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Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf der Münstereifeler Straße vor Hausnummer 24

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3903/2017 vom 22.01.2018

Stand: Am 05.02.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 3903/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf der Münstereifeler Straße vor Hausnummer 24 hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 04.12.2017, TOP 7.2.5 Anfrage an die Verwaltung: „Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung des aktuellen Sachstands betreffend die Anfrage von Bür- ger*innen zur Installation von sogenannten “Haarnadeln” zum Abstellen von Fahrrädern auf der Münstereifeler Straße vor der Hausnummer 24 in Köln-Sülz.“ Antwort der Verwaltung: Im Stadtteil Sülz hat die Verwaltung in den vergangenen drei Jahren bereits rund 600 zusätzliche Möglichkeiten zum Fahrradparken geschaffen. Derzeit liegen der Verwaltung rund 60 weitere Bür- geranträge vor. Der Antrag auf Fahrradabstellanlagen für die Münstereifeler Straße 24 wurde umgehend in das Ar- beitsprogramm aufgenommen, aber noch nicht umgesetzt, da im Bereich der Münstereifeler Straße 26 bereits 24 Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen und weitere Fahrradabstellplätze nur durch die Umwandlung von Pkw-Stellplätzen geschaffen werden können. Im näheren Umfeld der Münstereifeler Straße besteht ein erhöhter Bedarf nach zusätzlichen Fahr- radabstellplätzen. Aus diesem Grund werden hier mehrere Straßenabschnitte betrachtet, um mög- lichst für alle Verkehrsteilnehmenden eine vertretbare Lösung zu schaffen. Diese Betrachtung inklusi- ve der Standortsuche für zusätzliche Fahrradabstellplätze soll im ersten Quartal 2018 abgeschlossen und im Anschluss umgehend umgesetzt werden.

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2018

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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