3532/2020
Antrag der CDU Köln Fraktion in der Bezirksvertretung Köln Lindenthal vom 12.11.2020 "Laubsauger Wagen"
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3173 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 AN 1333/2020 Vorlagen-Nummer 3532/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Antrag der CDU Köln Fraktion in der Bezirksvertretung Köln Lindenthal vom 12.11.2020 "Laubsauger Wagen" Die Bezirksvertretung Köln Lindenthal fordert die Stadtverwaltung auf, die AWB GmbH zu bitten, ab 2021 einen zusätzlichen Laubsauger Wagen im Stadtbezirk Köln Lindenthal einzusetzen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die AWB GmbH bittet die Bezirksvertretung Lindenthal von einer bezirksbezogenen Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten zur Entsorgung von Laub abzusehen. Aus Sicht der AWB GmbH ist dies nicht in das bisherige Prozedere einzubeziehen. Das gesamte Prozedere zur Sammlung von Laub unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungs- prozess, welcher ständig den sich veränderten Witterungs-und Klimaverhältnissen unter Berücksich- tigung der Verkehrssicherheit sowie der wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst wird. In den vergangenen Jahren wurde die Zahl der über das gesamte Kölner Stadtgebiet verteilten de- zentralen Laubabladestellen kontinuierlich erhöht. Mittlerweile gibt es 19 mit der Stadt Köln abge- stimmte Laubabladestellen in der Nähe größerer Laubgebiete. Zu diesen Laubabladestellen verbrin- gen die Kehrmaschinen und Kolonnenwagen der AWB GmbH das eingesammelte Laub. Das Laub wird anschließend über einen Radlader, der gelegentlich auch nachts eingesetzt wird, in Großcontai- ner (36 cbm) verladen und abtransportiert. Durch Verlagerung der Transporte auf den Container- dienst konnten so die Sammelzeiten in den Revieren optimiert werden. Schaltstellen des Laubeinsatzes sind die Gruppenleiter in den Stadtbezirken Kölns. Sie koordinieren, steuern und kontrollieren die Laubsammlung der Reinigungsteams vor Ort. Sie sind auch die direkten Ansprechpartner für die Kunden der AWB GmbH und können bei Bedarf kurzfristig notwendige Maß- nahmen einleiten. In der Laubzeit wird die Arbeitsorganisation bedarfsorientiert organisiert. So werden alle Mitarbeiter im Vorfeld zu den Änderungen regelmäßig geschult. In der Laubsaison werden die Laubsauger zent- ral von einem Betriebshof federführend gesteuert und bedarfsgerecht disponiert. Gearbeitet wird wäh- rend der gesamten Kernzeit des Laubfalls (ca. 4 – 6 Wochen), bei den Großsaugern - die die Entsor- gung des Laubs sicherstellen sollen - in einem 2-Schicht-System (Früh-/ Spätschicht). Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass während der Laubzeit auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten (z.B. samstags) im Bedarfsfall Personal aktiviert werden kann, um das Laub von Fahrbahn und Geh- 2 weg einzusammeln und in die Entsorgungsanlage zu transportieren. Hinsichtlich der besonders lärm- intensiven Maschinen und Geräte (Laubsauger und Laubblasgeräte) liegt der AWB seit 2009 eine Ausnahme- genehmigung zur Lärmschutzverordnung (32. BImSchV) vor, sodass ein Einsatz auch außerhalb des engen, restriktiven Zeitkorridors möglich ist und somit in der bestehenden Ausnahme- situation bedarfsgerecht gearbeitet werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3532/2020
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 04.12.2020
- Erstellt
- 03.12.2020 15:26