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2018/0325

Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushalt 2019/2020

Magistratsvorlage 01.11.2018

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.12.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II III 
IV V 
715  20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0325 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
451 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111 700 
Kostenstelle: 715 001 1001 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushalt 2019/2020  
 
Vorlage vom: 01.11.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen dem Vorschlag zur 
Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushaltes zu.  
 
2. Für die Umsetzung des Bürgerbudgets wird ein Betrag von 32.000, - EUR pro Jahr zur 
Verfügung gestellt. Es si nd bestimmte Fördervoraussetzungen zu erfüllen, die der Anlage 
und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über 
Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ zu entnehmen sind. Die 
Mittel für das Bürgerbudget sind im Haushalt 2019 etatisiert.  
 
3. Für den laufenden Gesamtbetrieb des Bürgerhaushalts (Einrichtung des Bürgerhaushalts 
auf der Beteiligungsplattform und Durchführung von Begleitmaßnahmen) sind 15.000, - 
EUR pro Jahr notwendig und im Haushalt 2019 etatisiert.

- 3 - 
 
4. Die Durchführung des weiterent wickelten Konzepts erfolgt bis zum 31.12.2020, 
anschließend findet eine Auswertung des Beteiligungsangebots und eine politische 
Beratung zur Fortführung, Nachsteuerung oder Einstellung des Angebots statt.  
 
5. Die Information zur Beantragung von Zuwendungen a us dem Bürgerbudget „Unser Projekt 
für die Stadt“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird angenommen und veröffentlicht.  
 
 
Anlagen: Information zur Beantragung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget Unser 
Projekt für die Stadt 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.12.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2018  
 
 
Der Darmstädter Bürgerhaushalt wird seit 2012 jährlich durchgeführt.  
Das bisherige Verfahren sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich 
Vorschläge einbringen können und die bestbewerteten Vorschläge in den politischen Gremien 
beraten werden.  
 
Die Nutzungszahlen zeigen deutlich das ungebrochene Interesse der  Darmstädterinnen und 
Darmstädter, sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen in das städtische Geschehen 
einzubringen. Auch die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger in 2014 an einer gut 
besuchten Workshop-Serie zur Bilanzierung und Weiterentwicklung des Bürge rhaushaltes 
dokumentierte das rege Interesse, sich durch dieses Angebot in die wichtigen Themen der 
Stadt einzubringen.  
 
In der Zwischenzeit wurde zudem der Wunsch nach einem ‚Stadtteilbudget‘ von Seiten der 
Bürgerinnen und Bürger im Darmstädter Bürgerhau shalt 2017 mit dem Vorschlag #168, 
„Kranichstein braucht jetzt ein Stadtteilbudget“, geäußert. Da das Einrichten eines 
Stadtteilbudgets ausschließlich für Kranichstein in Höhe von gewünschten 20.000, - EUR eine 
neue freiwillige Leistung darstellte, fand der  Vorschlag aufgrund der angespannten 
Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Zustimmung (Beschluss 
Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2017 zur Vorlagen -Nr. 2017/0282). Der Wunsch 
nach einem Stadtteilbudget wurde auch in anderen Stadttei len mündlich formuliert, u.a. in 
der Lincoln-Siedlung und in Arheilgen.  
 
Das Büro der Bürgerbeauftragten hat sich verstärkt seit dem Abschluss des Bürgerhaushalts 
2017 mit Überlegungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung des bestehenden Verfahrens 
beschäftigt. Viele bisher eingebrachte Vorschläge im Bürgerhaushalt haben keinen konkreten 
Haushaltsbezug, sondern beinhalten auch Ideen, wie das Zusammenleben in der Stadt 
verbessert und der öffentliche Raum aufgewertet werden kann.  
Diese Ideen beinhalten viel Potential, durch bürgerschaftliches Engagement im Rahmen 
eines kleinen Projekts umgesetzt zu werden.  
 
In Zusammenarbeit mit der die Beteiligungsplattform und den Bürgerhaushalt betreuenden 
Agentur, die wer denkt was GmbH, wurde eine Stärken - und Schwächen-Analyse des Ist-
Zustandes durchgeführt und im ersten Halbjahr dieses Jahres ein konzeptioneller 
Weiterentwicklungsvorschlag entwickelt.  
 
Dieser Weiterentwicklungsvorschlag beinhaltet zwei Säulen unter dem Dach des 
Bürgerhaushalts: Neben der Möglichkeit, weiterhin Vorschläge für die Politik einzubringen  
wird die Möglichkeit bestehen, auch Projekte für die Stadt einzubringen, die mittels eines 
Bürgerbudgets finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung erhalten können. Über die 
Förderung soll eine Jury beraten, die abschließende Entscheidung liegt bei der 
Stadtverordnetenversammlung.  
 
In einem öffentlichen Workshop im Juni 2018 mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern 
wurden von Seiten des Büros der Bürgerbeauftragten diese konzeptionellen Überlegungen 
vorgestellt, gemeinsam ergebnisoffen diskutiert und weiterentwickelt, insbesondere im 
Hinblick auf Hürden und Chancen. Unter anderem wurde von den Teilnehmenden geäußert, 
dass der Weiterentwicklungsvorschlag einen „echten Bürgerhaushalt“ und eine „Aufwertun g 
des Instruments Bürgerhaushalt“ darstellen würde. Teilnehmende haben zu den Chancen des

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neuen Modells geäußert, dass es „Fehlentwicklungen frühzeitig vermeiden helfen [würde]“ 
und „[hilft], Schwachstellen zu identifizieren“.  
Folgende Ziele sollen durch das weiterentwickelte Angebot verfolgt werden:  
 
 Generierung von neuen Vorschlägen und neuen Projekten für Darmstadt  
 Dynamischer und flexibler Umgang mit bürgerschaftlichen Vorschlägen und Projekten  
 Wünsche und Vorschläge mit machbaren Ideen und Projekten verknüpfen  
 Projekte, die dem Gemeinwohl entsprechen, Umsetzungswege aufzeigen  
 Förderung eines breiten, vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements  
 Unterstützerinnen und Unterstützer für Projekte finden  
 Schaffung von Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort 
 Vertiefung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und 
Bürgerschaft  
 Effizienter Einsatz der Haushaltsmittel 
 
Die beiden Angebote unter dem Dach des Bürgerhaushalts richten sich an alle Darmstädter 
Bürgerinnen und Bürger. Es werden zusätzliche Aktionen stattfinden, damit möglichst alle 
Bürgerinnen und Bürger das Angebot kennen lernen und sich beteiligen können. Hierzu 
werden eine aktive Öffentlichkeitsarbeit , die Aktivierung von Multiplikatoren und aufsuchende 
Aktionen erfolgen.  
 
Start der neuen Angebote unter dem Dach des Bürgerhaushalts ist der 1. Februar 2019. Die 
Angebote sollen bis zum 31. Dezember 2020 erprobt werden. Anschließend sind eine 
Auswertung des Angebots und eine Beratung der politischen Gremien zu diesen E rgebnissen 
mit einer Entscheidung über die Fortführung, Nachsteuerung oder Einstellung des Angebots 
geplant.  
 
 
Vorstellung der beiden Angebote : 
 
1. „Unser Vorschlag für die Politik“  
 
Dieses Angebot stellt die Fortführung des bestehenden Bürgerhaushaltes dar . Der bisherigen 
Struktur folgend, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein Thema in die politische 
Diskussion einzubringen, um aktiv an der Stadtentwicklung Darmstadts teilzuhaben.  
Der Re-launch, synchronisiert mit der Einführung des neuen Angeb ots – „Unser Projekt für 
die Stadt“ (siehe 2.) – ist für den 1. Februar 2019 vorgesehen.  
 
Der Prozess verläuft wie in den vorherigen Jahren bis auf wenige Änderungen:  
 
Es gibt zwei Beteiligungsphasen pro Jahr. Die Eingabe von Vorschlägen und die 
Kommentierung dieser ist halbjährlich immer ab dem 1. Februar und 1. August (die Ferien 
beachtend) on- und offline möglich.  
Ein Vorschlag kann nur einmal pro Jahr eingereicht werden. Diese Spielregel soll vermeiden, 
dass über die gleichen Vorschläge zweimal im Jahr abgestimmt werden kann.  
Alle offline eingehenden Vorschläge, Kommentare und Stimmabgaben werden digital erfasst 
und auf die Beteiligungsplattform übertragen. Ebenso erfolgt eine Darstellung der Vorschläge 
auf einer Stadtteilkarte. Die offline-Abgabe ist wie in den Vorjahren an verschiedenen 
Standorten innerhalb des Stadtgebietes möglich.  Die eingereichten Vorschläge werden 
bezüglich der Umsetzbarkeit, rechtlicher Grenzen und schon bestehenden Planungen durch 
das Büro der Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern und Abteilungen

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geprüft und bei Bedarf mit Hinweisen versehen. Nach der vierwöchigen Vorschlags - und 
Kommentierungsphase folgen zwei Wochen zur Prüfung der eingegangenen Vorschläge. 
Anschließend findet zwei Wochen lang eine Abstimmung über alle Vorschläge statt.  
Mit dem Ablauf dieser Phase werden die acht Vorschläge mit der größten Zustimmung in 
Summe („Daumen hoch“ abzüglich „Daumen herunter“) gekürt. Ein Vorschlag muss 
mindestens zehn Unterstützerinnen un d Unterstützer finden („Daumen hoch“), um in die 
Top-8-Liste aufgenommen zu werden. Diese acht Vorschläge werden mit Stellungnahmen aus 
der Verwaltung versehen und im Wortlaut zur Beratung den politischen Gremien übergeben 
(2x pro Jahr = 16 Vorschläge). Di e Magistratsvorlage wird an die Vorschlagsgeberin oder den 
Vorschlagsgeber verschickt.  
 
Mit einer kleineren Vorschlagsanzahl als beim bisherigen Verfahren wird der Erfolgsfaktor 
bzw. die Chance auf Umsetzung für die einzelnen Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger 
erhöht. Die Ergebnisse der Beratungen sowie die Umsetzung der Ergebnisse erfolgt (soweit 
möglich) direkt nach der Beratung der Vorschläge in der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Der Ablauf für „Unser Vorschlag für die Politik“ in der Übersicht:  
1. Eingabe von Vorschlägen und Kommentierung (4 Wochen)  
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung (2 Wochen)  
3. Abstimmung durch Bürgerinnen und Bürger und Kommentierung (2 Wochen)  
4. Erstellung von Magistratsvorlagen zu den Top-8-Vorschlägen 
5. Beratung in den politischen Gremien  
6. Bekanntmachung der Ergebnisse und Umsetzung der Vorschläge  
7. Rechenschaftsbericht 
 
 
2. „Unser Projekt für die Stadt“ 
 
Das Angebot „Unser Projekt für die Stadt“ ergänzt das bisherige Angebot des Darmstädter 
Bürgerhaushalts. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Projekten auf der 
Beteiligungsplattform oder per Formular zweimal im Jahr um eine finanzielle und ideelle 
Unterstützung bewerben.  
Durch dieses Angebot wird Bürgerinnen und Bürgern ein neues Instrument zur d irekten, 
konstruktiven Mitwirkung an der Stadtentwicklung bereitgestellt. Es wird Bürgerinnen und 
Bürgern eine Umsetzung ihrer Ideen für Darmstadt ermöglichen. Zielgruppen des Angebots 
sind Nachbarschaften, Gruppen oder Einzelpersonen . Die Bewerbung mit einem Projekt ist 
für alle Altersgruppen möglich . Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihr Projekt 
über das Jugendbildungswerk einzureichen. Im Vorfeld können Interessierte die Möglichkeit 
einer Beratung zu ihrem geplanten Projekt durch das Büro der  Bürgerbeauftragten in 
Anspruch nehmen, um eine möglichst erfolgreiche Umsetzung ihres Projektes zu sichern.  
 
Alle Projekte werden auf der Beteiligungsplattform eingestellt und in einem Steckbrief 
vorgestellt, auch eine Abgabe per Formular ist möglich. Auf  der Beteiligungsplattform und im 
Büro der Bürgerbeauftragten können sich auch Interessierte melden, die bei einem Projekt 
mitmachen oder unterstützen möchten.  
 
Bei den Projekten kann es zum einen um konkrete Aktionen für die Nachbarschaft gehen, 
welche allen zur Nutzung offen stehen, ebenso denkbar sind aber auch Aktionen, die darauf 
abzielen, Bürgermitwirkung zu fördern, beispielsweise durch die Erarbeitung von Vorschlägen 
und kreativen Konfliktlösungen. Gefördert werden können auch kleinere Projekte wie  
beispielsweise Straßenfeste  und Verschönerungsaktionen.

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Das Angebot wird die Identifikation mit Darmstadt und den Stadtteilen durch 
gemeinschaftliche Projekte und Zusammenarbeit stärken.  
 
Die Finanzierung der ausgewählten Projekte wird durch ein festes Gesamtbudget von 0,20 
Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner (ca. 32.000 Euro pro Jahr) im Haushalt 2019 und 
2020 ermöglicht. Es wird maximal eine Summe von 5.000 Euro (Fehlbetragsförderung) pro 
Projekt gewährt. Die Förderung von Projekten ist nur möglich, bis das Budget ausgeschöpft 
ist. Es werden nur Sachmittel übernommen, keine Personalkosten oder andere laufenden 
Kosten. 
 
Grundsätzlich gilt, dass die Bedingungen zur Förderfähigkeit der Projekte in der 
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an 
Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ vom 27.09.2018 (MV-Nr. 2018/0008) zu 
beachten sind, unter anderem: Das Projekt oder die Aktion muss…  
 allen zugänglich sein (Gemeinwohl) 
 einen eindeutigen Gegenstand besitzen 
 mit einem Anfang und einem Ende verse hen sein 
 parteipolitisch unabhängig sein  
 eigenständig durch die Antragstellenden, ggfs. mit weiteren Mitmachenden , 
durchgeführt werden können 
 
Die Abgabefristen für die Projekte sind jeweils immer flexibel um den 1. April und den 1. 
Oktober herum (die Ferien beachtend) , so dass jeweils 2 Monate Zeit besteht, zur Abgabe 
der Projekte aufzurufen, Projekte zu suchen und zu beraten.  
 
Nach den jährlich festgelegten Stichtag en werden alle Projekte durch das Büro der 
Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern bezüglich Umsetzbarkeit, 
Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft. Innerhalb von 12 Wochen nach 
dem Stichtag tagt eine Bürgerjury, die über die finanzielle Förderung der eingegangenen 
Projekte berät und eine Empfehlung abgibt . Angestrebt wird eine ausgewogene 
Berücksichtigung der Stadtteile bei der Projektauswahl.  Eine Entscheidung über die 
Förderung der Projekte findet abschließend in der Stadtve rordnetenversammlung statt. 
Projekte, die nicht bewilligt werden, erhalten eine Begründung.  
 
Alle Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden auf der Beteiligungsplattform 
veröffentlicht. Die geförderten Projekte müssen anschließend zeitnah durc hgeführt werden. 
Nach Beendigung des Projektes besteht eine Berichtspflicht, inklusive eines detaillierten 
Verwendungsnachweises, für die erfolgreichen Antragstellenden. Dieser Bericht ist nach 
Abschluss des Projektes bzw. der Aktion innerhalb von drei Mon aten einzureichen. Das Büro 
der Bürgerbeauftragten sammelt alle im Jahr eingegangenen Projektvorschläge, 
Auswahlergebnisse und Abschlussberichte, bündelt diese Information in einem Bericht und 
legt diesen den politischen Gremien einmal im Jahr zur Kenntnis  vor. 
 
Die Zusammensetzung der Jury:  
Grundsätzliche Impulse, die in der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jury zu beachten 
sind, sind Transparenz und Rechenschaft , geteilte Verantwortung und stärkere Einbindung 
der Bürgerschaft in das Verfahren . Im Bürgerhaushalts-Workshop im Juni dieses Jahres 
wurde deutlich, dass die Teilnehmenden die Aufstellung einer ‚Bürger -Jury‘ bevorzugen, in 
der ‚sachkundige Bürgerinnen und Bürger‘ die Mehrheit der Jury bilden. Somit wird die Jury 
aus sieben sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und sechs Mitgliedern gesellschaftlicher 
Institutionen aus Darmstadt bestehen. Die sechs Mitglieder gesellschaftlicher Institutionen

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können sich beispielsweise aus den Themenfeldern der Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, der 
Integration, der Inklusion, der lokalen Beschäftigungsförderung und Ökonomie, aus Kita und 
Schule, der Sportförderung, der Stadtteilkultur oder der Kunst zusammensetzen.  
Vertretungen aus Politik und Verwaltung können als ‚beratende Mitglieder‘ ohne Stimmrecht 
angehört werden.  
 
Die Ausschreibung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft wird über verschiedene 
Kommunikationskanäle öffentlich bekannt gemacht. Die Bewerbung für eine Mitgliedschaft 
ist offen für alle über 16 Jahre alten Darmstädterinnen und Darmstädter. Die Gruppe der 
Bewerberinnen und Bewerber wird nach Alter, Geschlecht und Stadtteil quotiert und 
anschließend werden die Jurymitglieder per Los aus den quotierten Untergruppen ermittelt.  
Die Plätze in der Jury werden jeweils für zwei Jahre besetzt.  Die Jury wird zweimal jährlich 
tagen und über die Vergabe der Projektmittel eine Empfehlung abgeben. Die Organisation 
der Jurysitzungen und die Geschäftsführung des Bürgerbudgets lieg en beim Büro der 
Bürgerbeauftragten. Anschließend wird auf Basis der Empfehlung ei ne abschließende 
Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung getroffen.  
 
Der Ablauf für „Unser Projekt für die Stadt“ in der Übersicht: 
1. Eingabe und Sammlung von Projekten (8 Wochen) 
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung  
3. Empfehlung der Bürgerjury ( innerhalb von 12 Wochen nach Abgabefrist) 
4. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, Bekanntmachung der Entscheidung und   
    der Gewinnerprojekte  
5. Umsetzung der Projekte 
6. Bericht nach Projektabschluss (innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss) 
7. Rechenschaftsbericht  
 
Umgang mit den Beteiligungsergebnissen:  
Die Beteiligungsergebnisse aus dem Workshop im Juni dieses Jahres haben dazu geführt, 
dass das Konzept überarbeitet wurde. So wurden insbesondere die Zusammensetzung der 
Jury zugunsten einer Bürgerjury verändert und die beiden Angebote synchronisiert, so dass 
Vorschläge für die Politik und Projekte für die Stadt zur gle ichen Zeit zweimal im Jahr 
eingereicht werden können. Auch der Aspekt der Beratung durch die Stadtverwaltung und der 
Informationen und Aktionen in den Stad tteilen wurde nochmal verstärkt.  
 
 
Fazit 
 
Mit der Einrichtung des neuen Bürgerbudgets „Unser Projekt für die Stadt“ und einer 
Bürgerjury als ehrenamtliches Gremium stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein neues 
Instrument zur direkten, konstruktiven bürgerschaftlichen Mitwirkung an der 
Stadtentwicklung bereit. Viele Projektideen können durch bürgerscha ftliches Engagement 
verwirklicht werden und das Gemeinschaftsleben und Gemeinwohl in den Stadtteilen aus der 
Mitte heraus fördern und bereichern .  
 
Die Möglichkeit, Themen in die Politik zu tragen, wird erhalten und durch zwei 
Beteiligungsphasen pro Jahr v erstärkt.  
 
Die Beteiligungsplattform wird durch das neue Angebot zu einem Ort, an dem nicht nur 
Vorschläge für die Politik und Projekte für die Stadt eingereicht werden können, sondern an

dem sich auch Unterstützerinnen und Unterstützer zur gemeinsamen Umsetzung von Ideen 
finden können.  
 
 
 
Darmstadt, 01. November 2018 
 
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III   
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   Barbara Boczek  
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadträtin   
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer  Stadträtin

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Punkt 15: Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushalt 2019/2020  
 (V-Nr. 2018/0325) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: UWIGA   
Stimmenthaltung: FDP

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Information zur Beantragung von  
Zuwendungen aus dem Bürgerbudget  
„Unser Projekt für die Stadt“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel Zuwendungen an Einzelne, Vereine (die steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 51 
ff. Abgabenordnung verfolgen) und Bürgerinitiativen, deren Vorhaben das Gemeinschaf tsleben 
und Gemeinwohl – im Gegensatz zum Individualwohl – im Stadtbezirk fördern und bereichern 
möchten. Die Projekte können zum einen konkrete Aktionen für die Nachbarschaft sein, welche 
allen zur Nutzung offen stehen , ebenso denkbar sind aber auch Aktionen, die darauf abzielen, 
Bürgermitwirkung zu fördern, beispielsweise durch die  gemeinsame Erarbeitung von 
Vorschlägen und kreativen Konfliktlösungen. Gefördert werden können auch kleinere Projekte 
wie beispielsweise Straßenfeste, Verschönerungs aktionen oder Vorleseabende.  
 
Das Bürgerbudget „Ihr Projekt für die Stadt“  soll die Identifikation mit Darmstadt und den 
Stadtteilen durch gemeinschaftliche Proje kte und Zusammenarbeit stärken.  
 
Das geförderte Projekt muss auf dem Darmstädter Stadtgebiet stattfinden, für 
Darmstädterinnen und Darmstädter ausgerichtet sein  und u. a. im städtischen Interesse 
stehen.  
 
 
Förderarten 
 
Es gibt folgenden Förderarten:  
 
- Projektförderung für einzelne, in sich abgeschlossene und zeitlich begrenzte 
Vorhaben, welche vom laufenden Betrieb abgegrenzt sind. Zuschüsse für  
förderwürdige Aktivitäten  bis zur Höhe von 5.000,- EUR können beantragt 
werden. Die förderwürdigen Aktivitäten sind ausführlich schriftlich zu erläutern.  
 
- Investitionsförderung für investive Ausgaben (z. B . Anschaffung von einzelnen  
beweglichen Gegenständen) über 1.000,- EUR netto, maximal 5.000,- EUR 
netto. 
 
Diese Förderungen können nebeneinander, aber nur bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 ,- 
EUR, gewährt werden.  
 
 
Antragsvoraussetzungen 
 
Zuwendungen zur Projekt- sowie Investitionsförderung werden nur für solche Vorhaben bewilligt, 
die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind.  
 
Das Büro der Bürgerbeauftragten ist für die Bearbeitung der Anträge  zuständig.  
 
XXX/XXX – 11.18

Seite 2 von 4 
 
Ein Antrag auf Projekt- oder Investitionsförderung muss schriftlich unter Verwendung der 
entsprechenden Antragsformulare gestellt werden. Diese sind über die Homepage der Stadt , 
der Beteiligungsplattform www.da-bei.darmstadt.de oder über das Büro der 
Bürgerbeauftragten erhältlich. 
 
Die Anträge auf o. g. Zuwendungen sind fristgerecht zu stellen. Die Fristen für das jeweils 
laufende Jahr werden auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der 
Beteiligungsplattform www.da-bei.darmstadt.de veröffentlicht sowie auf dem Antragsformular 
enthalten sein.  
Die Zuwendung wird grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks 
bewilligt.  
 
Der Antrag kann u. a. abgelehnt werden, wenn über die Verwendung früher gewährter Zuschüsse 
entweder nicht frist- oder ordnungsgemäß ein Nachweis erbracht wurde.  
 
Über den Antrag gibt eine eigens hierfür gebildete Bürgerjury eine Empfehlung ab. Eine 
abschließende Entscheidung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Eine Förderung kann grundsätzlich nur dann erfolgen,  
 
 wenn die Durchführung der Maßnahme(n) aufgrund der wirtschaftlichen Situation der 
Antragstellerin / des Antragstellers ohne Mithilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht 
oder nicht in notwendigem Umfang möglich wäre; 
 soweit eine Refinanzierung insbesondere durch gesetzliche Leistungen oder 
Versicherungsleistungen, bzw. kostendeckend kalkulierte Gebühren oder Entgelte nicht in 
Betracht kommt; 
 wenn Tätigkeiten oder Maßnahmen die Öffentlichkeit einbeziehen, bzw. positiv betreffen; 
 wenn die geplante Maßnahme zeitlich begrenzt ist und in der Regel nicht länger als ein Jahr 
dauert; 
 wenn der Projektstart innerhalb von 6 Monaten nach Entscheidung der 
Stadtverordnetenversammlung stattfindet. 
 
Bewilligungsbedingungen 
 
Eine Förderung kann nur erfolgen, soweit die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehen und freigegeben sind.  
 
Die Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan begründet keinen Rechtsanspruch auf 
Förderung. 
 
Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen 
Zweck ausgeschlossen. 
 
Die Zuschüsse werden grundsätzlich im Rahmen einer der Höhe nach beschränkten – bis zu 
maximal 5.000 EUR pro Projekt/pro Jahr – Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.  Die bewilligte 
Fördersumme kann niedriger ausfallen, als der beantragte Betrag.  
 
Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form auf die finanzielle Unterstützung durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt hinzuweisen.

Seite 3 von 4 
 
Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.  
Was kann gefördert werden  
 
Gefördert werden können Tätigkeiten und Maßnahmen von…  
 
 Honorarkräften 
- Kosten für Honorarkräfte, die einmalig für eine Veranstaltung oder für ein anderes Projekt 
zur Umsetzung benötigt werden, sind zuwendungsfähig. 
- Honorare dürfen den Empfangenden nicht besser stellen als vergleichbare städtische 
Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes. 
- Honorare müssen schriftlich vereinbart sein. 
 
 Sachkosten 
- Sachkosten, z. B. Miet- und Ausstattungskosten, sind zuwendungsfähig, soweit sie nach 
Art und Umfang angemessen sind. 
 
 Investitionszuwendungen 
- Investitionszuwendungen für die Anschaffung beweglicher Güter des Anlagevermögens 
über 1.000,- EUR und für investive Baumaßnahmen über 1.000,- EUR netto.  
- Zuwendungen für Investitionen werden in der städtischen Anlagenbuchhaltung als 
immaterielle Vermögensgegenstände geführt.  
- der Nutzen für die Stadt ist zu verdeutlichen.  
 
Was wird nicht gefördert  
 
 Laufende Personal- und Betriebskosten; 
 kalkulatorische Kosten (z. B. eigene Räume, fiktive Mieten) sowie Abschreibungen, 
Rückstellungen und Rücklagen, soweit sie nicht ausdrücklich nach Ziffer 6.2 oder in 
Absprache mit dem Büro der Bürgerbeauftragten als zuwendungsfähig anerkannt werden; 
 ungedeckte Kostenpositionen, die durch nicht in Anspruch genommene Dritte oder Ausfälle 
durch Verzicht auf erzielbare Einnahmen und Vergünstigungen entstanden sind; 
 Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz gehören, soweit sie bei der Umsatzsteuer 
abgesetzt werden können, nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben; 
 Gerichtskosten; 
 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Zuwendungsempfängerin / des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (z. B. Versäumnisgebühren, Bußgelder, 
Geldstrafen); 
 Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des Hess. 
Reisekostengesetzes liegen, 
 Geschenke für Mitarbeitende,  
 Ausgaben, die nicht belegt werden, 
 Entlohnung der eigenen ehrenamtlichen Tätigkeit des Veranstalters oder dessen Mitglieder; 
außer der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gem. Einkommensteuergesetz bis zum 
steuerfreien Höchstbetrag. 
 Rücklagen und Rückstellungen dürfen grundsätzlich nicht gebildet werden. 
 Die Zuwendung darf nicht zu einer Verbesserung der Vermögenslage der/des 
Zuschussempfangenden oder der/des Vertragspartners/in führen.

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Wie wird entschieden? 
 
Nach Eingang des Antrages findet eine Vorprüfung der Projektidee durch das Büro der 
Bürgerbeauftragten statt. Es wird u.a. geprüft, ob die Förderbedingung des Gemeinwohls 
erfüllt wird, ob die Projektidee rechtskonform ist, ob sie realistisch und umsetzbar ist, ob 
die Folgekosten und andere Folgeaspekte bedacht wurden.  
 
Zweimal im Jahr, möglichst innerhalb von 12 Wochen nach Fristende  der Antragsabgabe, 
findet die Sitzung der Bürgerjury statt, welche die Anträge begutachtet und eine 
Empfehlung ausspricht. Eine abschließende Entscheidung wird in der 
Stadtverordnetenversammlung getroffen. Bei der Auswahl wird eine ausgewogene 
Berücksichtigung der Stadtteile angestrebt. Die Antragstellenden erhalten eine schriftliche 
Zu- oder Absage, die eventuell mit zusätzlichen Auflagen versehen ist . Dieses Schreiben 
wird Bewilligungsbescheid genannt.  
 
 
Verwendung 
 
Die Verwendung der Fördermittel ist in Form einer Einnahme- und Ausgabe-Rechnung, inklusive 
den dazugehörigen Belegen nachzuweisen. Es ist außerdem nach Projektende ein Sachbericht zu 
erstellen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausgezahlte Zuwendung auch zurückgefordert werden kann, 
wenn z. B. die Zuwendung nicht für den im Bescheid bewilligten Zweck verwendet wurde. 
 
 
Förderbescheid 
 
Grundsätzlich kann eine Förderungen nur auf Grundlage eines Bescheids, in begründeten Fällen 
auch eines Fördervertrags, gewährt werden. 
 
 
Datenschutz 
 
Personenbezogene Angaben werden gemäß geltenden Datenschutzbestimmungen 
gespeichert/gelöscht. 
 
 
Kontakt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Der Magistrat 
Büro der Bürgerbeauftragten  
Neues Rathaus 
Luisenplatz 5a 
Telefon: 06151 13 2300 
E-Mail: buergerbeauftragte@darmstadt.de 
Webseite: www.da-bei.darmstadt.de

2018/0325

19182 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.12.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten   
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0325 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111 700 
Kostenstelle:  715 001 1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-13 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushalt 2019/2020  
 
Vorlage vom: 01.11.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen dem Vorschlag zur 
Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushaltes zu.   
 
2. Für die Umsetzung des Bürgerbudgets wird ein Betrag von 32.000, - EUR pro Jahr zur 
Verfügung gestellt . Es sind bestimmte Förde rvoraussetzungen zu erfüllen, die der Anlage 
und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über 
Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen “ zu entnehmen sind. Die 
Mittel für das Bürgerbudget sind im Haushalt 2 019 etatisiert.  
 
3. Für den laufenden Gesamtb etrieb des Bürgerhaushalts (Einrichtung des Bürgerhaushalts 
auf der Beteiligungsplattform und Durchführung von Begleitmaßnahmen) sind 15.000,- 
EUR pro Jahr  notwendig und im Haushalt 2019 etatisiert.

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4. Die Durchführung des weiterentwickelten  Konzepts erfolgt bis zum 31.12.2020, 
anschließend findet eine Auswertung des Beteiligungsangebots und eine politische 
Beratung zur Fortführung, Nachsteuerung oder Einstellung des Angebots  statt.  
 
5. Die Information zur Beantragung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget „Unser Projekt 
für die Stadt“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird angenommen und veröffentlicht.  
 
 
Anlagen: Information zur Beantragung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget Unser 
Projekt für die Stadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2018 
 
 
Der Darmstädter Bürgerhaushalt wird seit 2012 jährlich durchgeführt.  
Das bisherige Verfahren sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich 
Vorschläge einbringen können und die bestbewerteten Vorschläge in den politischen Gremien 
beraten werden.  
 
Die Nutzungszahlen zeigen deutlich das ungebrochene Interesse der  Darmstädterinnen und 
Darmstädter, sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen in das städtische Geschehen 
einzubringen. Auch die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger in 2014 an einer gut 
besuchten Workshop -Serie zur Bilanzierung und Weiterentwicklung des Bürge rhaushaltes 
dokumentierte das rege Interesse, sich durch dieses Angebot in die wichtigen Themen der 
Stadt einzubringen.  
 
In der Zwischenzeit wurde zudem der Wunsch nach einem ‚Stadtteilbudget‘ von Seiten der 
Bürgerinnen und Bürger im Darmstädter Bürgerhau shalt 2017 mit dem Vorschlag #168, 
„Kranichstein braucht jetzt ein Stadtteilbudget“, geäußert. Da das Einrichten eines 
Stadtteilbudgets ausschließlich für Kranichstein in Höhe von gewünschten 20.000, - EUR eine 
neue freiwillige Leistung darstellte, fand der  Vorschlag aufgrund der angespannten 
Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Zustimmung (Beschluss 
Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2017 zur Vorlagen -Nr. 2017/0282). Der Wunsch 
nach einem Stadtteilbudget wurde auch in anderen Stadttei len mündlich formuliert, u.a. in 
der Lincoln-Siedlung und in Arheilgen.  
 
Das Büro der Bürgerbeauftragten hat sich verstärkt seit dem Abschluss des Bürgerhaushalts 
2017 mit Überlegungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung des bestehenden Verfahrens 
beschäftigt. Viele bisher eingebrachte Vorschläge im Bürgerhaushalt haben keinen konkreten 
Haushaltsbezug, sondern beinhalten auch Ideen, wie das Zusammenleben in der Stadt 
verbessert und der öffentliche Raum  aufgewertet werden kann.  
Diese Ideen beinhalten vie l Potential, durch bürgerschaftliches Engagement im Rahmen 
eines kleinen Projekts umgesetzt zu werden.  
 
In Zusammenarbeit mit der die Beteiligungsplattform und den Bürgerhaushalt betreuenden 
Agentur, die wer denkt was GmbH, wurde eine Stärken - und Schwächen-Analyse des Ist -
Zustandes durchgeführt und im ersten Halbjahr dieses Jahres ein konzeptioneller 
Weiterentwicklungsvorschlag entwickelt.  
 
Dieser Weiterentwicklungsvorschlag beinhaltet zwei Säulen  unter dem Dach des 
Bürgerhaushalts: N eben der Möglichkeit , weiterhin Vorschläge für die Politik einzubringen  
wird die Möglichkeit bestehen, auch Projekte für die Stadt einzubringen, die mittels eines 
Bürgerbudgets finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung erhalten können. Über die 
Förderung soll eine Jury beraten, die abschließende Entscheidung liegt bei der 
Stadtverordnetenversammlung .  
 
In einem öffentlichen Workshop im Juni 2018 mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern 
wurden von Seiten des Büros der Bürgerbeauftragten diese konzeptionellen Überlegungen 
vorgestellt, gemeinsam ergebnisoffen diskutiert und weiterentwickelt, insbesondere im 
Hinblick auf Hürden und Chancen. Unter anderem wurde von den Teilnehmenden geäußert, 
dass der Weiterentwicklungsvorschlag einen „echten Bürgerhaushalt“ und eine „Aufwertu ng 
des Instruments Bürgerhaushalt“ darstellen würde. Teilnehmende haben zu den Chancen des

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neuen Modells geäußert, dass es „Fehlentwicklungen frühzeitig vermeiden helfen [würde]“ 
und „[hilft], Schwachstellen zu identifizieren“.  
Folgende Ziele sollen durch  das weiterentwickelte Angebot verfolgt werden:  
 
 Generierung von neuen Vorschlägen und neuen Projekten für Darmstadt  
 Dynamischer und flexibler Umgang mit bürgerschaftlichen Vorschlägen und Projekten  
 Wünsche und Vorschläge mit machbaren Ideen und Projekten verknüpfen  
 Projekte, die dem Gemeinwohl entsprechen, Umsetzungswege aufzeigen  
 Förderung eines breiten, vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements  
 Unterstützerinnen und Unterstützer für Projekte finden  
 Schaffung von Mitsprache - und Mitgestaltungsmöglichk eiten vor Ort 
 Vertiefung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und 
Bürgerschaft  
 Effizienter Einsatz der  Haushaltsmittel  
 
Die beiden Angebote unter dem Dach des Bürgerhaushalts richten sich an alle Darmstädter 
Bürgerinnen und Bürger. Es werden zusätzlich e Aktionen stattfinden, damit möglichst alle 
Bürgerinnen und Bürger das Angebot kennen lernen und sich beteiligen können. Hierzu 
werden eine aktive Öffentlichkeitsarbeit , die Aktivierung von Multiplikatoren und aufsuchende 
Aktionen erfolgen.  
 
Start der neuen Angebote unter dem Dach des Bürgerhaushalts ist der 1. Februar 2019. Die 
Angebote sollen bis zum 31.  Dezember 2020 erprobt werden. Anschließend sind eine 
Auswertung des Angebots und eine Beratung der politischen Gremien zu d iesen Ergebnissen 
mit einer Entscheidung über die Fortführung, Nachsteuerung oder Einstellung des Angebots 
geplant.  
 
 
Vorstellung der beiden Angebote : 
 
1. „Unser Vorschlag für die Politik“  
 
Dieses Angebot stellt die Fortführung des bestehenden Bürgerhaushaltes dar. Der bisherigen 
Struktur folgend, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein Thema in die politische 
Diskussion einzubringen, um aktiv an der Stadtentwicklung Darmstadts teil zuhaben.  
Der Re-launch, synchronisiert mit der Einführung des neuen Angebots – „Unser Projekt für 
die Stadt“ (siehe 2.) – ist für den 1. Februar 2019 vorgesehen.  
 
Der Prozess verläuft wie in den vorherigen Jahren bis auf wenige Änderungen:  
 
Es gibt zwei B eteiligungsphasen pro Jahr. Die Eingabe von Vorschlägen und die 
Kommentierung dieser ist halbjährlich immer ab dem 1. Februar und 1. August (die Ferien 
beachtend) on- und offline möglich.  
Ein Vorschlag kann nur einmal pro Jahr eingereicht werden. Diese Sp ielregel soll vermeiden, 
dass über die gleichen Vorschläge zweimal im Jahr abgestimmt werden kann.  
Alle offline eingehenden Vorschläge, Kommentare und Stimmabgaben werden digital erfasst 
und auf die Beteiligungsplattform übertragen. Ebenso erfolgt eine Darstellung der Vorschläge 
auf einer Stadtteilkarte. Die offline-Abgabe ist wie in den Vorjahren an verschiedenen 
Standorten innerhalb des Stadtgebietes möglich.  Die eingereichten Vorschläge werden 
bezüglich der Umsetzbarkeit, rechtlich er Grenzen und schon bestehenden Planungen durch 
das Büro der Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern und Abteilungen 
geprüft und bei Bedarf mit Hinweisen versehen. Nach der vierwöchigen Vorschlags - und

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Kommentierungsphase folgen zwei Woc hen zur Prüfung der eingegangenen Vorschläge. 
Anschließend findet zwei Wochen lang eine Abstimmung über alle Vorschläge statt.  
Mit dem Ablauf dieser Phase werden die acht Vorschläge mit der größten Zustimmung in 
Summe („Daumen hoch“ abzüglich „Daumen heru nter“) gekürt. Ein Vorschlag muss 
mindestens zehn Unterstützerinnen und Unterstützer finden („Daumen hoch“), um in die 
Top-8-Liste aufgenommen zu werden. Diese acht Vorschläge werden mit Stellungnahmen aus 
der Verwaltung versehen und im Wortlaut zur Beratu ng den politischen Gremien übergeben 
(2x pro Jahr = 16 Vorschläge). Die Magistratsvorlage wird an die Vorschlagsgeberin oder den 
Vorschlagsgeber verschickt.  
 
Mit einer kleineren Vorschlagsanzahl als beim bisherigen Verfahren wird der Erfolgsfaktor 
bzw. die Chance auf Umsetzung für die einzelnen Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger 
erhöht. Die Ergebnisse der Beratungen sowie die Umsetzung der Ergebnisse erfolgt (soweit 
möglich) direkt nach der Beratung der Vorschläge in der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Der Ablauf für „ Unser Vorschlag für die Politik“ in der Übersicht:  
1. Eingabe von Vorschlägen und Kommentierung (4 Wochen)  
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung (2 Wochen)  
3. Abstimmung durch Bürgerinnen und Bürger und Kommentierung (2 Wochen)  
4. Erstellung von Magistratsvorlagen zu den Top-8-Vorschlägen 
5. Beratung in den politischen Gremien  
6. Bekanntmachung der Ergebnisse und Umsetzung der Vorschläge  
7. Rechenschaftsbericht  
 
 
2. „Unser Projekt für die Stadt“  
 
Das Angebot „ Unser Projekt für die S tadt“ ergänzt das bisherige Angebot des Darmstädter 
Bürgerhaushalts. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Projekten auf der 
Beteiligungsplattform oder per Formular zweimal im Jahr um eine finanzielle und ideelle 
Unterstützung bewerben.  
Durch dieses Angebot wird Bürgerinnen und Bürgern ein neues Instrument zur direkten, 
konstruktiven Mitwirkung an der Stadtentwicklung bereitgestellt. Es wird Bürgerinnen und 
Bürgern eine Umsetzung ihrer Ideen für Darmstadt ermöglichen. Zielgruppen des Angebots 
sind Nachbarschaften, Gruppen oder Einzelpersonen . Die Bewerbung mit einem Projekt ist 
für alle Altersgruppen möglich . Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihr Projekt 
über das Jugendbildungswerk einzureichen. Im Vorfeld können Interessierte die Möglich keit 
einer Beratung zu ihrem geplanten Projekt durch das Büro der Bürgerbeauftragten in 
Anspruch nehmen, um eine möglichst erfolgreiche Umsetzung ihres Projektes zu sichern.  
 
Alle Projekte werden auf der Beteiligungsplattform eingestellt und in einem Steck brief 
vorgestellt, auch eine Abgabe per Formular ist möglich. Auf der Beteiligungsplattform und im 
Büro der Bürgerbeauftragten können sich auch Interessierte melden, die bei einem Projekt 
mitmachen oder unterstützen möchten.  
 
Bei den Projekten kann es zum  einen um konkrete Aktionen für die Nachbarschaft gehen, 
welche allen zur Nutzung offen stehen, ebenso denkbar sind aber auch Aktionen, die darauf 
abzielen, Bürgermitwirkung zu fördern, beispielsweise durch die Erarbeitung von 
Vorschlägen und kreativen Konfliktlösungen. Gefördert werden können auch kleinere Projekte 
wie beispielsweise Straßenfeste  und Verschönerungsaktionen.  
Das Angebot wird die Identifikation mit Darmstadt und den Stadtteilen durch 
gemeinschaftliche Projekte und Zusammenarbeit stärken.

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Die Finanzierung der ausgewählten Projekte wird durch ein festes Gesamtbudget von 0,20 
Euro pro Einwohner in bzw. Einwohner  (ca. 32.000 Euro pro Jahr) im Haushalt 2019 und 
2020 ermöglicht . Es wird maximal eine Summe von 5.000 Euro (Fehlbetragsförderung ) pro 
Projekt gewährt. Die Förderung von Projekten  ist nur möglich, bis das Budget ausgeschöpft 
ist. Es werden nur  Sachmittel übernommen, keine Personalkosten oder andere laufenden 
Kosten. 
 
Grundsätzlich gilt, dass die Bedingungen zur Förderfähigkeit  der Projekte in der 
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an 
Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ vom 27.09.2018 (MV-Nr. 2018/0008) zu 
beachten sind, u nter anderem: Das Projekt oder die Aktion muss…  
 allen zugänglich sein  (Gemeinwohl) 
 einen eindeutigen Gegenstand  besitzen 
 mit einem Anfang und einem Ende verse hen sein 
 parteipolitisch unabhängig sein  
 eigenständig durch die Antragstellenden, ggfs. mit weiteren Mitmachenden , 
durchgeführt werden kön nen 
 
Die Abgabefristen für die Projekte sind jeweils immer flexibel um den 1. April und den 1. 
Oktober herum (die Ferien beachtend) , so dass jeweils 2 Monate Zeit besteht, zur Abgabe 
der Projekte aufzurufen , Projekte zu suchen und zu beraten.  
 
Nach den jährlich festgelegten Stichtag en werden alle Projekte durch das Büro der 
Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern bezüglich Umsetzbarkeit, 
Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft. Innerhalb von 12 Wochen nach 
dem Stichtag ta gt eine Bürgerjury, die über die finanzielle Förderung der eingegangenen 
Projekte berät und eine Empfehlung abgibt . Angestrebt wird eine ausgewogene 
Berücksichtigung der Stadtteile bei der Projektauswahl.  Eine Entscheidung über die 
Förderung der Projekte f indet abschließend in der Stadtverordnetenversammlung statt. 
Projekte, die nicht bewilligt werden, erhalten eine Begründung.  
 
Alle Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden auf der Beteiligungsplattform 
veröffentlicht. Die geförderten Projekte  müssen anschließend zeitnah durchgeführt werden.  
Nach Beendigung des Projektes besteht eine Berichtspflicht, inklusive eines detaillierten 
Verwendungsnachweises,  für die erfolgreichen Antragstellenden. Dieser Bericht ist nach 
Abschluss des Projektes  bzw. der Aktion innerhalb von drei Monaten einzureichen. Das Büro 
der Bürgerbeauftragten sammelt alle im Jahr eingegangenen Projektvorschläge, 
Auswahlergebnisse und Abschlussberichte, bündelt diese Information in einem Bericht und 
legt diesen den politischen Gr emien einmal im Jahr zur Kenntnis vor.  
 
Die Zusammensetzung der Jury:  
Grundsätzliche Impulse, die in der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jury zu beachten 
sind, sind Transparenz und Rechenschaft , geteilte Verantwortung und stärkere Einbindung 
der Bürgerschaft in das Verfahren . Im Bürgerhaushalt s-Workshop im Juni dieses Jahres 
wurde deutlich, dass die Teilnehmenden die Aufstellung einer ‚Bürger -Jury‘ bevorzugen, in 
der ‚sachkundige Bürgerinnen und Bürger‘ die Mehrheit der Jury bilden. Somit wird die  Jury 
aus sieben sachkundigen Bürgerinnen und Bürger n und sechs Mitgliedern gesellschaftlicher 
Institutionen aus Darmstadt  bestehen. Die sechs Mitglieder gesellschaftlicher Institutionen 
können sich beispielsweise aus den Themenfeldern der Jugendarbeit, de r Seniorenarbeit, der 
Integration, der Inklusion, der lokalen Beschäftigungsförderung und Ökonomie, aus Kita und 
Schule, der Sportförderung, der Stadtteilkultur oder der Kunst zusammensetzen.

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Vertretungen aus Politik und Verwaltung können als ‚beratende M itglieder‘ ohne Stimmrecht 
angehört werden.  
 
Die Ausschreibung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft wird über verschiedene 
Kommunikationskanäle öffentlich bekannt gemacht. Die Bewerbung für eine Mitgliedschaft 
ist offen für alle über 16 Jahre alten Darmstädterinnen und Darmstädter. Die Gruppe der 
Bewerberinnen und Bewerber wird nach Alter, Geschlecht und Stadtteil quotiert und 
anschließend werden die Jurymitglieder per Los aus den quotierten Untergruppen ermittelt.  
Die Plätze in der Jury werden jeweils für zwei Jahre besetzt.  Die Jury wird zweimal jähr lich 
tagen und über die Vergabe der Projektmittel eine Empfehlung abgeben . Die Organisation 
der Jurysitzungen und die Geschäftsführung des Bürgerbudgets liegen beim Büro der 
Bürgerbeauftragten. Anschließend wird auf Basis der Empfehlung eine abschließende 
Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung getroffen.  
 
Der Ablauf für „Unser Projekt für die Stadt “ in der Übersicht:  
1. Eingabe und Sammlung von Projekten (8 Wochen) 
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung  
3. Empfehlung der Bürgerjury  ( innerhalb von 12  Wochen nach Abgabefrist ) 
4. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, Bekanntmachung der Entscheidung  und   
    der Gewinnerprojekte  
5. Umsetzung der Projekte  
6. Bericht nach Projektabschluss (innerhalb von 3 Monaten nach Projektabsc hluss) 
7. Rechenschaftsbericht   
 
Umgang mit den Beteiligungsergebnissen:  
Die Beteiligungsergebnisse aus dem Workshop im Juni dieses Jahres haben dazu geführt, 
dass das Konzept überarbeitet wurde. So wurden insbesondere die Zusammensetzung der 
Jury zugunsten einer Bürgerjury verändert und die beiden Angebote synchronisiert, so dass 
Vorschläge für die Politik und Projekte für die Stadt zur gleichen Zeit zweimal im Jahr 
eingereicht werden können. Auch der Aspekt der Beratung durch die Stadtverwaltung u nd der 
Informationen und Aktionen in den Stad tteilen wurde nochmal verstärkt.  
 
 
Fazit 
 
Mit der Einrichtung des neuen Bürgerbudgets  „Unser Projekt für die Stadt“ und einer 
Bürgerjury als ehrenamtliches Gremium stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein neues 
Instrument zur direkten, konstruktiven bürgerschaftlichen Mitwirkung an der 
Stadtentwicklung bereit. Viele Projektideen können durch bürgerschaftliches Engagement 
verwirklicht werden und das Gemeinschaftsleben und Gemeinwohl in den Stadtteilen  aus der 
Mitte heraus fördern und bereichern .  
 
Die Möglichkeit, Themen in die Politik zu tragen, wird erhalten und durch zwei 
Beteiligungsphasen pro Jahr verstärkt.   
 
Die Beteiligungsplattform wird durch das neue Angebot zu einem Ort, an dem nicht nur 
Vorschläge für die Politik und Projekte für die Stadt eingereicht werden können, sondern an 
dem sich auch Unterstützerinnen und Unterstützer zur gemeinsamen Umsetzung von Ideen 
finden können.

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Darmstadt, 01. November 2018 
 
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III   
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   Barbara Boczek   
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadträtin   
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer   Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 451
TOP 15
TOP 8

Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0325
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.11.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00