V/0731/2012
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion "Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten"
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Ratsantrag A-R-0028-2012
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2012 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespfl ege wird der für Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Kosten für die Stadt Münster sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu ermitteln. 2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemes senheit überprüft. Die Kosten für eine ggf. notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen beziffert. 3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tagespflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z.B. 5 Jahre) und Fortbildungen wird geprüft und ein entsprechendes (Finanzierungs-) Konzept entwickelt. 4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu qualifizieren und angemessen zu bezahlen. 5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für die Einrichtung von weiteren Großpflegestellen der Ausbau der Kindertagesbetreuung zügiger vorangetrieben werden kann. Ferner macht die Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein Mietkostenübernahmebudget zur Verfügung gestellt werden soll. 6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung übe r die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die Stadt Münster feststeht. Begründung: Zu 1. Die Anpassung der Elternbeitragstabelle in der Kindertagespflege ist überfällig. Sie wurde bei der Neugestaltung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen - hier zahlen Eltern bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro keinen Elternbeitrag - nicht berücksichtigt. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag „Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ 12.06.2012 2 Aktuelle Beiträge in der Kindertagespflege Eltern- beitrags- tabelle für Kinder-tages- pflege Jahres- Bruttoein- kommen bis 45 Std. mtl. bis 65 Std. mtl. bis 90 Std. mtl. bis 110 Std. mtl. bis 130 Std. mtl. bis 155 Std. mtl. bis 175 Std. mtl. bis 195 Std. mtl. über 195 Std. mtl. bis 20.000 € 0,00 € 10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 € 26,00 € bis 25.000 € 16,00 € 33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € bis 37.000 € 33,00 € 58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € bis 50.000 € 49,00 € 80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € bis 62.000 € 64,00 € 103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € über 62.000 € 73,00 € 115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 € Zu 2. Die Verpflegungskostenpauschale muss regelmäßig überprüft werden, damit Preissteigerungen bei der Beschaffung von Lebensmitteln berücksichtigt werden, um eine ausreichende und gesunde Ernährung der betreuten Kinder sicherzustellen. Zu 3. Die u3 Betreuung soll bis 2013 massiv ausgebaut werden; d.h. die Stadt Münster ist auf die Tagespflegepersonen angewiesen und muss für diese Aufgabe werben. Das ist nur möglich, wenn durch die Vergütung auch die Wertschätzung für diese wichtige Aufgabe, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen deutlich wird. Insbesondere langjährige erfahrene und gut ausgebildete Tagespflegepersonen sollten die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ erhalten. Zu prüfen ist somit, wie eine Vergütung aussehen kann, die der Qualifikation, den Anforderungen und der „Bewährung“ entspricht. Zu 4. Auch Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderungen oder besonderen sozialen Schwierigkeiten betreuen, sollten den Anforderungen entsprechend qualifiziert und bezahlt werden. Zu 5. Ein zügiger Ausbau der Kindertagesbetreuung im u3 Bereich ist bildungspolitisch und im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig. Dafür ist es dringend erforderlich, alle Ausbaumöglichkeiten zu nutzen. Aus diesem Grund sollen qualifizierte Großpflegestellen in günstig zur Verfügung gestellten bzw. da, wo dies nicht möglich ist in angemieteten Räumlichkeiten geplant und umgesetzt werden; denn die Einrichtung weiterer Großpflegestellen stellt eine schnell umsetzbare, flexible Lösung zwischen Tagespflege und Kindertageseinrichtungen dar. Bei der Suche entsprechender Räumlichkeiten könnten auch infolge der Profanisierung von Kirchen ggf. leer stehende Pfarrhäuser in die Überlegungen einbezogen werden. Die Finanzierung kann über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen. Am 11.10.2011 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden, dass bei dem milliardenschweren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U 3) die Voraussetzungen für die Anwendung des Konnexitätsprinzips erfüllt sind mit 3 der Folge, dass das Land den Kommunen die Kosten für diese ihnen übertragene Aufgabe ersetzen muss. Das Familienministerium Nordrhein-Westfalen und die Hauptgeschäftsführer der Kommunalen Spitzenverbände haben sich im März diesen Jahres auf Eckpunkte für den Referentenentwurf eines Ausgleichsgesetzes verständigt, mit denen das Land eine dauerhafte finanzielle Entlastung für die Kosten regeln will, die die Kommunen für den weiteren Ausbau und Betrieb zusätzlicher Betreuungsplätze für unter Dreijährige aufbringen müssen. Die Eckpunkte sahen für den Ausbau von Kita- Plätzen für unter Dreijährige in den Jahren 2012 bis 2018 eine Ausgleichszahlung des Landes in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro vor. Es ist davon auszugehen, dass demnächst ein entsprechender Gesetzesentwurf dem neuen Landtag zur Beratung vorgelegt, positiv entschieden und schnellstmöglich umgesetzt wird. gez. Jutta Möllers gez. Hery Klas gez. Helga Bennink gez. Jörn Möltgen gez. Dr. Petra Diekmann gez. Anne Naegels gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Carsten Peters gez. Gerhard Joksch gez. Otto Reiners gez. Christoph Kattentidt gez. Tim Rohleder gez. Manfred Kehr gez. Dr. Ludwig Schipmann gez. Annette Kemper gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beschlussvorlage
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V/0731/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0028/2012 „Kinderta- gespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ Beratungsfolge 07.11.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0028/2012 „Kinderta- gespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ wird zur Vorberatung an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien verwiesen. Es wird zur Kenn tnis genommen, dass gesondert von dieser Vorlage den Fraktionen die in der Vorlage benannten Kosten für die ggf. notwendigen Erhöhungen des Haushaltsansatzes vorab zur Kenntnis gegeben werden. Begründung: Die Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion beantr agt mit Schreiben vom 12.06.2012, dass der Rat der Stadt Münster beschließen möge: „Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege wird der für Kindertageseinrichtungen an- gepasst. Die Kosten für die Stadt Münster sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu er- mitteln. 2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemessenheit überprüft. Die Kosten für eine ggf. notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen beziffert. 3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tages- pflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z. B. 5 Jahre) und Fortbildungen wird geprüft und ein entsprechendes (Finanzierungs-) Konzept entwickelt. Vorlagen-Nr.: V/0731/2012 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti, Herr Heintze Ruf: 492-5130, 492-5845 E-Mail: KratzTrutti@stadt-muenster.de HeintzeO@stadt-muenster.de Datum: 18.09.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0731/2012 4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behin- derung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu qualifizieren und angemessen zu be- zahlen. 5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für die Einrich- tung von weiteren Großtagespflegestellen der Ausbau der Kindertagesbetreuung zügiger vo- rangetrieben werden kann. Ferner macht die Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein Mietkostenübernahmebudget zur Verfügung gestellt werden soll. 6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die Höhe der zur Verfügung gestell- ten Mittel für die Stadt Münster feststeht.“ Im Folgenden soll nun eine erste fachliche Einordnung der Vorsc hläge sowie die dadurch ausg e- lösten Kosten erfolgen: Zu 1. Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 37.000 € sind in Kindertageseinrichtungen vom Elternbeitrag befreit, jedoch nicht in der Kindertagespflege. Eine Freistellung der E ltern mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 37.000 € von den Elternbeiträgen in der Kindertagespflege würde jährliche Kosten in Höhe von rd. 149.500 € verursachen. Zu 2. In der städtischen Geldleistung ist die Verpflegung mit 1,30 Euro pro Tag einkalkuliert. Das Fo r- schungsinstitut für Kinderernährung hat ermittelt, das die Kosten für eine gesunde E rnährung bei 3,80 € liegen. Die Praxis zeigt, dass Tagespflegepersonen insbesondere für die Verpflegung Z u- zahlungen von den Eltern nehmen. Um den Bedarfen der Tagespfleg epersonen nachzukommen, aber auch die Praxis zu regulieren, ist es sinnvoll, hier konkrete Vorgaben zu machen. Demnach ist es denkbar, dass wie im Kindertageseinrichtungsb ereich auch, die Tagespflegepersonen mit den Eltern die Kosten für die Verpflegung frei verha ndeln und von ihnen einziehen. Jedoch darf dieser Wert nicht über 2,50 € (3,80 € minus 1,30 €) pro Betreuungstag liegen (siehe Berechnung des Forschungsinstituts für Kinderernährung). Einkommensschwache können für die Finanzierung der Verpflegungskosten Mittel aus dem Bereich „Bildung und Teilhabe“ beantragen. Mehrkosten für die Kommune entstehen so nicht. Zu 3. Die Einführung eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tagespfl e- gepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ist nicht angedacht, da sich die Höhe der Geldleistung in Münster am Qualifizierungsgrad orientiert. Im Jahr 2011 wurden durch die Tagespflegepersonen monatlich durchschnittlich 115.000 Betre u- ungsstunden abgerechnet. 67 Prozent hiervon lagen in der dritten Qualifizierungsstufe. Eine An- hebung der Geldleistung in der dritten Qualifizierungsstufe von 4,20 € um 30 Cent auf 4,50 € wü r- den jährliche Mehrkosten von ca. 277.000 € verursachen. Hierbei ist der fortschreitende quali- tative Umbau des Leistungsfeldes noch nicht mit eingerechnet. Grundsätzlich ist davon ausz u- gehen, dass der prozentuale Anteil an den monatlichen Betreuungsstunden in der dritten Qualif i- zierungsstufe kontinuierlich steigen wird. Derzeit sind von 408 Tagespflegepersonen 100 sozialpä- dagogische Fachkräfte nach KiBiz und 128 Tagespflegepersonen mit Zertifika t vom Bundesve r- band Kindertagespflege (d.h. im Sinne des KiBiz voll qualifiziert). - 3 - V/0731/2012 Zu 4. Die Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf oder Pflegeaufwand ist derzeit in Münster nicht mit einer erhöhten Geldleistung verbunden. Hier ist eine Verände rung sinnvoll. In der Studie zur Leistungsorientierten Vergütung in der Kindertagespflege des Instituts für Bildungs - und Sozi- alpolitik der Hochschule Koblenz wird vorgeschlagen, die Förderleistung in Abhängigkeit zum Fö r- derbedarf bis zu 50 Prozent der För derleistung zu e rhöhen. Derzeit haben von den 993 Kindern unter drei Jahren, die durch Tageseltern b etreut werden, 30 Kinder einen erhöhten Förderbedarf oder Pflegeaufwand. Eine Anhebung der G eldleistung von 4,20 € um 2,20 € auf 6,40 € würde durchschnittlich jährliche Mehrkosten von 2.772 € pro betreutem Kind verursachen. Bei derzeit 30 Kindern sind dies 83.160 € jährlich. Zu 5. Die Anmietung einer Wohnung für die Betreuung von 9 Kindern w ird je nach Größe und Lage den Erfahrungen nach im Schnitt ca. 900 € kosten. Die Kosten für Aussta ttung/Investitionen sind hier noch nicht mit eingerechnet. Eine Übernahme von Mietkosten durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist nicht vo r- gesehen, da hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Das Problem bei der Übernahme von Mietkosten besteht darin, dass sie rein kommunal finanziert werden müssen. Landesmittel stehen – im Gegensatz für die Finanzierung von Mietkosten von Kindertagese inrichtungen – nicht zur Verfügung. Aufgrund der schwierigen Bedarfssituation wurden bis heute nur zwei Ausnahmen zugelassen. Im Einzelnen handelt es sich um die Tagespflegestelle am Gymnasium Paul inum – ein Modellprojekt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an einer Schule – und in Kinderhaus an der Killingstraße 4 – ein Modellprojekt mit dem Ziel der frühen Prävention. Derzeit in Planung sind zwei weitere Pr ä- ventionsprojekte: eins mit fünf Plätzen in Kinderhaus und eins mit neun Plätzen in Coerde. Zu 6. Zurzeit steht noch nicht fest, wie hoch die Mittel für Münster sein werden, die im Zusa mmenhang mit dem Konnexitätsgesetz zur Finanzausgleichsregelung vorgesehen sind; ebenfalls steht noch nicht fest, wann Münster über diese Einnahmen verfügen kann. Den möglichen Einnahmen stehen auch Ausgaben für den bisherigen und weiteren u3-Ausbau in Münster gegenüber. Zusammenfassung / Weiteres Verfahren: Der Vorschlag zu 2 . ist für die Kommune kostenneutral. Der Vorschlag zu 5 . ist finanziell nicht zu beziffern, da jedes Projekt individuelle Kosten auslösen würde. Die Vorschläge zu 1., 3., und 4. belaufen sich im Überschlag zusammen auf jährlich 510.000 €. Diese Gelder stehen derzeit im Haushalt nicht zur Verfügung. I. V. gez. Dr. Hanke Anlagen: Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion an den Rat Nr. A -R/0028/2012 „Kindertages- pflege ausbauen und angemessen ausstatten“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Windthorststraße 7
- Killingstraße 4
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0731/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37