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2022/0235

Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss) und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -(Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 07.12.2022

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2022/0235

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2022/0235

8094 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0235 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss) 
und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 07.12.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – 
Für das Gebiet im Westen von Darmstadt, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt 
westlich des Pfungstädter Wegs, nördlich des Baumschulenwegs und beiderseits der 
Brandschneise mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13 
tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw. und 39, ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 
Abs. 1 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel, die Weiterentwicklung und den Ausbau 
landwirtschaftlicher Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen. 
 
2. Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / 
Brandschneise  – 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den

- 2 - 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 zu ändern (19. Änderung des 
Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise  –). 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung" (datenschutzrelevant)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0235 vom 07.12.2022: 
 
Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans W 66 befindet sich im Westen von 
Darmstadt. Es liegt südlich von Griesheim und der Griesheimer Düne direkt an der 
Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt westlich des Pfungstädter Wegs und nördlich des 
Baumschulenwegs. Dabei überspannt das Planungsgebiet Teilflächen beiderseits der 
Brandschneise. 
 
Das Grundstück liegt inmitten von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der gesamte Bestand 
an Grünflächen auf dem Plangebiet besteht aus landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten 
Flächen, die u.a. Blühpflanzen, Obstbäume und –sträucher, sowie Baumsetzlinge für die 
Forstwirtschaft und einige Gemüsepflanzen beherbergen. 
 
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den Pfungstädter Weg und dessen Anschluss an die 
südlich verlaufende L3303 bzw. L3097 (Verlängerung der Eschollbrücker Straße); sie erfolgt 
dabei auch über Flächen der Stadt Pfungstadt. 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – ist 
erforderlich um die Weiterentwicklung und den Ausbau landwirtschaftlicher 
Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten vor Ort stoßen an ihre 
Kapazitätsgrenzen. Die ansässigen Firmen planen daher diverse Neubauten, die in einem 
umfassend konzipierten Ökolandbau-Campus integriert werden sollen, z.B. die Demeter 
Bundesgeschäftsstelle, um deren Bedarf nach weiteren Forschungsflächen und -einrichtungen 
sowie den zugehörigen Arbeitsplätzen bedienen zu können. Da diese geplanten Nutzungen 
(Gebäude für Forschungszwecke, Labore, Verwaltungs- und Fortbildungsgebäude sowie ein 
Beherbergungsbetrieb u.a.) im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB planungsrechtlich 
nicht zulässig sind, soll dies mit dem Bebauungsplan ermöglicht werden. Auch bereits andere, 
örtlich ansässige Betriebe werden mit in die Planung des Ökolandbau-Campus und in den 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und haben damit ebenfalls die Möglichkeit, 
sich im Gesamtgefüge zu entwickeln. 
 
Der Bebauungsplan soll als Sondergebiet „Landwirtschaftliche Forschung“ ausgewiesen 
werden. 
 
Ebenso ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt für 
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 66 von „Flächen für allgemeine 
landwirtschaftliche Nutzungen“ in „Sonderbauflächen“ mit der Signatur „F“ für 
„Forschungseinrichtungen“ zu ändern, damit gem. § 8 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan aus 
dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. 
 
 
Zu 1.: 
Der Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – wird im Normalverfahren 
nach §§ 2 ff BauGB aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist als gesonderter Teil der 
Begründung ein Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – besitzt 
insgesamt eine Fläche von ca. 31.100 m² und umfasst die Flurstücke Gemarkung Darmstadt, 
Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13 tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw. und 39.

- 4 - 
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – 
(ohne Maßstab) 
 
Zur Realisierung des Bebauungsplans und der städtebaulichen Ziele der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, können städtebauliche Verträge gem. § 11 BauGB erforderlich werden. Im ersten 
Schritt wurde der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ mit dem Vorhabenträ ger 
geschlossen, der dieser Magistratsvorlage als Anlage 1 (datenschutzrelevante Anlage) zur 
Kenntnis beigefügt ist. Er regelt im Wesentlichen die Kostenübernahme der erforderlichen

- 5 - 
Planungsleistungen durch den Vorhabenträger sowie Verfahrensdurchführungs - und 
Haftungsfragen und wurde vor diesem Aufstellungsbeschluss  bereits unterzeichnet . Ob noch 
weitere städtebauliche Verträge notwendig werden, wird im Laufe des 
Planaufstellungsverfahrens geklärt. 
 
 
Zu 2: 
 
 
Abb. 2:  Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 
19.  Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise –  (ohne Maßstab) 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der  
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 als Fläche für allgemeine landwirtschaftliche 
Nutzungen dargestellt mit den Zusätzen A (Aussiedlerhöfe, Ziffer I. 10.5), G (Gärtnereien, Ziffer 
I. 10.3 und angrenzend Baumschulen (Ziffer I. 10.4). Die gesamte Fläche, auch in der näheren 
Umgebung, ist zudem als Bereich zur Neuanlage von Gehölzen, zur Wiedervernässung von 
Gräben und zur Nutzungsextensivierung (Ziffer I. 12.2) ausgewiesen. Das nördlich liegende 
Landschaftsschutzgebiet L II (Zone 2) wird nicht tangiert. 
Abb.3: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 
 
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung des 
Bebauungsplanes W 66 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht

- 6 - 
gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert werden, um die 
Entwicklung des Bebauungsplans W 66 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten .  
 
Die Darstellung ist für die dargestellten „Flächen für allgemeine landwirtschaftliche 
Nutzungen“ in „Sonderbauflächen (Ziffer I. 2.4)“ mit der Signatur „F“ für 
„Forschungseinrichtungen“ (Ziffer I. 2.4.3) zu ändern. 
 
Das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum 
Bebauungsplanverfahren W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden die Aufstellungsbeschlüsse 
zum Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – und zur 19. Änderung des 
Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise – im Darmstädter Echo öffentlich 
bekannt gemacht. 
 
 
Dezernat III: 
 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

anlage 3

389 Zeichen

Punkt 4: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - 
(Aufstellungsbeschluss) und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter 
Weg / Brandschneise -(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0235) 
 
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.

anlage 5

267 Zeichen

Punkt 10: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - 
(Aufstellungsbeschluss) und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter 
Weg / Brandschneise -(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0235) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UWIGA/WGD

anlage 4

385 Zeichen

Punkt 11: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - 
(Aufstellungsbeschluss) und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter 
Weg / Brandschneise -(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0235) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 2

8156 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0235 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
481 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 66 - Pfungstädter Weg / Brandschneise - (Aufstellungsbeschluss) 
und 19. Flächennutzungsplanänderung - Pfungstädter Weg / Brandschneise -
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 07.12.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – 
Für das Gebiet im Westen von Darmstadt, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt 
westlich des Pfungstädter Wegs, nördlich des Baumschulenwegs und beiderseits der 
Brandschneise mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13 
tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw. und 39, ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 
Abs. 1 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel, die Weiterentwicklung und den Ausbau 
landwirtschaftlicher Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen. 
 
2. Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg /

- 3 - 
Brandschneise  – 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 zu ändern (19. Änderung des 
Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise  –). 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung" (datenschutzrelevant)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.12.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0235 vom 07.12.2022: 
 
Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans W 66 befindet sich im Westen von 
Darmstadt. Es liegt südlich von Griesheim und der Griesheimer Düne direkt an der 
Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt westlich des Pfungstädter Wegs und nördlich des 
Baumschulenwegs. Dabei überspannt das Planungsgebiet Teilflächen beiderseits der 
Brandschneise. 
 
Das Grundstück liegt inmitten von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der gesamte Bestand 
an Grünflächen auf dem Plangebiet besteht aus landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten 
Flächen, die u.a. Blühpflanzen, Obstbäume und –sträucher, sowie Baumsetzlinge für die 
Forstwirtschaft und einige Gemüsepflanzen beherbergen. 
 
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den Pfungstädter Weg und dessen Anschluss an die 
südlich verlaufende L3303 bzw. L3097 (Verlängerung der Eschollbrücker Straße); sie erfolgt 
dabei auch über Flächen der Stadt Pfungstadt. 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – ist 
erforderlich um die Weiterentwicklung und den Ausbau landwirtschaftlicher 
Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten vor Ort stoßen an ihre 
Kapazitätsgrenzen. Die ansässigen Firmen planen daher diverse Neubauten, die in einem 
umfassend konzipierten Ökolandbau-Campus integriert werden sollen, z.B. die Demeter 
Bundesgeschäftsstelle, um deren Bedarf nach weiteren Forschungsflächen und -einrichtungen 
sowie den zugehörigen Arbeitsplätzen bedienen zu können. Da diese geplanten Nutzungen 
(Gebäude für Forschungszwecke, Labore, Verwaltungs- und Fortbildungsgebäude sowie ein 
Beherbergungsbetrieb u.a.) im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB planungsrechtlich 
nicht zulässig sind, soll dies mit dem Bebauungsplan ermöglicht werden. Auch bereits andere, 
örtlich ansässige Betriebe werden mit in die Planung des Ökolandbau-Campus und in den 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und haben damit ebenfalls die Möglichkeit, 
sich im Gesamtgefüge zu entwickeln. 
 
Der Bebauungsplan soll als Sondergebiet „Landwirtschaftliche Forschung“ ausgewiesen 
werden. 
 
Ebenso ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 66 von „Flächen für allgemeine landwirtschaftliche 
Nutzungen“ in „Sonderbauflächen“ mit der Signatur „F“ für „Forschungseinrichtungen“  zu 
ändern, damit gem. § 8 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan 
entwickelt werden kann. 
 
 
Zu 1.: 
Der Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – wird im Normalverfahren 
nach §§ 2 ff BauGB aufgestellt. Im weiteren Planverfahren ist als gesonderter Teil der 
Begründung ein Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – besitzt 
insgesamt eine Fläche von ca. 31.100 m² und umfasst die Flurstücke Gemarkung Darmstadt, 
Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13 tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw. und 39.

- 5 - 
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – 
(ohne Maßstab) 
 
Zur Realisierung des Bebauungsplans und der städtebaulichen Ziele der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, können städtebauliche Verträge gem. § 11 BauGB erforderlich werden. Im ersten 
Schritt wurde der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ mit dem Vorhabenträ ger 
geschlossen, der dieser Magistratsvorlage als Anlage 1 (datenschutzrelevante Anlage) zur

- 6 - 
Kenntnis beigefügt ist. Er regelt im Wesentlichen die Kostenübernahme der erforderlichen 
Planungsleistungen durch den Vorhabenträger sowie Verfahrensdurchführungs - und 
Haftungsfragen und wurde vor diesem Aufstellungsbeschluss bereits unterzeichnet. Ob noch 
weitere städtebauliche Verträge notwendig werden, wird im Laufe des 
Planaufstellungsverfahrens geklärt. 
 
 
Zu 2: 
 
 
Abb. 2:  Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 
19.  Änderung des Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise –  (ohne Maßstab) 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der  
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 66 als Fläche für allgemeine landwirtschaftliche 
Nutzungen dargestellt mit den Zusätzen A (Aussiedlerhöfe, Ziffer I. 10.5), G (Gärtnereien, Ziffer 
I. 10.3 und angrenzend Baumschulen (Ziffer I. 10.4). Die gesamte Fläche, auch in der näheren 
Umgebung, ist zudem als Bereich zur Neuanlage von Gehölzen, zur Wiedervernässung von 
Gräben und zur Nutzungsextensivierung (Ziffer I. 12.2) ausgewiesen. Das nördlich liegende 
Landschaftsschutzgebiet L II (Zone 2) wird nicht tangiert. 
Abb.3: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006

Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung des 
Bebauungsplanes W 66 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht 
gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert werden, um die 
Entwicklung des Bebauungsplans W 66 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten .  
 
Die Darstellung ist für die dargestellten „Flächen für allgemeine landwirtschaftliche 
Nutzungen“ in „Sonderbauflächen (Ziffer I. 2.4)“ mit der Signatur „F“ für 
„Forschungseinrichtungen“ (Ziffer I. 2.4.3) zu ändern. 
 
Das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans b eginnt mit diesem 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum 
Bebauungsplanverfahren W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden die Aufstellungsbeschlüsse 
zum Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – und zur 19. Änderung des 
Flächennutzungsplans – Pfungstädter Weg / Brandschneise – im Darmstädter Echo öffentlich 
bekannt gemacht. 
 
 
Dezernat III: 
 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 10
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TOP 481
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Orte (3)

  • Pfungstädter Weg 3
  • Eschollbrücker Straße
  • Brandschneise

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0235
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.12.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00