Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld
Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0856/2019 vom 17.06.2019
Stand: Am 01.07.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0856/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 Parkplatz Bezirkssportanlage Sürther Feld Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 01.07.2019 zu setzen: Es soll beantragt werden: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, 1. mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen 8 Behindertenparkplätze nicht verbotswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden. 2. am Eingang zur Gesamtschule 2 weitere Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz einzurichten. Begründung Auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage Rodenkirchen befinden sich eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen. Es ist regelmäßig zu beobachten, dass PKW Fahrer ohne Behinderung mit ihren PKWs die vorhandenen Behindertenparkplätze zuparken. An Wochenenden ist es zu beobachten, dass alle 8 Behindertenparkplätze - 2 - von Nutzern oder Gästen der Be zirkssportanlage, welche keine Nutzungsberechtigung haben, zugeparkt sind. Mehrfache Anrufe bei der Verwaltung haben zu keinem Ergebnis geführt. Darüber hinaus sind die 8 Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe der beiden Vereinsheime angeordnet. Der Eingang der Gesamtschule Rodenkirchen liegt von diesen Parkplätzen ca. 100 m entfernt, obwohl Parkflächen in unmittelbarer Nähe des Eingangs für die Einrichtung 2 behinderten Parkplätzen zur Verfügung stünden. Dr. Jörg Klusemann Elke Bussmann
Beratungsverlauf
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01.07.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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