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3532/2020

Antrag der CDU Köln Fraktion in der Bezirksvertretung Köln Lindenthal vom 12.11.2020 "Laubsauger Wagen"

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 04.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.12.2020, TOP 11.2.3

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3173 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
AN 1333/2020 
Vorlagen-Nummer 
 3532/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)  
 
Antrag der CDU Köln Fraktion in der Bezirksvertretung Köln Lindenthal vom 12.11.2020 
"Laubsauger Wagen" 
Die Bezirksvertretung Köln Lindenthal fordert die Stadtverwaltung auf, die AWB GmbH zu bitten,  ab 
2021 einen zusätzlichen Laubsauger Wagen im Stadtbezirk Köln Lindenthal einzusetzen. 
 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
 
 
 
Die AWB GmbH bittet die Bezirksvertretung Lindenthal von einer bezirksbezogenen Beschaffung von 
Fahrzeugen und Geräten zur Entsorgung von Laub abzusehen. Aus Sicht der AWB GmbH ist dies 
nicht in das bisherige Prozedere einzubeziehen. 
 
Das gesamte Prozedere zur Sammlung von Laub unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungs-
prozess, welcher ständig den sich veränderten Witterungs-und Klimaverhältnissen unter Berücksich-
tigung der Verkehrssicherheit sowie der wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst wird. 
 
In den vergangenen Jahren wurde die Zahl der über das gesamte Kölner Stadtgebiet verteilten de-
zentralen Laubabladestellen kontinuierlich erhöht. Mittlerweile gibt es 19 mit der Stadt Köln abge-
stimmte Laubabladestellen in der Nähe größerer Laubgebiete. Zu diesen Laubabladestellen verbrin-
gen die Kehrmaschinen und Kolonnenwagen der AWB GmbH das eingesammelte Laub. Das Laub 
wird anschließend über einen Radlader, der gelegentlich auch nachts eingesetzt wird, in Großcontai-
ner (36 cbm) verladen und abtransportiert. Durch Verlagerung der Transporte auf den Container-
dienst konnten so die Sammelzeiten in den Revieren optimiert werden. 
 
Schaltstellen des Laubeinsatzes sind die Gruppenleiter in den Stadtbezirken Kölns. Sie koordinieren, 
steuern und kontrollieren die Laubsammlung der Reinigungsteams vor Ort. Sie sind auch die direkten 
Ansprechpartner für die Kunden der AWB GmbH und können bei Bedarf kurzfristig notwendige Maß-
nahmen einleiten. 
 
In der Laubzeit wird die Arbeitsorganisation bedarfsorientiert organisiert. So werden alle Mitarbeiter 
im Vorfeld zu den Änderungen regelmäßig geschult. In der Laubsaison werden die Laubsauger zent-
ral von einem Betriebshof federführend gesteuert und bedarfsgerecht disponiert. Gearbeitet wird wäh-
rend der gesamten Kernzeit des Laubfalls (ca. 4 – 6 Wochen), bei den Großsaugern - die die Entsor-
gung des Laubs sicherstellen sollen - in einem 2-Schicht-System (Früh-/ Spätschicht). Darüber hinaus 
wird dafür Sorge getragen, dass während der Laubzeit auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten 
(z.B. samstags) im Bedarfsfall Personal aktiviert werden kann, um das Laub von Fahrbahn und Geh-

2 
 
weg einzusammeln und in die Entsorgungsanlage zu transportieren. Hinsichtlich der besonders lärm-
intensiven Maschinen und Geräte (Laubsauger und Laubblasgeräte) liegt der AWB seit 2009 eine 
Ausnahme- genehmigung zur Lärmschutzverordnung (32. BImSchV) vor, sodass ein Einsatz auch 
außerhalb des engen, restriktiven Zeitkorridors möglich ist und somit in der bestehenden Ausnahme-
situation bedarfsgerecht gearbeitet werden kann.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3532/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
04.12.2020
Erstellt
03.12.2020 15:26