AN/2636/2021
Beitritt der Stadt Köln zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"
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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
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Fraktion DIE LINKE Fraktion DIE FRAKTION KLIMA FREUNDE An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 AN/2636/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 Beitritt der Stadt Köln zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14.12. zu nehmen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Forderung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr", den Kommunen mehr Entscheidungskompetenzen zur Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten im Verkehr zu gewähren. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Oberbürgermeisterin, die Städteinitiative im Namen der Stadt Köln zu unterzeichnen. Begründung: Sicherheit, Lärmschutz, Schadstoffreduzierung… – viele Gründe sprechen dafür, eine Ge- schwindigkeit von 30 km/h zur Regelgeschwindigkeit im Stadtgebiet zu machen. Bislang sind die Möglichkeiten der Kommune jedoch sehr eingeschränkt, wenn sie Tempo 30 für weitere Straßenabschnitte festlegen will. Mehrere Städte haben nun eine Initiative gestartet, mit der Bund und Länder den Kommunen Regelungsmöglichkeiten zugestehen sollen, die weiter gehen als bisher. Die Bürgermeis- - 2 - ter*innen von Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm gehören zu den Erstunterzeichner*innen: https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Presse/2021/staedteinitiative-tempo-30-kurzpapier- 2021.pdf Die Städteinitiative fast ihre Ziele in den folgenden vier Punkten zusammen: 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindig- keit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Aus- wirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können. Das Ziel einer Mobilitäts- und Verkehrswende wird auch von einer Mehrheit des Kölner Ra- tes verfolgt. Daher sollte die Stadt Köln der Städteinitiative beitreten und sich gegenüber Bund und Land dafür einsetzen, die Regelungskompetenzen zu erhalten, die für ein Errei- chen der Mobilitätswende notwendig sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE Michael Hock Geschäftsführer Fraktion DIE FRAKTION Nicolin Gabrysch Einzelmandatsträgerin KLIMA FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2636/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
- Datum
- 02.12.2021
- Erstellt
- 02.12.2021 11:31