2502/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25
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Anlage 3 - Auszug aus der Niederschrift BAB 04.05.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Doris Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 28.05.2026 Auszug aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.05.2026 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25 2502/2025 Die Petentin stellt ihre Eingabe vor und berichtet, dass man in den beiden letzten Jahren fünf größere kommunale Unternehmen bezüglich ihrer Maßnahmen zur Dekarbonisierung analy- siert habe. Die Ergebnisse seien anschließend mit den Unternehmen besprochen worden. Es wurden große Unterschiede festgestellt, betreffend dem Umfang der erhobenen Zahlen und inwieweit Zahlen erhoben werden. Insbesondere seien folgende Punkte aufgefallen: Das Klimaschutzmonitoring der Stadt Köln listet einzelne Maßnahmen auf, die die kommuna- len Unternehmen freiwillig anbieten. Es fehlen konkrete Reduktionspfade. Das bedeutet, wie viele CO2 Äquivalenze sind bereits konkret eingespart worden und wie sehen die Schritte bis netto Null aus. Es werden keine einheitlichen Standards für die Treibhausgasbilanzen eingesetzt. Daher ist keine Vergleichbarkeit gegeben. Das Monitoring bleibt so eine Art Blackbox. Es fehlt eine verbindliche kommunale Richtlinie für alle Beteiligungsgesellschaften. Nur so kann die vom Rat beschlossene Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden. Die Klimaneutralität bis 2035 sei ein ambitioniertes Ziel. Freiwilligkeit sei kein ausreichender Plan, um das Ziel zu erreichen. Auf die Eingabe antworte die Verwaltung, dass es „in der Ver- antwortung der Unternehmen“ liege, ob sie mitmachen. Die Petentin führt aus, dass bei 40 Beteiligungen nur 11 freiwillig mitmachen. Keins davon habe einen konkreten Dekarbonisierungsplan bis 2035 veröffentlicht. Wenn die Stadt als Ei- gentümerin der kommunalen Unternehmen nicht vorgibt, was gemessen wird, wie wolle sie dann das Gesamtziel 2035 garantieren? Die EU-Berichtspflichten CSRD (Corporate Sustaina- bility Reporting Directive) und der PCGK (Public Corporate Governance Kodex) mit Einfüh- rungspflicht bis 2028 seien für ein 2035 Ziel viel zu spät. Sie gibt zu bedenken, dass wer erst 2028 anfängt valide Daten zu liefern, keine Reduktionspfade mehr steuern kann. Die CSRD der EU sei das gesetzliche Minimum. Damit Köln ihr politisches Ziel Klimaneutral bis 2035 zu werden erreichen kann, sollte sie als Eigentümerin der kommunalen Unternehmen via Gesell- schafteranweisung unverzüglich Standards festlegen. Das sei keine Frage des Rechts, son- dern des politischen Willens. Das müsse jetzt geschehen, denn sonst sei das Ziel der Kli- maneutralität bis 2035 in großer Gefahr. Die Stadt sollte nicht erst 2035 feststellen, dass das Ziel nicht erreicht wird, denn dann sei es zu spät gegenzusteuern. Die Petentin fordert des- halb jetzt eine echte Transparenz und eine aktive Steuerung. Die derzeitige Beschlussvorlage käme einer Ablehnung ihrer Eingabe gleich. Deshalb bittet sie, diese abzulehnen. Sollte ihre Anregung aus formalen Gründen so nicht beschlossen werden können, stehe sie gerne für Gespräche bereit. Abschließend bittet sie eindringlich, die nötigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Köln 2035 klimaneutral werden kann. Frau Bauer, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, Koordinationsstelle Klima- schutz, geht zur Vermeidung von Wiederholungen auf zwei wesentliche Punkte der Eingabe ein: die Verpflichtung und die öffentliche Zugänglichkeit und Bilanzierungsstandards. Beim Monitoring seien bereits die Unternehmen mit den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Köln abgebildet. Diese können die größten Beiträge zu dem Dekarbonisierungsziel der Verwaltung und der städtischen Eigentumsunternehmen beitragen und haben die größten Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten. Zusätzlich wird die CSRD Richtlinie eingeführt. Die rechtlichen Möglichkeiten der Stadtverwaltung seien somit ausgeschöpft; die Beteiligungsge- sellschaften selbst, sind rechtlich eigenverantwortliche Unternehmen mit entscheidungsbefug- ten Gremien. Man stünde mit diesen im Austausch und weise auf die Ziele und die Be- schlüsse hin. Einige haben die Dekarbonisierungspfade veröffentlicht, aber nicht alle. Bezüg- lich der öffentlichen Zugänglichkeit und der Bilanzierungsstandards führt Frau Bauer aus, dass hieran fortlaufend gearbeitet wird. Für Unternehmen gelte das Greenhouse Gas Proto- col; für manche gelten auch spezielle Untersystematiken, z.B. für den Aviation-Bereich in Flughäfen. Es sei nicht einfach aber nicht unmöglich dies alles übereinander zu bekommen. Deshalb habe man sich vergangenes Jahr an einem Projekt beteiligt des IFO -Institut - Leibniz Institut, die mit dreißig Kommunen einen gemeinsamen Standard entwickelt haben – den „In- strumente Kommunaler Klimaschutzarbeit“. Dieser hat zum Ziel, dass zwischen den Kommu- nen vergleichbar wird, was in der Klimaschutzarbeit geleistet wird und wo noch Lücken beste- hen. In der dritten der drei Ausbaustufen des Monitorings soll dies veröffentlicht werden. Er- sichtlich wird dann, wo Köln in bestimmten Bereichen gegenüber anderen Kommunen steht; welche besonderen Stärken Köln vorweisen kann, um auch ein Beispiel sein zu können. Auf die Nachfrage der Petentin erläutert Frau Bauer, dass allein durch das Monitoring keine Stra- tegien ausgelöst werden. Man sei mit den Beteiligungen im Austausch bei den verschiedenen Themen, die man als Koordinationsstelle bearbeitet, z.B. die Kommunale Wärmeplanung. Man spreche jedoch seitens der Verwaltung nicht über die Strategien der einzelnen Unterneh- men, sondern tausche sich über die Bedarfe aus und den gemeinsamen Weg in Bezug auf ein Thema. Man sei jedoch nicht in der Position etwas in Richtung der Unternehmensstrate- gien substanziell bewirken zu können. Man zeige auf und werbe, wie der Weg gemeinsam funktionieren kann und wie die Rollenverteilung ist. Man habe aber nicht das Mandat, die Strategien zu entwickeln. Herr Kloß, Bündnis 90/Die Grünen, dankt der Petentin für die Eingabe. Aufgrund der Komple- xität des Themas beantragt Herr Kloß, die Beschlussfassung in die nächste Sitzung zu verta- gen. Frau Schu, Ausschussvorsitzende, lässt somit über den Antrag abstimmen. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und vertagt die Beschlussfassung in die nächste Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Herr Erkelenz (CDU) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 - Auszug aus der Niederschrift BAB 22.06.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Doris Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 11.08.2026 Auszug aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 22.06.2026 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25 2502/2025 Frau Bauer, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, Koordinationsstelle Klimaschutz, fasst die Stellungnahme der Verwaltung aus der letzten Sitzung nochmal zusammen: Im Klimaschutz-Monitoring seien bereits die Unternehmen mit den unmit- telbaren Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Köln abgebildet. Von der Verwaltung aus- gewählt wurden die städtischen Beteiligungen, wo zumindest indirekt eine Steue- rungsmöglichkeit besteht auf die Beteiligungen einzuwirken. Dies seien die größeren städtischen Beteiligungen wo davon auszugehen ist, dass, wenn Klimaschutzmaßnah- men unternommen werden, diese dann auch eine entsprechende Wirkung haben. Die Verwaltung stehe mit den Unternehmen im Dialog. Als Verwaltung selbst, habe man keine Möglichkeit auf die Beteiligungsunternehmen Einfluss zu nehmen. Die dor- tigen eigenständig verantwortlichen Geschäftsführungen treffen für die Unternehmen die Entscheidungen. Frau Abé, Bündnis 90/Die Grünen, kann der grundsätzlichen Intention des Petenten etwas abgewinnen und versteht den Hintergrund der Eingabe. Die bereits geleistete Arbeit der Koordinationsstelle Klimaschutz erkenne man hoch an. Man wolle sich je- doch zu dem Thema fachlich intensiver austauschen und schauen, wie man hieran weiterarbeiten kann - vielleicht unabhängig von der Eingabe, oder die Eingabe als Grundlage nehmen. Frau Abé beantragt die Verweisung der Eingabe in den Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün zur weiteren Beratung. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und verweist diese in den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur weiteren Beratung. Im Ergebnis nimmt die Stadt Köln die Aufgabe des Klimaschutz-Monitorings bereits - auch in Bezug auf städtische Beteiligungsunternehmen - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wahr. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung von FDP/KSG zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 2502/2025 Freigabedatum 20.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petent für die Eingabe. Im Ergebnis nimmt die Stadt Köln die Aufgabe des Klimaschutz-Monitorings bereits - auch in Bezug auf städtische Beteiligungsunternehmen - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wahr. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent macht in seiner Eingabe (Anlage 1) folgende Anregung: 1) Verpflichtende Einbindung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften in das Klima- schutz-Monitoring der Stadt Köln 2) Öffentlich zugängliche Berichterstattung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften zu THG-Emissionen nach internationalem Standard. Dies beinhaltet neben der Erfassung von Scope 1, 2 und 3 Emissionen auch die Offenlegung von Kennzahlen wie CO2-Ein- sparungen und Energieverbräuche. 3) Auf dieser Grundlage: Entwicklung und Veröffentlichung evidenzbasierter und verbindli- cher THG-Reduktionspfade für alle Beteiligungsgesellschaften, die mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 konsistent sind. Stellungnahme der Verwaltung: Zusammenfassung Die Stadt Köln hielt zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt 40 unmittelbare Beteiligungen an Un- ternehmen und Sondervermögen. Mit dem Ratsbeschluss „Klimaneutralität bis zum Jahr 2035“ (AN/1377/2021) werden Verwal- tung und städtische Beteiligungsunternehmen beauftragt auf Klimaneutralität bis 2035 hinzu- wirken. Um den Fortschritt und Zielerreichungsgrad festzustellen, ist ein Monitoring erforder- lich. Im Klimaschutz-Monitoring sind derzeit elf städtische Beteiligungsunternehmen erfasst. Hierzu zählen der Kölner Zoo, die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB), die GAG Immobilien AG, die Koelnmesse GmbH, die KölnBusiness Wirtschaftsförderung, die Stadtentwässerungs- betriebe Köln (StEB), die Stadtwerke Köln (SWK), die AVG Köln, die AWB Köln, die HGK AG, die KVB sowie die RheinEnergie AG. Von den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Köln sind damit nahezu alle klimare- levanten Unternehmen erfasst. Lediglich Beteiligungen mit geringer oder kaum vorhandener Klimarelevanz u.a. aus den Bereichen Soziales und Kultur sind bislang nicht in das Monitoring einbezogen. Es liegt in der Verantwortung der Beteiligungsunternehmen, inwieweit sie sich am Klimaschutz-Monitoring beteiligen. Hintergrund Der Auftrag des Klimaschutz-Monitorings besteht darin, die Fortschritte bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und explizit im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz (2243/2023) systematisch zu erfassen, zu bewerten und transparent darzustellen, um eine Steuerungsgrundlage in Bezug auf das Klimaschutzziel zu erzeugen. Der Aktionsplan stellt dabei eine erste Bestandsaufnahme über alle laufenden und geplanten Klimaschutzmaßnah- men seitens der Verwaltung sowie der städtischen Beteiligungsgesellschaften dar. Auf dieser Grundlage werden innerhalb des Klimaschutz-Monitorings auf der Plattform aktuelle Sach- stände zum Fortschritt der Bearbeitung der Maßnahmen abgebildet sowie fortlaufend neue Maßnahmen ergänzt. Die bereits im Klimaschutz-Monitoring integrierten städtischen Beteili- gungen wurden aufgrund ihrer großen THG-Relevanz ausgewählt. 3 Das Klimaschutz-Monitoring wird schrittweise ausgebaut und um Kennwerte zu Treibhausga- seinsparungen (u.a. Energieeinsparungen) gemäß den Instrumenten der kommunalen Klima- schutzarbeit (IkKa), weiteren Indikatoren sowie städtischen Beteiligungen erweitert. Für den Eingang der Aktivitäten der städtischen Beteiligungen in das Klimaschutz-Monitoring ist die Verwaltung auf die Datenzulieferungen der Beteiligungen angewiesen. Am 14.11.2024 hat der Rat unter dem Betreff „Weiterentwicklung der Berichterstattung kom- munaler Unternehmen vor dem Hintergrund der Umsetzung der Corporate Sustainability Re- porting Directive (CSRD)“ (2353/2024) die Änderung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) beschlossen. Dabei wurde der PCGK um eine entsprechende „Soll“-Regelung für kleine und mittelgroße so- wie nicht kapitalmarktorientierte Beteiligungen ergänzt. Diese sieht für KMU und Kleinstkapi- talgesellschaften – als „Soll“-Vorgabe – einen Nachhaltigkeitsbericht zum Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2028 vor. Entsprechend dem Regelungsansatz des PCGK („comply or ex- plain“) bedeutet dies, dass eine Abweichung zwar möglich, jedoch zu begründen ist. Davon unabhängig bleibt es den Gesellschaften unbenommen, auf freiwilliger Basis bereits früher eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen. Verschiedene derzeit entstehende Berichtsstandards bieten hierfür zunehmend passgenaue und proportional ausgestaltete Mög- lichkeiten. Auf europäischer Ebene verfolgt das Europäische Parlament im Rahmen der Omnibus-I- und II-Verfahren eine Entlastung kleiner und mittelgroßer Unternehmen bei der CSRD. Geplant sind u. a. eine Präzisierung der Berichtspflichten, höhere Schwellenwerte, eine Reduzierung der Berichtslast um mindestens 25 % sowie der „Stop-the-clock“-Mechanismus, der die An- wendung der Pflichten für bestimmte Unternehmen um bis zu zwei Jahre verschiebt. Die Tri- logverhandlungen laufen; die Verwaltung beobachtet die Entwicklungen. Eine darüberhinausgehende Erweiterung der Berichtspflichten über die gesetzlichen und vom Rat beschlossenen Vorgaben hinaus ist nach derzeitigem Stand nicht beabsichtigt. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Bürger*innen Anregung
Anlage 2 Bürger*innen Anregung
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1 Bürger*innen-Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrter Herr Wolfgramm, wir möchten Sie bitten, die folgende Bürger*innen-Anregung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden und der entsprechenden Fachausschüsse zu setzen. 1) Verpflichtende Einbindung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften in das Klimaschutzmonitoring der Stadt Köln 2) Öffentlich zugängliche Berichterstattung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften zu THG-Emissionen nach internationalem Standard. Dies beinhaltet neben der Erfassung von Scope 1, 2 und 3 Emissionen auch die Offenlegung von Kennzahlen wie CO2-Einsparungen und Energieverbräuche. 3) Auf dieser Grundlage: Entwicklung und Veröffentlichung evidenzbasierter und verbindlicher THG-Reduktionspfade für alle Beteiligungsgesellschaften, die mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 konsistent sind. Begründung/Anlass: Gemäß Ratsbeschluss vom 24.06.2021 (AN/1377/2021) soll Köln bis 2035 Klimaneutral werden. Entsprechend dürfen alle städtischen Unternehmen inkl. der Beteiligungsgesellschaften bis 2035 nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren, als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können. Am 12. Juni 2025 wurde im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün eine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt zum Stand der Umsetzung des gesamtstädtischen Klimaziels behandelt (AN/0138/2025). Aus den Antworten auf die Anfrage wird deutlich, dass bisher nur kleiner Teil der städtischen Unternehmen - 1 - Klimabilanzen nach internationalem Standard veröffentlicht und auf dieser Grundlage evidenzbasierte und belastbare Dekarbonisierungspläne entwickelt hat, die mit dem gesamtstädtischen Ziel der Klimaneutralität 2035 konsistent sind. Das gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität ist damit akut gefährdet und es sind dringend politische Maßnahmen erforderlich, um die Dekarbonisierung der städtischen Unternehmen zu unterstützen und zu beschleunigen. Die zentrale Rolle der städtischen Unternehmen Die städtischen Unternehmen Kölns sind unverzichtbare Akteure auf dem Weg zur Klimaneutralität 2035. Als wichtige Player in der lokalen Wirtschaft und Verantwortliche für kritische Infrastruktur und Versorgung haben sie einen direkten und erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und die Möglichkeiten zur Anlage 2 2 Emissionsreduktion. Außerdem kommt den städtischen Unternehmen eine Vorbildfunktion zu, sich engagiert für mehr Klimaschutz einzusetzen. Zwei zentrale Stellschrauben für die Erreichung der Klimaneutralität sind: * Vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung * Reduktion des Energiebedarfs und Ausbau erneuerbarer Energien Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit sollen die Klimaschutzmaßnahmen aller kommunalen Unternehmen und der Stand ihrer Umsetzung im Rahmen des Klimaschutzmonitorings der Stadt Köln dokumentiert und auf der Website https://www.klimaschutz-monitoring.koeln/ dargestellt werden. Nur so können Herausforderungen für die Umsetzung frühzeitig identifiziert und unterstützende Maßnahmen eingeleitet werden, um das gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungOrte (1)
- Brückenstraße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 2502/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.08.2026
- Erstellt
- 08.08.2025 15:48