BV1/010/2026
Wettannahme in den Geschäftsräumen Hunsrückenstraße 40, ehemalige Filiale der Deutschen Bank; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 05.12.2025; BV1/252/2025
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Informationsvorlage BV
1130 Zeichen
BV1/010/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Wettannahme in den Geschäftsräumen Hunsrückenstraße 40, ehemalige Filiale der Deutschen Bank; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 05.12.2025; BV1/252/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 30.01.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, Sachstand über das aktuelle Genehmigungsverfahren zu geben und alle Möglichkeiten zu prüfen, die Einrichtung einer Wettannahme zu verhindern. Stellungnahme der Verwaltung: Die Wettannahme in den Geschäftsräumen der Hunsrückenstraße 40 wurde im Rahmen eines Antragsverfahrens geprüft und genehmigt. Planungsrechtlich ist hier zwischen einem Wettbüro und einer Wettannahme zu differenzieren. Zwar schließt der Bebauungsplan 5477/110 ein Wettbüro in diesem Gebiet aus. Beantragt wurde hingegen eine reine Wettannahmestelle. Das Verwaltungsgericht hat zuletzt in einem anderen Vorhaben im gleichen Geltungsbereich entschieden, dass eine solche Wettannahme hier planungsrechtlich zulässig ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/010/2026
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 23.12.2025
- Erstellt
- 23.12.2025 09:33