V/0268/2015
Antrag der SPD-Fraktion an den ASSGVAf vom 09.03.2015: Änderung des Verfahrens der Entscheidung über Trägeranträge zu den Haushaltsplanberatungen
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Beschlussvorlage
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V/0268/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den ASSGVAf vom 09.03.2015: Änderung des Verfahrens der Entscheidung über Trägeranträge zu den Haushaltsplanberatungen Beratungsfolge 29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Antrag wird wie folgt aufgegriffen: 1. Anträge auf eine kommunale Förderung, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu beraten sind, müssen der Verwaltung zu Beginn der Sommerferien des Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen beginnen. Die Verwaltung informiert die betreffenden Trä- ger wie in der Begründung dargestellt über die Frist, in 2015 Anfang Mai und in den Folgejah- ren jeweils im Januar. 2. Die Verwaltung überreicht den Mitgliedern des Ausschusses und den Geschäftsstellen der Fraktionen spätestens drei Wochen vor Beginn der Herbstferien eine Berichtsvorlage, die die vorliegenden Trägeranträge zum Haushalt mit jeweils knappen Angaben zum inhaltlichen und zum finanziellen Anliegen überblicksförmig auflistet; inhaltliches und finanzielles Anliegen werden mit standardisierten Kurzbewertungen der Verwaltung versehen. Der Vorlage werden die Trägeranträge mit Kommentierungen der Verwaltung beigefügt. 3. Die Verwaltung fertigt im 1. Halbjahr 2016 eine Berichtsvorlage an, die die Erfahrungen mit dem geänderten Verfahren skizziert. Die Vorlage soll ferner vorläufige Empfehlungen abge- ben, innerhalb der Produktgruppen einzeln ausgewiesene Trägerförderungen in Teilbudgets nachvollziehbar zusammenzufassen, und, soweit möglich, weitere Ansätze standardisierter Entscheidungsverfahren für die Förderung von Trägern erörtern, die Aufgaben in der Bera- tungszuständigkeit des Ausschusses wahrnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die vorgeschlagene Sachentscheidung erzeugt keine Kosten oder Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0268/2015 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 02.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0268/2015 Begründung: Mit ihrem in der Sitzung des ASSGVAf am 11.03.2015 eingebrachten Antrag empfiehlt die SPD- Fraktion, die Anträge freier Träger mit Stellungnahmen der Verwaltung vollständig und frühzeitig vor Beginn der fraktionsinternen Haushaltsplanberatungen bereitzustellen. Um dies zu erreichen, soll den Trägern, die vom ASSGVAf zu beratende Haushaltsanträge stellen könnten, eine Frist für die Antragstellung vorgegeben werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Fristende an den Beginn der Sommerferien zu knüpfen, um Mit- gliedern des Ausschusses und Trägern Gelegenheit zu geben, sich über den betreffenden Antrag im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen auszutauschen, außerdem der Verwaltung eine solide Vorprüfung und Kommentierung der Anträge zu ermöglichen. Wird dieser Termin als Fristende für Anträge festgesetzt, kann die Verwaltung das aus den fristgerecht eingegangenen und mit Verwal- tungskommentierungen versehenen Anträgen bestehende Komplettpaket drei Wochen vor Beginn der Herbstferien zustellen. Über die vorgesehene Antragsfrist hat die Verwaltung die lokale Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrts- pflege am 16.04.2015 mit der Bitte informiert, die Information in ihren Verbänden weiterzugeben; die Verwaltung empfiehlt ferner, in der Lokalpresse auf die Frist aufmerksam zu machen und die gegenwärtig geförderten Träger mit Standard-Email zu informieren. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit im Hinblick auf die Antragslage und die verwaltungsseitige Bewertung der Haushaltsanträge wird die Verwaltung dem besagten Komplettpaket eine Berichts- vorlage voranstellen, die sämtliche Anträge auflistet. Jeder Antrag wird mit einem knappen Hinweis auf Inhalt und angegebenem Zuschussbedarf versehen; beide Aspekte werden um standardisierte Kurzbewertungen der Verwaltung ergänzt. Sofern der Ausschuss der Beschlussempfehlung zustimmt, wird die Verwaltung das Verfahren im Frühjahr 2016 rückblickend resümieren; auf dieser Erfahrungsunterlage werden darüber hinaus Überlegungen präsentiert, Einzelförderansätze nach Teilbudgets zu gruppieren bzw. neu zu sortie- ren. Die Vorlage wird außerdem vorstellen, welche aufgabenspezifischen Zuschüsse bereits heute standardisiert an Dritte vergeben werden (z. B. auf der Grundlage von Förderrichtlinien), und mög- liche weitergehende Perspektiven diskutieren. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung vom 09.03.2015
Anlage
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Anlage Antrag SPD-Fraktion j Pr} . . im Rat der Stadt Münster Anderung des Verfahrens der Entscheidung über PM Pi Bahnhofstraße 9 Trägeranträge zu den Haushaltsberatungen 28143 Münster Tel. (0251) 45314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de 09.03.2015 Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird. beauftragt, ein einheitliches und transparentes Verfahren zur Entscheidung: über Haushaltsanträge von Trägern zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Entscheidungen der politischen MandatsträgerInnen sollen aufgrund einer Verwaltungsvorlage getroffen werden, die rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen der Fraktionen vorliegen soll. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Trägeranträge gebündelt zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt werden. Trägeranträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingebracht worden sind, sollen in für das Haushaltsjahr 2016 nicht mehr berücksichtigt werden. In begründeten Einzelfällen kann davon abgesehen werden; in Verfahren der Haushaltsaufstellung für 2017 wird dieser Übergangsregelung entfallen. ' Die Verwaltung schlägt einen Zeitpunkt vor, bis zu dem die Anträge spätestens in der Verwaltung eingegangen sein müssen. Dieser Termin wird den Trägern in geeigneter Form bekannt gemacht. Darüber hinaus sollen Überlegungen angestellt werden, wie weitere Vereinfachungen und Standardisierungen in der Zusammenarbeit mit Trägern erreicht werden können, z.B. im Rahmen von Vergabegrundsätzen und Budgets. Begründung: Erfolgt mündlich. Gez. Seyfferth, Kollmann, Feldmann, Haves & Kaiser
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0268/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37