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A-R/0023/2020

Zurück in die Zukunft: Grundsatzbeschluss für eine autofreie Innenstadt und Sofortmaßnahmen für eine menschengerechtere Stadt!

Antrag an den Rat 16.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 53.5

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a-r-0023-2020-antrag_linke_autofreie_innenstadt

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Antrag an den Rat A-R/0023/2020 
15.06.2020 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung:  
Zurück in die Zukunft: Grundsatzbeschluss für eine autofreie Innenstadt und 
Sofortmaßnahmen für eine menschengerechtere Stadt!  
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 1.  Um die Flächengerechtigkeit in der Stadt kurzfristig zu verbessern, wird die Verwaltung beauftragt, 
folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 
 1.1.  Einrichtung von temporären Radspuren anstelle von Autofahrstreifen (so genannte „Pop-Up-
Bikelanes“), die baulich (bspw. durch Leitkegel oder Baken) von der Autofahrbahn abgegrenzt 
werden. 
 1.2.  Einrichtung von temporären Spielstraßen (d.h. Straßen, die bspw. am Wochenende für 
Autoverkehr gesperrt und für Fußgänger und spielende Kinder freigegeben werden). Die 
Verwaltung wird beauftragt, sowohl selbst zu prüfen, welche Straßen dafür geeignet wären, als 
auch ein einfaches Verfahren einzurichten, über das Anwohner*innen die Einrichtung 
temporärer Spielstraßen beantragen können. 
 1.3.  Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welchen Straßen die Zahl der Autoparkplätze 
verringert werden kann. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das illegale Halten 
und Parken mit dem Auto auf Geh- und Radwegen verstärkt zu kontrollieren. Als Ausgleich 
für wegfallende Parkplätze sollten Anwohner*innen mit Bewohner-Parkausweis die 
Berechtigung erhalten, ihr Auto in den städtischen Parkhäusern der WBI kostenfrei abstellen 
zu können. 
 2.  Neben diesen kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen trifft der Rat den Grundsatzbeschluss, die 
Münsteraner Innenstadt – mindestens innerhalb des Promenadenrings – autofrei zu machen. Die 
Verwaltung wird daher beauftragt, hierzu ein Konzept zu entwickeln und dies zeitnah vorzulegen. In 
das Konzept soll u.a. mit einbezogen werden, welche Ausnahmen möglich sein müssen (bspw. für 
Lieferverkehr, Rettungsverkehr, Menschen mit Behinderung, öffentlichen Nahverkehr, Umzüge, 
etc.). 
Begründung: 
 
Durch die Corona-Krise ist die Flächenungerechtigkeit in unserer Stadt nochmals besonders deutlich 
geworden. Während wir alle dazu angehalten sind, möglichst viel Abstand zu halten, ist dies schwierig, wenn 
ein Großteil der Fläche in unserer Innenstadt für Autos reserviert ist und sich Fußgänger*innen und 
Fahrradfahrer*innen die schmalen Bürgersteige teilen müssen. Aber nicht erst die Corona-Krise macht uns 
dieses Problem deutlich, auch die Klimakrise erfordert eigentlich längst, dass wir neu über Mobilität und 
Verkehr nachdenken müssen. Der motorisierte Individualverkehr ist durch Verbrennungsmotoren nicht nur 
für viele Emissionen verantwortlich, gesellschaftlich betrachtet stellt er auch eine große Verschwendung von 
Ressourcen dar: Autos werden meist nur für wenige Stunden täglich bewegt, beanspruchen in unserer Stadt 
aber viel Fläche. Darüber hinaus ist der motorisierte Individualverkehr auch für viele Verletzte und Tote 
jedes Jahr verantwortlich, und Kinder zählen dabei zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer*innen.

Es ist also allerhöchste Zeit, endlich zu handeln: Da von all den erwähnten Problemen die Münsteraner 
Innenstadt am stärksten betroffen ist, möchten wir als erste Maßnahme den Grundsatzbeschluss auf den Weg 
bringen, dass die Münsteraner Innenstadt – mindestens innerhalb des Promenadenrings – autofrei wird. Um 
alle damit verbundenen Fragen zu klären, soll die Verwaltung daher beauftragt werden, hierzu ein Konzept 
zu entwickeln. Klar ist, dass es hierbei einige Ausnahmen geben muss. Beispielsweise heißt ‚autofreie 
Innenstadt‘ natürlich nicht, dass keine Busse mehr fahren. Im Gegenteil: Teil eines Konzeptes für eine 
autofreie Innenstadt müsste es sein, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen und zu verbessern, damit 
niemand mehr auf ein Auto angewiesen ist. Ebenso müsste u.a. über Konzepte für Ausnahmen oder 
Regelungen für Lieferverkehr, Umzüge, Rettungsdienste oder Menschen mit Behinderung nachgedacht 
werden.  
Parallel zur Ausarbeitung eines Konzeptes für eine autofreie Innenstadt gibt es aber einige Maßnahmen, die 
auch jetzt schon kurzfristig im ganzen Stadtgebiet umgesetzt werden könnten, um zu mehr 
Flächengerechtigkeit und einer menschengerechteren Stadt zu kommen (und teilweise in anderen Städten 
auch schon umgesetzt werden): Dazu gehört es z.B. damit anzufangen, Parkraum umzuverteilen, temporäre 
Radwege auf den Hauptverkehrsstraßen einzuführen (so genannte ‚Pop-Up-Bikelanes‘) oder temporäre oder 
dauerhafte Spielstraßen einzurichten. Konkrete Umsetzungshilfen für das Konzept der temporären 
Spielstraßen, das in anderen Städten bereits existiert, finden sich bspw. in der vom Arbeitskreis 
Verkehrssicherheit beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW 
erstellten Broschüre „Spielstraßen auf Zeit. Anregen. Ermöglichen. 
Vereinfachen.“ (https://www.zukunftsnetz-
mobilitaet.nrw.de/sites/default/files/downloads/vrs_handreichung_final_web.pdf). 
 
Für die Fraktion 
Ortrud Philipp und Heiko Wischnewski 
Sprecher*innen DIE LINKE . Ratsfraktion Münster

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 53.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
A-R/0023/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
16.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37