungsbereich erforderlich 
werden, muss im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens festgelegt werden. 
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf der Planungsebene des Flächen- 
nutzungsplans nicht erforderlich. Unbenommen ist da bei die regelmäßige Überprüfung im 
Rahmen einer Fortschreibung des Flächennutzungsplans. 
 
5.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung 
Die Stadt Münster beabsichtigt – abgesehen von eini gen redaktionellen Änderungen zu ein- 
zelnen punktuellen Darstellungen – im Westen des Or tsteils Angelmodde-Dorf im Wesentli- 
chen die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans mit folgenden Änderungspunkten: 
– Geringfügige Erweiterung der Wohnbaufläche westlich der Uferstraße 
– Entsprechende Reduzierung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ 
Für den Bereich der geplanten Wohnbaufläche wird da rüber hinaus die Herausnahme aus 
dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet (siehe auch Kap. 3.3) erforderlich. 
Mit den Änderungen auf der Ebene der vorbereitenden  Bauleitplanung sind keine voraus-
sichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die im Umw eltbericht zu betrachtenden Schutzgü- 
ter verbunden. Detaillierter Betrachtungen erfolgen  im Umweltbericht zum Bebauungsplan, 
der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird. 
Als anderweitige Planungsmöglichkeit enthält der wi rksame Flächennutzungsplan im Stadt-
teil Angelmodde als einzige noch verfügbare Wohnbau flächenreserve eine Fläche am östli- 
chen Ortsrand von Angelmodde-Dorf, östlich Twenhöve nweg, südlich Brandhoveweg / West- 
fälische Landeseisenbahn (WLE) und westlich der gep lanten Ortsumgehung Wolbeck (L 
585n), für die zurzeit aber bereits der Bebauungspl an Nr. 474 „Angelmodde – östlich Twen- 
hövenweg“ aufgestellt wird, so dass die Fläche als anderweitige Planalternative nicht weiter 
in Betracht kommt. 
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf dieser Planungsebene nicht er- 
forderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Üb erprüfung im Rahmen einer Fort-
schreibung des Flächennutzungsplans. 
 
6. Gesamtabwägung  
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
Mit der Darstellung einer zusätzlichen kleinteilige n Wohnbaufläche wird eine Freifläche, die 
im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche dar gestellt ist, überplant. Zusätzlich wird 
die Herausnahme aus dem bestehenden Landschaftsschu tzgebiet erforderlich. Hiervon ist 
eine Grünlandfläche von mittlerer ökologischer Wert igkeit im Randbereich des Landschafts-
schutzgebiets betroffen. 
Aufgrund der geringen Größe der neuen Wohnbaufläche  (vorgesehen sind vier Baugrund-
stücke), verbunden mit der Randlage im Landschaftss chutzgebiet und der mittleren ökologi- 
schen Wertigkeit, ist die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans vertretbar. Diese 
Einschätzung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass  mit der benachbarten Grünfläche eine 
räumlich und funktional geeignet Fläche für Ausglei chsmaßnahmen zur Verfügung steht. Die 
konkrete Regelung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des Bebau-
ungsplans Nr. 495 „Angelmodde – Werse / Uferstraße" , der parallel zur Flächennutzungs- 
planänderung aufgestellt wird. 
 
6.2 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen 
vorgesehene Flächen, die erheblich mit umweltgefähr denden Stoffen belastet sind, gekenn- 
zeichnet. Innerhalb des Änderungsbereichs sind nach  derzeitigem Kenntnisstand keine Alt- 
lastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten.

10 
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilab- 
schnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich a ls Agrarbereich dar, überlagert durch die 
Darstellungen „Bereich für den Schutz der Natur“ so wie „Erholungsbereich“. In Gesprächen 
mit der Bezirksplanungsbehörde zur Vereinbarkeit de r Wohnbauflächendarstellung mit den 
Zielen der Raumordnung und Landesplanung wurde festgestellt, das aus Sicht der Raumord-
nung und Landesplanung keine Probleme gesehen werde n, sofern die bauleitplanerische  
Zielplanung mit den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes vereinbar ist. 
Mit Schreiben vom 27.05.2005 hat die Bezirksregieru ng Münster mitgeteilt, dass gegen die 
geplante Erweiterung der Wohnbaufläche in Angelmodd e-Dorf im Rahmen der 13. Änderung 
des Flächennutzungsplans keine landesplanerischen B edenken erhoben werden. Die ge- 
plante 13. Änderung des Flächennutzungsplans steht damit in Einklang mit den landesplane- 
rischen Vorgaben. 
 
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 13. Änder ung des fortgeschriebenen Flächen- 
nutzungsplanes ersichtlich. 
 
Durch die vorliegende Änderung werden die Grundzüge  des wirksamen Flächennutzungs- 
planes nicht verändert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ a bschließend 
beschlossenen 13. Änderung des fortgeschriebenen Fl ächennut- 
zungsplanes. 
 
 
 
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beschlussvorlage

1702 Zeichen

V/1023/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
13. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für die Bereiche 
Uferstraße und Twenhövenweg im Stadtteil Angelmodde 
Abschließender Beschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Entwurf der 13. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster 
für die Bereiche Uferstraße und Twenhövenweg im  Stadtteil Angelmodde wird gemäß § 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) abschließend beschlossen.  
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen.  
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten.  
 
Begründung: 
Der vom Rat am 21.09.2005 aufgestellte Entwurf zur 13. Änderung des fortgeschriebenen Flä-
chennutzungsplanes hat vom 10.10.2005 bis zum 10.11.2005 öffentlich ausgelegen.  
 
Da während dieser Offenlegung keine Stellungnahmen zu dieser Planung vorgetragen wurden, 
kann somit der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden.  
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung sowie dem beigefügten 
Plan entnommen werden.  
 
I. V.  
 
gez. 
Anlagen: 
Schultheiß           1. Begründung 
Stadtdirektor           2. Plan 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/1023/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause–Kämereit /  
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.12.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Hauptausschuss
TOP 10.3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 42.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Uferstraße 8
  • Homannstraße
  • Gallitzinstraße
  • Twenhövenweg
  • Brandhoveweg
  • Am Angelkamp
  • Umgehungsstraße
  • Birkenheide
  • Kreuzbach
  • Tiergarten
  • Werse
  • Werseaue

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1023/2005
Typ
Vorlage
Datum
08.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37