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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Mitgliederwechsel im Jugendhilfeausschuss: Polizeipräsidium Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0330/2026 vom 17.02.2026

Stand: Am 19.03.2026 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 0330/2026 Freigabedatum 17.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliederwechsel im Jugendhilfeausschuss: Polizeipräsidium Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Michael Fischer gemäß §5 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln als beratendes Pflichtmitglied für das Polizeipräsidium Köln in den Jugendhil- feausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - vom Polizeipräsidium Köln bestellt wird. Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 Rat 19.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG NRW) in Verbindung mit §5 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung für das Amt für Kin- der, Jugend und Familie der Stadt Köln gehört dem Jugendhilfeausschuss pflichtig eine Vertreterin oder ein Vertreter des Polizeipräsidiums Köln an. Dieser Sitz im Jugendhilfeausschuss ist bisher mit Bernd Reuther besetzt. Er gibt seine Funktion im Jugendhilfeausschuss auf. Neues Mitglied im Jugendhilfeausschuss für das Polizeipräsidium Köln wird Michael Fischer.

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2026

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 19.03.2026 zuletzt

    Rat

    TOP 13.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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