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PFC-Grundwasserverunreinigungen

Mitteilung Ausschuss 0702/2020 vom 16.04.2020

Stand: Am 04.06.2020 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 16.04.2020 0702/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 Gesundheitsausschuss 05.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 PFC-Grundwasserverunreinigungen Sachstand und Allgemeinverfügungen zur Untersagung von Grundwasserförderung und - nutzung zu Bewässerungszwecken Im Kölner Süden gibt es vier Bereiche mit Grundwasserbelastungen durch per – und polyfluorierte Chemikalien (PFC). Die PFC-Schadstoffahnen im Grundwasser haben ihre Ursache im Umgang mit Löschschäumen, die bei Einsätzen oder zu Übungszwecken verwendet worden sind und in den Boden und das Grundwas- ser gelangten. Diese Löschschäume enthielten bis 2008 insbesondere die Komponente PFOS (Per- fluoroctansulfonsäure) in hohen Konzentrationen. Zusammen mit den Verantwortlichen wird die Sanierung, d.h. die Entfernung der Schadstoffe aus dem Boden und Grundwasser, vorangetrieben. Es werden bereits vier Sanierungsanlagen zur Reinigung des Grundwassers betrieben. Abnehmende PFC- Konzentrationen belegen die Sanierungserfolge. Gleichwohl ist durch die langsame Bewegung des Grundwassers im Boden in der Größenordnung von etwa 1 m pro Tag davon auszugehen, dass die Grundwasserverunreinigungen noch viele Jahre an- dauern werden. Um die weitere Schadstoffverteilung in bisher unbelastete Bereiche sowie die Schadstoffakkumulation in Böden und in der Nahrungskette zu vermeiden, werden auf Grundlage der letzten Fahnenaufnah- men von 2018 und 2019 insgesamt vier Allgemeinverfügungen erlassen, mit der die Verwendung von Grundwasser aus privaten Brunnen und aus Oberflächengewässern (in Rondorf und Immendorf), u. a. zu Bewässerungszwecken, untersagt wird. Die Allgemeinverfügungen gelten für die Dauer von jeweils 15 Jahren bis zum 30. Juni 2035. Das von den Allgemeinverfügungen betroffene Stadtgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 15 km2. Die Nutzungsuntersagung soll regelmäßig auf Grundlage der fortlaufenden Untersuchungen räumlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Mit Veröffentlichung im Kölner Amtsblatt werden die Allgemeinverfügungen rechtskräftig. Die betroffe- nen Anwohner werden per Post informiert. Die jeweiligen Verantwortlichen der Umweltschäden wurden über den Erlass der Allgemeinverfügun- gen ebenso informiert, wie die RheinEnergie AG, die Bezirksregierung Köln und die Untere Boden- schutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Weitere Informationen zur PFC-Problematik sind abrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/umwelt-tiere/wasser-boden-altlasten/pfc-koeln Anlage: Karte mit örtlicher Darstellung der von den Allgemeinverfügungen betroffenen Bereiche gez. BG Dr. Rau
  • Übersichtsplan mit Markierung der Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen

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    Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen Bereiche mit Grundwasser- belastungen durch PFC Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen Die Oberbürgermeisterin Poll/Westhoven/Gremberghoven

Beratungsverlauf

  1. 05.05.2020

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.21, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 11.05.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.19, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 04.06.2020 zuletzt

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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