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V/0480/2005

Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2004 der Altenzentrum Klarastift gGmbH

Vorlage 31.05.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 28.5

Beschlussvorlage

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Anlagen

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Beschlussvorlage

2195 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2004 der Altenzentrum Klarastift gGmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2005 Stiftungskommission Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Der vorgelegte Jahresabschluss der Altenzentrum Klarastift gGmbH zum 31.12.2004 für das 
Wirtschaftsjahr 2004, der 
 
a) in der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Umsatz von 6.502.389,63 €   
  
und einem Jahresüberschuss 252.015,94 €  
   
 
b) in der Bilanzsumme mit 4.211.706,89 €  
 
 
 abschließt, wird von der Stiftung Magdalenenhospital als alleiniger Gesellschafterin der Al-
tenzentrum Klarastift gGmbH festgestellt. 
 
2. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Altenzentrum Klarastift gGmbH werden für das 
Geschäftsjahr 2004 Entlastung erteilt. 
 
3.  Der Jahresüberschuss ist folgenden Rücklagen zuzuführen: 
 
a) Rücklage zur Instandhaltung stationärer Pflege 207.167,85 €  
            
b) Rücklage für Investitionen ambulanter Dienst     15.348,09 €   
- Projekt „ambulante Dementenversorgung“ 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0480/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Wildenhues 
Ruf: 
492 59 02 
E-Mail: 
WildenhL@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
c) Rücklage gem. § 58 Nr. 7 AO 29.500,00 €  
   
  
Gesamtergebnis:  252.015,94 €  
 
4.  Der Lagebericht der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2004 wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
entfällt 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag der Geschäftsführung der Altenzentrum Klarastift 
gGmbH und empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags. Zur Begründung wird auf 
die als Anlage beigefügte Vorlage der Altenzentrum Klarastift gGmbH verwiesen (s. Anlage 1). 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Klein 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
- Vorlage der Altenzentrum Klarastift gGmbH an den Aufsichtsrat (Anlage 1) 
- Jahresabschluss und GuV des Wirtschaftsjahr es 2004 der Altenzentrum Klarastift gGmbH 
nebst Lagebericht für das Jahr 2004

Anlagen

63921 Zeichen

Vorlagenvordruck TOP3) 3/05

Vorlage zur Aufsichtsratssitzung vom 21.06.2005
zu TOP 3)

Entgegennahme und Beratung des Berichts über die Jahresabschlussprüfung mit seinen
Bestandteilen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht

Gemäß den Ausführungen des $ 12 (3c) des gültigen Gesellschaftsvertrages der Altenzentrum
Klarastift gGmbH hat der Aufsichtsrat den Bericht über die Jahresabschlussprüfung
entgegenzunehmen und zu beraten. Auf Basis dieser Verfahrensanweisungen zur Berichterstattung
über die Jahresabschlussprüfung wird Herr Dipl.-Kaufmann Heinrich Joest, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater, bestellt mit dem Beschluss vom 24.06.2004, das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
vorstellen. Die Erläuterungen beziehen sich auf den Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen Bilanz,
GuV, Anhang und Lagebericht und werden unterstützend durch den Geschäftsführer, Herrn Lucas,
erläutert.

Beschlussfassung

Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2004
enigegengenommen und beraten. Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor:

1. Den vorgelegten Jahresabschluss der Altenzentrum Klarastift gGmbH zum 31.12.2004, der

a) in der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Umsatz von 6.502.389,63 €
und einem Jahresüberschuss von 252.015,94 €

b) in der Bilanzsumme mit 4.211.706,89 €
abschließt, festzustellen.

2. den Jahresüberschuss folgenden Rücklagen zuzuführen:

a) Rücklage für Instandhaltung stationäre Pflege 207.167,85 €
b) Rücklage für Investitionen ambulanter Dienst 15.348,09 €
- Projekt „ambulante Dementenversorgung -
c) Rücklage gem. $ 58 Nr. 7 AO 29.500,00 €
e) Gesamtergebnis: 252.015,94 €
Begründung

Das Wirtschaftsjahr 2004 war in den ersten Monaten durch die abschließende Umsetzung des
Schiedsstellenspruchs der im Jahre 2002 angerufenen Schiedsstelle gekennzeichnet. Der am 14.11. des
Jahres 2003 im Sinne der Altenzentrum Klarastift gGmbH getroffene Schiedsstellenspruch konnte
nach einer entsprechenden Korrektur der Schiedsstelle abschließend am 30.01.2004 zur Umsetzung
gelangen. Dieser Sachverhalt führte letztendlich zu einer nachträglichen Refinanzierung bzw.
Deckung der im Jahre 2003 entstandenen Mehrpersonalkosten in der Pflege. Die entsprechende
Steigerung von 8,66 % führte zu einer Erhöhung des Gesamtbudgets von ca. 152.000 Euro, die im
Rahmen einer rückwirkenden Rechnungsstellung eingezogen wurden. Dieser Betrag wurde bereits als

21

Forderung im Jahresabschluss 2003 berücksichtigt. Mit der auf das Ergebnis des Jahres 2003
aufbauenden prospektiven Pflegesatzverhandlung erfolgte eine Erhöhung der Entgelte um
durchschnittlich 1%. Ausgehend von der bereits deutlichen Erhöhung des Jahres 2003 konnte mit
dieser Steigerung auch die Veränderung der Tarifstruktur aufgefangen werden. Die gestellten
Erfordernisse an qualitätssichernden Maßnahmen haben unter Berücksichtigung der Definition nach
dem Pflegequalitätssicherungsgesetz dazu beigetragen, dass die Altenzentrum Klarastift gGmbH im
Jahre 2004 nach dreijähriger Implementierungsphase ihr Qualitätsmanagementsystem nach der DIN
EN ISO 9001:2000 Plus erhalten hat. Die in diesem Zusammenhang bestehenden
Vorbereitungsprozesse haben zu einer entsprechenden finanziellen erhöhten Belastung geführt, die
jedoch im Wirtschaftsplan 2004 bereits berücksichtigt wurde. Ebenso wurde im Jahr 2004 deutlich,
dass sich die Belegung der Doppelzimmer unter dem Gesichtspunkt eines veränderten
Anspruchsverhaltens zunehmend schwieriger gestaltete. Die zeitliche Verzögerung der
Wiederbelegung führte folglich zu einer leichten Reduzierung der Erträge, die jedoch wiederum durch
geringere Verweildauer der Krankenhausaufenthalte aufgefangen werden konnte. Diesen Sachverhalt
gilt es jedoch zeitnah zu thematisieren und entsprechende Lösungsansätze aufzuzeigen. Insgesamt
zeigt der Jahresabschluss 2004 weiterhin eine positive Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2004 auf. Dieser
Sachverhalt kann ebenso für den ambulanten Bereich festgestellt werden. Hierbei steht insbesondere
unter den Bedingungen des zunehmend schwierig werdenden Marktes die Ausgeglichenheit des
Abschlusses im Vordergrund.

Dem Jahresabschluss vom 31.12.2004 wurde nach Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater Herrn Joest ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Jahresabschluss

zum 31.Dezember 2004

der

Altenzentrum Klarastift gGmbH

Münster

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

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Anlage II
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 Blatt 1

Altenzentrum Klarastift gGmbH
Münster

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro % Euro

1. Erträge aus allgemeinen

Pflegeleistungen

gemäß PflegeVG 3.382.209,79 3.312.425,23
2. Erträge aus Unterkunft und

Verpflegung 1.340.174,76 1.318.905,86
3. Erträge aus Zusatzleistungen

und Transportleistungen

nach PflegeVG 846.697,42 852.538,31
4. Erträge aus Leistungen,

nicht PflegeVG 395.731,63 442.664,18
5. Zuweisungen und Zuschüsse zu

Betriebskosten 123.860,43 98.754,31
6. Sonstige betriebliche Erträge 413.715,60 414.764,54

6.502.389,63 100,00 6.440.052,43

7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.210.730,66 3.077.374,85
b) Sozialabgaben, Alters-
versorgung und sonstige

Aufwendungen 1.180.506,05 1.168.139,89
8. Materialaufwand
a) Lebensmittel 528.913,88 510.323,11
b) Wasser, Energie, Brennstoffe 161.362,54 158.288,05
c) Wirtschaftsbedarf,
Verwaltungsbedarf 378.083,81 268.023,32
d) Medizinischer und
therapeutischer Aufwand 84.065,55 78.603,40
9. Aufwendungen für zentrale
Dienstleistungen 15,00 0,00
10. Steuern, Abgaben,
Versicherungen 48.056,37 44.951,01
11. Mieten, Pacht, Leasing 494.121,64 499.472,46
6.085.855,50- 93,59 5.805.176,09-
Zwischenergebnis 416.534,13 6,41 634.876,34

12. Erträge aus öffentlicher und
nicht-öffentlicher Förderung

von Investitionen 24.701,07 18.995,44

13. Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten 9.814,60 5.381,98
24.377,42

Übertrag 34.515,67 416.534,13 659.253,76

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2004 bis 31.12.2004

Altenzentrum Klarastift gGmbH
Münster

Übertrag

14. Aufwendungen aus der
Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten

15. Abschreibungen

a) Abschreibungen auf imma-
terielle Vermögensgegen-
stände und Sachanlagen

16. Aufwendungen für Instand-
haltung und Instandsetzung

17. Sonstige ordentliche und

außerordentliche
Aufwendungen

Zwischenergebnis

18. Zinsen und ähnliche Erträge
19. Zinsen und ähnliche

Aufwendungen

20. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit

21. Außerordentliche Erträge

22. Außerordentliches Ergebnis

23. Jahresüberschuss
24. Einstellungen in

Gewinnrücklagen
a) in andere Gewinnrücklagen

25. Bilanzgewinn

Euro

34.515,67

24.701,07

98.230,24

159.969,80

52.280,96

98.299,50

87,48

ER elfeie)

Geschäftsjahr
Euro

416.534,13

300.666,40-

115.867,73

98.212,02

214.079,75

37.936,19

37.936,19

252.015,94

252.015,94

0,00

%

4,62

1,78

1,51

3,29

0,58

0,58

3,88

3,88

0,00

Anlage Il

Blatt 2

Vorjahr
Euro

659.253,76
24.377,42

18.995,44

134.188,83

130.219,07

68.280,25
327.306,17-

307.570,17

81.942,41

0,00

81.942,41

389.512,58

42.509,42

42.509,42

432.022,00

432.022,00

0,00

=

c

»

=

4)

Erträge aus allgemeinen
Pflegeleistungen
gemäß PflegeVG
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe IIl/Härtefälle
Kontrollbesuche

Erträge aus Unterkunft und
Verpflegung

Erträge aus Zusatzleistungen
und Transportleistungen
nach PflegeVG

Erträge aus Leistungen,
nicht PflegeVG
Pflegestufe O

SGB V 837.2

Gesamterträge aus allgemeinen

Pflegeleistungen

Zuweisungen und Zuschüsse zu

Betriebskosten
Sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung

Löhne und Gehälter
Sozialabgaben, Alters-
versorgung und sonstige
Aufwendungen

Materialaufwand
Lebensmittel

Wasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf,
Verwaltungsbedarf
Medizinischer und
therapeutischer Aufwand

Steuern, Abgaben,
Versicherungen
Mieten, Pacht, Leasing

Zwischenergebnis

Altenzentrum Klarastift gGmbH. Münster Anlage Il
Aufteilung der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1.Januar bis 31.Dezember 2004
Stationäre Ambulante Betreutes Verrech- Gesamt
Pflege Pflege Wohnen nung
EUR EUR EUR EUR EUR
684.568, 21 211.117, 08
1.786.383, 11 219.969, 75
409.451, 70 70.119, 86
600, 08
2.880.403, 02 501.806, 77 0,00 0,00 3.382.209, 79
1.340.174, 76 0, 00 0, 00 0,00 1.340.174, 76
846.697, 42 0, 00 0,00 0, 00 846.697, 42
84.696, 59 57.233, 39
253.801, 65
84.696, 59 311.035, 04 0,00 0, 00 395.731, 63
5.151.971, 79 812.841, 81 0,00 0,00 5.964.813, 60
113.589, 15 10.271,28 0,00 0,00 123.860, 43
81.640, 02 231.902, 33 130.173, 25 -30.000, 00 413.715, 60
5.347.200, 96 1.055.015, 42 130.173, 25 -30.000, 00 6.502.389, 63
-2.516.193,47  -596.929, 21 -97.607, 98 0,00
-880.739, 44 -299.766, 61 0,00 0, 00
-3.396.932, 91 -896.695, 82 -97.607, 98 0,00 -4.391.236, 71
-449.950, 42 -78.963, 46 0,00 0,00
-161.338, 68 -23, 86 0,00 0,00
-328.778, 07 -49.305, 74 0,00 0,00
-79.674, 75 -4.390, 80 -30.000, 00 30.000, 00
-1.019.741,92 -132.683, 86 -30.000, 00 30.000,00 -1.152.425, 78
-45.258, 52 -2.797, 85 0,00 0,00 -48.056, 37
-486.881, 72 -7.239, 92 0,00 0, 00 -494.121, 64
398.385, 89 15.597, 97 2.565, 27 0, 00 416.549, 13
398.385, 89 15.597, 97 2.565, 27 0,00 416.549, 13

Übertrag

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

19.

20.

21.

22.

Do

Altenzentrum Klarastift 95mbH. Münster Anlage Il

Stationäre Ambulante Betreutes Verrech- Gesamt

Pflege Pflege Wohnen nung

EUR EUR EUR EUR EUR
Übertrag 398.385, 89 15.597, 97 2.565, 27 0,00 416.549, 13
Erträge aus öffentlicher und
nicht-öffentlicher Förderung
von Investitionen 0, 00 24.701,07 0,00 0,00 24.701,07
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten 0,00 9.814, 60 0, 00 0,00 9.814, 60
Aufwendungen aus der
Zuführung zu Sonderposten/.
Verbindlichkeiten 0,00 -24.701, 07 0,00 0, 00 -24.701, 07

Abschreibungen auf imma-

terielle Vermögensgegen-

stände und Sachanlagen -87.270, 64 -10.959, 60 0,00 0,00 -98.230, 24

Abschreibungen auf

Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände -47.426, 70 -1.632, 91 0, 00 0,00 -49.059, 61
-134.697, 34 -12.592, 51 0, 00 0, 00 -147.289, 85

Aufwendungen für Instand-
haltung und Instandsetzung -159.838, 52 -146, 28 0,00 0, 00 -159.984, 80

Sonstige ordentliche und
außerordentliche
Aufwendungen -2.933, 36 -287, 99 0,00 0, 00 -3.221, 35

Zinsen und ähnliche Erträge 95.563, 23 2.736, 27 0,00 0, 00 98.299, 50

Zinsen und ähnliche
Aufwendungen -87, 48 0,00 0,00 0,00 -87, 48

Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit 196.392, 42 15.122, 06 2.565, 27 0,00 214.079, 75
Außerordentliche Erträge 37.710, 16 226, 03 0,00 0,00 37.936, 19
Außerordentliches Ergebnis 37.710, 16 226, 03 0, 00 0, 00 37.936, 19
Jahresüberschuss 234.102, 58 15.348, 09 2.565, 27 0,00 252.015, 94

Einstellung in
Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen -207.167, 85 -15.348, 09 0,00 0,00
gem 8 58 Nr.7 AO -29.500, 00 0,00 0,00 0,00
-236.667, 85 -15.348, 09 0,00 0,00 -252.015, 94

Bilanzgewinn -2.565, 27 0,00 2.565, 27 0, 00 0,00

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Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster
Prüfungsbericht zum 31. Dezember 2004

Il. Jahresabschluss

1.Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde vom Geschäftsführer innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt. Er
wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ordnungsgemäß aus der
Buchführung und weiteren Unterlagen abgeleitet und entspricht in Ansatz, Gliederung und

Bewertung den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung.

Der Stetigkeitsgrundsatz gemäß $ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB hinsichtlich Ausweis und Bewertung

wurde im Jahresabschluss 2004 eingehalten.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die angewandten Bilanzierungs- und

Bewertungsmethoden sind zutreffend angegeben.

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest, Wirtschaftprüfer/Steuerberater
Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

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Prüfungsbericht zum 31. Dezember 2004

2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Meine Prüfung hat ergeben, dass $ 264 Abs. 2 HGB beachtet wurde und der Jahresabschluss 2004
insgesamt, d. h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der’ Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, die nachfolgend im

einzelnen analysiert werden, vermittelt.

Wesentliche Veränderungen bei den Rechtsverhältnissen und Kapitalgrundlagen ergaben sich im

Berichtsjahr nicht.

a) Vermögenslage

Der Jahresüberschuss wird gem. Vorschlag der Geschäftsführung den Rücklagen zugeführt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im einzelnen aus dem Anlagespiegel im Anhang.

Bei der Bewertung der Vorräte wurde das Niederstwertprinzip beachtet.

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Altenzentrum Klarastift gGmbH, Münster
Prüfungsbericht zum 31. Dezember 2004

Die akuten und latenten Risiken sind durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen ausreichend

abgedeckt.

Das Eigenkapital und seine Zusammensetzung haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

31.12.02 31.12.03 31.12.04

TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 25,56 25,56 25,56
Kapitalrücklagen 1.346,34 1.653,77 1.653,77
Ergebnisrücklagen 1.437,82 1.562,42 1.814,44
Ergebnis 0,00 0,00 0,00

Die Deckung des Anlagevermögens durch Eigenkapital und langfristige Finanzierungsmittel

verdeutlicht folgende Gegenüberstellung:

31.12.02 31.12.03 31.12.04
TEUR TEUR TEUR

Anlagevermögen 339,40 301,52 274,46
Eigenkapital 2.809,73 3.241,75 3.493,77
Eigenkapitalunter-/
-überdeckung 2.470,33 2.940,23 3.219,31
Langfristige Fremdmittel 21,47 20,40 20,40
Finanzierungsunter-/
-überdeckung 2.448,86 2.919,83 3.198,91

Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital bzw. durch Eigenkapital und langfristige

Fremdmittel mehrfach gedeckt.

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Prüfungsbericht zum 31. Dezember 2004

In der Vermögenslage zum 31. Dezember 2004 und des Vorjahres sind die einzelnen Bilanzposten

nach betriebswirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst.

31.12.2004 31.12.2003 Veränderung
TEuro in % TEuro in % TEuro in %
Aktivseite
Anlagevermögen
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände 249,46 5,92 276,51 6,98 -27,05 -9,78
Finanzanlagen 25,00 0,59 25,00 0,63 0,00 0,00
274,46 6,52 301,51 7,61 -27.05 -8,97
Umlaufvermögen
Vorräte 19,70 0,47 17,10 0,43 2,60 15,20
Forderungen 349,13 8,29 686,02 17,32 -336,89 49,11
Sonstige Vermögensgegenstände 34,65 0,82 40,87 1,03 -6,22 -15,22
Wertpapiere 3.133,95 74,41 2.583,49 65,21 550,46 21,31
Liquide Mittel 396,50 9,41 329.17 8,31 67,33 20,45
Sonstige Aktiva 3,33 0,08 3,70 0,09 -0.37 -10,00
3.937,26 93,48 3.660,35 92,39 276,91 7,57
Bilanzsumme 4.211,72 100,00 3.961,86 100,00 249,86 6,31
Passivseite
Eigenkapital 3.493,77 82,95 3.241,75 81.82 252,02 7,77
Sonderposten und Rückstellungen
Sonderposten mit Rücklageanteil 53,43 1,27 38,53 0,97 14,90 38,67
Andere Rückstellungen 230,13 5,46 230,87 5.83 .. 0,74 -0,32
283,56 6,73 269,40 6,80 14,16 5,26
Fremdkapital
Verbindlichkeiten
- gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- aus Lieferungen und Leistungen 116,96 2,78 122,96 3,10 -6,00 -4,88
- gegenüber Gesellschaftern 20,40 0,48 20,40 0,51 0,00 0,00
- übrige Verbindlichkeiten 225,93 5,36 242,25 6,11 -16,32 -6,74
- Rechnungsabgrenzungsposten 71,10 1,69 65,10 1,64 6,00 -18,35
434,39 10,31 450,71 11.38 -16.32 -29,97
Bilanzsumme 4.211,72 100,00 3.961,86 100,00 249,86 6,31

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest, Wirtschaftprüfer/Steuerberater
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Lagebericht für das Jahr 2004

I.

ALLGEMEINES

Das Wirtschaftsjahr 2004 war in den ersten Monaten durch die abschließende Umsetzung
des Schiedsstellenspruchs der im Jahr 2002 angerufenen Schiedsstelle gekennzeichnet.
Der am 14.11. des Jahres 2003 im Sinne der Altenzentrum Klarastift gGmbH getroffene
Schiedsstellenspruch konnte nach einer entsprechenden Korrektur der Schiedsstelle ab-
schließend am 30.01.2004 zur Umsetzung gelangen. Dieser Sachverhalt führte letztendlich
zu einer nachträglichen Refinanzierung bzw. Deckung der im Jahre 2003 entstandenen
Mehrpersonalkosten der Pflege. Hinsichtlich der rückwirkenden Rechnungsstellung über
14 Monate erfolgte eine sensible Vorgehensweise, um für den nicht durch die Altenzent-
rum Klarastift gGmbH zu verantwortenden Sachverhalt Verständnis zu gewinnen. Im
Rahmen des Schiedsstellenverfahrens konnte ebenso erfreulicherweise für das Jahr 2004
eine 1 %ige Erhöhung erzielt werden, ohne eine weitere prospektive Pflegesatzverhand-

lung anzusetzen.

Bereits im Lagebericht für das Jahr 2001 konnte darauf verwiesen werden, dass bei gleich-
bleibendem Personaleinsatz über sämtliche Leistungsbereiche ein erhöhter Bürokratismus
die Reduzierung von Zeiteinheiten mit sich bringt und somit eine Einflussnahme, insbe-
sondere in den Bereichen der Pflege, mit der Reduzierung der sozialen Kontakte und feh-
lender atmosphärischer Förderung einhergeht. Die vielerorts entstandene Thematisierung
dieses Sachverhalts hat dazu beigetragen, dass der Ansatz der geforderten Entbürokratisie-
rung in der Pflege sowohl von Berufsverbänden als auch von den unterschiedlichen politi-
schen Gremien aufgegriffen wurde. Folglich ist es nicht verwunderlich, dass der Begriff
„Entbürokratisierung der Pflege“ als „Wort des Jahres“ in der Altenpflege bezeichnet wer-
den darf. Mit dem Zielansatz, mehr Zeit für den Bewohner, konnte sich auch eine Fachta-
gung des Landespflegeausschusses ebenso dieser Problematik annehmen. In diesem Zu-
sammenhang konnte festgestellt werden, dass die Entbürokratisierung und das weitere
Streben nach Qualität in der Altenarbeit unweigerlich zusammengehören. Dieses bedeutet,
dass bei näherer Betrachtung die Themenschwerpunkte, wie eine bessere Abgrenzung der

einzelnen Prüfungsinstanzen zur Vermeidung von Doppelprüfungen sowie der Bereich

„Pflegedokumentation“, die anstehenden Leistungsqualitätsvereinbarungen bis hin zur
Prüfung der innerbetrieblichen Organisation im Gesamtkontext betrachtet werden müssen,
um im Sinne der o. g. Zielformulierung „mehr Zeit für den Bewohner“ Veränderungen
herbeizuführen, Es sei darauf hingewiesen, dass derzeitig über 80 Gesetzeswerke, Verord-
nungen, Richtlinien und Normen den Sachverhalt einer deutlich überzogenen Bürokratisie-

rung unterstreichen.

Ausgehend von den vielen gesetzlichen Forderungen, wurde durch die Ergänzung des
Pflegeversicherungsgesetzes um die Anforderungen des Qualitätssicherungsgesetzes eine
erhöhte Anforderung an die Qualitätssicherung gestellt. Insbesondere wurde auf die Imp-
lementierung eines Qualitätsmanagementsystems und die entsprechenden Nachweise un-
terschiedlicher Prüfungsvarianten verwiesen (Einführung des Pflegequalitätssicherungsge-
setzes zum 01. Januar 2002). Unabhängig von diesen gesetzlichen Anforderungen hatte
die Altenzentrum Klarastift gGmbH bereits im Sommer des Jahres 2001die ersten Schritte
zur Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems geleistet. Unter dem Gesichts-
punkt „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein“ (Philipp Rosenthal, Un-
ternehmer 1916) konnte unter Einbindung einer Qualitätsbeauftragten sukzessive die Imp-
lementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach der Grundlage der DIN EN ISO
9001/2000 erfolgen. Das Jahr 2004 stand folglich für die Altenzentrum Klarastift gGmbH
im Zeichen der Vorbereitung eines anstehenden Zertifizierungsverfahrens. Im Mai 2004
haben sich der stationäre und der ambulante Bereich als erste Einrichtungen der Altenhilfe
der Herausforderung eines erweiterten Zertifizierungsaudits nach den neuen ISO Plus Kri-
terien für Pflegeeinrichtungen erfolgreich gestellt. Neben der Erfüllung der bereits erwähn-
ten Grundlagen nach DIN EN ISO 9001/2000 erfolgte eine Ergänzung um die Prüfungsin-
halte des medizinischen Dienstes, die dem Zertifikat ein Plus anhing und somit als zertifi-
ziertes, pflegespezifisches Qualitätsmanagement mit der Registriernummer IP 24828-01
erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen wurde. Um das Wissen der
knappen zeitlichen Ressourcen in der Altenarbeit und der kontinuierlichen Auseinander-
setzung mit etlichen Prüfinstanzen gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Alten-
zentrums Klarastift eine besondere Wertschätzung hinsichtlich ihres Engagements in den
vergangenen Jahren, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Gleichwohl begibt sich
damit die Altenzentrum Klarastift gGmbH auf den Weg eines kontinuierlichen Verbesse-

rungsprozesses, der verdeutlicht, dass das Klarastift in seiner Dienstleistungserbringung

ersEssEge

nicht fehlerfrei ist, sich jedoch im Sinne der eben erwähnten kontinuierlichen Verbesse-

rung prozesshaft im Sinne der Kunden mit Veränderungen auseinandersetzt.

Zum Ende des Jahres 2004 erfolgte die im Rahmen des Heimgesetzes in regelmäßigen Ab-
ständen erforderliche Begehung durch die Heimaufsicht. Bereits bei dieser Begehung, die
die grobe Sichtung unseres Qualitätsmanagementsystems mitbeinhaltete, konnten wir eine

positive Resonanz hinsichtlich der durchgeführten Veränderungen im Rahmen der Imple-

mentierung unseres Qualitätsmanagementsystems erfahren.

II. Stationäre Altenpflege

Das Personalbudget des Jahres 2004 basierte auf dem Pflegesatzverhandlungsergebnis,
welches im Rahmen des Schiedsstellenverfahrens mit einer 1 %igen Erhöhung pro-
spektiv vereinbart werden konnte. Die wohnbereichsbezogene Personaleinsatzplanung
in der Pflege orientiert sich somit, wie bereits in der Vergangenheit, an einem sich aus
dem Verhandlungsergebnis bildenden internen Personalschlüssel. Dieser Personal-
schlüssel dient der rückwirkenden monatlichen Betrachtung analog der bestehenden
Belegung, um somit anhand von Belegungsschwankungen den Einsatz unter Berück-
sichtigung einer Mindestbesetzung zu gestalten. Die Mitarbeiterbesetzung in der Pfle-
ge basiert auf einer Fachkraftquote von 61 %. Diese Fachkraftquote entspricht der
durchschnittlichen Quote in Münster und liegt somit über dem bereits nach einer
NRW-Studie festgestellten erhöhten Prozentsatz von 55,4 %. Somit kann in diesem
Zusammenhang festgestellt werden, dass die Aussage der Studie, dass es derzeit in
Nordrhein-Westfalen keinen nennenswerten Mangel an Fachkräften gibt, auch durch
die Besetzung im Klarastift bestätigt werden kann. Die z. Zt. sich damit abbildende
Entspannung auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte mag jedoch durch die momentane
Situation im Gesundheitswesen, sprich insbesondere durch den Bettenabbau der Kran-
kenhäuser, für die Alteneinrichtung zu einer positiven Entspannung beitragen. Gleich-
wohl darf hierbei nicht vergessen werden, dass seit Einführung des Pflegeversiche-
rungsgesetzes, gemessen an der Entwicklung der Pflegestufen, ein stetiger Rückgang
des internen Schlüssels zu verzeichnen ist.

chäftigungsdiagramm - Pflege

Besetzungsprofil Fluktuation

IDIEx. Fachk.

[El Teitqualifiz.

OlNicht ex.
Fachk.

Zur Unterstützung der betreuerischen Leistungen auf den einzelnen Wohnbereichen konnte
die Altenzentrum Klarastift gGmbH auf insgesamt 5 Zivildienstleistende und 6 Mitarbei-
terinnen im Freiwilligen Sozialen Jahr zurückgreifen. Die Zusammenarbeit mit den Johan-
nitern, der Caritas etc. konnte dazu beitragen, dass das Angebot an entsprechenden Plätzen
für ein Freiwilliges Soziales Jahr besetzt werden konnte. Abschließend soll nicht versäumt
werden, dass sich die bekannten knappen zeitlichen Ressourcen nicht nur in der Pflege
wiederspiegeln, sondern auch in sämtlichen Bereichen der Einrichtung. Diesbezüglich sei
darauf verwiesen, dass auch der Ansatz an Buchungsleistungen durch die Buchführung ei-
nen unter dem Gesichtspunkt der Pflegesatzfinanzierung kaum zu bewältigenden Aufwand
erfährt.

Mit der im Jahre 2004 erfolgten Vergabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung an einen
externen Dienstleister konnte die sich abzeichnende Erhöhung durch das Personalamt
der Stadt Münster abgefangen werden. Ebenso erfolgte eine weitere Reduzierung des
Reinigungspersonals zugunsten der sukzessiven Vergabe von Reinigungsleistungen an
einen Fremddienstleister. Diese Vorgehensweise wurde durch die begrenzte Umwand-
lung von Pflegehilfsstellen in hauswirtschaftliche Unterstützungskräfte begleitet. Ins-
gesamt haben diese Maßnahmen dazu beigetragen, eine sich abzeichnende Personal-
kostenerhöhung in den angrenzenden Leistungsfeldern neben der Pflege ansatzweise
zu stabilisieren.

Der in den letzten Jahren sich abzeichnende Trend, die Nachfrage an Pflegeplätzen,
insbesondere von dem Angebot an einem Einbettzimmer festzumachen, wurde deut-
lich verstärkt. So konnte im Rahmen der Heimaufnahme festgestellt werden, dass es
hinsichtlich der Belegung der Doppelzimmer zu zeitlichen Verzögerungen kam, die in
diesem Ausmaß bis dato nicht zu verzeichnen waren. Dieser Sachverhalt trug im Wirt-
schafsjahr 2004 dazu bei, dass der Anteil der nicht finanzierten Belegungstage von 80
Tagen im Jahr 2003 auf 170 Tage anwuchs. Durch die sich abzeichnende kürzere
Verweildauer der Bewohner im Krankenhaus, basierend auf der Einführung der DRG
(Diagnostic relation Groups) und der damit in Verbindung stehenden Kürzung unserer
Abwesenheitstage folgte eine teilweise Reduzierung des Verlustes. Folglich erfährt die
bestehende Aufnahmepolitik die Problematik, zukünftig ihre durchschnittliche Bele-
gung in Höhe von 98 % zu erreichen. Diese Belegungsquote stellt einen Ausgangswert
zur Pflegesatzverhandlung dar, der von den Pflegekassen im Rahmen der Verhandlung
nicht zu reduzieren sein wird. Neben den sich abzeichnenden erhöhten Anforderungen
der Bewohner und Angehörigen an die Lage und Ausstattung von Zimmern trägt ein
sich zunehmendes ausreichendes Angebot an Einzelzimmern in Münster zu einer ver-
mutlich zeitlich begrenzten Sättigung bei. Hinsichtlich der demographischen Entwick-
lung wird es zu beobachten sein, inwieweit sich die jetzige Situation stabilisieren wird.
Gleichwohl kann im Rahmen der Aufnahme trotz der bestehenden Präferenzen der
Bewohner und Angehörigen festgestellt werden, dass weiterhin bezüglich des Klara-
stifts eine Stadtteilorientierung bzw. der Bereich der angrenzenden Stadtteile den Weg
in unsere Einrichtung finden. Ebenso muss darauf verwiesen werden, dass sich der An-
teil der Aufnahmen vom Jahr 2003 von 46 auf 52 Bewohner im Jahre 2004 erhöht hat.
Unter Berücksichtung einer Mortalitätsrate von 7,7 % zeigt die Verweildauer dieser
aufgenommenen Bewohner auf, dass 11 dieser Personen bereits im selben Jahr, sprich
nach 4 Tagen bis 3 Monaten verstorben sind. Dieses ist ebenso ein Indiz für die erhöh-
te Pflegebedürftigkeit nach Einzug in unsere Einrichtung. Dieses führt wiederum zu
einem sich immer höher abzeichnenden Durchgang innerhalb eines Jahres, der somit
auch die Problematik der Wiederbelegung von Doppelzimmern unterstreicht. Zurück-
kommend auf die Aufnahmen lässt sich anhand der nachstehenden Tabelle die Zuge-
hörigkeit innerhalb Münsters ablesen.

Aufnahmen
Münster — Ost/Mauritz 20 Bewohner
angrenzende Stadtteile 15 Bewohner
andere Stadtteile und außerhalb Münsters 17 Bewohner

Die quantitative Belegungssituation zeichnete sich in ihrer Struktur bei der Neuaufnahme
von 52 Bewohnern durch 38 weibliche und 14 männliche Aufnahmen aus. Hierbei konnten
durch die Heimaufnahme 17 mal ein Einzelzimmer und 35 mal ein Doppelzimmer vermie-
tet werden. Die Aufnahme von männlichen Bewohnern stieg Folge dessen an und wird
vermutlich in den nächsten Jahren seinen Fortgang nehmen, so dass hinsichtlich einer ver-
stärkten Aufnahme von Männern Angebots- und Betreuungskonzepte überprüft werden
müssen.

Das Durchschnittsalter bei der Aufnahme betrug 83,2 Jahre; bei den weiblichen Personen
lag das Durchschnittsalter bei 83,2 Jahren, bei den männlichen Bewohnern bei 83,1 Jahren.

Die Fluktuation in der segregativen Versorgungseinheit „Arche Noah“ fiel wie bereits im
letzten Jahr gegenüber den anderen Wohnbereichen deutlich geringer aus.

Wie bereits unter dem Punkt IALLGEMEINES erwähnt, stand das Jahr 2004 ganz im Zei-
chen der abschließenden Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems. Diesbezüg-
lich erfuhr die zweitägige Klausurtagung für die mittlere Führungsebene einen besonderen
Schwerpunkt, der sich mit der abschließenden Vorbereitung zur Zertifizierung beschäftigte.
Gleichzeitig sollte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geboten werden,
noch bestehende Unsicherheiten anzusprechen und Transfermechanismen zur Vermittlung
der Inhalte zu unterbreiten. Im Monat März erfolgte mit der Durchführung eines sogenann-
ten Voraudits ein letzter Check-up, um somit die letzten Details zur anstehenden Zertifizie-
rung anpassen zu können. Sämtliche Informations- und Transferveranstaltungen zur Über-
mittlung der Qualitätspolitik, des Leitbildes, des Leitfadens, der einzelnen Kernprozesse
bis hin zu den bereichsbezogenen Zielen erfolgten mit Unterstützung der Steuerungsgrup-
pe, der Qualitätsbeauftragten und den QM-Assistenten, die punktuell mit eingebunden wer-
den konnten.

Zur weiteren Sicherung der Qualität wurden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ab-
stimmung mit der Fortbildungs-AG nachstehende Schulungen angeboten bzw. durchge-
führt.

Auch im Jahre 2004 erfuhren die Inhouse-Veranstaltungen ihren Schwerpunkt.

Inhouse-
Fortbildung
Teilnehmer Intern
Altenpflegemesse Hannover 2
Umgang mit Segufix-Bandagen-Systemen (3 Veran- |46
staltungen)
Schulung Ambulanter Dienst 4
Schulung Lagerung im häuslichen Bereich 16
QM - Allgemeine Informationen zur QM Information |25
QM - Pflegeprozess des Ambulanten Dienstes 11
QM - Umgang mit Fehlern 29
QM - Umgang mit Bewohnereigentum 18

QM - Umgang mit Vorschlägen und Ideen

QM - Umgang mit Beschwerden 32
26

QM - Kundenorientierung

18

Validation (2-Tages-Kurs)

15

Erste Hilfe Trainin; 18
Wechselwirkung von Medikamenten 25
Brandschutzübung 25

Dienstleistungen in der Hauswirtschaft präsentieren

16

Mitarbeiter in der Hauswirtschaft begegnen Menschen
mit Demenz

15

24 Mitarbeiter nahmen außerdem an 16 externen Fortbildungsveranstaltungen teil.
Insgesamt wurden 5 AWBG - Anträge gestellt und bewilligt. Hierbei teilten sich die Anträge
wie folgt auf:

2 Anträge bewilligt (2 x 5 Tage)
1 Antrag bewilligt (1x 4 Tage)
1 Antrag bewilligt (1x 3 Tage)
1 Antrag bewilligt (1x 2 Tage)

Im Rahmen des Projekts „Pflege der Pflegenden“ konnte den Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern u. a. als Anerkennung für die erfolgreiche Zertifizierung ein sog. Wohlfühlraum,
der entsprechend in den Pausen genutzt werden kann, überreicht werden. Des Weiteren
konnten die für das Jahr 2004 geplanten Arbeitsschutzsitzungen quartalsweise unter Ein-
bindung der bereichsbezogenen Sicherheitsbeauftragten, des Betriebsarztes und einer ex-
ternen Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eines Mitglieds des Betriebsrats und der Ge-
schäftsführung durchgeführt werden. Der Arbeitssicherheitsausschuss erfuhr eine Erweite-
rung um eine Sicherheitsbeauftragte des ambulanten Dienstes. Ebenso konnte durch die
vertragliche Neuorientierung mit der Firma Fac’t eine neue externe Fachkraft für Arbeitssi-
cherheit gewonnen werden. In diesem Zusammenhang erwarten der Betriebsrat und die
Geschäftsführung mehr Kontinuität hinsichtlich einer externen Beratung und Unterstüt-
zung. Neben den Arbeitsschutzsitzungen erfolgte ergänzend eine jeweilige bereichsbe-

zogene Begehung unter Einbindung der Sicherheitsbeauftragten. Diese Vorgehensweise
konnte im Jahre 2004 durch einen verantwortlichen Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gesichtet werden. Seit dem Jahre 2004 erfährt
der Bereich der Gefährdungsanalyse eine Neuorientierung anhand einer eigenständigen
hausbezogenen Definierung von Gefährdungen nach Nohl.

Die Bewohnerbeiratssitzungen wurden turnusmäßig einmal monatlich durchgeführt. Im
Jahre 2004 fanden die Vorbereitungen zur nächsten anstehenden Bewohnerbeiratswahl
statt. In diesem Zusammenhang hat sich der Bewohnerbeirat, der sich zum einen aus Mit-
gliedern der Altenwohnungen und zum anderen aus Mitgliedern des stationären Bereichs
zusammensetzt, darauf verständigt, hinsichtlich der sich immer schwerer abzeichnenden
Gewinnung bzw. Bereitschaft von Bewohnern, sich als Beiratsmitglied zu stellen, die Ent-
scheidung getroffen, einen externen Bewerber zur unterstützenden Wahrnehmung der Be-
lange des stationären Bereichs miteinzubinden. Diese Vorgehensweise wurde der Heimauf-
sicht Münster unterbreitet, sie wird zwischenzeitlich durch die Ausführungen des Heimge-
setzes legitimiert und dient den Bewohnerinnen und Bewohnern des stationären Bereichs
zukünftig als Sicherheit zur Wahrnehmung ihrer Interessen. Aufgrund von eventuell beste-
henden Interessenskollisionen wurde die momentane Einbindung von Angehörigen in ein
Wahlprocedere nicht begrüßt. Zu sämtlichen ehrenamtlichen Gruppierungen des Klarastifts
konnte die Geschäftsführung im Jahre 2004 insbesondere durch die zweimal im Jahr statt-
findende Veranstaltung „Forum Ehrenamt“, aber auch zu entsprechenden Einzelgruppen
Kontakt aufnehmen. Das Verbandstreffen des Bundesverbandes Kommunaler Senioren-
und Behinderteneinrichtungen fand im Jahre 2004 in Hamburg statt und hat sich insbeson-
dere mit der Zukunft kommunaler Einrichtungen und dem Angebot von neuen Dienstleis-
tungen beschäftigt.

II. AMBULANTER DIENST

Im Laufe des Wirtschaftsjahres 2004 konzentrierte sich der ambulante Dienst auf die Vor-
bereitung der Eröffnung der neuen Räumlichkeiten. Ausgehend von der Schließung des
Ladenlokals in der Schulstraße konzentrierte sich der gesamte ambulante Dienst der Alten-
zentrum Klarastift gGmbH auf das Interimsquartier im stationären Bereich. Die Umsatz-
entwicklung des Jahres 2004, welche der nachstehenden Grafik zu entnehmen ist, unterlag
im Wirtschaftsjahr entsprechenden Schwankungen, die mit dem Versterben langjähriger
Kunden mit einer hohen Leistungsabfrage zu versehen sind. Dieser Sachverhalt hat u. a.
dazu geführt, dass mit der geplanten Neueröffnung von Räumlichkeiten an der Andreas-
Hofer-Straße eine entsprechende ausdrucksstarke Werbung erarbeitet wurde.

Erträge Ambulanter Dienst 2004

600.000,00 - |
500.000,00
400.000,00 -;
300.000,00
200.000,00
100.000,00

0,00

T

Der Grafik ist entsprechend zu entnehmen, dass das Verhältnis zwischen SGB V und
SGB XI Leistungen prozentual mit einem Prozentsatz von 25 % zu 49 % steht. Die-
ses skizziert wiederum die unterschiedliche Form der Leistungserbringung. Ebenso
kann wie in den letzten Jahren darauf verwiesen werden, dass die überwiegend stadt-
teilbezogene Essensversorgung ein wichtiger Pfeiler der Umsatzerlöse darstellt. Der
Wareneinsatz pro Essen erhöhte sich nach erfolgreicher Verhandlung mit dem Caterer
um lediglich 1 %. Das Wirtschaftsjahr wurde im Bereich der SGB XI Leistungen mit
einem Punktwert von 0,039 Euro pro Punktwert berechnet. Mit diesem Punktwert
liegt der ambulante Dienst der Altenzentrum Klarastift gGmbH trotz seiner tariflichen
Bindung weiterhin im unteren Drittel der Anbieter. Insgesamt erfolgte hinsichtlich des
Gesamtergebnisses eine Stabilisierung der Erträge, die, wie bereits oben erwähnt, eine
Reduzierung erfuhr, jedoch mit Abschluss des Wirtschaftsjahres weiterhin als positiv
bewertet werden darf.

10

IV. BETREUTES WOHNEN

Das Wirtschaftsjahr 2004 stand ähnlich wie der ambulante Dienst ganz im Zeichen der Er-
öffnung des Neubaus im betreuten Wohnen. Mit Beendigung des Los- und Auswahlverfah-
rens durch die Kooperation zwischen der Stiftung und der Wohn + Stadtbau GmbH konnte
die hiesige Heimverwaltung bereits im Frühjahr auf eine vollständige Vermietung vor
Erstbezug blicken. Mit dem Bezug der Wohnungen im November des Jahres 2004 erhöhte
sich somit das Gesamtangebot an Wohnungen im Bereich des betreuten Wohnens auf 160
Wohneinheiten. Dem zur Folge erfuhr die für das betreute Wohnen zu leistende Betreu-
ungspauschale erstmalig in den letzten 2 Monaten des Jahres 2004 eine Erhöhung um 21
Wohneinheiten. Dieser Sachverhalt führte zu einer geringen Erhöhung der Ertragssituation
des betreuten Wohnens. Den Ansatz unseres Zentrumscharakters, der insbesondere im be-
treuten Wohnen zu einer entsprechenden Versorgungssicherheit beitragen soll, wurde man
neben dem Einsatz des ambulanten Dienstes und den betreuerischen Leistungen auch durch
5 Aufnahmen in den stationären Bereich gerecht. Das Durchschnittsalter der in die Pflege-
einrichtung eingezogenen Mieter in Höhe von 80,2 Jahren zeigt den Schweregrad der Pfle-
gebedürftigkeit der einzuziehenden Mieter auf, da diese ansonsten soweit wie möglich ggf.
bis zum Tode hin in den Altenwohnungen gepflegt werden sollen.

11

V. ALLGEMEINE PERSPEKTIVEN, ENTWICKLUNGEN
UND RISIKEN

Ausgehend von dem sich immer größer werdenden, abzeichnenden Defizit der Pflege-
versicherung verliert die Beobachtung der weiteren Entwicklung in der Altenarbeit ins-
besondere hinsichtlich der Finanzierbarkeit nicht an Aktualität. Unter Einbindung des 3.
Berichts über die Entwicklung der Pflegeversicherung durch das Bundeskabinett wird
aufgezeigt, dass das Defizit für das vergangene Jahr auf 690 Millionen Euro anwuchs.
Betrachtet man zudem den Gesetzesentwurf zur Entlastung der Kommunen im sozialen
Bereich, darf man hoffen, dass die Finanzausstattung einer Pflegeeinrichtung und somit
die Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht von der Kassenlage der Kommunen
allein abhängig sein kann. Die sich abzeichnende demographische Entwicklung weist
auf, dass sich der Anteil der bis dato bestehenden 2 Millionen Leistungsbezieher ebenso
erhöhen wird. Es bleibt also festzustellen, dass sich auch die Altenzentrum Klarastift
gGmbH hinsichtlich der bestehenden Diskussion um den Umbau des Sozialstaates und
die Zukunft der Pflegeversicherung auf neue Zeiten einstellen muss. Auch wenn der Al-
tenpflegemarkt einerseits einen Wachstumsmarkt darstellt, so stehen sämtliche Heime
wirtschaftlich schwierigen Zeiten gegenüber. Die Bundesregierung denkt über die Sen-
kung der Leistungen aus der Pflegeversicherung nach, Länder ziehen sich aus der Inves-
titionskostenförderung zurück, die Bewohner haben für das Leben im Heim weniger
Geld zur Verfügung als bisher. All diese Eckdaten fordern die Altenzentrum Klarastift
gGmbH auf, sich in vielerlei Hinsicht diesen Bedingungen zu stellen. Um zukünftig als
Einrichtung an Attraktivität zu gewinnen und somit den Nachfragern ein zeitgerechtes
Angebot in Form eines Einzelzimmers zu unterbreiten, wird es erforderlich sein, mitt-
lerweile zeitnah auf diese sich doch deutlich verändernden Bedingungen zu reagieren.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten muss hier, wie bereits erwähnt, eine zeitnahe,
aber kostengünstige Umsetzung erfolgen. Ebenso muss sich die Altenzentrum Klarastift
gGmbH mit ihrem bereits gefassten Vorhaben, der Erstellung einer Solitäreinrichtung,
auseinandersetzen. Auch hier gilt, die zeitliche Perspektive nicht außer Acht zu lassen
und sich unter Einbindung einer Nischenstrategie an eine entsprechende Projektgestal-
tung zu wagen. Mit der Einbindung der Nischenstrategie soll das Ziel verfolgt werden,
in Rücksprache mit den Stiftungen und der Politik auf fehlende Angebote in Münster zu
reagieren. Abschließend sei auf die tarifliche Bindung der Altenzentrum Klarastift
gGmbH verwiesen. Auch wenn durch den neuesten Tarifabschluss der Gewerkschaft
VERDI versucht wurde, insbesondere im Niedriglohnbereich an Attraktivität zu gewin-
nen, reichen diese Ansätze auf Dauer nicht aus, um kommunal geprägte Einrichtungen
weiterhin wettbewerbsfähig zu halten. Folge dessen sollte die Altenzentrum Klarastift
gGmbH den bereits eingeschlagenen Weg unter dem Gesichtspunkt einer sozialverträg-
lichen Umsetzung nicht verlieren. Dieses hat zur Konsequenz, externe Dienstleister mit-
einzubinden und das Kerngeschäft im Bereich der pflegerischen Leistungserbringung zu
sehen. Dieser Sachverhalt erfährt eine immer höhere Gewichtung unter dem Wissens-
stand, dass sich derzeitig immer mehr ausländische Investoren und Anbieter auf den
deutschen Markt drängen. Diese Sachverhalte erfordern sowohl die Gesamtverantwor-
tung der Leitungsstrukturen in der Altenzentrum Klarastift gGmbH, aber auch eine zu-
kunftsichernde Sichtweise des bestehenden Betriebsrates. Gleichwohl gilt dieser Ver-
antwortungsbereich auch für den Bereich der Stiftungen und die politischen Vertreter.

Münster, den 28. April 2005 Michael Lucas
Geschäftsführer

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2002

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts-
prüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusam-
menfassend „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über
Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben
ist.

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwi-
schen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der
nachstehenden Nr. 9

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein be-
stimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berech-
tigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu
bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervor-
schriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs-
und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststel-
lung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durch-
führung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschafts-
prüfers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklä-
rungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu
bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unab-
hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzu-
stellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf-
trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich er-
stattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirt-
schaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirt-
schaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich-
nungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

© IDW-Verlag GmbH : Postfach 32 0580

- 40420 Düsseldorf - Telefax 02 11/45 61-206

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,
Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Ein-
willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auf-
traggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handels-
gewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftrag-
geber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die
erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber un-
verzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Drit-
ten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftrag-
geber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des $ 323 Abs. 2 HGB.

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; Einzelner Schadensfall

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
8 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begrün-
det sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus meh-
reren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der
einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgen-
den Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleich-
artiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genom-
men werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversiche-
rungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchs-
begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

52001

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschafts-
prüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus-
ses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht statt-
findet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirt-
schaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Ein-
willigung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut
zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden
Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuer-
erklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher
Aufstellungen und Nachweise

des

Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten
Steuern

c

Verhandiungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

{2

Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse
von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

Ko

Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschal-
honorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter
Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerb-
steuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstraf-
sachen und

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebs-
veräußerung, Liquidation und dergleichen.

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahr-
genommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht über-
nommen.

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftrag-
geber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer an-
gebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch-den Verzug oder die unter-
lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirt-
schaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Aus-
lagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen
Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Ver-
gütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest-
gestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung
eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unter-
lagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschafts-
prüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die
er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhal-
ten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirt-
schaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Foto-
kopien anfertigen und zurückbehalten.

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

© IDW-Verlag GmbH : Postfach 32 0580 - 40420 Düsseldorf - Telefax 02 11/45 61-206

Beratungsverlauf (3)

21.06.2005 Stiftungskommission
TOP 5 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 31.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 28.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schulstraße
  • Willy-Brandt-Weg 33
  • Andreas-Hofer-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0480/2005
Typ
Vorlage
Datum
31.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37