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0702/2020

PFC-Grundwasserverunreinigungen

Mitteilung Ausschuss 16.04.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2020, TOP 7.8

Mitteilung Ausschuss

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Übersichtsplan mit Markierung der Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen

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Mitteilung Ausschuss

2794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer  16.04.2020 
 0702/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 
Gesundheitsausschuss 05.05.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
PFC-Grundwasserverunreinigungen 
Sachstand und Allgemeinverfügungen zur Untersagung von Grundwasserförderung und -
nutzung zu Bewässerungszwecken 
Im Kölner Süden gibt es vier Bereiche mit Grundwasserbelastungen durch per – und polyfluorierte 
Chemikalien (PFC).  
Die PFC-Schadstoffahnen im Grundwasser haben ihre Ursache im Umgang mit Löschschäumen, die 
bei Einsätzen oder zu Übungszwecken verwendet worden sind und in den Boden und das Grundwas-
ser gelangten. Diese Löschschäume enthielten bis 2008 insbesondere die Komponente PFOS (Per-
fluoroctansulfonsäure) in hohen Konzentrationen. 
Zusammen mit den Verantwortlichen wird die Sanierung, d.h. die Entfernung der Schadstoffe aus dem 
Boden und Grundwasser, vorangetrieben. Es werden bereits vier Sanierungsanlagen zur Reinigung 
des Grundwassers betrieben. Abnehmende PFC- Konzentrationen belegen die Sanierungserfolge. 
Gleichwohl ist durch die langsame Bewegung des Grundwassers im Boden in der Größenordnung von 
etwa 1 m pro Tag davon auszugehen, dass die Grundwasserverunreinigungen noch viele Jahre an-
dauern werden. 
Um die weitere Schadstoffverteilung in bisher unbelastete Bereiche sowie die Schadstoffakkumulation 
in Böden und in der Nahrungskette zu vermeiden, werden auf Grundlage der letzten Fahnenaufnah-
men von 2018 und 2019 insgesamt vier Allgemeinverfügungen erlassen, mit der die Verwendung von 
Grundwasser aus privaten Brunnen und aus Oberflächengewässern (in Rondorf und Immendorf), u. a. 
zu Bewässerungszwecken, untersagt wird. Die Allgemeinverfügungen gelten für die Dauer von jeweils 
15 Jahren bis zum 30. Juni 2035. Das von den Allgemeinverfügungen betroffene Stadtgebiet umfasst 
eine Fläche von insgesamt ca. 15 km2. 
Die Nutzungsuntersagung soll regelmäßig auf Grundlage der fortlaufenden Untersuchungen räumlich 
überprüft und bei Bedarf angepasst werden. 
Mit Veröffentlichung im Kölner Amtsblatt werden die Allgemeinverfügungen rechtskräftig. Die betroffe-
nen Anwohner werden per Post informiert. 
Die jeweiligen Verantwortlichen der Umweltschäden wurden über den Erlass der Allgemeinverfügun-
gen ebenso informiert, wie die RheinEnergie AG, die Bezirksregierung Köln und die Untere Boden-
schutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. 
Weitere Informationen zur PFC-Problematik sind abrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/umwelt-tiere/wasser-boden-altlasten/pfc-koeln  
Anlage: Karte mit örtlicher Darstellung der von den Allgemeinverfügungen betroffenen Bereiche 
gez. BG Dr. Rau

Übersichtsplan mit Markierung der Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen

184 Zeichen

Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen
Bereiche mit Grundwasser-
belastungen durch PFC
Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen
Die Oberbürgermeisterin
Poll/Westhoven/Gremberghoven

Beratungsverlauf (4)

05.05.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0702/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.04.2020
Erstellt
02.03.2020 11:11