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2017/0408

Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 27.06.2007

Magistratsvorlage 16.11.2017

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300 Zeichen

Punkt 37: Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das 
Spielen um Geld oder Sachwerte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
27.06.2007 
 (V-Nr. 20147/0408) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: 3 Stimmen aus FDP  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus FDP

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1135 Zeichen

Satzung 
 
zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate  
und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vom 27.06.2007 
 
Vom … 
 
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
15.09.2016 (GVBl. S.167), der §§ 1,2,3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) 
vom 24.03.2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 
(GVBl. S. 618), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 19.12.2017 folgende Satzung erlassen: 
 
 
Artikel I 
 
In § 4 Absatz 1 a) Nr. 1 wird für Apparate mit Gewinnmöglichkeit  
 
• in Spielhallen der Steuersatz „18 v.H.“ durch den Steuersatz „20 v.H.“ und 
• in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten der Steuersatz „15 v.H.“ durch den 
Steuersatz „17 v.H.“ ersetzt. 
 
 
 
Artikel II 
 
Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. 
 
 
Darmstadt , den 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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292 Zeichen

Punkt 60: Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das 
Spielen um Geld oder Sachwerte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
27.06.2007 
 (V-Nr. 2017/0408) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

2017/0408

2818 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Finanzverwaltu ng 
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0408 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:   910-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  6110-11 Sachkonto: 5559120 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das 
Spielen um Geld oder Sachwerte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
27.06.2007 
 
Vorlage vom: 16.11.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf  Spiel-
apparate und um das Spielen um Geld oder Sachwerte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
vom 27.06.2007 wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Spielapparatesteuer Änderungssatzung 2018  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2017 
 
Mit der Änderung der Spielapparatesteuersatzung sollen die Steuersätze für Spielapparate 
mit Gewinnmöglichkeit erhöht werden. Die aktuellen Steuersätze für Apparate mit Gewin n-
möglichkeit sind bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Vergleich mit anderen hessischen 
Großstädten niedriger.  
 
Daher soll der jetzige Steuersatz für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen in 
Höhe von 18% auf 20% angehoben werden. Im Zuge dessen werden auch die Steuersätze für 
Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und an sonstigen Aufstellungsorten von 
15% auf 17% erhöht.  
 
Alle anderen Großstädte erheben bei Spielapparaten mit Gewinnmö glichkeit in Spielhallen 
ebenfalls 20% der Bruttokasse. Diese Höhe der Steuersätze ist von der Rechtsprechung b e-
stätigt worden (vgl. hessischer VGH, Beschl.v. 18.07.2012 -5 B 1015/12; FG Bremen, Urt. v. 
20.02.2014-2 K 84/13 (1) m.w.N.).  
 
Die Steuersätze nac h § 4 Abs. 1 a) Nr. 2, Nr. 3 und § 4 Abs. 1 b) und c) unterscheiden sich 
dagegen nicht von anderen hessischen Großstädten bzw. liegen bereits über dem Durc h-
schnitt und sollen daher nicht geändert werden.  
 
Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt und so ll zum 01.01.2018 in Kraft treten.  
 
 
 
 
Darmstadt, den  16.11.2017 
 
 
 
 
Der Dezernent IV                                                      
 
 
 
 
André Schellenberg       
Stadtkämmerer

anlage 2

2875 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0408 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
488 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:   910-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  6110-11 Sachkonto: 5559120 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das 
Spielen um Geld oder Sachwerte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
27.06.2007 
 
Vorlage vom: 16.11.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf  Spiel-
apparate und um das Spielen um Geld oder Sachwerte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
vom 27.06.2007 wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Spielapparatesteuer Änderungssatzung 2018  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 29.11.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2017  
 
Mit der Änderung der Spielapparatesteuersatzung sollen die Steuersätze für Spielapparate 
mit Gewinnmöglichkeit erhöht werden. Die aktuellen Steuersätze für Apparate mit 
Gewinnmöglichkeit sind bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Vergleich mit anderen 
hessischen Großstädten niedriger.  
 
Daher soll der jetzige Steuersatz für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen in 
Höhe von 18% auf 20% angehoben werden. Im Zuge dessen werden auch die Steuersätze für 
Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Gasts tätten und an sonstigen Aufstellungsorten von 
15% auf 17% erhöht.  
 
Alle anderen Großstädte erheben bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 
ebenfalls 20% der Bruttokasse. Diese Höhe der Steuersätze ist von der Rechtsprechung 
bestätigt worden  (vgl. hessischer VGH, Beschl.v. 18.07.2012 -5 B 1015/12; FG Bremen, Urt. 
v. 20.02.2014 -2 K 84/13 (1) m.w.N.).  
 
Die Steuersätze nach § 4 Abs. 1 a) Nr. 2, Nr. 3 und § 4 Abs. 1 b) und c) unterscheiden sich 
dagegen nicht von anderen hessischen Großstädten bzw.  liegen bereits über dem 
Durchschnitt und sollen daher nicht geändert werden.  
 
Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt und soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.  
 
 
 
 
Darmstadt, den  16.11.2017 
 
 
 
 
Der Dezernent IV                                                      
 
 
 
 
André Schellenberg       
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 60
TOP 488 beschließend
TOP 37

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0408
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.11.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00