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BV1/116/2025

Bauvoranfrage, Füllenbachstraße 8 – Nutzungsänderung zu einem Wohnheim für wohnungslose Menschen

Beschlussvorlage 12.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 23.05.2025, TOP 4.20

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Beschlussvorlage

2936 Zeichen

BV1/116/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage, Füllenbachstraße 8 – Nutzungsänderung zu einem Wohnheim für 
wohnungslose Menschen 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung. 
 
Eine Befreiung ist erforderlich von der Art der Nutzung. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Füllenbachstraße 8 befindet sich im Geltungsbereich des 
einfachen Bebauungsplans Nr. 5380/022 und wird daher planungsrechtlich nach § 30 
Abs. 3 BauGB beurteilt. 
 
Es ist geplant, dass im Bestand befindliche Gewerbegebäude in ein Wohnheim für 
wohnungslose Menschen umzubauen. Nach dem Umbau sollen Unterbringungsplätze 
für ca. 120 Menschen zur Verfügung stehen. 
 
Für das Ba uvorhaben ist eine Befreiung von der Art der Nutzung erforderlich. Der 
Bebauungsplan legt hier ein Sondergebiet (SO) fest. 
 
Aufgrund der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m² fällt die Erteilung der 
erforderlichen Befreiung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.

Seite 2 
Begründung:  
 
Der beim Objekt Füllbachstraße 8 geltende Bebauungsplan schränkt die Nutzung im 
Bereich Wohnen zwar auf Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie 
für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ein, sieht aber die Möglichkeit vor, dass 
ausnahmsweise Wohnungen zugelassen werden können, die nicht der vorgenannten 
Beschränkung unterliegen. 
 
Auf Grundlage von § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches soll daher eine Befreiung von 
den Regelungen im Bebauungsplan bewirkt werden. In  der Liegenschaft ist die 
Unterbringung von wohnungslosen Menschen geplant. Aus Gründen des Wohls der 
Allgemeinheit im Rahmen der Unterbringungsbedarfe von geflüchteten und 
obdachlosen Menschen ist daher eine Befreiung erforderlich. 
 
Die Befreiung ist städ tebaulich und unter der Würdigung der nachbarschaftlichen 
Interessen vertretbar, da der Flächennutzungsplan für das Gebiet bereits die 
Klassifizierung als Wohnbaufläche vorsieht. Die geplante Nutzung der Liegenschaft 
dient dem Wohl der Allgemeinheit.  
 
Vor Nutzung der Liegenschaft als Unterkunft für wohnungslose Menschen wird die in 
der Meineckestraße vorhandene Modulanlage abgebaut. Daher gibt es dort keine 
stärkere Frequentierung in Bezug der Unterbringung von wohnungslosen Menschen. 
  
Das Gebäude und die  Nutzung fügt sich daher in die Zielsetzung einer integrativen 
und sozialökonomischen ausgewogenen Stadtentwicklung ein. Die Erweiterung und 
Verstetigung der Wohnbaufläche in dem Bereich wird durch die Befreiung nicht 
beeinträchtigt. 
 
Die Verwaltung hat gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung keine Bedenken. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Lufbild 
Bebauungsplan 
Ansicht 1 
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Ansicht 1

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Düsseldorf in 3D
© LH Düsseldorf , 2023
Kontakt Informationen
Landeshauptstadt Düsseldorf 
Vermessungs- und Katasteramt 
Brinckmannstr. 5 
40225 Düsseldorf
Position:  
x:343955.17 y:5680526.33 z:36.20
Notizen

Bebauungsplan

203 Zeichen

Landeshauptstadt Düsseldorf 
Der Oberbürgermeister 
Vermessungs- und Katasteramt 
Brinckmannstr. 5 
40225 Düsseldorf  
 
 
 
 
 
Die Begründung 
zu diesem Bauleitplan 
befindet sich 
auf dem Plan selbst!

Ansicht 2

208 Zeichen

Düsseldorf in 3D
© LH Düsseldorf , 2023
Kontakt Informationen
Landeshauptstadt Düsseldorf 
Vermessungs- und Katasteramt 
Brinckmannstr. 5 
40225 Düsseldorf
Position:  
x:343949.69 y:5680601.31 z:36.03
Notizen

Katasterauszug

65 Zeichen

EM Landeshauptstadt Datum: 12.05.2025
3 Düsseldorf Katasterauszug

Lufbild

28 Zeichen

3
”
g
5
ö

Maßstab 1 : 2.000

Beratungsverlauf (1)

23.05.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 4.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV1/116/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
12.05.2025
Erstellt
12.05.2025 09:36