mandari

Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Ausbau der Sandstraße von Hegestraße bis Schultenstraße

Beschlussvorlage 05/0403 vom 15.09.2005

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 14, beschließend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 14, vorberatend.

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