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1230/2023

Beantwortung der Anfrage AN/0545/2023 des sachkundigen Einwohners, Herrn Krücker, Caritasverband Köln zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Kommune

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.05.2023

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 21.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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1230-2023_Anlage_Übersicht Roll-out-Termine Sozialplattform

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Anlage 2: Anfrage SB Krücker vom 10.03.2023

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6447 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 02.05.2023 
 1230/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 
Digitalisierungsausschuss 21.08.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0545/2023 des sachkundigen Einwohners, Herrn 
Krücker, Caritasverband Köln zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 
(OZG) in der Kommune 
In der Anfrage an den Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren werden vier 
Fragen zum aktuellen Stand der laufenden Aktivitäten und der Umsetzung des Onlinezu-
gangsgesetzes in der Kölner Verwaltung gestellt. 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
1. Wo steht die Kommune in der Umsetzung des OZG? Welche Leistungen wurden 
bereits digitalisiert bzw. sind in Planung; inwieweit handelt es sich dabei um 
„Nachnutzungen“ oder um eigens für die Kommune entwickelte Leistungen? 
 
Zum Sachstand aktueller OZG-Umsetzung in der Stadtverwaltung wird auf die Mitteilun-
gen 3806/2022 und 0674/2023 verwiesen. 
 
Für mehr als 100 Verwaltungsleistungen stehen eigens entwickelte Online-Formulare 
bzw. Plattformen über www.stadt-koeln.de, Wirtschaftsservice-Portal.NRW zur Verfü-
gung. So kann beispielsweise der Wohnberechtigungsschein über ein Online-Formular 
ausgefüllt und an die Stadtverwaltung geschickt werden. Der Umtausch alter Führer-
scheine, Urkundenbestellungen oder auch Bewohnerparkausweise können über eigene 
Online-Tools beantragt werden.  
 
Mit dem Land NRW können Einzelvereinbarungen für die zentrale Nutzung der Online-
Dienste für „Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter“ abge-
schlossen werden. Hier fehlt es jedoch noch an konkreten Kostenangaben für die Nut-
zung seitens des Landes NRW, sodass die Verwaltung noch auf weitere Informationen 
wartet.  
Die Verwaltung prüft kontinuierlich, welche neuen Verwaltungsleistungen digitalisiert wer-
den können, insbesondere Leistungen, die vom Onlinezugangsgesetz (OZG) erfasst sind. 
Dabei wägt sie im Einzelfall immer ab, ob es sinnvoll ist, auf die Bereitstellung neuer On-
line-Dienste im Rahmen der „Einer-für-Alle“ (EfA-) Dienstleistungen zu warten (= ein Bun-
desland entwickelt eine Leistung und stellt sie anderen zur Verfügung) oder eigene Onli-
ne-Dienstleistungen zu entwickeln. Die Verwaltung stellt hierbei die geplanten Roll-Out-
Termine für die bereitgestellten Online-Dienste, die voraussichtlichen Kosten für ihre 
Nachnutzung und ihre Nutzer*innenfreundlichkeit der personellen Auslastung, den ver-
fügbaren technischen Möglichkeiten und den voraussichtlichen Kosten für eigene Ent-
wicklung, Bereitstellung, Support und Updates von Online Dienstleistungen gegenüber.

2 
 
 
 
2. Inwieweit ist die Anbindung der Kommune an die Sozialplattform des Landes ge-
plant bzw. ggf. auch schon erfolgt? 
 
Das Land NRW hat verschiedene Leistungen über die Sozialplattform angekündigt, je-
doch sind diese derzeit noch nicht verfügbar. Eine Übersicht der voraussichtlichen Start-
Termine weiterer Online-Dienste auf der Sozialplattform („Go-Live“) ist als Anlage beige-
fügt. Die Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum 
Lebensunterhalt werden intensiv auf Anwender*innenfreundlichkeit, technische Aspekte 
und – sobald bekannt – voraussichtliche Kosten geprüft. 
 
Die Verwaltung hat bereits die Nachnutzung für den Wohngeld-Antrag über die Sozial-
plattform vertraglich vereinbart. Die vom Land Schleswig-Holstein beauftragte Soft-
warefirma, die den Online-Dienst entwickelt hat, muss diesen noch an die Änderungen 
der Wohngeldreform anpassen. Bis zur erfolgten Anpassung kann der Online-Dienst der-
zeit noch nicht unmittelbar genutzt werden. Als Ersatz hat das Land NRW allen Kommu-
nen einen einheitlichen Wohngeld-Antrag zur Verfügung gestellt. Dennoch ist über den 
Wohngeldrechner eine Antragstellung online möglich. Der Wohngeldrechner ist auf der 
Internetseite des Landes (MHKBD) hinterlegt. Es besteht auf der städtischen Seite zum 
Thema Wohngeld eine entsprechende Verlinkung. 
 
 
3. Gibt es bereits Planungen und Zeitpläne, wie das Dreieck aus Bürger*innen, diver-
sen Hilfs- und Beratungsangeboten (in öffentlicher sowie freier Trägerschaft) und 
den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler sowie auf 
Landesebene zusammengeführt und ausgestaltet wird? 
 
Mit der Sozialplattform soll ein bundesweites, trägerübergreifendes Themenportal ge-
schaffen werden. Dieses Portal ist eine Ergänzung zu bestehenden analogen und in Tei-
len bereits digitalen Angeboten und soll vor allem lokale Stellen entlasten. Die Sozialplatt-
form ist als ein Angebot für die Kommunen und Beratungsstellen zu verstehen, das nicht 
darauf abzielt, bestehenden Leistungen oder die fachliche Beratung durch die zuständi-
gen Stellen vor Ort zu ersetzen oder zu verdrängen, sondern vielmehr darauf, Aufwände 
und Kosten durch eine Efa-konforme Nachnutzung (s.o.) einzusparen. 
 
Die Träger / Initiativen der Hilfs- und Beratungsangebote nutzen bereits das Dialogforum 
der Sozialplattform für den übergeordneten Austausch. Der darauf aufsetzende kommu-
nalspezifische Austausch der Fachämter mit der entsprechenden Trägerstruktur ist in Klä-
rung.  
 
 
4. Was unternimmt die Kommune, damit alle Bürger*innen die Chance haben, (auch 
für die, für die der digitale Zugang unmöglich bleiben wird) alle Leistungen auch 
tatsächlich zu nutzen? 
 
Die Verwaltung verfolgt bewusst einen Multikanalansatz. Alle digital verfügbaren Dienst-
leistungen sind weiterhin auch auf analogem Weg durch persönliche Vorsprache und 
schriftlich erreichbar. Zudem werden telefonisch weitere Informationen und bei Bedarf Hil-
festellungen über die Behördennummer 115 angeboten. Darüber hinaus ermöglicht die 
Verwaltung über den Hotspot.koeln allen Kölner*innen einen kostenlosen Internetzugang, 
um beispielsweise Anträge mittels eines internetfähigen Smartphones oder eines Tablets 
online beantragen zu können.  
 
 
5. Gibt es über das OZG hinaus weitere Digitalisierungspläne/-aktivitäten, die ggf. 
Auswirkungen auf die Träger von Hilfs- und Beratungsangeboten haben?

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Die Verwaltung ist daran interessiert, die Träger von Hilfs- und Beratungsangeboten früh-
zeitig in weitere Digitalisierungspläne einzubinden. Diese Einbindung wird bei entspre-
chender Konkretisierung weiterer Digitalisierungsaktivitäten erfolgen.  
 
 
Gez. Dr. Rau

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28 Zeichen

Status der Antragsleistungen

Anlage 2: Anfrage SB Krücker vom 10.03.2023

3523 Zeichen

Va rı iaVe

Caritasverband
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Barlholomäus-Schink-Str. 6 - 50825 Köln für die Stadt Köln e.V.
Stadt Köln Vorstand, schink-sir. 6
Ausschuss für Senioren und Soziales 50825 Köln (Ehrenfeld)
Herrn Vorsitzenden Daniel Bauer-Dahm
Rathaus, Spanischer Bau Ansprechpartner/in:
50667 Köln Tel: Peter Krücker

Fax: 0221 95570 233
E-Mail: 0221 95570 299
* peter.kruecker@caritas-koeln.de

Datum: 10. März 2023

Anfrage: Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Kommune

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm,
Hiermit möchte ich folgende Anfrage im Ausschuss für Senioren und Soziales stellen:

Gemäß dem im Jahre 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder
verpflichtet, bis zum Ende des laufenden Jahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über
Verwaltungsportale anzubieten. Dies betrifft ca. 575 Verwaltungsleistungen aufgeteilt in 14 Themen-
felder, wobei die Leistungserbringung vielfach auf kommunaler Ebene, also auch in der Verwaltung
einer Stadt/Gemeinde, erfolgt. Verwaltungsportale sind einzelne Online-Plattformen im Internet,
über die die Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Zugang zu den Leistungen erhalten.

Eine dieser Plattformen, die sogenannte Sozialplattform, wird in NRW durch das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) entwickelt und soll kurzfristig an den Start gehen. Über
diese Plattform werden 18+2 Sozialleistungen in den Themenfeldern Arbeit & Ruhestand, Familie &
Kind, Gesundheit und Bildung angeboten.

Als Träger in der freien Wohlfahrtspflege bringen wir uns als Caritas bereits auf Bundes- und Lan-
desebene in die Diskussion zur Umsetzung des OZG ein. Hier vertreten wir zum einen aus unserer
anwaltschaftlichen Perspektive die Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen sind
wir bei vielen Sozialleistungen als Träger auch direkt betroffen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Information zum aktuellen Stand der laufenden Aktivitäten und
der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Kölner Verwaltung, um mit Ihnen in einen Dialog
zur Umsetzung vor Ort zu starten.

Konkret bitten wir daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Wo steht die Kommune in der Umsetzung des OZG?
Welche Leistungen wurden bereits digitalisiert bzw. sind in Planung; inwieweit handelt es
sich dabei um „Nachnutzungen“ oder um eigens für die Kommune entwickelte Leistungen?

2. Inwieweit ist die Anbindung der Kommune an die Sozialplattform des Landes geplant bzw.
ggf. auch schon erfolgt?
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn - IBAN DE70 3705 0198 0041 5829 58 - BIC COLSDES3

Vorstand: Peter Krücker, Markus Nikolaus - Reg. Nr.: VR 4647, Amtsgericht Köln - Steuernummer: USt.-Id.-Nr.: DE 122 661 604
www.caritas-koeln.de - 5} www.facebook.com/caritaskoein

-Seite2-

3. Gibt es bereits Planungen und Zeitpläne, wie das Dreieck aus Bürger*innen, diversen Hilfs-
und Beratungsangeboten (in öffentlicher sowie freier Trägerschaft) und den digitalen Ange-
boten der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler sowie auf Landesebene zusammenge-
führt und ausgestaltet wird?

4. Was unternimmt die Kommune, damit alle Bürger*innen die Chance haben, (auch für die, für
die der digitale Zugang unmöglich bleiben wird) alle Leistungen auch tatsächlich zu nutzen?

5. Gibt es über das OZG hinaus weitere Digitalisierungspläne/-aktivitäten, die ggf. Auswirkun-
gen auf die Träger von Hilfs- und Beratungsangeboten haben?

Freuhdliche Grüße

I

\ {
Peter Krücker
Vorstandssprecher

Beratungsverlauf (2)

25.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.08.2023 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1230/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.05.2023
Erstellt
12.04.2023 17:17