A-R/0003/2022
Familien und Bauherren aus Finanznöten befreien - Stopp der KfW-Bauförderung kompensieren
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a-r-0003-2022-CDU-Fraktion-Familien und Bauherren aus Finanznöten befreien - Stopp der KfW-Bauförderung kompensieren
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2022 31. Januar 2022 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Familien und Bauherren aus Finanznöten befreien - Stopp der KfW-Bauförderung kompensieren Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster fordert die Bundesregierung auf, alsbald eine adäquate Nachfolgeförderung für klimaeffizientes Bauen vorzulegen, die Anreize und Ambition verbindet, da nur so Münsters ehrgeizige Klimaziele erreicht werden können. 2. Der Rat setzt den Beschluss der Vorlage 434/2021, mit der der KfW-40-Standard als Anforderung für den Neubau in den Grundstückskaufverträgen und analog bei Erbpachtverträgen, den städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen verpflichtend festgeschrieben wurde, aus. Gültig sind vorübergehend die Baustandards des Bundes. Begründung: Grundlage des Beschlusses vom Juni 2021, den kommunalen Gebäudeenergiestandard auszuweiten, waren Ausführungen der Stadtverwaltung, zur wirtschaftlichen Förderung des KfW-40-Standards (Beschlussvorlage 434/2021): „Im Ein- und Zweifamilienhausbereich profitieren die Hauseigentümerinnen und - eigentümer neben den langfristigen Energieeinsparungen von den BEG- Fördermitteln, so dass sich mögliche investive Mehrkosten durch den höheren Energiestandard innerhalb des Betrachtungszeitraumes wirtschaftlich darstellen.“ Das den Beschluss begründende Gutachten zeigte Berechnungen im Auftrag der Stadt Münster auf, mit den „eine gute wirtschaftliche Machbarkeit des Neubau-Standards „KfW- Effizienzhaus/-gebäude 40“ und in Abhängigkeit von Gebäudeart und -ausstattung sogar wirtschaftliche Vorteile gegenüber dem bisherigen Standard „KfW-Effizienzhaus/-gebäude 55“. Die Grundlage der damit ausgemachten wirtschaftlichen Vorteile ist dem Bauförderstopp der Bundesregierung entzogen. Vertreter der Parteien, die den damaligen Beschussvorschlag unterstützten, bezogen sich ihrer Begründung ausdrücklich auf die bestehende Förderkulisse: „Angesichts der nun geänderten Förderbestimmungen im Bund bin ich umso mehr überzeugt, dass es gut war den Bauherr*innen in Münster früh das richtige Signal gegeben zu haben, mit Kfw40 auf ein zukunftsfähiges Fördermodell zu setzen.“ Ratsherr Robin Korte (GAL/Grüne), 16. November 2021 via Facebook Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2022 Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit, führt in seiner Antwort auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Stopp der KfW-Bauförderung am 28. Januar 2022 aus: „Für die Umsetzung der kommunalen Klimaschutzziele und die Realisierung von weiterem erforderlichen Wohnraum ist die Fortführung der Bundesfördermittel für den Gebäudestandard KfW 40 aus Sicht der Stadt Münster erforderlich.“ „Die einmaligen Investitionskosten in neues Wohneigentum können für Familien zu einer Herausforderung werden, insbesondere angesichts der stark steigenden Baukosten und Rohstoffpreise. Dies gilt besonders für Familie mit niedrigem Einkommen, die dann möglicherweise sowohl bei der Finanzierung als auch der sog. Tragbarkeitsberechnung an ihre finanziellen Grenzen kommen könnten. Von daher ist es wichtig, dass so schnell wie möglich die neuen Förderkonditionen auf Bundesebene für die energetische Sanierung den klimagerechten au neuer Häuser festgelegt werden.“ Für alle Akteure braucht es eine klare und wirtschaftliche Perspektive, um die notwendigen Kapazitäten für Wohnungsneubau und den klima- und altersgerechten Umbau aufzubauen. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0003/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 01.02.2022
- Erstellt
- 01.02.2022 13:36