V/0322/2017
Finanzierung von Ratsaufträgen und Förderung von Projekten im Themengebiet "Frieden durch Dialog"
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Beschlussvorlage
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V/0322/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Münster Marketing Betrifft Finanzierung von Ratsaufträgen und Förderung von Projekten im Themengebiet "Frieden durch Dialog" Beratungsfolge 03.05.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage beigefügten Förderkriterien für die Erfüllung der Ratsaufträge aus Vorlage V/0177/2015 und für die finanzielle Förderung von Projekten im Themengebiet „Frieden durch Dia- log“ werden beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Rat wurde am 16.12.2015 beschlossen, dass die im Haushalt der Stadt Münster veranschlagten Sachmittel für Frieden in Höhe von 10.000 € in den Wirtschaftsplan von Münster Marketing integriert werden (Vorlage 0776/2015/2). Die finanziellen Mittel von 10.000 € stehen im Wirtschaftsplan von Münster Marketing zur Verfü- gung. Begründung: Mit der vom Rat beschlossenen öffentlichen Vorlage V/0177/2015 wurde die Verwaltung im Mai 2015 beauftragt, Münster als Stadt des Friedens weiter zu profilieren und die Ergebnisse des Fachbeirats Frieden umzusetzen. Der Rat hat für die Koordination der Friedensaktivitäten eine 0,2590 Personalstelle bewilligt, die mit einer weiteren themenverwandten 0,2590 Personalstelle, bezüglich des Umgangs mit dem Europäi- schen Kulturerbe Siegel, zu einer halben Personalstelle zusammengefügt wurde. Diese koordinieren- de Stelle ist im städtischen Eigenbetrieb Münster Marketing angesiedelt, weil hier bereits die Profilie- rung Münsters als Stadt des Westfälischen Friedens verortet ist. Sie trägt die Bezeichnung „Friedens- büro“ (Analog zu Wissenschaftsbüro). Vorlagen-Nr.: V/0322/2017 Auskunft erteilt: Frau Ronge Ruf: 492-2759 E-Mail: Ronge@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0322/2017 In Anknüpfung an die geschichtlichen Wurzeln der Friedensverhandlungen und an den Westfälischen Frieden von 1648 arbeitet das Friedensbüro an der Profilschärfung des Stadtprofils „Stadt des West- fälischen Friedens“ unter dem Leitgedanken „Frieden durch Dialog“. Ziel und Auftrag des Friedensbüros ist es, als Koordinierungs- und Anlaufstelle für Zivilgesellschaft und Religionsgruppen zur Verfügung zu stehen und durch Beratung und finanzielle Förderung Projek- te auf dem Feld der Friedensarbeit zu stärken und zu unterstützen. Ein enger kontinuierlicher Aus- tausch findet in der Arbeitsgruppe Frieden, einer selbstorganisierten Vertretung von Zivilgesellschaft und Religionsgruppen statt. Derzeit besteht die Gruppe aus Herrn Dr. Dechow und Frau Kücük stell- vertretend für die Religionsgemeinschaften und Herrn Dr. Kinkelbur und Herrn Dingerkus als Vertreter für die Zivilgesellschaft sowie Frau Ronge aus dem Friedensbüro. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Frieden wurden Richtlinien und Kriterien für die finanzielle Förderung von Projekten externer Antragsteller durch das Friedensbüro im Bereich „Frieden durch Dialog“ entwickelt. Die Förderkriterien sind angelehnt an die der Kulturförderung durch das Kulturamt. Das Förderbudget des Friedensbüros von 10.000 € steht für diese Projektförderung, nach Erfüllung der priorisierten Ratsaufträge aus der öffentlichen Beschlussvorlage V/0177/2015, zur Verfügung. Die priorisierten Aufträge betreffen die Punkte 1.1 bis 1.9 sowie 3.1 bis 3.9 der öffentlichen Be- schlussvorlage V/0177/2015. Beispielhaft wird an dieser Stelle Punkt 1.6 aufgeführt; die Durchführung eines jährlichen Informations- und Austauschtreffens für Akteure im Handlungsfeld Frieden mit dem Ziel bestehende Kooperationen zu fördern und zu gemeinsamem Handeln im Sinne „Frieden durch Dialog“ anzuregen. Am 27. März 2017 fand mit der „ersten Münsteraner Friedenskonvokation“ ein solches Treffen statt. In diesem Rahmen wurde das Friedensbüro erstmalig offiziell vorgestellt. Mit etwa 50 Vertretern aus Zivilgesellschaft und Religionsgruppen wurde eine Bestandsaufnahme der jetzigen Friedensarbeit getätigt und ein Blick auf wichtige Themen in der Zukunft geworfen. Aufgrund dieser priorisiert zu erfüllenden Aufträge kann die jährlich für Projekte der Zivilgesellschaft und der Religionsgruppen zur Verfügung stehende Fördersumme variieren und ist vorab nicht genau zu beziffern. Anwendung für die finanzielle Förderung von externen Projekten sollen dabei die anhängigen Krite- rien finden, deren wichtigste Bestandteile im Folgendem kurz zusammengefasst sind: Förderkriterien – Grundlegendes Laut der entwickelten Förderkriterien werden Projekte, Aktivitäten, Begegnungen und Vorhaben un- terstützt, die einen Beitrag zur Profilierung Münsters als „Friedensstadt“ leisten. Grundsätzlich sollten Anträge in Verbindung mit dem Leit- und Markenthema „Frieden durch Dialog“ stehen und diesen Gedanken in die Stadtgesellschaft tragen. So soll eine einheitliche Zuordnung zum Kernkompetenz- feld der „Stadt des Westfälischen Friedens“ geschaffen werden. Die Zuschusshöhe beträgt mindes- tens 200 € und maximal 2.000 €. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. besondere Anlässe, Themen- schwerpunkte eines Jahres, Kooperationsprojekte) kann ein höherer Zuschuss gewährt werden. Vereine, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen aus Münster sind antragsberechtigt. Neben dem Friedensbüro können weitere Zuschussgeber parallel eingebunden werden. Werden Anträge auf fi- nanzielle Förderung bei mehreren Ämtern der Stadt Münster gestellt, erfolgt eine Einzelfallbetrach- tung der beteiligten Ämter. Pauschalanträge und eine Komplettförderung von 100 % sind ausgeschlossen. Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenanteil aufweisen. Die Einreichung eines Verwendungsnachweises nach Abschluss des geförderten Projektes ist Pflicht. Dem Friedensbüro / Münster Marketing obliegt die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermit- tel an Antragsteller. Inhaltliches Beratungsgremium bezüglich der Bewilligung von eingereichten An- trägen bildet für die Verwaltung die Arbeitsgruppe Frieden, die sich quartalsweise trifft. - 3 - V/0322/2017 Um das Antragsverfahren zu erleichtern stehen auf der Homepage von Münster Marketing Antrags- formulare und Muster zum Download zur Verfügung. Dort werden die Kriterien ebenfalls hinterlegt sein, um jederzeit öffentlich zugänglich zu sein. Die detaillierten Förderkriterien sind in der Anlage aufgeführt. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage Förderkriterien
Anlage zur Vorlage - Förderkriterien Friedensbüro
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Friedensbüro Klemensstrasse 10 48143 Münster Tel.: 0251 492 2759 Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de 1 Friedensbüro Richtlinien zur Förderung von Projekten und Kooperationsprojekten im Themengebiet „Frieden durch Dialog“ Vorbemerkung Der Rat der Stadt Münster hat mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0776/2015/1 entschieden, dass dem Friedensbüro, u.a. als Kontaktstelle in der Verwaltung und Ansprechpartner für zivilgesellschaftliche Akteure und Religionsgruppen, ein jährliches Förderbudget zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Budget sollen u.a. die in der öffentlichen Beschlussvorlage V/0177/2015 genannten Aufträge finanziert und realisiert werden. In den Folgejahren werden Projekte und Aktivitäten gefördert, die dem Leitgedanken der Profilierung Münsters gemäß der Begriffstrias „Frieden – Dialog – Kultur“ folgen. Entsprechend des Grundgedankens des Ratsbeschlusses zu einer Vernetzung der städtischen Aktivitäten auf der einen Seite und des Engagements von Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften auf der anderen Seite werden, sofern dafür Mittel vorhanden sind, auch Projekte und Aktivitäten von externen Antragstellern finanziell unterstützt. In diesem Fall gelten die folgenden Förderkriterien: I. Richtlinien zur Förderung von Projektanträgen im Themengebiet „Frieden durch Dialog“ 1. Grundsatz Mit einem finanziellen Zuschuss sollen Aktivitäten, Begegnungen, Projekte und Vorhaben unterstützt werden, die einen Beitrag zur Profilierung Münsters als „Friedensstadt“ leisten. Grundsätzlich sollten die Anträge in Verbindung mit dem Leit- und Markenthema „Frieden durch Dialog“ stehen (Friedensverhandlungen, Friedensschluss, Toleranz, Konfliktprävention, Konfliktlösung, Konfliktbewältigung, Friedenssicherung, dialogisches Verfahren, Frieden und Bildung, internationale Friedensarbeit, Erinnerungsarbeit, Entscheidungskultur). Ziel ist es u.a., den Gedanken „Frieden durch Dialog“ durch Projekte und Aktivitäten zu stärken und in die Stadtgesellschaft zu tragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Friedensbüro Klemensstrasse 10 48143 Münster Tel.: 0251 492 2759 Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de 2 2. Antragsberechtigung & Antragstellung Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen (u.a. Schulen), Verbände, Einzelpersonen und Initiativen aus Münster. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen städtischen Ämtern beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern. Weitere Zuschusspartner können parallel eingebunden werden. Pauschalanträge und eine Komplettförderung von 100 % sind ausgeschlossen. Bei der Beantragung muss ein Finanzplan vorgelegt werden, aus dem die Einzelpositionen der Ausgaben und alle Einnahmequellen schlüssig hervorgehen. Pro Jahr können von einem Antragsteller mehrere Anträge gestellt werden. Eine langfristige Dauerförderung kann nicht erfolgen. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt ohne Begründung. Politische Parteien sind von der Antragstellung ausgeschlossen. 3. Antragsverfahren Der Antrag ist vor der Durchführung des geplanten Projekts schriftlich an das Friedensbüro der Stadt Münster zu stellen. Einzureichen sind dazu 1. eine Projektbeschreibung samt Projektziel und Einzelmaßnahmen, 2. ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie 3. eine Auflistung über weitere Zuschussgeber und Projektpartner. Ein entsprechendes Formular steht in Papierform und digital zu Verfügung. 4. Auszahlung Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Einzelfallbetrachtung in der Regel nach Rechnungslegung. Pflicht ist die Vorlage eines Verwendungsnachweises. Dieser ist dem Friedensbüro innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Projekts vorzulegen. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Bericht über das durchgeführte Projekt und die durchgeführten Maßnahmen sowie eine Schlussabrechnung (Kosten und Einnahmen samt Originalbelegen und eine Auflistung aller Zuschussgeber). Ergibt sich eine Reduzierung der Gesamtkosten gegenüber den Angaben im Antrag, so wird der Zuschuss entsprechend prozentual gekürzt. Sollte die zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel zurückverlangt oder nicht ausgeschüttet. 5. Zuschusshöhe Projekte sind in einer Höhe von mindestens 200 € bis maximal 2.000 € förderfähig. In begründeten Ausnahmefällen kann im Rahmen von Großprojekten und besonderen Anlässen ein höherer Zuschuss gewährt werden. Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenanteil aufweisen. Friedensbüro Klemensstrasse 10 48143 Münster Tel.: 0251 492 2759 Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de 3 Zuständigkeit für die Bewilligung der Fördermittel Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel obliegt dem Friedensbüro / Münster Marketing. Quartalsweise wird die Verwaltung durch die Arbeitsgruppe Frieden über eingereichte Anträge beraten. Sollte ein Mitglied der Arbeitsgruppe Frieden Teil einer antragstellenden Organisation oder selbst Antragsteller sein, nimmt es an der entsprechenden Beratung nicht teil. II. Zusatzinformationen Link zum Antragsformular (Homepage Münster Marketing) Links zu öffentlichen Beschlussvorlagen: „Münster als Stadt des Friedens weiter profilieren: Bericht und Empfehlungen des Arbeitskreises Friedenskultur“: https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033920&search=1 „Münster als Stadt des Friedens weiter profilieren – Umsetzbarkeit der Ergebnisse des Fachbeirats Frieden“: https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038462&search=1
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Klemensstraße 10
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0322/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37