2022/0235
Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss) und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -(Aufstellungsbeschluss)
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2022/0235
8094 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0235
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss)
und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 07.12.2022
Beschlussvorschlag :
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise –
Für das Gebiet im Westen von Darmstadt, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt
westlich des Pfungstädter Wegs, nördlich des Baumschulenwegs und beiderseits der
Brandschneise mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13
tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw. und 39, ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30
Abs. 1 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel, die Weiterentwicklung und den Ausbau
landwirtschaftlicher Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen.
2. Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg /
Brandschneise –
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den
- 2 -
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 zu ändern (19. Änderung des
Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise –).
Anlagen: Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung" (datenschutzrelevant)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0235 vom 07.12.2022:
Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans W 66 befindet sich im Westen von
Darmstadt. Es liegt südlich von Griesheim und der Griesheimer Düne direkt an der
Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt westlich des Pfungstädter Wegs und nördlich des
Baumschulenwegs. Dabei überspannt das Planungsgebiet Teilflächen beiderseits der
Brandschneise.
Das Grundstück liegt inmitten von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der gesamte Bestand
an Grünflächen auf dem Plangebiet besteht aus landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten
Flächen, die u.a. Blühpflanzen, Obstbäume und –sträucher, sowie Baumsetzlinge für die
Forstwirtschaft und einige Gemüsepflanzen beherbergen.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den Pfungstädter Weg und dessen Anschluss an die
südlich verlaufende L3303 bzw. L3097 (Verlängerung der Eschollbrücker Straße); sie erfolgt
dabei auch über Flächen der Stadt Pfungstadt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – ist
erforderlich um die Weiterentwicklung und den Ausbau landwirtschaftlicher
Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten vor Ort stoßen an ihre
Kapazitätsgrenzen. Die ansässigen Firmen planen daher diverse Neubauten, die in einem
umfassend konzipierten Ökolandbau-Campus integriert werden sollen, z.B. die Demeter
Bundesgeschäftsstelle, um deren Bedarf nach weiteren Forschungsflächen und -einrichtungen
sowie den zugehörigen Arbeitsplätzen bedienen zu können. Da diese geplanten Nutzungen
(Gebäude für Forschungszwecke, Labore, Verwaltungs- und Fortbildungsgebäude sowie ein
Beherbergungsbetrieb u.a.) im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB planungsrechtlich
nicht zulässig sind, soll dies mit dem Bebauungsplan ermöglicht werden. Auch bereits andere,
örtlich ansässige Betriebe werden mit in die Planung des Ökolandbau-Campus und in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und haben damit ebenfalls die Möglichkeit,
sich im Gesamtgefüge zu entwickeln.
Der Bebauungsplan soll als Sondergebiet „Landwirtschaftliche Forschung“ ausgewiesen
werden.
Ebenso ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 66 von „Flächen für allgemeine
landwirtschaftliche Nutzungen“ in „Sonderbauflächen“ mit der Signatur „F“ für
„Forschungseinrichtungen“ zu ändern, damit gem. § 8 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Zu 1.:
Der Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – wird im Normalverfahren
nach §§ 2 ff BauGB aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist als gesonderter Teil der
Begründung ein Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – besitzt
insgesamt eine Fläche von ca. 31.100 m² und umfasst die Flurstücke Gemarkung Darmstadt,
Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13 tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw. und 39.
- 4 -
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise –
(ohne Maßstab)
Zur Realisierung des Bebauungsplans und der städtebaulichen Ziele der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, können städtebauliche Verträge gem. § 11 BauGB erforderlich werden. Im ersten
Schritt wurde der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ mit dem Vorhabenträ ger
geschlossen, der dieser Magistratsvorlage als Anlage 1 (datenschutzrelevante Anlage) zur
Kenntnis beigefügt ist. Er regelt im Wesentlichen die Kostenübernahme der erforderlichen
- 5 -
Planungsleistungen durch den Vorhabenträger sowie Verfahrensdurchführungs - und
Haftungsfragen und wurde vor diesem Aufstellungsbeschluss bereits unterzeichnet . Ob noch
weitere städtebauliche Verträge notwendig werden, wird im Laufe des
Planaufstellungsverfahrens geklärt.
Zu 2:
Abb. 2: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
19. Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise – (ohne Maßstab)
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 als Fläche für allgemeine landwirtschaftliche
Nutzungen dargestellt mit den Zusätzen A (Aussiedlerhöfe, Ziffer I. 10.5), G (Gärtnereien, Ziffer
I. 10.3 und angrenzend Baumschulen (Ziffer I. 10.4). Die gesamte Fläche, auch in der näheren
Umgebung, ist zudem als Bereich zur Neuanlage von Gehölzen, zur Wiedervernässung von
Gräben und zur Nutzungsextensivierung (Ziffer I. 12.2) ausgewiesen. Das nördlich liegende
Landschaftsschutzgebiet L II (Zone 2) wird nicht tangiert.
Abb.3: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung des
Bebauungsplanes W 66 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht
- 6 -
gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert werden, um die
Entwicklung des Bebauungsplans W 66 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten .
Die Darstellung ist für die dargestellten „Flächen für allgemeine landwirtschaftliche
Nutzungen“ in „Sonderbauflächen (Ziffer I. 2.4)“ mit der Signatur „F“ für
„Forschungseinrichtungen“ (Ziffer I. 2.4.3) zu ändern.
Das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden die Aufstellungsbeschlüsse
zum Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – und zur 19. Änderung des
Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise – im Darmstädter Echo öffentlich
bekannt gemacht.
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 3
389 Zeichen
Punkt 4: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss) und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -(Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0235) Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.
anlage 5
267 Zeichen
Punkt 10: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss) und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -(Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0235) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA/WGD
anlage 4
385 Zeichen
Punkt 11: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss) und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -(Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0235) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
anlage 2
8156 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0235
Magistratsbeschluss -Nr.
481
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss)
und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 07.12.2022
Beschlussvorschlag :
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise –
Für das Gebiet im Westen von Darmstadt, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt
westlich des Pfungstädter Wegs, nördlich des Baumschulenwegs und beiderseits der
Brandschneise mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13
tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw. und 39, ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30
Abs. 1 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel, die Weiterentwicklung und den Ausbau
landwirtschaftlicher Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen.
2. Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg /
- 3 -
Brandschneise –
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 zu ändern (19. Änderung des
Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise –).
Anlagen: Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung" (datenschutzrelevant)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 14.12.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0235 vom 07.12.2022:
Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans W 66 befindet sich im Westen von
Darmstadt. Es liegt südlich von Griesheim und der Griesheimer Düne direkt an der
Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt westlich des Pfungstädter Wegs und nördlich des
Baumschulenwegs. Dabei überspannt das Planungsgebiet Teilflächen beiderseits der
Brandschneise.
Das Grundstück liegt inmitten von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der gesamte Bestand
an Grünflächen auf dem Plangebiet besteht aus landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten
Flächen, die u.a. Blühpflanzen, Obstbäume und –sträucher, sowie Baumsetzlinge für die
Forstwirtschaft und einige Gemüsepflanzen beherbergen.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den Pfungstädter Weg und dessen Anschluss an die
südlich verlaufende L3303 bzw. L3097 (Verlängerung der Eschollbrücker Straße); sie erfolgt
dabei auch über Flächen der Stadt Pfungstadt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – ist
erforderlich um die Weiterentwicklung und den Ausbau landwirtschaftlicher
Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten vor Ort stoßen an ihre
Kapazitätsgrenzen. Die ansässigen Firmen planen daher diverse Neubauten, die in einem
umfassend konzipierten Ökolandbau-Campus integriert werden sollen, z.B. die Demeter
Bundesgeschäftsstelle, um deren Bedarf nach weiteren Forschungsflächen und -einrichtungen
sowie den zugehörigen Arbeitsplätzen bedienen zu können. Da diese geplanten Nutzungen
(Gebäude für Forschungszwecke, Labore, Verwaltungs- und Fortbildungsgebäude sowie ein
Beherbergungsbetrieb u.a.) im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB planungsrechtlich
nicht zulässig sind, soll dies mit dem Bebauungsplan ermöglicht werden. Auch bereits andere,
örtlich ansässige Betriebe werden mit in die Planung des Ökolandbau-Campus und in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und haben damit ebenfalls die Möglichkeit,
sich im Gesamtgefüge zu entwickeln.
Der Bebauungsplan soll als Sondergebiet „Landwirtschaftliche Forschung“ ausgewiesen
werden.
Ebenso ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 66 von „Flächen für allgemeine landwirtschaftliche
Nutzungen“ in „Sonderbauflächen“ mit der Signatur „F“ für „Forschungseinrichtungen“ zu
ändern, damit gem. § 8 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden kann.
Zu 1.:
Der Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – wird im Normalverfahren
nach §§ 2 ff BauGB aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist als gesonderter Teil der
Begründung ein Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – besitzt
insgesamt eine Fläche von ca. 31.100 m² und umfasst die Flurstücke Gemarkung Darmstadt,
Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13 tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw. und 39.
- 5 -
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise –
(ohne Maßstab)
Zur Realisierung des Bebauungsplans und der städtebaulichen Ziele der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, können städtebauliche Verträge gem. § 11 BauGB erforderlich werden. Im ersten
Schritt wurde der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ mit dem Vorhabenträ ger
geschlossen, der dieser Magistratsvorlage als Anlage 1 (datenschutzrelevante Anlage) zur
- 6 -
Kenntnis beigefügt ist. Er regelt im Wesentlichen die Kostenübernahme der erforderlichen
Planungsleistungen durch den Vorhabenträger sowie Verfahrensdurchführungs - und
Haftungsfragen und wurde vor diesem Aufstellungsbeschluss bereits unterzeichnet. Ob noch
weitere städtebauliche Verträge notwendig werden, wird im Laufe des
Planaufstellungsverfahrens geklärt.
Zu 2:
Abb. 2: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
19. Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise – (ohne Maßstab)
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 als Fläche für allgemeine landwirtschaftliche
Nutzungen dargestellt mit den Zusätzen A (Aussiedlerhöfe, Ziffer I. 10.5), G (Gärtnereien, Ziffer
I. 10.3 und angrenzend Baumschulen (Ziffer I. 10.4). Die gesamte Fläche, auch in der näheren
Umgebung, ist zudem als Bereich zur Neuanlage von Gehölzen, zur Wiedervernässung von
Gräben und zur Nutzungsextensivierung (Ziffer I. 12.2) ausgewiesen. Das nördlich liegende
Landschaftsschutzgebiet L II (Zone 2) wird nicht tangiert.
Abb.3: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung des
Bebauungsplanes W 66 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht
gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert werden, um die
Entwicklung des Bebauungsplans W 66 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten .
Die Darstellung ist für die dargestellten „Flächen für allgemeine landwirtschaftliche
Nutzungen“ in „Sonderbauflächen (Ziffer I. 2.4)“ mit der Signatur „F“ für
„Forschungseinrichtungen“ (Ziffer I. 2.4.3) zu ändern.
Das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans b eginnt mit diesem
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden die Aufstellungsbeschlüsse
zum Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – und zur 19. Änderung des
Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise – im Darmstädter Echo öffentlich
bekannt gemacht.
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Pfungstädter Weg 3
- Eschollbrücker Straße
- Brandschneise
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0235
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.12.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00