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Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) vom 15.12.2011 und des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) vom 13.11.2012 hier: Erteilung einer Erlaubnis nach dem Ende der Übergangsfrist für Spielhallen - Sachstandsbericht

Mitteilungsvorlage 18/0062 vom 24.01.2018

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

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Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 17, Kenntnisnahme.

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