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Schutzabstände zu Hochspannungsleitungen
Anfrage nach § 4 BV6 (CDU) AN/0955/2018 vom 14.06.2018
Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (CDU BV6)
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CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0955/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 Schutzabstände zu Hochspannungsleitungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die CDU-Fraktion bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 21. Juni 2018 zu setzen: Im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme in Chorweiler-Nord (TOP 10.2.2 am 21.6.2018 / AN/1346/2018) wird der vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt empfohlene Schutzabstand zu in der Nähe verlaufenden Hochspannungsleitungen ausgeführt. Darin wird bei einem Daueraufenthalt ein Abstand von 60 – 80 Metern zur Trassenmitte einer 380 kV- Leitung dringend empfohlen. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln hat sich dem angeschlossen. Bei einer Langzeitbelastung auch unterhalb der aktuell höheren gesetzlichen Grenzwerte für die maximale magnetische Flußdichte werden gesundheitliche Schäden von diesen Ämtern nicht ausgeschlossen. Wir fragen daher: 1. An welchen Stellen des Stadtbezirks Chorweiler werden diese empfohlenen Abstände zur bestehenden Wohnbebauung nicht eingehalten? 2. Wie beurteilt die Verwaltung die Belastungslage durch diese Leitungen im Stadtbezirk Chorweiler? 3. Welchen Einfluss haben die Problemlagen auf die Entscheidungen der Stadt bei Neubauanträgen und dem Ausweisen von Bauflächen? Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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