Umzug der Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte in Blumenberg und Worringen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3229/2019 vom 17.09.2019
Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3229/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 Umzug der Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte in Blumenberg und Worringen Die CDU Fraktion bittet mit der Anfrage AN/1224/2019 um Beantwortung der folgenden Fragen: Wann wird der Umzug der Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte in Blumenberg und Worringen statt- finden? Zudem wird um Auskunft über das weitere Vorgehen in Bezug auf die bisherigen Unterkünfte gebe- ten: 1. Werden sie abgebaut? 2. Welche kurzfristigen Nutzungsabsichten gibt es für diese Standorte? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Die neue Unterkunft für Geflüchtete in der Neusser Landstraße 117 in Fühlingen wird voraussichtlich ab dem 01.10.2019 belegt. zu 1. Die Standorte Hackhauser Weg 75 und Langenbergstraße 30 a werden beide ersatzlos auf- gegeben. Mit dem Rückbau wird nach derzeitigem Stand ab Anfang 2020 begonnen, so dass dieser voraussichtlich bis Mitte 2020 abgeschlossen sein wird. zu 2. Beide Standorte sind im Ressourcenmanagement als Vorhaltefläche ausgewiesen, für den Fall, dass die Geflüchtetenzahlen wieder deutlich ansteigen sollten und kurzfristig neue Unter- bringungskapazitäten geschaffen werden müssten. Angeregt wurde zwischenzeitlich, dass nach dem Rückbau eine vorübergehende Nutzung des Standortes Langenbergstraße 30 a für Parkplätze zu prüfen ist. Diese Anregung auf Zwi- schennutzung wird in die Überlegungen zur weiteren Planung einfließen. Perspektivisch soll ferner in der Langenbergstr. 30a jedoch ein öffentlich geförderter Woh- nungsbau mit voraussichtlich 10-12 Wohnungen realisiert werden. Die abschließende Ent- scheidung dazu steht noch aus. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung zu gegebener Zeit darüber rechtzeitig informieren.
Beratungsverlauf
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