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V/0268/2015

Antrag der SPD-Fraktion an den ASSGVAf vom 09.03.2015: Änderung des Verfahrens der Entscheidung über Trägeranträge zu den Haushaltsplanberatungen

Vorlagen 02.04.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 03.06.2015, TOP 16

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

4808 Zeichen

V/0268/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den ASSGVAf vom 09.03.2015: Änderung des Verfahrens der 
Entscheidung über Trägeranträge zu den Haushaltsplanberatungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Antrag wird wie folgt aufgegriffen: 
 
1. Anträge auf eine kommunale Förderung, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu 
beraten sind, müssen der Verwaltung zu Beginn der Sommerferien des Jahres vorliegen, in 
dem die Haushaltsplanberatungen beginnen. Die Verwaltung informiert die betreffenden Trä-
ger wie in der Begründung dargestellt über die Frist, in 2015 Anfang Mai und in den Folgejah-
ren jeweils im Januar.  
 
2. Die Verwaltung überreicht den Mitgliedern des Ausschusses und den Geschäftsstellen der 
Fraktionen spätestens drei Wochen vor Beginn der Herbstferien eine Berichtsvorlage, die die 
vorliegenden Trägeranträge zum Haushalt mit jeweils knappen Angaben zum inhaltlichen und 
zum finanziellen Anliegen überblicksförmig auflistet; inhaltliches und finanzielles Anliegen 
werden mit standardisierten Kurzbewertungen der Verwaltung versehen. Der Vorlage werden 
die Trägeranträge mit Kommentierungen der Verwaltung beigefügt. 
 
3. Die Verwaltung fertigt im 1. Halbjahr 2016 eine Berichtsvorlage an, die die Erfahrungen mit 
dem geänderten Verfahren skizziert. Die Vorlage soll ferner vorläufige Empfehlungen abge-
ben, innerhalb der Produktgruppen einzeln ausgewiesene Trägerförderungen in Teilbudgets 
nachvollziehbar zusammenzufassen, und, soweit möglich, weitere Ansätze standardisierter 
Entscheidungsverfahren für die Förderung von Trägern erörtern, die Aufgaben in der Bera-
tungszuständigkeit des Ausschusses wahrnehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die vorgeschlagene Sachentscheidung erzeugt keine Kosten oder Folgekosten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0268/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0268/2015 
 
 
Begründung: 
 
Mit ihrem in der Sitzung des ASSGVAf am 11.03.2015 eingebrachten Antrag empfiehlt die SPD-
Fraktion, die Anträge freier Träger mit Stellungnahmen der Verwaltung vollständig und frühzeitig 
vor Beginn der fraktionsinternen Haushaltsplanberatungen bereitzustellen. Um dies zu erreichen, 
soll den Trägern, die vom ASSGVAf zu beratende Haushaltsanträge stellen könnten, eine Frist für 
die Antragstellung vorgegeben werden.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, das Fristende an den Beginn der Sommerferien zu knüpfen, um Mit-
gliedern des Ausschusses und Trägern Gelegenheit zu geben, sich über den betreffenden Antrag 
im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen auszutauschen, außerdem der Verwaltung eine solide 
Vorprüfung und Kommentierung der Anträge zu ermöglichen. Wird dieser Termin als Fristende für  
Anträge festgesetzt, kann die Verwaltung das aus den fristgerecht eingegangenen und mit Verwal-
tungskommentierungen versehenen Anträgen bestehende Komplettpaket drei Wochen vor Beginn 
der Herbstferien zustellen. 
 
Über die vorgesehene Antragsfrist hat die Verwaltung die lokale Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrts-
pflege am 16.04.2015 mit der Bitte informiert, die Information in ihren Verbänden weiterzugeben; 
die Verwaltung empfiehlt ferner,  
 in der Lokalpresse auf die Frist aufmerksam zu machen und 
 die gegenwärtig geförderten Träger mit Standard-Email zu informieren. 
 
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit im Hinblick auf die Antragslage und die verwaltungsseitige 
Bewertung der Haushaltsanträge wird die Verwaltung dem besagten Komplettpaket eine Berichts-
vorlage voranstellen, die sämtliche Anträge auflistet. Jeder Antrag wird mit einem knappen Hinweis 
auf Inhalt und angegebenem Zuschussbedarf versehen; beide Aspekte werden um standardisierte 
Kurzbewertungen der Verwaltung ergänzt. 
 
Sofern der Ausschuss der Beschlussempfehlung zustimmt, wird die Verwaltung das Verfahren im 
Frühjahr 2016 rückblickend resümieren; auf dieser Erfahrungsunterlage werden darüber hinaus 
Überlegungen präsentiert, Einzelförderansätze nach Teilbudgets zu gruppieren bzw. neu zu sortie-
ren. Die Vorlage wird außerdem vorstellen, welche aufgabenspezifischen Zuschüsse bereits heute 
standardisiert an Dritte vergeben werden (z. B. auf der Grundlage von Förderrichtlinien), und mög-
liche weitergehende Perspektiven diskutieren. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Antrag der SPD-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung vom 09.03.2015

Anlage

1653 Zeichen

Anlage

Antrag SPD-Fraktion j
Pr} . . im Rat der Stadt Münster
Anderung des Verfahrens der Entscheidung über

PM Pi Bahnhofstraße 9
Trägeranträge zu den Haushaltsberatungen 28143 Münster

Tel. (0251) 45314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de

09.03.2015

Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung

möge beschließen:

1.

Die Verwaltung wird. beauftragt, ein einheitliches und transparentes Verfahren zur
Entscheidung: über Haushaltsanträge von Trägern zu entwickeln und dem Ausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen. Die Entscheidungen der politischen MandatsträgerInnen
sollen aufgrund einer Verwaltungsvorlage getroffen werden, die rechtzeitig vor den
Haushaltsberatungen der Fraktionen vorliegen soll.

Zu diesem Zeitpunkt sollen die Trägeranträge gebündelt zusammen mit einer
Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt werden. Trägeranträge, die zu diesem Zeitpunkt
nicht eingebracht worden sind, sollen in für das Haushaltsjahr 2016 nicht mehr
berücksichtigt werden. In begründeten Einzelfällen kann davon abgesehen werden; in
Verfahren der Haushaltsaufstellung für 2017 wird dieser Übergangsregelung entfallen. '
Die Verwaltung schlägt einen Zeitpunkt vor, bis zu dem die Anträge spätestens in der
Verwaltung eingegangen sein müssen. Dieser Termin wird den Trägern in geeigneter Form
bekannt gemacht.

Darüber hinaus sollen Überlegungen angestellt werden, wie weitere Vereinfachungen und
Standardisierungen in der Zusammenarbeit mit Trägern erreicht werden können, z.B. im
Rahmen von Vergabegrundsätzen und Budgets.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Gez. Seyfferth, Kollmann, Feldmann, Haves & Kaiser

Beratungsverlauf (1)

03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0268/2015
Typ
Vorlagen
Datum
02.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37