Mandari Insight

V/0993/2018/1

Stadthalle Hiltrup: Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Vorlagen 06.12.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 35

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

8859 Zeichen

V/0993/2018/1 
V/0993/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadthalle Hiltrup: Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Vorbemerkung 
 
Die Vorlage V/0705/2018 Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der 
Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 - die sich ebenfalls in der o.g. Beratungsfolge befindet - 
beinhaltet unter 5.4 folgenden Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Nutzung der Stadthalle Hiltrup für Veranstaltung s-
zwecke mit einer gesonderten Vorlage Vorschläge unterbre itet werden, die die Aufrechterhaltung 
des Hallenbetriebes sicherstellen. Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus einer Sani e-
rung des Nötigsten und Vorschlägen zur Unterteilung und Abtrennung von Hallenteilen. Zu einem 
späteren Zeitpunkt werden Vorsch läge für weitere Sanierungsschritte sowie für Verbesserungen 
des äußeren Erscheinungsbildes gemacht.  
 
Die folgende Vorlage beinhaltet die o.g. Vorschläge. Diese Vorlage steht in inhaltlicher Abhängigkeit 
der konkreten Beschlussfassung des Rates. 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Zur besseren Nutzung der vorhandenen Stadthalle Hiltrup und Optimierung des technischen Z u-
standes und Aufrechterhaltung eines möglichst störungsfreien Betriebs der Stadthalle Hiltrup we r-
den folgende Maßnahmen durchgeführt: 
 
1.1. Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes 
 
Technische Gebäudeausstattung: 
 Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung und einzelner Unterverteilungen 
 Erneuerung der Lüftungsanlage für den Bereich des Veranstaltungssaales 
 Erneuerung der Kaltwasserverteilung  
 Erneuerung der Heizungsverteilung 
 Erneuerung der Gebäudeautomation 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
07.12.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tschöpe 
Telefon: 492-2306 
Tschoepe@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0993/2018/1 
 
Hochbau: 
 vollständige Überarbeitung des Parkettbodens in der Halle (Schleifen, Ausbesseru n-
gen/Reparaturen, Versiegelung und Einpflege) 
 Überarbeitung des Garderobenbereichs im EG (Instandsetzung der Holzelemente im 
Theken- und Kopfbereich, Austausch abgängiger Holzelemente, Reparatur Garder o-
benständer) 
 diverse Malerarbeiten in öffentlichen Bereichen im EG und OG (Wände, Decken, Sä u-
len, Verkleidungen) 
 Erneuerung des barrierefreien Zugangs  
 
1.2 Funktionsanpassungen  
Im Zusammenhang mit der  Erneuerung der Lüftungsanlage wird vorgeschlagen, notwe n-
dige Funktionsanpassungen, die Erfordernissen der Nutzung Rechnung tragen, vorz u-
nehmen. Dieses sind im Einzelnen: 
 Technische Gebäudeausstattung 
 Einbau einer Lüftungsanlage für den Bereich des oberen Foyers und zur Versorgung 
der oberen Konferenzräume 
 Ausstattung der Lüftungsanlagen Veranstaltungssaal/ Foyer/ Konferenzräume mit Kä l-
tetechnik, um auch in den Sommermonate n eine adäquate Nutzung der Räume zu e r-
möglichen  
 Einbau einer Lüftungsanlage für den Bereich der Ausgabeküche für den Saal, um hier 
die gewünschte Nutzung (z.B. temporärer Aufbau Fritteusen) zu ermöglichen 
 
1.3     Teilbarkeit der Halle  
  Es wird zur Kenntnis genommen: 
 
  Eine Teilbarkeit der Halle kann grundsätzlich durch die Installation von  
 a) Trennwänden oder Vorhängen etc. oder 
 b) durch den Einsatz von Messebausystemen 
erreicht werden.  
 
ad a) Die statischen und technischen Gegebenh eiten der vorhandenen Deckenkonstrukt i-
on erfordern für die Installation von Trennwänden, Vorhängen etc. umfassende bauliche 
Maßnahmen, da weitere Belastungen der vorhandenen Deckenkonstruktion aus statischen 
Gründen nicht mehr möglich sind. Dies betrifft a uch das Anbringen und Aufhängen von 
Vorhangkonstruktionen. Die Ertüchtigung des Daches und der Statik würde ca. 3 Mio. € er-
fordern. Dazu kommen Investitionen für das jeweilige Trennsystem (Trennwände ca. 
500.000 € bis 700.000 €, Vorhänge mit Aufhängesystem ca. 200.000 €).  
 
ad b) Unabhängig von der Dachkonstruktion kann eine Teilung der Halle durch die A n-
schaffung eines Messebausystems (Kosten ca. 125.000 €) erreicht werden. Dieses ist 
deutlich preisgünstiger als ein Trennwandsystem umzusetzen, allerdings s ind zusätzliche 
Personalkapazitäten zum Auf- und Abbau erforderlich, die ggf. auch über Dienstleistung s-
verträge bereitgestellt werden könnten. Darüber hinaus ist die Frage der Einlagerung der 
Stellwände zu klären. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass auc h das Lüftungs - und Be-
leuchtungskonzept auf eine Teilbarkeit der Halle abgestimmt werden müssten. 
Es ist festzuhalten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt – aus Kosten und betrieblichen 
Gründen - keine realisierbare Option zur Teilung der vorhandenen Halle besteht; eine Teil-
barkeit der Halle wäre daher Gegenstand einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durchz u-
führenden Gesamtsanierungsmaßnahme.  
 
 Eine bauliche Umsetzung der unter 1.1 - 1.2 genannten Maßnahmen erfolgt aufgrund der Vera n-
staltungsplanung und Pl anungsvorläufen für die Baumaßnahmen voraussichtlich im Sommer 
2020.

- 3 - 
V/0993/2018/1 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Maßnahmen unabhängig von einer ggf. später 
noch erforderlichen Gesamtsanierung erfolgen. Diese erfolgt auf Grundlage eines dann zu erste l-
lenden Nutzungs- und Betreiberkonzeptes. 
 
3. Der Beschlusspunkt 1 steht unter dem Vorbehalt, dass im Kontext der Machbarkeitsstudie 
Schulzentrum Hiltrup (Vorlage V/0705/2018) eine Umsetzungsvariante beschlossen wird, 
die die Stadthalle Hiltrup für die Dauer von B aumaßnahmen am Schulzentrum für die U n-
terbringung schulischer Raumbedarfe (Klassenräume und Mensa) vorsieht.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel bzw. in nahem zeitlichen Bezug der Entscheidungsvorl a-
ge zu den schulischen Bedarfen der Machbarkeitsstud ie Schulzentrum Hiltrup einen Baub e-
schluss für die in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen vorzulegen.  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein zusätzlicher konsumtiver Finanzierungsbedarf für die 
unter 
- 1.1 genannten Punkte in Höhe von 1.035.000 € (900.000 € Erneuerung Technische Gebäude-
ausrüstung, sowie 135.000 € Hochbaukosten)  
- 1.2 genannten Punkte in Höhe von 636.000 € 
besteht.  
Die anteiligen erforderlichen Planungskosten sind jeweils enthalten.  
Die Mittel müssten wie folgt bereitgestellt werden. Planungskosten in 2019: 123.000 €, Baukosten 
in 2020: 1.413.000 € + 135.000 € = 1.548.000 € 
 
5. Der Rat nimmt den technischen Zustand der Stadthalle Hiltrup zur Kenntnis (vgl. Vorlage 
338/2017/1 und V/0705/2018). 
 
 
II.   Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag (€) Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 
0111 Immobilienmanage-
ment 
   
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstlei s-
tungen 
   
  Auszahlungen 2019 123.000  
   2020 1.548.000  
      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.671.000  
 
Die zur Finanzierung zusätzlichen erforderlichen Ermächtigungen im Teilergebnisplan sind im Hau s-
haltsplan-Entwurf 2019 bei der Produktgruppe  0111 veranschlagt.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat die notwendigen Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.

- 4 - 
V/0993/2018/1 
Begründung 
 
Die Ergänzungsvorlage basiert auf den Ergebnissen der Vorberatungen und greift die gleichlautenden 
Beschlüsse des Ausschusses für Personal, Organisation, Sicherheit, Verbraucherschutz und E -
Government und des Haupt- und Finanzausschusses auf (Streichen des Beschlusspunktes 3).  
 
 
Hierzu weist die Verwaltung auf folgenden Sachverhalt hin: 
 
Die Vorlage V/0705/2018/1 beinhaltet unter 5.3 folgenden Beschlusspunkt 
 
5.3 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter B e-
rücksichtigung der Unterbringung schulformübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heut i-
gen Schulzentrums zu erstellen. Nach Vorliegen dieser Machbarkeitsstudie wird für die schul i-
schen Bedarfe unter Berücksichtigung der Gesamtsituation eine Entscheidungsv orlage mit E r-
richtungsbeschluss zur Vergabe der Architektenleistung erstellt.  
 
Wie in der Begründung zu 5.2 bis 5.4 dargestellt, wird die Verwaltung nach Vorliegen dieser weiteren 
Variante unter Berücksichtigung der Gesamtsituation eine Entscheidungsvorla ge erstellen (vorau s-
sichtlich Jahresmitte 2019). 
 
Erst nach dieser Beschlussfassung (Auswahl aus den dann 5 Varianten) steht fest, ob die Stadthalle 
Hiltrup für die Unterbringung der schulischen Bedarfe zur Verfügung steht. Die Varianten Anlage 14.2 
und 3 der Vorlage V/0705/2018/1 sehen zum Beispiel einen Abriss der heutigen Stadthalle vor, so 
dass Sanierungsmaßnahmen hinfällig wären.  
 
 
 
I.V. 
gez. 
Matthias Peck  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

12.12.2018 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0993/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.12.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37