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V/0731/2012

Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion "Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten"

Vorlagen 08.10.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.11.2012, TOP 2.4

Ratsantrag A-R-0028-2012

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ratsantrag A-R-0028-2012

6527 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2012  
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
 
1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespfl ege wird der für 
Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Kosten für die Stadt Münster sind 
rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu ermitteln. 
 
2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemes senheit überprüft. Die 
Kosten für eine ggf. notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den 
Haushaltsberatungen beziffert. 
 
3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren 
Vergütung von Tagespflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren 
(z.B. 5 Jahre) und Fortbildungen wird geprüft und ein entsprechendes 
(Finanzierungs-) Konzept entwickelt.  
 
4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die 
Kinder mit Behinderung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu 
qualifizieren und angemessen zu bezahlen.  
 
5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für 
die Einrichtung von weiteren Großpflegestellen der Ausbau der 
Kindertagesbetreuung zügiger vorangetrieben werden kann. Ferner macht die 
Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein Mietkostenübernahmebudget 
zur Verfügung gestellt werden soll. 
 
6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung übe r die Mittel aus dem sog. 
Ausgleichsgesetz NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die 
Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die Stadt Münster feststeht. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Die Anpassung der Elternbeitragstabelle in der Kindertagespflege ist überfällig. Sie 
wurde bei der Neugestaltung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen - hier 
zahlen Eltern bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro keinen 
Elternbeitrag - nicht berücksichtigt.  
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag 
„Kindertagespflege ausbauen und 
angemessen ausstatten“ 
 
12.06.2012

2 
 
Aktuelle Beiträge in der Kindertagespflege 
Eltern-
beitrags-
tabelle für 
Kinder-tages-
pflege Jahres-  
Bruttoein-
kommen 
  
bis  
45 
Std.  
mtl.  
bis  
65 Std. 
 
mtl.  
bis  
90 Std. 
 
mtl.  
bis  
110 
Std.  
mtl.  
bis  
130 
Std.  
mtl.  
bis  
155 
Std.  
mtl.  
bis  
175 
Std.  
mtl.  
bis  
195 
Std.  
mtl.  
über  
195 
Std.  
mtl.  
bis 20.000 
€  
0,00 
€  
10,00 € 
 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 €  26,00 €  26,00 € 
bis 25.000 
€  
16,00 
€  
33,00 €  47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 €  95,00 €  103,00 
€ 
bis 37.000 
€  
33,00 
€  
58,00 € 
 81,00 € 96,00 € 115,00 
€ 
130,00 
€ 
154,00 
€  
169,00 
€  
187,00 
€ 
bis 50.000 
€  
49,00 
€  
80,00 € 
 112,00 
€ 
133,00 
€ 
160,00 
€ 
181,00 
€ 
214,00 
€  
235,00 
€  
262,00 
€ 
bis 62.000 
€  
64,00 
€  
103,00 
€  
143,00 
€ 
172,00 
€ 
205,00 
€ 
233,00 
€ 
275,00 
€  
303,00 
€  
339,00 
€ 
über 
62.000 €  
73,00 
€  
115,00 
€  
160,00 
€ 
193,00 
€ 
230,00 
€ 
262,00 
€ 
308,00 
€  
339,00 
€  
381,00 
€  
 
Zu 2.  
Die Verpflegungskostenpauschale muss regelmäßig überprüft werden, damit 
Preissteigerungen bei der Beschaffung von Lebensmitteln berücksichtigt werden, um  
eine ausreichende und gesunde Ernährung der betreuten Kinder sicherzustellen. 
 
Zu 3. 
Die u3 Betreuung soll bis 2013 massiv ausgebaut werden; d.h. die Stadt Münster ist 
auf die Tagespflegepersonen angewiesen und muss für diese Aufgabe werben. Das 
ist nur möglich, wenn durch die Vergütung auch die Wertschätzung für diese wichtige 
Aufgabe, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen deutlich wird. Insbesondere 
langjährige erfahrene und gut ausgebildete Tagespflegepersonen sollten die 
Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ erhalten. Zu prüfen ist somit, wie eine 
Vergütung aussehen kann, die der Qualifikation, den Anforderungen und der 
„Bewährung“ entspricht. 
 
Zu 4. 
Auch Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderungen oder besonderen sozialen 
Schwierigkeiten betreuen, sollten den Anforderungen entsprechend qualifiziert und 
bezahlt werden. 
 
Zu 5. 
Ein zügiger Ausbau der Kindertagesbetreuung im u3 Bereich ist bildungspolitisch und 
im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig. Dafür ist es 
dringend erforderlich, alle Ausbaumöglichkeiten zu nutzen. Aus diesem Grund sollen 
qualifizierte Großpflegestellen in günstig zur Verfügung gestellten bzw. da, wo dies 
nicht möglich ist in angemieteten Räumlichkeiten  geplant und umgesetzt  werden; 
denn die Einrichtung weiterer Großpflegestellen stellt eine schnell umsetzbare, 
flexible Lösung zwischen Tagespflege und Kindertageseinrichtungen dar. Bei der 
Suche entsprechender Räumlichkeiten könnten auch infolge der Profanisierung von 
Kirchen ggf. leer stehende Pfarrhäuser in die Überlegungen einbezogen werden. 
 
Die Finanzierung kann über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen. 
 
Am 11.10.2011 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden, dass bei 
dem milliardenschweren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren 
(U 3) die Voraussetzungen für die Anwendung des Konnexitätsprinzips erfüllt sind mit

3 
 
der Folge, dass das Land den Kommunen die Kosten für diese ihnen übertragene 
Aufgabe ersetzen muss. 
 
Das Familienministerium Nordrhein-Westfalen und die Hauptgeschäftsführer der 
Kommunalen Spitzenverbände haben sich im März diesen Jahres auf Eckpunkte für 
den Referentenentwurf eines Ausgleichsgesetzes verständigt, mit denen das Land 
eine dauerhafte finanzielle Entlastung für die Kosten regeln will, die die Kommunen 
für den weiteren Ausbau und Betrieb zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 
Dreijährige aufbringen müssen. Die Eckpunkte sahen für den Ausbau von Kita-
Plätzen für unter Dreijährige in den Jahren 2012 bis 2018 eine Ausgleichszahlung 
des Landes in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro vor. Es ist 
davon auszugehen, dass demnächst ein entsprechender Gesetzesentwurf dem 
neuen Landtag zur Beratung vorgelegt, positiv entschieden und schnellstmöglich 
umgesetzt wird. 
 
gez. Jutta Möllers  gez. Hery Klas  
gez. Helga Bennink  gez. Jörn Möltgen  
gez. Dr. Petra Diekmann  gez. Anne Naegels  
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen  gez. Carsten Peters  
gez. Gerhard Joksch  gez. Otto Reiners  
gez. Christoph Kattentidt  gez. Tim Rohleder  
gez. Manfred Kehr  gez. Dr. Ludwig Schipmann  
gez. Annette Kemper  gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beschlussvorlage

8095 Zeichen

V/0731/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0028/2012 „Kinderta-
gespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0028/2012 „Kinderta-
gespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ wird zur Vorberatung an den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien verwiesen. 
 
Es wird zur Kenn tnis genommen, dass gesondert von dieser Vorlage den Fraktionen die in der 
Vorlage benannten Kosten für die ggf. notwendigen Erhöhungen des Haushaltsansatzes vorab zur 
Kenntnis gegeben werden. 
 
Begründung: 
 
Die Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion beantr agt mit Schreiben vom 12.06.2012, dass der 
Rat der Stadt Münster beschließen möge: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege wird der für Kindertageseinrichtungen an-
gepasst. Die Kosten für die Stadt Münster sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu er-
mitteln. 
 
2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemessenheit überprüft. Die Kosten für eine ggf. 
notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen beziffert. 
 
3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tages-
pflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z. B. 5 Jahre) und Fortbildungen 
wird geprüft und ein entsprechendes (Finanzierungs-) Konzept entwickelt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0731/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Herr Heintze 
Ruf: 
492-5130, 492-5845 
E-Mail: 
KratzTrutti@stadt-muenster.de 
HeintzeO@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0731/2012 
4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behin-
derung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu qualifizieren und angemessen zu be-
zahlen. 
 
5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für die Einrich-
tung von weiteren Großtagespflegestellen der Ausbau der Kindertagesbetreuung zügiger vo-
rangetrieben werden kann. Ferner macht die Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein 
Mietkostenübernahmebudget zur Verfügung gestellt werden soll. 
 
6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz 
NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die Höhe der zur Verfügung gestell-
ten Mittel für die Stadt Münster feststeht.“ 
 
 
Im Folgenden soll nun eine erste fachliche Einordnung der Vorsc hläge sowie die dadurch ausg e-
lösten Kosten erfolgen: 
 
Zu 1. 
 
Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 37.000 € sind in Kindertageseinrichtungen vom 
Elternbeitrag befreit, jedoch nicht in der Kindertagespflege. Eine Freistellung der E ltern mit einem 
Bruttojahreseinkommen bis zu 37.000 € von den Elternbeiträgen in der Kindertagespflege würde 
jährliche Kosten in Höhe von rd. 149.500 € verursachen. 
 
Zu 2. 
 
In der städtischen Geldleistung ist die Verpflegung mit 1,30 Euro pro Tag einkalkuliert. Das Fo r-
schungsinstitut für Kinderernährung hat ermittelt, das die Kosten für eine gesunde E rnährung bei 
3,80 € liegen. Die Praxis zeigt, dass Tagespflegepersonen insbesondere für die Verpflegung Z u-
zahlungen von den Eltern nehmen. Um den Bedarfen der Tagespfleg epersonen nachzukommen, 
aber auch die Praxis zu regulieren, ist es sinnvoll, hier konkrete Vorgaben zu machen. Demnach 
ist es denkbar, dass wie im Kindertageseinrichtungsb ereich auch, die Tagespflegepersonen mit 
den Eltern die Kosten für die Verpflegung frei verha ndeln und von ihnen einziehen. Jedoch darf 
dieser Wert nicht über 2,50 € (3,80 € minus 1,30 €) pro Betreuungstag liegen (siehe Berechnung 
des Forschungsinstituts für Kinderernährung). Einkommensschwache können für die Finanzierung 
der Verpflegungskosten Mittel aus dem Bereich „Bildung und Teilhabe“ beantragen. Mehrkosten 
für die Kommune entstehen so nicht. 
 
Zu 3. 
 
Die Einführung eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tagespfl e-
gepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ist nicht angedacht, da sich die Höhe der 
Geldleistung in Münster am Qualifizierungsgrad orientiert.  
 
Im Jahr 2011 wurden durch die Tagespflegepersonen monatlich durchschnittlich 115.000 Betre u-
ungsstunden abgerechnet. 67 Prozent hiervon lagen in der dritten Qualifizierungsstufe. Eine An-
hebung der Geldleistung in der dritten Qualifizierungsstufe von 4,20 € um 30 Cent auf 4,50 € wü r-
den jährliche Mehrkosten von ca. 277.000 € verursachen. Hierbei ist der fortschreitende quali-
tative Umbau des Leistungsfeldes noch nicht mit eingerechnet. Grundsätzlich ist davon ausz u-
gehen, dass der prozentuale Anteil  an den monatlichen Betreuungsstunden  in der dritten Qualif i-
zierungsstufe kontinuierlich steigen wird. Derzeit sind von 408 Tagespflegepersonen 100 sozialpä-
dagogische Fachkräfte nach KiBiz und 128 Tagespflegepersonen mit Zertifika t vom Bundesve r-
band Kindertagespflege (d.h. im Sinne des KiBiz voll qualifiziert).

- 3 - 
V/0731/2012 
Zu 4. 
 
Die Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf oder Pflegeaufwand ist derzeit in Münster 
nicht mit einer erhöhten Geldleistung verbunden. Hier ist eine Verände rung sinnvoll. In der Studie 
zur Leistungsorientierten Vergütung in der Kindertagespflege des Instituts für Bildungs - und Sozi-
alpolitik der Hochschule Koblenz wird vorgeschlagen, die Förderleistung in Abhängigkeit zum Fö r-
derbedarf bis zu 50 Prozent der För derleistung zu e rhöhen. Derzeit haben von den 993 Kindern 
unter drei Jahren, die durch Tageseltern b etreut werden, 30 Kinder einen erhöhten Förderbedarf 
oder Pflegeaufwand.  
 
Eine Anhebung der G eldleistung von 4,20 € um 2,20 € auf 6,40 € würde durchschnittlich jährliche 
Mehrkosten von 2.772 € pro betreutem Kind verursachen. Bei derzeit 30 Kindern sind dies    
83.160 € jährlich. 
 
Zu 5. 
 
Die Anmietung einer Wohnung für die Betreuung von 9 Kindern w ird je nach Größe und Lage den 
Erfahrungen nach im Schnitt ca. 900 € kosten. Die Kosten für Aussta ttung/Investitionen sind hier 
noch nicht mit eingerechnet. 
 
Eine Übernahme von Mietkosten durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist nicht vo r-
gesehen, da hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Das Problem bei der Übernahme 
von Mietkosten besteht darin, dass sie rein kommunal finanziert werden müssen. Landesmittel 
stehen – im Gegensatz für die Finanzierung von Mietkosten von Kindertagese inrichtungen – nicht 
zur Verfügung. 
 
Aufgrund der schwierigen Bedarfssituation wurden bis heute nur zwei Ausnahmen zugelassen. Im 
Einzelnen handelt es sich um die Tagespflegestelle am Gymnasium Paul inum – ein Modellprojekt 
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an einer Schule – und in Kinderhaus an der Killingstraße 4 
– ein Modellprojekt mit dem Ziel der frühen Prävention. Derzeit in Planung sind zwei weitere Pr ä-
ventionsprojekte: eins mit fünf Plätzen in Kinderhaus und eins mit neun Plätzen in Coerde.  
 
Zu 6. 
 
Zurzeit steht noch nicht fest, wie hoch die Mittel für Münster sein werden, die im Zusa mmenhang 
mit dem Konnexitätsgesetz zur Finanzausgleichsregelung vorgesehen sind; ebenfalls steht noch 
nicht fest, wann Münster über diese Einnahmen verfügen kann. Den möglichen Einnahmen stehen 
auch Ausgaben für den bisherigen und weiteren u3-Ausbau in Münster gegenüber. 
 
Zusammenfassung / Weiteres Verfahren: 
 
Der Vorschlag zu 2 . ist für die Kommune kostenneutral. Der Vorschlag zu 5 . ist finanziell nicht zu 
beziffern, da jedes Projekt individuelle Kosten auslösen würde. Die Vorschläge zu 1., 3., und 4. 
belaufen sich im Überschlag  zusammen auf jährlich 510.000 €.  Diese Gelder stehen derzeit im 
Haushalt nicht zur Verfügung.  
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
 
Anlagen: 
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion an den Rat Nr. A -R/0028/2012 „Kindertages-
pflege ausbauen und angemessen ausstatten“

Beratungsverlauf (1)

07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Windthorststraße 7
  • Killingstraße 4
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0731/2012
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37