2012/0219
Schließung der Stadtgärtnerei
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2012/0219
6210 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.07.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0219
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-021-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Schließung der Stadtgärtnerei
Vorlage vom: 25.06.2012
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat beschließt, die Stadtgärtnerei zum 1.1.2015 zu schließen. Die Mittel in Höhe
von rund 40.000 Euro zum Kauf der Wechselflorpflanzen sind ab dem Jahr 2015 im Haushalt
des Grünflächenamtes zur Verfügung zu stellen.
2. Das Stadtplanungsamt und das Grünflächenamt werden gemeinsam beauftragt, ein
Nutzungskonzept für die Nachnutzung des Stadtgärtnereigeländes zu entwickeln.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25. Juni 2012
Begründung:
Der Betrieb der Stadtgärtnerei ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht wirtschaftlich
darstellbar. Die Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand, die Arbeitsabläufe sind
aufgrund der Rahmenbedingungen nicht effizient steuerbar (keine Rolltische zu Erleichterung der
Pflanzenproduktion unter ergonomischen Gesichtspunkten),, schlechte Energiebilanz (fehlende
effiziente Klimasteuerung), keine automatischen Bewässerungs- und Düngungseinrichtungen, etc.
Die Kosten für den Betrieb der Stadtgärtnerei (ohne Pflege des Orangeriegartens) belaufen sich auf
rund 250.000 Euro pro Jahr (ohne Personalkosten). Hierin sind die Kosten aus dem Vermieter-
Mieter-Modell bereits enthalten.
Bei den vorhandenen Gebäuden besteht ein Investitionsstau, der den Betrieb durch
Abschreibungen, Tilgung und Zinsen noch unwirtschaftlicher machen würde.
In der Stadtgärtnerei werden jährlich rund 60.000 Pflanzen herangezogen. Diese Pflanzen müssten
zukünftig zugekauft werden, wenn der Orangeriegarten das Erscheinungsbild des barocken Gartens
beibehalten soll. Hierzu muss das Amt Anbauverträge mit Gärtnereien abschließen. Eine
entsprechende Verpflichtung ist aller Voraussicht nach bereits 1- 1½ Jahre vor Schließung der
Gärtnerei einzugehen. Die Kosten für den Kauf werden aufgrund der heutigen Preise auf 40.000
Euro geschätzt. Sie sind abhängig von den jeweiligen Pflanzkonzepten, die immer mal wieder auch
variieren.
In der Stadtgärtnerei werden Ausbildungsplätze für den Berufszweig Zierpflanzengärtner
angeboten. Der Zeitpunkt der Schließung wurde deshalb so gewählt, dass die Auszubildenden alle
noch ihre begonnene Ausbildung zu Ende führen können. In diesem Bereich wurde über Bedarf
ausgebildet. Aufgrund der Personalkostenkonsolidierung wird es für das Amt zunehmend
schwieriger die Auszubildenden im eigenen Betrieb unter zu bringen.
In der Stadtgärtnerei sind derzeit 5 Personen sowie 3 Auszubildende beschäftigt. Diese
Mitarbeiter/innen kümmern sich sowohl um die Pflanzenproduktion wie auch um die Pflege des
historischen Orangeriegartens. In den nächsten Jahren werden 2 Stellen durch alters- bzw.
krankheitsbedingtes Ausscheiden in der Stadtgärtnerei frei. Diese Stellen fließen in die
Haushaltskonsolidierung ein. Die übrigen 3 Stellen bleiben erhalten und werden für die Pflege des
Orangeriegartens eingesetzt. Die Entscheidung zur Übernahme der Auszubildenden ist abhängig
davon, ob die Prüfung mit einem guten Ergebnis abgeschlossen wird und ob freie Stellen zur
Eingliederung vorhanden sind.
Derzeit ist im Sozialgebäude der Stadtgärtnerei noch ein weiteres Pflegerevier mit Maschinen- und
Fahrzeugpark untergebracht. Diese Pflegerevier pflegt sämtliche Grünflächen ab Höhe Rheinstraße
bis Eberstadt. Eine Unterbringung dieses Pflegestützpunktes in der Orangerie unter logistischen
Gesichtspunkten dort auch weiterhin sinnvoll. Inwiefern eine Verlagerung in die Pallaswiesenstraße
87 (zentraler Werkhof des Grünflächenamtes) möglich ist und wirtschaftlich darstellbar ist, muss
noch genauer untersucht werden. Weiterhin wurde im Orangeriegarten auf der Betriebsfläche der
Stadtgärtnerei eine Lagerfläche für Schüttgüter und Grünschnitt eingerichtet, die ebenfalls
betriebsnotwendig ist.
- 4 -
Das Kübelüberwinterungshaus muss aus betrieblichen Gründen erhalten bleiben, um die Kübel zu
überwintern. Weitere Kübel für Dekorationszwecke werden derzeit in den Gewächshäusern
untergebracht. Bei Aufgabe aller Gewächshäuser würde dieser Service entfallen. Von der
Schließung der Stadtgärtnerei sind diverse Ämter und Dezernatsbüros, insbesondere aber das
Standesamt betroffen, das von der Gärtnerei die Dekorationen für die Trauzimmer im St andesamt
bzw. im Hochzeitsturm erhalten hat. Das Standesamt muss zukünftig Mittel für den Zukauf im
Haushalt einplanen.
Die Umorganisation erfordert die Bereitstellung von Investitionsmitteln, deren Höhe zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Weiterhin sollte zügig entschieden
werden, was mit dem aufgelassenen Betriebsgelände passiert, da insbesondere die leerstehenden
Gewächshäuser sehr vandalismusanfällig sind.
Das Grünflächenamt wird in den nächsten Monaten diverse Sachverhalte prüfen, um eine
Entscheidungsgrundlage dafür zu liefern, was an betriebsnotwendigen Einrichtungen auf dem
Betriebsgelände Stadtgärtnerei auch weiterhin noch erforderlich ist.
Gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt wird das Grünflächenamt einen Vorschlag für ein
Nutzungskonzept erarbeiten und zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorlegen.
Aufgestellt:
Darmstadt, 25. Juni 2012
67-0 F
/telephonesolid 2900
Dezernat III Dezernat IV
Brigitte Lindscheid André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Pallaswiesenstraße 87
- Rheinstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0219
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.06.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00