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A-R/0003/2022

Familien und Bauherren aus Finanznöten befreien - Stopp der KfW-Bauförderung kompensieren

Antrag an den Rat 01.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2022, TOP 32.1

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2022 
 
 
 
 31. Januar 2022 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der 
Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Familien und Bauherren aus Finanznöten befreien - 
Stopp der KfW-Bauförderung kompensieren 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster fordert die Bundesregierung auf, alsbald eine adäquate 
Nachfolgeförderung für klimaeffizientes Bauen vorzulegen, die Anreize und Ambition 
verbindet, da nur so Münsters ehrgeizige Klimaziele erreicht werden können. 
 
2. Der Rat setzt den Beschluss der Vorlage 434/2021, mit der der KfW-40-Standard als 
Anforderung für den Neubau in den Grundstückskaufverträgen und analog bei 
Erbpachtverträgen, den städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen 
verpflichtend festgeschrieben wurde, aus. Gültig sind vorübergehend die 
Baustandards des Bundes. 
 
 
Begründung: 
 
Grundlage des Beschlusses vom Juni 2021, den kommunalen Gebäudeenergiestandard 
auszuweiten, waren Ausführungen der Stadtverwaltung, zur wirtschaftlichen Förderung des 
KfW-40-Standards (Beschlussvorlage 434/2021): 
 
„Im Ein- und Zweifamilienhausbereich profitieren die Hauseigentümerinnen und -
eigentümer neben den langfristigen Energieeinsparungen von den BEG-
Fördermitteln, so dass sich mögliche investive Mehrkosten durch den höheren 
Energiestandard innerhalb des Betrachtungszeitraumes wirtschaftlich darstellen.“ 
 
Das den Beschluss begründende Gutachten zeigte Berechnungen im Auftrag der Stadt 
Münster auf, mit den „eine gute wirtschaftliche Machbarkeit des Neubau-Standards „KfW-
Effizienzhaus/-gebäude 40“ und in Abhängigkeit von Gebäudeart und -ausstattung sogar 
wirtschaftliche Vorteile gegenüber dem bisherigen Standard „KfW-Effizienzhaus/-gebäude 
55“. Die Grundlage der damit ausgemachten wirtschaftlichen Vorteile ist dem Bauförderstopp 
der Bundesregierung entzogen. Vertreter der Parteien, die den damaligen 
Beschussvorschlag unterstützten, bezogen sich ihrer Begründung ausdrücklich auf die 
bestehende Förderkulisse: 
 
„Angesichts der nun geänderten Förderbestimmungen im Bund bin ich umso mehr 
überzeugt, dass es gut war den Bauherr*innen in Münster früh das richtige Signal 
gegeben zu haben, mit Kfw40 auf ein zukunftsfähiges Fördermodell zu setzen.“  
Ratsherr Robin Korte (GAL/Grüne), 16. November 2021 via Facebook

Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2022 
 
 
Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit, 
führt in seiner Antwort auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Stopp der KfW-Bauförderung 
am 28. Januar 2022 aus: 
 
„Für die Umsetzung der kommunalen Klimaschutzziele und die Realisierung von 
weiterem erforderlichen Wohnraum ist die Fortführung der Bundesfördermittel für den 
Gebäudestandard KfW 40 aus Sicht der Stadt Münster erforderlich.“ 
  
„Die einmaligen Investitionskosten in neues Wohneigentum können für Familien zu 
einer Herausforderung werden, insbesondere angesichts der stark steigenden 
Baukosten und Rohstoffpreise. Dies gilt besonders für Familie mit niedrigem 
Einkommen, die dann möglicherweise sowohl bei der Finanzierung als auch der sog. 
Tragbarkeitsberechnung an ihre finanziellen Grenzen kommen könnten. Von daher ist 
es wichtig, dass so schnell wie möglich die neuen Förderkonditionen auf 
Bundesebene für die energetische Sanierung den klimagerechten au neuer Häuser 
festgelegt werden.“ 
 
Für alle Akteure braucht es eine klare und wirtschaftliche Perspektive, um die notwendigen 
Kapazitäten für Wohnungsneubau und den klima- und altersgerechten Umbau aufzubauen.  
 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

09.02.2022 Rat
TOP 32.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0003/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.02.2022
Erstellt
01.02.2022 13:36