2026/0077
Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Modaugebiet
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2026/0077
2617 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0077
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Modaugebiet
Vorlage vom: 08.04.2026
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung
und im Verbandsvorstand des Wasserverbandes Modaugebiet neu zu wählen. Hierzu werden
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Magistrat wählt 1 Magistratsmitglied in di e Verbandsversammlung sowie dessen
Stellvertretung.
2. Der Magistrat benennt 1 Magistratsmitglied zur Wahl durch die Verbandsversammlung in den
Verbandsvorstand.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage
Nach §§ 9, 15 und 16 der Satzung des Wasserverbandes Modaugebiet gehören der
Verbandsversammlung
je 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied des Magistrats und
dem Verbandsvorstand
je Mitglied vorgeschlagen durch den Magistrat an.
Die Wahl in die Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat nach Mehrheitswahl; die
Wahl in den Verbandsvorst and durch die Verbandsversammlung auf Vorschlag durch den
Magistrat als Teil der Mitgliedsgruppe gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1.
Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder der Verbandsversammlung
sein.
Darmstadt, 08.04.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0077
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.04.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00