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V/0322/2017

Finanzierung von Ratsaufträgen und Förderung von Projekten im Themengebiet "Frieden durch Dialog"

Vorlagen 07.04.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Münster Marketing, Sitzung am 03.05.2017, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage - Förderkriterien Friedensbüro

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Beschlussvorlage

6472 Zeichen

V/0322/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Finanzierung von Ratsaufträgen und Förderung von Projekten im Themengebiet "Frieden durch 
Dialog" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage beigefügten Förderkriterien für die Erfüllung der Ratsaufträge aus Vorlage 
V/0177/2015 und für die finanzielle Förderung von Projekten im Themengebiet „Frieden durch Dia-
log“ werden beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Rat wurde am 16.12.2015 beschlossen, dass die im Haushalt der Stadt Münster veranschlagten 
Sachmittel für Frieden in Höhe von 10.000 € in den Wirtschaftsplan von Münster Marketing integriert 
werden (Vorlage 0776/2015/2). 
Die finanziellen Mittel von 10.000 € stehen im Wirtschaftsplan von Münster Marketing zur Verfü-
gung.  
 
 
Begründung: 
 
Mit der vom Rat beschlossenen öffentlichen Vorlage V/0177/2015 wurde die Verwaltung im Mai 2015 
beauftragt, Münster als Stadt des Friedens weiter zu profilieren und die Ergebnisse des Fachbeirats 
Frieden umzusetzen.  
 
Der Rat hat für die Koordination der Friedensaktivitäten eine 0,2590 Personalstelle bewilligt, die mit 
einer weiteren themenverwandten 0,2590 Personalstelle, bezüglich des Umgangs mit dem Europäi-
schen Kulturerbe Siegel, zu einer halben Personalstelle zusammengefügt wurde. Diese koordinieren-
de Stelle ist im städtischen Eigenbetrieb Münster Marketing angesiedelt, weil hier bereits die Profilie-
rung Münsters als Stadt des Westfälischen Friedens verortet ist. Sie trägt die Bezeichnung „Friedens-
büro“ (Analog zu Wissenschaftsbüro). 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0322/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Ronge 
Ruf: 
492-2759 
E-Mail: 
Ronge@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0322/2017 
In Anknüpfung an die geschichtlichen Wurzeln der Friedensverhandlungen und an den Westfälischen 
Frieden von 1648 arbeitet das Friedensbüro an der Profilschärfung des Stadtprofils „Stadt des West-
fälischen Friedens“ unter dem Leitgedanken „Frieden durch Dialog“.  
 
Ziel und Auftrag des Friedensbüros ist es, als Koordinierungs- und Anlaufstelle für Zivilgesellschaft 
und Religionsgruppen zur Verfügung zu stehen und durch Beratung und finanzielle Förderung Projek-
te auf dem Feld der Friedensarbeit zu stärken und zu unterstützen. Ein enger kontinuierlicher Aus-
tausch findet in der Arbeitsgruppe Frieden, einer selbstorganisierten Vertretung von Zivilgesellschaft 
und Religionsgruppen statt. Derzeit besteht die Gruppe aus Herrn Dr. Dechow und Frau Kücük stell-
vertretend für die Religionsgemeinschaften und Herrn Dr. Kinkelbur und Herrn Dingerkus als Vertreter 
für die Zivilgesellschaft sowie Frau Ronge aus dem Friedensbüro.  
 
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Frieden wurden Richtlinien und Kriterien für die finanzielle 
Förderung von Projekten externer Antragsteller durch das Friedensbüro im Bereich „Frieden durch 
Dialog“ entwickelt. Die Förderkriterien sind angelehnt an die der Kulturförderung durch das Kulturamt.  
Das Förderbudget des Friedensbüros von 10.000 € steht für diese Projektförderung, nach Erfüllung 
der priorisierten Ratsaufträge aus der öffentlichen Beschlussvorlage V/0177/2015, zur Verfügung.  
 
Die priorisierten Aufträge betreffen die Punkte 1.1 bis 1.9 sowie 3.1 bis 3.9 der öffentlichen Be-
schlussvorlage V/0177/2015. Beispielhaft wird an dieser Stelle Punkt 1.6 aufgeführt; die Durchführung 
eines jährlichen Informations- und Austauschtreffens für Akteure im Handlungsfeld Frieden mit dem 
Ziel bestehende Kooperationen zu fördern und zu gemeinsamem Handeln im Sinne „Frieden durch 
Dialog“ anzuregen.  
Am 27. März 2017 fand mit der „ersten Münsteraner Friedenskonvokation“ ein solches Treffen statt. 
In diesem Rahmen wurde das Friedensbüro erstmalig offiziell vorgestellt. Mit etwa 50 Vertretern aus 
Zivilgesellschaft und Religionsgruppen wurde eine Bestandsaufnahme der jetzigen Friedensarbeit 
getätigt und ein Blick auf wichtige Themen in der Zukunft geworfen.  
 
Aufgrund dieser priorisiert zu erfüllenden Aufträge kann die jährlich für Projekte der Zivilgesellschaft 
und der Religionsgruppen zur Verfügung stehende Fördersumme variieren und ist vorab nicht genau 
zu beziffern.  
Anwendung für die finanzielle Förderung von externen Projekten sollen dabei die anhängigen Krite-
rien finden, deren wichtigste Bestandteile im Folgendem kurz zusammengefasst sind:  
 
Förderkriterien – Grundlegendes  
 
Laut der entwickelten Förderkriterien werden Projekte, Aktivitäten, Begegnungen und Vorhaben un-
terstützt, die einen Beitrag zur Profilierung Münsters als „Friedensstadt“ leisten. Grundsätzlich sollten 
Anträge in Verbindung mit dem Leit- und Markenthema „Frieden durch Dialog“ stehen und diesen 
Gedanken in die Stadtgesellschaft tragen. So soll eine einheitliche Zuordnung zum Kernkompetenz-
feld der „Stadt des Westfälischen Friedens“ geschaffen werden. Die Zuschusshöhe beträgt mindes-
tens 200 € und maximal 2.000 €. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. besondere Anlässe, Themen-
schwerpunkte eines Jahres, Kooperationsprojekte) kann ein höherer Zuschuss gewährt werden.  
 
Vereine, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen aus Münster sind antragsberechtigt. Neben dem 
Friedensbüro können weitere Zuschussgeber parallel eingebunden werden. Werden Anträge auf fi-
nanzielle Förderung bei mehreren Ämtern der Stadt Münster gestellt, erfolgt eine Einzelfallbetrach-
tung der beteiligten Ämter.  
Pauschalanträge und eine Komplettförderung von 100 % sind ausgeschlossen. Die Finanzierung 
muss einen angemessenen Eigenanteil aufweisen. Die Einreichung eines Verwendungsnachweises 
nach Abschluss des geförderten Projektes ist Pflicht.  
 
Dem Friedensbüro / Münster Marketing obliegt die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermit-
tel an Antragsteller. Inhaltliches Beratungsgremium bezüglich der Bewilligung von eingereichten An-
trägen bildet für die Verwaltung die Arbeitsgruppe Frieden, die sich quartalsweise trifft.

- 3 - 
V/0322/2017 
Um das Antragsverfahren zu erleichtern stehen auf der Homepage von Münster Marketing Antrags-
formulare und Muster zum Download zur Verfügung. Dort werden die Kriterien ebenfalls hinterlegt 
sein, um jederzeit öffentlich zugänglich zu sein.  
 
Die detaillierten Förderkriterien sind in der Anlage aufgeführt. 
 
 
I.V. 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 
Förderkriterien

Anlage zur Vorlage - Förderkriterien Friedensbüro

5657 Zeichen

Friedensbüro Klemensstrasse 10  48143 Münster Tel.: 0251 492 2759  Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de
 
 
 
   
 
1 
 
Friedensbüro 
 Richtlinien zur Förderung von Projekten und 
Kooperationsprojekten im Themengebiet „Frieden durch Dialog“   
 
 
Vorbemerkung 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0776/2015/1 
entschieden, dass dem Friedensbüro, u.a. als Kontaktstelle in der Verwaltung und 
Ansprechpartner für zivilgesellschaftliche Akteure und Religionsgruppen, ein jährliches 
Förderbudget zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Budget sollen u.a. die in der 
öffentlichen Beschlussvorlage V/0177/2015 genannten Aufträge finanziert und realisiert 
werden. In den Folgejahren werden Projekte und Aktivitäten gefördert, die dem Leitgedanken 
der Profilierung Münsters gemäß der Begriffstrias „Frieden – Dialog – Kultur“ folgen.  
Entsprechend des Grundgedankens des Ratsbeschlusses zu einer Vernetzung der 
städtischen Aktivitäten auf der einen Seite und des Engagements von Zivilgesellschaft und 
Religionsgemeinschaften auf der anderen Seite werden, sofern dafür Mittel vorhanden sind, 
auch Projekte und Aktivitäten von externen Antragstellern finanziell unterstützt. In diesem 
Fall gelten die folgenden Förderkriterien:  
 
 
I. Richtlinien zur Förderung von Projektanträgen im Themengebiet 
„Frieden durch Dialog“  
 
1. Grundsatz 
Mit einem finanziellen Zuschuss sollen Aktivitäten, Begegnungen, Projekte und Vorhaben 
unterstützt werden, die einen Beitrag zur Profilierung Münsters als „Friedensstadt“ leisten. 
Grundsätzlich sollten die Anträge in Verbindung mit dem Leit- und Markenthema „Frieden 
durch Dialog“ stehen  (Friedensverhandlungen, Friedensschluss, Toleranz, Konfliktprävention, 
Konfliktlösung, Konfliktbewältigung, Friedenssicherung, dialogisches Verfahren, Frieden und Bildung, 
internationale Friedensarbeit, Erinnerungsarbeit, Entscheidungskultur). Ziel ist es u.a., den Gedanken 
„Frieden durch Dialog“ durch Projekte und Aktivitäten zu stärken und in die Stadtgesellschaft 
zu tragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Friedensbüro Klemensstrasse 10  48143 Münster Tel.: 0251 492 2759  Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de
 
 
 
   
 
2 
 
 
2. Antragsberechtigung & Antragstellung  
Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen (u.a. Schulen), Verbände, Einzelpersonen und 
Initiativen aus Münster. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen 
städtischen Ämtern beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den 
beteiligten Ämtern. Weitere Zuschusspartner können parallel eingebunden werden.  
Pauschalanträge und eine Komplettförderung von 100 % sind ausgeschlossen. Bei der 
Beantragung muss ein Finanzplan vorgelegt werden, aus dem die Einzelpositionen der 
Ausgaben und alle Einnahmequellen schlüssig hervorgehen. Pro Jahr können von einem 
Antragsteller mehrere Anträge gestellt werden. Eine langfristige Dauerförderung kann nicht 
erfolgen. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt ohne Begründung. Politische Parteien sind 
von der Antragstellung ausgeschlossen.  
3. Antragsverfahren 
Der Antrag ist vor der Durchführung des geplanten Projekts schriftlich an das Friedensbüro 
der Stadt Münster zu stellen. Einzureichen sind dazu 1. eine Projektbeschreibung samt 
Projektziel und Einzelmaßnahmen, 2. ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie 3. eine 
Auflistung über weitere Zuschussgeber und Projektpartner.  
Ein entsprechendes Formular steht in Papierform und digital zu Verfügung.  
4. Auszahlung 
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Einzelfallbetrachtung in der Regel 
nach Rechnungslegung. Pflicht ist die Vorlage eines Verwendungsnachweises. Dieser ist 
dem Friedensbüro innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Projekts vorzulegen. Der 
Verwendungsnachweis umfasst einen Bericht über das durchgeführte Projekt und die 
durchgeführten Maßnahmen sowie eine Schlussabrechnung (Kosten und Einnahmen samt 
Originalbelegen und eine Auflistung aller Zuschussgeber).  
Ergibt sich eine Reduzierung der Gesamtkosten gegenüber den Angaben im Antrag, so wird 
der Zuschuss entsprechend prozentual gekürzt. Sollte die zweckentsprechende Verwendung 
nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel zurückverlangt oder nicht ausgeschüttet.  
5. Zuschusshöhe  
Projekte sind in einer Höhe von mindestens 200 € bis maximal 2.000 € förderfähig. In 
begründeten Ausnahmefällen kann im Rahmen von Großprojekten und besonderen 
Anlässen ein höherer Zuschuss gewährt werden.  
Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenanteil aufweisen.

Friedensbüro Klemensstrasse 10  48143 Münster Tel.: 0251 492 2759  Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de
 
 
 
   
 
3 
 
Zuständigkeit für die Bewilligung der Fördermittel 
Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel obliegt dem Friedensbüro / Münster 
Marketing. Quartalsweise wird die Verwaltung durch die Arbeitsgruppe Frieden über 
eingereichte Anträge beraten.  
Sollte ein Mitglied der Arbeitsgruppe Frieden Teil einer antragstellenden Organisation oder 
selbst Antragsteller sein, nimmt es an der entsprechenden Beratung nicht teil.  
 
 
II. Zusatzinformationen 
Link zum Antragsformular (Homepage Münster Marketing) 
Links zu öffentlichen Beschlussvorlagen: 
 „Münster als Stadt des Friedens weiter profilieren: Bericht und Empfehlungen des Arbeitskreises 
Friedenskultur“: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033920&search=1 
„Münster als Stadt des Friedens weiter profilieren – Umsetzbarkeit der Ergebnisse des Fachbeirats 
Frieden“: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038462&search=1

Beratungsverlauf (1)

03.05.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 5.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0322/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37