2018/0325
Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushalt 2019/2020
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
05.12.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Büro der
Bürgerbeauftragten
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III
IV V
715 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0325
Magistratsbeschluss-Nr.
451
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111 700
Kostenstelle: 715 001 1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6861000
Betreff: Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushalt 2019/2020
Vorlage vom: 01.11.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen dem Vorschlag zur
Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushaltes zu.
2. Für die Umsetzung des Bürgerbudgets wird ein Betrag von 32.000, - EUR pro Jahr zur
Verfügung gestellt. Es si nd bestimmte Fördervoraussetzungen zu erfüllen, die der Anlage
und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über
Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ zu entnehmen sind. Die
Mittel für das Bürgerbudget sind im Haushalt 2019 etatisiert.
3. Für den laufenden Gesamtbetrieb des Bürgerhaushalts (Einrichtung des Bürgerhaushalts
auf der Beteiligungsplattform und Durchführung von Begleitmaßnahmen) sind 15.000, -
EUR pro Jahr notwendig und im Haushalt 2019 etatisiert.
- 3 -
4. Die Durchführung des weiterent wickelten Konzepts erfolgt bis zum 31.12.2020,
anschließend findet eine Auswertung des Beteiligungsangebots und eine politische
Beratung zur Fortführung, Nachsteuerung oder Einstellung des Angebots statt.
5. Die Information zur Beantragung von Zuwendungen a us dem Bürgerbudget „Unser Projekt
für die Stadt“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird angenommen und veröffentlicht.
Anlagen: Information zur Beantragung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget Unser
Projekt für die Stadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 19.12.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2018
Der Darmstädter Bürgerhaushalt wird seit 2012 jährlich durchgeführt.
Das bisherige Verfahren sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich
Vorschläge einbringen können und die bestbewerteten Vorschläge in den politischen Gremien
beraten werden.
Die Nutzungszahlen zeigen deutlich das ungebrochene Interesse der Darmstädterinnen und
Darmstädter, sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen in das städtische Geschehen
einzubringen. Auch die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger in 2014 an einer gut
besuchten Workshop-Serie zur Bilanzierung und Weiterentwicklung des Bürge rhaushaltes
dokumentierte das rege Interesse, sich durch dieses Angebot in die wichtigen Themen der
Stadt einzubringen.
In der Zwischenzeit wurde zudem der Wunsch nach einem ‚Stadtteilbudget‘ von Seiten der
Bürgerinnen und Bürger im Darmstädter Bürgerhau shalt 2017 mit dem Vorschlag #168,
„Kranichstein braucht jetzt ein Stadtteilbudget“, geäußert. Da das Einrichten eines
Stadtteilbudgets ausschließlich für Kranichstein in Höhe von gewünschten 20.000, - EUR eine
neue freiwillige Leistung darstellte, fand der Vorschlag aufgrund der angespannten
Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Zustimmung (Beschluss
Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2017 zur Vorlagen -Nr. 2017/0282). Der Wunsch
nach einem Stadtteilbudget wurde auch in anderen Stadttei len mündlich formuliert, u.a. in
der Lincoln-Siedlung und in Arheilgen.
Das Büro der Bürgerbeauftragten hat sich verstärkt seit dem Abschluss des Bürgerhaushalts
2017 mit Überlegungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung des bestehenden Verfahrens
beschäftigt. Viele bisher eingebrachte Vorschläge im Bürgerhaushalt haben keinen konkreten
Haushaltsbezug, sondern beinhalten auch Ideen, wie das Zusammenleben in der Stadt
verbessert und der öffentliche Raum aufgewertet werden kann.
Diese Ideen beinhalten viel Potential, durch bürgerschaftliches Engagement im Rahmen
eines kleinen Projekts umgesetzt zu werden.
In Zusammenarbeit mit der die Beteiligungsplattform und den Bürgerhaushalt betreuenden
Agentur, die wer denkt was GmbH, wurde eine Stärken - und Schwächen-Analyse des Ist-
Zustandes durchgeführt und im ersten Halbjahr dieses Jahres ein konzeptioneller
Weiterentwicklungsvorschlag entwickelt.
Dieser Weiterentwicklungsvorschlag beinhaltet zwei Säulen unter dem Dach des
Bürgerhaushalts: Neben der Möglichkeit, weiterhin Vorschläge für die Politik einzubringen
wird die Möglichkeit bestehen, auch Projekte für die Stadt einzubringen, die mittels eines
Bürgerbudgets finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung erhalten können. Über die
Förderung soll eine Jury beraten, die abschließende Entscheidung liegt bei der
Stadtverordnetenversammlung.
In einem öffentlichen Workshop im Juni 2018 mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern
wurden von Seiten des Büros der Bürgerbeauftragten diese konzeptionellen Überlegungen
vorgestellt, gemeinsam ergebnisoffen diskutiert und weiterentwickelt, insbesondere im
Hinblick auf Hürden und Chancen. Unter anderem wurde von den Teilnehmenden geäußert,
dass der Weiterentwicklungsvorschlag einen „echten Bürgerhaushalt“ und eine „Aufwertun g
des Instruments Bürgerhaushalt“ darstellen würde. Teilnehmende haben zu den Chancen des
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neuen Modells geäußert, dass es „Fehlentwicklungen frühzeitig vermeiden helfen [würde]“
und „[hilft], Schwachstellen zu identifizieren“.
Folgende Ziele sollen durch das weiterentwickelte Angebot verfolgt werden:
Generierung von neuen Vorschlägen und neuen Projekten für Darmstadt
Dynamischer und flexibler Umgang mit bürgerschaftlichen Vorschlägen und Projekten
Wünsche und Vorschläge mit machbaren Ideen und Projekten verknüpfen
Projekte, die dem Gemeinwohl entsprechen, Umsetzungswege aufzeigen
Förderung eines breiten, vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements
Unterstützerinnen und Unterstützer für Projekte finden
Schaffung von Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort
Vertiefung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und
Bürgerschaft
Effizienter Einsatz der Haushaltsmittel
Die beiden Angebote unter dem Dach des Bürgerhaushalts richten sich an alle Darmstädter
Bürgerinnen und Bürger. Es werden zusätzliche Aktionen stattfinden, damit möglichst alle
Bürgerinnen und Bürger das Angebot kennen lernen und sich beteiligen können. Hierzu
werden eine aktive Öffentlichkeitsarbeit , die Aktivierung von Multiplikatoren und aufsuchende
Aktionen erfolgen.
Start der neuen Angebote unter dem Dach des Bürgerhaushalts ist der 1. Februar 2019. Die
Angebote sollen bis zum 31. Dezember 2020 erprobt werden. Anschließend sind eine
Auswertung des Angebots und eine Beratung der politischen Gremien zu diesen E rgebnissen
mit einer Entscheidung über die Fortführung, Nachsteuerung oder Einstellung des Angebots
geplant.
Vorstellung der beiden Angebote :
1. „Unser Vorschlag für die Politik“
Dieses Angebot stellt die Fortführung des bestehenden Bürgerhaushaltes dar . Der bisherigen
Struktur folgend, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein Thema in die politische
Diskussion einzubringen, um aktiv an der Stadtentwicklung Darmstadts teilzuhaben.
Der Re-launch, synchronisiert mit der Einführung des neuen Angeb ots – „Unser Projekt für
die Stadt“ (siehe 2.) – ist für den 1. Februar 2019 vorgesehen.
Der Prozess verläuft wie in den vorherigen Jahren bis auf wenige Änderungen:
Es gibt zwei Beteiligungsphasen pro Jahr. Die Eingabe von Vorschlägen und die
Kommentierung dieser ist halbjährlich immer ab dem 1. Februar und 1. August (die Ferien
beachtend) on- und offline möglich.
Ein Vorschlag kann nur einmal pro Jahr eingereicht werden. Diese Spielregel soll vermeiden,
dass über die gleichen Vorschläge zweimal im Jahr abgestimmt werden kann.
Alle offline eingehenden Vorschläge, Kommentare und Stimmabgaben werden digital erfasst
und auf die Beteiligungsplattform übertragen. Ebenso erfolgt eine Darstellung der Vorschläge
auf einer Stadtteilkarte. Die offline-Abgabe ist wie in den Vorjahren an verschiedenen
Standorten innerhalb des Stadtgebietes möglich. Die eingereichten Vorschläge werden
bezüglich der Umsetzbarkeit, rechtlicher Grenzen und schon bestehenden Planungen durch
das Büro der Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern und Abteilungen
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geprüft und bei Bedarf mit Hinweisen versehen. Nach der vierwöchigen Vorschlags - und
Kommentierungsphase folgen zwei Wochen zur Prüfung der eingegangenen Vorschläge.
Anschließend findet zwei Wochen lang eine Abstimmung über alle Vorschläge statt.
Mit dem Ablauf dieser Phase werden die acht Vorschläge mit der größten Zustimmung in
Summe („Daumen hoch“ abzüglich „Daumen herunter“) gekürt. Ein Vorschlag muss
mindestens zehn Unterstützerinnen un d Unterstützer finden („Daumen hoch“), um in die
Top-8-Liste aufgenommen zu werden. Diese acht Vorschläge werden mit Stellungnahmen aus
der Verwaltung versehen und im Wortlaut zur Beratung den politischen Gremien übergeben
(2x pro Jahr = 16 Vorschläge). Di e Magistratsvorlage wird an die Vorschlagsgeberin oder den
Vorschlagsgeber verschickt.
Mit einer kleineren Vorschlagsanzahl als beim bisherigen Verfahren wird der Erfolgsfaktor
bzw. die Chance auf Umsetzung für die einzelnen Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger
erhöht. Die Ergebnisse der Beratungen sowie die Umsetzung der Ergebnisse erfolgt (soweit
möglich) direkt nach der Beratung der Vorschläge in der Stadtverordnetenversammlung.
Der Ablauf für „Unser Vorschlag für die Politik“ in der Übersicht:
1. Eingabe von Vorschlägen und Kommentierung (4 Wochen)
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung (2 Wochen)
3. Abstimmung durch Bürgerinnen und Bürger und Kommentierung (2 Wochen)
4. Erstellung von Magistratsvorlagen zu den Top-8-Vorschlägen
5. Beratung in den politischen Gremien
6. Bekanntmachung der Ergebnisse und Umsetzung der Vorschläge
7. Rechenschaftsbericht
2. „Unser Projekt für die Stadt“
Das Angebot „Unser Projekt für die Stadt“ ergänzt das bisherige Angebot des Darmstädter
Bürgerhaushalts. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Projekten auf der
Beteiligungsplattform oder per Formular zweimal im Jahr um eine finanzielle und ideelle
Unterstützung bewerben.
Durch dieses Angebot wird Bürgerinnen und Bürgern ein neues Instrument zur d irekten,
konstruktiven Mitwirkung an der Stadtentwicklung bereitgestellt. Es wird Bürgerinnen und
Bürgern eine Umsetzung ihrer Ideen für Darmstadt ermöglichen. Zielgruppen des Angebots
sind Nachbarschaften, Gruppen oder Einzelpersonen . Die Bewerbung mit einem Projekt ist
für alle Altersgruppen möglich . Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihr Projekt
über das Jugendbildungswerk einzureichen. Im Vorfeld können Interessierte die Möglichkeit
einer Beratung zu ihrem geplanten Projekt durch das Büro der Bürgerbeauftragten in
Anspruch nehmen, um eine möglichst erfolgreiche Umsetzung ihres Projektes zu sichern.
Alle Projekte werden auf der Beteiligungsplattform eingestellt und in einem Steckbrief
vorgestellt, auch eine Abgabe per Formular ist möglich. Auf der Beteiligungsplattform und im
Büro der Bürgerbeauftragten können sich auch Interessierte melden, die bei einem Projekt
mitmachen oder unterstützen möchten.
Bei den Projekten kann es zum einen um konkrete Aktionen für die Nachbarschaft gehen,
welche allen zur Nutzung offen stehen, ebenso denkbar sind aber auch Aktionen, die darauf
abzielen, Bürgermitwirkung zu fördern, beispielsweise durch die Erarbeitung von Vorschlägen
und kreativen Konfliktlösungen. Gefördert werden können auch kleinere Projekte wie
beispielsweise Straßenfeste und Verschönerungsaktionen.
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Das Angebot wird die Identifikation mit Darmstadt und den Stadtteilen durch
gemeinschaftliche Projekte und Zusammenarbeit stärken.
Die Finanzierung der ausgewählten Projekte wird durch ein festes Gesamtbudget von 0,20
Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner (ca. 32.000 Euro pro Jahr) im Haushalt 2019 und
2020 ermöglicht. Es wird maximal eine Summe von 5.000 Euro (Fehlbetragsförderung) pro
Projekt gewährt. Die Förderung von Projekten ist nur möglich, bis das Budget ausgeschöpft
ist. Es werden nur Sachmittel übernommen, keine Personalkosten oder andere laufenden
Kosten.
Grundsätzlich gilt, dass die Bedingungen zur Förderfähigkeit der Projekte in der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an
Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ vom 27.09.2018 (MV-Nr. 2018/0008) zu
beachten sind, unter anderem: Das Projekt oder die Aktion muss…
allen zugänglich sein (Gemeinwohl)
einen eindeutigen Gegenstand besitzen
mit einem Anfang und einem Ende verse hen sein
parteipolitisch unabhängig sein
eigenständig durch die Antragstellenden, ggfs. mit weiteren Mitmachenden ,
durchgeführt werden können
Die Abgabefristen für die Projekte sind jeweils immer flexibel um den 1. April und den 1.
Oktober herum (die Ferien beachtend) , so dass jeweils 2 Monate Zeit besteht, zur Abgabe
der Projekte aufzurufen, Projekte zu suchen und zu beraten.
Nach den jährlich festgelegten Stichtag en werden alle Projekte durch das Büro der
Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern bezüglich Umsetzbarkeit,
Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft. Innerhalb von 12 Wochen nach
dem Stichtag tagt eine Bürgerjury, die über die finanzielle Förderung der eingegangenen
Projekte berät und eine Empfehlung abgibt . Angestrebt wird eine ausgewogene
Berücksichtigung der Stadtteile bei der Projektauswahl. Eine Entscheidung über die
Förderung der Projekte findet abschließend in der Stadtve rordnetenversammlung statt.
Projekte, die nicht bewilligt werden, erhalten eine Begründung.
Alle Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden auf der Beteiligungsplattform
veröffentlicht. Die geförderten Projekte müssen anschließend zeitnah durc hgeführt werden.
Nach Beendigung des Projektes besteht eine Berichtspflicht, inklusive eines detaillierten
Verwendungsnachweises, für die erfolgreichen Antragstellenden. Dieser Bericht ist nach
Abschluss des Projektes bzw. der Aktion innerhalb von drei Mon aten einzureichen. Das Büro
der Bürgerbeauftragten sammelt alle im Jahr eingegangenen Projektvorschläge,
Auswahlergebnisse und Abschlussberichte, bündelt diese Information in einem Bericht und
legt diesen den politischen Gremien einmal im Jahr zur Kenntnis vor.
Die Zusammensetzung der Jury:
Grundsätzliche Impulse, die in der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jury zu beachten
sind, sind Transparenz und Rechenschaft , geteilte Verantwortung und stärkere Einbindung
der Bürgerschaft in das Verfahren . Im Bürgerhaushalts-Workshop im Juni dieses Jahres
wurde deutlich, dass die Teilnehmenden die Aufstellung einer ‚Bürger -Jury‘ bevorzugen, in
der ‚sachkundige Bürgerinnen und Bürger‘ die Mehrheit der Jury bilden. Somit wird die Jury
aus sieben sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und sechs Mitgliedern gesellschaftlicher
Institutionen aus Darmstadt bestehen. Die sechs Mitglieder gesellschaftlicher Institutionen
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können sich beispielsweise aus den Themenfeldern der Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, der
Integration, der Inklusion, der lokalen Beschäftigungsförderung und Ökonomie, aus Kita und
Schule, der Sportförderung, der Stadtteilkultur oder der Kunst zusammensetzen.
Vertretungen aus Politik und Verwaltung können als ‚beratende Mitglieder‘ ohne Stimmrecht
angehört werden.
Die Ausschreibung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft wird über verschiedene
Kommunikationskanäle öffentlich bekannt gemacht. Die Bewerbung für eine Mitgliedschaft
ist offen für alle über 16 Jahre alten Darmstädterinnen und Darmstädter. Die Gruppe der
Bewerberinnen und Bewerber wird nach Alter, Geschlecht und Stadtteil quotiert und
anschließend werden die Jurymitglieder per Los aus den quotierten Untergruppen ermittelt.
Die Plätze in der Jury werden jeweils für zwei Jahre besetzt. Die Jury wird zweimal jährlich
tagen und über die Vergabe der Projektmittel eine Empfehlung abgeben. Die Organisation
der Jurysitzungen und die Geschäftsführung des Bürgerbudgets lieg en beim Büro der
Bürgerbeauftragten. Anschließend wird auf Basis der Empfehlung ei ne abschließende
Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung getroffen.
Der Ablauf für „Unser Projekt für die Stadt“ in der Übersicht:
1. Eingabe und Sammlung von Projekten (8 Wochen)
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung
3. Empfehlung der Bürgerjury ( innerhalb von 12 Wochen nach Abgabefrist)
4. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, Bekanntmachung der Entscheidung und
der Gewinnerprojekte
5. Umsetzung der Projekte
6. Bericht nach Projektabschluss (innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss)
7. Rechenschaftsbericht
Umgang mit den Beteiligungsergebnissen:
Die Beteiligungsergebnisse aus dem Workshop im Juni dieses Jahres haben dazu geführt,
dass das Konzept überarbeitet wurde. So wurden insbesondere die Zusammensetzung der
Jury zugunsten einer Bürgerjury verändert und die beiden Angebote synchronisiert, so dass
Vorschläge für die Politik und Projekte für die Stadt zur gle ichen Zeit zweimal im Jahr
eingereicht werden können. Auch der Aspekt der Beratung durch die Stadtverwaltung und der
Informationen und Aktionen in den Stad tteilen wurde nochmal verstärkt.
Fazit
Mit der Einrichtung des neuen Bürgerbudgets „Unser Projekt für die Stadt“ und einer
Bürgerjury als ehrenamtliches Gremium stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein neues
Instrument zur direkten, konstruktiven bürgerschaftlichen Mitwirkung an der
Stadtentwicklung bereit. Viele Projektideen können durch bürgerscha ftliches Engagement
verwirklicht werden und das Gemeinschaftsleben und Gemeinwohl in den Stadtteilen aus der
Mitte heraus fördern und bereichern .
Die Möglichkeit, Themen in die Politik zu tragen, wird erhalten und durch zwei
Beteiligungsphasen pro Jahr v erstärkt.
Die Beteiligungsplattform wird durch das neue Angebot zu einem Ort, an dem nicht nur
Vorschläge für die Politik und Projekte für die Stadt eingereicht werden können, sondern an
dem sich auch Unterstützerinnen und Unterstützer zur gemeinsamen Umsetzung von Ideen
finden können.
Darmstadt, 01. November 2018
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Punkt 15: Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushalt 2019/2020 (V-Nr. 2018/0325) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: FDP
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Seite 1 von 4 Information zur Beantragung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget „Unser Projekt für die Stadt“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen an Einzelne, Vereine (die steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung verfolgen) und Bürgerinitiativen, deren Vorhaben das Gemeinschaf tsleben und Gemeinwohl – im Gegensatz zum Individualwohl – im Stadtbezirk fördern und bereichern möchten. Die Projekte können zum einen konkrete Aktionen für die Nachbarschaft sein, welche allen zur Nutzung offen stehen , ebenso denkbar sind aber auch Aktionen, die darauf abzielen, Bürgermitwirkung zu fördern, beispielsweise durch die gemeinsame Erarbeitung von Vorschlägen und kreativen Konfliktlösungen. Gefördert werden können auch kleinere Projekte wie beispielsweise Straßenfeste, Verschönerungs aktionen oder Vorleseabende. Das Bürgerbudget „Ihr Projekt für die Stadt“ soll die Identifikation mit Darmstadt und den Stadtteilen durch gemeinschaftliche Proje kte und Zusammenarbeit stärken. Das geförderte Projekt muss auf dem Darmstädter Stadtgebiet stattfinden, für Darmstädterinnen und Darmstädter ausgerichtet sein und u. a. im städtischen Interesse stehen. Förderarten Es gibt folgenden Förderarten: - Projektförderung für einzelne, in sich abgeschlossene und zeitlich begrenzte Vorhaben, welche vom laufenden Betrieb abgegrenzt sind. Zuschüsse für förderwürdige Aktivitäten bis zur Höhe von 5.000,- EUR können beantragt werden. Die förderwürdigen Aktivitäten sind ausführlich schriftlich zu erläutern. - Investitionsförderung für investive Ausgaben (z. B . Anschaffung von einzelnen beweglichen Gegenständen) über 1.000,- EUR netto, maximal 5.000,- EUR netto. Diese Förderungen können nebeneinander, aber nur bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 ,- EUR, gewährt werden. Antragsvoraussetzungen Zuwendungen zur Projekt- sowie Investitionsförderung werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Das Büro der Bürgerbeauftragten ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig. XXX/XXX – 11.18 Seite 2 von 4 Ein Antrag auf Projekt- oder Investitionsförderung muss schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare gestellt werden. Diese sind über die Homepage der Stadt , der Beteiligungsplattform www.da-bei.darmstadt.de oder über das Büro der Bürgerbeauftragten erhältlich. Die Anträge auf o. g. Zuwendungen sind fristgerecht zu stellen. Die Fristen für das jeweils laufende Jahr werden auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Beteiligungsplattform www.da-bei.darmstadt.de veröffentlicht sowie auf dem Antragsformular enthalten sein. Die Zuwendung wird grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt. Der Antrag kann u. a. abgelehnt werden, wenn über die Verwendung früher gewährter Zuschüsse entweder nicht frist- oder ordnungsgemäß ein Nachweis erbracht wurde. Über den Antrag gibt eine eigens hierfür gebildete Bürgerjury eine Empfehlung ab. Eine abschließende Entscheidung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung. Eine Förderung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Durchführung der Maßnahme(n) aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin / des Antragstellers ohne Mithilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht oder nicht in notwendigem Umfang möglich wäre; soweit eine Refinanzierung insbesondere durch gesetzliche Leistungen oder Versicherungsleistungen, bzw. kostendeckend kalkulierte Gebühren oder Entgelte nicht in Betracht kommt; wenn Tätigkeiten oder Maßnahmen die Öffentlichkeit einbeziehen, bzw. positiv betreffen; wenn die geplante Maßnahme zeitlich begrenzt ist und in der Regel nicht länger als ein Jahr dauert; wenn der Projektstart innerhalb von 6 Monaten nach Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung stattfindet. Bewilligungsbedingungen Eine Förderung kann nur erfolgen, soweit die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehen und freigegeben sind. Die Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck ausgeschlossen. Die Zuschüsse werden grundsätzlich im Rahmen einer der Höhe nach beschränkten – bis zu maximal 5.000 EUR pro Projekt/pro Jahr – Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die bewilligte Fördersumme kann niedriger ausfallen, als der beantragte Betrag. Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form auf die finanzielle Unterstützung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hinzuweisen. Seite 3 von 4 Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Was kann gefördert werden Gefördert werden können Tätigkeiten und Maßnahmen von… Honorarkräften - Kosten für Honorarkräfte, die einmalig für eine Veranstaltung oder für ein anderes Projekt zur Umsetzung benötigt werden, sind zuwendungsfähig. - Honorare dürfen den Empfangenden nicht besser stellen als vergleichbare städtische Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes. - Honorare müssen schriftlich vereinbart sein. Sachkosten - Sachkosten, z. B. Miet- und Ausstattungskosten, sind zuwendungsfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Investitionszuwendungen - Investitionszuwendungen für die Anschaffung beweglicher Güter des Anlagevermögens über 1.000,- EUR und für investive Baumaßnahmen über 1.000,- EUR netto. - Zuwendungen für Investitionen werden in der städtischen Anlagenbuchhaltung als immaterielle Vermögensgegenstände geführt. - der Nutzen für die Stadt ist zu verdeutlichen. Was wird nicht gefördert Laufende Personal- und Betriebskosten; kalkulatorische Kosten (z. B. eigene Räume, fiktive Mieten) sowie Abschreibungen, Rückstellungen und Rücklagen, soweit sie nicht ausdrücklich nach Ziffer 6.2 oder in Absprache mit dem Büro der Bürgerbeauftragten als zuwendungsfähig anerkannt werden; ungedeckte Kostenpositionen, die durch nicht in Anspruch genommene Dritte oder Ausfälle durch Verzicht auf erzielbare Einnahmen und Vergünstigungen entstanden sind; Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz gehören, soweit sie bei der Umsatzsteuer abgesetzt werden können, nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben; Gerichtskosten; Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Zuwendungsempfängerin / des Zuwendungsempfängers entstanden sind (z. B. Versäumnisgebühren, Bußgelder, Geldstrafen); Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des Hess. Reisekostengesetzes liegen, Geschenke für Mitarbeitende, Ausgaben, die nicht belegt werden, Entlohnung der eigenen ehrenamtlichen Tätigkeit des Veranstalters oder dessen Mitglieder; außer der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gem. Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag. Rücklagen und Rückstellungen dürfen grundsätzlich nicht gebildet werden. Die Zuwendung darf nicht zu einer Verbesserung der Vermögenslage der/des Zuschussempfangenden oder der/des Vertragspartners/in führen. Seite 4 von 4 Wie wird entschieden? Nach Eingang des Antrages findet eine Vorprüfung der Projektidee durch das Büro der Bürgerbeauftragten statt. Es wird u.a. geprüft, ob die Förderbedingung des Gemeinwohls erfüllt wird, ob die Projektidee rechtskonform ist, ob sie realistisch und umsetzbar ist, ob die Folgekosten und andere Folgeaspekte bedacht wurden. Zweimal im Jahr, möglichst innerhalb von 12 Wochen nach Fristende der Antragsabgabe, findet die Sitzung der Bürgerjury statt, welche die Anträge begutachtet und eine Empfehlung ausspricht. Eine abschließende Entscheidung wird in der Stadtverordnetenversammlung getroffen. Bei der Auswahl wird eine ausgewogene Berücksichtigung der Stadtteile angestrebt. Die Antragstellenden erhalten eine schriftliche Zu- oder Absage, die eventuell mit zusätzlichen Auflagen versehen ist . Dieses Schreiben wird Bewilligungsbescheid genannt. Verwendung Die Verwendung der Fördermittel ist in Form einer Einnahme- und Ausgabe-Rechnung, inklusive den dazugehörigen Belegen nachzuweisen. Es ist außerdem nach Projektende ein Sachbericht zu erstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausgezahlte Zuwendung auch zurückgefordert werden kann, wenn z. B. die Zuwendung nicht für den im Bescheid bewilligten Zweck verwendet wurde. Förderbescheid Grundsätzlich kann eine Förderungen nur auf Grundlage eines Bescheids, in begründeten Fällen auch eines Fördervertrags, gewährt werden. Datenschutz Personenbezogene Angaben werden gemäß geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert/gelöscht. Kontakt Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat Büro der Bürgerbeauftragten Neues Rathaus Luisenplatz 5a Telefon: 06151 13 2300 E-Mail: buergerbeauftragte@darmstadt.de Webseite: www.da-bei.darmstadt.de
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Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.12.2018
an den Magistrat
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Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
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zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
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Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Büro der
Bürgerbeauftragten
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0325
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111 700
Kostenstelle: 715 001 1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6861000
Betreff: Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushalt 2019/2020
Vorlage vom: 01.11.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen dem Vorschlag zur
Fortführung und Weiterentwicklung des Darmstädter Bürgerhaushaltes zu.
2. Für die Umsetzung des Bürgerbudgets wird ein Betrag von 32.000, - EUR pro Jahr zur
Verfügung gestellt . Es sind bestimmte Förde rvoraussetzungen zu erfüllen, die der Anlage
und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über
Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen “ zu entnehmen sind. Die
Mittel für das Bürgerbudget sind im Haushalt 2 019 etatisiert.
3. Für den laufenden Gesamtb etrieb des Bürgerhaushalts (Einrichtung des Bürgerhaushalts
auf der Beteiligungsplattform und Durchführung von Begleitmaßnahmen) sind 15.000,-
EUR pro Jahr notwendig und im Haushalt 2019 etatisiert.
- 2 -
4. Die Durchführung des weiterentwickelten Konzepts erfolgt bis zum 31.12.2020,
anschließend findet eine Auswertung des Beteiligungsangebots und eine politische
Beratung zur Fortführung, Nachsteuerung oder Einstellung des Angebots statt.
5. Die Information zur Beantragung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget „Unser Projekt
für die Stadt“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird angenommen und veröffentlicht.
Anlagen: Information zur Beantragung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget Unser
Projekt für die Stadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2018
Der Darmstädter Bürgerhaushalt wird seit 2012 jährlich durchgeführt.
Das bisherige Verfahren sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich
Vorschläge einbringen können und die bestbewerteten Vorschläge in den politischen Gremien
beraten werden.
Die Nutzungszahlen zeigen deutlich das ungebrochene Interesse der Darmstädterinnen und
Darmstädter, sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen in das städtische Geschehen
einzubringen. Auch die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger in 2014 an einer gut
besuchten Workshop -Serie zur Bilanzierung und Weiterentwicklung des Bürge rhaushaltes
dokumentierte das rege Interesse, sich durch dieses Angebot in die wichtigen Themen der
Stadt einzubringen.
In der Zwischenzeit wurde zudem der Wunsch nach einem ‚Stadtteilbudget‘ von Seiten der
Bürgerinnen und Bürger im Darmstädter Bürgerhau shalt 2017 mit dem Vorschlag #168,
„Kranichstein braucht jetzt ein Stadtteilbudget“, geäußert. Da das Einrichten eines
Stadtteilbudgets ausschließlich für Kranichstein in Höhe von gewünschten 20.000, - EUR eine
neue freiwillige Leistung darstellte, fand der Vorschlag aufgrund der angespannten
Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Zustimmung (Beschluss
Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2017 zur Vorlagen -Nr. 2017/0282). Der Wunsch
nach einem Stadtteilbudget wurde auch in anderen Stadttei len mündlich formuliert, u.a. in
der Lincoln-Siedlung und in Arheilgen.
Das Büro der Bürgerbeauftragten hat sich verstärkt seit dem Abschluss des Bürgerhaushalts
2017 mit Überlegungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung des bestehenden Verfahrens
beschäftigt. Viele bisher eingebrachte Vorschläge im Bürgerhaushalt haben keinen konkreten
Haushaltsbezug, sondern beinhalten auch Ideen, wie das Zusammenleben in der Stadt
verbessert und der öffentliche Raum aufgewertet werden kann.
Diese Ideen beinhalten vie l Potential, durch bürgerschaftliches Engagement im Rahmen
eines kleinen Projekts umgesetzt zu werden.
In Zusammenarbeit mit der die Beteiligungsplattform und den Bürgerhaushalt betreuenden
Agentur, die wer denkt was GmbH, wurde eine Stärken - und Schwächen-Analyse des Ist -
Zustandes durchgeführt und im ersten Halbjahr dieses Jahres ein konzeptioneller
Weiterentwicklungsvorschlag entwickelt.
Dieser Weiterentwicklungsvorschlag beinhaltet zwei Säulen unter dem Dach des
Bürgerhaushalts: N eben der Möglichkeit , weiterhin Vorschläge für die Politik einzubringen
wird die Möglichkeit bestehen, auch Projekte für die Stadt einzubringen, die mittels eines
Bürgerbudgets finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung erhalten können. Über die
Förderung soll eine Jury beraten, die abschließende Entscheidung liegt bei der
Stadtverordnetenversammlung .
In einem öffentlichen Workshop im Juni 2018 mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern
wurden von Seiten des Büros der Bürgerbeauftragten diese konzeptionellen Überlegungen
vorgestellt, gemeinsam ergebnisoffen diskutiert und weiterentwickelt, insbesondere im
Hinblick auf Hürden und Chancen. Unter anderem wurde von den Teilnehmenden geäußert,
dass der Weiterentwicklungsvorschlag einen „echten Bürgerhaushalt“ und eine „Aufwertu ng
des Instruments Bürgerhaushalt“ darstellen würde. Teilnehmende haben zu den Chancen des
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neuen Modells geäußert, dass es „Fehlentwicklungen frühzeitig vermeiden helfen [würde]“
und „[hilft], Schwachstellen zu identifizieren“.
Folgende Ziele sollen durch das weiterentwickelte Angebot verfolgt werden:
Generierung von neuen Vorschlägen und neuen Projekten für Darmstadt
Dynamischer und flexibler Umgang mit bürgerschaftlichen Vorschlägen und Projekten
Wünsche und Vorschläge mit machbaren Ideen und Projekten verknüpfen
Projekte, die dem Gemeinwohl entsprechen, Umsetzungswege aufzeigen
Förderung eines breiten, vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements
Unterstützerinnen und Unterstützer für Projekte finden
Schaffung von Mitsprache - und Mitgestaltungsmöglichk eiten vor Ort
Vertiefung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und
Bürgerschaft
Effizienter Einsatz der Haushaltsmittel
Die beiden Angebote unter dem Dach des Bürgerhaushalts richten sich an alle Darmstädter
Bürgerinnen und Bürger. Es werden zusätzlich e Aktionen stattfinden, damit möglichst alle
Bürgerinnen und Bürger das Angebot kennen lernen und sich beteiligen können. Hierzu
werden eine aktive Öffentlichkeitsarbeit , die Aktivierung von Multiplikatoren und aufsuchende
Aktionen erfolgen.
Start der neuen Angebote unter dem Dach des Bürgerhaushalts ist der 1. Februar 2019. Die
Angebote sollen bis zum 31. Dezember 2020 erprobt werden. Anschließend sind eine
Auswertung des Angebots und eine Beratung der politischen Gremien zu d iesen Ergebnissen
mit einer Entscheidung über die Fortführung, Nachsteuerung oder Einstellung des Angebots
geplant.
Vorstellung der beiden Angebote :
1. „Unser Vorschlag für die Politik“
Dieses Angebot stellt die Fortführung des bestehenden Bürgerhaushaltes dar. Der bisherigen
Struktur folgend, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein Thema in die politische
Diskussion einzubringen, um aktiv an der Stadtentwicklung Darmstadts teil zuhaben.
Der Re-launch, synchronisiert mit der Einführung des neuen Angebots – „Unser Projekt für
die Stadt“ (siehe 2.) – ist für den 1. Februar 2019 vorgesehen.
Der Prozess verläuft wie in den vorherigen Jahren bis auf wenige Änderungen:
Es gibt zwei B eteiligungsphasen pro Jahr. Die Eingabe von Vorschlägen und die
Kommentierung dieser ist halbjährlich immer ab dem 1. Februar und 1. August (die Ferien
beachtend) on- und offline möglich.
Ein Vorschlag kann nur einmal pro Jahr eingereicht werden. Diese Sp ielregel soll vermeiden,
dass über die gleichen Vorschläge zweimal im Jahr abgestimmt werden kann.
Alle offline eingehenden Vorschläge, Kommentare und Stimmabgaben werden digital erfasst
und auf die Beteiligungsplattform übertragen. Ebenso erfolgt eine Darstellung der Vorschläge
auf einer Stadtteilkarte. Die offline-Abgabe ist wie in den Vorjahren an verschiedenen
Standorten innerhalb des Stadtgebietes möglich. Die eingereichten Vorschläge werden
bezüglich der Umsetzbarkeit, rechtlich er Grenzen und schon bestehenden Planungen durch
das Büro der Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern und Abteilungen
geprüft und bei Bedarf mit Hinweisen versehen. Nach der vierwöchigen Vorschlags - und
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Kommentierungsphase folgen zwei Woc hen zur Prüfung der eingegangenen Vorschläge.
Anschließend findet zwei Wochen lang eine Abstimmung über alle Vorschläge statt.
Mit dem Ablauf dieser Phase werden die acht Vorschläge mit der größten Zustimmung in
Summe („Daumen hoch“ abzüglich „Daumen heru nter“) gekürt. Ein Vorschlag muss
mindestens zehn Unterstützerinnen und Unterstützer finden („Daumen hoch“), um in die
Top-8-Liste aufgenommen zu werden. Diese acht Vorschläge werden mit Stellungnahmen aus
der Verwaltung versehen und im Wortlaut zur Beratu ng den politischen Gremien übergeben
(2x pro Jahr = 16 Vorschläge). Die Magistratsvorlage wird an die Vorschlagsgeberin oder den
Vorschlagsgeber verschickt.
Mit einer kleineren Vorschlagsanzahl als beim bisherigen Verfahren wird der Erfolgsfaktor
bzw. die Chance auf Umsetzung für die einzelnen Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger
erhöht. Die Ergebnisse der Beratungen sowie die Umsetzung der Ergebnisse erfolgt (soweit
möglich) direkt nach der Beratung der Vorschläge in der Stadtverordnetenversammlung.
Der Ablauf für „ Unser Vorschlag für die Politik“ in der Übersicht:
1. Eingabe von Vorschlägen und Kommentierung (4 Wochen)
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung (2 Wochen)
3. Abstimmung durch Bürgerinnen und Bürger und Kommentierung (2 Wochen)
4. Erstellung von Magistratsvorlagen zu den Top-8-Vorschlägen
5. Beratung in den politischen Gremien
6. Bekanntmachung der Ergebnisse und Umsetzung der Vorschläge
7. Rechenschaftsbericht
2. „Unser Projekt für die Stadt“
Das Angebot „ Unser Projekt für die S tadt“ ergänzt das bisherige Angebot des Darmstädter
Bürgerhaushalts. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Projekten auf der
Beteiligungsplattform oder per Formular zweimal im Jahr um eine finanzielle und ideelle
Unterstützung bewerben.
Durch dieses Angebot wird Bürgerinnen und Bürgern ein neues Instrument zur direkten,
konstruktiven Mitwirkung an der Stadtentwicklung bereitgestellt. Es wird Bürgerinnen und
Bürgern eine Umsetzung ihrer Ideen für Darmstadt ermöglichen. Zielgruppen des Angebots
sind Nachbarschaften, Gruppen oder Einzelpersonen . Die Bewerbung mit einem Projekt ist
für alle Altersgruppen möglich . Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihr Projekt
über das Jugendbildungswerk einzureichen. Im Vorfeld können Interessierte die Möglich keit
einer Beratung zu ihrem geplanten Projekt durch das Büro der Bürgerbeauftragten in
Anspruch nehmen, um eine möglichst erfolgreiche Umsetzung ihres Projektes zu sichern.
Alle Projekte werden auf der Beteiligungsplattform eingestellt und in einem Steck brief
vorgestellt, auch eine Abgabe per Formular ist möglich. Auf der Beteiligungsplattform und im
Büro der Bürgerbeauftragten können sich auch Interessierte melden, die bei einem Projekt
mitmachen oder unterstützen möchten.
Bei den Projekten kann es zum einen um konkrete Aktionen für die Nachbarschaft gehen,
welche allen zur Nutzung offen stehen, ebenso denkbar sind aber auch Aktionen, die darauf
abzielen, Bürgermitwirkung zu fördern, beispielsweise durch die Erarbeitung von
Vorschlägen und kreativen Konfliktlösungen. Gefördert werden können auch kleinere Projekte
wie beispielsweise Straßenfeste und Verschönerungsaktionen.
Das Angebot wird die Identifikation mit Darmstadt und den Stadtteilen durch
gemeinschaftliche Projekte und Zusammenarbeit stärken.
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Die Finanzierung der ausgewählten Projekte wird durch ein festes Gesamtbudget von 0,20
Euro pro Einwohner in bzw. Einwohner (ca. 32.000 Euro pro Jahr) im Haushalt 2019 und
2020 ermöglicht . Es wird maximal eine Summe von 5.000 Euro (Fehlbetragsförderung ) pro
Projekt gewährt. Die Förderung von Projekten ist nur möglich, bis das Budget ausgeschöpft
ist. Es werden nur Sachmittel übernommen, keine Personalkosten oder andere laufenden
Kosten.
Grundsätzlich gilt, dass die Bedingungen zur Förderfähigkeit der Projekte in der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an
Vereine, Verbände und sonstige Institutionen“ vom 27.09.2018 (MV-Nr. 2018/0008) zu
beachten sind, u nter anderem: Das Projekt oder die Aktion muss…
allen zugänglich sein (Gemeinwohl)
einen eindeutigen Gegenstand besitzen
mit einem Anfang und einem Ende verse hen sein
parteipolitisch unabhängig sein
eigenständig durch die Antragstellenden, ggfs. mit weiteren Mitmachenden ,
durchgeführt werden kön nen
Die Abgabefristen für die Projekte sind jeweils immer flexibel um den 1. April und den 1.
Oktober herum (die Ferien beachtend) , so dass jeweils 2 Monate Zeit besteht, zur Abgabe
der Projekte aufzurufen , Projekte zu suchen und zu beraten.
Nach den jährlich festgelegten Stichtag en werden alle Projekte durch das Büro der
Bürgerbeauftragten in Absprache mit den relevanten Ämtern bezüglich Umsetzbarkeit,
Gemeinwohl, Rechtskonformität und Folgekosten geprüft. Innerhalb von 12 Wochen nach
dem Stichtag ta gt eine Bürgerjury, die über die finanzielle Förderung der eingegangenen
Projekte berät und eine Empfehlung abgibt . Angestrebt wird eine ausgewogene
Berücksichtigung der Stadtteile bei der Projektauswahl. Eine Entscheidung über die
Förderung der Projekte f indet abschließend in der Stadtverordnetenversammlung statt.
Projekte, die nicht bewilligt werden, erhalten eine Begründung.
Alle Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden auf der Beteiligungsplattform
veröffentlicht. Die geförderten Projekte müssen anschließend zeitnah durchgeführt werden.
Nach Beendigung des Projektes besteht eine Berichtspflicht, inklusive eines detaillierten
Verwendungsnachweises, für die erfolgreichen Antragstellenden. Dieser Bericht ist nach
Abschluss des Projektes bzw. der Aktion innerhalb von drei Monaten einzureichen. Das Büro
der Bürgerbeauftragten sammelt alle im Jahr eingegangenen Projektvorschläge,
Auswahlergebnisse und Abschlussberichte, bündelt diese Information in einem Bericht und
legt diesen den politischen Gr emien einmal im Jahr zur Kenntnis vor.
Die Zusammensetzung der Jury:
Grundsätzliche Impulse, die in der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jury zu beachten
sind, sind Transparenz und Rechenschaft , geteilte Verantwortung und stärkere Einbindung
der Bürgerschaft in das Verfahren . Im Bürgerhaushalt s-Workshop im Juni dieses Jahres
wurde deutlich, dass die Teilnehmenden die Aufstellung einer ‚Bürger -Jury‘ bevorzugen, in
der ‚sachkundige Bürgerinnen und Bürger‘ die Mehrheit der Jury bilden. Somit wird die Jury
aus sieben sachkundigen Bürgerinnen und Bürger n und sechs Mitgliedern gesellschaftlicher
Institutionen aus Darmstadt bestehen. Die sechs Mitglieder gesellschaftlicher Institutionen
können sich beispielsweise aus den Themenfeldern der Jugendarbeit, de r Seniorenarbeit, der
Integration, der Inklusion, der lokalen Beschäftigungsförderung und Ökonomie, aus Kita und
Schule, der Sportförderung, der Stadtteilkultur oder der Kunst zusammensetzen.
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Vertretungen aus Politik und Verwaltung können als ‚beratende M itglieder‘ ohne Stimmrecht
angehört werden.
Die Ausschreibung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft wird über verschiedene
Kommunikationskanäle öffentlich bekannt gemacht. Die Bewerbung für eine Mitgliedschaft
ist offen für alle über 16 Jahre alten Darmstädterinnen und Darmstädter. Die Gruppe der
Bewerberinnen und Bewerber wird nach Alter, Geschlecht und Stadtteil quotiert und
anschließend werden die Jurymitglieder per Los aus den quotierten Untergruppen ermittelt.
Die Plätze in der Jury werden jeweils für zwei Jahre besetzt. Die Jury wird zweimal jähr lich
tagen und über die Vergabe der Projektmittel eine Empfehlung abgeben . Die Organisation
der Jurysitzungen und die Geschäftsführung des Bürgerbudgets liegen beim Büro der
Bürgerbeauftragten. Anschließend wird auf Basis der Empfehlung eine abschließende
Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung getroffen.
Der Ablauf für „Unser Projekt für die Stadt “ in der Übersicht:
1. Eingabe und Sammlung von Projekten (8 Wochen)
2. Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung
3. Empfehlung der Bürgerjury ( innerhalb von 12 Wochen nach Abgabefrist )
4. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, Bekanntmachung der Entscheidung und
der Gewinnerprojekte
5. Umsetzung der Projekte
6. Bericht nach Projektabschluss (innerhalb von 3 Monaten nach Projektabsc hluss)
7. Rechenschaftsbericht
Umgang mit den Beteiligungsergebnissen:
Die Beteiligungsergebnisse aus dem Workshop im Juni dieses Jahres haben dazu geführt,
dass das Konzept überarbeitet wurde. So wurden insbesondere die Zusammensetzung der
Jury zugunsten einer Bürgerjury verändert und die beiden Angebote synchronisiert, so dass
Vorschläge für die Politik und Projekte für die Stadt zur gleichen Zeit zweimal im Jahr
eingereicht werden können. Auch der Aspekt der Beratung durch die Stadtverwaltung u nd der
Informationen und Aktionen in den Stad tteilen wurde nochmal verstärkt.
Fazit
Mit der Einrichtung des neuen Bürgerbudgets „Unser Projekt für die Stadt“ und einer
Bürgerjury als ehrenamtliches Gremium stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein neues
Instrument zur direkten, konstruktiven bürgerschaftlichen Mitwirkung an der
Stadtentwicklung bereit. Viele Projektideen können durch bürgerschaftliches Engagement
verwirklicht werden und das Gemeinschaftsleben und Gemeinwohl in den Stadtteilen aus der
Mitte heraus fördern und bereichern .
Die Möglichkeit, Themen in die Politik zu tragen, wird erhalten und durch zwei
Beteiligungsphasen pro Jahr verstärkt.
Die Beteiligungsplattform wird durch das neue Angebot zu einem Ort, an dem nicht nur
Vorschläge für die Politik und Projekte für die Stadt eingereicht werden können, sondern an
dem sich auch Unterstützerinnen und Unterstützer zur gemeinsamen Umsetzung von Ideen
finden können.
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Darmstadt, 01. November 2018
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0325
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.11.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00