Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Sandstraße von Hegestraße bis Schultenstraße
Beschlussvorlage 05/0403 vom 15.09.2005
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Dokumente
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05/0403
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 14, beschließend. -
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 14, vorberatend.
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