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BV6/098/2025

Schaffung einer Quartiersgarage auf dem Vogelsanger Weg (Schützenplatz) - Vorlage BV6/070/2023; Informationsvorlage BV6/145/2023

Bezirksvertretung Informationsvorlage 23.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 02.07.2025, TOP 49

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

1868 Zeichen

BV6/098/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Schaffung einer Quartiersgarage auf dem Vogelsanger Weg (Schützenplatz) - 
Vorlage BV6/070/2023; Informationsvorlage BV6/145/2023 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 6 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 6 02.07.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 10.05.2023 
einstimmig mit Änderungen gebeten zu prüfen, ob und wie unter dem Schützenplatz 
Vogelsanger Weg eine Quartiergarage errichtet werden kann. Gleichzeitig sollte 
geprüft werden, welche Auswirkungen dies auf die im Bebauungsplan vorgesehene 
Begrünung hat und ob für ein solches Vorhaben eine Förderung aus Mitteln der 
Stellplatzabgabe möglich ist.  
 
Um die Prüfung zeitnah anzustoßen, bat die Bezirksvertretung 6 die Verwaltung, 
zeitnah die Gespräche mit dem Eigentümer des Schützenplatzes, des St. Sebastianus 
Schützenverein Düsseldorf, aufzunehmen.  
 
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt wie folgt Stellung:  
 
Im Rahmen der strategischen Planung zur Reduzierung des Parksuchverkehrs und 
der Schaffung von Parkmöglichkeiten im privaten Raum wurde auch der Vorschlag 
zur Errichtung einer Quartiersgarage an dem Standort Schützenplatz Vogelsanger 
Weg geprüft.  
 
Der Standort ist nach Einschätzung der Verwaltung jedoch nicht geeignet und wird 
nicht weiterverfolgt. 
Grundlage für die Einschätzung ist der planerische Ansatz, wonach eine 
Quartiersgarage in einem Radius von maximal 500 Metern fußläufig gut erreichbar 
und somit für die umliegende Wohnbevölkerung tatsächlich nutzbar sein muss. Die 
derzeitige Wohnbebauung im Umfeld des Standortes liegt jedoch überwiegend 
außerhalb dieses Einzugsbereichs. Eine ausreichende Auslastung der Anlage wäre 
daher nicht gewährleistet.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 49 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV6/098/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
23.05.2025
Erstellt
23.05.2025 09:36