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2502/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25

Beschlussvorlage Ausschuss 11.08.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 22.06.2026, TOP 2.1

Anlage 3 - Auszug aus der Niederschrift BAB 04.05.2026

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 - Auszug aus der Niederschrift BAB 22.06.2026

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Bürger*innen Anregung

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug aus der Niederschrift BAB 04.05.2026

6660 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Doris Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 28.05.2026 
Auszug 
aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden  vom 04.05.2026  
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen 
Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25 
2502/2025 
Die Petentin stellt ihre Eingabe vor und berichtet, dass man in den beiden letzten Jahren fünf 
größere kommunale Unternehmen bezüglich ihrer Maßnahmen zur Dekarbonisierung analy-
siert habe. Die Ergebnisse seien anschließend mit den Unternehmen besprochen worden. Es 
wurden große Unterschiede festgestellt, betreffend dem Umfang der erhobenen Zahlen und 
inwieweit Zahlen erhoben werden. Insbesondere seien folgende Punkte aufgefallen: 
Das Klimaschutzmonitoring der Stadt Köln listet einzelne Maßnahmen auf, die die kommuna-
len Unternehmen freiwillig anbieten. Es fehlen konkrete Reduktionspfade. Das bedeutet, wie 
viele CO2 Äquivalenze sind bereits konkret eingespart worden und wie sehen die Schritte bis 
netto Null aus. 
Es werden keine einheitlichen Standards für die Treibhausgasbilanzen eingesetzt. Daher ist 
keine Vergleichbarkeit gegeben. Das Monitoring bleibt so eine Art Blackbox.  
Es fehlt eine verbindliche kommunale Richtlinie für alle Beteiligungsgesellschaften. Nur so 
kann die vom Rat beschlossene Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden.  
Die Klimaneutralität bis 2035 sei ein ambitioniertes Ziel. Freiwilligkeit sei kein ausreichender 
Plan, um das Ziel zu erreichen. Auf die Eingabe antworte die Verwaltung, dass es „in der Ver-
antwortung der Unternehmen“ liege, ob sie mitmachen.  
Die Petentin führt aus, dass bei 40 Beteiligungen nur 11 freiwillig mitmachen. Keins davon 
habe einen konkreten Dekarbonisierungsplan bis 2035 veröffentlicht. Wenn die Stadt als Ei-
gentümerin der kommunalen Unternehmen nicht vorgibt, was gemessen wird, wie wolle sie 
dann das Gesamtziel 2035 garantieren? Die EU-Berichtspflichten CSRD (Corporate Sustaina-
bility Reporting Directive) und der PCGK (Public Corporate Governance Kodex) mit Einfüh-
rungspflicht bis 2028 seien für ein 2035 Ziel viel zu spät. Sie gibt zu bedenken, dass wer erst 
2028 anfängt valide Daten zu liefern, keine Reduktionspfade mehr steuern kann. Die CSRD 
der EU sei das gesetzliche Minimum. Damit Köln ihr politisches Ziel Klimaneutral bis 2035 zu 
werden erreichen kann, sollte sie als Eigentümerin der kommunalen Unternehmen via Gesell-
schafteranweisung unverzüglich Standards festlegen. Das sei keine Frage des Rechts, son-
dern des politischen Willens. Das müsse jetzt geschehen, denn sonst sei das Ziel der Kli-
maneutralität bis 2035 in großer Gefahr. Die Stadt sollte nicht erst 2035 feststellen, dass das

Ziel nicht erreicht wird, denn dann sei es zu spät gegenzusteuern. Die Petentin fordert des-
halb jetzt eine echte Transparenz und eine aktive Steuerung. Die derzeitige Beschlussvorlage 
käme einer Ablehnung ihrer Eingabe gleich. Deshalb bittet sie, diese abzulehnen. Sollte ihre 
Anregung aus formalen Gründen so nicht beschlossen werden können, stehe sie gerne für 
Gespräche bereit. Abschließend bittet sie eindringlich, die nötigen Rahmenbedingungen dafür 
zu schaffen, dass Köln 2035 klimaneutral werden kann. 
Frau Bauer, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, Koordinationsstelle Klima-
schutz, geht zur Vermeidung von Wiederholungen auf zwei wesentliche Punkte der Eingabe 
ein: die Verpflichtung und die öffentliche Zugänglichkeit und Bilanzierungsstandards. Beim 
Monitoring seien bereits die Unternehmen mit den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen der 
Stadt Köln abgebildet. Diese können die größten Beiträge zu dem Dekarbonisierungsziel der 
Verwaltung und der städtischen Eigentumsunternehmen beitragen und haben die größten 
Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten. Zusätzlich wird die CSRD Richtlinie eingeführt. Die 
rechtlichen Möglichkeiten der Stadtverwaltung seien somit ausgeschöpft; die Beteiligungsge-
sellschaften selbst, sind rechtlich eigenverantwortliche Unternehmen mit entscheidungsbefug-
ten Gremien. Man stünde mit diesen im Austausch und weise auf die Ziele und die Be-
schlüsse hin. Einige haben die Dekarbonisierungspfade veröffentlicht, aber nicht alle. Bezüg-
lich der öffentlichen Zugänglichkeit und der Bilanzierungsstandards führt Frau Bauer aus, 
dass hieran fortlaufend gearbeitet wird. Für Unternehmen gelte das Greenhouse Gas Proto-
col; für manche gelten auch spezielle Untersystematiken, z.B. für den Aviation-Bereich in 
Flughäfen. Es sei nicht einfach aber nicht unmöglich dies alles übereinander zu bekommen. 
Deshalb habe man sich vergangenes Jahr an einem Projekt beteiligt des IFO -Institut - Leibniz 
Institut, die mit dreißig Kommunen einen gemeinsamen Standard entwickelt haben – den „In-
strumente Kommunaler Klimaschutzarbeit“. Dieser hat zum Ziel, dass zwischen den Kommu-
nen vergleichbar wird, was in der Klimaschutzarbeit geleistet wird und wo noch Lücken beste-
hen. In der dritten der drei Ausbaustufen des Monitorings soll dies veröffentlicht werden. Er-
sichtlich wird dann, wo Köln in bestimmten Bereichen gegenüber anderen Kommunen steht; 
welche besonderen Stärken Köln vorweisen kann, um auch ein Beispiel sein zu können. Auf 
die Nachfrage der Petentin erläutert Frau Bauer, dass allein durch das Monitoring keine Stra-
tegien ausgelöst werden. Man sei mit den Beteiligungen im Austausch bei den verschiedenen 
Themen, die man als Koordinationsstelle bearbeitet, z.B. die Kommunale Wärmeplanung. 
Man spreche jedoch seitens der Verwaltung nicht über die Strategien der einzelnen Unterneh-
men, sondern tausche sich über die Bedarfe aus und den gemeinsamen Weg in Bezug auf 
ein Thema. Man sei jedoch nicht in der Position etwas in Richtung der Unternehmensstrate-
gien substanziell bewirken zu können. Man zeige auf und werbe, wie der Weg gemeinsam 
funktionieren kann und wie die Rollenverteilung ist. Man habe aber nicht das Mandat, die 
Strategien zu entwickeln.  
Herr Kloß, Bündnis 90/Die Grünen, dankt der Petentin für die Eingabe. Aufgrund der Komple-
xität des Themas beantragt Herr Kloß, die Beschlussfassung in die nächste Sitzung zu verta-
gen. 
Frau Schu, Ausschussvorsitzende, lässt somit über den Antrag abstimmen. 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten 
für die Eingabe und vertagt die Beschlussfassung in die nächste Sitzung. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Herr Erkelenz (CDU) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1102 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden befasst sich in öffentlicher Sitzung 
mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich 
demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit 
anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.     
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 - Auszug aus der Niederschrift BAB 22.06.2026

2380 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Doris Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 11.08.2026 
Auszug 
aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden  vom 22.06.2026  
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen 
Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25 
2502/2025 
Frau Bauer, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, Koordinationsstelle 
Klimaschutz, fasst die Stellungnahme der Verwaltung aus der letzten Sitzung nochmal 
zusammen: Im Klimaschutz-Monitoring seien bereits die Unternehmen mit den unmit-
telbaren Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Köln abgebildet. Von der Verwaltung aus-
gewählt wurden die städtischen Beteiligungen, wo zumindest indirekt eine Steue-
rungsmöglichkeit besteht auf die Beteiligungen einzuwirken. Dies seien die größeren 
städtischen Beteiligungen wo davon auszugehen ist, dass, wenn Klimaschutzmaßnah-
men unternommen werden, diese dann auch eine entsprechende Wirkung haben. 
Die Verwaltung stehe mit den Unternehmen im Dialog. Als Verwaltung selbst, habe 
man keine Möglichkeit auf die Beteiligungsunternehmen Einfluss zu nehmen. Die dor-
tigen eigenständig verantwortlichen Geschäftsführungen treffen für die Unternehmen 
die Entscheidungen.  
Frau Abé, Bündnis 90/Die Grünen, kann der grundsätzlichen Intention des Petenten 
etwas abgewinnen und versteht den Hintergrund der Eingabe. Die bereits geleistete 
Arbeit der Koordinationsstelle Klimaschutz erkenne man hoch an. Man wolle sich je-
doch zu dem Thema fachlich intensiver austauschen und schauen, wie man hieran 
weiterarbeiten kann - vielleicht unabhängig von der Eingabe, oder die Eingabe als 
Grundlage nehmen. Frau Abé beantragt die Verweisung der Eingabe in den Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün zur weiteren Beratung. 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem 
Petenten für die Eingabe und verweist diese in den Ausschuss Klima, Umwelt 
und Grün zur weiteren Beratung. 
Im Ergebnis nimmt die Stadt Köln die Aufgabe des Klimaschutz-Monitorings bereits - 
auch in Bezug auf städtische Beteiligungsunternehmen - im Rahmen der rechtlichen 
Möglichkeiten wahr. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich bei Enthaltung von FDP/KSG zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

6004 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2502/2025 
Freigabedatum 
20.02.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen 
der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petent für 
die Eingabe.  
Im Ergebnis nimmt die Stadt Köln die Aufgabe des Klimaschutz-Monitorings bereits - auch in 
Bezug auf städtische Beteiligungsunternehmen - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten 
wahr. 
 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent macht in seiner Eingabe (Anlage 1) folgende Anregung: 
 
1) Verpflichtende Einbindung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften in das Klima-
schutz-Monitoring der Stadt Köln 
2) Öffentlich zugängliche Berichterstattung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften zu 
THG-Emissionen nach internationalem Standard. Dies beinhaltet neben der Erfassung 
von Scope 1, 2 und 3 Emissionen auch die Offenlegung von Kennzahlen wie CO2-Ein-
sparungen und Energieverbräuche. 
3) Auf dieser Grundlage: Entwicklung und Veröffentlichung evidenzbasierter und verbindli-
cher THG-Reduktionspfade für alle Beteiligungsgesellschaften, die mit dem städtischen 
Ziel der Klimaneutralität bis 2035 konsistent sind. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zusammenfassung 
Die Stadt Köln hielt zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt 40 unmittelbare Beteiligungen an Un-
ternehmen und Sondervermögen. 
Mit dem Ratsbeschluss „Klimaneutralität bis zum Jahr 2035“ (AN/1377/2021) werden Verwal-
tung und städtische Beteiligungsunternehmen beauftragt auf Klimaneutralität bis 2035 hinzu-
wirken. Um den Fortschritt und Zielerreichungsgrad festzustellen, ist ein Monitoring erforder-
lich. Im Klimaschutz-Monitoring sind derzeit elf städtische Beteiligungsunternehmen erfasst. 
Hierzu zählen der Kölner Zoo, die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB), die GAG Immobilien 
AG, die Koelnmesse GmbH, die KölnBusiness Wirtschaftsförderung, die Stadtentwässerungs-
betriebe Köln (StEB), die Stadtwerke Köln (SWK), die AVG Köln, die AWB Köln, die HGK AG, 
die KVB sowie die RheinEnergie AG. 
Von den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Köln sind damit nahezu alle klimare-
levanten Unternehmen erfasst. Lediglich Beteiligungen mit geringer oder kaum vorhandener 
Klimarelevanz u.a. aus den Bereichen Soziales und Kultur sind bislang nicht in das Monitoring 
einbezogen. Es liegt in der Verantwortung der Beteiligungsunternehmen, inwieweit sie sich 
am Klimaschutz-Monitoring beteiligen. 
Hintergrund 
Der Auftrag des Klimaschutz-Monitorings besteht darin, die Fortschritte bei der Umsetzung 
von Klimaschutzmaßnahmen und explizit im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz 
(2243/2023) systematisch zu erfassen, zu bewerten und transparent darzustellen, um eine 
Steuerungsgrundlage in Bezug auf das Klimaschutzziel zu erzeugen. Der Aktionsplan stellt 
dabei eine erste Bestandsaufnahme über alle laufenden und geplanten Klimaschutzmaßnah-
men seitens der Verwaltung sowie der städtischen Beteiligungsgesellschaften dar. Auf dieser 
Grundlage werden innerhalb des Klimaschutz-Monitorings auf der Plattform aktuelle Sach-
stände zum Fortschritt der Bearbeitung der Maßnahmen abgebildet sowie fortlaufend neue 
Maßnahmen ergänzt. Die bereits im Klimaschutz-Monitoring integrierten städtischen Beteili-
gungen wurden aufgrund ihrer großen THG-Relevanz ausgewählt.

3 
Das Klimaschutz-Monitoring wird schrittweise ausgebaut und um Kennwerte zu Treibhausga-
seinsparungen (u.a. Energieeinsparungen) gemäß den Instrumenten der kommunalen Klima-
schutzarbeit (IkKa), weiteren Indikatoren sowie städtischen Beteiligungen erweitert. Für den 
Eingang der Aktivitäten der städtischen Beteiligungen in das Klimaschutz-Monitoring ist die 
Verwaltung auf die Datenzulieferungen der Beteiligungen angewiesen. 
Am 14.11.2024 hat der Rat unter dem Betreff „Weiterentwicklung der Berichterstattung kom-
munaler Unternehmen vor dem Hintergrund der Umsetzung der Corporate Sustainability Re-
porting Directive (CSRD)“ (2353/2024) die Änderung des Public Corporate Governance Kodex 
(PCGK) beschlossen. 
Dabei wurde der PCGK um eine entsprechende „Soll“-Regelung für kleine und mittelgroße so-
wie nicht kapitalmarktorientierte Beteiligungen ergänzt. Diese sieht für KMU und Kleinstkapi-
talgesellschaften – als „Soll“-Vorgabe – einen Nachhaltigkeitsbericht zum Geschäftsjahr ab 
dem 1. Januar 2028 vor. Entsprechend dem Regelungsansatz des PCGK („comply or ex-
plain“) bedeutet dies, dass eine Abweichung zwar möglich, jedoch zu begründen ist. 
Davon unabhängig bleibt es den Gesellschaften unbenommen, auf freiwilliger Basis bereits 
früher eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen. Verschiedene derzeit entstehende 
Berichtsstandards bieten hierfür zunehmend passgenaue und proportional ausgestaltete Mög-
lichkeiten. 
Auf europäischer Ebene verfolgt das Europäische Parlament im Rahmen der Omnibus-I- und 
II-Verfahren eine Entlastung kleiner und mittelgroßer Unternehmen bei der CSRD. Geplant 
sind u. a. eine Präzisierung der Berichtspflichten, höhere Schwellenwerte, eine Reduzierung 
der Berichtslast um mindestens 25 % sowie der „Stop-the-clock“-Mechanismus, der die An-
wendung der Pflichten für bestimmte Unternehmen um bis zu zwei Jahre verschiebt. Die Tri-
logverhandlungen laufen; die Verwaltung beobachtet die Entwicklungen.  
Eine darüberhinausgehende Erweiterung der Berichtspflichten über die gesetzlichen und vom 
Rat beschlossenen Vorgaben hinaus ist nach derzeitigem Stand nicht beabsichtigt. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Bürger*innen Anregung

Anlage 2 Bürger*innen Anregung

3344 Zeichen

1 
Bürger*innen-Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW 
Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln 
Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrter Herr Wolfgramm, 
wir möchten Sie bitten, die folgende Bürger*innen-Anregung auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden und der entsprechenden Fachausschüsse zu setzen.  
1) Verpflichtende Einbindung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften in
das Klimaschutzmonitoring der Stadt Köln
2) Öffentlich zugängliche Berichterstattung aller städtischen
Beteiligungsgesellschaften zu THG-Emissionen nach internationalem
Standard. Dies beinhaltet neben der Erfassung von Scope 1, 2 und 3
Emissionen auch die Offenlegung von Kennzahlen wie CO2-Einsparungen und
Energieverbräuche.
3) Auf dieser Grundlage: Entwicklung und Veröffentlichung evidenzbasierter
und verbindlicher THG-Reduktionspfade für alle Beteiligungsgesellschaften,
die mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 konsistent sind.
Begründung/Anlass: 
Gemäß Ratsbeschluss vom 24.06.2021 (AN/1377/2021) soll Köln bis 2035 
Klimaneutral werden. Entsprechend dürfen alle städtischen Unternehmen inkl. der 
Beteiligungsgesellschaften bis 2035 nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren, als 
auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können. 
Am 12. Juni 2025 wurde im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün eine Anfrage der 
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt zum Stand der Umsetzung des 
gesamtstädtischen Klimaziels behandelt (AN/0138/2025). Aus den Antworten auf die 
Anfrage wird deutlich, dass bisher nur kleiner Teil der städtischen Unternehmen  
- 1 -
Klimabilanzen nach internationalem Standard veröffentlicht und auf dieser Grundlage 
evidenzbasierte und belastbare Dekarbonisierungspläne entwickelt hat, die mit dem 
gesamtstädtischen Ziel der Klimaneutralität 2035 konsistent sind. Das 
gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität ist damit akut gefährdet und es sind 
dringend politische Maßnahmen erforderlich, um die Dekarbonisierung der 
städtischen Unternehmen zu unterstützen und zu beschleunigen.  
Die zentrale Rolle der städtischen Unternehmen 
Die städtischen Unternehmen Kölns sind unverzichtbare Akteure auf dem Weg zur 
Klimaneutralität 2035. Als wichtige Player in der lokalen Wirtschaft und 
Verantwortliche für kritische Infrastruktur und Versorgung haben sie einen direkten 
und erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und die Möglichkeiten zur 
Anlage 2

2 
 
Emissionsreduktion. Außerdem kommt den städtischen Unternehmen eine 
Vorbildfunktion zu, sich engagiert für mehr Klimaschutz einzusetzen.  
Zwei zentrale Stellschrauben für die Erreichung der Klimaneutralität sind: * 
Vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung * Reduktion des 
Energiebedarfs und Ausbau erneuerbarer Energien  
Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit sollen die 
Klimaschutzmaßnahmen aller kommunalen Unternehmen und der Stand ihrer 
Umsetzung im Rahmen des Klimaschutzmonitorings der Stadt Köln dokumentiert und 
auf der Website https://www.klimaschutz-monitoring.koeln/ dargestellt werden. Nur so 
können Herausforderungen für die Umsetzung frühzeitig identifiziert und 
unterstützende Maßnahmen eingeleitet werden, um das gesamtstädtische Ziel der 
Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brückenstraße 5

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Details

Aktenzeichen
2502/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.08.2026
Erstellt
08.08.2025 15:48