3093/2025
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "BAB 3, 4, 59 - Ersatzneubau der Bauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Heumar"
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Anlage 4 - Lageplan 2
16077 Zeichen
Zwangs-gradiente 65.204 m-1.359 %63.002 m-1.824 %H = 13000.000 mkm = 0+688.954h TS = 55.835T = 30.273f = 0.035H = 0.000 m65.204 m-1.359 %km = 0+623.750h TS = 56.721 H = 8800.000 m200.115 m-1.353 %km = 0+751.956h TS = 54.686T = 20.767f = 0.025-1.824 % E E E E E E E E E E E E E E EEEE E E E E E E E E E E E E 3 3 3 2.5%2.5% km 0,2 km 0,6 Abs. 30 Ast Fkm 0,7 Abs. 30 Ast Akm 1,8 km 80,8 Abs. 30 Ast Fkm 0,8 Abs. 30 Ast Fkm 0,9 Abs. 30 Ast Fkm 1,0 Abs. 30 Ast Fkm 1,1 Abs. 30Ast Fkm 1,2 Abs. 30 Ast Bkm 0,1 Abs. 30Ast Ckm 1,1 Abs. 30Ast Gkm 1,2 Abs. 30 Ast Gkm 1,3 Abs. 30 Ast Gkm 1,4 km 140,855km 0,0 Bezeichnungdefekt Abs. 30 Ast Ekm 0,4 Abs. 30 Ast Ekm 0,3 Abs. 30Ast Ckm 1,0 Abs. 30 Ast Gkm 1,5 Abs. 30Ast Akm 1,7 Abs. 30 Ast Bkm 0,2 BB BB BB BB BB BB BB BB BB BB BB BBSB SB BP BB BP SD BP BB BB BB BB BB BB Weg BB BB BB BB Kappe zurückgebaut Kappe zurückgebaut BPSD BP SD SDSD PB PB PB BP SB SD BPSB BB PB PB PB PB BPPBBP BP BPBP BP BPBP BP SD SB BP BP km 0,4 km 0,4 km 0,5 km 0,5 Abs. 30 Ast CAbs. 30 Ast Gkm 1,6 Abs. 30 Ast Gkm 1,7 Abs. 30 Ast Ckm 0,9 Abs. 30 Ast Ckm 0,5 km 1,3 km 1,4 Abs. 30 Ast Bkm 0,3 Abs. 30 Ast Bkm 0,4 Abs. 30 Ast Bkm 0,5 BB BB BB PBSBPB BB Weg Weg Weg Weg Weg Weg Rampe Aachen - Frankfurt a. M. Rampe Oberhausen - Aachen Rampe Frankfurt a. M. - AachenRampe Aachen - Frankfurt a. M. A59 RF Köln - Bonn A3 Richtungsfahrbahn Oberhausen - Frankfurt a. M.A3 Richtungsfahrbahn Frankfurt a. M.- Oberhausen A 59 RF Köln - Bonn A3 RF Oberhausen - Frankfurt a. M. A59 RF Bonn - Köln A59 RF Bonn - Köln Rampe Aachen - Oberhausen A3 RF Frankfurt a. M. - Oberhausen (80) Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,5 Leichtflüssig- Ø 0,4 (oberirdisch)keitsabscheider (130) (120) (408101) (115) (110) (300020) Ø 0,5 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,5 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,5 Ø 0,5 Ø 0,5 Ø 0,5Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,5 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,5 Ø 0,8 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,5 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2Ø 0,4 Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,2Ø 0,2 Ø 0,5Ø 0,8 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,5Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,6Ø 0,5Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,5 Ø 0,4Ø 0,5 Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,7 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,5Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,6 Ø 0,4 Ø 0,6Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,6 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,5Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,5 Ø 0,2 Ø 0,5 Ø 0,6 Ø 0,5Ø 0,4Ø 0,5Ø 0,5 Ø 0,2 Ø 0,5Ø 0,3Ø 0,4 Ø 1,0 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,5 Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,5 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,7Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0.2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,5Ø 0,8Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,6 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,5Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,5Ø 0,5 Ø 0,5Ø 0,5 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0.2 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,4 Ø 1.0Ø 0.2 Ø 0.2 Ø 0,5Ø 0,2Ø 0,2 Ø 0.3 Ø 1.0 Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,4Ø 0,5 Ø 0.2 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,5Ø 0,2Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,7 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,5Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,2Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,4Ø 0,2Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,5Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,5 Ø 0,7 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2Ø 0,2 Ø 0,6Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,2Ø 0,2Ø 0,2 Ø 0,2Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,2Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0.2 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,6 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,6 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0.4 Ø 0.9 Ø 0.6 Ø 0.3Ø 0.2 Ø 0.2 Ø 0.2 Ø 0.5Ø 0.2 Ø 0.8 Ø 0.2 Ø 0.8 Ø 0.9 Kamera Vegetationsdichte Vegetationsdichte4 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte10 Bäume auf 100 m² 7 Bäume auf 100 m²Vegetationsdichte Vegetationsdichte 5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte Vegetationsdichte8 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Abs. 30 Ast Bkm 0,6 3 * Brunnen alt Regenrückhaltebecken 6 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² 7 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte7 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte 5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Messstelle Kappe zurückgebaut Kappe zurückgebaut Regenrückhaltebecken Versickerbecken S 45,89 S 47,28 S 48,25 S 42,31 S 40,76S 40,68S 40,70 S 42,19 S 40,80 S 42,64 S 42,03S 42,36 S 50,40S 51,04 S 44,24 S 50,52 S 43,14 S 43,32 S 43,55 S 53,18 S 55,94 S 50,19 S 50,00S 51,76 S 52,37 S 54,05 S 55,46 S 52,73 S 44,09 S 47,44S 49,28 S 49,77 S 55,83 S 48,60 S 49,04 S 48,20 S 47,81S 42,38 S 48,21 S 51,48S 50,12 S 44,74S 44,73 S 47,68 S 45,32 S 46,65 S 46,42 S 46,45 S 47,57 S 47,00 S 42,11 S 41,59 S 44,95S 46,83 S 42,96 S 46,07 S 46,65 S 52,84 S 51,96 S 51,71 S 47,38 S 50,46 S 50,19 S 48,99S 52,40 S 51,49 S 51,17S 50,77 S 46,83 S 53,34 S 47,12 S 53,54 S 54,72 S 53,67 S 53,79 S 53,48 S 52,37 S 53,08S 52,17 S 53,02 S 54,22 S 52,35 S 51,78 S 53,93 S 46,93 S 49,49 S 50,07 S 45,95 S 45,58S 45,76 S 45,66 S 46,10 S 46,00 S 45,68 S 45,68 S 45,27 S 45,98 S 46,20 S 47,25 S 55,48 S 54,13S 54,26 W III B vorh. VBA abbauentemporäre VBA in Bau-km 1+720Bkm 81,329 38,017,35 38,880,99 1,05 0,20 0,20 19,82 19,5319,53 9,959,95 6.0% 2.5% 6.0% 0.0%0.0%0.0% 4.2% 4.7% 1.4%0.0% 2.5% 6.0% 2.5% 6.0% 0.0%0.0%2.5% Stadt KölnGemarkung RathFlur 76 Stadt KölnGemarkung HeumarFlur 8 6.0%11.2%2.5% 5.3%2.5% 2.5% 4.0% 5.3%2.5% 0.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 2.1%0.0%0.0%0.7% 2.5%2.5% 6.1% 3.75 753.75 753.003.75 753.75 753.00 3.75 753.753.75 753.753.00 3.75 753.753.75 753.753.00 4.803.75 753.753.00 23.001.00 3.253.25 753.75 753.753.00 753.75 753.753.00 753.75 753.753.00 753.75 753.753.00 253.502.00 253.50 Anschluss an bestehendes Kanalnetz(siehe Unterlage 8) EE EE Mulde mit rauer Sohlbefestigung E E E E E E E E E EE E E E E E E E E E E E EE E E E E EE 22,70 2,80 Wartungsweg Notausstieg Beckenabgeflachte Böschungsseite(15%-20%)Zufahrt Tor 1zweiflügligBreite 4m Umlaufender Stahlgitterzaunmit Doppelstabmatte WartungstreppeKolkschutz ZugangVerteilerrinneb= 30 cm Tor 4einflügligBreite 1,5m Tor 2einflügligBreite 1,5m Tor 3einflügligBreite 1,5m Rückbau vonvorh.RWBA E 3(5008 920) 2.012.02 2.04 2.052.031.04 1.02 1.03 1.05 1.06 1.01 0+727.208A=240R=-720 1+082.955A=1050R=1800 A=500.006R=∞0+695.098 A=240R=-7201+116.732 R=7000A=2401+196.732 0+709.191A=239R=-720 A=239R=∞R=∞Zwangsführungdurch Achse 6150 Zwangsführungdurch Achse 6150 Zwangsführungdurch Achse 6150 Zwangsführungdurch Achse 6150 R=∞1+204.591A=440R=14921+051.308 0+508.789 0+547.123 R=1500 0+623.8300+629.710 0+965.912A=440R=900R=∞1+133.876 A=260.000R=∞0+073.939 R=460.000A=260.0000+220.895A=270.000R=460.0000+318.752 R=∞A=270.0000+477.230 A=240R=-7201+053.876 A=240 R=900A=4950+730.601 0+585.476 A=185.000R=-250.0001+687.108Zwangs-gradienteH = 13000.000 m323.682 m-2.456 %km = 0+606.318h TS = 57.857T = 133.627f = 0.687 H = 10000.000 m 479.190 m+2.700 %238.385 m-1.181 %km = 0+761.978h TS = 58.525T = 194.069f = 1.883 H = 7200.000 m 238.385 m-1.181 %103.056 m+0.048 %km = 1+000.363h TS = 55.709T = 44.256f = 0.136 H = 8800.000 m 103.056 m+0.048 % Zwangsgradientekm = 1+103.419h TS = 55.758T = 57.661f = 0.189 H = 8800.000 m 391.000 m-2.400 %+1.350 %km = 1+150.000h TS = 54.657T = 165.000f = 1.547 H = 45900.000 m112.194 m+0.075 %256.806 m+0.432 %km = 0+112.194h TS = 44.463T = 82.015f = 0.073 H = 90000.000 m 256.806 m+0.432 %338.374 m+0.673 %km = 0+369.000h TS = 45.573T = 108.309f = 0.065 H = 12500.000 m-0.652 %km = 0+930.000h TS = 49.908T = 112.741f = 0.508 H = 10000.000 m200.115 m-1.353 %430.219 m+2.200 %km = 0+952.071h TS = 51.979T = 177.626f = 1.578 H = 13000.000 m759.000 m+1.001 %391.000 m-2.400 %km = 0+759.000h TS = 64.041T = 221.094f = 1.880 H = 17000.000 m 338.374 m+0.673 %Zwangsgradientekm = 0+707.374h TS = 47.850T = 117.826f = 0.408 Beginn der BaustreckeBau-km 1+687,108Ende Decken-erneuerungBau-km0+604,000 Anschluss Lageplan 1 Anschluss Lageplan 3 Anschluss Lageplan 1 Anschluss Lageplan 4 Anschluss Lageplan 3 Beginn der BaustreckeBau-km 0+230,000 Mulde, B=2,00m Mulde, B=2,50m Mulde, B=2,50mAbgedichtete Mulde, B=2,00m Abgedichtete Mulde, B=2,00m Mulde, B=2,50m Mulde, B=2,50m Mulde, B=2,50m -2.456 %440.267 m323.682 m Wiederherstellungvon vorh.Wartungsweg Wiederherstellungvorh. Wartungswege Wiederherstellungvon vorh.Wartungsweg 753.753.75753.00 2.00753.753.7575 2.00253.503.5025 Verziehung von FBR und Sperrfläche200 m S=1041.166H=55.729m S=1196.200H=56.083m S=837.910H=56.930m S=703.945H=47.442m S=909.697H=53.467m 1200.000 1300.0001700.000600.000 700.000700.0001000.000 1000.000900.000 1000.000 1100.000 700.000 800.000 900.000 800.000 900.000 1100.0001000.000 100.000 400.000 800.000 1100.000 600.000 1200.0001300.000 600.000700.000 800.000 900.000 200.000300.000 500.000 500.000 1.00 333.462 m Achse 9201 Achse 8480 Achse 8480 Achse 8480 Achse 8480 Achse 8320 Achse 8320 Achse 8320 Achse 8320 Achse 6150 Achse 6150 Achse 6150 Achse 6245 Achse 6245 Achse 6245 Achse 6245 Achse 8100 Achse 9001 Achse 9001 Achse 9001 Achse 8501 Betriebsweg Zufahrt WiderlagerNord BW 419 anpassen Richtung Oberhausen Richtung Oberhausen Richtung Bonn/Frankfurt Richtung Oberhausen - Aachen Richtung Frankfurt Richtung Bonn Richtung Oberhausen Richtung Oberhausen Richtung AachenA 3 Abschnitt 30A Notrufsäule A 3FR Frankfurt KH Heumarmit Funkmast Wartungsweg Notrufsäule A 3FR Frankfurt Bauwerk5008 419 1:1,5 Richtung Frankfurt a.M. - AachenRichtung Aachen - Frankfurt a.M. Tiefbord 10/25 Neubau RRB Bauwerk5008 411 Bauwerk5008 408 Bauwerk5008 409 Bauwerk5008 410 Bauwerk5008 407 BW 5008 429 (Richtfunkmast)wird im Vorfeld zurück gebaut Rückbau AQ59.10 Rückbau AQ25-VZBRückbau AQ23-VZB Neubau VZBBkm: 140,678 A59: ErsatzneubauNeuer Standortvor ZusammenschlussA3 und A59AQ 25 Km 6,325A3: ErsatzneubauNeuer Standortvor ZusammenschlussA3 und A59AQ 22 Km 0,125 Bordanlage imBereich derStütze Bordanlage im Bereich1172.864 bis 1236.615 Bordanlage imBereich derStütze RWBA E 2Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem RegenklärbeckenAngeschlossene undurchlässige Fläche Au: 7,86 haFläche Beckensohle: 1677 m²Fläche Wasserspiegel: 2206 m²Sohle: 41,50 mmax. Einstautiefe: 1,50 mmax. Einstauvolumen: 2912 m³Vorflut: Grundwasser Bauwerk 5008 654 - RegenklärbeckenErsatzneubau im Zuge der Erneuerung des AD Heumaran der BAB A 3, Abs. Nr. 30A FR AachenBau-km 80,90L=11,35 m B=3,70 m T=5,00 m 2.10 BW 5008 639Stützwand A3 FR OB(b=0,25m, hmax=3,0m, l=300,000m)0+310,000 bis 0+610,000 TiefbordT 10/30 11,353,70 Pflaster, dreizeiligb= 30cm, um das RKB umlaufendes Geländerh= 1,2mPflaster, dreizeiligum jeden Schacht A59: Neubau AQ 59.10als SBA-AQ mit VZBAQ 59.10 Km 6,295 Versickerungsbecken:bauzeitl. Provisorium 1.09 1.10 5642750.00032363400.000 5643304.00032363400.000 5643304.00032364125.000 5642750.00032364125.000 5642800 5642900 5643000 5643100 5643200 5643300 32363500 32363600 32363700 32363800 32363900 32364000 32364100 5642800 5642900 5643000 5643100 5643200 5643300 32363500 32363600 32363700 32363800 32363900 32364000 32364100 PROJIS-Nr.: Projekt-Nr.im Auftrag der AutobahnGmbH des Bundes LagesystemStand KatasterHöhensystemBestandsvermessung Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbhZimmerstraße 5410117 BerlinTelefon (030) 202 43 - 0Telefax (030) 202 43 - 291www.deges.de DieAutobahn bearbeitetgeprüftDatumZeichengezeichnet bearbeitetgeprüftDatumZeichen Entwurfsbearbeitung: Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt N:\Vestra\2261_AD Heumar_Lph-4\Unterlage 5_Lageplan\U5_Lageplan.dwg ETRS 89 UTM 32 (LS 489)DHHN 92 (HS 160) Maßstab: 1 :Unterlage / Blatt-Nr.:/A 3/4/59 ErsatzneubauBauwerke AD HeumarAufgestellt:Düsseldorf, 06.06.2025DEGES..................................................... Plancodierung Die Autobahn GmbH des BundesStraße: A 59 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 3337-693Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 30C; 30H / Station: 2-1891; 779-2025Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 2975-973 gez. i.A. Ricarda Galante 05 / 2505 / 25Ge05 / 25MBIH2261 VKE D022 20232018 521.000 FESTSTELLUNGSENTWURFLageplanVerkehrsanlagen 06 / 25Nowak06 / 25Schaefer Achse 8480 Achse 8480 Achse 6245 Achse 6150 Achse 6150Achse 8100 Achse 8100 Achse 8320 Achse 8320 Achse 9001Achse 9001 Lageplan 01 Lageplan 02Lageplan 03Lageplan 04 Lageplan 05Achse 8604 Achse 8604 Achsübersicht Achse 8501Achse 6245 Das dargestellte vorhandeneGelände kann ggf. durchVorabmaßnahmen abweichen. ZeichenerklärungEinschnittsböschungEntwässerungsmulde mit Querriegel StraßennebenflächenDeckensanierung DammböschungBankettRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenMittelstreifen, AchseRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenBankett mit Zufahrt Brücke mit Widerlager Stützwand Planung 2,5 %QuerneigungGradientenhochpunktGradiententiefpunkt H = 13000.000 mkm = 1+483.462h TS = 59.159T = 123.500f = 0.5871,500 %1531,000 m0,700 %725,000 mNeigungsbrechpunkt mit Angabe vonAusrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichmaß,Längsneigung und Abstand zumnächsten Neigungsbrechpunkt RückbauSonstiges freizuhaltendes Sichtfeld GGgewerbliche BauflächevorhandengeplantGebiete und FlächenVerwaltung Entwässerung LSGLandschaftsschutzgebietFläche des Biotopverbundes SchutzgebieteNatur, Landschaft, Wasserweitere Gebiete Regenwasserleitungmit Angabe von FließrichtungStraßenablauf mit AnschlussleitungAblaufschacht/Kontrollschacht geplantE W III BWasserschutzzone III B Gemarkungsgrenze Tabufläche Querriegel mit Muldenablauf bauzeitl. Regenwasserleitung DN 800mit Angabe von Fließrichtungbauzeitl. Ablaufschacht Bauwerke und AnlagenStraßen, Wege, Zufahrten1.01Nr. im Regelungsverzeichnis2.01 Schotterrasen (RWBA E2) Bohrkern PlanfeststellungsgrenzeVerkehrszeichenbrücke Vermessung Wiederherstellung vorhandener Wege Fläche mit Altlasten Flurstücks- / Katastergrenzen Bauwerk 5008 407Ersatzneubau im Zuge der Erneuerung desAD Heumar über die A 3 Abs. Nr. 30AFR AachenBau-km 0+860 - 0+900KrW: 138 gon LW: 32,00 mKH: 1,62 m LH: ≥ 4,70 mNBr: 15,60 mMLC:50/50-100Bauwerk 5008 410Ersatzneubau im Zuge der Erneuerung desAD Heumar über die A 3 Abs. Nr. 30AFR AachenBau-km 0+837 - 0+890KrW: 59 gon LW: 51,50 mKH: 2,42 m LH: ≥ 4,70 mNBr: 15,60 mMLC:50/50-100 Bauwerk 5008 409Ersatzneubau im Zuge der Erneuerung desAD Heumar über die A 3 Abs. Nr. 30BFR Frankfurt a.M., A3 FR Frankfurt a.M.und über die A 3 Abs. Nr. 30A FR AachenBau-km 0+870 - 1+054KrW: 76 gon (A3/A4 FR AC)/ LW: 183,00 m 25 gon (A3 FR F)/ LH: ≥ 4,70 m 55 gon (A3/A4 FR F)KH: 2,90 mNBr: 15,60 mMLC:50/50-100Bauwerk 5008 411Ersatzneubau im Zuge der Erneuerung desAD Heumar über die A 3 Abs. Nr. 30BFR Frankfurt a.M.Bau-km 0+924 - 0+964KrW: 145 gon LW: 28,45 mKH: 1,62 m LH: ≥ 4,70 mNBr: 15,60 mMLC:50/50-100 Bauwerk 5008 408Ersatzneubau im Zuge der Erneuerung desAD Heumar über die A 3 Abs. Nr. 30AFR AachenBau-km 0+845 - 0+880KrW: 116 gon LW: 32,40 mKH: 1,42 m LH: ≥ 4,70 mNBr: 15,60 mMLC:50/50-100 41 523 6VAS-04-A DH-A-RE05-002-01
Anlage 3 - Lageplan 1
15958 Zeichen
Zwangs-gradiente65.204 m-1.359 %63.002 m-1.824 %H = 13000.000 mkm = 0+688.954h TS = 55.835T = 30.273f = 0.035H = 0.000 m65.204 m-1.359 %km = 0+623.750h TS = 56.721H = 8800.000 m 200.115 m-1.353 %km = 0+751.956h TS = 54.686T = 20.767f = 0.025-1.824 % 4359 E E EEEEEE E E E E E E E E E 60° Flügelab Höhe AF Abs. 30Ast Fkm 1,4 Abs. 30 Ast Ckm 1,2 Abs. 30km 1,3 Abs. 30 Ast Ckm 1,3 Abs. 30 Ast Gkm 0,9 Abs. 30 Ast Gkm 1,1 Abs. 30 Ast Gkm 1,0 Abs. 30 Ast Fkm 1,5 km 140,5 km 140,5 km 140,6 km 140,6km 140,4 Abs. 30 Ast Ckm 1,4 BB BB BB BB BBPBSB PB BP SBSB SBSBSB BPBP SBSB RG PB km 140,2km 140,2 km 140,4 Garagenkomplex SD SD BB PB A4 / A59 Rampe Oberhausen - Aachen / Bonn A4 / A59 Rampe Oberhausen - Aachen / Bonn A3 Richtungsfahrbahn Oberhausen - Frankfurt a. M. A3 Richtungsfahrbahn Frankfurt a. M. - Oberhausen A4 Richtungsfahrbahn Aachen - Görlitz Rampe Aachen - Oberhausen von Köln-Ostheim KVB-Trassenach Köln-Heumar 2.5%2.5% Ast F BP Abs. 30Ast Fkm 1,2 Abs. 30Ast Ckm 1,1 Abs. 30Ast Gkm 1,2 Abs. 30 Ast Gkm 1,3 km 140,855km 0,0 Abs. 30 Ast Ekm 0,4 Abs. 30 Ast Ekm 0,3 Abs. 30Ast Ckm 1,0 BB BB BB BB BB KVB-Trasse BB BB Weg Rampe Oberhausen - Aachen A3 Richtungsfahrbahn Oberhausen - Frankfurt a. M. A3 Richtungsfahrbahn Frankfurt a. M.- Oberhausen A 59 RF Köln - Bonn A59 RF Bonn - Köln Messstation (40)(30) (80) (15) (20) (300103) Ø 0,3 Ø 0,2Ø 0,4Ø 0,2Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,4Ø 0,5Ø 0,2Ø 0,5Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,2Ø 0,2Ø 0,2 Ø 0,5Ø 0,5Ø 0,5Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,6Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,5Ø 0,5Ø 0,2Ø 0,7Ø 0,2Ø 0,5 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,5Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,8 Ø 0,8 Ø 0,4 Ø 0,2Ø 0,2 (10) Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,2Ø 0,4 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,4Ø 0,5Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,5 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,5Ø 0,8 Ø 0,2Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,2 Ø 0,2Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,5 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,5Ø 0,8Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,6Ø 0,5Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,5 Ø 0,4Ø 0,5 Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,7Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,5Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,5Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,6 Ø 1,0 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2Ø 0,5Ø 0,5Ø 0,5Ø 0,5Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,5Ø 0,3Ø 0,5Ø 0,4Ø 0,5Ø 0,2Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,4Ø 0,5Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,5Ø 0,2Ø 0,2Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,7Ø 0,3 Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,4Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,7 Ø 0,3 Ø 0,4 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2Ø 0,2 Ø 0,6Ø 0,2Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2Ø 0,2Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,3Ø 0,4Ø 0,4 Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,2Ø 0,3Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3Ø 0,3Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,3 Ø 0,6 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,4 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Kamera S 47,28 S 48,25 S 42,11S 41,59S 46,07 S 46,65 S 52,84 S 47,38S 47,72 S 47,47 S 49,15 S 48,02S 47,87S 47,98 S 47,73S 47,81 S 56,40 S 47,55 S 56,36 S 55,59 S 52,00S 51,17 S 54,95S 56,02S 56,01 S 55,39 S 48,12 S 54,13 S 54,24 S 53,26S 52,34 S 55,15S 55,23 S 56,16 S 56,86 S 57,33 S 55,81 S 46,83 S 53,34 S 47,12 S 53,54 S 54,72S 53,67S 53,79 S 53,48 S 52,37 S 53,08 S 52,17 S 53,02 S 54,22S 52,35 S 51,78 S 53,93 S 47,25 S 55,48 S 54,13S 54,26 Otto -Otto-Surges-Str.51.3 50.4 18 2420 23 3129 17 27 8 2628 15 18 c27 21 Herkenrathweg 28 a 22 33 17 a 38 Herkenrathweg 3634 Surges - 12 Straße 18 c18 a 30 25 14 19 40 18 b 170 c Otto-Surges-Straße 17 a 28 c 18 b 10 18 9 1713 16 11 18 a 32(1) (1) (1) (1) (1)(1) (1) (1) (1)(2)(1)(1) -I(1) (2)(1)(3) (1)(1)II (3) (1) Rösrather Straße IA - L284 Pauline-Christmann-Straße Rösrather Straße Im alten Garten EuroparingL284 Bennstraße 51.1 59.1 51.5 811 5 7 3 6 230228 248 104 170 b 19 9 220 5 14 18 3 224 14 242 5 226 6 7 256 a 178 a 19 238234 6 28 f 4 182 7BennstraßeBennstraße Morgensternstr. 3 6 2 Rösrather Straße 236 252 28 b28 d 9 222 2 1 57 8 10 18 178 158 5 L284 254 2 5 174 2 5 176 4 180 3 9 172 168 3a 12 8 248 2 10 170 a 1 Morgensternstraße250 7 1 160 246 28 e 8 162 16 3a 232 10 6 256 240 16 Europaring 244 1 154 8Europaring 158 Europaring (5) (2) (1)(1) (2) (3) (1) (1)(1) (1) I (1) (6)(2) (1) (2) (1) (2) (2) (49) -I(50)(2) (1) (1) (6)(49) (49)(1) (2) (4) (5) (1) (1) (4) (1) (1) (3) (3) (2) (2) (1) (3) (1) (1)(3) S (3) (1) (7) (3) (2) (1) (2) (3) (4) (1) (1)(2) (1) (1)(1) (4) (1) (1) 110 kV 110 kV220 kV 110 kV110 kV220 kV Hunde-übungs-platz51.3 19 7 129 142 158 2 5 131 19 a17 b 7 144 160158 b 46138136 156162 154 19 4 133 158 a129 a 164 144140 166(1)(1) (1) (49)(1) (3) (2) (2) (5)(1) (1) (2)(1) (49) (1) (49) (1) (1) (2) (1) (49)(1) (1) (49) (1) (4) (1) HasencleverstraßeHasencleverstraße Oskar-Schlemmer-Straße Willi-Baumeister-Straße 50.7 4 6 8 148 1 5 24 143 144 1 31 4 2 3 7 147 3 6 9 3 5 7 151 Georgestraße 1 1 3 A 3 142 Oskar-Schlemmer-Straße 149 3152 114 152 1 4 170 1 4 145 150 8 142 Georgestraße6 4 150 146 1 (4)(2)(1)(2) (1)(5) (2) (1) (3) II(1)(1) (1)(1) -I (1)(2) 110 kV 220 kV 60.6 56.2 51.7 1406 468/226 1404 1874 1875 467/226 1738 1869 225/5 1747 575/224 16111735 2204 1876vorh. VBA abbauentemporäre VBA in Bau-km 1+720Bkm 81,329 0,990,20 19,82 9,959,95 1989 1998 1798 1819 1992 2091 181718161987 1509 2104 20222122 1299 1584 1583 2083 1467 1976 1573 2262 2082 992/267 1433 1863 1500 2261 2105 1727 2024 1512 1974 2150 1126 1025 2265 1476 2186 2112 1438 1445 1576 1921 2323 2289 2026 2153 2246 2322 2084 1901 2184 1501 2294 1956 1677 1459 2025 2009 1161 1940 1466 1403 2235 1839 1281 984/268 1933 1431 1975 2286 1877 1464 1858 1911 1471 2318 1577 1565 981/268 1972 1906 1475 1861 2116 1925 1458 1905 1473 1298 1943 980/268 15571563 1871 1572 2277 1944 997/267 2185 15081132/265 1125 1484 1648 1489 1865208716472107 1670 1868 2029 2187 1835 1334 2099 1477 2263 2234 1486 2119 1150 1503 2247 2120 1480 1429 1470 2004 1946 2089 13941472993/267 2000 13971504 2320 2027 1159 2141 138/6 2196 954 2152 2088 2321 1392 1399 224/82190 1106/224 1005/267 2102 14411217 1439 976/268 2106 1435 1004/267 1505 14781468 1008/267 1599 1969 1513 1833 1920 1460 1934 2191 1945 1465 1978 2030 2121 1973 1462 1396 1971 2151 19682183 2241 2182 1860 1571 2100 1511 2221 1678 2237 972/268 1436 1873 2023 1559 2117 996/267 2292 2287 1469 1487 1479 1932 2288 1912 941 2086 1502 1474 2001 788/265 2245 973/268 1859 2239 1001/267 2319 19701917 2289 1941 1503 1809 18041805 2110 1806 1593/488 1501 2006 2109 1500 4194 1497 1517/4881115 1502 41904189 1505 18001801 4191 1281/474 1498 3682 4185 4080 1073 1666 1057 1671 1540 1277/4734539 158742724175 1032 1279/473 4182 1561 14474300 4274 1308 1307 1063 4188 1112 4540 10611042 1444 1588 4183 1384 1059 2285 1049 4184 1026 1676 1637 1055 4542 1594 1673 1278/473 4318 4275 1279 1053 4181 1541 1586 1030 1235 1538 1029 805 2111 1539 42711197 1048 1581 1585 16673702 1638 1037 1031 4541 1556 1041 1306 1060 1051 1542 1519 4299 138/84179 1282/4731276/473 1111 2631/469 1105 1642 4186 16721665 1062 1674 1144 1280/473 4180 1639 427316681669 1036 1644 1058 1120 1309 10401056 1531 1039 1590 1560 1147 1028 1074 4317 3701 1443 472/4 1582 105210451038 2149 4.2%4.7% vorh. VBA Bkm 6,050 abbauentemporäre VBA in Bkm 5,850 W III B 6.0% 11.2%2.5% 5.3%2.5%5.3%2.5%0.0% 6.0%6.0% 2227 20981995 21011994 2113 2271 1985 1997 18251988 1796 2016 2228 18231812 209720931824 1822 1829 1814 1797 2278 1818 1492 209420922096 1828 1496 1813 1916 1821 1904 1795 2090 22261990 1996 1820 22731993 22481815 2003 1405 1216 2114 2229 1870 1749 1991 1734 236/2 1463 2118 1924 1488 2010 1967 2292 1878 1942 2193 19092222 1072 2264 2115 2130 1507 1457 977/268 2081 1675 1574 1437 263/4 1918 1525 1935 2224 2140 1947 1867 1506 1601 2266 1799 1510 1919 1986 2192 793/176 2194 1160 2243 1395 1024 1837 2035 1832 2028 2250 1481 2293 2189 1151 1977 822/179 2195 224/2 2147 1461 20851440 1907 1427 1900 1090 1089 1910 2333 1923 2002 1442 1922 1455 1908 1000/267 14302223 1872 1426 1739 225/4 1508 1803 1522 1808 1592 1807 14991504 5758 2007 4192 1238/130 4187 1802 1507 1116 1050 1236 132/1 1716 1280 Stadt KölnGemarkung RathFlur 76 Stadt KölnGemarkung LangenbrückFlur 71 2.5%2.5%0.0%0.0%0.0%2.5% 2.5%2.63%2.5% 4.7%2.5%2.5%2.5% 3.75 753.753.75 75 3.75 753.753.00 75 3.75 753.75 753.003.75 753.75 753.003.75 753.753.75 753.753.00 3.75 753.753.75 753.753.00 4.803.75 753.753.0023.001.003.253.25 Anschluss an bestehendes Kanalnetz(siehe Unterlage 8) Anschluss an bestehendes Kanalnetz(siehe Unterlage 8) EEEEEEEEE EE EE EEE EE A3 / A4: ErsatzneubauNeuer Standortvor ZusammenschlussA3 und A4AQ 26.1 Km 140,368AQ 26.2 Km 140,350 Wartungsweg Tor 1zweiflügligBreite 4mUmlaufender Stahlgitterzaunmit Doppelstabmatte WartungstreppeKolkschutz Zugang Verteilerrinneb= 30 cm Tor 2einflügligBreite 1,5m ≥1.50 753.753.753.00≥1.50 1.01 1.02 1.03 1.05 1.06 1.01Bauwerk5008 701 Bauwerk5008 801Bauwerk5008 748 Bauwerk5008 419 Richtung OberhausenRichtung Bonn/Frankfurt Richtung FrankfurtRichtung BonnRichtung Aachen Bauwerk5008 700 QuerschnittQ 4 1+940.000 QuerschnittQ 1 1+795.000 0+709.191A=239R=-720 A=239R=∞R=∞Zwangsführungdurch Achse 6150 Zwangsführungdurch Achse 6150 Zwangsführungdurch Achse 6150 Zwangsführungdurch Achse 6150 R=∞1+204.591A=440R=14921+051.3081+246.956R=∞R=1492 1+402.030R=∞R=1500 R=∞A=185.000R=∞1+977.172R=3000.000 R=∞ R=∞ 1+824.008 R=3000.0001+693.538 0+508.7890+547.123 A=1050R=∞ 1+848.612 R=1500 0+470.4550+000.000 0+623.8300+629.7100+585.476 A=185.000R=-250.0001+687.108 RF Bonn/Frankfurt überGRD der Achse 8480definiert; Bau-km0+69,266 bis 0+454,560 Zwangsgradiente H = 3000.000 m233.116 m-3.400 %329.860 m-0.600 %km = 1+834.402h TS = 59.549T = 42.001f = 0.294 H = 0.000 m329.860 m-0.600 %km = 2+164.262h TS = 57.570 H = 13000.000 m 333.462 m+1.350 %311.538 m-0.550 %km = 1+483.462h TS = 59.159T = 123.500f = 0.587H = 0.000 m311.538 m-0.550 %km = 1+795.000h TS = 57.445 101.718 m+1.358 % -0.400 %H = 0.000 m151.758 mkm = 0+454.560h TS = 58.464 H = 0.000 mkm = 1+205.137h TS = 57.140 Zwangs-gradienteH = 13000.000 m323.682 m-2.456 %km = 0+606.318h TS = 57.857T = 133.627f = 0.687 H = 7200.000 m238.385 m-1.181 %103.056 m+0.048 %km = 1+000.363h TS = 55.709T = 44.256f = 0.136H = 8800.000 m 103.056 m+0.048 %Zwangsgradientekm = 1+103.419h TS = 55.758T = 57.661f = 0.189H = 8800.000 m+1.350 %km = 1+150.000h TS = 54.657T = 165.000f = 1.547 Anschluss Lageplan 2 Anschluss Lageplan 2Beginn der BaustreckeBau-km 1+687,108 Ende DeckenerneuerungBau-km 0+604,000 Ende der BaustreckeBau-km 1+795 (Achse 8480)Bau-km 2+244,718 (Achse 8100) Beginn der Baustrecke/DeckenerneuerungBau-km 0+069,266 Mulde, B=2,00m Mulde, B=2,50m Mulde, B=2,50m Mulde, B=2,50mMulde, B=2,00m gem. RAA Ausfahrttyp A 4 gem. RAA Einfahrttyp E 5 gem. RAA Einfahrttyp EE 3 2lE = 420,00lZ = 60,00 lZ = 95,00 (Bestand)2lA = 555,00 (Bestand) Achse 8100 Achse 8100 Achse 8100 Achse 6245 Achse 6245 Achse 6245Achse 6150 Achse 6150 Achse 6150 Achse 8320 Achse 8320 Achse 8480 Achse 8480 Achse 8480 Rösrather Straße L 284 Achse 8501 S=1041.166H=55.729m S=1196.200H=56.083mS=1535.462H=58.676m 1200.0001300.0001700.000 600.000700.000700.000 1000.0001400.0001500.0001600.0001700.000 1800.0001900.0002000.0002100.0002200.000 500.000 1.00333.462 m Betriebsweg Zufahrt WiderlagerNord BW 419 anpassen Rückbau AQ59.10 Rückbau AQ26-VZB Rückbau AQ25-VZBRückbau AQ23-VZB Neubau VZBBkm: 140,368 Neubau VZBBkm: 140,678 Bordanlage imBereich derStützeBordanlage imBereich derStütze RWBA E 2Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem RegenklärbeckenAngeschlossene undurchlässige Fläche Au: 7,86 haFläche Beckensohle: 1677 m²Fläche Wasserspiegel: 2206 m²Sohle: 41,50 mmax. Einstautiefe: 1,50 mmax. Einstauvolumen: 2912 m³Vorflut: Grundwasser 2.10 11,353,70 Pflaster, dreizeiligb= 30cm, um das RKB umlaufendes Geländerh= 1,2m Pflaster, dreizeiligum jeden Schacht A59: Neubau AQ 59.10als SBA-AQ mit VZBAQ 59.10 Km 6,295 1.08 1.09 PROJIS-Nr.: Projekt-Nr.im Auftrag der AutobahnGmbH des Bundes LagesystemStand KatasterHöhensystemBestandsvermessung Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbhZimmerstraße 5410117 BerlinTelefon (030) 202 43 - 0Telefax (030) 202 43 - 291www.deges.de DieAutobahn bearbeitetgeprüftDatumZeichengezeichnet bearbeitetgeprüftDatumZeichen Entwurfsbearbeitung: Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt N:\Vestra\2261_AD Heumar_Lph-4\Unterlage 5_Lageplan\U5_Lageplan.dwg ETRS 89 UTM 32 (LS 489)DHHN 92 (HS 160) Maßstab: 1 :Unterlage / Blatt-Nr.:/A 3/4/59 ErsatzneubauBauwerke AD HeumarAufgestellt:Düsseldorf, 06.06.2025DEGES..................................................... Plancodierung Die Autobahn GmbH des BundesStraße: A 59 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 3337-693Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 30C; 30H / Station: 2-1891; 779-2025Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 2975-973 gez. i.A. Ricarda Galante 05 / 2505 / 25Ge05 / 25MBIH2261 VKE D022 20232018 511.000 FESTSTELLUNGSENTWURFLageplanVariante 1: Markierung mitEinfädelung auf A3 (RE-Vorentwurf) 06 / 25Nowak06 / 25Schaefer Achse 8480 Achse 8480 Achse 6245 Achse 6150 Achse 6150Achse 8100 Achse 8100 Achse 8320 Achse 8320 Achse 9001Achse 9001 Lageplan 01 Lageplan 02Lageplan 03Lageplan 04 Lageplan 05Achse 8604 Achse 8604 Achsübersicht Achse 8501Achse 6245 Das dargestellte vorhandeneGelände kann ggf. durchVorabmaßnahmen abweichen.5643750.00032362975.000 5644039.46532363447.363 5643263.56232363922.837 5642974.09832363450.474 5643800 5643900 5644000 32363000 32363100 32363200 32363300 32363400 5643300564340056435005643600564370056438005643900564400032363500 32363600 32363700 32363800 32363900 5643100 5643200 32363600 32363700 32363800 32363900 5643000564310056432005643300564340056435005643600564370032363000 32363100 32363200 32363300 32363400 ZeichenerklärungEinschnittsböschungEntwässerungsmulde mit Querriegel StraßennebenflächenDeckensanierung DammböschungBankettRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenMittelstreifen, AchseRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenBankett mit Zufahrt Stützwand Planung 2,5 %QuerneigungGradientenhochpunktGradiententiefpunkt H = 13000.000 mkm = 1+483.462h TS = 59.159T = 123.500f = 0.5871,500 %1531,000 m0,700 %725,000 mNeigungsbrechpunkt mit Angabe vonAusrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichmaß,Längsneigung und Abstand zumnächsten Neigungsbrechpunkt Gemarkungsgrenze RückbauSonstigesfreizuhaltendes Sichtfeld Bohrkern WWGGWohnbauflächegewerbliche BauflächevorhandengeplantGebiete und FlächenVerwaltung geplantEntwässerung LSGW III BLandschaftsschutzgebietWasserschutzzone III B SchutzgebieteNatur, Landschaft, WasserTabuflächeweitere Gebiete Planfeststellungsgrenze Regenwasserleitung mit Angabe von FließrichtungStraßenablauf mit AnschlussleitungEAblaufschachtQuerriegel mit Muldenablauf Bauwerke und AnlagenStraßen, Wege, Zufahrten1.01Nr. im Regelungsverzeichnis2.01 Brücke mit WiderlagerSchotterrasen (RWBA E2) Verkehrszeichenbrücke Flürstücks- / Katastergrenzen Vermessung 41 523 Bauwerk 5008 701Ersatzneubau im Zuge der A 4über die KVBBau-km 1+881KrW: 31,25 gon LW: 10,45 mKH: 1,00 m LH: ≥ 4,70 mNBr: 15,60 mMLC: 50/50-100Belastung nach DIN EN 1991-2 Lastmodell LM1 RQ 1 - A 3/A 4/A 59RAA RQ 31 + Einfahrt 3.00753.753.753.75751.501.50753.753.753.753.753.75752.001.5015.75 22.25 RQ 4 - A 4RAA 1/2 RQ 31 3.753.757575 3.0012.00 6 VAS-04-ADH-A-RE05-001-01
Anlage 7 - Lageplan 5
5374 Zeichen
H = 2600.000 m-3.396 %170.000 m+0.500 %70.000 mkm = 0+590.000h TS = 44.171T = 50.645f = 0.493 km 79,0 Abs. 16km 0,2 Abs. 16km 0,1 Abs. 16km 0,6 Abs. 16km 0,5km 78,8 km 5,5 SB BB SBSB SB BB SB SBSBSB BB BB BB BB BB SB A4 Richtungsfahrbahn Görlitz - Aachen A4 Richtungsfahrbahn Aachen - Görlitz A559 Richtungsfahrbahn Köln-Deutz - Köln-PorzA559 Richtungsfahrbahn Köln-Porz - Köln-Deutz Kursbuchstrecke (DB): 472 Köln - Frankfurt a. M. Ø 0.3Ø 0.3 Ø 0,5 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,1 Ø 0,1 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,2 Ø 0.9 Ø 0.4 Ø 0,2 Ø 0,3 Ø 0,5 Ø 0,3 Ø 0.3 Ø 0.6 Ø 0.5 Ø 0.3 Abscheideranlage S 41,82S 41,81S 41,71 S 41,67 S 41,57 S 41,64 S 41,71 S 42,01S 42,27 S 41,52 S 41,50 S 41,44S 41,38 S 41,30 An der Fuchskaule Auf der Fuchskaule 51.2 51.5 51.6 44.4 50.9 50.8 (4) See Abfahrt Autobahnkreuz Gremberg Abfahrt Auffahrt Abfahrt Auffahrt AbfahrtAuffahrt Auffahrt Auffahrt Weg 47 1879 W III A 2065 2055 1891 2057 14 2061 20492046 20542059 51 2058 24 48 2051 2062 20 16 20602064 50 2066 2053 2063 2056 46 23 1542 Stadt KölnGemarkung HeumarFlur 9 Stadt KölnGemarkung WesthovenFlur 1 Stadt KölnGemarkung VingstFlur 30 Anschluss an vorh. Mulde Achse 8604 Achse 8604 Achse 8604 Kragarm entfälltim Zuge der Rampe A 4 Es handet sich bei der Rampe umeine bauzeitliche Verkehrsführung!Nach Fertigstellungdes AD Heumars wird diese Rampewieder zurückgebaut Für die Dauer der Verkehrsführungwird die Rampe16C FR Nord-Ost gesperrt 0.9%0.0% 3.8%3.8%3.8% 6.0% 6.0%2.2%2.2%A4: Neubau VZBAQ 4.X Bkm 78,757 1.07 QuerschnittQ 5 0+430.000 R=∞ 0+000.000R=183.711R=∞0+004.381R=-183.744R=183.7110+034.523R=∞R=-183.7440+064.666A=150.000R=∞0+126.760R=450.000A=150.0000+176.760A=150.000R=450.0000+230.539 R=150.000A=150.0000+330.539 A=49.887R=150.0000+436.265R=∞A=49.8870+452.857 A=50.095R=∞0+538.720 R=125.000A=50.0950+558.796 A=49.922R=125.000R=∞A=49.9220+677.942 0+927.975 0+658.005 Beginn der BaustreckeBau-km 0+100,000 Ende DeckenerneuerungBau-km 0+927,975 Beginn DeckenerneuerungEnde der BaustreckeBau-km 0+658,005 H = 0.000 m Zwangsgradiente -0.650 %120.000 mkm = 0+300.000h TS = 50.724 H = 3500.000 m-0.650 %120.000 m -3.396 %170.000 mkm = 0+420.000h TS = 49.944T = 48.050f = 0.330 H = 0.000 m+0.500 %70.000 mkm = 0+660.000h TS = 44.521Zwangsgradiente Mulde mit Querriegeln, B=2,50m Mulde mit Querriegeln,B=2,50m gem. RAA Ausfahrtstyp AR 1 75 75 4.50 4.50 75 75 gem. RAA Ausfahrttyp A 1lZ = 60,00lA = 270,00 (Bestand A 559) S=240.000H=50.823m S=627.645H=44.392m 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000800.000900.000 gem. RAA Einfahrttyp E 1lZ = 60,00lE = 250,00A4: Ersatzneubau VZBAQ 4.X Bkm 78,947BW 5008 398 PROJIS-Nr.: Projekt-Nr.im Auftrag der AutobahnGmbH des Bundes LagesystemStand KatasterHöhensystemBestandsvermessung Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbhZimmerstraße 5410117 BerlinTelefon (030) 202 43 - 0Telefax (030) 202 43 - 291www.deges.de DieAutobahn bearbeitetgeprüftDatumZeichengezeichnet bearbeitetgeprüftDatumZeichen Entwurfsbearbeitung: Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt N:\Vestra\2261_AD Heumar_Lph-4\Unterlage 5_Lageplan\U5_Lageplan.dwg ETRS 89 UTM 32 (LS 489)DHHN 92 (HS 160) Maßstab: 1 :Unterlage / Blatt-Nr.:/A 3/4/59 ErsatzneubauBauwerke AD HeumarAufgestellt:Düsseldorf, 06.06.2025DEGES..................................................... Plancodierung Die Autobahn GmbH des BundesStraße: A 59 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 3337-693Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 30C; 30H / Station: 2-1891; 779-2025Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 2975-973 gez. i.A. Ricarda Galante 05 / 2505 / 25Ge05 / 25MBIH2261 VKE D022 20232018 551.000 FESTSTELLUNGSENTWURFLageplanVerkehrsanlagenRampe Gremberg 06 / 25Nowak06 / 25Schaefer Achse 8480 Achse 8480 Achse 6245 Achse 6150 Achse 6150Achse 8100 Achse 8100 Achse 8320 Achse 8320 Achse 9001Achse 9001 Lageplan 01 Lageplan 02Lageplan 03Lageplan 04 Lageplan 05Achse 8604 Achse 8604 Achsübersicht Achse 8501Achse 6245 Das dargestellte vorhandeneGelände kann ggf. durchVorabmaßnahmen abweichen.5641950.00032361200.000 5642610.00032361200.000 5642610.00032361920.000 5641950.00032361920.000 5642000 5642100 5642200 5642300 5642400 5642500 5642600 32361300 32361400 32361500 32361600 32361700 32361800 32361900 5642000 5642100 5642200 5642300 5642400 5642500 5642600 32361300 32361400 32361500 32361600 32361700 32361800 32361900 Zeichenerklärung Deckensanierung Planung 2,5 %QuerneigungGradientenhochpunktGradiententiefpunkt H = 13000.000 mkm = 1+483.462h TS = 59.159T = 123.500f = 0.5871,500 %1531,000 m0,700 %725,000 mNeigungsbrechpunkt mit Angabe vonAusrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichmaß,Längsneigung und Abstand zumnächsten Neigungsbrechpunkt GGgewerbliche BauflächevorhandengeplantGebiete und FlächenVerwaltung NSGNaturschutzgebietSchutzgebieteNatur, Landschaft, Wasser Gemarkungsgrenze SonstigesPlanfeststellungsgrenze LSGLandschaftsschutzgebietFläche des BiotopverbundesW III AWasserschutzzone III A EinschnittsböschungEntwässerungsmulde mit Querriegel DammböschungBankettRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenMittelstreifen, AchseRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenBankett mit Zufahrt Bauwerke und AnlagenStraßen, Wege, Zufahrten1.01Nr. im Regelungsverzeichnis2.01 Verkehrszeichenbrücke weitere GebieteFläche mit Altlasten Vermessung Flurstücks- / Katastergrenze RQ 5 - A 4 Rampe GrembergRAA Q 1 1.50754.50751.506.00 41 523 6VAS-04-A DH-A-RE05-005-01
Anlage 8 - Erläuterungsbericht
349023 Zeichen
Unterlage 1
Die Autobahn GmbH des Bundes
Straße: BAB A 3 Abschnitt.-Nr. 29;30 Station: 2975-973
Straße: BAB A 3 Abschnitt.-Nr. 30C;30H Station: 2-1891; 779-2025
Straße: BAB A 59 Abschnitt.-Nr. 29;30 Station: 3337-693
BAB A 3, A 4, A 59 Ersatzneubau
Bauwerke AD Heumar
PROJIS-Nr.:
Erläuterungsbericht
zum Feststellungsentwurf
Aufgestellt: Düsseldorf, 06.06.2025
DEGES
gez. i. A. Ricarda Galante
…………………………………………………………………………………………………………………
- I - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis ....................................................................................................... IV
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................. VI
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................ VII
Quellen XII
1 Darstellung des Vorhabens ....................................................................... 1
1.1 Planerische Beschreibung ................................ ................................ ..................... 1
1.2 Straßenbauliche Beschreibung ................................ ................................ .............. 4
1.3 Streckengestaltung ................................ ................................ ............................... 13
2 Begründung des Vorhabens ................................................................... 14
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren ..14
2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ................................ .............................18
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) ........................18
2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens ............................18
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ................................ .........22
2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ...........................22
3 Vergleich der Varianten und der Wahl der Linie .................................... 24
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ................................ ...........................24
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten ................................ ............................27
3.3 Variantenvergleich ................................ ................................ ................................ 38
3.4 Gewählte Linie ................................ ................................ ................................ ......45
4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme ........................................... 50
4.1 Ausbaustandard ................................ ................................ ................................ ...50
4.2 Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes ......................53
4.3 Linienführung ................................ ................................ ................................ ........57
4.4 Querschnittsgestaltung ................................ ................................ .........................72
4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten ................................ ....................80
- II - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.6 Besondere Anlagen ................................ ................................ .............................. 81
4.7 Ingenieurbauwerke ................................ ................................ ............................... 81
4.8 Lärmschutzanlagen ................................ ................................ .............................. 95
4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen ................................ ................................ .................95
4.10 Leitungen ................................ ................................ ................................ ..............95
4.11 Baugrund / Erdarbeiten ................................ ................................ ....................... 105
4.12 Entwässerung ................................ ................................ ................................ ..... 109
4.13 Straßenausstattung ................................ ................................ ............................ 118
4.14 Erneuerbare Energien ................................ ................................ ........................ 119
5 Angaben zu den Umweltauswirkungen ................................................ 122
5.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ................................ ............................. 122
5.2 Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ ................... 123
5.3 Naturhaushalt ................................ ................................ ................................ ..... 126
5.4 Landschaftsbild ................................ ................................ ................................ ... 136
5.5 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ................................ ............................ 137
5.6 Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf besonders geschützte Arten
138
5.7 Natura 2000-Gebiete ................................ ................................ .......................... 140
5.8 Weitere Schutzgebiete, Schutzausweisungen und fachplanerische Festsetzungen
141
6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen ............... 142
6.1 Lärmschutzmaßnahmen ................................ ................................ ..................... 142
6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen ................................ ............................. 143
6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz ................................ ................................ ..... 145
6.4 Entwässerungsmaßnahmen nach RiStWag ................................ ........................ 145
6.5 Trinkwasserbrunnen Steinweg 23 ................................ ................................ ....... 146
6.6 Landschaftspflegerische Maßnahmen ................................ ................................ 146
6.7 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete ................................ ............... 149
6.8 Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht ................................ ............................... 149
7 Kosten ..................................................................................................... 150
- III - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
8 Verfahren ................................................................................................. 151
9 Durchführung der Baumaßnahme ........................................................ 152
9.1 Verkehrsführung und zeitliche Abwicklung ................................ .......................... 152
9.2 Bautabuflächen und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen .......................... 156
9.3 Angaben zur Kampfmittelfreiheit ................................ ................................ ......... 156
9.4 Grunderwerb ................................ ................................ ................................ ...... 157
Anlage A
- IV - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Restnutzungsdauer der Bestandbauwerke (Stand 03/24) (Quelle: Autobahn des Bundes
GmbH NL Rheinland) 14
Tabelle 2: Gegenüberstellung der Verkehrsstärken aus 2024 und 2035 20
Tabelle 3: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 3 FR OB – F Achse 6245 53
Tabelle 4: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 3 FR F – OB Achse 8320 54
Tabelle 5: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 3 / A 4 FR AC – F Achse 9001 54
Tabelle 6: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150 55
Tabelle 7: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480 55
Tabelle 8: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100 56
Tabelle 9: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 559 FR BN – F Achse 8604 56
Tabelle 10: Zwangspunkte in der Linienführung des AD Heumar nach Fahrtrichtung 60
Tabelle 11: Lageparameter der BAB A 3 FR OB – F Achse 6245 62
Tabelle 12: Lageparameter der BAB A 3 FR F – OB Achse 8320 63
Tabelle 13: Lageparameter der Rampe BAB A 3 / A 4 FR AC – F Achse 9001 63
Tabelle 14: Lageparameter der BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150 63
Tabelle 15: Lageparameter der BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480 64
Tabelle 16: Lageparameter der Rampe BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100 65
Tabelle 17: Lageparameter der Rampe BAB A 559 FR BN – F Achse 8604 65
Tabelle 18: Höhenparameter der BAB A 3 FR OB – F Achse 6245 66
Tabelle 19: Höhenparameter der BAB A 3 FR F – OB Achse 8320 66
Tabelle 20: Höhenparameter der Rampe BAB A 3 / A 4 FR AC – F Achse 9001 67
Tabelle 21: Höhenparameter der BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150 68
Tabelle 22: Höhenparameter der BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480 68
Tabelle 23: Höhenparameter der Rampe BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100 69
Tabelle 24: Höhenparameter der Rampe BAB A 559 FR BN – F Achse 8604 69
Tabelle 25: Ergebnisse der Sichtweitenüberprüfung 71
- V - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabelle 26: Belastungsklassen infolge dimensionierungsrelevanter Beanspruchung gem. RDO 74
Tabelle 27: Hindernisse im Seitenraum BAB A 3 FR OB – F Achse 6245 76
Tabelle 28: Hindernisse im Seitenraum BAB A 3 FR F – OB Achse 8320 77
Tabelle 29: Hindernisse im Seitenraum BAB A 3 / A 4 FR AC – F Achse 9001 78
Tabelle 30: Hindernisse im Seitenraum BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150 78
Tabelle 31: Hindernisse im Seitenraum BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480 78
Tabelle 32: Hindernisse im Seitenraum BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100 79
Tabelle 33: Hindernisse im Seitenraum BAB A 559 FR BN – F Achse 8604 80
Tabelle 34: Übersicht der Ersatzbrückenbauwerke 82
Tabelle 35: Stützbauwerk BAB A3 94
Tabelle 36: Stützbauwerk BAB A59 94
Tabelle 37: Leitungen BAB A 3 FR OB – F Achse 6245 96
Tabelle 38: Leitungen BAB A 3 FR F – OB Achse 8320 98
Tabelle 39: Leitungen BAB A 3/ A 4 FR AC – F Achse 9001 99
Tabelle 40: Leitungen BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150 100
Tabelle 41: Leitungen BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480 101
Tabelle 42: Leitungen BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100 104
Tabelle 43: Leitungen BAB A 559 BN – F Achse 8604 105
Tabelle 44: Verdichtbarkeit und Frostempfindlichkeit nach ZTV 107
Tabelle 45: Landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen 146
Tabelle 46: Landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Gestaltungs-, Wiederherstellungs-
, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 148
Tabelle 47: Bauphasen 155
- VI - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bauwerksübersicht, (Quelle: Bramey.Bünermann Ingenieure) ................................ . 2
Abbildung 2: Räumliche Einordnung des AD Heumar, (Quelle: http://www.nwsib-online.nrw.de/ . 3
Abbildung 3: Skizze der Einfahrtssituation BAB A 4 FR OB ................................ ..................... 4
Abbildung 4: Skizze vorgesehene Strecke und Verkehrscharakteristik ................................ ......... 5
Abbildung 5: Bauwerke Teilprojekt I, (Quelle: Bramey.Bünermann Ingenieure) .......................... 16
Abbildung 6: Bauwerke Teilprojekt II, (Quelle: Durth Roos Consulting) ................................ ...... 17
Abbildung 7: Grafische Übersicht der Verkehrsstärken für die Prognose 2035, Kartengrundlage
HERE ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 21
Abbildung 8: Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit Umgrenzung des Untersuchungsgebiete ,
(Quelle: www.geodienste.bfn.de/Schutzgebiete (Stand: 2015)) ................................ .................. 26
Abbildung 9: Naturschutzgebiete und geschützte Biotope (rot) sowie schutzwürdige Biotope (grün)
im Untersuchungsgebiet, (Quelle: www.linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos (Stand:
2015)) ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 27
Abbildung 10: Vergleich und Bewertung der Ausbauvarianten 1 bis 6, (Quelle:
Machbarkeitsstudie 2018) ................................ ................................ ................................ .......... 39
Abbildung 11: Skizze zum Regelquerschnitt halber RQ 31 nach RAA ................................ ........ 72
Abbildung 1 2: Ausschnitt aus der geologischen Karte 1:25000 [K2], ergänzt durch Boley
Geotechnik GmbH, ................................ ................................ ................................ ................... 106
Abbildung 13: Abgrenzung des Untersuchungsraumes ................................ ............................ 123
Abbildung 14: Verdachtsflächen von Kampfmitteln ................................ ............................. 157
- VII - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Abkürzungsverzeichnis
µg Mikrogramm
A Klothoide
A [3] Autobahn [Nummer der Autobahn]
AC Aachen
AD Autobahndreieck
AK Autobahnkreuz
AQ Anzeigequerschnitt – Kennzeichnung für Standorte von Verkehrszeichen-
brücken bzw. Verkehrsbeeinflussungsanlagen
AS Autobahnstufe
AS I
Autobahnen - außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete, großräumig -
Verbindung von Oberzentren zu Metropolregionen und zwischen Oberzen-
tren
AS II Autobahnen - außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete, überregional -
Verbindung von Mittelzentren zu Oberzentren und zwischen Mittelzentren
AUSA Autobahn-Selbstanschluss-Kabel (Kabel zur Anbindung von Notrufsäulen
und Fernmeldeeinrichtungen der Autobahn GmbH des Bundes)
B [8] Bundesstraße [Nummer der Bundesstraße]
BAB Bundesautobahn
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
Bk Belastungsklasse
BKompV Bundeskompensationsverordnung
BlmSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BlmSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung
bM Muldenbreite
BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BN Bonn
- VIII - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
BVP Blindgängerverdachtspunkt
BVWP Bundesverkehrswegeplan
BW Bauwerk
CEF Continuous Ecological Functionality
DB Deutsche Bahn
dB(A) A-bewerteter Dezibel (Einheit für den gemäß A -Bewertung bewerteten
Schalldruckpegel)
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
DIN Deutsche Industrienorm
DN [300] Diameter Nominal (nach ISO 6708 / DIN EN 805) [Nennweite in mm]
DTV durchschnittlicher täglicher Verkehr
DTVw durchschnittlicher täglicher Verkehr werktags
dWiSta Dynamische Wegweiser mit integrierter Stauinformation.
EKA Entwurfsklasse Autobahnen
EKA 1 A Entwurfsklasse 1 (Fernautobahn)
EV2 Verformungsmodul aus der Zweitbelastungskurve (statischer Lastplatten-
versuch)
F Frankfurt am Main
F [1] Frostempfindlichkeitsklasse [Nummer]
FFH Flora-Fauna-Habitat
FR Fahrtrichtung
FRS Fahrzeugrückhaltesysteme
FSS Frostschutzschicht
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- IX - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
GOK Geländeoberkante
HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen
HNB Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung
kf Durchlässigkeitsbeiwert (nach DIN 18130)
Kfz Kraftfahrzeug
KVB Kölner Verkehrsbetriebe
L Landesstraße
lA Länge Ausfädelungsstreifen
LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
le Länge Einfädelungsstreifen
LEP Landesentwicklungsplan
LG Landschaftsgesetz
LKW Lastkraftwagen
LNatSchG Landschaftsnaturschutzgesetz
LSG Landschaftsschutzgebiet
Lz Länge Verziehung
m Meter
MBS Machbarkeitsstudie
MHGW mittlere höchste Grundwasserstand
MP Mischprobe
NHN Normalhöhennull
NSG Naturschutzgebiet
OA Ordnungsamt
OB Oberhausen
- X - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
PlafeR 19 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz 2019
R Radius
RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen 2008
RDO Richtlinien für die rechn. Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflä-
chen mit Asphaltdeckschicht
RE 2012 Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von
Entwurfsunterlagen im Straßenbau
RewS Richtlinien für die Entwässerung von Straßen
RiFa Richtungsfahrbahn
RIN Richtlinien für integrierte Netzgestaltung
RiStWag Richtlinie für bautechnische Maßnahmen bei Baustelleneinrichtung und
Baudurchführung
RiZ ING Richtzeichnungen für Ingenieurbauten
RKB Regenklärbecken
RPS Richtlinien für die passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhalte-
systeme
RQ Regelquerschnitt
RRB Regenrückhaltebecken
RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
RWBA Regenwasserbehandlungsanlage
RWBA 2000 Richtlinie für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen
SMA Splittmastixasphalt
STS Schottertragschicht
SV Schwerverkehr
T Tangentenlänge
TB [1] Teilbauwerk [Nummer des Teilbauwerks]
UVP Unweltverträglichkeitsprüfung
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- XI - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
VBA Verkehrsbeeinflussungsanlagen
VLärmSchR Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
VZB Verkehrszeichenbrücke
vzul zulässige Geschwindigkeit
zM Muldentiefe
ZTV zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
zzgl zuzüglich
- XII - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Quellen
[1] „Landesentwicklungsplan NRW,“ [Online]. Available:
https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan-nrw.
[2] „Straßeninformationsbank Nordrhein-Westafalen,“ [Online]. Available: https://www.nwsib-
online.nrw.de/.
[3] B. Köln, „Regionalplan Köln – Teilabschnitt Region Köln,“ Bezirksregierung Köln, Köln, 2021
(Genehmigungsjahr).
[4] D. I. f. Normung, „DIN EN 1991-2: Eurocode 1 – Einwirkungen auf Brücken – Teil 2:
Verkehrslasten auf Brücken,“ Beuth Verlag, Berlin, 2003.
[5] NATO Standardization Office (NSO), „STANAG 2021 – Military Load Classification (MLC) of
Bridges, Ferries, Rafts and Vehicles,“ NATO, Brüssel, 2021.
[6] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), „Anforderungen an die stoffliche Verwertung
mineralischer Abfälle (LAGA M 20),“ LAGA / BMUV, 2004, ergänzt 2020.
[7] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV),
„Empfehlungen zur methodischen Vorgehensweise bei der Artenschutzprüfung (ASP) in
Nordrhein-Westfalen,“ LANUV NRW, Recklinghausen, 2018.
[8] Rat der Europäischen Gemeinschaften, „Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume...,“ Amtsblatt der EU, L 206, 22. Juli 1992, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX:31992L0043, 1992.
[9] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), „RAA, Richtlinie für Anlage
von Autobahnen,“ FGSV Verlag, Köln, Köln, 2012.
[10] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), „RIN, Richtlinie für die
integrierte Netzgestaltung,“ FGSV Verlag, Köln, 2008.
[11] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), „Richtlinie für den
Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen (VLärmSchR 97),“ BMVBS bzw. Bundesanzeiger
Verlag, 1997.
[12] INFRAS, „Handbook of Emission Factors for Road Transport (HBEFA), Version 4.2,“ INFRAS,
Zürich, 2022.
- XIII - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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[13] Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), „Wirkung lärmmindernder Fahrbahnbeläge –
Langzeitauswertung...,“ BASt, Bergisch Gladbach, 2024.
[14] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, „RWBA, Richtlinien für die
wegweisende Beschilderung auf Autobahnen,“ FGSV-Verlag, Köln, 2000.
[15] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, „Richtlinien für die Entwässerung von
Straßen (REwS),“ FGSV, Köln, 2021.
[16] Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., „DWA-A 138-1: Anlagen
zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb.,“ DWA-Verlag,
Hennef, 2024.
[17] Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), „Richtlinien für
Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen.,“ FLL-Verlag, Bonn,
2018.
[18] Froelich, A. & Sporbeck, Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Leitfaden für
Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, Heft 44, Wiesbaden: Dinges & Frick
GmbH, 2000.
[19] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm),
1970.
[20] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), „AP Klimaschutz Straße – Ad-
hoc-Arbeitspapier zur Berücksichtigung von großräumigen Klimawirkungen bei
Straßenbauvorhaben, FGSV-Nr. 2299,“ FGSV-Verlag, Köln, 2023.
[21] Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS), „Richtlinien für den
Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97),
Allgemeines Rundschreiben Nr. 26/1997 v. 2. Juni 1997,“ veröffentlicht im Verkehrsblatt, 1997.
[22] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft, „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen,“ 2020.
- 1 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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1 Darstellung des Vorhabens
1.1 Planerische Beschreibung
Art und Umfang der Baumaßnahme
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Ersatzneubau mehrerer Brückenbauwerke im Bereich
des Autobahndreiecks Heumar auf den Bundesautobahnen A 3 und A 59. Hierzu zählen die Bau-
werke 5008 800 und 834 auf der BAB A 3 sowie die Bauwerke 803 (Fahrtrichtung Oberhausen)
und 804 (Fahrtrichtung Bonn) auf der BAB A 59. Darüber hinaus sind auch die Teilbauwerke 806.1
(Fahrtrichtung Oberhausen) und 806.2 (Fahrtrichtung Bonn) Bestandteil des Vorhabens. Ergän-
zend ist im Rahmen der Maßnahme die temporäre Wiederherstellung der Verbindungsrampe im
Autobahnkreuz Gremberg vorgesehen, welche die BAB A 559 (Fahrtrichtung Köln) mit der BAB
A 4 (Fahrtrichtung Frankfurt) verbindet. Das Bauvorhaben befindet sich im Bundesland Nordrhein-
Westfalen.
Im Rahmen der Maßnahme werden die Linienführungen der BAB A 3 und A 59 optimiert. Die be-
stehenden fünf Brückenbauwerke werden durch insgesamt acht neue Bauwerke ersetzt. Eine
Übersicht der Bauwerke ist in Abbildung 1 ersichtlich.
Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bun-
des. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die Durchführung der Maßnahme an die DEGES Deut-
sche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH übertragen. Der vollständige Umbau des Au-
tobahndreiecks Heumar erfolgt in rund 18 Bauphasen und soll bis 2032 abgeschlossen sein.
- 2 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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Abbildung 1: Bauwerksübersicht, (Quelle: Bramey.Bünermann Ingenieure)
Lage im Territorium
Das Autobahndreieck Heumar liegt im Kölner Stadtgebiet, rund 5 Kilometer östlich der Innenstadt
im Stadtbezirk Kalk. Es bildet den südöstlichen Abschnitt des Kölner Autobahnrings, wie in Abbil-
dung 2 dargestellt. In dem Knotenpunkt 5008 8040 treffen die Bundesautobahnen A 3 (Oberhau-
sen – Frankfurt am Main – Passau), A 4 (Aachen – Erfurt – Dresden) und A 59 (Duisburg – Bonn)
zusammen. Etwa 2 Kilometer westlich befindet sich das Autobahnkreuz Gremberg (AK Gremberg),
das die BAB A 4 mit der BAB A 559 sowie der östlichen Zubringerstraße (L 124) verbindet.
Bestand
Ersatzneubau
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Erläuterungsbericht
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Bestandteil von Bedarfs- und Ausbauplanungen
Der Ersatzneubau des AD Heumar wurde vom Bund initiiert, da die Brückenbauwerke abgängig
sind und die Restnutzungsdauer abgelaufen oder nur noch sehr begrenzt ist. Obwohl das AD Heu-
mar ursprünglich nicht Bestandteil einer Bedarfs - oder Ausbauplanung war, machte der kritische
Zustand der Bauwerke Ersatzneubauten mit optimierter Verkehrsführung zwingend erforderlich.
Straßenkategorie nach RIN
Die BAB A 3 und BAB 4 ist gemäß den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN, Tab. 5)
der Straßenkategorie AS 0 (Fernautobahn), Die BAB A 59 der Straßenkategorie AS 1 (großräumig)
einzuordnen.
Räumliche Verfahrensgrenze der Planfeststellung
Die räumlichen Verfahrensgrenzen der Planfeststellung erstrecken sich im Norden entlang der
Trasse der BAB A 3 / A 4 / A 59 bis zum Überführungsbauwerk 5008 748 ("Rösrather Straße"), im
Südosten an der Fahrbahn der BAB A 3 beim Abzweig zur BAB A 4 beziehungsweise vor dem
Überführungsbauwerk „Porzer Straße“, im Süden auf der Fahrbahn der BAB A 59 vor dem Über-
führungsbauwerk der Hansestraße und im Westen bis zur Verbindungsrampe im Autobahnkreuz
Gremberg.
Abbildung 2: Räumliche Einordnung des AD Heumar, (Quelle: http://www.nwsib-online.nrw.de/
Autobahndreieck Heumar
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Erläuterungsbericht
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Bezeichnung der Folgemaßnahmen
Für das Bauvorhaben sind keine Folgemaßnahmen vorgesehen.
1.2 Straßenbauliche Beschreibung
1.2.1 BAB A 4 Aachen – Oberhausen (AC – OB)
Länge, Querschnitt
Die Baustrecke ersetzt den Abschnitt 30, Ast F, Betr.-km 1,2 und endet ca. bei Betr.-km 1,75 und
entspricht somit einer Länge von ca. 550 m.
Der Ersatzneubau der Rampe verläuft leicht südlich versetzt zur bestehenden Strecke und orien-
tiert sich weitgehend an der ursprünglichen Linienführung von West nach Nord.
Die Verkehrsprognose für das Jahr 2035 geht von einem durchschnittlichen täglichen Verkehrs-
aufkommen von über 29.100 Kfz/24 h aus. Der Rampenquerschnitt wird aufgrund der hohen Ver-
kehrsbelastung nicht als Verbindungsrampe ausgestaltet, sondern entspricht der EKA 1 gemäß
Bild 4 (RAA, 2012) und hat den halben Regelquerschnitt RQ 31.
Vorhaben prägende Bestandsbauwerke sind:
• Brückenbauwerk 5008 700, Brückenbauwerk über die KVB-Trasse
vorhandene Strecke- und Verkehrscharakteristik
Die zweistreifige Verbindungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen wird aktuell mit
einem werktäglichen Verkehr von bis zu 27.500 KFZ täglich belastet. Die Verflechtung mit Rich-
tungsfahrbahn der BAB A 59 bei Betriebs-km 1,4 und im weiteren Verlauf mit der BAB A 3 bei
Betriebs-km 1,6 führt bei dem hohen Verkehrsaufkommen und bedingt durch die Einfädelungsvor-
gänge zu einer hohen Staugefahr. Die Einfahrt der Rampe mit der BAB A 59 entspricht dem Typ
Abbildung 3: Skizze der Einfahrtssituation BAB A 4 FR OB
- 5 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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ER 2 (RAA, 2012, Bild 63), jedoch sind beide Fahrbahnen zweistreifig ausgestaltet. Die Verflech-
tung mit der BAB A 3 entspricht dem Einfahrttyp EE 3 (RAA, 2012, Bild 60), ist jedoch um einen
zusätzlichen Fahrstreifen erweitert (siehe 3).
vorgesehene Strecke- und Verkehrscharakteristik
Die Verbindungsrampe der BAB A 4 verläuft nach dem Umbau des AD Heumars südöstlich ver-
setzt, parallel zur bestehenden Trasse. Im Einfahrtsbereich zur BAB A 4 / A 59 entspricht ihre Lage
der alten Trasse der BAB A 59. Die Zufahrten zur BAB A 59 und BAB A 3 folgen dem Einfahrttyp
EE3 (RAA, 2012, Bild 60). Zur Erhöhung der Kapazität und Verbesserung des Verkehrsflusses
wurde der Einfädelungsstreifen um eine zusätzliche Fahrspur erweitert.
Abbildung 4: Skizze vorgesehene Strecke und Verkehrscharakteristik
1.2.2 BAB A 3 Oberhausen – Frankfurt (OB – F)
Länge, Querschnitt
Die Baustrecke der BAB A 3 beginnt südlich des Unterführungsbauwerks BW 5008 748 („Rösrather
Straße“) bei Abschnittsnummer 29, bei Betriebskilometer 140,24 km und endet etwa 60 m vor dem
Überführungsbauwerk BW 5008 752 („Porzer Straße“) bei Abschnittsnummer 30 und Betriebskilo-
meter 0,97 km. Die Gesamtlänge der Baustrecke beträgt ca. 1.640 m.
Die Verkehrsprognose 2035 weist ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von über
30.500 Kfz/24h aus. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA, 2012) ist der
Regelquerschnitt RQ 31 für die EKA 1 vorgesehen.
Vorhaben prägende Bestandsbauwerke sind:
• BW 5008 700: Zwei Teilbauwerke (700.1 und 700.2), die die BAB A 3 in beide Fahrtrich-
tungen über die KVB-Trasse führen.
• BW 5008 419: Ein siebenfeldriges Brückenbauwerk, das die BAB A 4 FR AC-OB über die
übrigen Fahrbahnen des AD Heumar führt.
- 6 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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• BW 5008 834: Zwei Teilbauwerke, die die BAB A 3 in beide Richtungen über die Verbin-
dungsrampe BAB A 3/A 4 FR AC führen.
• BW 5008 803: Ein sechsfeldriges Brückenbauwerk, das die BAB A 59 FR OB über die Ver-
bindungsrampe BAB A 3/A 4 FR AC, die BAB A 3 in beide Richtungen und die Verbin-
dungsrampe BAB A 3/A 4 FR F führt.
Für die geplanten Maßnahmen werden folgende Ersatzneubauten errichtet:
• BW 5008 407: Einfeldriges Brückenbauwerk als Ersatz für den westlichen Teil des BW 5008
834.
vorhandene Strecke- und Verkehrscharakteristik
Die zweistreifige Richtungsfahrbahn der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt wird derzeit werktags
von bis zu 32.200 Fahrzeugen frequentiert. Im Bereich der Einfahrt der Rampe zur BAB A 4 treten
zeitweise Verzögerungen auf. Die bestehende Linienführung verläuft parallel zur nördlichen Rich-
tungsfahrbahn der BAB A 3. Sie beginnt mit einem linksseitigen Radius von R = 1.500 m und führt
nach der Unterquerung des Bauwerks 5008 803 geradlinig aus dem Autobahnkreuz heraus.
vorgesehene Strecke- und Verkehrscharakteristik
Die neue Linienführung der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt sieht vor, beide Richtungsfahrbah-
nen nach etwa 420 m zu trennen und sie vor dem Ende der Baustrecke wieder zusammenzufüh-
ren. Nach der Überquerung der KVB-Trasse erfolgt die Aufteilung der Fahrbahnen. Die Richtungs-
fahrbahn nach Frankfurt wird mit einem Linksradius von R = 720 m unter dem Ersatzbauwerk 5008
419 hindurchgeführt, wobei die getrennte Führung der Richtungsfahrbahnen eine optimierte Stütz-
weite für das Bauwerk 419 ermöglicht. Anschließend wird die Fahrbahn geradlinig aus dem Auto-
bahnkreuz herausgeleitet. Die getrennte Führung der Fahrbahnen macht zudem den Neubau von
zwei Ersatzbauwerken für das Bauwerk BW 5008 834 erforderlich.
1.2.3 BAB A 3 Frankfurt – Oberhausen (F – OB)
Länge und Querschnitt
Die Baustrecke der Richtungsfahrbahn BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen beginnt ca. 60 m
hinter dem Überführungsbauwerk BW 5008 752 („Porzer Straße“) bei Abschnittsnummer 30 und
Betriebskilometer 0,970 km und endet vor dem Bauwerk BW 5008 748 („Rösrather Straße“) bei
Abschnittsnummer 29 und Betriebskilometer 140,188 km. Die Gesamtlänge der Baustrecke beträgt
ca. 1.570 m.
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Die Verkehrsprognose 2035 weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von über 28.200 Kfz
/ 24 h aus. Gemäß der Bild. 4 (RAA, 2012) ist bei der EKA 1 der Regelquerschnitt RQ 31 vorgese-
hen.
Vorhaben prägende Bestandsbauwerke sind:
• BW 5008 803 überführt als sechsfeldriges Brückenbauwerk die BAB A 59 FR OB über die
Verbindungsrampe BAB A 3 / A 4 FR AC, die A 3 in beide Richtungen und die Verbindungs-
rampe A 3 / A 4 FR F.
• BW 5008 834 besteht aus zwei Teilbauwerken und überführt die BAB A 3 in beide Richtun-
gen über die Verbindungsrampe A 3 / A 4 FR AC.
• BW 5008 419 ist ein siebenfeldriges Brückenbauwerk, das die BAB A 4 FR AC-OB über
die übrigen Fahrbahnen des AD Heumar (ausgenommen die bestehende BAB A 59 FR
OB) führt.
• BW 5008 700 besteht aus zwei Teilbauwerken (BW 700.1 und 700.2), welche die BAB A 3
FR OB und die BAB A 3 FR F über die KVB-Trasse überführen.
Vorhaben prägende Ersatzneubauten sind:
• BW 5008 410 ersetzt den östlichen Teil des BW 5008 834.
vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Zu Beginn des betrachteten Umbauabschnitts ist die Fahrbahn dreistreifig. Der innere Fahrstreifen
wird nach ca. 420 m über eine Verziehungslänge von ca. 360 m eingezogen. Im Anschluss wird
die Richtungsfahrbahn zweistreifige weitergeführt. Die BAB A 3 Fahrtrichtung Oberhausen wird
derzeit werktags von bis zu 25.400 Fahrzeugen frequentiert. Besonders in nördlichen Abschnitt der
Autobahn, im Verflechtungsbereich mit den BAB A 4 und A 59 kommt es häufig zu Verzögerungen
und Stau.
Die BAB A 3 FR OB beginnt südöstlich des Autobahndreiecks Heumar im Bereich der Ausfahrt zur
BAB A 4 Richtung Aachen und verläuft zunächst gerade nach Norden. Anschließend führt die
Trasse mit einem rechtsseitigen Radius von R = 1.500 m:
• unter dem Bauwerk BW 5008 803 (BAB A 59 FR OB),
• über das Bauwerk BW 5008 834 (Verbindungsrampe BAB A 3/A 4 FR AC),
• und unterquert danach das Bauwerk BW 5008 419 (BAB A 4 FR OB).
Nach Überquerung der KVB-Trasse auf BW 5008 700 schließt die BAB A 3 im Bereich des Bau-
werks BW 5008 748 („Rösrather Straße“) an die BAB A 59 und BAB A 4 FR OB an.
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Die bestehende Ausfahrt zur BAB A 4 in Richtung Aachen entspricht dem Ausfahrttyp A 4 (RAA,
2012, Bild 56 a). Die Einfahrtsituation ist nicht standardisiert, entspricht jedoch dem Einfahrttyp E 5
(RAA, 2012, Bild 59), wobei die BAB A 3 als Hauptfahrbahn dient. Aufgrund der räumlichen Enge
werden drei Autobahnen innerhalb weniger hundert Meter zusammengeführt.
vorgesehene Strecke- und Verkehrscharakteristik
Zu Beginn der Baustrecke erfolgt, wie im Bestand, der Einzug des linken Fahrstreifens. Die neue
Linienführung verläuft im Verflechtungsbereich nördlich des AD Heumar zwischen der Richtungs-
fahrbahn der BAB A 59 und der Verbindungsrampe der BAB A 4. Durch die optimierte Umsortie-
rung der Fahrbahnen sollen die Verflechtungen der Verkehrsströme verbessert werden. Die bauli-
che Ausführung der Ausfahrt zur Verbindungsrampe der BAB A 4 bleibt unverändert. Die Einfahrt
der BAB A 3 auf die BAB A 59 entspricht dem Typ E 5 (RAA, 2012, Bild 59). Aufgrund der beengten
räumlichen Gegebenheiten können die richtlinienkonformen Einfahrtslängen von 2IE = 500 m nicht
eingehalten werden. Stattdessen wird die Einfahrt mit 2IE = 420 m ausgeführt.
1.2.4 Verbindungsrampe BAB A 4 Aachen - Frankfurt (AC - F)
Länge, Querschnitt
Der Bauabschnitt beginnt kurz vor de m Abzweig der Rampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Ober-
hausen bei Abschnittsnummer 30, Ast B km 0,13 und endet etwa 60 m vor dem Überführungsbau-
werk BW 5008 752 („Porzer Straße“) bei Abschnittsnummer 30 und Betriebskilometer 0,97 km.
Die gesamte Ausbaustrecke beträgt etwa 1.000 Meter.
Der Regelquerschnitt entspricht dem Bestand und wird mit dem Rampenquerschnitt Q3 gemäß
RAA 2012 (Bild 53) ausgestaltet.
Vorhaben prägende Bestandsbauwerke sind:
• BW 5008 419 ist ein siebenfeldriges Brückenbauwerk, das die BAB A 4 FR OB über die
übrigen Fahrbahnen des AD Heumar (ausgenommen die bestehende BAB A 59 FR OB)
führt.
• BW 5008 804 führt als fünffeldriges Brückenbauwerk die BAB A 59 FR BN über die Verbin-
dungsrampen der BAB A 3 / A 4 in FR AC und FR F.
• BW 5008 803 führt als sechsfeldriges Brückenbauwerk die BAB A 59 FR OB über die Ver-
bindungsrampe BAB A 3 / A 4 FR F, die BAB A 3 in beide Fahrtrichtungen sowie über die
Verbindungsrampe BAB A 3 / A 4 FR AC.
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Erläuterungsbericht
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vorhandene und vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Die Höhenlage der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt wurde angepasst, wodurch eine Anpassung
der Gradiente für den Anschluss der Verbindungsrampe zwischen der BAB A 3 und der BAB A 4
erforderlich ist. Die Trassierung im Grundriss bleibt dabei unverändert.
Die Verflechtung mit der BAB A 3 ist nicht richtlinienkonform, entspricht jedoch weitgehend dem
Einfahrttyp E 5 gemäß RAA 2012, Bild 59. Die Rampe wird zweistreifig weitergeführt, wobei die
BAB A 3 als Hauptfahrbahn dient.
Die Trasse unterquert die Bauwerke BW 5008 419 (BAB A 4 Fahrtrichtung Oberhausen), BW 411
(BAB A 59 Fahrtrichtung Bonn) und BW 409 (BAB A 59 Fahrtrichtung Oberhausen).
1.2.5 BAB A 59 Oberhausen - Bonn (OB - BN)
Länge, Querschnitt
Die BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn verläuft von Norden nach Süden . Im Bestand zweigen die
Verbindungsrampen zur BAB A 4 und Richtungsfahrbahn der BAB A 59 als dreistreifige Fahrbahn
kurz hinter dem Unterführungsbauwerk der KVB-Trasse ab. Nach ca. 500 m zweigt wiederum die
Verbindungsrampe zur BAB A 4 von der Trasse der BAB A 59 ab. Die Richtungsfahrbahn wird
hinter dem Bauwerk 5008 806.2 mit der Gegenrichtungsfahrbahn parallel geführt. Im Bereich des
Bauwerks BW 5008 748 stehen insgesamt fünf Fahrstreifen zur Verfügung : Zwei sind der Haupt-
fahrbahn der BAB A 3 zugeordnet, während die verbleibenden drei Fahrstreifen für den ausfahren-
den Verkehr auf die BAB A 4 und BAB A 59 genutzt werden.
Zukünftig erfolgt die Ausfahrt von der BAB A 3 kurz vor dem Überführungsbauwerk 5008 419.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt rund 1.800 Meter. Der Beginn der Baustrecke liegt
unmittelbar hinter dem Bauwerk BW 5008 748 „Rösrather Straße“ bei Betriebskilometer 140,188
der BAB A 3 und endet vor dem Überführungsbauwerk BW 5008 807 „Hansestraße“ bei Betriebski-
lometer 7,350.
Die Verkehrsprognose 2035 weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von über 31.100 Kfz
/ 24 h aus. Gemäß der Bild. 4 (RAA, 2012) ist bei der EKA 1 der Regelquerschnitt RQ 31 vorgese-
hen.
Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Südlich des Bauwerks BW 5008 748 zweigt die Ausfahrt der Verbindungsrampe der BAB A 4 und
die BAB A 59 ab. Diese wird gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) als
Ausfahrttyp A 2 ausgeführt. Die BAB A 59 setzt ihren geradlinigen Verlauf nach Süden fort und
unterquert etwa 25 m nach der Abzweigung der BAB A 4 das Brückenbauwerk BW 5008 419 der
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Erläuterungsbericht
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Rampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen. Anschließend überquert sie mit einem großen
Kurvenradius auf dem Bauwerk BW 5008 804 die Verbindungsrampen der BAB A 3 / A 4 in Fahrt-
richtung Aachen und Frankfurt, bevor sie das Autobahndreieck Heumar über das rund 470 Meter
lange Bauwerk BW 5008 806 verlässt.
Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Die neue Linienführung der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn berücksichtigt die steigenden Ver-
kehrsbelastungen durch ein angepasstes Fahrstreifenangebot. Im nördlichen Bereich des Auto-
bahndreiecks Heumar wird die BAB A 59 zukünftig gemeinsam mit der BAB A 3 in Fahrtrichtung
Frankfurt über das Brückenbauwerk BW 5008 700.2 geführt. Hier stehen insgesamt vier Fahrstrei-
fen für die Überquerung der KVB-Trasse zur Verfügung.
Die Verbindungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Aachen wird mit einer zweistreifigen Ausfahrt
ausgestattet, die gemäß RAA dem Ausfahrttyp A 8 entspricht. Der bestehenden Rampe der BAB
A 4 in Fahrtrichtung Aachen bleibt unverändert. Zur Anpassung der Verkehrsführung erfolgt bis
zum Abbruchbereich der alten BAB A 59 eine Deckenerneuerung und Neumarkierung der Fahr-
bahn.
Die Trennung der BAB A 59 von der BAB A 3 erfolgt vor der Unterquerung des BW 5008 419 durch
den Ausfahrttyp A 8. Anschließend überquert die BAB A 59 die Verbindungsrampen zur BAB A 3
und BAB A 4 über die Bauwerke BW 5008 408 und BW 5008 411. Im südlichen Auslauf des Auto-
bahndreiecks Heumar führt die Trasse über das BW 5008 412.2, das als Ersatzneubau für das
Teilbauwerk 5008 806.2 errichtet wird und der Überquerung der DB-Trasse dient.
Vorhaben prägende Bestandsbauwerke sind:
• BW 5008 801: Ein einfeldriges Bauwerk, dass die BAB A 3 A 59 in Fahrtrichtung Oberhau-
sen Bonn über die KVB-Trasse führt.
• BW 5008 419: Ein siebenfeldriges Brückenbauwerk, das die BAB A 4 in Fahrtrichtung AC-
OB über die übrigen Fahrbahnen des AD Heumar (mit Ausnahme der bestehenden BAB
A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen) führt.
• BW 5008 804: Ein fünffeldriges Brückenbauwerk, das die BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn
über die Verbindungsrampen der BAB A 3 / A 4 in Richtung Aachen und Frankfurt führt.
• BW 5008 806: Ein dreizehn- bzw. vierzehnfeldriges Brückenbauwerk der BAB A 59, beste-
hend aus zwei Teilbauwerken (TB 1 und TB 2).
Vorhaben prägende Ersatzneubauten
• BW 5008 408: Ersetzt das bestehende BW 5008 804 und wird als einfeldriges Brückenbau-
werk neu errichtet.
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• BW 5008 411: Ersetzt ebenfalls das BW 5008 804 und wird als einfeldriges Brückenbau-
werk geplant.
• BW 5008 412.2: Ersetzt das Bauwerk BW 5008 806 TB 2 und wird als zehnfeldriges Brü-
ckenbauwerk neu gebaut.
1.2.6 BAB A 59 Bonn - Oberhausen (BN - OB)
Länge, Querschnitt
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke der BAB A 59 beträgt ca. 1.790 m. Die Baustrecke beginnt
im Bereich des Bauwerks 5008 807 „Hansestraße“ bei Abschnittsnummer 27 und Betriebskilome-
ter 7,350 km vor dem Bauwerk BW 5008 748 („Rösrather Straße“) bei Abschnittsnummer 29 und
Betriebskilometer 140,188 km.
Die Verkehrsprognose 2035 weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von über 36.900 Kfz
/ 24 h aus. Gemäß der Bild. 4 (RAA, 2012) ist bei der EKA 1 der Regelquerschnitt RQ 31 vorgese-
hen.
Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Die zweistreifige Richtungsfahrbahn der BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen wird derzeit werk-
tags von bis zu 30.700 Fahrzeugen frequentiert. Im Bereich der Einfahrt zur Rampe BAB A 4 treten
zeitweise Verzögerungen und Staus auf.
Die derzeitige Linienführung der BAB A 59 in FR OB verläuft von Süden nach Norden und beginnt
am Bauwerk vor dem BW 5008 806.1. Im weiteren Verlauf überquert sie die Verbindungsrampe
von der BAB A 4 zur BAB A 3, die BAB A 3 in beide Fahrtrichtungen sowie die Verbindungsrampe
von der der BAB A 3 zur A 4 über das Bauwerk BW 5008 803. Nach der Überquerung der KVB -
Trasse (BW 5008 800) beginnt der Verflechtungsbereich der F ahrbahn mit der BAB A 4 und im
weiteren Verlauf mit der BAB A 3 FR OB.
Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik
In der zukünftigen Verkehrsführung wird die Trasse der BAB A 59 nach Passieren des Bauwerks
BW 5008 412.1 nach Westen verlagert. Die Verflechtung mit der BAB A 3 erfolgt so, dass die BAB
A 59 den übergeordnete, während die BAB A 3 dem untergeordneten Netz zugeordnet wird.
Die Einfahrt der BAB A 3 entspricht dem Einfahrtstyp E 5 gemäß RAA (2012, Bild 59). Aufgrund
der begrenzten räumlichen Verhältnisse wird die Länge des Einfädelungsstreifens (2IE) auf 420 m
festgelegt.
Durch die optimierte Umsortierung der Fahrbahnen sollen die Verflechtungen der Verkehrsströme
optimiert werden
- 12 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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Vorhaben prägende Bestandsbauwerke sind:
• BW 5008 800: Besteht aus zwei Teilbauwerken. Das Bauwerk 5008 800.1 überführt die
Rampe BAB A 4 FR OB, während das Bauwerk 5008 800.2 die Rampe BAB A 59 FR OB
über die KVB-Trasse führt.
• BW 5008 803: Ein sechsfeldriges Brückenbauwerk, das die BAB A 59 FR OB über die Ver-
bindungsrampe BAB A 3 / A 4 FR F, die BAB A 3 in beide Fahrtrichtungen und die Verbin-
dungsrampe BAB A 3 / A 4 FR AC führt.
• BW 5008 806: Ein dreizehn - bzw. vierzehnfeldriges Brückenbauwerk der BAB A 59, das
aus zwei Teilbauwerken (TB 1 und TB 2) besteht.
Vorhaben prägende Ersatzneubauten sind:
• BW 5008 701: Ersetzt das BW 5008 800 und wird als einfeldriges Brückenbauwerk ausge-
führt.
• BW 5008 409: Ersetzt das BW 5008 803 und wird als dreifeldriges Brückenbauwerk ge-
plant.
• BW 5008 412.1: Ersetzt das BW 5008 806.2 und wird als elffeldriges Brückenbauwerk ge-
plant.
1.2.7 Verbindungsrampe BAB A 559 / A 4 Rampe Gremberg
Länge, Querschnitt
Zur verkehrlichen Entlastung des AD Heumar während der Baumaßnahmen ist die vorüberge-
hende Wiederherstellung und Inbetriebnahme der ehemaligen Rampe BAB A 559 / A 4 FR OB /
Frankfurt im Autobahnkreuz Köln -Gremberg geplant. Die Länge der Baustrecke beträgt rund
830 m.
Der vorhanden und geplante Regelquerschnitt entspricht dem Rampenquerschnitt Q 1 (RAA, 1212,
Bild 53)
Für die Ausfahrt ist der Typ A1 (RAA, 2012, Bild 56 a) mit einer Verziehungslänge von I Z = 60 m
und einer Ausfahrtslänge von IA = 270 m vorgesehen. Als Einfahrttyp ist der Typ E 1 (RAA, 2012,
Bild 59) mit einer Verziehungslänge von I Z = 60 m und einer Einfahrtslänge von I E = 250 m nach
RAA geplant.
Vorhandene und vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Die ehemalige Rampe Gremberg BAB A 559 / A 4 FR OB / Frankfurt im Autobahnkreuz Köln -
Gremberg wurde vor dem Jahr 2010 zurückgebaut. Der Rückbau erfolgte aufgrund der verkürzten
Länge des Einfädelungsstreifens auf der BAB A 4, die zu einer erhöhten Unfallhäufigkeit führte.
- 13 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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Im Rahmen der Baumaßnahme ist geplant, die Rampe vorübergehend wieder in Betrieb zu neh-
men. Sie soll primär für großräumige und temporäre Umleitmaßnahmen während der Bauphase
genutzt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist vorgesehen, die Rampe erneut zurückzu-
bauen oder stillzulegen.
1.3 Streckengestaltung
Die Streckengestaltung im Autobahndreieck Heumar basiert auf einem umfassenden streckenbe-
zogenen Gestaltungskonzept, das sowohl landschaftsplanerische als auch baukulturelle Aspekte
berücksichtigt. Das Konzept sieht vor, die Trassierung der BAB A 3 / A 59 in die bestehende Land-
schaft einzubinden, wobei der Fokus auf der Optimierung der Verkehrsflüsse liegt. Zu den land-
schaftsplanerischen Maßnahmen zählen die Begrünung von Böschungen sowie die Gestaltung
von Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Bauwerksgestaltung orientiert sich
an regionalen Standards und legt besonderen Wert auf eine funktionale Integration der neuen Brü-
ckenbauwerke.
In Bezug auf baukulturelle Aspekte wird darauf geachtet, dass die Streckengestaltung die regionale
Identität und die historische Bedeutung des AD Heumar als zentralen Verkehrsknotenpunkt wider-
spiegelt. Dies umfasst die Verwendung ortsüblicher Materialien und Farbgebung in der Bauwerks-
gestaltung.
Die Wahl des Verfahrens zur Umsetzung erfolgte durch eine Variantenuntersuchung, bei der ver-
schiedene Trassierungsoptionen und Bauwerksentwürfe hinsichtlich ihrer technischen, ökologi-
schen und wirtschaftlichen Machbarkeit geprüft wurden. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden
auch die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, die Umwelt und die Anwohner detailliert analysiert.
- 14 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
2 Begründung des Vorhabens
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen
und Verfahren
Die Entwicklung des Vorhabens und Aufteilung in Teilprojekte
Ausgangspunkt für die vorliegende Planung war die Nachrechnung einzelner Ingenieurbauwerke
im Bereich des Autobahndreiecks (AD) Heumar. Dabei wurden insbesondere an der Verbindungs-
rampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen (Rampe 4) erhebliche strukturelle Defizite fest-
gestellt (s. Tabelle 1). Infolge des hohen Handlungsbedarfs wurde zunächst eine Machbarkeitsstu-
die beauftragt, die sich auf den Ersatz dieser Rampe konzentrierte. Diese erste Untersuchung
wurde später erweitert, um Optimierungspotenziale für die Verkehrsverflechtungen im gesamte n
AD Heumar zu analysieren.
Tabelle 1: Restnutzungsdauer der Bestandbauwerke (Stand 03/24) (Quelle: Autobahn des Bundes GmbH
NL Rheinland)
Bauwerk Bauwerksbezeichnung Restnutzungsdauer Sanierung
5008 803 Bestandsbrücke im Zuge der BAB A 59
FR BN - OB
2021 Sanierungsmaßnahme 2023,
Sonderprüfung
5008 804 Bestandsbrücke im Zuge der BAB A 59
FR OB – BN
2021 Sanierung 2024, Sonderprü-
fung
5008 834 Bestandsbrücke im Zuge der BAB A 3 2024 Jährliche Sonderprüfung,
erste 2024
Im August 2015 wurde die Machbarkeitsstudie „Ausbau des AD Köln -Heumar“ veröffentlicht. Sie
enthielt erste Varianten für eine grundhafte Umgestaltung des Autobahndreiecks. Aufbauend auf
weiteren Nachrechnungen in den Jahren 2016 und 2017 zeigte sich, dass mehrere Bauwerke ihre
rechnerische Restnutzungsdauer bereits erreicht hatten oder diese in naher Zukunft erreichen wür-
den. Als Reaktion darauf wurde eine zweite Machbarkeitsstudie erarbeitet, die sowohl die Ergeb-
nisse der Bauwerksuntersuchungen als auch die konzeptionellen Ansätze der ersten Studie aufgriff
und weiterentwickelte. Die im August 2018 veröffentlichte Studie umfasste sechs Varianten zur
- 15 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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verkehrlichen und strukturellen Gesamtoptimierung des AD Heumar. Dabei wurde auch das südli-
che Trompetenbauwerk BW 5008 806 im Zuge der BAB A 59 einbezogen. Eine detaillierte Bewer-
tung der Varianten ist in Kapitel 3 dargestellt.
Angesichts der hohen Komplexität des Gesamtvorhabens und der dringlichen Sanierungsbedarfe
wurde das Projekt in zwei eigenständige Teilprojekte gegliedert:
Teilprojekt I: Rampe A 4
Dieses Teilprojekt umfasst den Ersatz der vordringlich sanierungsbedürftigen Bauwerke im Bereich
der Verbindungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit
und der klar abgrenzbaren baulichen Maßnahmen wurde auf ein Planfeststellungsverfahren ver-
zichtet. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW bestätigte am 20.10.2020 die Möglichkeit einer
Durchführung gemäß § 74 Abs. 7 VwVfG NRW 1. Zum Umfang des Teilprojekts gehören:
• Die Überführung der B 8,
• Die Verbindungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen mit dem Bauwerk BW
5008 419,
• Die Bauwerke BW 5008 700.1 und BW 5008 700.2 über die Schienentrasse der Kölner
Verkehrsbetriebe (KVB).
Das Bauwerk BW 5008 419 befindet sich derzeit im Bau. Die Überführung der B 8 sowie die Bau-
werke BW 700.1 und BW 700.2 sind bereits fertiggestellt. Das Teilprojekt 1 ist somit kein Teil dieser
Planfeststellungsunterlage. Eine Darstellung der Bauwerke ist in Abbildung 5 ersichtlich.
1 § 74 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), BGBl. I 1976, S. 1253; zuletzt geändert durch Art. 5
des Gesetzes vom 13. April 2021 (BGBl. I S. 750).
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Abbildung 5: Bauwerke Teilprojekt I, (Quelle: Bramey.Bünermann Ingenieure)
Teilprojekt II „Ersatzneubau AD Heumar“
Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsentwurfs ist der Ersatzneubau aller übrigen, als
sanierungsbedürftig eingestuften Bauwerke, ein Stützbauwerk entlang der BAB A 3 sowie die ver-
kehrliche Neuordnung der Verflechtungen im Bereich des AD Heumar. Folgende Bauwerke sind
Bestandteil dieses Teilprojekts:
• Bauwerk 5008 701: Ersetzt das Bauwerk 800 auf der Trasse der BAB A 3 / A 4 / A 59 in
Fahrtrichtung Oberhausen.
• Bauwerke 5008 407 und 410: Ersetzen das Bauwerk 834 auf der Trasse der BAB A 3.
• Bauwerke 5008 408 und 411: Ersetzen das Bauwerk 804 auf der Trasse der BAB A 59 in
Fahrtrichtung Bonn.
• Bauwerk 5008 409: Ersetzt das Bauwerk 803 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhau-
sen.
• Bauwerk 5008 412.1: Ersetzt das Bauwerk 806.1 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Ober-
hausen.
BW 419
Überführung B 8
BW 700.1 / 700.2
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• Bauwerk 5008 412.2: Ersetzt das Bauwerk 806.2 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn
• sowie für die temporäre Baustellenverkehrsführung, der eingeschränkten A 59 von Bonn
nach Oberhausen, die Aktivierung der Verbindungsrampe der BAB A 559 auf die A 4 im AK
Gremberg
• Bauwerk 5008 369: Stützbauwerk entlang der BAB A 3
Abbildung 6: Bauwerke Teilprojekt II, (Quelle: Durth Roos Consulting)
Überführung B 8,
fertiggestellt
BW 419, in Bau
BW 407
BW 700
BW 410
BW 409
BW 412.2 BW 412.1
BW 411
BW 408
RWBA E 2
BAB A 3
BAB A 59
BAB A 4
BW 639
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Erläuterungsbericht
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2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Teilprojekt II „Ersatzneubau AD Heumar“ unterliegt – ebenso wie Teilprojekt 1 „Rampe A 4“ –
nicht den UVP-pflichtigen Vorhaben nach Anlage 1 UVPG 2. Die Höhere Naturschutzbehörde der
Bezirksregierung Köln bestätigte am 14. September 2018, dass für Teilprojekt 1 keine Umweltver-
träglichkeitsprüfung erforderlich ist. Da jedoch auch nach sorgfältiger Vorprüfung nicht ausge-
schlossen werden kann, dass Teilprojekt I und II erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nach
sich ziehen, wurde mit der HNB Köln vereinbart, für Teilprojekt II freiwillig eine UVP durchzuführen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beantragt die Vorhabenträgerin daher gemäß § 5 Abs.
1 Nr. 1 und § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, um eine wei-
tergehende Prüfung zu ermöglichen – auch ohne Einstufung als UVP-pflichtiges Vorhaben.
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)
Ausführungen zum besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag (Bedarfsplan) kann entfal-
len, da es sich bei der vorliegenden Maßnahme um keine sog. Ökosternmaßnahme handelt.
2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens
2.4.1 Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung
Der neue Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist am 08.02.2017 in Kraft getreten und liegt derzeit
in der Fassung der 2. Änderung vom 01.05.2024 vor.
Für die betroffenen Bereiche liegen im LEP NRW keine besonderen Entwicklungsziele vor. Gemäß
den zeichnerischen Festlegungen handelt es sich bei den Flächen nördlich, südlich und östlich des
AD Heumar um Gebiete für den Schutz des Wassers. Der Planungsbereich befindet sich in einem
Grünzug zwischen drei Siedlungsräumen (nördlich, östlich und südlich). Die Ziele der Landespla-
nung werden im Regionalplan konkretisiert.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Bezirksregierung Köln, 2001) sind die betroffenen
Bereiche als Bestandsstraßen für den überwiegend großräumigen Verkehr dargestellt. Die unmit-
telbar umliegenden Flächen des AD Heumar sowie die Flächen entlang der BAB A 4 und um das
2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), BGBl. I 2017, S. 2808; zuletzt geändert durch Art.
2 des Gesetzes vom 21. März 2024 (BGBl. I Nr. 92).
- 19 - Unterlage 1
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AK Gremberg sind überwiegend als Waldbereiche dargestellt. Die Flächen besitzen Freiraumfunk-
tionen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sowie für regionale Grün-
züge; die Flächen südlich des AK Gremberg sind darüber hinaus mit der Freiraumfunktion Grund-
wasser- und Gewässerschutz ausgewiesen. Südwestlich des AD Heumar sind mehrere Oberflä-
chengewässer verzeichnet. Die BAB A 3 verläuft sowohl nördlich als auch östlich des AD Heumar
durch Allgemeine Siedlungsbereiche. Südlich entlang der BAB A 59 liegen Bereiche für gewerbli-
che und industrielle Nutzung.
Die geplanten Maßnahmen finden innerhalb des ausgewiesenen Straßenbestandes statt und ste-
hen daher den Ausweisungen des Regionalplanes nicht entgegen.
2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse
Das Autobahndreieck (AD) Heumar ist Teil des Kölner Autobahnrings und zählt mit bis zu 230.000
Kfz/24 h zu den am meist belasteten Autobahnknotenpunkten in Europa. Die Strecken des Teil-
projektes II des Autobahndreieck s (AD) Heumar weisen anteilig eine Belastung von 146.300
Kfz/24h auf (s. Tabelle 2). Zur Beurteilung der Verkehrsverhältnisse wurde durch die PTV Trans-
port Consult GmbH , Niederlassung Düsseldorf, eine Verkehrsuntersuchung für das AD Heumar
mit dem Prognosehorizont 2035 durchgeführt. Diese Untersuchung basiert auf Kfz- und Schwer-
verkehrsstärken aus dem Jahr 2024, die als Grundlage für die Analyse dienen. Die Verkehrsdaten
wurden über einen Zeitraum von einem Jahr mithilfe von Zählschleifen erfasst, ausgewertet und
kalibriert. Neben der Analyse der Verkehrsbelastung wurden in der Untersuchung Prognosesze-
narien für das Jahr 2035 erstellt.
Zunächst wurde der Prognosenullfall 203 5 erarbeitet. Dieser berücksichtigt die Verkehrsentwick-
lung sowie die Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs und die fest disponierten Projekte des Bun-
desverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im umliegenden Verkehrsnetz. Der Prognosenullfall zeigt die
zu erwartende Verkehrsentwicklung, wenn keine Veränderungen am AD Heumar vorgenommen
werden.
Der Prognoseplanfall baut auf den Daten des Prognosenullfalls auf, integriert jedoch zusätzlich
den Umbau des AD Heumar. Damit entspricht er in seiner Grundstruktur dem Prognosenullfall,
erweitert um die Auswirkungen der Baumaßnahme am AD Heumar.
Die Tabelle 2 zeigt die Verkehrsstärken des Analysefalls (2024) und des Prognoseplanfalls (2035)
sowie die prozentuale Veränderung zwischen diesen beiden Werten.
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Tabelle 2: Gegenüberstellung der Verkehrsstärken aus 2024 und 2035
BAB /
Fahrtrichtung
DTVW5
2024
[Kfz/24h]
SVW5
2024
[SV/24h]
SVW -
Anteil
2024
[%]
DTVW
2035
[Kfz/24h]
SVW
2035
[SV/24h]
SVW -
Anteil
2035
[%]
Veränderung
DTVW5
2024-2035
Veränderung
SVW5
2024-2035
BAB A 3
FR OB – F 28.800 4.700 16,3 % 30.500 7.900 25,9 % + 5,9 % + 68,1 %
BAB A 3
FR F – OB 24.200 4.800 19,8 % 28.200 7.200 25,5 % + 16,5 % + 50,0 %
BAB A 59
FR OB – BN 30.400 2.700 8,9 % 31.100 3.200 10,3 % + 2,3 % + 18,5 %
BAB A 59
FR BN – OB 33.400 4.100 12,3 % 36.900 4.400 11,9 % + 10,5 % + 7,3 %
BAB A 4
FR AC – OB 29.500 4.000 13,6 % 29.100 4.100 14,1 % - 1,4 % + 2,5 %
Für die Prognose 2035 ist teilweise eine Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Für die BAB A 3 in
Fahrtrichtung OB wird bis 2035 mit 28.200 Kfz/24h ein Anstieg des Verkehrs um 16,5 % prognos-
tiziert. Relevant ist insbesondere der hohe Anteil des Schwerverkehrs in nördlicher Richtung, in-
folgedessen zusätzliche Verflechtungsvorgänge im Streckenverlauf zu erwarten sind. Der Schwer-
verkehr nimmt in diesem Abschnitt zu und erreicht im Jahr 2035 einen Wert von 7.900 SV / 24 h.
Die BAB A 59 in Fahrtrichtung OB weist bis 2035 mit 36.900 Kfz / 24h eine Zunahme von 10,5 %
auf. In Fahrtrichtung BN steigt der Gesamtverkehr um moderate 2,3 %.
Diese Erkenntnisse führten im Wesentlichen zu der Entscheidung, dass im Zuge der zwingend
erforderlichen Ersatzneubauten weitere Optimierungsmöglichkeiten für einen verbesserten Ver-
kehrsablauf im gesamten AD Heumar aufzuzeigen sind. Eine Fortschreibung der Verkehrsunter-
suchung mit dem Prognosehorizont 2040 steht derzeit noch aus.
Eine grafische Übersicht der prognostizierten DTVW5-Werte für den Gesamtverkehr und Schwer-
verkehr pro 24 h des Prognoseplanfalls 2035 zeigt Abbildung 7.
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Abbildung 7: Grafische Übersicht der Verkehrsstärken für die Prognose 2035, Kartengrundlage HERE
2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit
Obwohl im Autobahndreieck Heumar im Jahr 2024 keine schwerwiegenden Unfälle verzeichnet
wurden, ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit dennoch dringend notwendig. Eine wesentliche
Schwachstelle liegt in den Verflechtungsbereichen der drei Autobahnen (BAB A 3, A 4 und A 59),
die aufgrund ihrer Komplexität ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Die Einfahrtssituation
der BAB A 59 auf die BAB A 4 und anschließend auf die BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen
entspricht nicht den Standards der Richtlinien . Innerhalb kürzester Distanz werden drei Autobah-
nen zusammengeführt, was zu einer Überlastung führt. Besonders der Einfahrtbereich von der
BAB A 4 auf die BAB A 3 ist stark überlastet, was regelmäßig zu Staus auf der Rampe der BAB
A 4 und auf der BAB A 3 aus Richtung Frankfurt führt.
Eine präventive Verbesserung der Verkehrssicherheit ist daher sinnvoll, um zukünftige Unfälle zu
vermeiden und die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts zu erhöhen. Durch eine optimierte Gestal-
tung der Verflechtungsbereiche und eine Reduzierung der Überlastung kann sowohl die Sicherheit
als auch der Verkehrsfluss nachhaltig verbessert werden.
Auch die gegenüberliegenden Ausfahrten der BAB A 4 und A 59, die in Fahrtrichtung Aachen bzw.
Bonn zunächst gemeinsam von der BAB A 3 abzweigen und sich dann nach rund 500 m trennen,
lassen sich keinem der in den RAA angegebenen Ausfahrttypen zuordnen. In diesem Bereich
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kommt es ebenfalls vermehrt zu Überlastungserscheinungen, die in Staus auf der BAB A 3 aus
Richtung Oberhausen resultieren.
Die vorhandenen Defizite in Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit des AD Heumar – insbe-
sondere bezüglich der Trassierung, Erkennbarkeit und Begreifbarkeit in den Verflechtungsberei-
chen im nördlichen Abschnitt – werden durch die geplanten Umbaumaßnahmen verbessert und
weitgehend nach den gültigen, technischen Regelwerken umgesetzt. Die Entwurfsparameter ent-
sprechen den aktuellen technischen Standards. Es ist davon auszugehen, dass durch die vorge-
schlagenen Maßnahmen die Übersichtlichkeit der Verkehrsbezi ehungen verbessert und damit
auch die Verkehrssicherheit erhöht wird.
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen
Das Vorhaben führt nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Umweltauswirkungen, da es sich
um den erforderlichen Ersatzneubau der Bauwerke innerhalb des bestehenden Autobahndreiecks
Heumar handelt.
2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Nachzuweisen ist das überwiegende öffentliche Interesse dann, wenn eine Befreiung von den Ge-
oder Verboten des BNatSchG erforderlich ist. Dies kann z.B. in folgenden zwei Fällen erforderlich
sein:
bei der erheblichen Betroffenheit von Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes.
In diesem Fall ist im Rahmen eines Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG 3 auch
darzulegen, dass es keine zumutbaren Alternativen gibt und die zur Sicherung des Zusammen-
hangs des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 4 notwendigen Maßnahmen durchge-
führt werden.
3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 5
des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2816).
4 Natura 2000 (gem. RL 92/43/EWG und RL 2009/147/EG)
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Bei einer Verletzung der Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG.
In diesem Fall ist im Rahmen eines Ausnahmeverfahrens gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ebenfalls
darzulegen, dass es keine zumutbaren Alternativen gibt und sich der Erhaltungszustand der Po-
pulationen einer Art nicht verschlechtert.
Im Untersuchungsraum und Eingriffsbereich liegen keine Natura 2000-Gebiete. Das nächste FFH-
Gebiet und zugleich Vogelschutzgebiet „Königsforst“ (DE -5008-302 bzw. DE -5008-401) beginnt
rd. 1,3 km östlich des Untersuchungsraums und ist somit durch das Vorhaben nicht betroffen.
Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung lässt sich zusammenfassend feststellen, dass bei
Durchführung der vorgesehenen artenschutzrechtlichen Vermeidungs - und vorgezogenen Aus-
gleichsmaßnahmen für die Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie für die europäisch geschütz-
ten Vogelarten ein Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen
werden kann.
Da im vorliegenden Fall eine erhebliche Betroffenheit von Erhaltungszielen eines Natura 2000 -
Gebietes ausgeschlossen werden kann und unter Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen eine Verletzung der Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
nicht gegeben ist, wird eine Befreiung gem. § 67 BNatSchG nicht erforderlich.
- 24 - Unterlage 1
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3 Vergleich der Varianten und der Wahl der Linie
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet für die vorliegende Baumaßnahme des AD Heumar inklusive der Rampe
der BAB A 559 im AK Gremberg (FR BN – F) umfasst die nähere Umgebung der beiden genannten
Autobahnknotenpunkte.
Für das Entwickeln von Varianten eines möglichen Umbaus ist es unabdingbar, die verkehrstech-
nischen Probleme des gesamten Autobahndreiecks zu ermitteln, um wirksame und nachhaltige
Optimierungsmaßnahmen entwickeln zu können.
Die in Kapitel 2.4.2 in der Machbarkeitsstudie beschriebene unzureichende Qualität des Verkehrs-
ablaufs in den nördlichen Verflechtungsbereichen resultiert im Wesentlichen aus den sehr hohen
Verkehrsbelastungen bei einem gleichzeitig unüblichen und an seine Kapazitätsgrenzen stoßen-
den Ausbaustandard innerhalb des AD Heumar.
Die Verkehrsstärken 2035 liegen zwischen 28.200 Kfz/24h und knapp 36.900 Kfz/24h je Fahrtrich-
tung. Gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen sind mindestens
zwei Fahrstreifen pro Richtung erforderlich. Dieses Angebot ist bereits heute für die durchgehen-
den Fahrbahnen vorhanden.
Das Hauptproblem in Richtung Oberhausen besteht in der Zusammenführung von drei Autobah-
nen unter den gegebenen Ausbaustandards. Innerhalb des AD darf keine Fahrstreifenreduzierung
vorgenommen werden, da sonst die Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Das Defizit liegt demnach
nicht in der Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen, sondern in den kurzen und gefährlichen Ver-
flechtungsbereichen, die nach Möglichkeit zu entzerren sind.
Von Oberhausen bzw. dem Autobahnkreuz Köln -Ost kommend werden drei Bundesautobahnen
aufgeteilt. Es sind grundsätzlich fünf Fahrstreifen erforderlich, wobei der vorhandene Ausfahrtsbe-
reich die gemeinsame Führung der BAB A 4/A 59 vorsieht . Die prognostizierte Ausfädelungsver-
kehrsstärke ist sehr hoch und unter den gegebenen örtlichen Zwangspunkten nicht leistungsfähig
abzuwickeln (siehe MBS). Daher sieht die Optimierung eine Trennung der bisher gemeinsamen
Ausfahrt von der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt au f die BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn und
auf die BAB A 4 in Fahrtrichtung Aachen in zwei aufeinanderfolgenden Einzelausfahrten vor. Zu-
nächst erfolgt die Ausfahrt auf die BAB A 4 mittels eines Ausfahrttyps A2. Im Anschluss erfolgt die
Ausfahrt auf die BAB A 59 mittels eines Ausfahrttyps A8.
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Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln (2001) stellt die betroffenen Bereiche als Bestands-
straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr dar. Die umliegenden Bereiche sind überwie-
gend als Waldbereiche, südlich des AD Heumar und südöstlich des AK Gremberg zusätzlich auch
als Oberflächengewässer dargestellt. Sie besitzen Freiraumfunktionen zum Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierten Erholung sowie für regionale Grünzüge. Die Flächen südlich des AK
Gremberg erfüllen darüber hinaus auch Freiraumf unktionen des Grundwasser - und Gewässer-
schutzes. Die geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des bereits ausgewiesenen Bestandes,
sodass das Vorhaben den Ausweisungen des Regionalplans nicht entgegensteht.
Sowohl das AD Heumar als auch das AK Gremberg liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebie-
tes (LSG) „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar“ (siehe Abbildung 8). Das
LSG ist im Landschaftsplan der Stadt Köln insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Sicherung von Rast- und Nahrungsplätzen für Was-
ser- und Watvögel, naturnaher Waldbereiche und stadtklimatisch wertvoller Laubwaldflächen zwi-
schen den Siedlungsbereichen festgesetzt. Weiterhin sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich des Gremberger Wäldchens, sowie die besondere
Bedeutung für die Erholung und die Sich erung wichtiger Grünverbindungen Bestandteil des
Schutzzwecks.
Der nördliche Teil des Kiesgrubensees Gremberghoven, welcher sich südöstlich des AK Gremberg
befindet, ist im Kölner Landschaftsplan als Naturschutzgebiet (NSG) mit dem Schutzziel der Erhal-
tung und Wiederherstellung eines ungestörten Lebensraumes für bedro hte Wasservögel festge-
setzt.
Beide Teile des Sees bilden außerdem ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG
i.V.m. § 42 LNatSchG NRW.
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Erläuterungsbericht
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Im Untersuchungsgebiet befinden sich zudem mehrere schutzwürdige Biotope (siehe Abbildung 9
auf der Folgeseite). Südlich des AD Heumar handelt es sich dabei um zwei Kiesseen (BK -5008-
071: Kiesgrubensee westlich Heumar, BK-5008-067: Großer Kiessee westlich Heumar) sowie die
ehemalige Kiesabgrabungsfläche „Im Ohligsbusch“ (BK-5008-065). Nördlich der BAB A 4 ist eine
Fläche mit Sukzessionsgehölzen (BK -5008-011) ausgewiesen; südlich der Autobahn handelt es
sich um ein weiteres Abgrabungsgewässer (BK-5008-063) und eine Brachfläche mit Weidengebü-
schen (BK-5008-059).
Der Kiesgrubensee Gremberghoven ist als gesetzlich geschütztes Biotop (BT-K-00973 stehendes
Binnengewässer natürlich oder naturnah, unverbaut) ausgewiesen.
NATURA-2000-Gebiete sind im Untersuchungsraum oder seiner unmittelbaren Nähe nicht vorhan-
den.
Abbildung 8: Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit Umgrenzung des Untersuchungsgebiete , (Quelle: www.geo-
dienste.bfn.de/Schutzgebiete (Stand: 2015))
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten
3.2.1 Variantenübersicht
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie (vgl. Unterlage 21.2) wurde die Rampe der BAB A 4 in Fahrt-
richtung Oberhausen zunächst in die Untersuchungen und Bewertungen einbezogen, da zum da-
maligen Planungsstand im Jahr 2018 ein umfassender Umbau des Autobahndreiecks (AD) Heu-
mar vorgesehen war. Im weiteren Verlauf der Planung musste die Rampe A 4 jedoch aufgrund des
schlechten baulichen Zustands des Bestandsbauwerks priorisiert und als eigenständiges, vom Ge-
samtprojekt abgekoppeltes Vorhaben vorgezogen realisiert werden. Sie ist daher nicht Bestandteil
des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens (s. Kapitel 2.1).
Die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 analysierte insgesamt sechs Varianten zur Linienfüh-
rung der Bundesautobahnen A 3, A 4 und A 59. Die wesentlichen Unterschiede der Varianten lie-
gen in der Lage des Ersatzneubaus der Rampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen (innen-
oder außenliegend, nahe oder entfernt) sowie in der Anordnung der Fahrtrichtungen im nördlichen
Abschnitt des Autobahndreiecks.
Abbildung 9: Naturschutzgebiete und geschützte Biotope (rot) sowie schutzwürdige Biotope (grün) im
Untersuchungsgebiet, (Quelle: www.linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos (Stand: 2015) )
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Die sechs Varianten sind im Folgenden aufgelistet , in Anlage A dargestellt. und werden in den
nachstehenden Kapiteln 3.2.2 bis 3.2.6, gegliedert nach den jeweiligen Autobahnen und Fahrtrich-
tungen, näher erläutert.
Variante 1: 1. A 4: AC - OB als Außenrampe an Bestand A 4, Mittellage
2. A 59: OB - BN gestreckt
3. A 3: OB - F zentral
4. A 59: BN - OB Verschwenkung
5. A 3: F - OB innen
Variante 2: 1. A 3: OB - F zentral
2. A 4: AC - OB als Außenrampe an Bestand A 4, Mittellage
3. A 59: OB - BN gestreckt
4. A 3: F - OB außen
5. A 59: BN - OB Verschwenkung
Variante 3: 1. A 4: AC - OB als Außenrampe an Bestand A 4, Mittellage
2. A 59: OB - BN gestreckt
3. A 3: OB - F zentral
4. A 3: F - OB innen
5. A 59: BN - OB gestreckt
Variante 4: 1. A 59: BN - OB gestreckt
2. A 3: F - OB außen
3. A 59: OB - BN gestreckt
4. A 4: AC - OB innen liegend
5. A 3: OB - F zentral
Variante 5: 1. A 3: OB - F zentral
2. A 3: F - OB innen
3. A 4: AC - OB als Außenrampe über A 59
4. A 59: OB - BN gestreckt
5. A 59: BN - OB gestreckt
Variante 6: 1. A 4: AC - OB als Außenrampe an Bestand A 4, Außenlage
2. A 3: F - OB mittig
3. A 59: BN - OB zentral
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4. A 3: OB - F zentral
5. A 59: OB - BN gestreckt
3.2.2 Varianten der BAB A 3, FR Frankfurt - Oberhausen
Variante 1, 3 und 5: BAB A 3 FR F – OB, innen
Diese Linienführung wird in den Varianten 1, 3 und 5 verwendet und beschreibt den Verlauf der
nach innen verlegter Trasse der BAB A 3 in Richtung Norden. Beginnend mit einer Geraden und
einem folgenden Radius R = 5.000 m verläuft die geplante Trasse nahezu parallel und südwestlich
der alten Führung der BAB A 3 in nördliche Richtung. Im Weiteren schließt die Trasse mit einer
Geraden, einem Radius R = 850 m und einer weiteren Geraden an den Bestand an. Zwischen den
Trassierungselementen sind Übergangsbögen geplant. Der Ausfahrtyp A 8 ist gemäß RAA ge-
wählt; der Einfahrtyp entspricht am ehesten dem Typ E 5, allerdings können die geforderten Ver-
flechtungslängen nicht eingehalten werden. Der halbe Regelquerschnitt RQ 31 ist ebenfalls gemäß
Richtlinie bestimmt.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.400 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 3 in Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-
Ost an.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss des Ausbauanfangs und -endes an den Be-
stand. Weitere Zwänge ergeben sich aus der vorhandenen Regenwasserbehandlungsanlage
(RWBA) und den Bauwerken zur Unterführung der Stadtbahnstecke.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
Varianten 2 und 4: BAB A 3 FR F – OB, außen
Diese Linienführung wird in den Varianten 2 und 4 verwendet und sieht, unter Berücksichtigung
des Trassenverlaufes der BAB A 59 Bonn - Oberhausen, eine Verlegung der BAB A 3 in den au-
ßenliegenden östlichen Bereich des AD Heumar vor. Beginnend mit einem Radius R = 1.038 m,
einer Geraden und einem folgenden Radius R = 1.500 m verläuft die geplante Trasse nördlich na-
hezu parallel zur alten Führung als östlichste Streckenbeziehung des Autobahndreiecks. Im Wei-
teren schließt die Trasse an den vorhandenen Verlauf der BAB A 59 in Richtung Norden an, der
nach erfolgter Verlegung nicht mehr genutzt wird. Zwischen den Trassierungselementen sind Über-
gangsbögen geplant. Der Ausfahrtyp A 8 ist gemäß RAA gewählt. Der Einfahrttyp entspricht am
ehesten dem Typ E 5. Des Weiteren ist der Regelquerschnitt RQ 31 ebenfalls gemäß Richtlinie
bestimmt.
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Erläuterungsbericht
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Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.300 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 3 Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-Ost
an.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss des Ausbauanfangs und -endes an den Be-
stand. Weitere Zwänge ergeben sich aus der Dammlage der BAB A 59, einem vorhandenen Teich
und der Bauwerke zur Unterführung der Stadtbahnstrecke.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
Variante 6: BAB A 3 FR F – OB, mittig
Diese Linienführung wird in der Variante 6 verwendet und sieht einen zum heutigen Bestand nach
Osten verschobenen Trassenverlauf der BAB A 3 vor, der im nördlichen Bereich mittig zwischen
der BAB A 59 und A 4 anschließt. Beginnend mit einem Radius R = 1.040 m, einem Radius
R = 1250 m, einer Geraden und einem folgenden Radius R = 800 m, verläuft die geplante Trasse
nahezu parallel zur alten Führung. Im Weiteren schließt die neue Trasse zwischen der alten Rampe
der BAB A 4 FR OB und der alten Trasse der BAB A 3 FR OB mit einer weiteren Geraden und
einem Radius R = 8.000 m an den Bestand an.
Zwischen den Trassierungselementen sind Übergangsbögen geplant. Wie bei den zuvor erläuter-
ten Varianten wird der Ausfahrtyp A 8 gemäß RAA gewählt und der Einfahrtyp entspricht am ehes-
ten dem Typ E 5, allerdings können die geforderten Verflechtungslängen nicht eingehalten werden.
Des Weiteren ist der halbe Regelquerschnitt RQ 31 ebenfalls gemäß Richtlinie bestimmt.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.600 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 3 Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-Ost
an.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss des Ausbauanfangs und -endes an den Be-
stand. Weitere Zwänge ergeben sich aus der Dammlage der Rampe der BAB A 4, einem vorhan-
denen Teich und der Bauwerke zur Unterführung der Stadtbahnstrecke.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
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Erläuterungsbericht
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3.2.3 Varianten der BAB A 3, FR Oberhausen – Frankfurt
Varianten 1 bis 5: BAB A 3 FR OB – F, zentral mit neuer Lage des BW 5008 834
Diese Linienführung wird in den Varianten 1 bis 5 verwendet und beschreibt den Verlauf der nach
innen verlegter Trasse der BAB A 3 in Richtung Süden. Beginnend mit einer Geraden und einem
folgenden Radius R = 800 m verläuft die geplante Trasse nahezu parallel und südwestlich der alten
Führung in südliche Richtung. Im Weiteren schließt die Trasse mit einer Geraden, einem weiteren
Radius und zuletzt mit einer Geraden an der vorhandenen Trassenführung an. Zwischen den Tras-
sierungselementen sind Übergangsbögen geplant. Der Ausfahrttyp A 8 ist gemäß RAA gewählt.
Der Einfahrtyp entspricht dem Typ E 5. Des Weiteren ist der Regelquerschnitt RQ 31 ebenfalls
gemäß Richtlinie bestimmt.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.400 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 3 Fahrtrichtung Süden an das Autobahnkreuz
Bonn/Siegburg an.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss des Ausbauanfangs und -endes an den Be-
stand.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
Variante 6: BAB A 3 FR OB – F, zentral mit bestehender Lage des BW 5008 834
Die Linienführung der Variante 6 wird im Vergleich zu den anderen Varianten leicht abgewandelt.
Hier bleibt die BAB A 3 FR OB – F fast identisch in ihrer alten Lage bestehen. Ebenso wird das
Bauwerk 5008 834 zur Überquerung der Rampe der BAB A 3 FR AC in seiner aktuell bestehenden
Lage ersetzt. Beginnend mit einer Geraden und einem folgenden Radius R = 1.050 m verläuft die
geplante Trasse nahezu identisch zur alten Führung in südlicher Richtung. Im Weiteren schließt
die Trasse mit einer Geraden an die vorhandene Trassenführung an. Zwischen den Trassierungs-
elementen sind Übergangsbögen geplant. Der Ausfahrttyp A 8 ist gemäß RAA gewählt. Der Ein-
fahrtyp entspricht dem Typ E 5. Des Weiteren ist der Regelquerschnitt RQ 31 ebenfalls gemäß
Richtlinie bestimmt.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.300 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 3 Fahrtrichtung Süden an das Autobahn-
kreuz Bonn/Siegburg an.
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Erläuterungsbericht
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Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss des Ausbauanfangs und -endes an den Be-
stand.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
3.2.4 Varianten der BAB A 4, FR Aachen – Oberhausen
Varianten 1 bis 3: BAB A 4 FR AC – OB, als Außenrampe am alten Bestand; Mittellage
Diese Linienführung wird in den Varianten 1, 2 und 3 verwendet und beschreibt den zur vorhande-
nen Rampe parallelen, außen liegenden Trassenverlauf der BAB A 4 in Richtung Norden. Begin-
nend mit einer Geraden und einem Radius R = 900 m verschwenkt die geplante Trasse aus der
vorhandenen Führung in südöstlicher Richtung mit einem geplanten leistungsfähigeren Ausfahrttyp
A 4 nach RAA. Anschließend folgt eine Gerade, welche nahezu parallel und außenliegend zur vor-
handenen Trassierung verläuft. Mit dem folgenden Radius R = 250 m (Vzul = 80 km/h) und einer
Geraden in nördlicher Richtung schließt der Trassenverlauf vor dem heutigen Zusammenschluss
der BAB A 4 mit der BAB A 59 an den Bestand der BAB A 4 in Fahrtrichtung Norden an. Zwischen
den Trassierungselementen sind Übergangsbögen geplant. Der Regelquerschnitt RQ 31 ist eben-
falls gemäß Richtlinie bestimmt.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.800 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 4 Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-Ost
an und verläuft von dort weiter in Richtung Osten.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind die Anschlüsse des Ausbauanfangs und -endes an den
Bestand sowie an die vorhandene Rampe. Weitere Zwänge ergeben sich aus den geplanten zu
kreuzenden Autobahnen, aus den vorhandenen Freileitungen, dem Kiessee im südlichen Bereich
und der Bundesstraße B 8 im Westen.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
Variante 4: BAB A 4 FR AC – OB, innen
Diese Linienführung wird der Variante 4 zugrunde gelegt und beschreibt den parallel, innen zur
vorhandenen Rampe liegenden Trassenverlauf auf der BAB A 4 in Richtung Norden. Am Ausbau-
anfang verschwenkt die geplante Trasse zwischen der BAB A 4 Richtung Frankfurt und der heuti-
gen Rampe Richtung Oberhausen und erhält einen leistungsfähigen Ausfahrttyp A 4 nach RAA.
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Erläuterungsbericht
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Anschließend folgen eine Zwischengerade und ein Radius R = 250 m (Vzul = 80 km/h), die parallel
und innenliegend zur vorhandenen Trassierung verlaufen. Dabei werden die Bundesautobahnen
A 3, A 4 und A 59 gekreuzt. Mit dem letzten Trassierungselement, einer Geraden, schließt die
Trasse im Bereich der Bauwerke über der Stadtbahnstrecke an den Bestand an. Zwischen den
Trassierungselementen sind Übergangsbögen geplant. Der halbe Regelquerschnitt RQ 31 ist
ebenfalls gemäß Richtlinie bestimmt.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.300 m
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 4 in Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-
Ost an und verläuft von dort weiter in Richtung Osten.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind die Anschlüsse des Ausbauanfangs und -endes an den
Bestand, an die vorhandene Rampe, an die Bauwerke über der Stadtbahnstrecke sowie die zu
kreuzenden Autobahnen.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
Variante 5: BAB A 4 FR AC – OB, als Außenrampe über BAB A 59
Diese Linienführung der Variante 5 sieht eine Führung der BAB A 4 über die BAB A 59 vor. Die
Variante beschreibt den zur vorhandenen Rampe parallel außen liegenden Trassenverlauf über
die BAB A 59 in Richtung Norden. Beginnend mit einem Radius R = 1.000 m verschwenkt die ge-
plante Trasse in südöstliche Richtung und erhält einen leistungsfähigen Ausfahrttyp A 4 nach RAA.
Danach folgt eine Gerade, welche nahezu parallel und außenliegend zur vorhandenen Trassierung
verläuft. Mit den anschließenden Radien R = 250 m (Vzul = 80 km/h) und R = 1.000 m ver-
schwenkt die Trasse in nördliche Richtung und überquert die BAB A 4, A 3 und A 59. Mit einer
anschließenden Geraden läuft die Trasse in den vorhandenen Bestand der BAB A 59. Zwischen
den Trassierungselementen sind Übergangsbögen geplant. Die Einfahrt nach Norden wird als Ein-
fahrttyp E 5 nach Regelwerk auf einer Länge von 500 m ausgebildet. Der halbe Regelquerschnitt
RQ 31 ist ebenfalls gemäß Richtlinie bestimmt.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 2.350 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 4 Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-Ost
an und verläuft von dort weiter in Richtung Osten.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind die Anschlüsse des Ausbauanfangs und -endes an den
Bestand sowie an die vorhandene Rampe und die Bauwerke über der Stadtbahnstrecke. Weitere
Zwänge ergeben sich aus den zu kreuzenden Autobahnen, den vorhandenen Freileitun gen, dem
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Erläuterungsbericht
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Kiessee im südlichen Bereich, den Bauwerken der Bundestraße B 8, der Gemeindestraße im Wes-
ten und der Landesstraße L 284 sowie aus der nordöstlichen Bebauung.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
Variante 6: BAB A 4 FR AC – OB, als Außenrampe am alten Bestand; Außenlage
Diese Linienführung wird für die Variante 6 verwendet und beschreibt den zur vorhandenen Rampe
parallelen, außen liegenden Trassenverlauf der BAB A 4 in Richtung Norden. Beginnend mit einer
Geraden und einem Radius R = 2500 m verschwenkt die geplante Trasse aus der vorhandenen
Führung in südöstlicher Richtung mit einem geplanten leistungsfähigeren Ausfahrttyp A 4 nach
RAA. Anschließend folgt eine Gerade, welche außenliegend zur vorhandenen Trassierung verläuft.
Nach einem folgenden Radius R = 250 m (V zul = 80 km/h) und einem weiteren Radius R = 5.100 m
in nördliche Richtung schließt der Trassenverlauf mit einem Radius R = 8.000 m in einen Verflech-
tungsbereich mit der BAB A 3 FR OB und der A 59 FR OB an den Bestand an. Der Einfahrtyp
entspricht am ehesten dem Typ E 5, allerdings können die geforderten Verflechtungslängen nicht
eingehalten werden. Zwischen den Trassierungselementen sind Übergangsbögen geplant. Der
halbe Regelquerschnitt RQ 31 ist ebenfalls gemäß Richtlinie bestimmt.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 2.300 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 4 in Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-
Ost an und verläuft von dort weiter in Richtung Osten.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind die Anschlüsse des Ausbauanfangs und -endes an den
Bestand sowie an die vorhandene Rampe. Weitere Zwänge ergeben sich aus den geplanten zu
kreuzenden Autobahnen, den vorhandenen Freileitungen, dem Kiessee im südlichen Bereich, der
Gemeindestraße im Westen und der Bauwerke über die Stadtbahnstrecke.
Die Planung wird durch weitere Bauvorhaben am Kölner Ring beeinflusst. Darüber hinaus verlau-
fen im unmittelbaren Projektbereich zahlreiche Leitungen verschiedener Versorgungsunterneh-
men, die in die Maßnahme einbezogen werden müssen.
3.2.5 Varianten der BAB A 59, FR Oberhausen – Bonn
Varianten 1 bis 5: BAB A 59 FR OB – BN, gestreckt mit Ersatzbauwerk BW 5008 806 in Be-
standslage
Diese Linienführung wird in den Varianten 1 bis 5 verwendet und beschreibt den geradlinigen Ver-
lauf der nordöstlichen verlegten Trasse der BAB A 59 in Richtung Bonn. Die neue Linienführung
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Erläuterungsbericht
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orientiert sich an der vorhandenen BAB A 59. Die Trassierungselemente bestehen aus einer Ge-
raden und einem Radius R = 2.000 m. Der Anschluss erfolgt an den Ersatzneubau des BW 5008
806 der BAB A 59 in Richtung Süden wiederum mit einer Geraden. Zwischen den Trassierungs-
elementen sind Übergangsbögen geplant. Die geplante Variante sieht aufgrund der Verkehrsbe-
lastungen ein verändertes Fahrstreifenangebot vor. Die BAB A 4 erhält zwei Fahrstreifen und eine
eigenständige Ausfahrt vom Typ A 8 gemäß RAA. Die BAB A 59 und A 3 werden zusammenge-
führt und verfügen zukünftig über vier Fahrstreifen. Weiter südlich im AD Heumar werden sie mit-
tels des Ausfahrttyps A 8 getrennt. Der vorhandene Rampenquerschnitt der BAB A 4 wird beibe-
halten. Für die Neutrassierung der BAB A 3 und A 59 wird der Regelquerschnitt RQ 43,5 gewählt.
Für die alleinige Führung der BAB A 3 und A 59 ist der RQ 31 vorgesehen.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.400 m
Im übergeordneten und nachgeordneten Netz knüpft die BAB A 59 in FR BN an die Anschlussstelle
Köln-Rath an.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss an den Bestand. Weitere Zwänge ergeben
sich aus den zu kreuzenden Autobahnen und dem Bauwerk der Stadtbahnstrecke.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen. Südlich des AD Heumar soll die BAB A 59 zudem 6-streifig ausgebaut werden.
Variante 6: BAB A 59 FR OB – BN, gestreckt mit Ersatzbauwerk BW 5008 806 in neuer
Lage
Diese Linienführung wird für die Variante 6 verwendet und beinhaltet den Ersatzneubau des BW
5008 806 in neuer Lage. Dabei verläuft die Trasse nahezu parallel nordöstlich des heutigen Be-
standes der BAB A 59. Beginnend mit einer Geraden und einem Radius R = 1.200 m schließt die
Trasse mit einer weiteren Geraden am Ende des Ersatzbauwerks des BW 5008 806 an den südli-
chen Bestand an. Zwischen den Trassierungselementen sind Übergangsbögen geplant. Auch
diese geplante Variante sieht aufgrund der Verkehrsbelastun gen ein verändertes Fahrstreifenan-
gebot vor. Die BAB A 4 erhält zwei Fahrstreifen und eine eigenständige Ausfahrt vom Typ A 8
gemäß RAA. Die BAB A 59 und A 3 werden zusammengeführt und verfügen zukünftig über vier
Fahrstreifen. Weiter südlich im AD Heumar werden sie mittels des Ausfahrttyps A 8 getrennt. Der
vorhandene Rampenquerschnitt der BAB A 4 wird beibehalten. Für die Neutrassierung der BAB
A 3 und A 59 wird der Regelquerschnitt RQ 43,5 gewählt. Für die alleinige Führung der BAB A 3
und A 59 ist der RQ 31 vorgesehen.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.600 m.
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Erläuterungsbericht
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Im übergeordneten und nachgeordneten Netz knüpft die BAB A 59 in FR BN an die Anschlussstelle
Köln-Rath an.
Zwangspunkt in Lage und Höhe sind der Anschluss des neuen Ersatzbauwerks 5008 806 an den
Bestand sowie der Anschluss des Ausbauanfangs an die BAB A 3. Weitere Zwänge ergeben sich
aus den zu kreuzenden Autobahnen und dem Bauwerk der Stadtbahnstrecke.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen. Südlich des AD Heumar soll die BAB A 59 zudem 6-streifig ausgebaut werden.
3.2.6 Varianten der BAB A 59, FR Bonn – Oberhausen
Varianten 1 und 2: BAB A 59 FR BN – OB, Verschwenkung
Diese Linienführung liegt den Varianten 1 und 2 zugrunde und beschreibt den Verlauf der nach
innen verlegter Trasse der BAB A 59 in Richtung Norden. Am Ende des neuen Ersatzbauwerks
BW 5008 806 in der Bestandslage beginnt die neue Trasse mit einem Radius R = 600 m. Anschlie-
ßend verschwenkt sie in nordwestliche Richtung und schließt mit einem Gegenbogen R = 1.200 m
an die bestehende Trasse der BAB A 3 weiter in Richtung Oberhausen an. Zwischen den Trassie-
rungselementen sind Übergangsbögen geplant. Die BAB A 3 wird verlegt, so dass die heutige
Fahrbahn genutzt werden kann. Der Querschnitt ist mit einem RQ 31 gemäß RAA gewählt. Diese
Variante sieht eine Verlagerung der hoch belasteten BAB A 59 in den inneren Bereich als durch-
gehende Hauptfahrbahn vor.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.400 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 59 in Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-
Ost an.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss des neuen Ersatzbauwerks BW 5008 806 an
den Bestand sowie der Anschluss an die BAB A 3 in Richtung Norden. Weitere Zwänge leiten sich
aus den zu kreuzenden Autobahntrassen, den geplanten Bauwerken und der dort verlaufenden
Stadtbahnstrecke ab.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
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Varianten 3 bis 5: BAB A 59 FR BN – OB, gestreckt
Die Linienführung der Varianten 3, 4 und 5 beschreibt den Verlauf der gestreckten Trasse der BAB
A 59 in Richtung Norden. Die geplante Trasse beginnt am Ende des neuen, in Bestandslage lie-
genden Ersatzbauwerks BW 5008 806 mit einer Geraden, gefolgt von einem Radius R = 900 m.
Anschließend verschwenkt die geplante Trasse in nordwestliche Richtung und schließt mit einer
Geraden an die bestehende Trasse der BAB A 59 an. Zwischen den Trassierungselementen sind
Übergangsbögen geplant. Der Querschnitt ist mit einem RQ 31 gemäß RAA gewählt. Diese Vari-
ante sieht eine Verlagerung der hoch belasteten BAB A 59 parallel westlich zu dem bestehenden
Trassenverlauf als durchgehende Hauptfahrbahn vor.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.290 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 59 in Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-
Ost an.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss des neuen Ersatzbauwerks BW 5008 806 an
den Bestand sowie der Anschluss an die BAB A 3 in Richtung Norden. Weitere Zwänge leiten sich
aus den zu kreuzenden Autobahnen und den geplanten Bauwerken sowie der Stadtbahnstrecke
ab.
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
Variante 6: BAB A 59 FR BN – OB, zentral
Variante 6 beschreibt eine zentral nach innen verlegte Linienführung der BAB A 59 in Fahrtrichtung
Bonn–Oberhausen. Der Verlauf beginnt am östlichen Ansatz des Ersatzbauwerks BW 5008 806
mit einer Geraden, gefolgt von einem Bogen mit Radius R = 1 500 m. Anschließend schließt eine
zweite Gerade mit einem Bogenradius von R = 8 000 m im Verflechtungsbereich an die neu ge-
plante Linienführung der BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen an. Zwischen den Geraden und
den Großbögen sind Übergangsbögen vorgesehen. Parallel dazu wird die BAB A 3 so verlegt, dass
die bestehende Fahrbahn weiterhin genutzt werden kann. Für die neue Führung wurde ein Quer-
schnitt RQ 31 nach RAA gewählt. Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt 1.600 m.
Im übergeordneten Netz knüpft die BAB A 59 in Fahrtrichtung Norden an das Autobahnkreuz Köln-
Ost an.
Zwangspunkte in Lage und Höhe sind der Anschluss des Ausbauanfangs an den Bestand sowie
der Anschluss an die BAB A 3 in Richtung Norden. Weitere Zwänge leiten sich aus den zu kreu-
zenden Autobahnen und den geplanten Bauwerken sowie der Stadtbahnstrecke ab.
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Die Planung wird durch diverse weitere Baumaßnahmen am Kölner Ring beeinflusst. Weiterhin
sind im direkten Ausbaubereich zahlreiche Versorgungsunternehmen von der Maßnahme betrof-
fen.
3.3 Variantenvergleich
Die insgesamt sechs Varianten wurden in der Machbarkeitsstudie (siehe Unterlage 21) unter Be-
rücksichtigung folgender Kriterien untersucht, verglichen und bewertet:
• verkehrliche Beurteilung,
• entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung,
• netzstrukturelle Wirkung,
• bauliche Umsetzung,
• Umweltauswirkungen und
• Investitionskosten.
Im Rahmen der Variantenvergleichs wurden die sechs Trassierungsoptionen zunächst anhand von
verkehrlichen, entwurfstechnischen, sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Kriterien ohne
Gewichtung gerankt. Auf dieser Basis erfolgten der Ausschluss sowie die abschließende Auswahl
der Vorzugsvariante:
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Erläuterungsbericht
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3.3.1 Ausschluss der Varianten 4, 2 und 3
Abbildung 10: Vergleich und Bewertung der Ausbauvarianten 1 bis 6, (Quelle: Machbarkeitsstudie 2018)
Variante 4 wurde frühzeitig ausgeschlossen, da der innenliegend geplante Ersatzneubau der BAB
A 4-Rampe als „Inselbaustelle“ baulich nicht realisierbar ist.
Varianten 2 und 3 erwiesen sich aus verkehrlicher Sicht als ungeeignet. Eine Routenanalyse des
Schwerverkehrs hat gezeigt, dass die BAB A 4 im Autobahnkreuz Heumar außen liegen sollte, um
die Verflechtungsvorgänge für Lkw aus Richtung Aachen (über Kreuz Köln-Ost) zu minimieren.
Bewertung und Ausschluss der Variante 5
Variante 5 unterscheidet sich von den Varianten 1 und 6 durch einen weiter abgerückten Ersatz-
neubau der BAB A 4-Rampe. Diese Verlagerung bringt die Trasse näher an den südlichen Kiessee
und die nordöstliche Wohnbebauung. Aus umweltrelevanter Sicht fällt Variante 5 am ungünstigsten
aus. Darüber hinaus verschlechtert sich die verkehrliche Leistungsfähigkeit durch größere Radien,
Gegenbögen und einen verkürzten Verflechtungsbereich zwischen BAB A 4 und A 59. Deshalb
wurde Variante 5 ebenfalls ausgeschlossen.
3.3.2 Vergleich der verbleibenden Varianten 1 und 6
Verkehrliche, entwurfstechnische und sicherheitstechnische Bewertung
Variante 1 schneidet in diesen Kriterien schlechter ab als Variante 6. Gründe sind kleinere Fahr-
bahnbögen, eine ungünstigere kreuzungsbedingte Anordnung der BAB A 3 und A 59 sowie höhere
bauliche Herausforderungen bei der Umsetzung.
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Erläuterungsbericht
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Umwelt- und Kostenaspekte
Variante 6 wurde im Hinblick auf Umweltauswirkungen und Investitionskosten leicht schlechter be-
wertet als Variante 1. Allerdings sind die Unterschiede bei den Umweltauswirkungen gering, da
sich die Planung auf das bereits stark vorbelastete Autobahndreieck beschränkt. Im Vordergrund
stehen dabei Lärm - und Schadstoffimmissionen für die angrenzenden Wohn - und Gewerbege-
biete. Durch die nordöstliche Verschiebung der BAB A 3 ist lediglich mit einem moderaten Anstieg
der Immissionen für das östliche Wohngebiet zu rechnen. Gleichzeitig vergrößert der Rückbau der
alten A 59-Trasse den Abstand zum Kiessee, wodurch sich insgesamt nur geringfügige negative
Umweltfolgen ergeben.
Fazit und Vorzugsvariante
Auf Basis aller Kriterien – verkehrliche Leistungsfähigkeit, bauliche Umsetzbarkeit, Sicherheit so-
wie Umwelt- und Kostenaspekte – stellt Variante 6 die ausgewogenste Lösung dar und wird als
Vorzugsvariante empfohlen.
3.3.3 Anpassung der Vorzugsvariante 6:
Nach erneuter Prüfung des Kriteriums „Umweltauswirkungen“ wurde die Linienführung der BAB
A 3 in Fahrtrichtung Norden innerhalb von Variante 6 weiter optimiert. Die Trasse folgt nun länger
der bestehenden Führung und nähert sich damit stärker der Ausgestaltung aus Variante 1 an.
Durch diese Anpassung konnten die bereits geringen zusätzlichen Lärm - und Schadstoffimmissi-
onen weiter reduziert werden. Eine detaillierte Darstellung der optimierten Variante 6 ist in Kapitel
3.4 dieses Berichts zu finden.
3.3.4 Netzstrukturelle Wirkung
Die sechs untersuchten Trassierungsvarianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die An-
ordnung der Verflechtungsbereiche zwischen den Bundesautobahnen A 3, A 59 und der Verbin-
dungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen. Eine Routenanalyse der PTV AG belegt,
dass der überwiegende Teil des Schwerverkehrs aus Westen über die BAB A 4 in das AD Heumar
eintritt, dort nach Norden abbiegt und anschließend im Autobahnkreuz Köln -Ost wieder auf die
BAB A 4 in Richtung Osten wechselt. Je nach Variante ergeb en sich für das übergeordnete Netz
sehr unterschiedliche Verkehrsflüsse und Spurwechselaufkommen.
Variante 6 erweist sich als netzstrukturell optimal: Die BAB A 59 – mit dem geringsten Schwerver-
kehrsanteil – bleibt zentral, während die BAB A 4 – mit dem höchsten Lkw-Aufkommen nach Osten
– außen geführt wird. Zunächst verflechten sich BAB A 59 und A 3, danach folgen A 3 und A 4.
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Erläuterungsbericht
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Damit bleibt der Hauptstrom des Schwerverkehrs bereits im Vorlauf zum AK Köln-Ost korrekt sor-
tiert, Spurwechsel werden minimiert und der Verkehrsfluss im nachfolgenden Netz spürbar verbes-
sert.
Variante 1 bietet ebenfalls eine gute Netzwirkung. Hier wird die BAB A 4 außen geführt, während
BAB A 3 und A 59 in der Mitte vertauscht sind. Dadurch liegt der geringere Schwerverkehrsstrom
der A 59 zentral, der stärkere Strom der A 3 innen.
Variante 5 orientiert sich im Verflechtungskonzept an Variante 1: Die außenliegende BAB A 4 wird
zunächst mit der BAB A 59, anschließend mit der BAB A 3 verbunden. Allerdings erfordert die
Führung des Schwerverkehrs von der BAB A 3 trotz der kürzeren Wechselstrecke eine abrupte
Spurverlagerung nach außen. Dies wirkt sich nachteilig auf die entwurfstechnische Bewertung aus.
Variante 2 erzielt eine ausreichende Netzwirkung, da die BAB A 3 außen und die A 4 mittig verläuft.
Der stärkste Schwerverkehrsstrom der A 4 muss jedoch bereits im ersten Verflechtungsbereich
von innen nach außen wechseln, was den Verkehrsfluss stärker belastet.
Variante 3 schneidet etwas schlechter ab, weil sowohl der Schwerverkehr der innenliegenden BAB
A 3 als auch der mittig geführten A 4 mehrfach umsortiert werden muss.
Variante 4 erhält die schlechteste Bewertung: Die BAB A 4 verläuft innen, sodass der stärkste
Schwerverkehrsstrom von innen nach außen wechseln muss und häufige Spurwechsel sowie ein
deutlicher Rückgang der Fließstabilität im nachgelagerten Netz die Folge sind.
Auf Grundlage dieser Analyse zeigt Variante 6 die ausgeglichenste Verflechtung und die geringste
Anzahl an Spurwechseln bei gleichzeitig optimaler Trennung der Schwerverkehrsströme. Damit
stellt sie die verkehrsstrukturell beste Lösung dar.
3.3.5 Verkehrliche Beurteilung
Variante 6 erweist sich als die verkehrlich effizienteste Lösung. Die BAB A 4 in Fahrtrichtung Ober-
hausen wird als Außenrampe geführt, wodurch die Zusammenführung der BAB A 3 und der BAB
A 59 räumlich von der Verbindungsrampe der BAB A 4 getrennt wird. Diese klare Trennung mini-
miert Kreuzungs- und Spurwechselvorgänge, optimiert den Verkehrsfluss und steigert die Leis-
tungsfähigkeit des Knotens im Autobahndreieck Heumar.
Im Vergleich dazu zeigt Variante 2 eine etwas geringere Effizienz: Hier verläuft die BAB A 3 außen,
während die BAB A 4 westlich der A 3 angeordnet ist. Da die BAB A 4 (Aachen–Olpe) eine höhere
Lkw-Belastung aufweist als die BAB A 3 (Frankfurt–Oberhausen), führt die westliche Lage zu zahl-
reichen Verflechtungen auf dem rechten Fahrstreifen. Dies erhöht die Spurwechselhäufigkeit und
schmälert die verkehrliche Leistungsfähigkeit im Vergleich zu Variante 6.
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Variante 4 erhält eine insgesamt befriedigende Bewertung. Die BAB A 4 wird hier innen geführt,
wodurch der schwächere Verkehrsstrom der BAB A 3 vereinfacht, rechtsseitig in die BAB A 59
einfädelt. Diese Anordnung verbessert den Verkehrsablauf im Einfahrtsbereich und schafft ein aus-
gewogenes Verflechtungskonzept.
Bei Variante 1 tritt nur eine marginale Verbesserung der heutigen Verkehrssituation ein. Im nördli-
chen Bereich werden auf engem Raum erst BAB A 3 und A 59, dann nördlich des KVB-Bauwerks
die BAB A 4 zusammengeführt. Die dichte Abfolge dieser Verflechtungen führt zu Behinderungen
im Verkehrsfluss, sodass Variante 1 insgesamt lediglich als ausreichend gilt – wenngleich sie ge-
genüber Variante 3 geringfügig vorteilhafter abschneidet.
Variante 3 orientiert sich weitgehend an der bestehenden Linienführung: Die Zusammenführung
der BAB A 4 und der BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen liegt hier etwas weiter südlich.
Dadurch verlängert sich der Einfädelungsbereich, doch die daraus resultierenden Verbesserungen
im Verkehrsablauf bleiben gering.
Variante 5 erhält die schlechteste verkehrliche Bewertung. Durch die nach außen verlegte Führung
der BAB A 4 über die BAB A 59 wird der Verflechtungsbereich weiter nach Norden verschoben.
Dies verschärft die bestehenden Engpässe und führt insgesamt zu einer Verschlechterung gegen-
über dem Ist-Zustand
3.3.6 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung
Die Linienführung aller Varianten erfüllt die Entwurfsparameter der Klasse EKA 1 B für Überregio-
nalautobahnen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 120 km/h. Einzig die nach innen ver-
schwenkte Trasse der BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen weicht hiervon ab. Für die Rampe
der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen gelten die Rampenparameter gemäß RAA 2012 (Tabelle
21) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Variante 6 erhält die beste entwurfstechnische Bewertung. Die BAB A 59 wird in beiden Fahrtrich-
tungen gestreckt und zentral geführt, während die BAB A 3 in Richtung Oberhausen nur geringfü-
gig nach Osten verschoben wird. Ein größerer Radius auf der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt
entspricht den Parametern der Entwurfsklasse 1 A und erlaubt höhere Fahrgeschwindigkeiten.
Variante 4 schneidet ebenfalls gut ab. Hier bleibt die BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen ge-
streckt, während die BAB A 3 in gleicher Richtung außen geführt wird, was eine günstige fahrdy-
namische Linienführung sicherstellt.
Variante 3 erhält eine befriedigende Einstufung, da langgezogene Radien die Verkehrsführung
fahrdynamisch verbessern. Die innenliegende Führung der BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen
begrenzt jedoch die Gesamtbewertung.
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Variante 2 liegt merklich hinter Variante 3, weil der verschwenkte Verlauf der BAB A 59 in Fahrt-
richtung Oberhausen die Entwurfsqualität mindert und zu ungünstigeren Fahrbedingungen führt.
Variante 1 schneidet nochmals schlechter ab: Die zusätzliche Verlegung der BAB A 3 in Fahrtrich-
tung Oberhausen in den inneren Bereich verkürzt Verflechtungsradien und verringert damit die
entwurfstechnische Qualität.
Variante 5 erhält die schlechteste Bewertung. Die Führung der BAB A 4 als Außenrampe über die
BAB A 59 erfordert am nördlichen Bauende einen engen Gegenbogen, wodurch die Verflechtungs-
abschnitte sehr kurz ausfallen, und sicherheitstechnische Defizite entstehen. Dadurch ist diese
Variante aus entwurfstechnischer Sicht am wenigsten geeignet.
3.3.7 Darstellung der Umweltauswirkungen
Das Autobahndreieck Heumar liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Da für die einzelnen Vari-
anten kein spezifisches Lärmschutzgutachten vorliegt, können die Auswirkungen auf die Lärmbe-
lastung nicht detailliert quantifiziert werden. Die Einschätzungen zu den Lärmimmissionen basieren
daher auf einer überschlägigen Analyse der Trassenverläufe und deren Einfluss auf angrenzende
Siedlungsbereiche sowie Schutzgebiete.
Die besten Umweltauswirkungen zeigt Variante 1. Da der Ausbau größtenteils innerhalb des Au-
tobahndreiecks erfolgt, mit Ausnahme der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen, sind nur geringe
zusätzliche Eingriffe in die angrenzenden Schutzgebiete erforderlich. Durch die nach innen ver-
schobene BAB A 59 und die parallel verlaufenden Richtungsfahrbahnen der BAB A 3 südwestlich
der vorhandenen Trassen ist eine leichte Reduzierung der Lärmimmissionen für die östlich gele-
genen Siedlungsgebiete zu erwarten. Insgesamt b leibt die Umweltsituation weitgehend unverän-
dert.
Eine etwas schwächere Bewertung erhält Variante 3. Die BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen
verläuft hier östlich der BAB A 4 und damit weiter außen, wodurch sich die Umweltbilanz leicht
verschlechtert. Eine Veränderung der Lärmsituation für die östliche Bebauung ist jedoch weder
positiv noch negativ zu erwarten.
Eine befriedigende Bewertung erhält Variante 4. In dieser Variante liegt die Trasse der BAB A 3 in
Fahrtrichtung Oberhausen außerhalb des Autobahndreiecks, was zu einer erhöhten Lärmbelas-
tung für die östlich gelegenen Siedlungsgebiete führt. Allerdings wird die BAB A 4 in Fahrtrichtung
Oberhausen innenliegend geführt, sodass kein Eingriff in das angrenzende Schutzgebiet erforder-
lich ist.
Eine ausreichende Bewertung erhält Variante 2, die der Variante 4 ähnelt. Im Gegensatz dazu ist
die BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen hier als Außenrampe vorgesehen, wodurch ein Eingriff
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in das bestehende Schutzgebiet notwendig wird. Zusätzlich verläuft die BAB A 3 in Fahrtrichtung
Oberhausen näher an der östlichen Wohnbebauung, wodurch die Lärmimmissionen dort zuneh-
men werden.
Eine ungünstigere Umweltbewertung erhält Variante 6. Ähnlich wie bei Variante 2 wird die BAB
A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen nach Osten verlagert, wodurch sich die Lärmbelastung für die
angrenzenden Wohngebiete erhöht. Zusätzlich wird die BAB A 59 in beiden Fahrtrichtungen im
südlichen Bereich nach innen verschoben, was weitere Eingriffe in das bestehende Landschafts-
schutzgebiet erforderlich macht.
Den größten Eingriff in die Umwelt verursacht Variant e 5. Die geplante Streckenführung als Au-
ßenrampe über die BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen erfordert einen erheblichen Flächen-
bedarf und vergrößert den Eingriff in das bereits betroffene Landschaftsschutzgebiet. Besonders
im Bereich der östlichen Bebauung ist mit einer deutlichen Zunahme der Lärmimmissionen zu
rechnen, wodurch diese Variante die schlechteste Umweltbewertung erhält.
3.3.8 Bauliche Umsetzung
Alle Varianten greifen während der Bauphase erheblich in die vorhandenen Verkehrsabläufe ein.
Die beste bauliche Umsetzung stellt die Ausbauvariante 2 dar. Bei dieser Ausbauvariante liegen
die Trassen relativ weit auseinander und die BAB A 3 FR Oberhausen ist als östliche Begrenzung
außerhalb des Autobahndreiecks geplant. Einschränkungen bestehen hinsichtlich der Pfeilerstel-
lungen für die neue Fahrbahn der BAB A 59 FR Oberhausen. Die Bestandstrasse der BAB A 59
FR Oberhausen muss temporär verschwenkt werden, da in deren Bestandsverlauf die neue Trasse
BAB A 3 FR Oberhausen eingebunden werden muss. Die bauliche Umsetzung der Ausbauvariante
6 ist ähnlich der Umsetzung der Ausbauvariante 2. Die Autobahnen liegen jedoch in dem Bereich,
in dem die BAB A 59 FR Oberhausen über die BAB A 3 FR Frankfurt verläuft, etwas enger beiei-
nander, wodurch die bauliche Umsetzung schlechter bewertet
wird. Eine befriedigende bauliche und zeitliche Umsetzung bietet die Ausbauvariante 3, welche
sich an dem Bestand orientiert und eine ausreichende Flächenverfügbarkeit für den Baubetrieb
bietet. Die Einfahrtssituation im nördlichen Bereich ist gegenüber der derz eitigen Situation etwas
verbessert, da die Verflechtung der BAB A 4/A 59 etwas früher erfolgt. Eine ausreichende Wertung
erhält die Ausbauvariante 1. Im Gegensatz zu der vorher beschriebenen Ausbauvariante 3 ver-
schwenkt die Trasse der BAB A 59 FR Oberhausen parallel zwischen den Bundesautobahnen A 3
FR Oberhausen und A 4 FR Oberhausen. Aufgrund der nahräumigen Verflechtungen innerhalb
des AD Heumar ist dies schlechter umzusetzen. Bei der Ausbauvariante 5 wird die BAB A 4 FR
Oberhausen über die A 59 un d über die A 3 geführt. Dies hat jedoch aufgrund des Baus eines
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großen Bauwerks über die BAB A 59 und A 3 sowie dem notwendigen Umbau vorhandener Lärm-
schutzanlagen einen erheblichen Eingriff in FR Norden zur Folge. Die Ausbauvariante 4 sieht die
Verlagerung in den inneren Bereich des AD Heumar zwischen der BAB A 3 und A 59 vor, um die
bisher ungenutzte Fläche in Anspruch zu nehmen. Infolge des stark eingeschränkten Flächenbe-
darfs und der nicht zu bewältigenden Baustellenlogistik innerhalb des AD Heumar ist diese Aus-
bauvariante als nicht umsetzbar einzustufen.
3.3.9 Investitionskosten
Für alle Varianten wurde auf Basis der ermittelten Massen für Straßen - und Erdbau eine über-
schlägliche Kostenschätzung inklusive erforderlichem Grunderwerb erstellt. Die Einheitspreise be-
ruhen auf vergleichbaren Bauprojekten. Die Nettobaukosten der Verkehr sanlagen einschließlich
der zugehörigen Ingenieurbauwerke (Stand 2018) verteilen sich wie folgt:
Variante 1: 131,0 Mio. €
Variante 2: 131,6 Mio. €
Variante 3: 129,5 Mio. €
Variante 4: 126,0 Mio. €
Variante 5: 135,0 Mio. €
Variante 6: 143,0 Mio. €
Somit liegen die Baukosten für den Umbau des Autobahndreiecks Heumar je nach Trassierungs-
variante zwischen rund 126,0 Mio. € und 143,0 Mio. € zuzüglich Mehrwertsteuer. Alle Hauptmas-
sen für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke sowie Ersatz- und Neubauobjekte sind dabei berück-
sichtigt.
3.4 Gewählte Linie
Die Machbarkeitsstudie hat Variante 6 in Kapitel 3.3 als bevorzugte Lösung herausgearbeitet. Mit
dem Projektabstimmungstermin PA 2 am 26. April 2019 bestätigte das damalige Bundesministe-
rium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) diese Auswahl. Für sämtliche Verkehrsanlagen
im Autobahndreieck Heumar gilt die Entwurfsklasse EKA 1 A; allein für die Rampe der BAB A 4 in
Fahrtrichtung Aachen – Oberhausen werden Rampenparameter nach RAA 2012 (Tabelle 21) zu-
grunde gelegt.
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Im Vorentwurf wurde Variante 6 weiter verfeinert: Die Verflechtungsbereiche wurden verlängert,
um die nach Richtlinie geforderten Mindestlängen sicherzustellen, zugleich wurden temporäre Ver-
kehrsführungen und bauphasenbedingte Einschränkungen reduziert. Di e Anzahl nötiger Umbau-
maßnahmen konnte dadurch gesenkt werden. Zudem wurden Ingenieurbauwerke – insbesondere
das Überfliegerbauwerk BW 5008 419 – so angepasst, dass ihre Baugrößen und damit Aufwand
und Kosten verringert werden, ohne die technische Machbarkeit zu gefährden.
Obwohl der Ersatzneubau der BAB A 4-Rampe (BW 5008 419) nicht Gegenstand des vorliegenden
Feststellungsentwurfs ist und sich bereits in Umsetzung befindet, ist er in die Gesamtplanung inte-
griert, um eine abgestimmte und effiziente Knotenlösung zu gewährleisten. Die in der zweiten
Machbarkeitsstudie vorgenommenen Optimierungen – sowohl zugunsten der unterführenden
Fahrbahnen als auch der Rampenführung – werden in den folgenden Abschnitten ausführlich er-
läutert, um den gesamten Anpassungsprozess transparent nachzuvollziehen.
Optimierung im Bereich des BW 5008 419 über die BAB A 3 Frankfurt – Oberhausen und
BAB A 59 Bonn – Oberhausen
Die Anordnung eines Pfeilers im Mittelstreifen der BAB A 3 (Achse 60) ermöglicht eine wirtschaft-
liche Überbrückung der BAB A 3 (FR OB–F) und BAB A 59 (FR BN–OB) mit dem Überflieger BW
5008 419 und vermeidet temporäre Verschwenkungen. In der zweiten Machbarkeitsstudie führte
die Trasse der BAB A 3 noch durch ein Endfeld des Bauwerks, was ein hohes Nordwiderlager bei
den KVB-Anlagen und aufwendige Stützwände entlang der BAB A 4 und A 59 zur Folge hätte.
Der Feststellungsentwurf führt beide Trassen nun durch das Innenfeld des Überfliegers, wodurch
das nördliche Widerlager deutlich weiter südlich liegen kann und keine Verkehrsbeeinträchtigun-
gen auf der BAB A 4 erforderlich werden. Die geringere Bauhöhe des Widerlagers sorgt zudem für
ein sanfteres Gefälle der BAB A 4 (FR AC–OB) und reduziert den Bedarf an Stützwänden.
Die Verflechtung von BAB A 3 und A 59 beginnt im Entwurf südöstlich von BW 5008 419, sodass
mit rund 440 m ausreichend Entwicklungslänge (ca. 390 m plus 50 m Rangierbereich) für richtli-
nienkonforme Verflechtungen vorhanden ist. Zur Einhaltung wirtschaftlicher Radien wurde der Kur-
venradius der BAB A 59 von R = 900 m auf R = 720 m angepasst. Obwohl dies die Vorgaben der
Entwurfsklasse EKA 1 A unterschreitet, bleiben Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit durch
eine Begrenzung auf Vzul = 120 km / h im Knotenbereich gewährleistet, sodass die Anwendung
der Klasse EKA 1 B vertretbar ist.
Optimierung des Trassenverlaufs der BAB A 3 Oberhausen – Frankfurt
Die Bestandslage der BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen–Frankfurt wurde in der zweiten Mach-
barkeitsstudie (MBS 2) weitgehend beibehalten. Der Vorentwurf hingegen sieht eine Südwest-Ver-
schiebung der Trasse vor, wodurch sich zwischen alter und neuer Linienführung der BAB A 3 (FR
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OB–F) ein günstiger Standort für den Pfeiler des Bauwerks 5008 409 (BAB A 59) ergibt. Gleichzei-
tig vergrößert sich der Kreuzungswinkel mit der BAB A 59 (FR BN–OB) von 16 gon auf 23 gon,
was die Stützweite des BW 409 optimal ausnutzt.
Das Bauwerk 5008 407 (BAB A 3 FR OB–F) lässt sich nach Feststellungsentwurf ohne Verkehrs-
beeinträchtigung errichten. Zur Einhaltung wirtschaftlicher Radien wird der Kurvenradius der BAB
A 3 (FR OB–F) von 900 m auf 720 m angepasst und damit die Mindestanforderungen der Ent-
wurfsklasse EKA 1 A unterschritten. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h im
Knotenbereich bleibt jedoch die Verkehrssicherheit gewahrt, sodass die niedrigere Klasse EKA 1
B angewendet werden kann.
Für den Anschluss an die Bestandsführung ist zudem ein gestreckter, gegenläufiger Kreisbogen
mit R = 7 000 m vorgesehen. Diese Maßnahme erleichtert die Bauausführung, indem sie das BW
407 so weit wie möglich nach Südwesten verlagert und somit die Unterführung unter das beste-
hende BW 5008 803 (BAB A 59 FR BN–OB) an den vorhandenen Pfeilern vorbeiführt.
Optimierung des Trassenverlaufs der BAB A 3 Frankfurt – Oberhausen
Die zweite Machbarkeitsstudie (MBS 2) sah für die BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt – Oberhau-
sen zunächst eine gestreckte Trassierung mit einem Versatz nach Nordosten vor. Im Rahmen des
Feststellungsentwurfs wurde die Trassenführung jedoch in Richtung Südwesten verschoben.
Dadurch konnte eine größere Distanz zu potenziellen Wohngebieten erreicht und die Lärmimmis-
sionen weiter reduziert werden. Gleichzeitig erlaubte die neue Führung eine Optimierung der Tras-
sierungselemente und der fahrdynamischen Abläufe. Dies führte zu einer Verkürzung der Ausbau-
länge um rund 300 m und ermöglichte den Erhalt des Bestandsbauwerks „Porzer Straße“.
In der Vorplanung hätte der Zwangspunkt an der Verflechtung mit der BAB A 59 in Fahrtrichtung
Bonn – Oberhausen eine weit nach Norden verlagerte Führung der BAB A 3 erforderlich gemacht.
Diese hätte mit erheblichem Erdmassenbedarf, langen Stützwänden und einem sehr hohen Brü-
ckenbauwerk (BW 5008 410) einhergehen müssen. Die im Feststellungsentwurf überarbeitete
Trassierung ermöglicht hingegen deutlich günstigere Gradi entenverläufe. Die BAB A 3 orientiert
sich enger am Bestand, und auch für die BAB A 59 ergibt sich im Zusammenführungsbereich eine
niedrigere, bestandsnahe Höhenlage.
Optimierung des Trassenverlaufs der BAB A 59 Bonn – Oberhausen
Die zweite Machbarkeitsstudie (MBS 2) sah für die BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn–Oberhausen
südlich des AD Heumar (BW 5008 806) eine enge Führung beider Fahrtrichtungen vor. Im Fest-
stellungsentwurf hingegen verläuft die BAB A 59 weiter östlich, um eine frühere Verflechtung mit
der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt–Oberhausen zu ermöglichen. Diese Neutrassierung schont
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die vorhandenen RWBA und Besonnungsteiche und verhindert einen aufwändigen Umbau der
Einmündung Alter Deutzer Postweg/Steinweg.
Während in der MBS 2 die BAB A 59 nördlich der Verbindungsrampe BAB A 3/A 4 unter der BAB
A 3 hindurchführt, unterquert sie im Entwurf südlich dieser Rampe. Dadurch verschiebt sich der
Gradienten-Zwangspunkt der BAB A 3 weiter nach Süden, was ein früheres Gefälle zulässt und
zugleich den Zwangspunkt für die BAB A 4-Rampe beeinflusst. Um den notwendigen Brückenpfei-
ler zwischen BAB A 3 und BAB A 59 einzuplanen, wurde der Kurvenradius der BAB A 59 von
R = 900 m auf R = 720 m verkleinert. Zwar unterschreitet dies die Anforderungen der Entwurfs-
klasse EKA 1 A, doch bleibt die Trasse durch eine Begrenzung auf Vₖ = 120 km/h im Knotenbereich
verkehrssicher, sodass die Parameter der Klasse EKA 1 B angewendet werden können.
Die Vorplanung sieht vor, die BAB A 59 exakt über den Zwangspunkt der neuen BAB A 3-Führung
zu legen. Die in geringerem Niveau verlaufenden Verbindungsrampen der BAB A 3/A 4 stellen
dabei keine weiteren Einschränkungen dar. Durch die Führung nahe der Bestandswanne am Kies-
see verläuft die Trasse künftig in einer Wanne unterhalb des Überfliegerbauwerks BW 5008 419.
Im Bereich des Pfeilers BW 5008 412.1 steigt die Gradiente deshalb um bis zu 2,00 m gegenüber
Bestand an (höhere Pfeiler, aber ohne relevanten Meh rkosten). Zugleich liegt die Gradiente im
Verflechtungsbereich von BAB A 59 und BAB A 3 um etwA 4,00 m tiefer. Dies ermöglicht einen
deutlich niedrigeren Damm für die BAB A 3 und verkürzt die erforderliche Länge des Brückenbau-
werks 5008 410 erheblich.
Optimierung des Trassenverlaufs der BAB A 59 Oberhausen – Bonn
Die enge Führung der Richtungsfahrbahnen der BAB A 59 südlich des AD Heumar (BW 5008 806),
wie sie in der MBS 2 vorgesehen war, wurde im Feststellungsentwurf zugunsten einer westliche-
ren, gestreckten Trassierung angepasst. Da auch die BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen –
Frankfurt nach Westen verlegt wurde, ergibt sich eine durchgängige Linienführung, die die vorhan-
denen Regenrückhaltebecken und Teichanlagen schont und zugleich eine optimale Stützenstel-
lung unter dem Überflieger BW 5008 419 ermöglicht. Zudem bleibt die Einmündung Alter Deutzer
Postweg / Steinweg unverändert bestehen.
Optimierung des BW 5008 407 zugunsten der BAB A 3 Oberhausen – Frankfurt
Gemäß der Vorplanung muss die Trasse der BAB A 3 FR OB – F über den Zwangspunkt der
Verbindungsrampe BAB A 3/ A 4 FR F – AC überführt werden.
In der optimierten Planung des Feststellungsentwurfs kann die Trasse durch die Reduzierung der
Bauhöhe des BW 5008 407 abgesenkt werden. Sie wird teilweise im Einschnitt geführt und besitzt
damit eine optimierte Gradiente im Bereich der vorhandenen Trasse BAB A 4/ A 3 FR AC – F.
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Allerdings reduziert die verminderte Bauhöhe des BW 407 die Anzahl der möglichen Brückenkon-
struktionen.
Optimierung der Gradiente der BAB A 4 Aachen – Oberhausen
Gemäß der Vorplanung muss die Gradiente der BAB A 4 FR AC – OB so hoch sein, dass die
kritischen Punkte zu den Schnittachsen der BAB A 3 FR F – OB und BAB A 59 FR BN – OB ein-
gehalten werden.
In der Planung des Feststellungsentwurfs liegen die kritischen Punkte für die Gradiente der BAB
A 4 aufgrund der geänderten Trassen und Gradienten der BAB A 3 in beide Fahrtrichtungen sowie
der BAB A 59 in FR OB deutlich niedriger. Die entsprechend optimierte Gradiente schafft nicht nur
eine bessere Befahrbarkeit der BAB A 4 FR AC – OB, sondern bedeutet auch weniger Eingriffe in
umweltsensible Bereiche sowie eine Verringerung der erforderlichen Stützkonstruktionen und Zu-
satzmaßnahmen wie Verbauten.
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4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme
4.1 Ausbaustandard
4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale
4.1.1.1 BAB A 4
Aufgrund der Komplexität des Autobahndreiecks und der begrenzten Restnutzungsdauer der be-
stehenden Bauwerke wurde das Gesamtvorhaben in zwei Teilprojekte gegliedert (siehe Kapitel
2.1). Teilprojekt I („Rampe A 4“) umfasst den westlichen Rampenabschnitt inklusive des Ersatzes
des besonders sanierungsbedürftigen Bauwerks BW 5008 645 durch das neue Bauwerk BW 5008
419. Die Fahrbahnanbindung an das Bauwerk 5008 419 in Richtung Westen ist Bestandteil des
vorliegenden Feststellungsentwurfs.
Die Rampe wurde gemäß den Vorgaben der Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN, Tabelle
5) der Entwurfsklasse EKA 1 A zugeordnet und entsprechend ausgeführt.
FR AC – Oberhausen
Die Verbindungsrampe, die der Rampengruppe 1 zugeordnet ist, wurde als halbdirekter Rampen-
typ gestaltet. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA, Bild 52), ist für halbdirekte
Rampen auf Autobahnen eine zulässige Geschwindigkeit im Bereich der Auffahrt von 60 km/h bis
70 km/h vorgesehen. Allerdings handelt es sich hierbei um die Hauptfahrbahn der BAB A 4, die in
diesem Abschnitt gemäß Kapitel 2.4.2 stark frequentiert ist. Aus diesem Grund wurde eine zuläs-
sige Rampengeschwindigkeit von Vzul = 80 km/h festgelegt, um einen flüssigen und konfliktfreien
Verkehrsfluss zu gewährleisten. Die für diese Geschwindigkeit erforderlichen Entwurfsparameter
gemäß der RAA wurden eingehalten.
Für die gesamte Strecke wurde gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur (BMVI) vom 29. November 2018 der halbe Regelquerschnitt RQ 31 bzw. auf den
Bauwerken der RQ 31 B festgelegt.
Für die Ausfahrt wurde der Ausfahrttyp A 4 gewählt. Die neue Einfahrtssituation wird der beste-
henden Einfahrtssituation entsprechen, indem innerhalb von etwa 600 m drei Bundesautobahnen
zusammengeführt werden. Der Einfahrttyp der Rampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen
gleicht am ehesten dem Typ E 5, sieht jedoch zwei einfahrende Fahrstreifen vor.
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FR OB – Aachen
Die Rampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Aachen bleibt in ihrer aktuellen Lage und Höhe bestehen.
Die Fahrbahn wird saniert und neu markiert. Die Ausfahrt ist gemäß den Richtlinien für die Anlage
von Autobahnen (RAA) als Typ A 8 einzustufen.
4.1.1.2 BAB A 3
Die BAB A 3 wird gemäß den Richtlinien für die Netzkategorisierung (RIN, Tab. 5) der Straßenka-
tegorie AS 0 zugeordnet. Dementsprechend erfolgte die Einstufung der BAB A 3 in die Entwurfs-
klasse EKA 1 A.
Durch die Optimierung der bevorzugten Variante gemäß den Angaben in Abschnitt 3.4 werden die
Parameter für die BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt der Entwurfsklasse EKA 1 B betrachtet. In
Bezug auf die BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen erfüllt sie im Höhenplan gemäß den Richtli-
nien für die Anlage von Autobahnen (RAA) nicht die erforderlichen Entwurfsparameter der EKA 1
A. Daher wird die Geschwindigkeit von Vzul = 120 km/h für beide Fahrtrichtungen gewählt.
Für die gesamte Strecke wurde gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur (BMVI) vom 29. November 2018 der halbe Regelquerschnitt RQ 31 bzw. auf den
Bauwerken der RQ 31 B festgelegt.
Für die Bundesautobahn A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen wird gemäß den Richtlinien für die An-
lage von Autobahnen (RAA) der Ausfahrttyp A 8 gewählt, und der Einfahrttyp entspricht am besten
dem Typ E 5, da die geforderten Verflechtungslängen nicht eingehalten werden können. Der Aus-
fahrts- und Einfahrttyp der Bundesautobahn A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt entspricht ebenfalls ge-
mäß RAA den Typen A 8 und E 5.
4.1.1.3 Rampe BAB A 4 / A 3 Fahrtrichtung Frankfurt
Die neue Rampe der BAB A 4 / A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt behält ihre aktuellen Entwurfs- und
Betriebsmerkmale bei. Eine Anpassung sowie Veränderung des Querschnitts werden in Hinblick
auf einen erheblich größeren Ausbaubereich und zusätzlichen Grunderwerb nicht durchgeführt.
Die Höhenanpassung der Rampe erfolgt ausschließlich aufgrund der geänderten Höhenverhält-
nisse der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt. Der bestehende Einfahrttyp E 5 bleibt unverändert.
4.1.1.4 BAB A 59
Die Bundesautobahn A 59 ist gemäß den Richtlinien für die Netzkategorisierung (RIN, Tab. 5) der
Straßenkategorie AS 1 einzuordnen und somit in die Entwurfsklasse EKA 1 A eingestuft. Nach der
Optimierung der Trassierungselemente in der Vorzugsvariante von einem Wannenhalbmesser von
- 52 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
R = 900 m auf R = 720 m, wie in Kapitel 3.4 beschrieben, werden bei der BAB A 59 in Fahrtrichtung
Oberhausen die Parameter der Entwurfsklasse EKA 1 B berücksichtigt. Dabei wird eine Geschwin-
digkeit von Vzul = 120 km/h für beide Fahrtrichtungen festgelegt.
Für die gesamte Strecke wurde gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur (BMVI) vom 29. November 2018 der halbe Regelquerschnitt RQ 31 bzw. auf den
Bauwerken der RQ 31 B festgelegt.
Die geplante Ausgestaltung der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn umfasst eine Anpassung des
Fahrstreifenangebots, wie in Kapitel 1.2 beschrieben. Die Fahrbahn wird gemeinsam mit der BAB
A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt auf vier Fahrstreifen erweitert und anschließend durch die Ausfahrt
des Typs A 8 (RAA, 2012, Bild 56b) getrennt.
Im Bereich der Zusammenführung der BAB A 59, BAB A 3 und BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhau-
sen erfolgt die Einordnung der Verkehrsströme entsprechend den vorhandenen Platzverhältnis-
sen. Aufgrund der begrenzten Verflechtungslängen entspricht die Einfahrtssituation am ehesten
dem Typ E 5 gemäß RAA (2012, Bild 59).
4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität
Die Einfahrt der neuen Rampe der BAB A 4 entspricht keinem der in den Richtlinien für die Anlage
von Autobahnen (RAA) definierten Einfahrttypen, da an dieser Stelle die Zusammenführung von
drei Autobahnen erfolgt. Wie in Kapitel 1.2 dargelegt, ist es daher nicht möglich, einen belastbaren
HBS-Nachweis für diese Einfahrt zu erstellen. Stattdessen wurde die Leistungsfähigkeit der Ein -
und Ausfahrtsituation anhand von Verkehrssimulationen untersucht.
Im Februar 2019 führte die PTV Group eine Verkehrsuntersuchung für den Planfall 3.1 durch. Die
Analyse ergab, dass innerhalb des Autobahndreiecks Heumar keine Stauerscheinungen auftraten.
Während der morgendlichen Verkehrsspitze wurden im Bereich der Zusam menführung der BAB
A 3, BAB A 4 und BAB A 59 Verlustzeiten von bis zu 30 % festgestellt, während die durchgehenden
Fahrstreifen der BAB A 3 und BAB A 4 nur geringe Beeinträchtigungen aufwiesen. In der abendli-
chen Spitzenstunde traten lediglich im Bereich d er Fahrstreifenreduzierung kurzzeitige Verzöge-
rungen auf.
Die Untersuchung berücksichtigte die Reduzierung der Fahrbahn um zwei Fahrstreifen innerhalb
eines Abschnitts von etwa 600 Metern, wodurch nur vier durchgehende Fahrstreifen in Richtung
Norden geführt wurden. Bereits in der damaligen Planung konnte eine le istungsfähige Verkehrs-
abwicklung sichergestellt werden.
- 53 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Im Oktober 2022 nahm die PTV Group eine Aktualisierung des Planfalls 3.1 vor, um die Optimie-
rung der Vorzugsvariante sowie die daraus resultierenden Anpassungen innerhalb der Verflech-
tungsbereiche und Fahrstreifenreduzierungen zu berücksichtigen. Wie in Kapitel 3.4 beschrieben,
wird die BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn – Oberhausen innen mit durchgehend zwei Fahrstreifen
geführt. Die BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt – Oberhausen verläuft mittig, wird von zwei auf
einen Fahrstreifen reduziert und verflechtet sich mit der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn – Ober-
hausen. Die Rampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Aachen – Oberhausen wird außen geführt und
ebenfalls um den rechten Fahrstreifen reduziert. Auch die BAB A 4 in Fahrtrichtung Aachen –
Oberhausen weist einen Verflechtungsbereich mit der zusammengeführten BAB A 3 und A 59 auf.
Die geänderte Fahrstreifenführung innerhalb des Autobahndreiecks Heumar bleibt weiterhin leis-
tungsfähig. Durch die optimierte Zusammenführung der Fahrstreifen lassen sich große Rückstau-
längen vermeiden. Die Verlustzeiten in der Morgen- und Abendspitze sind äußerst gering und ha-
ben sich im Vergleich zur vorherigen Simulation weiter verbessert.
4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Durch die Wahl des halben RQ 31 besteht der Querschnitt aller neuen Rampen zukünftig aus zwei
3,75 m breiten Fahrstreifen und einem 3,00 m breiten Seitenstreifen. Der zusätzliche Seitenstreifen
erhöht die Verkehrssicherheit im Falle von Arbeitsstellen oder liegengebliebenen Pannenfahrzeu-
gen.
Die zulässige Geschwindigkeit im Bereich der Rampen beträgt Vzul = 100-120 km/h. Die Begrün-
dung für die jeweils gewählte Höchstgeschwindigkeit ist dem Kapitel 4.1.1 zu entnehmen.
4.2 Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes
4.2.1 Kreuzende Straßen und Wege:
Tabelle 3: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 3 FR OB – F Achse 6245
Straße Straßen-
kategorie
Vorhandener
Querschnitt
Belas-
tungs-
klasse
Art der Kreuzung Baumaßnahme
Stadtbahntrasse
der KVB
Stadtbahn Gleise: 2 Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Stadtbahn führt
unter der BAB A 3
Keine geplante Bau-
maßnahme
BAB A 3 FR F-AC Bundes-
autobahn
Halber RQ 31 Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BAB A 3 FR AC
Keine geplante Bau-
maßnahme
- 54 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
führt unter der BAB
A 3 FR F
BAB A 59 FR BN-
OB
BW 5008 803
Bundes-
autobahn
Keine Angabe Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BW führt über
die BAB A 3
Verlegung der
Trasse; Kreuzung
entfällt mit Ersatz-
neubau BW 5008
409
Tabelle 4: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 3 FR F – OB Achse 8320
Straße Straßen-
kategorie
Vorhandener
Querschnitt
Belas-
tungs-
klasse
Art der Kreuzung Baumaßnahme
BAB A 59 FR BN-
OB
BW 5008 803
Bundes-
autobahn
Keine Angabe Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BW führt über
die BAB A 3
Verlegung der
Trasse; Ersatzneu-
bau BW 5008 409
BAB A 3 FR F-AC Bundes-
autobahn
Halber RQ 31 Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BAB A 3 FR AC
führt unter der BAB
A 3 FR OB
Keine geplante Bau-
maßnahme
BAB A 4 FR AC-
OB BW 5008 419
Bundes-
autobahn
Halber RQ 31B Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BW führt über
die BAB A 3
Keine geplante Bau-
maßnahme
Stadtbahntrasse
der KVB
Stadtbahn Gleise: 2 Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Stadtbahn führt
unter der BAB A 3
Keine geplante Bau-
maßnahme
Tabelle 5: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 3 / A 4 FR AC – F Achse 9001
Straße Straßen-
kategorie
Vorhandener
Querschnitt
Belas-
tungs-
klasse
Art der Kreuzung Baumaßnahme
BAB A 4 FR AC-
OB BW 5008 419
Bundes-
autobahn
Halber RQ 31B Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BW führt über
die BAB A 3
Keine geplante Bau-
maßnahme
BAB A 59 FR OB-
BN
BW 5008 804
Bundes-
autobahn
Keine Angabe Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BW führt über
die BAB A 3
Verlegung der
Trasse; Ersatzneu-
bau BW 5008 411
BAB A 59 FR BN-
OB
BW 5008 803
Bundes-
autobahn
Keine Angabe Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BW führt über
die BAB A 3
Verlegung der
Trasse; Ersatzneu-
bau BW 5008 409
- 55 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabelle 6: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150
Straße Straßen-
kategorie
Vorhandener
Querschnitt
Belas-
tungs-
klasse
Art der Kreuzung Baumaßnahme
Stadtbahntrasse
der KVB
Stadtbahn Gleise: 2 Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Stadtbahn führt
unter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme; Wegfall
des BW 5008 801
BAB A 4 FR AC-
OB BW 5008 419
Bundes-
autobahn
Halber RQ 31B Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BW führt über
die BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
BAB A 3 FR F-AC Bundes-
autobahn
Halber RQ 31 Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BAB A 3 führt
unter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
BAB A 3 FR AC- F Bundes-
autobahn
Halber RQ 31 Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BAB A 3 führt
unter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
Alter Deutzer
Postweg
Gemein-
destraße
Gesamtbreite:
6,50 m
Keine
Angabe
BW ohne Verknüpfung;
Straße führt unter der
BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
Steinweg Gemein-
destraße
Gesamtbreite:
8,50 m
Keine
Angabe
BW ohne Verknüpfung;
Straße führt unter der
BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
Wikingerstraße Gemein-
destraße
Gesamtbreite:
6,75 m
Keine
Angabe
BW ohne Verknüpfung;
Straße führt unter der
BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
Gleisanlage der
Deutschen Bahn
Gleis-
Anlage
(Strecken
2691 und
2655)
Gleise: 3
(2691: 2 Gleise
2655: 1 Gleis)
Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Gleisanlage führt
unter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
Tabelle 7: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480
Straße Straßen-
kategorie
Vorhandener
Querschnitt
Belas-
tungs-
klasse
Art der Kreuzung Baumaßnahme
Gleisanlage der
Deutschen Bahn
Gleis-
Anlage
Gleise: 3
(2691: 2
Gleise
2655: 1 Gleis)
Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Gleisanlage führt
unter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
- 56 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
(Strecken
2691 und
2655)
Wikingerstraße Gemein-
destraße
Gesamtbreite:
6,75 m
Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Straße führt un-
ter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
Alter Deutzer
Postweg
Gemein-
destraße
Gesamtbreite:
6,50 m
Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Straße führt un-
ter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
BAB A 3 FR AC-F Bundesau-
tobahn
Halber RQ 31 Bk 100 BW ohne Verknüp-
fung; BAB A 3 führt
unter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
BAB A 3 FR OB-F Bundesau-
tobahn
Halber RQ 31 Bk 100 BW ohne Verknüpfung;
BAB A 3 führt unter der
BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
BAB A 3 FR F-OB Bundes-
autobahn
Halber RQ 31 Bk 100 BW ohne Verknüpfung;
BAB A 3 führt unter der
BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme; Kreu-
zung entfällt; BW
5008 409 ersetzt BW
5008 803
BAB A 3 FR F-AC Bundes-
autobahn
Halber RQ 31 Bk 100 BW ohne Verknüpfung;
BAB A 3 führt unter der
BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme;
BW 5008 409 ersetzt
BW 5008 803
Stadtbahntrasse
der KVB
Stadtbahn Gleise: 2 Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Stadtbahn führt
unter der BAB A 59
Keine geplante Bau-
maßnahme
Tabelle 8: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100
Straße Straßen-
kategorie
Vorhandener
Querschnitt
Belas-
tungs-
klasse
Art der Kreuzung Baumaßnahme
Stadtbahntrasse
der KVB
Stadtbahn Gleise: 2 Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Stadtbahn führt
unter der BAB A 4
Keine geplante Bau-
maßnahme
Tabelle 9: Kreuzende Straßen und Wege der BAB A 559 FR BN – F Achse 8604
Straße Straßen-
kategorie
Vorhandener
Querschnitt
Belas-
tungs-
klasse
Art der Kreuzung Baumaßnahme
- 57 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Gleisanlage der
Deutschen Bahn
Gleis-
anlage
Gleise: 7 Keine
Angabe
BW ohne Verknüp-
fung; Gleisanlage führt
über die BAB A 559
Keine geplante Bau-
maßnahme
Durch die Verlegung der Fahrbahn der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn – Oberhausen entfällt die
bestehende Querung über die BAB A 3. Das derzeitige Brückenbauwerk BW 5008 803 wird durch
das neue Bauwerk BW 5008 409 ersetzt, das westlich an die BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt –
Oberhausen anschließt.
Alle weiteren Über- und Unterquerungen von Straßen oder Gleistrassen bleiben ohne erforderliche
Nutzungsänderungen oder -einschränkungen bestehen. Veränderungen in der Lage der neuen
Trassen und Bauwerke können dem Kapitel 4.7.1 sowie dem Lageplan (Unterlage 5) entnommen
werden.
4.3 Linienführung
4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs
Innerhalb des Autobahndreiecks Heumar folgt die Trassierung weitgehend dem bisherigen Verlauf,
mit gezielten Anpassungen an der BAB A 59. Die Richtungsfahrbahn der A 59 nach Oberhausen
wird neu verknüpft, ebenso wird die Gegenrichtung nach Bonn verlegt. Die übrigen Rampen sowie
die BAB A 3 und A 4 bleiben in ihrer Lage größtenteils unverändert. Die Trassenführung wurde im
Rahmen der bevorzugten Variante optimiert, um eine leistungsfähige Verkehrsführung zu gewähr-
leisten.
4.3.1.1 BAB A 3 OB – F - Achse 6245
Die Trasse der BAB A 3 OB – F schließt mit einer 401,189 m langen Geraden an der Station
0+069.266 an die bestehende Fahrbahn an. Von Station 0+470.455 bis 0+623.830 richtet sich die
BAB A 3 OB – F - Achse 6245 in ihrer Trassierung nach dem bestehenden Verlauf der Achse 6150.
Danach trennen sich die Fahrbahnen Richtung Bonn (Achse 6150) und Richtung Frankfurt (Achse
6245). Im Verlauf der Trasse der Achse 6245 folgt auf die Zwangsführung eine Gerade von Station
0+623.830 bis 0+629.710. Diese wird über eine K lothoide (A = 239 ,22) in einen Linksbogen mit
dem Radius R = -720 m geführt. Dieser erstreckt sich von Station 0+709.191 bis 1+116.732 und
hat damit eine Länge von 407,54 2 m. Über eine weitere Klothoide (A = 240) mit einer Länge von
80 m geht die Trasse in einen Rechtsbogen über. Dieser besitzt den Radius R = 7.000 m und reicht
von Station 1+196.732 bis 1+511.797. Ab der Station 1+511.797 hat die BAB A 3 OB – F mit einer
- 58 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Gerade den bestehenden Trassenverlauf. In diesem Bereich erfolgt bis zur Station 1+718.196 auf
206,4 m eine Deckensanierung.
4.3.1.2 BAB A 3 FR F – OB - Achse 8320
Die BAB A 3 F – OB beginnt an der Station 0+064.175 mit einer Geraden. Bis zur Station
0+151.780 erfolgt eine Deckensanierung der Fahrbahn. Über eine Klothoide an der Station
0+458.351 (A = 495) schließt an der Geraden im weiteren Verlauf ein Rechtsbogen mit dem Radius
R = 900 m an. Dieser verläuft von Station 0+730.601 bis 0+965.912 der Achse 8320. Eine weitere
Klothoide (A = 440) verbindet den Rechtsbogen mit eine m weiteren flachen Rechtsbogen von
R=1492,50 m von der Station 1+051.308 bis zur Station 1+24 6.956. Ab der Station 1+051.308
verlaufen die Achse 8320 der BAB A 3 und die Achse 8480 der BAB A 59 in FR OB parallel. Am
Ende der Baustrecke schließt die geplante Trasse mit einer Geraden an der Station 1+639.926 an
den Bestand an.
4.3.1.3 BAB A 3 / A 4 FR AC – F - Achse 9001
Die geplante BAB A 3 / A 4 AC – F beginnt an der Station 0+230.000 mit einem Rechtsbogen
R = 460 m. Er erstreckt sich von Station 0+220.895 bis 0+318.752 . Es folgt eine Klothoide (A =
270), die an der Station 0+477.230 an eine Zwischengerade anschließt. Die Gerade ist 217,867 m
lang und geht einer weiteren Klothoide zuvor. Diese hat den Klothoidenparameter A = 500.006 und
reicht von Station 0+695.098 bis 0+820.129. Die Klothoide verbindet die Zwischengerade mit einer
weiteren Rechtskurve. Diese ist mit dem Radius R = 1999,55 m bemessen und verläuft von Station
0+820.129 bis 0+869.725. Eine weitere Klothoide (A = 499,705) verbindet den zweiten Rechtsbo-
gen mit einer weiteren Geraden. Diese beginnt bei Station 0+994.605 und schließt bei Station
0+998.740 an die Bestandfahrbahn an. Für den weiteren bestehenden Verlauf der BAB A 3 / A 4
AC – F erfolgt wie bei der BAB A 3 OB – F beschrieben eine Deckensanierung. Die an der Station
1+718,196 der Achse 6245 endet.
4.3.1.4 BAB A 59 FR OB – BN - Achse 6150
Die Trasse der BAB A 59 OB – BN beginnt an der Station 0+069.266 mit einer 401,189 m langen
Geraden. Diese schließt an Station 0+470.455 an eine Klothoide (A = 1.050) an, die sich bis Station
1+082.955 erstreckt. Darauf folgt ein 337 ,372 m langer Rechtsbogen mit dem Radius R = 1.800
m. An Station 1+420.327 beginnt dann eine weitere Klothoide mit dem Parameter A = 700. Diese
verbindet den Radius mit einer weiteren Geraden. Die Gerade beginnt bei Station 1+692.549 und
geht bei Station 1+695.28 9 in den Bestand über. Ab der Station 1+695.288 erfolgt im weiteren
Verlauf bis zur Station 1+890.069 eine Deckensanierung.
- 59 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.3.1.5 BAB A 59 FR BN – OB - Achse 8480
Die Trasse der Achse 8480 schließt an der Station 0+000.000 mit einer 647.208 m langen Geraden
an den Bestand an. Von Station 0+647.208 bis 0+727.208 verbindet eine Klothoide (A = 240) die
Gerade mit einem Linksogen R = 720 m . Dieser ist 326,668 m lang und endet an der Station
1+053.876. Anschließend ist eine weitere Klothoide (A = 240) geplant, die den Linksbogen mit
einer Zwischengerade verbindet. Die Gerade erstreckt sich von Station 1+133.876 bis 1+204.591
und geht wiederum in einen flachen Rechtsbogen mit dem Radius R = 1.500 m über. Ab der Station
1+204.591 verlaufen die Achse 8480 der BAB A 59 und die Achse 8320 der BAB A 3 in FR OB
parallel. Als Anschlusselement an den Bestand folgt darauf eine weitere Gerade von Station
1+402.030 bis 1+795,000.
4.3.1.6 BAB A 4 FR AC – OB – Achse 8100
An der Station 1+687.108 erfolgt der Anschluss an den Ausbauabschnitt 1 der Rampe BAB A 4
mithilfe einer Klothoide (A = 250). Diese ist im weiteren Verlauf an eine Zwischengerade gekoppelt,
die sich von Station 1+824.008 bis 1+977.172 erstreckt. Darauf folgt ein flacher Rechtsbogen
(R = 3.000 m), der an der Station 2+244.718 wieder an den Bestand anschließt.
4.3.1.7 BAB A 559 FR BN – F - Achse 8604
Bei Station 0+100.000 beginnt als Anschlusselement zum Bestand eine Gerade mit einer Länge
von 26,760 m. Diese wird von einer Klothoide (A = 150) abgelöst, die als Übergang zu einer Rechts-
kurve dient. Der Rechtsbogen hat einen Radius von R = 450 m und erstreckt sich von Station
0+176.760 bis 0+230.539. Durch eine weitere Klothoide wird dieser wiederum mit einem Rechts-
bogen (R = 150 m) verbunden, der sich von Station 0+330.539 bis 0+436.265 erstreckt.
Anschließend folgt eine verbindende Klothoide (A = 49,887) und eine Zwischengerade mit einer
Länge von 85,863 m von Station 0+452.857 bis 0+538.720. Durch eine Klothoide mit dem Para-
meter A = 50,887 wird diese mit einem dritten Rechtsbogen verbunden. Der Bogen erstreckt sich
von Station 0+558.796 bis 0+658.005 mit einem Radius von R = 125 m und schließt an der Be-
standsfahrbahn der BAB A 4 an. Ab der Station 0+658.005 bis zur Station 0+927.975 erfolgt im
weiteren Verlauf eine Deckensanierung des Fahrstreifens.
4.3.2 Zwangspunkte
Das Autobahndreieck Heumar ist durch zahlreiche Randbedingungen definiert. Die Höhe und Aus-
dehnung des Planungsbereichs werden maßgeblich von den Anschlussstellen an das vorhandene
Netz bestimmt. Zusätzlich begrenzen bestehende Fahrbahnabschnitte und Bauwerke – die sowohl
erhalten als auch während der Bauphase weiter genutzt werden müssen – den verfügbaren Raum.
- 60 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Da der Umbau im Bestand und bei laufendem Verkehr erfolgt, sind viele Parameter nicht frei wähl-
bar. Weitere feste Bezugspunkte entstehen durch geplante Widerlager und Stützen, die die Ver-
knüpfung der einzelnen Fahrtrichtungen vorgeben.
Der Begriff „Zwangsgradienten“ fasst jene Bereiche der Neuplanung zusammen, in denen ver-
schiedene Gradienten wechselseitig voneinander abhängen und gemeinsam festgelegt werden
müssen.
In der folgenden Tabelle 10 sind die Zwangspunkte der jeweiligen Strecken aufgelistet.
Tabelle 10: Zwangspunkte in der Linienführung des AD Heumar nach Fahrtrichtung
Strecke Zwangspunkte in der Lage Zwangspunkte in der Höhe
BAB A 3 FR OB – F - Ausbauanfang im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
- geplante parallel verlaufende A 59 FR BN
- KVB BW 5008 700 vorh. A 59 FR BN
(während der Bauzeit in Betrieb)
- vorh. Rampe A 4 FR AC gepl. Rampe
A 3/ A 4 FR F
- Ausbauende im Bereich BW 5008 752
Porzer Straße
- Ausbauanfang im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
- KVB BW 5008 700
- Zwangsgradiente gepl. A 59 FR OB
- BW 5008 419 (1. Ausbauabschnitt)
- vorh. A 3/ A 4 FR AC
- gepl. A 59 FR OB
- vorh. A 59 FR OB (während der Bauzeit
in Betrieb)
- Ausbauende im Bereich BW 5008 752
Porzer Straße
BAB A 3 FR F – OB - Ausbauanfang im Bereich BW 5008 752
Porzer Straße
- vorh. A 59 FR OB (während der Bauzeit
in Betrieb)
- außenliegende Rampe A 4 FR OB
- KVB BW 5008 700
- Gepl. parallel verlaufende A 59 FR OB
- Ausbauende im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
- Ausbauanfang im Bereich BW 5008 752
Porzer Straße
- vorh. A 3/ A 4 FR AC
- Zwangsgradiente gepl. A 59 FR OB
- BW 5008 419 (1. Ausbauabschnitt)
- KVB BW 5008 700
- Ausbauende im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
BAB A 3 FR AC – F - Lage bleibt im Bestand - gepl. A 3 FR F
- 61 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
BAB A 59 FR OB –
BN
- Ausbauanfang im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
- vorh. Rampe A 4 FR AC
- KVB BW 5008 700
- vorh. A 59 FR BN (während der Bauzeit
in Betrieb)
- Kiessee
- Ausbauende im Bereich BW 5008 807
Hansestraße
- Ausbauanfang im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
- Rampe A 4 FR AC
- KVB BW 5008 700
- vorh. Rampe A 4 FR AC
- Zwangsgradiente gepl. A 59 FR OB
- BW 5008 419
- vorh. A 3/ A 4 FR AC
- gepl. Rampe A 3/ A 4 FR F
- Ausbauende im Bereich BW 5008 807
Hansestraße
BAB A 59 FR BN –
OB
- Ausbauanfang im Bereich BW 5008 807
Hansestraße
- vorh. A 59 FR OB (während der Bauzeit
in Betrieb)
- gepl. parallel verlaufende A 3 FR OB
- gepl. A 3 FR F
- KVB BW 5008 700
- Ausbauende im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
- Ausbauanfang im Bereich BW 5008 807
Hansestraße
- gepl. Rampe A 3/ A 4 FR F
- gepl. A 3 FR F
- vorh. A 3/ A 4 FR AC
- gepl. A 3 FR OB
- BW 5008 419
- KVB BW 5008 700
- Ausbauende im Bereich BW 5008 748
BAB A 4 FR AC – OB
(BW 5008 419)
- BW 5008 419 (1. Ausbauabschnitt)
- Ausbauende im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
- Zusammenführung mit der gepl. A 3 und
A 59
- BW 5008 419 (1. Ausbauabschnitt)
- KVB BW 5008 701
- Ausbauende im Bereich BW 5008 748
Rösrather Straße
- Zusammenführung mit der gepl. A 3 und
A 59
BAB A 4 FR OB – AC - Lage bleibt im Bestand - Höhe bleibt im Bestand
BAB A 559 / A 4
Rampe Gremberg
- ehemalige Lage der Rampe - Ausbauanfang A 559 FR K
- Ausbauende A 4 FR OB / F
4.3.3 Linienführung im Lageplan
Die neuen Linienführungen der Autobahnen im AD Heumar sind den Lageplänen (Unterlage 5) zu
entnehmen. Die Lageparameter der einzelnen Fahrtrichtungsachsen sind in den folgenden Tabel-
len 10 – 15 aufgeführt. Die Parametergrenzwerte gemäß Tabelle 21 der RAA werden bis auf we-
nige Ausnahmen eingehalten; diese sind in der Folge der entsprechenden Tabelle erläutert.
- 62 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabelle 11: Lageparameter der BAB A 3 FR OB – F Achse 6245
Von Station Bis Station Länge Element Parameter Anmerkungen
0+069.266 0+470.455 401,189 m Gerade --- ---
0+470.455 0+508.789 38,334 m Zwangs-
führung
Achse 6150 ---
0+508.789 0+547.123 38,334 m Zwangs-
führung
Achse 6150 ---
0+547.123 0+585.476 38,353 m Zwangs-
führung
Achse 6150 ---
0+585.476 0+623.830 38,353 m Zwangs-
führung
Achse 6150 ---
0+623.830 0+629.710 5,88 m Gerade --- ---
0+629.710 0+709.191 79,481 m Klothoide A = 239,22 Betrachtung nach EKA 1 B ge-
ringe Unterschreitung der
Klothoide A=240 aufgrund der
vorherigen gemeinsamen Füh-
rung mit Richtungsfahrbahn
BAB A 59 FR OB - BN
0+709.191 1+116.732 407,542 m Linksbogen R = -720 m Betrachtung nach EKA 1 B.
Eine sichere und leistungsfä-
hige Verkehrsanlage ist weiter-
hin gewährleistet ( Vzul=120
km/h).
1+116.732 1+196.732 80,00 m Klothoide A = 240 Betrachtung nach EKA 1 B.
Eine sichere und leistungsfä-
hige Verkehrsanlage ist weiter-
hin gewährleistet ( Vzul=120
km/h).
1+196.732 1+511.797 315,064 m Rechtsbogen R = 7.000 m Keine Klothoide erforderlich,
aufgrund der geringen Winke-
länderung (γ < 10 gon) und der
Länge des Bogens
(Lmin > 300 m).
1+511.797 1+751.473 239,676 m Gerade --- Anschluss an Bestand
Aufgrund der Optimierung der BAB A 3 FR OB – F, wie im Kapitel 3.4 beschrieben, sind die Para-
meter der EKA 1 B zu betrachten.
- 63 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabelle 12: Lageparameter der BAB A 3 FR F – OB Achse 8320
Von Station Bis Station Länge Element Parameter Anmerkungen
0+000.000 0+458.351 458,351 m Gerade --- ---
0+458.351 0+730.601 272,250 m Klothoide A = 495 ---
0+730.601 0+965.912 235,311 m Rechtsbogen R = 900 ---
0+965.912 1+051.308 85,396 m Klothoide A = 440 ---
1+051.308 1+246.956 195,648 m Rechtsbogen R = 1.492,50 Keine Klothoide erforderlich,
aufgrund der geringen Winke-
länderung (γ < 10 gon). Min-
destlänge für Flachbögen ge-
mäß RAA, S.33 L min > 300 m
nicht eigehalten. Da aufgrund
der Zusammenführung mit der
Richtungsfahrbahn der BAB
A 59 FR BN – OB und den un-
mittelbaren Übergang der
Trasse in die Bestandslage, die
Entwicklungslänge nicht aus-
reicht.
1+246.956 1+693.538 446,582 m Gerade --- Anschluss an Bestand
Tabelle 13: Lageparameter der Rampe BAB A 3 / A 4 FR AC – F Achse 9001
Von Station Bis Station Länge Element Parameter Anmerkungen
0+000.000 0+073.939 73,939 m Gerade --- Bestand
0+073.939 0+220.895 146,956 m Klothoide A = 260 m Bestand
0+220.895 0+318.752 97,857 m Rechtsbogen R = 460 m Bestand
0+318.752 0+477.230 158,478 m Klothoide A = 270 Bestand
0+477.230 0+695.098 217,867 m Gerade --- Bestand
0+695.098 0+820.129 125,031 m Klothoide A = 500.006 Bestand
0+820.129 0+869.725 49,596 m Rechtsbogen R = 1999.55 Bestand
0+869.725 0+994.605 124,880 m Klothoide A = 499.705 Bestand
0+994.605 1+117.701 123,096 m Gerade --- Bestand
Tabelle 14: Lageparameter der BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150
Von Station Bis Station Länge Element Parameter Anmerkungen
0+069.266 0+470.455 401,189 m Gerade --- ---
0+470.455 1+082.955 612,500 m Klothoide A = 1.050 ---
1+082.955 1+420.327 337,372 m Rechtsbogen R = 1.800 m ---
- 64 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
1+420.327 1+692.549 272,222 m Klothoide A = 700 ---
1+692.549 1+695.289 2,739 m Gerade --- Anschluss an Bestand
Tabelle 15: Lageparameter der BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480
Von Station Bis Station Länge Element Parameter Anmerkungen
0+000.000 0+647.208 647,208 m Gerade --- ---
0+647.208 0+727.208 80,000 m Klothoide A = 240 Betrachtung nach EKA 1 B.
Eine sichere und leistungsfä-
hige Verkehrsanlage ist weiter-
hin gewährleistet ( Vzul=120
km/h).
0+727.208 1+053.876 326,668 m Linksbogen R = -720 m Betrachtung nach EKA 1 B.
Eine sichere und leistungsfä-
hige Verkehrsanlage ist weiter-
hin gewährleistet ( Vzul=120
km/h).
1+053.876 1+133.876 80,000 m Klothoide A = 240 Betrachtung nach EKA 1 B.
Eine sichere und leistungsfä-
hige Verkehrsanlage ist weiter-
hin gewährleistet ( Vzul=120
km/h).
1+133.876 1+204.591 70,715 m Gerade --- ---
1+204.591 1+402.030 197,438 m Rechtsbogen R = 1.500 m Keine Klothoide erforderlich,
aufgrund der geringen Winke-
länderung (γ < 10 gon). Min-
destlänge für Flachbögen ge-
mäß RAA, S.33 L min > 300 m
nicht eigehalten. Da aufgrund
der Zusammenführung mit der
Richtungsfahrbahn der BAB
A 3 FR F - OB und den unmit-
telbaren Übergang der Trasse
in die Bestandslage, die Ent-
wicklungslänge nicht ausreicht.
1+402.030 1+848.612 446,582 m Gerade --- Anschluss an Bestand
Aufgrund der Optimierung der BAB A 59 FR BN – OB, wie im Kapitel 3.4 beschrieben, sind die
Parameter der EKA 1 B zu betrachten.
- 65 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabelle 16: Lageparameter der Rampe BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100
Von Station Bis Station Länge Element Parameter Anmerkungen
1+687.108 1+824.008 136,900 m Klothoide A = 250 Anschluss an BW 5008 419
1+824.008 1+977.172 153,164 m Gerade --- ---
1+977.172 2+298.337 321,165 m Rechtsbogen R = 3.000 m Anschluss an Bestand . Keine
Klothoide erforderlich, aufgrund
der geringen Winkeländerung
(γ < 10 gon). Mindestlänge für
Flachbögen gemäß RAA, S. 33
Lmin > 300 m eigehalten.
Die Linienführung für die bauzeitliche Rampe der BAB A 559 auf die BAB A 4 FR BN – F im AK
Gremberg ist dem Lageplan (Unterlage 5) zu entnehmen. Die Lageparameter sind in der folgenden
Tabelle 16 aufgeführt. Die Parametergrenzwerte gemäß Tabelle 21 der RAA für Vzul = 60 km/h
werden eingehalten.
Tabelle 17: Lageparameter der Rampe BAB A 559 FR BN – F Achse 8604
Von Station Bis Station Länge Element Parameter Anmerkungen
0+100.000 0+126.760 26,760 m Gerade --- ---
0+126.760 0+176.760 50,000 m Klothoide A = 150 ---
0+176.760 0+230.539 53,779 m Rechtsbogen R = 450 m ---
0+230.539 0+330.539 100,000 m Klothoide A = 150 ---
0+330.539 0+436.265 105,726 m Rechtsbogen R = 150 m ---
0+436.265 0+452.857 16,592 m Klothoide A = 49.887 ---
0+452.857 0+538.720 85,863 m Gerade --- ---
0+538.720 0+558.796 20,076 m Klothoide A = 50.095 ---
0+558.796 0+658.005 99,209 m Rechtsbogen R = 125 m ---
0+658.005 0+677.942 19,938 m Klothoide A = 49.922 ---
0+677.942 0+927.975 250,033 m Gerade --- Anschluss an Bestand
- 66 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.3.4 Linienführung im Höhenplan
Die neuen Gradienten der Autobahnen im AD Heumar sind den Höhenplänen (Unterlage 6) zu
entnehmen. Die Höhenparameter der einzelnen Fahrtrichtungsachsen sind in den folgenden Ta-
bellen 17 – 22 aufgeführt. Die Parametergrenzwerte gemäß Tabelle 21 der RAA werden bis auf
wenige Ausnahmen eingehalten; diese sind in der Folge der entsprechenden Tabelle erläutert.
Tabelle 18: Höhenparameter der BAB A 3 FR OB – F Achse 6245
Von Station Bis Station Länge Längsnei-
gung
Halbmesser
(hinterer TS-
Punkt)
Anmerkungen
0+069.266 0+454.560 385,294 m --- Zwangsgradiente Achse 8480
BAB A 59 FR BN - OB
0+454.560 0+606.318 151,758 m - 0,400 % 13.000 m Zwangsgradiente Achse 8480
BAB A 59 FR BN - OB
0+606.318 0+930.000 323,682 m - 2,456 % 12.500 m Betrachtung nach EKA 1 B. Ge-
ringe Unterschreitung der Tangen-
tenlänge T=112,741 (Terf= 120 m)
für den Halbmesser H=12.500 m,
0+930.000 1+370.267 440,267 m - 0,652 % 140.000 m
1+370.267 1+600.000 229,733 m - 0,850 % --- Anknüpfung an bestehende Rich-
tungsfahrbahn BAB A 3 FR F
Im Zuge der Optimierung der BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen–Frankfurt, wie in Kapitel 3.4
erläutert, sind die Parameter der Ein- und Ausfahrtsrampe EKA 1 B zu berücksichtigen. An Station
0+930.000 unterschreitet die Tangente der BAB A 3 die nach RAA geforderte Mindestlänge. Mit
einer realisierten Tangentenlänge von 112,741 m gegenüber dem Sollwert von 120,000 m liegt
jedoch nur eine geringfügige Abweichung vor. Durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120
km/h sowie die Einhaltung der erforderlichen Sichtbeziehungen bleibt die Verke hrssicherheit und
Leistungsfähigkeit der Anlage dennoch gewährleistet.
Tabelle 19: Höhenparameter der BAB A 3 FR F – OB Achse 8320
Von Station Bis Station Länge Längsnei-
gung
Halbmesser
(hinterer TS-
Punkt)
Anmerkungen
0+151.788 0+282.788 131,000 m 0,700 % 13.000 m ---
0+282.788 0+761.978 479,190 m 2,700 % 10.000 m Kuppenhalbmesser erforderlich
H= 13.000 m. Unterschreitung
- 67 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
aufgrund der Zusammenführung
mit der Achse 8480 BAB A 59 FR
BN – OB.
0+761.978 1+000.363 238,385 m - 1,181 % 7.200 m Wannenhalbmesser erforderlich
H=8.800. Tangentenlänge Terf =
120 m Unterschreitung der min.
Parameter H=7.200 und
T=44,256 m aufgrund der Zusam-
menführung mit der Achse 8480
BAB A 59 FR BN – OB.
1+000.363 1+103.419 103,056 m 0,048 % 8.800 m Tiefpunkt an Station 1+041.166.
Unterschreitung der Tangenten-
länge (Terf= 120 m) mit
T=57,661 m aufgrund der
Zwangsführung mit der Achse
8480 BAB A 59 FR BN – OB.
1+103.419 1+693.538 590,119 m --- Zwangsführung über die Achse
8480 BAB A 59 FR BN – OB. An-
knüpfung an bestehende Rich-
tungsfahrbahn BAB A 3 FR OB
An Station 0+761,978 der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt –Oberhausen wird der nach RAA
geforderte Mindesthalbmesser für eine Kuppe von 10.000 m unterschritten. Im Abschnitt zwischen
Station 1+000,363 und 1+103,419 können zudem weder die erforderliche Tangentenlänge noch
der Wannenhalbmesser bei Station 1+103,419 vollständig eingehalten werden.
Grund hierfür ist eine Zwangsgradiente, die sich aus der Höhenlage und Querneigung der Achse
8480 der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn–Oberhausen ergibt. Trotz dieser Abweichungen ist durch
die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 120 km/h sowie die Einhaltung der erforder-
lichen Sichtweiten weiterhin eine sichere und leistungsfähige Verkehrsführung gewährleistet.
Tabelle 20: Höhenparameter der Rampe BAB A 3 / A 4 FR AC – F Achse 9001
Von Station Bis Station Länge Längsnei-
gung
Halbmesser
(hinterer TS-
Punkt)
Anmerkungen
0+230.000 0+369.000 139,000 m 0,432 % 90.000 m Bestehender Höhenverlauf, da
Verknüpfung mit der Richtungs-
fahrbahn zur BAB A 4 FR F
0+369.000 0+707.374 338,374 m 0,673 % 17.000 m ---
- 68 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
0+707.374 0+906.460 199,086 m - 0,713 % 100.000 m Hochpunkt an Station 0+703.945
0+906.460 1+025.031 118,571 m - 0,855 % --- Anknüpfung an bestehende Rich-
tungsfahrbahn BAB A 3 FR F
Tabelle 21: Höhenparameter der BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150
Von Station Bis Station Länge Längsnei-
gung
Halbmesser
(hinterer TS-
Punkt)
Anmerkungen
0+069.266 0+623.750 554,484 m --- Zwangsgradiente Achse 8480
BAB A 59 FR BN – OB.
0+623.750 0+688.954 65,204 m - 1,359 % 13.000 m Zwangsgradiente Achse 6245
BAB A 3 FR OB – F. Tangenten-
länge mit T=30,273 nicht einge-
halten (Terf = 120 m)
0+688.954 0+751.956 63,002 m - 1,825 % 8.800 m Zwangsgradiente Achse 6245
BAB A 3 FR OB – F. Tangenten-
länge mit T=20,767 nicht einge-
halten (Terf = 120 m)
0+751.956 0+952.071 200,115 m - 1,353 % 10.000 m Tiefpunkt an Station 0+908.815
0+952.071 1+382.290 430,219 m 2,200 % 15.000 m ---
1+382.290 1+695.288 312,998 m - 1,000% --- Hochpunkt an Station 1+472.289;
Anknüpfung an bestehende Rich-
tungsfahrbahn BAB A 59 FR BN
Im Bereich von Station 0+623,750 bis 0+751,956 der BAB A 59 FR OB – BN können die erforder-
liche Tangentenlänge nicht eingehalten werden, da es sich in diesem Abschnitt um eine Zwangs-
gradiente handelt, die sich aus der Gradiente und Querneigung der Achse 6245 der BAB A 3 FR
OB – F ableitet. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit Vzul = 120 km/h und die Einhaltung
der Sichtweiten ist jedoch eine sichere und leistungsfähige Verkehrsanlage weiterhin gewährleis-
tet.
Tabelle 22: Höhenparameter der BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480
Von Station Bis Station Länge Längsnei-
gung
Halbmesser
(hinterer TS-
Punkt)
Anmerkungen
0+000.000 0+759.000 759,000 m 1,001 % 13.000 m Bestehender Höhenverlauf, da
Verknüpfung mit der Richtungs-
fahrbahn zur BAB A 59 FR OB
- 69 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
0+759.000 1+150.000 391,000 m - 2,400 % 8.800 m ---
1+150.000 1+483.462 333,462 m 1,350 % 13.000 m Tiefpunkt an Station 1+196.200
1+483.462 1+795.000 311,538 m - 0,550 % --- Anknüpfung an bestehende Rich-
tungsfahrbahn BAB A 3 FR OB
Tabelle 23: Höhenparameter der Rampe BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100
Von Station Bis Station Länge Längsnei-
gung
Halbmesser
(hinterer TS-
Punkt)
Anmerkungen
1+687.108 1+834.402 147,294 m - 3,400 % 3.000 m Bestehender Höhenverlauf, da
Verknüpfung mit der Richtungs-
fahrbahn zur BAB A 4 FR OB aus
dem 1. Ausbauabschnitt. Der ge-
ringe Wannenhalbmesser im Be-
reich der KVB-Trasse von
3.000 m ist im Zuge der Ausfüh-
rungsplanung zu optimieren.
1+834.402 2+164.262 329,860 m - 0,600 % --- Anknüpfung an bestehende Rich-
tungsfahrbahn BAB A 3 FR OB
Die Gradiente der bauzeitlichen Rampe im AK Gremberg ist dem Höhenplan (Unterlage 6) zu ent-
nehmen. Die Höhenparameter sind in der folgenden Tabelle 23 aufgeführt. Die Grenzwerte gemäß
Tabelle 21 der RAA werden eingehalten.
Tabelle 24: Höhenparameter der Rampe BAB A 559 FR BN – F Achse 8604
Von Station Bis Station Länge Längsnei-
gung
Halbmesser
(hinterer TS-
Punkt)
Anmerkungen
0+100.000 0+300.000 200,000 m Bestand --- Bestehender Höhenverlauf, da
Verknüpfung mit der Richtungs-
fahrbahn zur BAB A 4 FR F/OB
0+300.000 0+420.000 120,000 m - 0,650 % 3.500 m ---
0+420.000 0+590.000 170,000 m - 3,396 % 2.600 m ---
0+590.000 0+660.000 70,000 m 0,500 % --- Tiefpunkt an Station 0+627.645;
Anknüpfung an bestehende Rich-
tungsfahrbahn BAB A 4 FR F/OB
- 70 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten
Räumliche Linienführung
Die gewählten Trassierungsparameter entsprechen nicht in allen Fällen vollständig den Vorgaben
der RAA. In einzelnen Abschnitten treten geringfügige Abweichungen auf, die aus örtlichen
Zwangspunkten und funktionalen Abhängigkeiten resultieren.
Auf der BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt (Achse 6245) wird bei Bau-km 0+930 die erforderliche
Mindestlänge der Tangente mit T = 112,741 m gegenüber dem Regelwert von 120,00 m leicht un-
terschritten. Die benachbarte Achse 9001 erfüllt die geforderten Tangentenlängen ebenfalls nicht,
da sie lediglich eine Anpassung an die Planung der Achse 6245 darstellt. Um die lichten Höhen
der Bauwerke 409 und 411 sicherzustellen und Baukosten zu reduzieren, wurde der betroffene
Abschnitt bewusst sehr kurzgehalten.
Auf der BAB A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen (Achse 8320) liegt bei Bau-km 0+761,978 eine Un-
terschreitung des Mindesthalbmessers vor. Zudem werden im Abschnitt von Station 1+000,363 bis
1+205,137 weder die erforderliche Tangentenlänge noch der Wannenhalbmesser eingehalten. Ur-
sache ist eine Zwangsgradiente, die sich aus der Höhen - und Querneigungsanpassung zur be-
nachbarten Achse 8480 ergibt.
Auch auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn (Achse 6150) werden im Abschnitt zwischen Station
0+623,750 und 0+751,956 die Regelwerte für Tangentenlänge sowie Kuppen - und Wannenhalb-
messer unterschritten. Auch hier liegt die Ursache in einer Zwangsgradiente, abgeleitet aus den
Höhenverhältnissen der Achse 6245.
Die RAA fordern insbesondere bei der Dimensionierung der Kuppenhalbmesser die Einhaltung
ausreichender Haltesichtweiten. Für eine harmonische Linienführung soll der Wannenhalbmesser
mindestens der Hälfte des Kuppenhalbmessers entsprechen. Trotz einzelner Abweichungen wird
durch die gewählte räumliche Linienführung insgesamt ein übersichtlicher und harmonischer Tras-
senverlauf gewährleistet. Die Sichtweitenanalyse bestätigt dies.
Sichtweitenanalyse
Gemäß RAA ist die Einhaltung ausreichender Haltesichtweiten entscheidend für die Verkehrssi-
cherheit und eine gleichbleibende Verkehrsqualität. Die erforderliche Haltesichtweite ShSh ergibt
sich aus der zulässigen Geschwindigkeit VV sowie der maßgebenden Lä ngsneigung ss und be-
schreibt die Strecke, die ein Fahrzeug benötigt, um bei Gefahr auf nasser Fahrbahn rechtzeitig
anhalten zu können (vgl. Bild 19 und Tabelle 33, Anhang 7 der RAA).
- 71 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Für alle Abschnitte im Bereich des AD Heumar wurden im Zuge der Planung verbindliche Ge-
schwindigkeitsbegrenzungen festgelegt (siehe Tabelle 24). Die Überprüfung der Sichtweiten er-
folgte mittels eines 3D -Modells der Planung in VESTRA und bezog sich jeweils auf den linken
Fahrstreifen. Die tatsächliche Sichtweite ergibt sich aus der Kombination von Lage - und Höhen-
führung, dem vorhandenen Straßenquerschnitt sowie etwaigen Sichthindernissen im Umfeld.
Bei einer berechneten Sichtweite von mehr als 260 m wurde die Auswertung für die betreffende
Station abgebrochen, da die Haltesichtweite in diesem Fall als ausreichend gegeben ist.
Tabelle 25: Ergebnisse der Sichtweitenüberprüfung
Autobahn Bau-km Achsen-Nr. Vzul Erforderliche
Haltesichtweite
Vorhandene
Haltesichtweite
BAB A 3 FR OB – F 0+454,560-
1+511,799
6245 120 km/h 220 m 300 m
BAB A 3 FR F – OB 0+151,780-
1+051,097
8320 120 km/h 220 m 300 m
BAB A 3 FR AC – F 0+230-
0+998,740
9001 100 km/h 100 m 260 – 300 m
BAB A 59 FR OB – BN 0+623,750-
1+695,288
6150 120 km/h 220 m 300 m
BAB A 59 FR BN – OB 0+000-
0+960
8480 120 km/h 220 m 300 m
BAB A 59 FR BN – OB 0+960-
1+795
8480 120 km/h 220 m 300 m
Wie die Tabelle 24 zeigt, werden die jeweils erforderlichen Haltesichtweiten im gesamten Ausbau-
abschnitt des AD Heumar eingehalten.
Die Darstellung der Sichtweiten erfolgt in den Höhenplänen der Unterlage 6.
- 72 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.4 Querschnittsgestaltung
4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung
Der geplante Querschnitt für die Hauptfahrbahnen ist der RQ 31 der RAA. Die Rampen sind daher
als halbe RQ 31 geplant. In Abbildung 11 ist dieser Querschnitt beispielhaft dargestellt.
Die Fahrbahnquerschnitte sind entsprechend den Planungsanforderungen dimensioniert. Die bei-
den Fahrstreifen weisen eine Breite von jeweils 3,75 m auf und werden durch 0,75 m breite Rand-
streifen begrenzt. Zusätzlich ist am rechten Fahrbahnrand ein 3,0 m breiter Seitenstreifen vorge-
sehen.
Eine abweichende Querschnittsgestaltung erfolgt im Bereich der Rampe der BAB A 3 (Fahrtrich-
tung Aachen – Frankfurt). Hier beträgt die Fahrstreifenbreite 3,50 m, während die Randstreifen mit
einer Breite von 0,25 m ausgeführt werden. Der Seitenstreifen ist in diesem Abschnitt mit einer
Breite von 2,00 m geplant.
Im weiteren Verlauf, auf Höhe der Zusammenführung mit der BAB A 3 (Fahrtrichtung Oberhausen
– Frankfurt), ändert sich der Querschnitt. Die Fahrstreifen werden auf eine Breite von 3,60 m an-
gepasst, während der rechte Randstreifen auf 0,75 m verbreitert wird. Der Seitenstreifen läuft in
diesem Abschnitt aus und entfällt schließlich, um einen nahtlosen Übergang an die bestehende
Fahrbahnbreite sicherzustellen.
Die Trassierung im Grundriss bleibt unverändert, während die Gradiente angehoben wird. Eine
Anpassung der Ausbaubreiten ist aufgrund der gleichbleibenden Lage nicht erforderlich. Da die
Änderung ausschließlich in der Höhenlage erfolgt, werden die bestehenden Fahrbahnbreiten bei-
behalten.
Die temporäre Rampe auf die BAB A 4 im AK Gremberg geht mit dem Ausfahrttyp A1 nach RAA
von der BAB A 559 FR K ab. Als Regelquerschnitt ist ein Q 1 nach RAA geplant. Der Fahrstreifen
hat eine Breite von 4,50 m und wird beidseitig von 0,75 m breiten Randstreifen begleitet. Zusätzlich
Abbildung 11: Skizze zum Regelquerschnitt halber RQ 31 nach RAA
- 73 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
wird auf beiden Seiten der Fahrbahn ein jeweils 1,50 m breites Bankett hergestellt. Die Zusam-
menführung mit der Hauptfahrbahn der BAB A 4 erfolgt mit dem Einfahrttyp E 1 nach RAA.
Die Fahrbahn der BAB A 3 FR OB – F ist vor und nach d em Radius (R = 720 m) mit 2,5 % nach
außen geneigt. Im Bereich der Klothoiden finden jeweils Neigungswechsel statt, sodass die Fahr-
bahn im Kurvenbereich mit 6,0 % zur Kurveninnenseiten geneigt ist. Die Anrampungsneigungen
von Δs = 0,40 % und 0,48 % liegen über dem Mindestwert der RAA, Tabelle 18 von Δs ≥ 0,1 × a
(a = Abstand Drehachse - Fahrbahnrand).
Die BAB A 3 FR F – OB ist zunächst mit 2,5 % nach außen geneigt. Im Bereich der ersten Klothoide
wird die Querneigung auf 6,0 % erhöht. In der zweiten Klothoide wird die Neigung dann auf 4,7 %
verringert. Nach Ende des Radius R=1500 wird erneut auf die Regelquerneigung von 2.5 % nach
außen reduziert. Dieser Abschnitt weist keine Neigungswechsel auf.
Die Rampe der BAB A 3 FR AC - F führt die Querneigung von 6,0 % zur Kurveninnenseite aus
dem Bestand fort. Im Bereich der Klothoide zwischen dem Radius R=460 m und der Geraden wird
die Neigung auf 2,5 % nach außen verringert. Es finden keine Neigungswechsel statt. Auf eine
Anpassung der Entwurfs - und Betriebsmerkmale sowie den Querschnitt wird aufgrund eines
dadurch entstehenden weitaus größeren Ausbaubereichs sowie zusätzlichen Grunderwerb ver-
zichtet. Die Rampe BAB A 3 / A 4 FR F erhält aufgrund der geände rten BAB A 3 FR F lediglich
eine Höhenanpassung.
Die BAB A 59 FR OB – BN ist ebenfalls mit der Regelquerneigung von 2,5 % nach außen geneigt.
Nur im Bereich der Kurve (R=1800) wird die Querneigung gemäß RAA , Bild 23 auf 4,0 % erhöht.
Es finden keine Neigungswechsel statt.
Die BAB A 59 FR BN – OB ist zu Beginn mit 2,5 % nach innen geneigt. Im Bereich der Klothoide
zur Kurve mit dem Radius 720 m erhöht sich die Querneigung zur Innenseite auf 6,0 %. Die
Querneigung ist größer als die nach RAA Abs. 8.4.3 empfohlene Querneigung von 5,0 % auf Bau-
werken, wird aber Zugunsten der Fahrdynamik und -sicherheit, mit Verweis auf die Festlegung bei
der Rampe A 4/BW 419, toleriert. In der hinteren Klothoide findet ein Neigungswechsel statt. Die
Neigung ändert sich hier von 6,0 % zur Innenseite auf zunächst 2,5 % zur Außenseite. Im Verlauf
der anschließenden Geraden neigt sich die Fahrbahn weiter nach außen auf 4,7 %. Am Ende des
1500 m Radius wird die Querneigung auf den Mindestwert von 2,5 % nach außen verzogen. Die
Anrampungsneigung von Δs = 0,48 und 0,797 % liegt auch hier über dem Mindestwert der RAA,
Tabelle 18 von Δs ≥ 0,1 × a (a = Abstand Drehachse - Fahrbahnrand).
Im Kurvenbereich der BAB A 4 FR AC – OB bis Station 1+687.108 ist nach RAA, Bild 54 eine
Querneigung von 6,0 % gewählt. Im Bereich der Klothoide verringert sich die Querneigung auf 2,5
- 74 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
% zur Kurveninnenseite. Schließlich wird die Fahrbahn durch einen Neigungswechsel mit Null-
durchgang bei der Station 1+977.168 um 2,5 % nach außen geneigt. Mit Δs = 0,45 % und 0,75 %
liegt die Anrampungsneigung über dem Mindestwert der RAA, Tabelle 21 von Δs ≥ 0,1 × a (a =
Abstand Drehachse - Fahrbahnrand).
Die Querneigung der temporären Rampe zur BAB A 4 im AK Gremberg gleicht sich im Bereich der
Ausfahrt zunächst an die Querneigung der Hauptfahrbahn der BAB A 559 an . Diese beträgt hier
3,8 % zur Fahrbahnaußenseite. Im Bereich der Klothoide zum R=150 m wird die Neigung der
Rampe auf 6,0 % nach außen erhöht. Diese Querneigung wird beibehalten, bis im Einfahrtsbereich
eine Angleichung an die bestehende Querneigung der BAB A 4 von 2,2 % erfolgt. Es finden keine
Neigungswechsel statt.
4.4.2 Fahrbahnbefestigung
Die Belastungsklasse des Oberbaus wurde in Anlehnung an die RStO 12, Methode 1.2 für die
jeweils einzelnen Fahrbahnäste bestimmt. Die auf Grundlage der DTV-Prognosewerte der PTV
Group für das Jahr 2030 (vgl. PTV Transport Consult GmbH 2017) berechneten dimensionierungs-
relevanten Beanspruchungen ergeben für alle Äste Beanspruchungswerte von jeweils über 100
Mio. Gemäß RStO 12 erhalten somit alle Äste die höchstmögliche Belastungsklasse Bk 100. Da
die Berechnungen nach RStO 12 für die Äste des AD -Heumar nicht ausreichend ist, wurden der
jeweils geeignete Fahrbahnaufbau mithilfe der Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen (RDO) ermittelt.
Tabelle 26: Belastungsklassen infolge dimensionierungsrelevanter Beanspruchung gem. RDO
BAB A 3
FR F – OB
BAB A 3
FR OB – F
BAB A 59
FR OB – BN
BAB A 59
FR BN – OB
RDO B [Mio.] 150,1 237,5 171,1 153,8
Laut der Frostzonenkarte der RStO 12 liegt die Baumaßnahme in der Frostzone I.
Die Bodengutachten der Bauwerke 412 -01 und 412-02, die von der Boley Geotechnik GmbH er-
stellt wurden, zeigen, dass die Böden im gesamten Bereich des AD Heumar der Frostempfindlich-
keitsklasse F1 bis F3 zugeordnet werden.
Die Dicke des frostsicheren Oberbaus wird für die Belastungsklasse Bk 100 mit einem Ausgangs-
wert von 65 cm angesetzt. Nach den Vorgaben der RStO 12 ist ein solcher Oberbau nur mit rund-
körniger Gesteinskörnung und örtlicher Bewehrung realisierbar. Da diese Anforderungen nicht op-
timal umsetzbar sind, wird die nächsthöhere Schichtdicke für die Frostschutzschicht gewählt,
wodurch sich eine Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus von 70 cm ergibt.
- 75 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Entsprechend den Vorgaben der RStO 12, Tafel 1 – Zeile 1 wurde für der Oberbau in allen Fahr-
bahnästen zunächst eine Bauweise als Asphalttragschicht auf Frostschutzschicht in der folgenden
Ausführung angesetzt:
3,5 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S mit PmB 10/40-65A
8,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 B S SG mit PmB 10/40-65A
22,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S mit 30/45
36,0 cm Frostschutzschicht FSS
70,0 cm Gesamtaufbaustärke
Diese Aufbaustruktur wurde im Rahmen der RDO-Berechnung hinsichtlich ihres Ermüdungsstatus
innerhalb einer Nutzungsdauer von 30 Jahren unter den geltenden klimatischen Bedingungen und
einer potenziellen Zunahme des Schwerverkehrs in diesem Zeitraum überprüft. Die detaillierte Be-
rechnung der Ingenieurgesellschaft PTM ist in der Unterlage 14.1 einzusehen.
Die Ergebnisse der RDO-Berechnung zeigen, dass der gewählte Fahrbahnaufbau auf allen unter-
suchten Fahrbahnästen nach einer Nutzungsdauer von 30 Jahren einen Ermüdungsstatus von
mehr als 100 Prozent aufweist. Folglich könnten die Fahrbahnen mit dieser Oberbaukonstruktion
den Belastungsanforderungen weniger als 30 Jahre lang standhalten.
Um die Beständigkeit der Fahrbahn zu erhöhen und den angestrebten Ermüdungsstatus von we-
niger als 100 Prozent bei einer Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren zu erreichen, empfiehlt
die PTM eine veränderte Zusammensetzung des Oberbaus für alle vier Fahrbahnäste.
Die nach RStO 12 vorab angesetzte Gesamtaufbaustärke von 70 cm kann beibehalten werden .
Allerdings soll die Bauweise nicht nach RStO 12, Tafel 1 – Zeile 1 (siehe oben) erfolgen, sondern
sich an dem Aufbau aus Asphalttragschicht und Schotter- oder Kiestragschicht auf einer Schicht
aus frostunempfindlichem Material (RStO 12, Tafel 1 – Zeile 5) orientieren. Um eine höhere Trag-
fähigkeit im ungebundenen Oberbau und somit eine größere Ermüdungsbeständigkeit zu errei-
chen, ist die vorgesehene Schicht aus frostunempfindlichem Material allerdings vollständig durch
eine Schottertragschicht zu ersetzen (siehe Unterlage 14.1).
Da sich die Verkehrsbeanspruchung auf der BAB A 3 FR F deutlich höher darstellt als auf den
übrigen Fahrtrichtungen (BAB A 3 FR OB, BAB A 59 FR BN und BAB A 59 FR OB) wird für diesen
Ast eine entsprechend größere Asphalttragschicht vorgesehen. Um die Gesamtaufbaustärke von
70 cm zu gewährleisten, ist eine schmalere Schottertragschicht vorgesehen.
Es ergeben sich demnach die folgenden Konstruktionsaufbauten:
- 76 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
BAB A 3 FR OB – F:
3,5 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S mit PmB 10/40-65A
8,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 B S SG mit PmB 10/40-65A
21,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S mit 30/45
37,0 cm Schottertragschicht STS
70,0 cm Gesamtaufbaustärke
BAB A 3 FR F – OB, BAB A 59 FR OB – BN und BAB A 59 FR BN – OB:
3,5 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S mit PmB 10/40-65A
8,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 B S SG mit PmB 10/40-65A
19,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S mit 30/45
39,0 cm Schottertragschicht STS
70,0 cm Gesamtaufbaustärke
4.4.3 Böschungsgestaltung
Böschungen werden standardgemäß nach den Vorgaben der RAA ausgebildet und mit einem Nei-
gungsverhältnis von 1:1,5 angelegt. Der Böschungsfuß wird ausgerundet.
4.4.4 Hindernisse im Seitenraum
Entlang der betroffenen Streckenabschnitte befinden sich im Bestand mehrere Verkehrszeichen-
brücken und Verkehrsbeeinflussungsanlagen sowie fünf Notrufsäulen, zwei Sigma-2-Sammler und
eine Anlage zur elektronischen Geschwindigkeitsüberwachung. Die folgenden Tabelle 27 bis Ta-
belle 33 beinhalten die jeweiligen Hindernisse entlang einer Richtungsfahrbahn mit Angabe der
entsprechenden Betriebskilometer und ihre Berücksichtigung in der Planung.
Die Verkehrszeichenbrücken (VZB) werden in der neuen Ein - und Ausfahrtssituation gemäß der
RWBA 2000 berücksichtigt. Eine Übersicht der Verkehrszeichenbrücken und der Verkehrsbeein-
flussungsanlagen (VBA) ist der Unterlage 16.3 zu entnehmen.
Tabelle 27: Hindernisse im Seitenraum BAB A 3 FR OB – F Achse 6245
Betriebskilometer Art des Hindernisses Berücksichtigung in der
Planung
Abs. NR. 29, 138,02 km BAB A 3 FR OB - F Verkehrszeichenbrücke keine Maßnahmen
- 77 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Abs. Nr. 29, 138,31 km BAB A 3 FR OB - F dWiSta keine Maßnahmen
Abs. Nr. 29, 138,79 km BAB A 3 FR OB - F Verkehrszeichenbrücke Schilder ersetzen
Abs. Nr. 29, 139,27 km BAB A 3 FR OB - F dWiSta keine Maßnahmen
Abs. Nr. 29, 139,42 km BAB A 3 FR OB - F Verkehrszeichenbrücke Schilder ersetzen
Abs. Nr. 29, 139,77 km BAB A 3 FR OB - F Verkehrszeichenbrücke Schilder ersetzen
Abs. Nr. 29, 140,08 km BAB A 3 FR OB - F Verkehrszeichenbrücke Schilder ersetzen
Abs. Nr. 29, 140,32 km BAB A 3 FR OB - F Verkehrszeichenbrücke Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 29, 140,68 km BAB A 3 FR OB - F Verkehrszeichenbrücke Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 30, 0,51 km BAB A 3 FR OB - F Notrufsäule Versetzt zum neuen Fahrbahnrand
an Bau-Km 0+995.000
Tabelle 28: Hindernisse im Seitenraum BAB A 3 FR F – OB Achse 8320
Betriebskilometer Art des Hindernisses Berücksichtigung in der
Planung
Abs. Nr. 30, 1,34 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrszeichenbrücke keine Maßnahmen
Abs. Nr. 30, 0,81 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
entfällt
Abs. Nr. 30, 0,81 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 30, 0,81 km BAB A 3 FR F - OB Elektron. Geschwindigkeits-
überwachung
entfällt, neuer Standort ist festzule-
gen
Abs. Nr. 30, 0,50 km BAB A 3 FR F - OB Notrufsäule Versetzt zum neuen Fahrbahnrand
an Bau-Km 0+300.000
Abs. Nr. 30, 0,35 km BAB A 3 FR F - OB Sigma-2-Sammler entfällt, neuer Standort ist festzule-
gen
Abs. Nr. 30, 0,13 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 29, 140,46 km BAB A 3 FR F - OB Sigma-2-Sammler entfällt im Zuge der Rampe A 4,
neuer Standort ist festzulegen
Abs. Nr. 29, 140,45 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
entfällt im Zuge der Rampe A 4
Abs. Nr. 29, 140,37 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 29, 140,08 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrszeichenausleger keine Maßnahmen
- 78 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabelle 29: Hindernisse im Seitenraum BAB A 3 / A 4 FR AC – F Achse 9001
Betriebskilometer Art des Hindernisses Berücksichtigung in der
Planung
Abs. Nr. 30 B, Station 638 BAB A 3 FR AC -
F
Notrufsäule Versetzt zum neuen Fahrbahnrand
an Bau-Km 0+730.000
Tabelle 30: Hindernisse im Seitenraum BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150
Betriebskilometer Art des Hindernisses Berücksichtigung in der
Planung
Abs. Nr. 30 H, Station 57 BAB A 59 FR OB -
BN
Verkehrszeichenbrücke Schilder ersetzen
Abs. NR 30 H, .5,5 km BAB A 59 FR OB –
BN
Verkehrszeichenbrücke Schilder ersetzen
Abs. Nr. 29, 140,32 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrszeichenbrücke Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 30 H, 5,89 km BAB A 59 FR OB –
BN
Verkehrszeichenbrücke Schilder entfallen, Standort Ersatz-
neubau an der neuen Trasse BAB
A 59/ A 3 in Abstimmung
Abs. NR 30 H, 6,08 km BAB A 59 FR OB -
BN
Verkehrszeichenbrücke Schilder entfallen, Standort Ersatz-
neubau an der neuen Trasse BAB
A 59/ A 3 in Abstimmung
Abs. Nr. 29, 140,68 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrszeichenbrücke Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 30 H, 6,60 km BAB A 59 FR OB -
BN
Verkehrszeichenausleger entfällt
Abs. NR 30 H, 6,60 km BAB A 59 FR OB -
BN
Verkehrszeichenausleger Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 27, 7,17 km BAB A 59 FR OB – BN Vorwegweiser Versetzt; neuer Standort Abs. Nr. 27,
7,18 km BAB A 59 FR OB - BN
Abs. Nr. 27, 7,18 km BAB A 59 FR OB – BN Vorwegweise Versetzt; alter Standort Abs. Nr. 27,
7,17 km BAB A 59 FR OB - BN
Abs. Nr. 27, 7,33 km BAB A 59 FR OB – BN Notrufsäule keine Maßnahmen
Tabelle 31: Hindernisse im Seitenraum BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480
Betriebskilometer Art des Hindernisses Berücksichtigung in der
Planung
Abs. Nr. 27, 7,34 km BAB A 59 FR BN – OB Notrufsäule Versetzt zum neuen Fahrbahnrand
an Bau-Km 0+070.000
Abs. Nr. 27, 7,21 km BAB A 59 FR BN - OB Entfernungstafel Versetzt; alter Standort Abs. Nr. 27,
7,17 km BAB A 59 FR BN - OB
- 79 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Abs. Nr. 27, 7,21 km BAB A 59 FR BN - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 27, 7,17 km BAB A 59 FR BN - OB Entfernungstafel Versetzt; neuer Standort Abs. Nr. 27,
7,21 km BAB A 59 FR BN - OB
Abs. Nr. 27, 7,16 km BAB A 59 FR BN - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
entfällt
Abs. Nr. 30 C, 6,33 km BAB A 59 FR BN -
OB
Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 30 C, 6,05 km BAB A 59 FR BN -
OB
Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
entfällt im Zuge der Rampe A 4
Abs. Nr. 29, 140,37 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 30 C, 5,48 km BAB A 59 FR BN -
OB
Verkehrszeichenausleger keine Maßnahmen
Tabelle 32: Hindernisse im Seitenraum BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100
Betriebskilometer Art des Hindernisses Berücksichtigung in der
Planung
76,65 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrszeichenausleger entfällt im Zuge der Rampe A 4
76,65 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrszeichenbrücke Ersatzneubau im Zuge der Rampe
A 4
78,81 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrszeichenausleger entfällt im Zuge der Rampe A 4
78,94 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrszeichenbrücke Neubau im Zuge der Rampe A 4
79,35 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrszeichenbrücke Schilder ersetzen im Zuge der
Rampe A 4
79,55 km BAB A 4 FR AC - OB dWiSta keine Maßnahmen
79,76 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrszeichenbrücke entfällt im Zuge der Rampe A 4
79,80 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrszeichenbrücke Neubau im Zuge der Rampe A 4
80,55 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
entfällt im Zuge der Rampe A 4
80,55 km BAB A 4 FR AC - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
Ersatzneubau im Zuge der Rampe
A 4
Abs. Nr. 30 F, Station 1.320 BAB A 4 FR AC
- OB
Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
entfällt im Zuge der Rampe A 4
Abs. Nr. 29, 140,37 km BAB A 3 FR F - OB Verkehrsbeeinflussungsan-
lage
Ersatzneubau, Standort in Abstim-
mung
Abs. Nr. 30 F, Station 1.865 BAB A 4 FR AC
- OB
Verkehrszeichenausleger keine Maßnahmen
- 80 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabelle 33: Hindernisse im Seitenraum BAB A 559 FR BN – F Achse 8604
Betriebskilometer Art des Hindernisses Berücksichtigung in der
Planung
Abs. Nr. 2, 5,50 km BAB A 559 FR BN - AC Verkehrszeichenausleger Schilder ersetzen
Abs. Nr. 2, 5,38 km BAB A 559 FR BN - AC Verkehrszeichenausleger Schilder ersetzen
4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten
4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten
Das Autobahndreieck Heumar verfügt über eine planfreie Verkehrsführung ohne plangleiche Kno-
tenpunkte. Da alle Ströme über Verflechtungsbereiche, Rampen und Überführungen geleitet wer-
den, ist eine separate Betrachtung zur Knotenpunktanordnung nicht erforderlich.
4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte
Eine gesonderte Betrachtung der Gestaltung und Bemessung von Knotenpunkten ist für das Au-
tobahndreieck Heumar nicht erforderlich, da keine plangleichen Knotenpunkte vorhanden sind. Die
Verkehrsführung erfolgt ausschließlich über höhenfreie Verflechtungsbereiche und Rampen.
4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zu-
fahrten
Eine detaillierte Betrachtung dieses Kapitels ist für das Autobahndreieck Heumar nicht erforderlich,
da es sich um eine rein höhenfreie Verkehrsanlage ohne plangleiche Knotenpunkte oder direkte
Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr handelt. Wegeverbindungen für nicht-moto-
risierte Verkehrsteilnehmer sind im Bereich des Autobahndreiecks nicht vorgesehen, sodass keine
Querungsstellen oder Zufahrten für den öffentlichen oder privaten Verkehr geplant werden müs-
sen.
Die bestehende Stadtbahntrasse der KVB unterquert die Autobahnen BAB A 3, A 4 und A 59, bleibt
jedoch von den Umbaumaßnahmen unberührt. Lediglich während der Bauzeit sind temporäre An-
passungen und Sperrpausen erforderlich, die in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsträgern
umgesetzt werden.
Aufgrund der höhenfreien Verkehrsführung und des ausschließlichen Bezugs auf den motorisierten
Verkehr entfällt die Notwendigkeit einer weitergehenden Betrachtung.
- 81 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.6 Besondere Anlagen
Rast- und Nebenanlagen sowie Anlagen des ruhenden Verkehrs sind entlang der betroffenen Stre-
ckenabschnitte nicht vorhanden.
Auf der BAB A 3 FR F – OB befindet sich bei Betriebskilometer 0,410 die Zufahrt zum Kabelhaus
Heumar. Im Zuge der Planung wird die Einfahrt des Wirtschaftsweges rund 250 m in Richtung
Südosten verlegt; die bestehenden baulichen Anlagen bleiben unberührt. In derselben Fahrtrich-
tung steht bei Betriebskilometer 0,06 derzeit ein Funkmast – dieser wird vor Beginn der Baumaß-
nahmen ersatzlos rückgebaut.
4.7 Ingenieurbauwerke
4.7.1 Brückenbauwerke
Die bestehenden Brückenbauwerke haben ihre Restnutzungsdauer bereits erreicht und könnten
nur durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen weiter genutzt werden. Daher werden sie durch
neue Bauwerke ersetzt, die an drei verschiedenen Standorten innerhalb der Bau maßnahme er-
richtet werden. Die dem Planfeststellungsentwurf beigefügten Bauwerksskizzen entsprechen der
Leistungsphase 2.
4.7.1.1 AD Heumar Zentralbauwerke: Bestand und Ersatzneubauten
Mehrere Bauwerke im zentralen Bereich des Autobahndreiecks erreichen ihre Nutzungsgrenze
oder haben Sie bereits überschritten und werden durch Neubauten ersetzt. Entlang der neuen BAB
A 59 in Fahrtrichtung Bonn entstehen zwei einfeldrige Verbundrahmen, die die Verbindungsram-
pen A 3 / A 4 Frankfurt – Aachen sowie A 4 / A 3 Aachen – Frankfurt überqueren. Diese neuen
Bauwerke erhalten die Bauwerksnummern 5008 408 und 411 und ersetzen das bestehende Bau-
werk 804.
Die BAB A 3 überquert im zentralen Bereich die Verbindungsrampe A 3 / A 4 Frankfurt – Aachen.
Das bestehende Bauwerk 5008 834 wird durch zwei neue einfeldrige Verbundrahmen ersetzt, da
die neuen Richtungsfahrbahnen der BAB A 3 getrennt voneinander geführt werden. Die neuen
Bauwerke erhalten die Bauwerksnummern 5008 407 in Fahrtrichtung Frankfurt und 5008 410 in
Fahrtrichtung Oberhausen.
Ein neues Überführungsbauwerk für die BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen entsteht über den
bestehenden Verbindungsrampen sowie der neuen BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt. Dieses
Bauwerk erhält die Nummer 5008 409 und ersetzt das bestehende Bauwerk 5008 803.
- 82 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.7.1.2 Trompetenbauwerk: Bestand und Ersatzneubauten
Das im Süden des AD Heumars befindliche Brückenbauwerk 5008 806 mit den beiden Teilbau-
werke 806.1 in Fahrtrichtung Frankfurt und 806.2 in Fahrtrichtung Bonn wird in ähnlicher Lage
durch zwei neue Überbauten mit den Bauwerksnummern 5008 412.1 und 5008 412.2 ersetzt.
Im Zuge des Teilprojekts AD Heumar werden folgende neue Bauwerke errichtet:
Tabelle 34: Übersicht der Ersatzbrückenbauwerke
Bauwerk Bauwerks-
bezeichnung
Bau-km Lichte
Weite
[m]
Kreuzungs-
winkel [gon]
Kleinste
lichte
Höhe [m]
Breite
zw.
Gelän-
dern [m]
Vorges.
Grün-
dung
5008 407 Ersatzneubau im
Zuge der BAB A 3
FR OB – F
0+860 –
0+900
32,00 138 4,70 15,60 Flach-
grün-
dung
5008 408 Ersatzneubau im
Zuge der BAB A 59
FR OB – BN
0+845 –
0+880
32,40 116 4,70 15,60 Flach-
grün-
dung
5008 409 Ersatzneubau im
Zuge der BAB A 59
FR BN – OB
0+870 –
1+054
183,00 76
(A 3/ A 4 AC)
25
(A 3 F)
55
(A 3/ A 4 F)
4,70 15,60 Flach-
grün-
dung
5008 410 Ersatzneubau im
Zuge der BAB A 3
FR F – OB
0+837 –
0+890
51,50 59 4,70 15,60 Flach-
grün-
dung
5008 411 Ersatzneubau im
Zuge der BAB A 59
FR OB – BN
0+924 –
0+964
28,45 145 4,70 15,60 Flach-
grün-
dung
5008 412.1 Ersatzneubau im
Zuge der BAB A 59
FR BN – OB
0+240 –
0+747
504,00 125,9
(Alter
Deutzer Post-
weg)
ca. 83 (Bahn:
Strecke 2691,
2655)
4,70
(Alter
Deutzer
Postweg)
6,30
(Bahn:
Strecke
2691,
2655)
15,60 Flach-
und Tief-
grün-
dung
5008 412.2 Ersatzneubau im
Zuge der BAB A 59
FR OB – BN
1+175 –
1+650
467,00 110,7
(Alter
Deutzer Post-
weg)
ca. 82 (Bahn:
Strecke 2691,
2655)
4,70
(Alter
Deutzer
Postweg)
6,30
(Bahn:
15,60 Flach-
und Tief-
grün-
dung
- 83 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Strecke
2691,
2655)
5008 701 Ersatzneubau im
Zuge der BAB A 4
über die KVB
1+881 10,45 31,25 (A 4) 6,22 15,60 Flach-
grün-
dung
4.7.1.3 BW 5008 407 – Ersatzneubau im Zuge der BAB A 3, FR F
Das Bauwerk wird als integrales Rahmenbauwerk ausgebildet. Der Überbau wird als 6 -stegiger
Plattenbalken in Verbundfertigteilträger -Bauweise vorgesehen. In der Bauwerksachse wird eine
Stützweite von 40,00 m erreicht.
Konstruktionshöhe: hk = 1,62 m (Schlankheit 1/25)
Stützweite: 40,00 m
Die Breite zwischen den Geländern beträgt 15,60 m. Die Brückenfläche ergibt sich zu 624 m².
Unterführte Verkehrswege sind:
Verbindungsrampe BAB A 3 / A 4 FR AC
Der unterführte Verkehrsweg wird für die Montage der Verbundfertigteilträger vollständig gesperrt.
Um eine weitere Vollsperrung zu vermeiden, werden die Kappenkonsolen zusammen mit den
Randfertigteilen eingehoben. Diese können nach der Herstellung der Ortb etonergänzung und
Komplettierung des Ausbaus unter halbseitiger Sperrung der unterführten Verkehrswege ausge-
baut werden.
Lastannahmen:
Für die Bemessung des Brückenbauwerks sind die Anforderungen und Einwirkungen nach
DIN EN 1991-2 zugrunde zu legen. Weiterhin sind die militärischen Lasten nach STANAG 2021 zu
berücksichtigen.
Entwässerung:
Die Brückenentwässerung erfolgt über eine vorhandene Mulde der Verbindungsrampe BAB A 3 /
A 4 FR AC. Hierzu wird das Wasser an einem Widerlager abgeschlagen und zur unterführten
Straße geführt.
- 84 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Gestaltung:
Es entsteht ein Bauwerk mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Bauwerksöffnung und Brü-
ckenfläche. Durch den farbigen Korrosionsschutz kann der Überbau optisch an das darüber lie-
gende Überfliegerbauwerk 5008 419 angepasst werden, sodass der Eindruck einer Brückenfamilie
entsteht.
Herstellung:
Die Unterbauten werden neben dem Bestand hergestellt. Entsprechende Zuwegungen zu den
Standorten der Unterbauten sind aus den bestehenden Verkehrsanlagen des Autobahndreiecks
sowie über die neue Baustrecke sind vorzusehen.
Die Überbaumontage ist in einer nächtlichen Vollsperrung des unterführten Verkehrswegs vorge-
sehen.
4.7.1.4 BW 5008 408 – Ersatzneubau im Zuge der BAB A 59, FR BN
Das Bauwerk wird als integrales Rahmenbauwerk ausgebildet. Der Überbau wird als 6 -stegiger
Plattenbalken in Verbundfertigteilträger -Bauweise vorgesehen. In der Bauwerksachse wird eine
Stützweite von 35,00 m geplant.
Konstruktionshöhe: hk = 1,42 m (Schlankheit 1/25)
Stützweite: 35,00 m
Die Breite zwischen den Geländern beträgt 15,60 m. Die Brückenfläche ergibt sich zu 546 m².
Unterführte Verkehrswege sind:
Verbindungsrampe BAB A 3 / A 4 FR AC
Der unterführte Verkehrsweg wird für die Montage der Verbundfertigteilträger vollständig gesperrt.
Um eine weitere Vollsperrung zu vermeiden, werden die Kappenkonsolen zusammen mit den
Randfertigteilen eingehoben. Diese können nach der Herstellung der Ortb etonergänzung und
Komplettierung des Ausbaus unter halbseitiger Sperrung des unterführten Verkehrswegs ausge-
baut werden.
Lastannahmen:
Für die Bemessung des Brückenbauwerks sind die Anforderungen und Einwirkungen nach
DIN EN 1991-2 zugrunde zu legen. Weiterhin sind die militärischen Lasten nach STANAG 2021 zu
berücksichtigen.
Entwässerung:
- 85 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Die Brückenentwässerung wird an die Streckenentwässerung angeschlossen und in eine Regen-
wasserbehandlungsanlage abgeleitet.
Gestaltung:
Es entsteht ein Bauwerk mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Bauwerksöffnung und Brü-
ckenfläche. Durch den farbigen Korrosionsschutz kann der Überbau optisch an das darüber lie-
gende Überfliegerbauwerk 5008 419 angepasst werden, sodass der Eindruck einer Brückenfamilie
entsteht.
Herstellung:
Die Unterbauten werden neben dem Bestand hergestellt. Entsprechende Zuwegungen zu den
Standorten der Unterbauten aus den bestehenden Verkehrsanlagen des Autobahndreiecks sowie
über die neue Baustrecke sind vorzusehen.
Die Überbaumontage ist in einer nächtlichen Vollsperrung der unterführten Verkehrswege vorge-
sehen.
4.7.1.5 BW 5008 409 – Ersatzneubau im Zuge der der BAB A 59, FR OB
Das Bauwerk wird mit einem Überbau als zweizelliger Verbundhohlkastenquerschnitt ausgebildet.
Der Überbau überspannt drei Felder mit den Stützweiten in Bauwerksachse von 57,00 m, 59,50 m
und 70,50 m und lagert auf einer Einzelstütze (Achse 20) bzw. einer Doppelstütze (Achse 30). Der
Hohlkasten ist begehbar gemäß den Anforderungen RE-ING 2-3.
Konstruktionshöhe: hk = 2,90 m i. M. (Schlankheit 1/25)
Stützweiten: 59,00 + 70,50 + 55,00 = 184,50 m
Es ergibt sich eine Gesamtlänge des Bauwerkes von 184,50 m. Die Nutzbreite des Überbaues
beträgt 15,60 m. Die Brückenfläche ergibt sich zu 2.878,20 m².
Unterführte Verkehrswege sind:
• Verbindungsrampe BAB A 4 / A 3 FR F
• Verbindungsrampe BAB A 3 / A 4 FR AC
• BAB A 3 FR F
Der Überbau lagert in dem Kreuzungsbereich der unterführten BAB A 3 auf einer Einzelstütze mit
Punktlagerung. Die Ausbildung der Einzelstütze bedingt sich vor allem aus der schiefwinkligen
Kreuzung mit der unterführten BAB A 3, die Zwangspunkte für die Konstruktion darstellt. Die Ein-
zelstütze ermöglicht die kürzesten Stützweiten in diesem Bereich. Entstehende Torsion, auch aus
- 86 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
der Grundrisskrümmung, wird an den Widerlagern sowie an der Stützenachsen 30 (Doppelstützen)
durch paarweise Lagerung abgetragen.
Da die unterführten Verkehrswege hochfrequentiert sind und nicht für die Dauer der Maßnahme
gesperrt werden können, erfolgt die Vormontage der stählernen Hohlkästen in einem Taktkeller
hinter Widerlager Achse 10. Die Montage erfolgt von dort aus im Taktsch iebeverfahren. Nach er-
folgtem vollständigem Einschub wird die Betonfahrbahnplatte mittels Schalwagen ergänzt. Die Stö-
rungen der unterführten Verkehrswege werden dadurch auf ein Minimum reduziert.
Lastannahmen:
Für die Bemessung des Brückenbauwerks sind die Anforderungen und Einwirkungen nach
DIN EN 1991-2 zugrunde zu legen. Weiterhin sind die militärischen Lasten nach STANAG 2021 zu
berücksichtigen.
Entwässerung:
Die Brückenentwässerung wird an die Streckenentwässerung angeschlossen und in eine Regen-
wasserbehandlungsanlage abgeleitet.
Gestaltung:
Es entsteht ein Bauwerk mit klarer Stützenteilung und guten Proportionen. Die Stützenstellungen
folgen aus den örtlichen Zwangspunkten. Die Stützenausbildung aus Einzel - und Doppelstützen
unterstützt die zurückhaltende Wirkung des Bauwerks.
Herstellung:
Die Unterbauten werden neben dem Bestand hergestellt. Entsprechende Zuwegungen zu den
Standorten der Unterbauten aus den bestehenden Verkehrsanlagen des Autobahndreiecks sowie
über die neue Baustrecke sind vorzusehen. Der nördliche Pfeiler wird zusammen mit dem Wider-
lager für BW 407 errichtet und kann über die Baustellenzufahrt auf die Insel, von der Verbindungs-
rampe A 4/ A 3 Aachen – Frankfurt aus unter dem Bestandsbauwerk 5008 804 hindurch, erfolgen.
Über die se Zufahrt ist auch die Baustelle für den südl ichen Pfeiler erreichbar. Das nördliche Wi-
derlager wird über die außer Betrieb genommene alte Fahrbahn der A 3 erreicht, das südliche
Widerlager über die A 59 FR OB.
Das Fundament der Einzelstütze (Achse 20) muss vor der Herstellung des Straßenaufbaus der
zukünftigen BAB A 3 erfolgen, da es unterhalb diesem liegt. Für die Errichtung des Widerlagers
Nord hingegen muss die BAB A 3 bereits in ihre neue Lage verlegt worden sein.
Die Überbaumontage ist durch Längsverschub vom Widerlager Achse 10 aus vorgesehen. Der
Bereich hinter dem Widerlager dient als Vorfertigungsfläche für den stählernen Querschnitt. Der
- 87 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Überbau wird in Schüssen angeliefert, hinter dem Widerlager zusammengefügt und abschnitts-
weise über die Stützen in Endlage verschoben. Damit finden Anlieferung und Vormontage im Be-
reich des ohnehin erforderlichen Baufelds innerhalb der späteren Trasse statt. Die Anlieferung er-
folgt über die ohnehin vorhandene Baustellenausfahrt von der Autobahn aus.
Der Einschub des Überbaus erfolgt mit einem Vorschubschnabel über zwei Achsen im Bereich der
äußeren Stege des Hohlkastens.
Da im Endzustand der Lastabtrag in der Achse 20 über eine Einzelstütze erfolgt, werden für den
Verschub Doppelstützen im Bereich der neuen Brückenpfeiler vorgesehen.
Für den Einschub wird der Querschnitt durch einen bauzeitlichen horizontalen Montageverband im
Bereich der im Nachgang herzustellenden Fahrbahnplatte ausgesteift.
Der Überbau wird im Grundriss entlang der konstanten Grundrisskrümmung und im Aufriss entlang
einer gedachten Kreisform über die Kuppe verschoben, die Vorfertigungslagen sind entsprechend
auszubilden.
Nach Einbringen des stählernen Überbaus erfolgt die Herstellung der Fahrbahnplatte mittels Schal-
wagen unabhängig vom unterführten Verkehr.
4.7.1.6 BW 5008 410 – Ersatzneubau im Zuge der BAB A 3, FR OB
Das Bauwerk wird als integrales Rahmenbauwerk ausgebildet. Der Überbau wird als 6 -stegiger
Plattenbalken in Verbundfertigteilträger -Bauweise vorgesehen. In der Bauwerksachse wird eine
Stützweite von 53,00 m erreicht.
Konstruktionshöhe: hk = 2,42 m (Schlankheit 1/25)
Stützweite: 53,00 m
Die Nutzbreite des Überbaues beträgt 15,60 m. Die Brückenfläche ergibt sich zu 827 m².
Unterführte Verkehrswege sind:
Verbindungsrampe BAB A 3/ A 4 FR AC
Der unterführte Verkehrsweg wird für die Montage der Verbundfertigteilträger vollständig gesperrt.
Um eine weitere Vollsperrung zu vermeiden, werden die Kappenkonsolen zusammen mit den
Randfertigteilen eingehoben. Diese können nach der Herstellung der Ortb etonergänzung und
Komplettierung des Ausbaus unter halbseitiger Sperrung der unterführten Verkehrswege ausge-
baut werden.
- 88 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Lastannahmen:
Für die Bemessung des Brückenbauwerks sind die Anforderungen und Einwirkungen nach
DIN EN 1991-2 zugrunde zu legen. Weiterhin sind die militärischen Lasten nach STANAG 2021 zu
berücksichtigen.
Entwässerung:
Die Brückenentwässerung erfolgt in eine geplante Mulde. Hierzu wird das Wasser an einem Wi-
derlager abgeschlagen und zur unterführten Straße geführt.
Gestaltung:
Es entsteht ein Bauwerk mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Bauwerksöffnung und Brü-
ckenfläche. Der Eindruck einer Brückenfamilie mit den umliegenden Brückenbauwerken wird durch
einen einheitlichen farbigen Korrosionsschutz geschaffen.
Um das südliche Widerlager an denen der Bauwerke 5008 407 und 408 auszurichten und um eine
für die gewählte Konstruktionsart wirtschaftliche Stützweite zu erhalten, wird das südliche Wider-
lager im Bereich der vorhandenen Krone der Einschnittsböschung positioniert. Aufgrund der Hö-
henlage der BAB A 3 ergibt sich ein sehr hohes Widerlager mit langen Flügelwänden und einer
hohen Dammschüttung im Anschluss an das Widerlager.
Herstellung:
Die Unterbauten werden in freier Lage hergestellt. Entsprechende Zuwegungen zu den Standorten
der Unterbauten aus den bestehenden Verkehrsanlagen des Autobahndreiecks sowie über die
neue Baustrecke sind vorzusehen. Das nördliche Widerlager wird über die außer Betrieb genom-
mene alte Fahrbahn der A 3 erreicht, das südliche Widerlager ebenfalls.
Die Überbaumontage ist in einer nächtlichen Vollsperrung des unterführten Verkehrswegs vorge-
sehen.
4.7.1.7 BW 5008 411 – Ersatzneubau im Zuge der BAB A 59, FR BN
Das Bauwerk wird als integrales Rahmenbauwerk ausgebildet. Der Überbau wird als 6 -stegiger
Plattenbalken in Verbundfertigteilträger -Bauweise vorgesehen. In der Bauwerksachse wird eine
Stützweite von 40,00 m erreicht.
Konstruktionshöhe: hk = 1,62 m (Schlankheit 1/25)
Stützweite: 40,00 m
Die Nutzbreite des Überbaues beträgt 15,60 m. Die Brückenfläche ergibt sich zu 625 m².
Unterführte Verkehrswege sind:
- 89 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Verbindungsrampe BAB A 4/ A 3 FR F
Der unterführte Verkehrsweg wird für die Montage der Verbundfertigteilträger vollständig gesperrt.
Um eine weitere Vollsperrung zu vermeiden, werden die Kappenkonsolen zusammen mit den
Randfertigteilen eingehoben. Diese können nach der Herstellung der Ortb etonergänzung und
Komplettierung des Ausbaus unter halbseitiger Sperrung des unterführten Verkehrswegs ausge-
baut werden.
Lastannahmen:
Für die Bemessung des Brückenbauwerks sind die Anforderungen und Einwirkungen nach
DIN EN 1991-2 zugrunde zu legen. Weiterhin sind die militärischen Lasten nach STANAG 2021 zu
berücksichtigen.
Entwässerung:
Die Brückenentwässerung wird an die Streckenentwässerung angeschlossen und in eine Regen-
wasserbehandlungsanlage abgeleitet.
Gestaltung:
Es entsteht ein Bauwerk mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Bauwerksöffnung und Brü-
ckenfläche.
Herstellung:
Die Unterbauten werden neben dem Bestand in freier Lage hergestellt. Entsprechende Zuwegun-
gen zu den Standorten der Unterbauten aus den bestehenden Verkehrsanlagen des Autobahn-
dreiecks sowie über die neue Baustrecke sind vorzusehen.
Die Überbaumontage ist in einer nächtlichen Vollsperrung der unterführten Verkehrswege vorge-
sehen.
4.7.1.8 BW 5008 412.1 – Ersatzneubau im Zuge der BAB A 59, FR OB
Das Bauwerk wird mit einem Überbau als Stahlverbundträgerrostquerschnitt mit konstanter Bau-
höhe und Betonfahrbahnplatte ausgebildet. Der Überbau besitzt elf Felder mit den Stützweiten in
Bauwerksachse von 38,40 m bis 50,40 m und lagert auf Doppelstützen.
Konstruktionshöhe: hk = 2,60 m (Schlankheit 1/14 - 1/20)
Stützweiten: 38,40 + 40,8 +45,6 + 3 x 48 x 4 * 50,4 x 38,4 = 507,25 m
Es ergibt sich eine Gesamtlänge des Bauwerkes von 508,80 m. Die Breite zwischen den Geländern
beträgt 15,60 m. Die Brückenfläche ergibt sich zu 7.910 m².
Unterführte Verkehrswege sind:
- 90 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
• Alter Deutzer Postweg
• Steinstraße
• Wikingerstraße
• Bahnanlage (Strecke 2691, Strecke 2655)
Die Herstellung des aus Einzelelementen (Kleinhohlkästen, Stahlbetonquerträger, Halbfertigteil-
platten) bestehenden Überbaus erfolgt mittels Kranmontage, auch im Bereich über der Bahn. Hier
können nächtliche Sperrzeiten genutzt werden. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, kann ein
Teil des südlichen Überbaus in einem Taktkeller vorgefertigt und eingeschoben werden. Der Be-
reich über der Bahn kann hierbei vorab mit Querträgern und Fahrbahnplatte komplettiert werden.
Die Hauptträger des 3. Feldes erfüllen dabei die Funktion eines Vorbauschnabels.
Die Grundstücke der Bahn bleiben von den Stützen des Neubaus unberührt.
Lastannahmen:
Für die Bemessung des Brückenbauwerks sind die Anforderungen und Einwirkungen nach
DIN EN 1991 LM-1 zugrunde zu legen. Weiterhin sind die militärischen Lasten nach STANAG 2021
zu berücksichtigen.
Entwässerung:
Die Brückenentwässerung wird an die vorhandene Streckenentwässerung angeschlossen.
Gestaltung:
Es entsteht ein Bauwerk mit klarer Stützenteilung und guten Proportionen. Die Stützenstellungen
folgen aus den örtlichen Zwangspunkten. Die Stützenausbildung aus Doppelstützen unterstützt die
zurückhaltende Wirkung des Bauwerks.
Herstellung:
Die Unterbauten werden nach Abbruch des Bestandsbauwerks hergestellt. Entsprechende Zuwe-
gungen zu den Standorten der Unterbauten sind aus dem untergeordneten Netz vorzusehen.
Zuerst werden die Stahlhohlkästen, die möglichst feldlang antransportiert werden, eingehoben,
verschlossert und verschweißt. Anschließend werden die Querträger eingehoben und gemäß der
Querneigung der Verkehrsanlage im jeweiligen Schnitt ausgerichtet. Dara ufhin erfolgt die Beto-
nage des Vergussbetons auf dem Stahlträgerobergurt und unter dem Querträger bis auf OK Quer-
träger. Hiernach werden die Halbfertigteilplatten auf den Längs- und Querträgern verlegt. Zum Ab-
schluss erfolgt die Betonage der Ortbetonergänzung.
- 91 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.7.1.9 BW 5008 412.2 – Ersatzneubau im Zuge der BAB A 59, FR BN
Das Bauwerk wird mit einem Überbau als Stahlverbundträgerrostquerschnitt mit konstanter Bau-
höhe und Betonfahrbahnplatte ausgebildet. Der Überbau besitzt zehn Felder mit den Stützweiten
in Bauwerksachse von 33,00 m bis 52,00 m und lagert Doppelstützen. Der Hohlkasten sind bedingt
begehbar.
Konstruktionshöhe: hk = 2,60 m (Schlankheit 1/14 - 1/20)
Stützweiten: 33,60 + 36 + 40,80 + 2 x 43,20 + 2 x 48,00 + 3 x 50,40 + 38,40 =
480,85 m
Es ergibt sich eine Gesamtlänge des Bauwerkes von 482,40 m. Die Breite zwischen den Gelän-
dern beträgt 15,60 m. Die Brückenfläche ergibt sich zu 7.526 m².
Unterführte Verkehrswege sind:
• Alter Deutzer Postweg
• Steinstraße
• Wikingerstraße
• Bahnanlage der DB (Strecke 2691, Strecke 2655)
Die Herstellung des aus Einzelelementen (Kleinhohlkästen, Stahlbetonquerträger, Halbfertigteil-
platten) bestehenden Überbaus erfolgt mittels Kranmontage, auch im Bereich über der Bahn. Hier
können nächtliche Sperrzeiten genutzt werden. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, kann ein
Teil des südlichen Überbaus in einem Taktkeller vorgefertigt und eingeschoben werden. Der Be-
reich über der Bahn kann hierbei vorab mit Querträgern und Fahrbahnplatte komplettiert werden.
Die Hauptträger des 3. Feldes erfüllen dabei die Funktion eines Vorbauschnabels.
Die Grundstücke der Bahn bleiben von den Stützen des Neubaus unberührt.
Lastannahmen:
Für die Bemessung des Brückenbauwerks sind die Anforderungen und Einwirkungen nach zu-
grunde zu legen. Weiterhin sind die militärischen Lasten nach STANAG 2021 zu berücksichtigen.
Entwässerung:
Die Brückenentwässerung wird im Norden versickert, im Süden an die vorhandene Streckenent-
wässerung angeschlossen.
Gestaltung:
- 92 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Es entsteht ein Bauwerk mit klarer Stützenteilung und guten Proportionen. Die Stützenstellungen
folgen aus den örtlichen Zwangspunkten. Die Stützenausbildung aus Doppelstützen unterstützt die
zurückhaltende Wirkung des Bauwerks.
Herstellung:
Die Unterbauten werden nach Abbruch des Bestandsbauwerks hergestellt. Entsprechende Zuwe-
gungen zu den Standorten der Unterbauten sind aus dem untergeordneten Netz vorzusehen.
Zuerst werden die Stahlhohlkästen, die möglichst feldlang antransportiert werden, eingehoben,
verschlossert und verschweißt. Anschließend werden die Querträger eingehoben und gemäß der
Querneigung der Verkehrsanlage im jeweiligen Schnitt ausgerichtet. Dara ufhin erfolgt die Beto-
nage des Vergussbetons auf dem Stahlträgerobergurt und unter dem Querträger bis auf OK Quer-
träger. Hiernach werden die Halbfertigteilplatten auf den Längs- und Querträgern verlegt. Zum Ab-
schluss erfolgt die Betonage der Ortbetonergänzung.
Für den Rückbau des Bauwerkes BW 5008 806.2, welches durch das BW 5008 412.2 ersetzt wird,
ist eine Sperrung der unterführenden Verkehrswege notwendig. Die notwendigen Sperrpausen
werden gemeinsam mit der DB abgestimmt.
Besonderheit:
Die Querneigung auf dem Bauwerk ist größer als die nach RAA Abs. 8.4.3 empfohlene Quernei-
gung von 5,0 %, wird aber Zugunsten der Fahrdynamik und -sicherheit, mit Verweis auf die Fest-
legung bei der Rampe A 4 / BW 419, toleriert.
4.7.1.10 BW 5008 701 - Ersatzneubau im Zuge der Rampe BAB A 4 über die KVB
Das Bauwerk wird als einfeldriger massiver Halbrahmen mit Flachgründung in der Planung vorge-
sehen. Die lichte Weite des Bauwerkes ergibt sich aus dem Lichtraumprofil der KVB und den für
die Herstellung des Brückenbauwerkes freizuhaltenden Arbeitsräumen zwischen Vorderkante Wi-
derlager und Sicherheitsraum der KVB-Trasse.
Gleisabstand: 4,45 m
Lichtraum: 1,50 m (beidseitig)
Sicherheitsraum: 0,70 m (beidseitig)
Arbeitsraum: 0,80 m (beidseitig)
Lichter Weite: = 10,45 m
- 93 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Die lichte Weite stellt eine ausreichende Rettungswegbreite für die KVB-Trasse unterhalb des Brü-
ckenbauwerkes sicher. Der Ersatzneubau nimmt damit die lichte Weite des Bauwerkes 5008 700
auf.
Die Widerlagerwände verlaufen geradlinig und parallel zueinander und orientieren sich in Ihrem
Verlauf an der Lage der Bestandsgleise der KVB.
Die gewählte Gründungsart Flachgründung entspricht der des Bestandsbauwerks, welches keine
Setzungserscheinungen aufweist und wurde durch das Baugrundgutachten als Gründungsvariante
empfohlen.
Zur Sicherung der bestehenden östlichen Böschungsbereiche werden Schrägflügel parallel zur
KVB-Trasse vorgesehen. Diese werden dem neuen Geländeprofil nach dem Rückbau der Rampe
BAB A 59 FR OB angepasst.
Auf der westlichen Seite der Brücke werden Widerlagerflügel parallel zur Fahrbahn angeordnet,
welche die Ausbildung der Böschungen zum Bauwerk 5008 700 bzw. zur Stützwand zwischen den
Bauwerken ermöglichen.
Der Überbau wird als massive Platte mit einem Quergefälle von 2,5% entsprechend den anschlie-
ßenden Streckebereichen geplant. Die Stützweite ergibt sich zu 12,05 m.
Konstruktionshöhe: hk = 1,00 m (Schlankheit 1/12)
Die Entwässerung erfolgt Abläufe im Fahrbahnbereich und über eine Sammelleitung in die Stre-
ckenentwässerung. Eine durchlaufende Streckenentwässerung ist nicht zu berücksichtigen.
An den Überbaurändern werden Kappen als seitlicher Abschluss angeordnet und mit Rückhalte-
systemen ausgestattet. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 15,60 m bei einer Gesamtbreite
des Überbaus von 16,45 m unter Berücksichtigung der Kappenbreiten von 2,225 m. Die Gesamt-
überbaubreite in Achse der KVB -Trasse beträgt 34,90 m. Die Brückenflächen ergibt sich zu
398.78 m².
Die Kappen werden mit einem Berührungsschutz im Bereich der Oberleitung der KVB ausgestattet.
Entsprechend Bauwerk 5008 700 erfolgt eine Einbindung der Brücke in die Erdungsanlage und
eine Ausrüstung mit Beleuchtung im Bereich der Widerlager.
Die kleinste lichte Höhe des Überbaus in Bezug auf die Schienenoberkante der KVB -Trasse be-
trägt ca. 6,22 m und sichert somit die freizuhaltende Höhe von 5,00 m entsprechend Lichtraumpro-
fil der KVB ausreichend ab.
Die Errichtung des Bauwerkes erfolgt in einer Bauphase. Für die Herstellung des Bauwerkes muss
die A 4 Richtung Oberhausen bauzeitlich über das Bauwerk 5008 700 geführt werden.
- 94 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.7.2 Stützbauwerke
4.7.2.1 BW 5008 639 Neubau im Zuge der BAB A 3, FR F
Zwischen der BAB A 3 Fahrtrichtung Frankfurt und der BAB A 3 Fahrtrichtung Oberhausen ist eine
Stützwand zur Sicherung der Dammböschung vorgesehen. Die Stützwand wird als Winkelstütz-
wand in Ortbetonbauweise ausgebildet.
Wandhöhe: 1,3 - 2,4 m
Länge: 300 m
Gründung: Flachgründung
Tabelle 35: Stützbauwerk BAB A3
Bauwerk Bauwerksbezeichnung
Bau-km
von - bis
Länge [m] Höhe [m] Fläche [m²]
BW 5008 639 Stützwand zwischen BAB A 3 FR OB
und der BAB A 3 FR F
0+310,000
-
0+610,000
300,000 max. 3,0 ca. 750
4.7.2.2 Stützbauwerk Neubau im Zuge der BAB A 59, FR B
Zum Rückhalt der Erdmassen wird am Ende der Dammböschung eine Stützwand errichtet, da
ein Eingriff in das angrenzende Flurstück Nr. 440 nicht möglich ist. Die Stützwand liegt im Bereich
des Widerlagers des Brückenbauwerks BW 5008 412.2 und befindet sich kurz vor dem Ende der
betrachteten Baustrecke. Sie wird flach gegründet, weist eine Länge von ca. 30 m sowie eine
maximale Höhe von 1,50 m auf. Aufgrund der geringen Höhe erfolgt keine Vergabe einer eigen-
ständigen Bauwerksnummer.
Wandhöhe: bis 1,50 m
Länge: ca. 30 m
Gründung: Flachgründung
Tabelle 36: Stützbauwerk BAB A59
Bauwerk Bauwerksbezeichnung
Bau-km
von - bis
Länge [m] Höhe [m] Fläche [m²]
ohne Stützwand am Dammfuß
1+640,000
-
1+670,000
30,000 max. 1,5 ca. 45
- 95 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
4.8 Lärmschutzanlagen
Östlich der BAB A 4 erstreckt sich ab dem Bauwerk 5008 800 ein Lärmschutzwall mit Lärmschutz-
wand über die KVB -Trasse bis zum Ende des Ausbauabschnitts. Änderungen an diesem Lärm-
schutzwall sind nicht erforderlich. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen sind gemäß der schalltech-
nischen Beurteilung ebenfalls nicht notwendig und daher nicht vorgesehen.
Die detaillierten Ergebnisse und Erläuterungen der schalltechnischen Untersuchung können in Un-
terlage 7 und Unterlage 17 eingesehen werden.
4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen
Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Betrieb auf der Stadtbahntrasse der KVB gewährleistet wer-
den. Die Trasse unterquert die Autobahnen BAB A 3, A 4 und A 59 (BW 5008 700.1, 5008 700.2,
BW 5008 701 und BW 5008 801), sodass eine enge Abstimmung mit den zuständigen Verkehrs-
trägern erforderlich ist. Während der Bauphase sind temporäre Sperrpausen der Stadtbahnlinie 9
notwendig, um die Arbeiten ohne Beeinträchtigung der Sicherheit durchführen zu können.
Zusätzlich erfordert der Rückbau des Bauwerks 5008 806 sowie die Errichtung der Ersatzneubau-
ten BW 5008 412.1 (Ersatz für BW 5008 806 TB 1) und BW 5008 412.2 (Ersatz für BW 5008 806
TB 2) besondere Maßnahmen zur Sicherung der unterquerenden Gleistrassen der Deutschen
Bahn (DB-Strecken 2691 und 2655). Die Durchführung dieser Arbeiten erfolgt in enger Abstim-
mung mit der Deutschen Bahn, um den reibungslosen Betrieb der betroffenen Bahnlinien zu ge-
währleisten. Während der Bauzeit sind Sperrpausen für die Region albahnlinien RE 6 (RRX), RB
25 und RB 27 sowie für die S-Bahnlinie S 19 erforderlich.
4.10 Leitungen
Entlang der betroffenen Streckenabschnitte befinden sich im Bestand Versorgungsleitungen, die
im Rahmen der Umbaumaßnahmen gesichert, verlegt oder entfernt werden müssen. In den Tabel-
len 36-42 sind die betroffenen Leitungen und Kabel entlang der jeweiligen Fahrtrichtung aufgeführt,
einschließlich der entsprechenden Baukilometer und der vorgesehenen Maßnahmen im Zuge des
Umbaus.
Für den Endzustand wird entlang der BAB A 3 und BAB A 59 eine neue Fernmeldekabelschutz-
rohr-Schacht-Anlage der Autobahn GmbH errichtet und mit Kabeln ausgestattet. Die Trassen wer-
den an die bestehenden Kabel angebunden. Die Querungen der BAB A 3 und der Rampe BAB A 3
- 96 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
/ A 4 in Fahrtrichtung Aachen (FR AC – F) erfolgen mittels Spülbohrung. Die Lage der geplanten
Fernmeldetrasse ist Unterlage 16.1 zu entnehmen.
Die Kosten für die Sicherung, Umverlegung und den Neubau der Leitungen trägt der Bund. Diese
sind in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Tabelle 37: Leitungen BAB A 3 FR OB – F Achse 6245
Lfd.
Nr.
Bau-km
von - bis
Leitungsart Versorgungsunternehmen Maßnahmen
1 0+207.8
bis
0+324.9
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
2 0+528.4
bis
0+626.9
Datenkabel umverlegen
3 0+617.0 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
4 0+632.8 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt im Zuge der Rampe
BAB A 4 AC - OB
5 0+635.7
bis
0+936.2
Fernmeldekabel Autobahn GmbH umverlegen
6 0+706.3
bis
0+735.1
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
7 0+727.7 Fernmeldekabel Autobahn GmbH sichern
8 0+818.2 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt im Zuge der Rampe
BAB A 4 AC - OB
9 0+892.1 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplante Leitung im Zuge der
Rampe BAB A 4 AC - OB
10 0+920.7
bis
1+018.2
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
11 0+923.6 Fernmeldekabel Autobahn GmbH sichern
12 0+937.7 2 x Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb
- 97 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
13 0+944.7 Fernmeldekabel Autobahn GmbH umverlegen
14 0+995.0
bis
1+066.7
Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
15 1+066.7 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
16 1+077.3
bis
1+131.6
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
17 1+141.8
bis
1+241.5
Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
18 1+142.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
19 1+172.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
20 1+182.3 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
21 1+231.1 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
22 1+241.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
23 1+244.8 Fernmeldekabel Rheinenergie AG ggf. umverlegen aufgrund der
geplanten Stützmauer BAB
A 3
24 1+260.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
25 1+231.1
Bis
1+279.2
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
26 1+327.5 Gasleitung OpenGrid ggf. umverlegen aufgrund der
geplanten Stützmauer BAB
A 3
27 1+446.30 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
28 1+530.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH sichern
29 1+530.8 Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb
30 1+581.3 Gasleitung OpenGrid sichern
- 98 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Tabelle 38: Leitungen BAB A 3 FR F – OB Achse 8320
Lfd.
Nr.
Bau-km
von - bis
Leitungsart Versorgungsunternehmen Maßnahmen
1 0+100.5 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
2 0+100.5
bis
0+779.5
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
3 0+199.2 Gasleitung OpenGrid sichern
4 0+251.6 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
5 0+252.0 Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb, entfällt
6 0+350.7 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
7 0+350.7
bis
0+694.0
Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
8 0+449.7 Gasleitung OpenGrid ggf. umverlegen aufgrund der
geplanten Stützmauer BAB
A 3
9 0+512.8 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
10 0+526.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
11 0+526.5
bis
0+692.0
Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
12 0+538.1
bis
0+693.1
Fernmeldekabel Rheinenergie AG ggf. umverlegen aufgrund der
geplanten Stützmauer BAB
A 3
13 0+542.2 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
14 0+542.2
bis
0+692.00
Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
15 0+690.0
bis
0+696.0
2 x Fernmeldekabel Autobahn GmbH umverlegen
- 99 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
16 0+693.1 Fernmeldekabel Rheinenergie AG
17 0+715.8 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
18 0+793.4
bis
0+845.4
Fernmeldekabel Autobahn GmbH ggf. umverlegen kreuzt das
neue Widerlager
19 0+815.4 Fernmeldekabel Autobahn GmbH umverlegen
20 0+824.2 2 x Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb
21 0+849.0 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplante Leitung im Zuge der
Rampe BAB A 4 AC - OB
22 0+900.4
bis
0+955.9
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
23 0+912.1 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt im Zuge der Rampe
BAB A 4 AC - OB
Tabelle 39: Leitungen BAB A 3/ A 4 FR AC – F Achse 9001
Lfd.
Nr.
Bau-km
von - bis
Leitungsart Versorgungsunternehmen Maßnahmen
1 0+266.8
bis
0+397.6
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
2 0+268.9 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
3 0+552.6 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
4 0+552.6
bis
0+735.6
Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
5 0+558.5
bis
1+110.3
Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
6 0+558.5
Bis
0+731.7
Fernmeldekabel Rheinenergie AG
7 0+596.0 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt bis 1+067.7
- 100 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
bis
1+116.8
8 0+729.0 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
9 0+731.7 Fernmeldekabel Rheinenergie AG ggf. umverlegen aufgrund der
geplanten Stützmauer A 3
10 0+749.8 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
11 0+767.0 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
12 0+811.1 Gasleitung OpenGrid ggf. umverlegen aufgrund der
geplanten Stützmauer BAB
A 3
13 0+939.6 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
14 0+939.6
bis
1+118.4
Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
15 1+017.3 Fernmeldekabel Autobahn GmbH
16 1+017.7 Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb
17 1+067.4 Gasleitung OpenGrid
Tabelle 40: Leitungen BAB A 59 FR OB – BN, Achse 6150
Lfd.
Nr.
Bau-km
von - bis
Leitungsart Versorgungsunternehmen Maßnahmen
1 0+617.3
bis
0+774.3
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
2 0+633.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt im Zuge der Rampe
A 4
3 0+672.3 Fernmeldekabel Autobahn GmbH umverlegen
4 0+740.6 Datenkabel Autobahn GmbH umverlegen
5 0+801.4 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt im Zuge der Rampe
BAB A 4 AC - OB
6 0+870.0 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplante Leitung im Zuge der
Rampe BAB A 4 AC - OB
7 0+952.3
bis
Regenwasserleitung Autobahn GmbH Entfällt im Endausbau, bau-
zeitliche Nutzung
- 101 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
0+998.2
8 0+968.3 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
9 0+975.3
Bis
1+043.0
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
10 0+976.5 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt im rechten Fahrbahn-
rand der alten Rampe
11 1+026.6 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
12 1+189.0 Fernmeldekabel Unitymedia
13 1+191.8 Abwasserleitung Stadtentwässerung Köln
14 1+198.2 2 x Elektrizitätsversorgung
1 x Elektrizitätsversorgung
(unterirdische Hochspan-
nungsleitung)
Rheinenergie AG
15 1+234.5
bis
1+260.0
Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb
16 1+242.5 Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG
17 1+249.1
bis
1+271.0
Abwasserleitung Stadtentwässerung Köln umverlegen im Bereich der
geplanten Stütze BW 412
18 1+262.0 Abwasserleitung Stadtentwässerung Köln
19 1+267.3 Abwasserleitung Stadtentwässerung Köln
20 1+275.5 Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG
21 1+574.5 Fernmeldekabel Unitymedia
22 1+577.0 Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG
23 1+587.5 Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb
24 1+642.4 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
25 1+689.4 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
Tabelle 41: Leitungen BAB A 59 FR BN – OB Achse 8480
Lfd.
Nr.
Bau-km
von - bis
Leitungsart Versorgungsunternehmen Maßnahmen
- 102 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
1 0+021.9 Fernmeldekabel Unitymedia
2 0+022.2 Regenwasserleitung Rheinenergie AG
3 0+022.3 Fernmeldekabel COLT
4 0+023.0 Gasleitung Rheinenergie AG
5 0+026.7
bis
0+029.0
2 x Abwasserleitung Stadtentwässerung Köln
6 0+030.3
bis
0+394.4
Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
7 0+031.3 Fernmeldekabel Rheinenergie AG
8 0+031.4
bis
0+031.7
4 x Elektrizitätsversorgung
(unterirdische Hochspan-
nungsleitung)
Rheinenergie AG
9 0+031.8
bis
0+031.9
2 x Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG
10 0+032.0 Fernmeldekabel NETCOLOGNE
11 0+033.8
bis
0+245.8
Elektrizitätsversorgung Umverlegen an neuen AQ-
Standort
12 0+043.5
bis
0+846.0
Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplant
13 0+050.9
bis
0+200.5
Regenwasserleitung Autobahn GmbH sichern
14 0+200.5
bis
0+245.8
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
15 0+305.3 Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb
- 103 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
16 0+309.1 Elektrizitätsversorgung
(unterirdische Hochspan-
nungsleitung)
Rheinenergie AG
17 0+312.5 Fernmeldekabel Unitymedia
18 0+394.7 Fernmeldekabel Rheinenergie AG
19 0+694.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH
20 0+700.0 Fernmeldekabel Autobahn GmbH
21 0+700.0 4 x Elektrizitätsversorgung
1 x Elektrizitätsversorgung
(unterirdische Hochspan-
nungsleitung)
Rheinenergie AG umverlegen im Bereich der
geplanten Stütze BW 412
22 0+715.5
bis
0+718.1
2 x Abwasserleitung Stadtentwässerung Köln
23 0+718.1 Abwasserleitung Stadtentwässerung Köln
24 0+720.4 Fernmeldekabel Unitymedia
25 0+734.5
bis
0+856.0
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
26 0+771.5 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
27 0+847.0 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
28 0+972.4 Fernmeldekabel Autobahn GmbH umverlegen
29 0+981.3 2 x Elektrizitätsversorgung Rheinenergie AG außer Betrieb
30 1+020.0 Fernmeldekabel Autobahn GmbH geplante Leitung im Zuge der
Rampe BAB A 4 AC - OB
31 1+070.2 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
32 1+070.7
bis
1+177.9
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
33 1+079.8 Fernmeldekabel Autobahn GmbH
34 1+083.6 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
35 1+120.0
bis
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
- 104 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
1+198.3
36 1+231.7
bis
1+342.1
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
37 1+263.8
bis
1+419.8
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
38 1+284.5 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt im Zuge der Rampe
BAB A 4 AC - OB
39 1+386.9 Datenkabel
40 1+487.1 Elektrizitätsversorgung
(oberirdische Leitung der
KVB)
sichern
41 1+495.1 Elektrizitätsversorgung
(oberirdische Leitung der
KVB)
sichern
42 1+497.9 Elektrizitätsversorgung der
KVB
sichern
43 1+594.6 Elektrizitätsversorgung der
KVB
sichern
44 1+663.8 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
Tabelle 42: Leitungen BAB A 4 FR AC – OB Achse 8100
Lfd.
Nr.
Bau-km
von - bis
Leitungsart Versorgungsunternehmen Maßnahmen
1 1+701.3 Fernmeldekabel Autobahn GmbH entfällt
2 1+803.5
bis
1+833.6
Elektrizitätsversorgung entfällt im Zuge der Rampe
BAB A 4
3 1+832.2 Datenkabel umverlegen
4 1+878.5 Elektrizitätsversorgung
(oberirdische Leitung der
KVB)
sichern
- 105 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
5 1+887.9 Elektrizitätsversorgung
(oberirdische Leitung der
KVB)
sichern
6 1+891.7 Elektrizitätsversorgung
der KVB
sichern
7 1+893.1
bis
2+248.1
Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
8 2+008.5 Elektrizitätsversorgung
der KVB
sichern
9 2+017.2 Elektrizitätsversorgung entfällt im Zuge der Rampe
BAB A 4
10 2+113.5 Regenwasserleitung Autobahn GmbH entfällt
Tabelle 43: Leitungen BAB A 559 BN – F Achse 8604
Lfd.
Nr.
Bau-km
von - bis
Leitungsart Versorgungsunternehmen Maßnahmen
1 0+589.3
bis
0+927.3
Regenwasserleitung Autobahn GmbH sichern
2 0+594.7 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
3 0+732.6 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
4 0+814.3
bis
0+869.0
Fernmeldekabel Autobahn GmbH sichern
5 0+849.0 Fernmeldekabel Autobahn GmbH
6 0+923.5 Fernmeldekabel Telekom sichern
7 0+927.4 Regenwasserleitung Autobahn GmbH
4.11 Baugrund / Erdarbeiten
Die von der Boley Geotechnik GmbH im Februar 2023 erstellten Bodengutachten der Bauwerke
BW 5008 412.1 und 412.2 (Band 1 und 2) zeigen, dass das betrachtete Bauvorhaben innerhalb
- 106 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
der Kölner Bucht liegt. Der Baugrund des Autobahnkreuzes Heumar besteht aus Flussaufschüt-
tungen und Talbildungen der Niederterrasse. Die Flussaufschüttungen bestehen vorwiegend aus
oberflächlich verlehmten Sanden, welche von einer Lehmschicht unterlagert werden. Unterhalb
dieser Schichten steht ein durchlässiger Untergrund aus Sanden und Kiesen an . Zudem wird in
vereinzelten Bereichen die unterlagernde Kiesschicht jeweils nur von grauen, oberflächlich ent-
kalkten und verlehmten Sanden (südöstlich) oder zähen Lehmen (nördlich) überlagert.
Im unmittelbaren Baubereich befinden sich mehrere ehemalige Kiesabbaue. Die sandigen/kiesigen
Böden sind ein überwiegend gut durchlässiger, zusammenhängender, silikatischer Porengrund-
wasserleiter. Die Wasserstände in Kiesgruben markieren den aktuellen Grun dwasserspiegel im
Baubereich.
Das Baugrundgutachten beschreibt außerdem, dass der Untergrund im Untersuchungsgebiet aus
vier Bodenschichten besteht . Die oberste Schicht, die Vegetationsböden (Schicht 0), hat eine
Mächtigkeit von 10 bis 40 cm. Die Böden im Untersuchungsgebiet sind stark durch menschliche
Abbildung 12: Ausschnitt aus der geologischen Karte 1:25000 [K2], ergänzt durch Boley Geotechnik GmbH,
(Quelle: Bodengutachten Boley Geotechnik GmbH (Vorabzug) vom 13.09.2022, Tabelle 4 )
- 107 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Eingriffe verändert. Die Auffüllungen bestehen aus umgelagerten Kiesen und Sanden der Nieder-
terrasse (Schicht 1 a) sowie aus gewachsenen und umgelagerten Auelehmen (Schicht 1b) und
können unterschiedliche anthropogene Beimengungen wie Asche, Schlacke und Bauschutt ent-
halten. Die gewachsenen quartären Böden bestehen überwiegend aus einer Abfolge von kiesigem
Sand (Schicht 2 a) und sandigem Kies (Schicht 2 b). Bindigere Schichten sind meist oberflächen-
nah zu finden, können aber auch als vereinzelte organische Schichten in den Kiesen und Sanden
der Niederterrasse vorkommen.
Die Bodenschichten werden in Bezug auf ihre Verdichtbarkeit, Frostempfindlichkeit und ihre Eig-
nung als Baustoff bewertet (siehe Tabelle 44):
Tabelle 44: Verdichtbarkeit und Frostempfindlichkeit nach ZTV
Quelle: Bodengutachten Boley Geotechnik GmbH (Vorabzug) vom 13.09.2022, Tabelle 14
Eigenschaft Nicht bindige Auf-
füllung
(Boden/Schicht
1a)
Bindige Auffüllun-
gen und Auelehme
(Boden/Schicht 1b)
Terrassensand
(Boden/Schicht 2a)
Terrassenkies
(Boden/Schicht 2b)
Verdichtbarkeitsklassen
n. ZTV-A
V1 – V2 V3 V2 V1
Frostempfindlichkeit
n. ZTV-E
F1 – F3 F3 F1 – F2 F1
Eignung als Baustoff teilweise
geeignet
ungeeignet geeignet geeignet
Bei der Untersuchung von Bodenproben aus den Oberböden und den oberflächennah anstehen-
den Auffüllungen sind geringe Anreicherungen von Kohlenwasserstoff nachgewiesen worden. Die
gewachsenen Böden können basierend auf Untersuchungen der Ahlenberg Ingenieure komplett
der LAGA-Einbauklasse Z 0 zugewiesen werden. Die restlichen Proben der Auffüllungen und um-
gelagerten Böden können den LAGA-Einbauklassen bis Z 1.2 zugeordnet werden.
Die Messung des Grundwasserspiegels hat ergeben, dass der mittlere Grundwasserspiegel auf
der Kote + 41,5 NHN (bauzeitlicher Grundwasserstand) und der höchste Grundwasserspiegel auf
der Kote + 42,2 m NHN (Bemessungswasserstand für den Endzustand) liegt. Die Grundwasser-
stände in den installierten Messpegeln sollten bis zum Baubeginn in regelmäßigen Abständen ge-
messen werden. Bei Abweichungen sind die angegebenen Bemessungswasserstände anzupas-
sen.
Das Bauvorhaben ist gemäß DIN EN 1998-1 / NA: 2021 - 01 der Erdbebenzone 1, der geologischen
Untergrundklasse T und der Baugrundklasse C zuzuordnen. Entlang der Ausbaustrecke sind meh-
- 108 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
rere Baustelleneinrichtungsflächen sowie Zuwegungen vorgesehen . Die größten zusammenhän-
genden Flächeninanspruchnahmen ergeben sich im Quadranten zwischen der Verbindungsrampe
der BAB A 3 FR F – AC und der Verbindungsrampe der BAB A 3 FR F – OB sowie im Quadranten
nordwestlich der Unterquerung der Verbindungsrampe BAB A 3 FR F – AC unter der Rampe der
BAB A 4 FR AC – OB. Die weiteren zu beanspruchenden Flächen sind der Unterlage 16.4 zu ent-
nehmen.
Der Kiesgrubensee Gremberghoven und der südöstlich an das AD Heumar grenzende Kiesgru-
bensee sind vollständig als Bautabuzone ausgewiesen. Der an den Eingriffsbereich grenzende Teil
des Kiesgrubensees südwestlich des AD Heumar sowie aus artenschutzrechtlich en Gründen die
„Schachbrettwiese“ im Südosten werden ebenfalls als Bautabuzonen festgesetzt. Die Bautabuzo-
nen sowie auch alle sonstigen landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs-
und Ausgleichsmaßnahmen sind in den Maßnahmenplänen (Unterlage 9.2) dargestellt. Dabei sind
u.a. Maßnahmen zur schonenden Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien
vorgesehen. Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sowie des kulturfähigen Unterbodens
und zur Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, ist der Oberboden im Bereich
der bauzeitlich beanspruchten Flächen (Baustraßen, Baustelleneinrichtungs - und Arbeitsflächen
usw.) sowie von allen Auftrags- und Abtragsflächen gemäß DIN 19639 (Deutsches Institut für Nor-
mung 2019) i. V. m. DIN 18915 (Deutsches Institut für Normung 2018) abzutragen und gesondert
in Mieten zu lagern. Detaillierte Vorgaben zu Bodenabtrag und – lagerung sind den Maßnahmen-
blättern (Unterlage 9.3, Maßnahme V 2) zu entnehmen.
Für den Bereich der RWBA E 2 wurde von der arccon Ingenieurgesellschaft mbH ein separates
Bodengutachten erstellt (Bände 1 und 2 vom 13.08.2024). Laut Gutachten befindet sich bis zu
einer Tiefe von 0,6 bis 1,0 m unter der Geländeoberkante (GOK) eine Schicht aus aufgefüllten
Böden (Schicht 1). Darunter folgt eine Schicht aus Sanden und Kiesen (Schicht 2), die bis zu den
Bohransatzpunkten reicht. Der Durchlässigkeitsbeiwert der anstehenden gewachsenen Sande und
Kiese beträgt kf = 1 x 10- 4 (m/s) (DIN 18130-1).
Alle Mischproben (MP A 1, A 2, Sand 1 und Sand 2) wurden in die Kategorie BM -0 eingestuft.
Bodenmaterial der Klasse BM -0 ist nach der Ersatzbaustoffverordnung als Boden mit minimalen
Belastungen einzustufen und stellt die erste Qualitätsstufe dar. Es ist umwelttechnisch weitestge-
hend unbedenklich und kann mit minimalen Einschränkungen in fast allen Bauweisen eingesetzt
werden. Die Einstufung als BM-0 bedeutet, dass es sich um mineralische Ersatzbaustoffe handelt,
die lediglich leichten Einschränkungen beim Einbau unterliegen.
Für die Neuplanung des Beckens ist der mittlere höchste Grundwasserstand (MHGW) von beson-
derer Bedeutung, der bei 40,5 m über Normalhöhennull (NHN) liegt. Diese Angabe ist maßgeblich
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für die Dimensionierung und die technischen Anforderungen an das Bauwerk, insbesondere in
Bezug auf die Standsicherheit und die Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung.
Gemäß Angaben der Stadt Köln (E-Mail des Stadtplanungsamtes der Stadt Köln zu den Planungen
des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen vom 02.07.2019) befinden sich im Umfeld des Bauvor-
habens insgesamt elf Altstandorte / Altablagerungen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um
Altdeponien, Altlastenverdachtsflächen, verfüllte Abgrabungen usw. Eine Übersicht der im Umfeld
des AD Heumar erfassten Altstandorte / Altablagerungen ist dem Landschaftspflegerischen Be-
gleitplan sowie dem UVP -Bericht (Unterlage 19.1, Kapitel 4.6.1.3 und Unterlage 19.3.1 , Kapitel
3.4.1.5) zu entnehmen.
4.12 Entwässerung
4.12.1 Grundsätzliches zur Entwässerung
Die Bodenverhältnisse sind aufgrund der günstigen Grundwasserstände sowie der Beschaffenheit
und Kornzusammensetzung des Bodens gut geeignet, um einen Großteil der anfallenden Nieder-
schlagsmengen zu versickern. Die Versickerung erfolgt, wo immer möglich, b reitflächig über die
Dammschulter, in Versickerungsmulden und anderen geeigneten Bereichen. Im derzeitigen Be-
stand wird dieses Verfahren ebenfalls angewendet, teilweise auch durch Versickerung über
Schächte.
Niederschlagswasser, das nicht direkt versickern kann, wird über Gräben und Kanäle zu Regen-
wasserbehandlungsanlagen geleitet. Besonders zu beachten ist die Wasserschutzzone III B "Erker
Mühle", in deren Einzugsbereich sich große Teile der Verkehrsflächen befinden. In den beigefügten
Planunterlagen ist die Grenze dieser Schutzzone gekennzeichnet. Innerhalb der Schutzzone er-
folgt die Versickerung ausschließlich nach Durchfluss durc h eine 30 cm dicke, bewachsene
Oberbodenschicht (belebte Bodenzone) und nicht über Schächte oder Rigolen.
In den Bereichen, die aufgefüllt werden, sind keine Versickerungsanlagen vorgesehen, sondern
Durchleitungskanäle, da in Auffüllungen normalerweise keine Versickerung erlaubt ist.
4.12.2 Entwässerungsabschnitte
Die Entwässerung gliedert sich entsprechend der Streckenbänder der Richtungsfahrbahnen in fol-
gende Abschnitte:
• Abschnitt 01 - BAB A 59, FR Oberhausen (Achse 8480)
• Abschnitt 02 - BAB A 59, FR Bonn (Achse 6150)
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• Abschnitt 03 - BAB A 3, FR Frankfurt (Achse 6245)
• Abschnitt 04 - BAB A 3, FR Oberhausen (Achse 8320)
• Abschnitt 05 - BAB A 4, FR Oberhausen (Achse 8100)
• Abschnitt 06 - Ausfahrt BAB A 4 auf BAB A 3, FR Frankfurt (Achse 9001)
• Abschnitt 07 - Ausfahrt BAB A 3 auf BAB A 4, FR Aachen (Achse 8501)
• Abschnitt 08 - Provisorische Rampe der BAB A 559 auf die BAB A 4 (Achse 8604)
• Abschnitt 09 - Provisorium zwischen den Rampen der A 59
Die Rampe zwischen dem Brückenbauwerk der B 8 und der Auffahrt auf die BAB A 59 Richtung
Oberhausen wird derzeit errichtet und ist nicht Gegenstand der vorliegenden Planung.
Die Abschnitte liegen zum Teil im Wasserschutzgebiet (Zone III b) Erker Mühle (Abschnitt 01 bis
07 und 09) bzw. Wasserschutzgebiet (Zone III a) Westhoven (Abschnitt 08).
Die Beschreibung der Entwässerungsmaßnahmen entlang der einzelnen Abschnitte erfolgt in Un-
terlage 18.
4.12.3 Vorgesehene Entwässerungsmaßnahmen
4.12.3.1 Regenwasserbehandlungsanlagen
Im Bestand existieren fünf Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA). Von diesen Anlagen muss
lediglich RWBA E 2 erweitert werden; die übrigen verbleiben im Bestand und werden gegebenen-
falls im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen leicht angepasst.
RWBA E 1 (BW 5008 934)
Die Anlage liegt zwischen dem Autobahndreieck Heumar und dem Autobahnkreuz Gremberg, in
unmittelbarer Nähe zur Brücke über die B 8 („Frankfurter Straße“). In der Straßeninformationsbank
Nordrhein-Westfalen (NWSIB; Stand 02/2025) ist sie als „Rückhaltebecke n mit Pumpenhaus FR
Olpe“ geführt. Sie dient der Entwässerung der BAB A 4 zwischen AD Heumar und AK Gremberg.
Vom AD Heumar fließt allerdings kein Straßenoberflächenwasser in dieses Becken, weshalb
RWBA E 1 nicht Bestandteil des vorliegenden Feststellungsentwurfs ist.
RWBA E 2 (BW 5008 838)
Diese Anlage befindet sich zwischen den Rampen der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen und
Aachen. Sie nimmt das Oberflächenwasser großer Teile der Rampenfahrbahnen und Brücken-
bauwerke im Bereich AD Heumar auf. In der NWSIB (Stand 02/2025) ist sie als „Rückhaltebe-
cken FR Aachen“ eingetragen.
Nach Auswertung der vorhandenen Planungsunterlagen und einer Ortsbesichtigung (06/2024)
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Erläuterungsbericht
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handelt es sich um eine Versickerungsanlage, deren Bestandssystem folgendermaßen aufgebaut
ist:
• Zunächst Zuführung in ein Erdbecken zur Regenrückhaltung
• Gedrosselte Weiterleitung in ein Regenklärbecken (Stahlbeton)
• Einleitung aus dem Regenklärbecken in ein Versickerungsbecken
Diese Bestandskonstellation erfüllt jedoch nicht mehr die aktuellen Anforderungen der Richtlinien
zur Entwässerung von Straßen (REwS). Darüber hinaus vergrößert sich das Einzugsgebiet, und
das vormals vorgeschaltete Versickerungsbecken RWBA E 3 entfällt. Deshalb wird die beste-
hende RWBA E 2 zurückgebaut und durch eine Kombination aus einem neuen Regenklärbecken
(RKB) und einem Versickerungsbecken (BW 5008 654) ersetzt. Das RKB dient dem Leichtflüs-
sigkeitsrückhalt und der Sedimentabscheidung; das Versickerungsbecken wird gemäß REwS mit
einer 30 cm dicken, bewachsenen Bodenzone ausgeführt. Die Regenwasserbehandlungsanlage
E 2 ist in Unterlage 16.2 ersichtlich.
RWBA E 3 (BW 5008 920)
Diese Versickerungsanlage liegt zwischen den Rampenfahrbahnen der BAB A 59 südlich des AD
Heumar. In der NWSIB (Stand 02/2025) ist sie als „Rückhaltebecken FR Oberhausen“ aufgeführt.
Laut RE-Vorentwurf (BBI) und Ortsbegehung dient RWBA E 3 primär der Versickerung des Stra-
ßenoberflächenwassers, besitzt aber einen Überlauf, der üb erschüssiges Wasser zur RWBA E 2
führt. Angeschlossen sind die Fahrbahnflächen der Bauwerke BW 5008 804, 803 sowie BW 5008
806 (Teilbauwerke 1 und 2) und ein etwa 690 m langer Abschnitt auf dem A 59-Damm zwischen
den Brücken. Im Rahmen der provisorischen Verkehrsführungen und der Lagerung von Bodenma-
terial wird der Standort aufgegeben, sodass die Anlage künftig nicht mehr zur Verfügung steht.
RWBA E 4 (BW 5008 787)
RWBA E 4 befindet sich östlich des Autobahndreiecks Heumar an der BAB A 3. In der NWSIB
(Stand 02/2025) ist sie als „Rückhaltebecken FR Frankfurt“ verzeichnet. Auf Luftbildern ist ein
Stahlbetonbecken erkennbar. Da sich die Anlage in einem Wasserschutzgebiet befindet, wird da-
von ausgegangen, dass es sich um eine Abscheideanlage nach RiStWag handelt. An die Anlage
sind die Richtungsfahrbahnen der BAB A 3 östlich des AD Heumar angeschlossen. Durch Stra-
ßenrück- und -neubauten verringert sich das Einzugsgebiet um rund 6.144 m². Es sind keine bau-
lichen Änderungen an RWBA E 4 vorgesehen, sodass sie nicht Teil des Feststellungsentwurfs ist.
RWBA E 5 (BW Nr. 5008 454)
RWBA E 5 befindet sich südlich der Anschlussstelle Köln-Rath-Heumar zwischen den Trassen der
BAB A 59 und der BAB A 559. In der Straßeninformationsbank Nordrhein -Westfalen (NWSIB;
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Stand Februar 2025) ist sie als „Rückhaltebecken FR Königswinter“ verzeichnet. Die Anlage dient
der Entwässerung der BAB A 59 südlich des Bauwerks 5008 412 und besteht aus einem klassi-
schen Regenrückhaltebecken in Erdbeckenbauweise. Da keine baulichen Maßn ahmen vorgese-
hen sind, ist RWBA E 5 nicht Bestandteil des vorliegenden Feststellungsentwurfs.
4.12.3.2 Entwässerungsabschnitte
Abschnitt 01 - BAB A 59, FR Oberhausen (Achse 8480)
Das anfallende Oberflächenwasser der Strecke und des Brückenbauwerkes (Bauwerk 5008 412.1)
erfolgt bis Bau-km 0+620 über Bordrinnen und Abläufe in das Kanalnetz 4. Dieses leitet das Was-
ser zur Regenwasserbehandlungsanlage RWBA E 5.
Ab Bau-km 0+749 bis Bauende wird das in den Kanalnetzen 1 und 2 gesammelte Oberflächen-
wasser der Strecke und Brücke (Bauwerk 5008 409) der Regenwasserbehandlungsanlage RWBA
E 2 zugeleitet.
In einzelnen Unterabschnitten (Bau-km 0+620 bis 0+872 und ab Bau-km 1+110) erfolgt die Stre-
ckenentwässerung und die des Brückenbauwerkes (Bauwerk 5008 412.1) über Versickerungsmul-
den, in denen das Wasser ganz oder teilweise versickert wird. Nichtversickerndes Wasser wird
über Muldenabläufe in o.g. Kanal geleitet. Es gibt auch Unterabschnitte in denen Streckenentwäs-
serung breitflächig über Bankett, Böschung in angrenzende Grünflächen erfolgt.
Abschnitt 02 - BAB A 59, FR Bonn (Achse 6150)
Bis Bau-km 1+472 wird das in den Kanalnetzen 1, 2 und 3 gesammelte Oberflächenwasser der
Strecke und Brücken (Bauwerk 5008 408, Bauwerk 5008 4 11, Bauwerk 5008 412.2) der Regen-
wasserbehandlungsanlage RWBA E 2 zugeleitet.
In einzelnen Unterabschnitten erfolgt die Streckenentwässerung über Versickerungsmulden, in de-
nen das Wasser ganz oder teilweise versickert wird. Nichtversickerndes Wasser wird über Mul-
denabläufe in o.g. Kanal geleitet. Es gibt auch Unterabschnitte in denen Streckenentwässerung
breitflächig über Bankett, Böschung in angrenzende Grünflächen erfolgt.
Ab Bau-km 1 + 472 bis Bauende wird das anfallende Oberflächenwasser der Strecke und des
Brückenbauwerkes (Bauwerk 5008 412.2) über Bordrinnen und Abläufe in das Kanalnetz 4. Dieses
leitet das Wasser zur Regenwasserbehandlungsanlage RWBA E 5.
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Erläuterungsbericht
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Abschnitt 03 - BAB A 3, FR Frankfurt (Achse 6245)
Bis Bau-km 0+918 wird das in den Kanalnetzen 1, 2 und 3 gesammelte Oberflächenwasser der
Strecke und Brücke (Bauwerk 5008 40 7) der Regenwasserbehandlungsanlage RWBA E 2 zuge-
leitet.
In einzelnen Unterabschnitten erfolgt die Streckenentwässerung über Versickerungsmulden, in de-
nen das Wasser ganz oder teilweise versickert wird. Nichtversickerndes Wasser wird über Mul-
denabläufe in o.g. Kanal geleitet. Es gibt auch Unterabschnitte in denen Streckenentwässerung
breitflächig über Bankett, Böschung in angrenzende Grünflächen erfolgt.
Ab Bau-km 0+918 bis 1+173 wird das anfallende Oberflächenwasser der Strecke, breitflächig über
das Bankett und die Böschung in eine Versickerungsmulde am östlichen Böschungsfuß versickert.
Am Tiefpunkt der Mulde ist ein Notüberlauf mit Anschluss an den Kanal 3 zur Ableitung überschüs-
sigen Wasser vorgesehen. Der Kanal führt zur RWBA E 4.
Ab Bau-km 1+173 bis Bauende sind Entwässerungsmaßnahmen nach RiStWag der Stufe 2 erfor-
derlich. Die Streckenentwässerung erfolgt über Bordrinnen und Abläufe bzw. eine 2,0 m breite,
abgedichtete Mulde am südlichen Fahrbahnrand. Das anfallende Wasser wird über Muldenabläufe
gefasst und über den geplanten Kanal 5 an die RWBA E 4 geleitet.
Abschnitt 04 - BAB A 3, FR Oberhausen (Achse 8320)
Bis Bau-km 0+390 sind Entwässerungsmaßnahmen nach RiStWag der Stufe 2 erforderlich. Die
Streckenentwässerung erfolgt über Bordrinnen und Abläufe bzw. eine 2,0 m breite, abgedichtete
Mulde am südlichen Fahrbahnrand. Das anfallende Wasser wird über Muldenabläufe gefasst und
über den geplanten Kanal 5 an die RWBA E 4 geleitet.
Zwischen Bau-km 0+390 und 0+891 wird das anfallende Oberflächenwasser der Strecke und des
Brückenbauwerkes (Bauwerk 5008 410), breitflächig über das Bankett und die Böschung in eine
2,50 m breite Versickerungsmulde, am östlichen Böschungsfuß versickert.
Ab Bau-km 0+891 bis Bauende das in den Kanalnetzen 1 und 2 gesammelte Oberflächenwasser
der Strecke der Regenwasserbehandlungsanlage RWBA E 2 zugeleitet.
In einzelnen Unterabschnitten erfolgt die Streckenentwässerung über Versickerungsmulden, in de-
nen das Wasser ganz oder teilweise versickert wird. Nichtversickerndes Wasser wird über Mul-
denabläufe in o.g. Kanal geleitet.
Abschnitt 05 - BAB A 4, FR Oberhausen (Achse 8100)
Das in den Kanalnetzen 1 und 2 gesammelte Oberflächenwasser der Strecke und Brücken (Bau-
werk 5008 419, Bauwerk 5008 701) der Regenwasserbehandlungsanlage RWBA E 2 zugeleitet.
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In Einzelnen Unterabschnitten erfolgt die Streckenentwässerung über Versickerungsmulden, in de-
nen das Wasser ganz oder teilweise versickert wird. Nichtversickerndes Wasser wird über Mul-
denabläufe in o.g. Kanal geleitet.
Abschnitt 06 - Ausfahrt BAB A 4 auf BAB A 3, FR Frankfurt (Achse 9001)
Im Abschnitt sind Entwässerungsmaßnahmen nach RiStWag der Stufe 2 erforderlich. Die Stre-
ckenentwässerung erfolgt 2,0 m breite, abgedichtete Mulde am Fahrbahnrand.
Das anfallende Wasser bis Bau-km 0+703 wird über Muldenabläufe gefasst und über den geplan-
ten Kanal 3 an die RWBA E 2 geleitet.
Das anfallende Wasser ab Bau-km 0+703 bis Bauende wird über Muldenabläufe gefasst und über
den geplanten Kanal 5 an die RWBA E 4 geleitet.
Abschnitt 07 - Ausfahrt BAB A 59 auf BAB A 4, FR Aachen (Achse 8501)
Die Rampe wird baulich nicht verändert. Die Fahrbahn entwässert im Bestand nach Norden in eine
vorhandene Entwässerungsmulde. Im Bereich der neuen Brückenwiderlager entlang des südlichen
Fahrbahnrandes, werden das Bankett und die 2,0 m breite Entwässerungsmulde wiederherge-
stellt.
Abschnitt 08 - Provisorische Rampe der BAB A 559 auf die BAB A 4 (Achse 8604)
Der Abschnitt liegt im Wasserschutzgebiet Westhoven (Zone IIIa). Entwässerungsmaßnahmen der
Stufe 1 sind ausreichend. Das anfallende Oberflächenwasser der Strecke, wird breitflächig über
das Bankett in eine 2,5 m breite, Versickerungsmulde am äußeren Fahrbahnrand geleitet.
Abschnitt 09 - Provisorium zwischen den Rampen der A 59 (Achse 4000)
Für die Herstellung der Brückenbauwerke BW 5008 412.1 und BW 5008 412.2 werden bauzeitliche
Rampen im Bereich des bestehenden Versickerungsbeckens RWBA E 3 erforderlich. Das Versi-
ckerungsbecken wird durch die Rampen überbaut.
Für die Entwässerung des Straßenoberflächenwassers wird daher ein neues, provisorisches Ver-
sickerungsbecken erforderlich. An dieses wird die Bestandsentwässerung angeschlossen, welche
bisher am RWBA E 3 eingeleitet wurde. Die provisorischen Rampen werden breitflächig über Ban-
kett und Böschung versickert.
Nach Fertigstellung der Brückenbauwerke (Bauzeit ca. 2 Jahre) wird das provisorische Versicke-
rungsbecken zurückgebaut und die Entwässerung wird für den Endzustand hergestellt.
Die Einteilung der Entwässerungsabschnitte ist in Unterlage 16.8 ersichtlich.
- 115 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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4.12.4 Hauptabmessungen und Grundsätze der Gestaltung der Entwässerungsele-
mente
4.12.4.1 Entwässerung mit Bordrinnen und Straßenabläufen
Das Fahrbahnwasser wird in einigen Entwässerungsabschnitten über Borde am unteren Fahrbahn-
rand gefasst und über Straßenabläufe (500 x 500 mm mit Pultaufsatz) den neu geplanten Entwäs-
serungskanälen zugeführt.
4.12.4.2 Entwässerungsmulden / abgedichtete Mulden
Die Entwässerungsmulden wurden entsprechend der REwS unter Berücksichtigung der örtlichen
Platzverhältnisse bM = 1,0 bis 2,0 m breit gewählt. Die Muldentiefe wurde mit zM= bM / 5 gewählt.
Das gesammelte Wasser wird über Muldenabläufe den jeweiligen Kanalnetzen abgeleitet. Für die
Bestimmung der Anzahl und Abstände der Muldenabläufe wurde eine Abflussleistung von 17 l / s
(Herstellerangabe) angesetzt.
4.12.4.3 Versickerungsmulden
Die Versickerungsmulden wurden entsprechend der REwS und der DWA-A 138 dimensioniert. Die
gewählten Muldenbreiten liegen bei b M = 1,0 bis 4,0 m. Die Muldentiefe wurde mit z M=bM / 5 ge-
wählt.
Teilweise sind Querriegel erforderlich, um genügend Retentionsvolumen für die Versickerung zur
Verfügung zu stellen. Die Höhe der Querriegel wurde mit 10 cm unter Böschungsoberkante der
Mulde angesetzt.
In einigen Mulden sind analog zu den Entwässerungsmulden zusätzlich Muldenabläufe vorgese-
hen bzw. erforderlich, um nicht versickerndes Wasser abzuleiten.
4.12.4.4 Versickerungsbecken RWBA E 2
Die vorhandene Anlage wird zurückgebaut und ein neues Versickerungsbecken mit vorgeschalte-
tem Regenklärbecken (RKB) hergestellt. Die Dimensionierung erfolgte entsprechend der DWA -A
138 und der REwS.
Ausgehend vom benötigten Beckenvolumen, ist am gewählten Standort ein offenes Erdbecken
geplant. Die Behandlung des anfallenden Straßenoberflächenwassers im Versickerungsbecken,
erfolgt mittels Filtration während der Versickerung durch eine 30 cm dicke bewachsene Boden-
zone. Dem Versickerungsbecken vorgeschaltet ist ein Regenklärbecken im Dauerstau, zum Rück-
halt von Grobstoffen und Leichtflüssigkeiten.
- 116 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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Der Zulaufbereich des Beckens wird mit einen Erosionsschutz ausgebildet und eine umlaufende
Verteilerrinne wird vorgesehen.
Die Beckensohle hat an der längsten Stelle eine Länge von 91 m und an der breitesten Stelle eine
Breite von 29 m. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse sind die Beckenböschungen mit einer
Neigung von 1:1,5 vorgesehen.
Unter Berücksichtigung einer Freibordhöhe von 0, 5 m zwischen Ok Wasserspiegel und Ok Be-
triebsweg, ergibt sich eine maximale Einstauhöhe von 1,50 m (Beckensohle bei 141,50). Mit dieser
beträgt das vorhandene Beckenvolumen 2907 m³. Der Absetzraum des Regenklärbeckens wurde
mit 2,70 m x 8,10 m bemessen. Das Beckenvolumen ergibt sich damit zu 55,1 m³.
Im Rahmen des Umbaus wird der Betriebsweg entsprechend den neuen Gegebenheiten ange-
passt. Aufgrund begrenzter Platzverhältnisse kann entlang des nördlichen Beckenrandes lediglich
ein 1,00 m breiter Wartungsweg eingerichtet werden. Geplant ist ein Oberbau aus Schotterrasen,
der den Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünten Flächenbefestigungen5 für
die Nutzungskategorie N 3 entspricht.:
20,0 cm Vegetationstragschicht
15,0 cm Schottertragschicht
30,0 cm Frostschutzschicht
65,0 cm Gesamtaufbaustärke
Die vorhandene Zufahrt wird angepasst und erhält einen asphaltierten Oberbau der Belastungs-
klasse Bk 10 gemäß RStO 12:
3,5 cm Asphaltdeckschicht
8,5 cm Asphaltbinderschicht
14,0 cm Asphalttragschicht
29,0 cm Frostschutzschicht
55,0 cm Gesamtaufbaustärke
5 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) (Hrsg.), Richtlinien für Planung, Bau und
Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen, Ausgabe 2018, FLL-Verlag, Bonn.
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Erläuterungsbericht
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Der Zugang zur Beckensohle für den Betriebsdienst erfolgt über eine abgeflachte Böschungsseite
(1:5). Die Anlage wird umzäunt und erhält eine neue Toranlage. Zwischen Zaunanlage und der
angrenzenden Böschungen/Grünflächen ist ein 1,0 m breiter Wartungsweg (gepflastert; RStO
2012 Tafel 6, Zeile 1) vorgesehen:
8,0 cm Betonsteinpflaster
4,0 cm Brechsand-Splittgemisch
18,0 cm Schottertragschicht
30,0 cm Gesamtaufbaustärke
Für die Einhaltung der erforderlichen Tragfähigkeit auf dem Planum (E V2 ≥ 45 MPa) ist ein 30 cm
tiefer Bodenaustausch vorgesehen.
4.12.4.5 Provisorisches Versickerungsbecken - Entwässerungsabschnitt 09
Für die bauzeitliche Entwässerung der Fahrbahnflächen im Entwässerungsabschnitt 09 ist ein of-
fenes Erdbecken als Versickerungsanlage vorgesehen. Das anfallende Oberflächenwasser wird
während des Versickerungsvorgangs durch eine 30 cm dicke, bewachsene Bodenzone gefiltert.
Der Zulaufbereich des Beckens erhält einen Erosionsschutz, und umlaufend ist eine Verteilerrinne
angeordnet. Die Beckensohle misst in Längsrichtung 23 m und in Querrichtung 16 m. Aufgrund der
beengten Platzverhältnisse sind die Böschungsneigungen mit 1: 2 bis 1: 1,5 ausgelegt.
Bei einer Einstauhöhe von 1,30 m (Sohlenniveau 49,90 m NHN) ergibt sich ein Beckenvolumen
von 534 m³. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde fand am 08.04.2025 statt. Dabei
wurde vereinbart, dass aufgrund der nur befristeten Nutzung des Beckens auf eine vorgeschaltete
Sedimentationsanlage (z. B. Geschiebeschacht oder Regenklärbecken) verzichtet werden kann.
Das Versickerungsbecken wird mit einem Zaun gesichert und erhält eine Toranlage.
4.12.4.6 Kanalnetz 1 bis 3
Neben den erforderlichen Kanälen für die Straßenentwässerung innerhalb des AD Heumar muss
der vorhandene Kanal westlich der Ausfahrt BAB A 59 auf BAB A 4, FR Aachen (Achse 8501)
zwischen dem Bestandsschächten 1251 und 9038 auf einer Länge von 374 m erneuert werden.
Aufgrund des großen Höhenunterschiedes zwischen Schacht S2-01 und S2-02 von 8,34 m ergibt
sich ein sehr großes Sohlgefälle. Daher ist Schacht S2 -02 als Energieumwandlungsschacht vor-
gesehen.
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Für den Anschluss der Brückenentwässerung der Bauwerk e 5008 408, 411 und des Straßenab-
schnittes dazwischen ist jeweils ein Energieumwandlungsschacht (S3 -408; S3-411; S3-09.2) er-
forderlich.
Die Kanäle und Durchlässe wurden auf Dimensionen von DN 300 bis DN 900 bemessen. Die de-
taillierten Ergebnisse der Kanalnetzberechnung sind Unterlage 18 - Anlage 7.1 zu entnehmen. Das
geplante Kanalnetz ist in Unterlage 8 Entwässerungslagepläne dargestellt.
4.12.4.7 Kanalnetz 4
Der Kanal zwischen dem Brückenbauwerk BW 5008 412 und der Hansastraße wird im Zuge der
Bauarbeiten komplett erneuert. Aufgrund des erheblichen Höhenunterschieds von 5,42 m zwi-
schen den Schachtstationen S4.1-07 und S4.1-08 ist an Schacht S4.1-08 die Ausführung als Ener-
gieumwandlungsschacht vorgesehen.
Die Sanierung des Kanalabschnitts von der Hansastraße bis zum Rückhaltebecken RWBA E 5
erfolgt separat im Rahmen einer gesonderten Instandhaltungsmaßnahme.
4.12.4.8 Kanalnetz 5
Die Kanalhaltungen und Schächte müssen entsprechend der RiStWag dauerhaft dicht ausgeführt
werden.
Die Kanäle und Durchlässe wurden auf Dimensionen von DN 300 bemessen. Die detaillierten Er-
gebnisse der Kanalnetzberechnung sind Unterlage 18 - Anlage 7 zu entnehmen. Das geplante
Kanalnetz ist in Unterlage 8 Entwässerungslagepläne dargestellt.
4.13 Straßenausstattung
Die Straßenausstattung, einschließlich Markierungen und Beschilderungen, wird nach den gelten-
den Standards und dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt. Verkehrszeichen und -brücken
werden an die neuen Gegebenheiten angepasst. Kapitel 4.4.4 enthält eine Übersicht der betroffe-
nen Verkehrszeichenbrücken sowie der Verkehrsbeeinflussungsanlagen und beschreibt deren Be-
rücksichtigung in der neuen Planung. Zusätzlich wird in diesem Kapitel der neue Standort der Not-
rufsäule erläutert.
Fahrzeugrückhaltesysteme werden entsprechend den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen
(RPS 09) zur Absicherung bestehender Gefahrenstellen eingesetzt. Die detaillierten Angaben dazu
sind in den Regelquerschnitten sowie in Unterlage 16.3 enthalten. An den Außenkappen der Über-
führungsbauwerke kommen Schutzeinrichtungen der Aufhaltsstufe H4 bzw. H4b zum Einsatz.
- 119 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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4.14 Erneuerbare Energien
Nach den Anforderungen des § 3 Absatz 1a FStrG 6 wurde untersucht, inwieweit nutzbare Flächen
und Anlagen innerhalb des Vorhabens zur Erzeugung erneuerbarer Energien herangezogen wer-
den können. Der Straßengrund selbst bleibt gemäß den gesetzlichen Vorgaben von dieser Be-
trachtung ausgenommen. Die Prüfung konzentrierte sich daher auf zwei Aspekte: die Nutzung für
den Eigenbedarf der Vorhabenträgerin sowie mögliche Potenzialflächen für eine externe Nutzung
durch Dritte.
Die Analyse basiert auf den derzeitigen Planungs - und Erkenntnisständen. Änderungen können
sich im weiteren Planungsverlauf ergeben, insbesondere in Abhängigkeit von künftigen techni-
schen Entwicklungen oder konkreten Projektvorschlägen. Eine Umsetzungspflicht ergibt sich aus
dieser Prüfung nicht, vielmehr soll frühzeitig geprüft werden, ob erneuerbare Energien sinnvoll in
das Vorhaben integriert werden können.
Flächen und Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfs
Derzeit stehen keine geeigneten Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien zur Deckung
des Eigenbedarfs der Vorhabenträgerin zur Verfügung. Die Hauptgründe dafür sind:
• Unzureichende Flächenverfügbarkeit und Verkehrssicherheitsanforderungen: Das Auto-
bahndreieck Heumar bietet keine zusammenhängenden, frei verfügbaren Flächen für Pho-
tovoltaikanlagen oder andere erneuerbare Energieanlagen. Die vorhandenen Böschungen
und Grünflächen sind größtenteils unzugänglich, stark geneigt oder aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit nicht nutzbar. Diese topographischen Gegebenheiten schränken die Mög-
lichkeiten zur Installation erheblich ein.
• Technische und wirtschaftliche Einschränkungen: Die direkte Lage an einer hoch frequen-
tierten Autobahn führt zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenwurf, Staubabla-
gerungen und Verschmutzungen durch den Verkehrsfluss. Dies würde die Effizienz der
Anlagen stark verringern und zu einem erhöhten W artungsaufwand führen. Zudem wären
umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen für Wartungsarbeiten erforderlich, was die
Betriebskosten signifikant erhöhen würde.
6 § 3 Abs. 1a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2021
(BGBl. I S. 2250), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. I Nr.
354).
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Erläuterungsbericht
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• Verkehrssicherheit und Sichtbeziehungen: Die Installation und Wartung von Photovoltaik-
anlagen innerhalb des Autobahndreiecks könnten die Sicherheit und Leichtigkeit des Ver-
kehrs beeinträchtigen. Temporäre Sperrungen oder Fahrbahnverengungen für Wartungs-
arbeiten würden den Verkehrsfluss stören und das Unfallrisiko erhöhen. Darüber hinaus
könnten Reflexionen der Sonnenstrahlen der Module Sichtbeeinträchtigungen für Autofah-
rer verursachen, was eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt.
Im Rahmen der Abwägung wurde das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer
Energien mit den Belangen der Verkehrssicherheit und der ungehinderten Verkehrsführung vergli-
chen. Die Sicherheit und Funktionalität des Autobahndreiecks hat dabei ei ne höhere Priorität, da
eine Nutzung der Flächen für erneuerbare Energien erhebliche Risiken für den Verkehrsablauf mit
sich bringen würde.
Potenzialflächen und -anlagen für die Nutzung durch Dritte
Auch für eine externe Nutzung durch Dritte stehen derzeit keine geeigneten Flächen innerhalb des
Autobahndreiecks Heumar zur Verfügung. Die maßgeblichen Gründe hierfür sind:
• Bauliche und topographische Einschränkungen: Die vorhandene Infrastruktur und die stark
gegliederte Geländeform lassen keine wirtschaftlich und technisch sinnvolle Installation von
Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen zu. Zusammenhängende,
ebene Flächen fehlen, während Böschungen und Randstreifen aufgrund ihrer Beschaffen-
heit nicht geeignet sind.
• Hohe wirtschaftliche und sicherheitstechnische Hürden: Für externe Betreiber wäre die Er-
richtung und der Betrieb erneuerbarer Energieanlagen mit unverhältnismäßig hohen Kos-
ten verbunden. Die erschwerte Zugänglichkeit und die Notwendigkeit umfangreicher Ver-
kehrssicherungsmaßnahmen für Wartung und Betrieb würden die Wirtschaftlichkeit erheb-
lich beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass Verschattungen, Staubablagerungen und Schad-
stoffeinträge aus dem Autobahnverkehr die Effizienz der Anlagen verringern und damit die
Ertragssituation weiter verschlechtern würden.
• Verkehrssicherheitsrisiken durch Betrieb und Wartung: Die Installation von PV-Anlagen in-
nerhalb des Autobahndreiecks würde erhebliche Eingriffe in die Verkehrssicherheit erfor-
dern. Wartungsarbeiten müssten in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn durchgeführt werden,
was temporäre Fahrbahnsperrungen notwendig mach en würde. Dadurch entstünden er-
hebliche Störungen des Verkehrsflusses und ein erhöhtes Unfallrisiko. Zusätzlich könnte
die Reflexion von Sonnenstrahlen durch die Solarmodule Sichtbeeinträchtigungen für A u-
tofahrer verursachen, was eine weitere Gefahrenquelle darstellen würde.
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Auch hier wurden die Potenziale für erneuerbare Energien gegen die Erfordernisse der Verkehrs-
sicherheit und Funktionalität des Autobahndreiecks abgewogen. Aufgrund der besonderen Bedin-
gungen dieses hoch frequentierten Verkehrsknotens überwiegen die Belange der Verkehrsfüh-
rung, weshalb eine Nutzung der Flächen für Dritte nicht weiterverfolgt wird.
Die Prüfung ergab, dass derzeit keine geeigneten Flächen oder Anlagen für die Erzeugung erneu-
erbarer Energien im Bereich des Autobahndreiecks Heumar zur Verfügung stehen. Sowohl für die
Eigenbedarfsdeckung als auch für die Nutzung durch Dritte bestehen erhebliche technische, wirt-
schaftliche und verkehrssicherheitsrelevante Einschränkungen. Die besonderen Standortbedin-
gungen sowie die hohen Anforderungen an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs schließen
eine wirtschaftlich und funktional sinnvolle Nutzung erneuerbarer Energien in diesem Bereich aus.
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Erläuterungsbericht
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5 Angaben zu den Umweltauswirkungen
5.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der im folgenden Kapitel 5 untersuchte Raum orientiert sich an den voraussichtlich durch den Um-
bau des AD Heumar zu erwartenden Wirkungen auf die Umwelt und umfasst eine etw A 444 ha
große Fläche. Er reicht im Westen bis an das AK Köln -Gremberg bzw. die A 559 und umschließt
das als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesene Abgrabungsgewässer „Kiesgrubensee Gremberg-
hoven“ (K-019). Im Süden umschließt der mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmte Un-
tersuchungsraum Teile des Gewerbegebietes von Gremberghoven sowie mehrere ehemalige Ab-
grabungsgewässer. Im Osten reicht er bis in den Ortsteil von Köln -Rath/Heumar und im Norden
bis in die Ortsteile Köln-Neubrück und -Ostheim hinein.
Sofern sich zu speziellen Fragen die Notwendigkeit ergibt, den Untersuchungsraum zu überschrei-
ten, werden auch Faktoren außerhalb der eigentlichen Gebietsabgrenzung berücksichtigt (bspw.
faunistische Funktionsbeziehungen).
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Erläuterungsbericht
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Abbildung 13: Abgrenzung des Untersuchungsraumes
5.2 Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“
Hinsichtlich des Schutzgutes „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ sind im We-
sentlichen die Teilschutzgüter „Wohnen“ und „Erholen“ zu erfassen. Dabei steht die Wahrung der
Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen, soweit diese von spezif ischen Umweltbedin-
gungen beeinflusst werden, im Vordergrund (vgl. Froelich & Sporbeck 2000).
5.2.1 Bestand
Wohnen
Der Untersuchungsraum liegt im Gebiet der Stadt Köln und hat Anteil an den Stadtteilen Hum-
boldt/Gremberg, Ostheim, Neubrück, Gremberghoven und Rath/Heumar.
Wohnbauflächen mit hoher Siedlungsdichte und überwiegenden Wohnfunktionen werden als Flä-
chen mit sehr hoher Bedeutung bewertet. Dies trifft im Untersuchungsraum vor allem auf die Wohn-
baulagen im Stadtteil Ostheim, in der südwestlichen Ortslage Neubrücks so wie im Stadtteil
Rath/Heumar zu.
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Erläuterungsbericht
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Eine sehr hohe Bedeutung besitzen weiterhin Einrichtungen mit sozialen Grundfunktionen, da sich
hier besonders sensible Bevölkerungsgruppen aufhalten. Im Untersuchungsraum trifft dies vor al-
lem auf die hier befindlichen Schulen und Kindergärten sowie die Flüchtlingsunterkunft am Hardt-
genbuscher Kirchweg und die Siedlung für Sozialhilfeempfänger am Alten Deutzer Postweg zu.
Kleineren wohnbaulich genutzten Bereichen im Außenbereich wird eine hohe Bedeutung zugeord-
net. Bebauung im Außenbereich, die nicht wohnbaulich genutzt wird, wird eine mittlere Bedeutung
zugeordnet (z.B. dem Tierheim).
Gewerbe- und Industriegebiete besitzen überwiegend bzw. ausschließlich Arbeitsstättenfunktion,
so dass diesen Flächen nur eine mäßige bzw. geringe Bedeutung beigemessen wird. Ausgedehnte
Gewerbeflächen finden sich im Untersuchungsraum insbesondere im Stadtteil Gremberghoven.
Im Untersuchungsraum bestehen starke Vorbelastungen. Die Wohnqualität wird vor allem durch
bestehende Infrastruktureinrichtungen (Straßen - und Bahnverkehr) beeinträchtigt, insbesondere
durch Lärm- und Schadstoffemissionen sowie visuelle Störeffekte.
Erholung
Der Untersuchungsraum wurde in Landschaftsbildeinheiten untergliedert. Diese dienen gemäß An-
lage 1 BKompV als Basis für die Bewertung der Funktion „Erleben und Wahrnehmen von Land-
schaft einschließlich der Eignung der Landschaft für die landschaftsgebundene Erholung“. Die
Landwirtschaftsflächen und die parkähnliche Hundefreilauffläche südlich von Ostheim werden mit
einer hohen Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung bewertet. Die übrigen Land-
schaftsbildeinheiten im Untersuchungsraum weisen meist eine mittlere z.T. auch geringe Bedeu-
tung im Hinblick auf die Erholungsqualität auf.
In Bezug auf die Ausstattung des Untersuchungsraums mit nicht landschaftsgebundenen Freizeit-
möglichkeiten wurden drei „Erholungsräume/siedlungsnahe Freiräume“ unterschieden. Der erste
Freiraum, der alle Bereiche mit Freizeitangeboten wie beispielsweise Spo rtplätze/Sportanlagen,
Freizeit- und Ferienwohnungsanlagen, Kleingartenanlagen, Spielplätze, Reit- und Hundeübungs-
plätze umfasst, wird mit hoher Bedeutung eingestuft. Der zweite siedlungsnahe Freiraum umfasst
die als Angelgewässer genutzten Kiesgrubenseen südlich des AD Heumar. Die Seen sind nicht
öffentlich, sondern nur für Mitglieder der örtlichen Angelsportvereine zugänglich. Der Erholungs-
raum wird daher als mittelwertig eingestuft. Der dritte siedlungsnahe Freiraum umfasst Parkanla-
gen und Sonstige Grünanlagen und wird mit hoher Bedeutung für das Schutzgut Erholung bewer-
tet.
Als Vorbelastungen gelten diejenigen Faktoren, die zu einer Beeinträchtigung der Erholungsquali-
tät führen. Wie beim Teilschutzgut „Wohnen“ stehen auch beim Teilschutzgut „Erholen“ vor allem
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die von den bestehenden, größeren industriellen und gewerblichen Komplexen und den verkehrli-
chen Infrastruktureinrichtungen ausgehenden Beeinträchtigungen im Vordergrund.
5.2.2 Umweltauswirkungen
Wohnen
Gemäß der Baulärmprognose werden die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm 7 während der
Bauphasen überwiegend eingehalten. Pegel oberhalb von 70 dB(A), die im Tageszeitraum sowohl
die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung darstellen, sowie nicht mehr zur Einhaltung eines Innen-
raumpegels von 40 dB(A) im Tageszeitraum führen, werden nicht erreicht (vgl. Unterlage 17 “BAB
A 3 / A 4 / A 59 Ersatzneubau Bauwerke AD Heumar – Baulärmprognose”). Bauzeitliche Lärm-
und Schadstoffemissionen führen zwar zu einer temporären Belastung, sind aber unter Berück-
sichtigung der starken Vorbelastung im Untersuchungsraum und der Ergebnisse der Baulärmprog-
nose nicht als erhebliche Umweltauswirkungen zu werten. Die zu erwartenden betriebsbedingten
Lärmemissionen durch den Umbau des AD Heumar wurden im Rahmen der Schalltechnischen
Untersuchung untersucht. Im Gesamtergebnis der Schalltechnischen Untersuchung konnte ledig-
lich eine wesentliche Änderung (16. BImSchV §1, Abs. 2, Satz 2) an den Immissionsorten (IO) in
den Schutzabschnitten A (6 Gebäude) und C (3 Gebäude) sowie Ca (1 Gebäude) ermittelt werden.
Diese werden durch passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden geschützt (vgl. DEGES,
ISU Plan, 2025, Schalltechnische Untersuchung). Die zu erwartenden betriebsbedingten Schad-
stoffemissionen wurden im Rahmen des Luftschadstoffgutachtens untersucht (Lohmeyer GmbH,
2025). Insgesamt werden die derzeit geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Ge-
sundheit nicht erreicht und nicht überschritten. Für die ab 2030 geltenden Grenzwerte der überar-
beiten EU-Luftqualitätsrichtline 2024/2881/EU sind durch die Planungen keine zusätzlichen Kon-
flikte prognostiziert. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die neuen Trassen gut eingegrünt
und die Flächen überwiegend wieder aufgeforstet, sodass etwaige visuelle Störungen nur temporär
bestehen.
Erholung
Der Eingriffsbereich um das AD Heumar streift nur randlich in Bezug auf die landschaftsgebundene
Erholung als gering und mittelwertig bewertete Landschaftsbildeinheiten. Der im Hinblick auf die
Erholung hochwertige Bereich der parkartigen Hundefreilauffläche im Nordwesten ist nicht betrof-
fen.
7 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm), Beilage zum
Bundesanzeiger Nr. 160 v. 1. September 1970.
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In Bezug auf die Ausstattung des Untersuchungsraum es mit nicht landschaftsgebundenen Frei-
zeitmöglichkeiten wurden drei „Erholungsräume/siedlungsnahen Freiräume“ unterschieden. Der
erste hochwertige Freiraum, der alle Bereiche mit Freizeitangeboten umfasst, wird flächenmäßig
durch den Umbau des AD Heumar nicht in Anspruch genommen. Der zweite siedlungsnahe Frei-
raum umfasst die als Angelgewässer genutzten Kiesgrubenseen südlich des AD Heumar und wird
als mittelwertig eingestuft. Die Erholungsqualität für Angl er wird sich durch den Umbau des AD
Heumar hier zumindest nicht verschlechtern und in einigen Bereichen durch ein Abrücken der Fahr-
bahnen gegenüber dem derzeitigen Bestand evtl. sogar leicht verbessern. Während der Bauphase
werden die Seen zudem als Bautab uzone ausgewiesen und durch Zäune geschützt. Störungen
während der Bauphase werden dadurch reduziert. Der dritte hochwertige siedlungsnahe Freiraum
umfasst Parkanlagen und Sonstige Grünanlagen. Die Flächen des Freiraums liegen außerhalb des
Eingriffsbereichs. Im Nordwesten grenzt eine parkartige Hundefreilauffläche zwar randlich an den
Eingriffsbereich, wird aber flächenmäßig ebenfalls nicht in Anspruch genommen.
Insgesamt sind somit, sowohl in Bezug auf die landschaftsgebundene Erholung als auch auf die
nicht landschaftsgebundenen Freizeitmöglichkeiten im Untersuchungsraum, durch das Bauvorha-
ben keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die über das Maß der bestehenden Ver-
kehrsanlagen hinausgehen, zu erwarten.
5.3 Naturhaushalt
5.3.1 Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
5.3.1.1 Bestand
Pflanzen und Biotope
In der Vegetationsperiode 2019 wurde im Untersuchungsraum eine flächendeckende Biotoptypen-
kartierung im Maßstab 1:2.500 durchgeführt, die 2022 aktualisiert wurde.
Die Klassifizierung der Biotope bzw. Nutzungsstrukturen erfolgte auf der Grundlage der
„Liste der Biotoptypen und -werte“ der Anlage 2 zu § 5 Abs. 1 der Bundeskompensationsverord-
nung.
Mit rd. 26 % wird der Großteil des Untersuchungsraumes von Siedlungen inkl. Freiräumen einge-
nommen. Rd. 15 % entfallen auf Verkehrsflächen und rd. 8 % auf Straßenbegleitgrün. Diese Bio-
toptypen weisen nur eine sehr geringe bis geringe Bedeutung für das Teilschutzgut Pflanzen und
Biotope auf. Rd. 19 % des Untersuchungsraums sind mit Gehölzen oder kleinen Waldflächen be-
stockt, die meist eine mittlere Bedeutung aufweisen. Gehölzbestände alter Ausprägung werden
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z.T. auch mit hoher Bedeutung bewertet. Vegetationslose Kies - und Schotterflächen und junge
Halden im Bereich des Kiesabbaus nehmen rd. 1 %, Saum -, Ruderal- und Hochstaudenfluren rd.
9 % und Gewässer ebenfalls rd. 9 % ein (überwiegend mittlere Bedeutung). Ried- und Röhrichtbe-
stände am Ufer der Gewässer werden kleinflächig auch mit hoher bis sehr hohe Bedeutung für das
Schutzgut bewertet. Rd. 13 % der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt (Acker rd. 8 % mit ge-
ringer und Grünland rd. 5 % überwiegend mit geringer bis mittlerer Bedeutung). Artenreiche Wie-
senflächen weisen z.T. auch eine hohe Bedeutung auf.
Mit jeweils rd. 39 % der Fläche sind insgesamt Biotoptypen der Wertstufen „mittel“ und „sehr gering“
am häufigsten im Untersuchungsraum vertreten. Rd. 23 % der Fläche entfällt auf geringwertige
Biotoptypen. Hochwertige Biotoptypen nehmen nur 0,01 % des Untersuchungsraumes ein.
Tierarten und Lebensräume
Im Rahmen des langjährigen Planungsprozesses wurden in den Untersuchungsjahren 2015, 2017
und 2020 faunistische Kartierungen in unterschiedlichen Teilräumen durchgeführt (Kölner Büro für
Faunistik 2015, 2017, 2020). Hierbei wurden die Tiergruppen Vögel, Sä ugetiere (Fledermäuse,
Haselmaus), Amphibien und Reptilien untersucht. Details zur Untersuchungsmethodik sind den
genannten Fachgutachten zu entnehmen. Im Rahmen einer Qualifizierten Plausibilitätsprüfung
wurde geprüft, ob erneute oder ergänzende faunistis che Kartierungen innerhalb des Untersu-
chungsraumes erforderlich bzw. zielführend sind. Die Plausibilitätsprüfung erfolgte auf der Grund-
lage einer Geländebegehung (einschl. Fotodokumentation; Mai 2022) zur Überprüfung der Biotop-
strukturen und berücksichtigt auch die bereits erfolgten Bautätigkeiten innerhalb des Eingriffsbe-
reiches. Auch aktuelle Luftbilder (Drohnenbefliegung am 22.01.2025) wurden überprüft. Zusam-
menfassend lässt sich festhalten, dass die Durchführung ergänzender faunistischer Untersuchun-
gen oder einer Neukartierung im Untersuchungsraum für keine der geprüften Artengruppen erfor-
derlich bzw. zielführend ist.
Fledermäuse
Innerhalb des Untersuchungsraumes wurden insgesamt 11 Fledermausarten nachgewiesen bzw.
ein Vorkommen konnte nicht mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus wurden auch einige nicht näher bestimmbare Vertreter der Gattung Myotis erfasst.
Neben den straßenbegleitenden Gehölzen befinden sich im Untersuchungsraum überwiegend
Waldbestände und Kleingehölze mit geringem bis mittlerem Baumholz, deren Lebensraumeignung
für Fledermäuse aufgrund der störungsbedingten Vorbelastung und des überwiegenden Fehlens
größerer Baumhöhlen nur eine geringe Bedeutung zukommt. Lediglich einige älteren Einzelbäume
und Baumreihen bieten ein höheres Lebensraumpotenzial für Fledermäuse. Auch die Querungs-
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bauwerke weisen Spalte, Risse und Hohlräume auf, die eine potenzielle Quartiereignung für Fle-
dermäuse besitzen. Im Zuge der Kartierungen konnten jedoch keine Hinweise auf Wochenstuben-
oder Balzquartiere festgestellt werden. Es ist lediglich von sommerlich en Tagesquartieren in den
Brückenbauwerken und geeigneten Baumhöhlen auszugehen. Insgesamt kommt dem Untersu-
chungsraum hinsichtlich der Quartiereignung für Fledermäuse lediglich eine mittlere Bedeutung
zu. Regelmäßige und intensive Flugbeziehungen wurden im Bereich der geplanten Baumaßnahme
nicht festgestellt. Auch hinsichtlich der Funktion als Jagdhabitat konnte für die meisten Arten nur
eine geringe Bedeutung festgestellt werden. Insgesamt kommt dem Untersuchungsraum als Le-
bensraum für Fledermäuse eine mittlere Bedeutung zu.
Haselmaus
Im Zuge der faunistischen Untersuchungen konnten keine Nachweise der Haselmaus erbracht
werden. Demzufolge kommt dem Untersuchungsraum nur eine sehr geringe Lebensraumfunktion
(niedrigste Wertstufe) für die Haselmaus zu.
Vögel
Insgesamt treten aufgrund der starken verkehrlichen Vorbelastung nur wenige planungsrelevante
und regional gefährdete Brutvogelarten innerhalb des Untersuchungsraumes auf (5 planungsrele-
vante und 3 regional gefährdete Brutvogelarten). Die übrigen planungsr elevanten Arten kommen
lediglich als Nahrungsgäste, Wintergäste oder Durchzügler vor.
Den straßenbegleitenden Flächen kommt aufgrund der hohen Vorbelastung durch den Straßen-
verkehr nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Brutvögel zu. Die Wälder, Feldgehölze
und gut strukturierten Parkanlagen innerhalb des Untersuchungsraumes stellen einen Lebensraum
für viele der nachgewiesenen wald- und gehölzbewohnenden Brutvogelarten dar und werden mit
hoher Bedeutung für Brutvögel bewertet. Die Kiesgrubenseen und angrenzende Gehölzbestände
weisen eine hohe Strukturvielfalt auf und bieten aufgrund der Verzahnung von Wasser- und Land-
lebensräumen eine hohe Lebensraumeignung für Brutvögel. Sie werden ebenfalls mit hoher Be-
deutung bewertet.
Der Untersuchungsraum weist insgesamt nur wenige landwirtschaftlich genutzte Offenlandflächen
auf, die aufgrund der allgemeinen Bedeutung als Nahrungshabitat für die planungsrelevanten Ar-
ten mit mittlerer Bedeutung eingestuft werden.
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Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich großflächig Siedlungsbereiche verschiedenster
Art (Wohnbau-, Gewerbe - und Industriegebiete). Den Siedlungsbereichen kommt aufgrund der
starken anthropogenen Nutzung nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Brutvögel zu.
Reptilien
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurde die Zauneidechse entlang der Bahnlinie
RB 25 / S 19 in beiden untersuchten Teilräumen (Teil des NSG Kiesgrubensee Gremberghoven)
nachgewiesen. Zudem ist ein Vorkommen der Zauneidechse (und auch der Ringelnatter) im Be-
reich der Schachbrettwiese bekannt. Die Schachbrettwiese und die Zauneidechsenlebensräum e
innerhalb des NSG Gremberghoven besitzen eine sehr hohe Bedeutung als Lebensraum für Rep-
tilien
Amphibien
Eine kleine Population der Kreuzkröte befindet sich unmittelbar westlich der Bundesstraße B 8 und
südlich der BAB A 4 auf der ehemaligen Abgrabungsfläche „Im Ohligsbusch“ sowie auf dem Ge-
lände südlich des Alten Deutzer Postweges. Die ehemalige Abgrabungsfläche ist zudem als Le-
bensraum für die Wechselkröte bekannt. Hinsichtlich der Amphibien kommt den beiden genannten
Bereichen eine sehr hohe Bedeutung als Lebensraum für Amphibien zu.
Weitere wertgebende Arten
Das gesamte Untersuchungsgebiet ist potenziell durch den Gartenschläfer besiedelt und wird dem-
zufolge für die Art mit sehr hoher Bedeutung eingestuft.
Der streng geschützte Sommer-Feenkrebs wird bereits seit vielen Jahren im GLB „Im Ohligsbusch“
nachgewiesen, so dass diesem eine hohe Bedeutung als Lebensraum für die Art zukommt.
5.3.1.2 Umweltauswirkungen
Pflanzen und Biotope
Mittelbare Beeinträchtigungen auf angrenzende Biotope, die über das Maß durch bestehende Ver-
kehrsanlagen hinausgehen, sind nicht zu erwarten. Die unmittelbaren Beeinträchtigungen können
entweder bau- oder anlagebedingt sein.
Mit rd. 20 ha wird der Großteil der Flächen baubedingt in Anspruch genommen. Von den mit der
geplanten Baumaßnahme verbundenen baubedingten Biotopverlusten sind 151.929 m² (15,19 ha)
und 3 Einzelbaumverluste als erhebliche Beeinträchtigung (eB) sowie 290 m² (0,03 ha) und 1 Ein-
zelbaumverlust als erhebliche Beeinträchtigung besondere r Schwere (eBS) gemäß BKompV zu
werten.
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Mit rd. 54,8 % (107.651 m²) sind baubedingt überwiegend mittelwertige Biotope betroffen. Auf ge-
ringwertige entfallen rd. 22,6% (44.278 m²) und sehr geringwertige Biotope rd. 22,5% (44.116 m²)
der baubedingten Flächeninanspruchnahme. Hochwertige Biotope sind mit 0,1 % (290 m²) betrof-
fen. Der größte Biotopverlust entfällt mit insgesamt ca. 62,8 % (123.211 m²) auf Funktionsgrün
(Biotoptypen 52.01.08n.03, 52.01.08a.02) sowie Bankette und Mittelstreifen (Biotoptyp
52.01.08a.01) entlang der bestehenden Verkehrsanlagen. Mit 11,3 % (22.248 m²) sind (meist ver-
siegelte) Verkehrsflächen (Biotoptypen 52.01.01a, 52.01.04a und 52.02.06) betroffen. Gehölzbe-
stände (Biotoptypen 41.01.04.02, 41.02.01J, 41.02.01M, 41.02.02.J, 41.02.02M, 41.03.03J,
41.05aM, 41.06.01J, 43.07.03J, 43.09J und 43.09M) sind mit rd. 9,7% (19.110 m²) unter den bau-
bedingten Flächen vertreten. Mit rd. 2,7 % (5.205 m²) sind Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren
(Biotoptypen 39.03.01b, 39.03.02, 39.06.02) betroffen. Außerdem werden als hochwertige Bio-
toptypen rd. 290 m² (0,1 %) einer artenreichen Mähwiese (Biotoptyp 34.07a.01) sowie ein autoch-
thoner, alter Baum (Biotoptyp 41.05aA) in Anspruch genommen.
Die anlagebedingten Beeinträchtigungen umfassen Flächen, die durch den Baukörper selbst ver-
siegelt oder überbaut werden. Sie werden als dauerhaft, d.h. zeitlich unbegrenzt betrachtet. Mit rd.
16 ha fällt der Anteil der anlagebedingt beanspruchten Flächen aber geringer aus als die temporär
beanspruchten baubedingten Flächen. Anlagebedingt sind überwiegend sehr geringwertige
(86.901 m² bzw. 53,8 %) und geringwertige (43.892 m² 27,2 %) Biotope betroffen. 19,1 %
(30.835 m²) der anlagebedingt betroffenen Flächen sind mittelwertig.
Der größte Biotopverlust entfällt anlagebedingt mit insgesamt rd. 47,5 % (76.819 m²) auf (meist
versiegelte) Verkehrsflächen (Biotoptypen 52.01.01a, 52.01.04a und 52.02.06). Mit rd. 44,8 %
(72.352 m²) sind Funktionsgrün (Biotoptypen 52.01.08a.02 sowi e 52.01.08n.03) sowie Bankette
und Mittelstreifen (Biotoptyp 52.01.08a.01) entlang der bestehenden Verkehrsanlagen am zweit-
häufigsten betroffen. Rd. 3,1 % (4.960 m²) des Biotopverlusts entfallen auf „Vegetationslose bzw.
-arme Kies- und Schotterflächen“ (Biot optyp 32.08). Dabei handelt es sich um vegetationsarme
Flächen, die nicht Verkehrs- oder Lagerflächen und Plätzen zugeordnet werden konnten. Weitere
Biotoptypen, z.B. Gehölze, sind anlagebedingt allenfalls kleinflächig betroffen.
Da mit dem Vorhaben keine erheblichen mittelbaren Beeinträchtigungen zu erwarten sind, umfasst
der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf ausschließlich den Kompensationsbedarf für un-
mittelbare Beeinträchtigungen. Dieser beträgt 1.566.894 Wertpunkte. Für hochwertige Biotope ent-
steht in einem Umfang von 340 m² (ein autochthoner alter Einzelbaum und artenreiche, frische
Mähwiese) eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS), die je nach Art des be-
troffenen Biotops funktionsbezogen zu kompensieren ist.
Im Untersuchungsraum liegen keine Hinweise auf Pflanzenarten oder Wuchsstandorte mit hoher
bis hervorragender Bedeutung vor. Eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS)
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gemäß Anlage 3 der BKompV kann somit ausgeschlossen werden. Die Betroffenheit der übrigen
Pflanzenarten spiegelt sich in der Auswirkungsprognose bzgl. der Biotope wider bzw. wird durch
diese mit abgedeckt.
Tierarten und Lebensräume
Durch die Inanspruchnahme der Gehölzbestände und durch den Rückbau von Ingenieurbauwer-
ken kann es im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. Bautätigkeiten zu Verlusten einzelner sommer-
licher Tagesquartiere und im Zusammenhang damit zu Tötungen von einzelnen in den Baumhöh-
len bzw. Gebäudespalten übertagenden Fledermäusen kommen. Durch die zeitliche Beschrän-
kung der erforderlichen Fällarbeiten auf die Wintermonate (Maßnahme V A 1) sowie durch eine
Überprüfung potenzieller Fledermausquartiere vor Beginn der Fäll - und Abrissarbeiten (Maßnah-
men VA 2) kann eine Schädigung der in Baumhöhlen übertagenden Tiere ausgeschlossen werden.
Auch wenn die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Dauer der Vor-
habenwirkung hinsichtlich der betroffenen Fledermausarten gewährleistet ist, we rden vorsorglich
Ersatzquartiere für die Verluste von Baumhöhlen und Spaltenverstecken an Brückenbauwerken
hergestellt (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ACEF 1, ACEF 2 und ACEF 3), so dass erhebliche
Beeinträchtigungen (eB) auszuschließen sind.
Das Risiko einer Verletzung bzw. Tötung von Vögeln ist auf die Baufeldfreimachung begrenzt. Eine
Schädigung von Vögeln oder von Gelegen kann hier bei allen Arten durch eine Baufeldfreimachung
außerhalb der Nist -, Brut- und Aufzuchtzeiten (Maßnahme V A 1) vermieden werden. Erhebliche
Beeinträchtigungen (eB) von Vögeln können unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahme
VA 1 insgesamt ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der über mehrere Jahre andauernden Bautätigkeit können teils geeignete Lebens-
räume für die Kreuz- und Wechselkröte sowie für die Zauneidechse innerhalb des Baufeldes ent-
stehen. Ein vollständiges Abriegeln des Baufeldes ist weder möglich noch aus gutachterlicher Sicht
zielführend. Um evtl. auftretende Artvorkommen innerhalb des Baufeldes und damit verbundene
artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, ist eine regelmäßige Kontrolle des Baufeldes wäh-
rend der Aktivitätszeiten der beiden Arten erforderlich (Maßnahme VA 3).
Zusätzlich ist in den Bereichen des Baufeldes, in denen unmittelbar angrenzend Zauneidechsen-
lebensräume anschließen, ein Reptilienschutzzaun vorzusehen, der das Einwandern ins Baufeld
vermeidet (Maßnahme VA 4). Der Bereich der Schachbrettwiese (Lebensraum von Zauneidechse
und Ringelnatter) ist darüber hinaus als Bautabuzone auszuweisen, ebenso wie die an den Ein-
griffsbereich angrenzenden Bereiche des NSG „Kiesgrubensee Gremberghoven“ (Maßnahme
VA 5).
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Erhebliche Störungen (eB) von Amphibien und Reptilien sind unter Berücksichtigung der formulier-
ten Vermeidungsmaßnahmen VA 3, VA 4 und VA 5 ausgeschlossen.
Um die potenziellen Lebensraumverluste des Gartenschläfers auszugleichen, werden im weiteren
Umfeld des Vorhabens Schläferkobel installiert (Maßnahmen A 2). Hierdurch wird die Lebens-
raumeignung für die Art insgesamt verbessert. Unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahme
A 2 sind insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen (eB) der lokalen Population des Garten-
schläfers zu erwarten.
5.3.2 Boden
5.3.2.1 Bestand
Das Schutzgut Boden wird gemäß BKompV zum einen im Hinblick auf die „natürlichen Bodenfunk-
tionen“, zum anderen in Bezug auf die „Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck
des natürlichen und kulturellen Erbes“ betrachtet.
Im Untersuchungsraum kommen überwiegend Böden mit einer mittleren Einstufung hinsichtlich
der Erfüllung der Bodenfunktionen vor (verschiedene Braun - und Parabraunerden sowie Gleye).
Kleinflächig im Osten treten auch geringwertige Podsole auf. Besonders im Eingriffsbereichs liegen
aber großflächig anthropogen stark überprägte Böden vor, die überwiegend eine sehr geringe oder
keine Erfüllung der Bodenfunktionen aufweisen.
Im Untersuchungsraum treten keine Böden mit einer hervorragenden bis hohen wissenschaftli-
chen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Bedeutung auf. Lediglich die
Böden im Bereich von zwei Geotope weisen als Zeugen ehemaliger Rheinflussläufe eine gewisse
Archivfunktion der Naturgeschichte auf. Sie werden mit einer mittleren Bedeutung bewertet. Im
übrigen Plangebiet werden die Böden im Hinblick auf ihre Archivfunktion als gering bzw. ohne
Bedeutung bewertet.
Umweltauswirkungen
Insgesamt (temporär bau- und dauerhaft anlagebedingt) wird beim Umbau des Autobahndreiecks
Heumar eine Fläche von rd. 357.963 m² beansprucht. In dem stark vorbelasteten Eingriffsbereich
ist aber der Großteil der Böden entweder bereits vor dem Bauvorhaben versiegelt oder stark anth-
ropogen überprägt. Die Inanspruchnahme dieser sehr geringwertigen Böden wird gemäß BKompV
nicht als erhebliche Beeinträchtigung bewertet.
Nur in wenigen randlichen Bereichen werden naturnähere Böden mit einer maximal mittelwertigen
Erfüllung der Bodenfunktionen in Anspruch genommen. Insgesamt sind rd. 13.247 m² mittelwertige
Böden temporär bauzeitlich und rd. 209 m² anlagebedingt betroffen. Dies wird gemäß BKompV als
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erhebliche Beeinträchtigung (eB) bewertet. Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere
(eBS) sind nicht zu erwarten. Gemäß BkompV tritt demzufolge bzgl. des Schutzguts Boden und
der natürlichen Bodenfunktionen keine Konfliktsituation und damit auch kein Kompensationsbedarf
auf.
Böden mit einer besonderen „Funktion zur Sicherung der Vielfalt von Bodentypen als Ausdruck
des natürlichen und kulturellen Erbes“ sind durch den Umbau des AD Heumar nicht betroffen.
5.3.3 Wasser
5.3.3.1 Bestand
Das Schutzgut Wasser wird gemäß BKompV im Hinblick auf die Oberflächengewässer, das Grund-
wasser und die Hochwasserschutzfunktionen betrachtet.
Grundwasser
Auf Grund der hohen wasserwirtschaftlichen Bedeutung für die Trinkwassergewinnung werden die
in den Schutzzonen IIIa bzw. IIIb der Wasserschutzgebiete „Westhoven“ und „Erker Mühle“ liegen-
den Bereiche des Untersuchungsraumes mit einer hohen Bedeutung bewertet. Der Grundwasser-
körper weist aber insgesamt sowohl einen schlechten mengenmäßigen als auch einen schlechten
chemischen Zustand auf und es liegen überwiegend starke Vorbelastungen im Untersuchungs-
raum vor. Den Bereichen außerhalb der Wasserschutzgebiete wird daher nur eine mittlere Bedeu-
tung für das Schutzgut beigemessen.
Oberflächengewässer
Bei den Oberflächengewässern im Untersuchungsraum handelt es sich im Wesentlichen um Still-
gewässer. Neben neun Rückhaltebecken umfasst das Gebiet vier ehemalige sowie ein noch im
Abbau befindliches Abgrabungsgewässer aus dem Kiesabbau.
Der Kiesgrubensee Gremberghoven wird zwar laut WRRL mit „nicht gutem“ chemischen und „mä-
ßigem“ ökologischen Zustand bewertet, aber weist dennoch eine wichtige Bedeutung für zahlrei-
che gefährdetet Tier - und Pflanzenarten auf. Er wird daher mit einer hohen B edeutung für das
Schutzgut Oberflächengewässer bewertet.
Den drei weiteren ehemaligen Abgrabungsgewässern im Untersuchungsraum wird auf Grund der
stärkeren Vorbelastung (Nutzung durch Angler) und der deutlich geringeren Größe eine mittlere
Bedeutung beigemessen. Der kleine, noch im Abbau befindliche Kiesgrubensee wird mit geringer
Bedeutung bewertet.
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Den Rückhaltebecken mit noch bedingt naturnahen Strukturen (z.B. Ufergehölzen) wird eine ge-
ringe Bedeutung zugesprochen. Die vollständig technisch ausgebauten Rückhaltebecken haben
ebenso wie ein naturferner, künstlicher Graben keine Bedeutung für das Schutzgut.
Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Abflusshaushalt (Re-
tentionsfunktion)
Der Untersuchungsraum liegt über 3 km vom nächsten größeren Fließgewässer, dem Rhein, ent-
fernt. Das Gebiet spielt daher nur eine untergeordnete Rolle als Retentionsraum und ist allenfalls
bei extremen Hochwasserereignissen betroffen. Zudem liegt teilweise ein hoher Versiegelun gs-
grad vor. Der Untersuchungsraum wird daher überwiegend mit geringer Bedeutung bewertet. Den
Kiesgrubenseen, insbesondere dem See Gremberghoven, und angrenzender unversiegelter Ufer-
bereiche wird aber auf Grund des Anschlusses an das G rundwasser eine mittlere Bedeutung als
Retentionsraum zugeordnet.
5.3.3.2 Umweltauswirkungen
Grundwasser
Bei einem ordnungsgemäßen und schadensfallfreien Bauablauf und Straßenbetrieb sowie der Ein-
haltung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der pedologi-
schen und hydrogeologischen Verhältnisse im Raum erhebliche projektbedingte Beeinträchtigun-
gen (eB) des Grundwassers, die das Maß bestehender Vorbelastungen übersteigen, nicht zu er-
warten.
Oberflächengewässer
Im Untersuchungsraum befinden sich mehrere Kiesgrubenseen. Erhebliche Beeinträchtigungen
besonderer Schwere (eBS) während der Bauphase werden durch ein Aussparen der Gewässer
aus dem Baufeld sowie entsprechende weitere Maßnahmen vermieden.
Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Abflusshaushalt (Re-
tentionsfunktion)
Hinsichtlich der Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Abflusshaushalt wird
der Untersuchungsraum mit geringer Bedeutung bewertet. Eine erhebliche Beeinträchtigung be-
sonderer Schwere (eBS) gemäß BKompV kann somit auch bzgl. diese s Teilschutzguts ausge-
schlossen werden.
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Einschätzung WRRL
Die Ersatzneubauten der Bundesautobahnen (BAB) A 3, A 4 und A 59 innerhalb des Autobahn-
dreiecks (AD) Heumar sowie die damit verbundene temporäre Wiederherstellung einer Verbin-
dungsrampe für den erforderlichen Umleitungsverkehr während der Bauphase im Autobahnkreuz
(AK) Gremberg sind mit den Zielen der EU-WRRL vereinbar. Das ökologische Potenzial sowie der
chemische Zustand de r Oberflächenwasserkörper Rhein (DE_NRW_2_639268) und Baggersee
Gremberg-Süd (DELW_DENW_800012735391) verschlechtern sich nicht, ebenso wenig der men-
genmäßige und chemische Zustand des GWK Niederung des Rheins (DENW_27_25) (Verschlech-
terungsverbot). Das Vorhaben steht der Erreichung eines fristgerechten guten ökologischen Po-
tenzials und chemischen Zustands der betroffenen Wasserkörper nicht entgegen (Verbesserungs-
gebot).
5.3.4 Klima / Luft
5.3.5 Bestand
Das Schutzgut Klima / Luft wird gemäß BKompV im Hinblick auf die „klimatischen und lufthygieni-
schen Ausgleichsfunktionen“ und die „Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher oder -
senken“ betrachtet.
Die Siedlungsflächen der in den Untersuchungsraum reichenden Stadtteile, Rath/Heumar, Neu-
brück und Ostheim weisen eine starke thermische Belastung und insbesondere in den Gewerbe-
gebieten eine hohe Luftschadstoffbelastung auf. Sie werden hinsichtlich ihrer klimatischen und luft-
hygienischen Ausgleichsfunktion mit sehr geringer Bedeutung bewertet.
Die Freiflächen und kleineren Wald- und Gehölzbestände zwischen den Stadtteilen sind durch das
hohe Verkehrsaufkommen des AD Heumar und des Kreuzes Köln-Gremberghoven sowie der da-
zwischen verlaufenden Autobahnen ebenfalls stark durch Luftschadstoffe belast et. Die unbebau-
ten Freiflächen weisen aber eine Bedeutung als Kaltluftleitbahn auf. Kalt - und Frischluft aus der
landwirtschaftlich genutzten offenen Feldflur und dem Königsforst östlich des AD Heumar wird über
diesen schmalen noch unbebauten Korridor in den thermisch meist stark belasteten Ballungsraum
Kölns geleitet. Auf Grund der klimatischen Bedeutung für das Stadtgebiet Köln werden die unbe-
bauten Flächen im Untersuchungsraum daher trotz der lufthygienischen Belastung durch den Ver-
kehr mit mittlerer Bedeutung für das Schutzgut bewertet.
Organische Böden mit hohen bzw. sehr hohen Kohlenstoffspeicher- und Senkenpotenzialen kom-
men im Untersuchungsraum nicht vor. Bereiche mit weitgehend noch natürlich anstehenden Böden
werden mit geringer, anthropogen stark überprägte und versiegelte Flächen mit sehr geringer bis
fehlender Klimaschutzfunktion als Treibhausgasspeicher oder -senke bewertet.
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Erläuterungsbericht
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5.3.6 Umweltauswirkungen
Durch das Bauvorhaben werden lediglich bereits bestehende Verkehrsstrukturen ersetzt. Die Brü-
cken und Dammbauwerke im AD Heumar werden sich nicht oder nicht wesentlich erhöhen. Die
Kalt- und Frischluftabflussbahnen werden daher nicht über das bereits beste hende Maß hinaus
behindert.
Temporär wird es während der Bauphase zur Emission von Luftschadstoffen kommen. Diese fallen
angesichts der verkehrsbedingt bereits hohen Vorbelastungen aber kaum ins Gewicht. Auch nach
Inbetriebnahme werden sich die Verkehrs- und damit auch die Luftschadstoffbelastung nicht we-
sentlich erhöhen. Durch das Vorhaben werden bereits stark vorbelastetet Flächen ohne besondere
klimatische oder lufthygienische Ausgleichsfunktion in Anspruch genommen. Die Wirkungen des
Vorhabens auf die Schutzgutfunktion sind insges amt nur gering. Es sind daher weder erhebliche
(eB) noch erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) zu erwarten.
Organische Böden mit hohen bzw. sehr hohen Speicher- und Senkenpotenzialen kommen im Un-
tersuchungsraum nicht vor. Eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) gemäß
BKompV kann somit auch bzgl. dieser Funktion ausgeschlossen werden.
Gemäß des „Ad-hoc-Arbeitspapiers zur Berücksichtigung von großräumigen Klimawirkungen bei
Straßenbauvorhaben“ ( FGSV 2023) sind zur Abschätzung der großräumigen Klimawirkungen
durch das Bauvorhaben „BAB A 3 / A 4 / A 59 Ersatzneubau Bauwerke AD Heumar“ folgende As-
pekte zu betrachten:
• Berechnung der THG-Emissionen aus dem Verkehr,
• Prognose der THG-Emissionen aus dem Lebenszyklus einer Maßnahme,
• Landnutzungsänderungen.
Alle drei Aspekte werden im UVP-Bericht thematisiert (Unterlage 19.3.1, Kapitel 3.6.3 und 5.2.6.3
sowie Anlagen 1 und 2).
5.4 Landschaftsbild
5.4.1 Bestand
Der Untersuchungsraum liegt größtenteils in einem Landschaftsschutzgebiet und ist Teil des be-
deutsamen Kulturlandschaftsbereichs Äußerer Grüngürtel rechtsrheinisch (Köln). Außerdem be-
finden sich im Untersuchungsraum u.a. einige Baudenkmäler und geschützte Landschaftsbestand-
teile. Es handelt sich um eine Kulturlandschaft mit Hinweisen auf eine Besiedlung, die bis in die
Jungsteinzeit zurückgeht. Insbesondere durch die Infrastruktureinrichtungen und Gewerbegebiete
ist diese allerdings stark überprägt und zers chnitten. Reste einer naturnäheren Kulturlandschaft
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Erläuterungsbericht
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sind im Untersuchungsraum allenfalls randlich erhalten geblieben, z.B. um den Durchhäuser Hof
im Südosten oder kleinere Waldflächen im Norden. Wertgebende Strukturen wie die Kiesgruben-
seen sind zudem kaum einsehbar und nicht öffentlich zugänglich. Wenige w ertbestimmenden
Merkmalen sind zwar vorhanden, aber der Untersuchungsraum ist insgesamt stark vorbelastet. Er
wird daher mit geringer Bedeutung für das Schutzgut bewertet.
5.4.2 Umweltauswirkungen
Der Untersuchungsraum wird auf Grund der starken Vorbelastung mit geringer Bedeutung für das
Schutzgut Landschaftsbild bewertet.
Durch das Bauvorhaben werden lediglich bestehende Autobahnverbindungen im AD Heumar
durch neue ersetzt. Diese rücken zudem weiter nach innen. Die Brücken und Dammbauwerke im
AD Heumar werden sich nicht oder nicht wesentlich erhöhen. Zusätzliche über das be stehende
Maß hinausgehende Beeinträchtigungen der Vielfalt der Landschaft als Ausdruck des natürlichen
und kulturellen Erbes sind daher nicht zu erwarten.
Vor dem Hintergrund der bestehenden starken Vorbelastungen und dadurch, dass die geplante
neue Verkehrsführung weiter nach Innen rücken wird, d.h. sich die durch Verkehrsstrukturen in
Anspruch genommene Fläche sogar verkleinert, werden die vorhabenbezogene n Wirkungen als
gering eingestuft. Eine erhebliche Beeinträchtigung (eB) gemäß BKompV tritt somit nicht ein.
5.5 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
5.5.1 Bestand
Unter dem Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ sind verschiedene Elemente zu-
sammengefasst, die Zeugen menschlicher Entwicklung darstellen, insbesondere aus denkmalpfle-
gerischer Sicht bedeutsame Objekte.
Im Untersuchungsraum befinden sich mehrere Baudenkmale, archäologische Fundstellen sowie
Geotope (siehe Kapitel 3.8 in Unterlage 19.3.1). Im Südosten des Untersuchungsraumes im Stadt-
teil Rath-Heumar stehen vier als Baudenkmale ausgewiesene Gebäude bzw. Baukomplexe mit
sehr hoher Bedeutung für das Schutzgut. Außerdem werden eine Baumreihe und eine Allee eben-
falls in der Denkmalliste der Stadt Köln geführt. Im Untersuchungsrau m befinden sich insgesamt
fünf archäologischen Fundstellen mit ebenfalls sehr hoher schutzgutbezogener Bedeutung. Die
beiden Geotope sind, z.B. durch intensive landwirtschaftliche Nutzung, überwiegend bereits stark
überprägt. Sie werden dennoch mit einer hohen Bedeutung bewertet.
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Reste einer naturnäheren Kulturlandschaft sind im Untersuchungsraum allenfalls randlich erhalten
geblieben, z.B. um den Durchhäuser Hof im Südosten oder kleinere Waldflächen im Norden. Die
Bedeutung der in den Untersuchungsraum hineinreichenden, als bedeut same Kulturlandschafts-
bereiche ausgewiesenen Bereiche wird unter Berücksichtigung der starken Vorbelastungen daher
nur mit mittel bewertet.
5.5.2 Umweltauswirkungen
Die als Baudenkmale ausgewiesenen Gebäude bzw. Baukomplexe befinden sich außerhalb des
Eingriffsbereichs und bleiben erhalten. Eine Baumreihe im Südosten und eine Allee im Nordosten,
die ebenfalls in der Denkmalliste geführt werden, grenzen direkt an den E ingriffsbereich an. Die
Bäume bleiben ebenfalls erhalten und werden durch entsprechende Maßnahmen während der
Bauphase vor Beeinträchtigungen geschützt. Die fünf archäologischen Fundstellen im Untersu-
chungsraum mit sehr hoher schutzgutbezogener Bedeutung liegen alle außerhalb des Eingriffsbe-
reichs und werden nicht beansprucht. Auch die beiden Geotope mit hoher Bedeutung liegen weit
außerhalb des Eingriffsbereichs.
Die Kulturgüter im Untersuchungsraum (insbesondere Baudenkmale) befinden sich alle im Ein-
flussbereich der bestehenden Verkehrsanlagen sowie der umliegenden gewerblichen Nutzungen
und sind daher bereits heute stark belastet. Durch den Ersatzneubau des AD He umar werden
diese Belastungen zumindest nicht zunehmen.
In den Untersuchungsraum reichen zudem als bedeutsame Kulturlandschaften ausgewiesene Be-
reiche. Auch hier ist im Hinblick auf die bestehenden starken Vorbelastungen mit keiner wesentli-
chen Zunahme der Beeinträchtigungen zu rechnen.
5.6 Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen auf besonders
geschützte Arten
Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist für die
Gesamtplanung ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet worden (siehe Unterlage 19.2).
In diesem wurde – ausgehend von den ergänzenden Erhebungen zur Fauna und Flora des Unter-
suchungsraumes sowie unter Berücksichtigung weiterer Datenquellen mit Hinweisen auf Vorkom-
men geschützter Arten im Untersuchungsraum oder seiner Umgebung – eine umfassende Beur-
teilung vorgenommen, inwieweit durch das Vorhaben die Verb otstatbestände des § 44 Abs. 1
BNatSchG verletzt werden.
Als Zusammenfassung des Artenschutzbeitrags kann folgendes festgehalten werden:
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Prüfrelevant sind aus der Artengruppe der Säugetiere elf Fledermausarten sowie nicht näher be-
stimmbare Vertreter der Gattung Myotis. Aus der Artengruppe der Vögel wurden sechzehn in NRW
planungsrelevante Vogelarten sowie pauschal die allgemein verbreiteten und nicht bestandsge-
fährdeten europäischen Vogelarten einer artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Darüber hin-
aus wurden regional die gefährdeten Arten Gimpel (Pyrrhula pyrrhula), Fitis (Phylloscopus trochi-
lus), Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) und Türkentaube (Streptopelia decaocto) nachge-
wiesen.
Des Weiteren wurden als planungsrelevante Arten des Anhangs IV der FFH -Richtlinie die zwei
Amphibienarten Kreuzkröte (Bufo calamita) und Wechselkröte (Bufo viridis) sowie die Reptilienart
Zauneidechse (Lacerta agilis) im Untersuchungsraum nachgewiesen.
Hinsichtlich der Fledermäuse kann es durch die Inanspruchnahme der Gehölzbestände und durch
den Rückbau von Ingenieurbauwerken zu Verlusten einzelner sommerlicher Tagesquartiere und
im Zusammenhang damit zu Tötungen von einzelnen in den Baumhöhlen bzw. Geb äudespalten
übertagenden Fledermäusen kommen. Bei Durchführung der vorgesehenen Vermeidungsmaß-
nahmen VA 1 und VA 2 (siehe Kapitel 5 in Unterlage 19.1) können Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 BNatSchG aber vermieden werden. Auch wenn die ökologische Funk tion der Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten für die Dauer der Vorhabenwirkung hinsichtlich der betroffenen Fleder-
mausarten gewährleistet ist, werden vorsorglich Ersatzquartiere hergestellt (Vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen ACEF 1, ACEF 2 und ACEF 3, siehe Kapitel 7 in Unterlage 19.1), sodass erhebliche
Beeinträchtigungen auszuschließen sind.
Das Risiko einer Verletzung bzw. Tötung von Vögeln ist auf die Baufeldfreimachung begrenzt.
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG können aber unter Berücksichtigung der Vermei-
dungsmaßnahme VA 1 (siehe Kapitel 5 in Unterlage 19.1 ) für die planungsrelevanten Vogelarten
wie auch für die allgemein verbreiteten europäischen Vogelarten ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der über mehrere Jahre andauernden Bautätigkeit können z.T. geeignete Lebens-
räume für die Kreuz- und Wechselkröte sowie für die Zauneidechse innerhalb des Baufeldes ent-
stehen. Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG in Bezug auf Amphibien und Reptilien
sind unter Berücksichtigung der formulierten Vermeidungsmaßnahmen V A 3, VA 4 und VA 5 (siehe
Kapitel 5 in Unterlage 19.1) aber auszuschließen.
Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung lässt sich zusammenfassend feststellen, dass bei
konsequenter Umsetzung der vorgesehenen artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Arten
nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie für die europäisch geschützten Vogelarten kein Verstoß
gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten ist.
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Als weitere wertgebende Art ist der Gartenschläfer (Eliomys quercinus) zu berücksichtigen. Da das
Gebiet potenziell durch die Art besiedelt ist, kommt dem gesamten Untersuchungsraum eine sehr
hohe Bedeutung für den Gartenschläfer zu. Unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahme A 2
(siehe Kapitel 7 in Unterlage 19.1) sind aber insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen der
lokalen Population zu erwarten.
Der streng geschützte Sommer-Feenkrebs (Branchipus schaefferi) wird bereits seit vielen Jahren
im schutzwürdigen Biotop „Im Ohligsbusch“ nachgewiesen, dem somit eine hohe Bedeutung als
Lebensraum für die Art zukommt. Der schutzwürdige Biotop liegt außerhalb des Eingriffsbereichs,
sodass der Lebensraum des Sommer-Feenkrebs nicht beeinträchtigt wird.
5.7 Natura 2000-Gebiete
Das Schutzgebietssystem Natura 2000 bildet europaweit ein zusammenhängendes ökologisches
Netz von Gebieten, in denen die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
getroffen werden sollen. Die Einrichtung des Netzes Natura 2000 geht zurück auf Regelungen der
FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43 / EWG) und ist in Deutschland seit der Umsetzung in nationales
Recht im April 1998 rechtsverbindlich. Natura 2000 schließt ausdrücklich auch die Gebiete nach
der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) mit ein (Bundesamt für Naturschutz BfN).
Innerhalb des Untersuchungsraumes liegen keine FFH -Gebiete. Östlich des Untersuchungsrau-
mes liegt in ca. 1,3 km Entfernung das FFH-Gebiet „Königsforst“ (DE-5008-302). 1,6 km südöstlich
des Untersuchungsraumes befindet sich das FFH-Gebiet „Wahner Heide“ (DE-5108-301) und ca.
1,7 km südwestlich das FFH -Gebiet „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad
Honnef“ (DE-4405-301) (LANUV 2018b).
Die FFH-Gebiete östlich bzw. südöstlich des Untersuchungsraumes sind zugleich als Vogelschutz-
gebiete, VSG „Königsforst“ (DE-5008-401) und VSG „Wahner Heide“ (DE-5108-401) ausgewiesen
(LANUV 2018b).
Vorhabenbedingte Auswirkungen auf die Schutzziele und Zwecke der Natura 2000 -Gebiete kön-
nen aufgrund der ausreichenden Entfernung zum AD Heumar sowie der fehlenden funktionalen
Verbindung ausgeschlossen werden.
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5.8 Weitere Schutzgebiete, Schutzausweisungen und fachplanerische
Festsetzungen
Der Kiesgrubensee Gremberghoven südöstlich des Kreuzes Köln-Gremberg, der an den Eingriffs-
bereich grenzt, ist zugleich als Naturschutzgebiet (K-019 bzw. N 18), gesetzlich geschützter Biotop
(BT-K-00973) und als schutzwürdiger Biotop gemäß Landesbiotopkataster (BK-5008-905) ausge-
wiesen. Umweltauswirkungen werden durch Schutzzäune und die Ausweisung als Bautabuzone
vermieden (siehe Maßnahmen V 1 und V A 5 im Kapitel 5 in Unterlage 19.1). Der Kiesgrubensee
südwestlich des AD Heumar, der ebenfalls an den Eingriffsbereichs grenzt, wird als schutzwürdiger
Biotop BK -5008-067 geführt. Auch dieser Bereich wird durch entsprechende Maßnahmen ge-
schützt (vgl. Kapitel 5 in Unterlage 19.1). Der See südöstlich des AD Heumar, angrenzend an den
Eingriffsbereich ist als schutzwürdiger Biotop (BK -5008-071) und als geschützter Landschaftsbe-
standteil (LB 8.03) ausgewiesen. Der Bereich ist aus dem Baufeld ausgespart und es gelten zudem
die gleichen Vermeidungsmaßnahmen wie für die anderen beiden Seen. Beim Rückbau des be-
stehenden Brückenbauwerks 806 TB 1 können Auswirkungen auf den Kiesgrubensee im Südosten
des Untersuchungsraums derzeit aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sofern Eingriffe in
den Kiesgrubensee unvermeidbar sein sollten, werden die betroffenen Bereiche im Anschluss an
den Rückbau und die Neubauphase rekultiviert, sodass mit keinen dauerhaften Beeinträchtigu n-
gen zu rechnen ist. Zum Schutz vor Stoffeinträgen sind im Bereich des Kiesgrubensees außerdem
dichte Schutzzäune vorgesehen.
Der Untersuchungsraum liegt zum Großteil innerhalb des Landschaftsschutzgebiets LSG -5007-
0010 und grenzt randlich an das LSG-5008-0004. Durch das Bauvorhaben werden ausschließlich
stark vorbelastete Flächen beansprucht und durch das Nachinnenrücken der Fahrbeziehungen
nimmt die gesamt im LSG beanspruchte Fläche sogar ab. Dem Schutzzweck der LSG wird daher
nicht widersprochen.
Der Eingriffsbereich tangiert Biotopverbundflächen (insbesondere die Fläche VB-K-5008-005). Es
sind ausschließlich Flächen betroffen, die durch die bestehenden Verkehrsanlagen bereits in An-
spruch genommen werden bzw. unmittelbar angrenzen. Der Biotopverbund wird daher nicht über
das bestehende Maß hinaus beeinträchtigt.
Naturparke und Naturdenkmale liegen nicht im Untersuchungsraum und werden durch das Bau-
vorhaben daher nicht tangiert. Geotope liegen ebenfalls weit außerhalb des Eingriffsbereichs und
werden nicht beeinträchtigt.
Mögliche Betroffenheiten von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten werden im Kapitel
5.3.3 thematisiert.
- 142 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum
Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen nach den
Fachgesetzen
6.1 Lärmschutzmaßnahmen
Bei den zum Teil deutlichen Verlegungen der Achsen und Rampenbereiche innerhalb des AD Heu-
mar handelt es sich nach der 16. BImSchV um einen erheblichen baulichen Eingriff in die Substanz
eines Verkehrsweges im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung. Die i mmissionsrechtliche Si-
tuation eines Neubaus oder einer wesentlichen Änderung durch eine Erweiterung um einen oder
mehrere durchgehende Fahrstreifen ist hier nicht gegeben.
Demnach ist zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vorliegt. Diese
liegt vor, wenn nach §1 Abs. 2, Satz 2 durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungs-
pegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslä rms um mindestens 3
Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der
Nacht erhöht wird, oder wenn diese Pegel bereits erreicht sind und weiter erhöht werden.
Gemäß VLärmSchR 97 ist der zu erwartende Beurteilungspegel im Prognosejahr 2035 jeweils für
den Zustand ohne und für den Zustand mit baulichem Eingriff zu ermitteln. Die Differenz der beiden
Beurteilungspegel ergibt die Pegelerhöhung aus der geplanten Maßnahme.
Es wurden sechs Schutzabschnitte innerhalb der Baumaßnahme und sechs weitere außerhalb der
Baumaßnahme gebildet und jeweils die Pegel für den Prognose Nullfall 2035 und für den Prognose
Planfall 2035 berechnet und geprüft, ob der erhebliche bauliche Eingr iff zu einer wesentlichen
Änderung im Sinne der 16. BImSchV führt. Die Lage der gewählten Schutzabschnitte ist der Un-
terlage 17.1.1 (3.2 Untersuchungsgebiet) zu entnehmen.
Im Ergebnis konnte an den Schutzabschnitten A, C und C-außerhalb der Baumaßnahme eine we-
sentliche Änderung ermittelt werden. Die wesentliche Änderung erfolgt aufgrund von Pegeln, die
auch ohne die baulichen Maßnahmen bereits >60 dB(A) in der Nacht betragen und in Folge der
Baumaßnahme geringfügige Erhöhungen von 0,1 dB(A) im Nachtzeitraum erfahren. Insgesamt
sind 12 Immissionsorte von einer wesentlichen Änderung im Sinne der 16. BImSchV betroffen und
es besteht Anspruch auf Lärmschutz im Sinne der Lärmvorsorge.
- 143 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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Aufgrund der geringen Anzahl der Fälle mit einem Anspruch auf Lärmvorsorge „dem Grund nach“
(12 Immissionspunkte), kann eine Wirtschaftlichkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen ausgeschlos-
sen werden. Es werden somit passive Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden als
Mittel der Lärmvorsorge vorgeschlagen.
6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen
Die Lohmeyer GmbH hat im Mai 2025 ein Luftschadstoffgutachten (Unterlage 17) für den Ersatz-
neubau der Bauwerke des AD Heumar erstellt. Die Untersuchung betrachtet die Schadstoffe NO₂,
PM₁₀ und PM₂.₅ sowohl für den Prognosenullfall als auch für den Prognoseplanfall. Die Beurteilung
erfolgte gemäß den Vorgaben der derzeit geltenden 39. BImSchV; ergänzend erfolgte eine Beur-
teilung gemäß den ab 2030 geltenden Grenzwerte der neuen EU -Luftqualitätsrichtlinie
2024/2881/EU.
Zur Ermittlung der Immissionen im Untersuchungsgebiet wurden mit dem Straßennetzmodell PRO-
KAS die Emissionen des Verkehrs auf den berücksichtigten Straßen berechnet. Die mittleren spe-
zifischen Emissionen einer Fahrzeugkategorie wurden aus Verkehrsbelegungsdaten für das Prog-
nosejahr 2035 mithilfe des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA 4.2 für
das Bezugsjahr 20 30 als Jahr der möglichen Inbetriebnahme der Planung bestimmt; mit jedem
späteren Jahr der geplanten Inbetriebnahme sind geringere motorbedingte Emissionsfaktoren ver-
bunden.
Die höchsten NO2-Immissionen sind im Prognosenullfall im Bereich des AD Heumar sowie nördlich
und westlich davon an den BAB A 3 und A 4 berechnet. Für die bestehende Randbebauung der
Rösrather Straße, die ca. 20 m von der BAB A 3/ A 4 entfernt liegt, sind NO2-Gesamtbelastungen
von bis zu 27 µg/m³ prognostiziert. Die NO2-Gesamtbelastung für die Randbebauung an der B 8,
nördlich der BAB A 4 beträgt bis zu 24 µg/m³.
Im Prognoseplanfall sind trotz des auf den geplanten Rampen (Modul 2) des AD Heumar ange-
setzten verbesserten Verkehrsflusses aufgrund der Verkehrszunahme gegenüber dem Prognose-
nullfall gewisse Zunahmen der NO 2-Immissionen prognostiziert; ergänzend im Prognoseplanfall
die sich bereits derzeit in Bau befindliche Rampe „A 4 (West) nach A 3/A 4 (Nord)“ (Modul 1) be-
rücksichtigt. Mit der Verlagerung der Rampen sind in den unmittelbar südlich und östlich an die
Rampe des Moduls 1 angrenzenden Bereichen sowie zwisc hen den Rampen des Moduls 2 ge-
genüber dem Prognosenullfall leichte Zunahmen der NO 2-Immissionen berechnet. Im östlich an-
grenzenden Bereich an die Rampe des Moduls 2 nehmen die ermittelten NO 2-Konzentrationen
durch die Verlagerung der Rampe nach Westen leicht ab.
- 144 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Für die Randbebauung an der Rösrather Straße, für die die höchste Belastung ermittelt wurde,
wird weiterhin eine NO2-Gesamtbelastung von bis zu 34 µg/m³ berechnet.
Der derzeit geltende Grenzwert für NO2-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ wird sowohl im Prognose-
nullfall als auch im Prognoseplanfall an der beurteilungsrelevanten Bebauung im Untersuchungs-
gebiet nicht erreicht und nicht überschritten. Der ab 2030 geltende Grenzwert für NO 2-Jahresmit-
telwerte von 20 µg/m³ wird zwar in beiden Untersuchungsfällen an einigen Stellen der autobahn-
nahen Bebauung erreicht oder überschritten, dabei sind jedoch keine durch die Planungen beding-
ten zusätzlichen Konflikte prognostiziert.
Die berechneten Feinstaub-Immissionen führen im Prognosenullfall für die Randbebauung an der
Rösrather Straße sowie für die Randbebauung an der B 8 zu PM10 -Jahresmittelwerten bis 2 0
µg/m³ und PM2.5-Jahresmittelwerten bis 11 µg/m³.
Im Prognoseplanfall sind die Jahresmittelwerte gegenüber dem Prognosenullfall geringfügig er-
höht, jedoch bleiben die PM10-Gesamtbelastungen weiterhin bei bis zu 20 µg/m³ und die PM2.5-
Gesamtbelastungen weiterhin bei bis zu 10 µg/m³.
Der derzeit geltende Grenzwert für PM10-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ und der derzeit geltende
Grenzwert für PM2.5-Jahresmittelwerte von 25 µg/m³ werden sowohl im Prognosenullfall als auch
im Prognoseplanfall an der beurteilungsrelevanten Bebauung nicht erreicht und nicht überschritten
Der Schwellenwert von 29 µg/m³ im Jahresmittel zur Abl eitung der PM10-Kurzzeitbelastung wird
entsprechend den Berechnungsergebnissen an der bestehenden Bebauung ebenfalls nicht er-
reicht und nicht überschritten. Der seit dem Jahr 2020 geltende Richtgrenzwert für PM2.5-Jahres-
mittelwerte von 20 µg/m³ wird an der bestehenden Bebauung ebenfalls nicht erreicht und nicht
überschritten.
Der ab 2030 geltende Grenzwert für NO2-Jahresmittelwerte von 20 µg/m³ wird zwar in beiden Un-
tersuchungsfällen an einigen Stellen der autobahnnahen Bebauung erreicht oder überschritten,
dabei sind jedoch keine durch die Planungen bedingten zusätzlichen Konflikte prognostiziert. Der
ab dem Jahr 2030 geltende PM2.5-Jahresmittelwert von 10 µg/m³ wird im Bereich der autobahn-
nahen Bebauung westlich der A 3/A 4 nördlich des AD Heumar sowohl im Prognosenullfall als
auch im Planfall punktuell überschritten, dabei sind durch die Planung bedingt keine zusätzlichen
Konflikte prognostiziert.
Aus lufthygienischer Sicht ist festzuhalten, dass an der Bebauung im Nahbereich des AD Heumar
im betrachteten Prognosejahr Schadstoffbelastungen unterhalb des Grenzwerts berechnet sind.
Die Kombination der Auswirkungen der Planungen durch Umbau des Autobahndreiecks bei gleich-
zeitiger Verbesserung des Verkehrsflusses führt an der zum AD Heumar nächstgelegenen Wohn-
bebauung teilweise zu leichten Zunahmen der Schadstoffbelastungen, wobei im betrachteten
- 145 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Prognosejahr die geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit aber dennoch
nicht erreicht und nicht überschritten werden. Im Hinblick auf die ab dem Jahr 2030 geltenden
Grenzwerte sind zwar zum Teil erhöhte Luftschadstoffbelastungen prognostiziert, durch die Pla-
nungen sind dabei jedoch keine zusätzlichen Konflikte zu erwarten.
6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz
Siehe WRRL, Unterlage 18.2
Maßnahmen zum ordnungsgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zur ordnungs-
gemäßen bauzeitlichen Entwässerung sowie zum Schutz der Kiesgrubenseen (Schutzzäune und
Ausweisung von Bautabuzonen) werden in den Unterlagen 9.3 (Maßnahmenblätter) und 19.1.1
(Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan) beschrieben. Die kartographische
Darstellung der Ma ßnahmen ist den Unterlagen 9.1 ( Übersichtslagepläne Maßnahmen) und 9.2
(Maßnahmen Lagepläne) zu entnehmen.
6.4 Entwässerungsmaßnahmen nach RiStWag
Die Zuordnung der erforderlichen Maßnahmenstufen nach RiStWag ist der Unterlage 18 und der
zugehörigen Anlage 1 zu entnehmen.
Entwässerungsmaßnahmen der Stufe 1 sind in nachfolgenden Abschnitten ausreichend: Entwäs-
serungsmaßnahmen der Stufe 1 nach RiStWag erfordern keine über die REwS hinausgehenden
Maßnahmen. Nach Möglichkeit soll das ungesammelt Straßenoberflächenwasser breitflächig über
Bankett und Böschungen versickern oder gesammelt in Mulden mit 20 cm bewachsenen Boden
versickern.
• Abschnitt 01 - BAB A 59, FR Oberhausen: Bau-km 0+000 bis 1+204 (Achse 8480)
• Abschnitt 02 - BAB A 59, FR Bonn: Bau-km 0+763 bis 1+695 (Achse 6150)
• Abschnitt 03 - BAB A 3, FR Frankfurt: Bau-km 0+746 bis 1+172 (Achse 6245)
• Abschnitt 04 - BAB A 3, FR Oberhausen: Bau-km 0+390 bis 1+058 (Achse 8320)
• Abschnitt 05 - BAB A 4, FR Oberhausen: Bau-km 1+687 bis 1+905 (Achse 8100)
• Abschnitt 08 - Provisorische Rampe der BAB A 559 auf die BAB A 4 (Achse 8604)
• Abschnitt 09 - Provisorium zwischen den Rampen der A 59
Entwässerungsmaßnahmen der Stufe 2 nach RiStWag sind in nachfolgenden Abschnitten erfor-
derlich. Eine Versickerung des anfallenden Straßenoberflächenwasser ist hier nicht möglich. Das
Wasser muss in abgedichteten Mulden gesammelt und über Muldenabläufe und dichten Kanälen
den jeweiligen RWBA zugeführt werden.
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
• Abschnitt 03 - BAB A 3, FR Frankfurt: Bau-km 1+172 bis 1+718 (Achse 6245)
• Abschnitt 04 - BAB A 3, FR Oberhausen: Bau-km 0+064 bis 0+390 (Achse 8320)
• Abschnitt 06 - Ausfahrt BAB A 4 auf BAB A 3, FR Frankfurt: Bau -km 0+350 bis 0+998
(Achse 9001)
6.5 Trinkwasserbrunnen Steinweg 23
Der Neubau der Autobahnbrücken 5008 412.1 und 412.2 der A 59 finden in der Umgebung des
privaten Trinkwasserbrunnens “Steinweg 23” statt. Zudem befindet sich die Baumaßnahme im
Wasserschutzgebiet Erker Mühl (W III B).
Hierzu wurde seitens der ahu GmbH Wasser -Boden-Geomatik ein separates Hydrogeologisches
Gutachten erstellt (Datum 30.04.2025).
Darin wurde festgestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser in der Betriebs-
phase unter Berücksichtigung entsprechender Baustoffe erwartet werden. Bei Berücksichtigung
der im Gutachten aufgeführten Vorsorgemaßnahmen, ist eine wasserwirtschaftlic h verträgliche
Machbarkeit des Vorhabens gegeben.
Eine hygienische Beeinflussung der Trinkwasserentnahme am Brunnen Steinweg 23 ist nicht zu
besorgen, da der Abstand der 50 -Tage-Linie zu den geplanten Tiefgründungen ca. 30 m beträgt.
Während der Bauphase wird empfohlen den Brunnen dennoch zu sichern.
6.6 Landschaftspflegerische Maßnahmen
6.6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
§ 15 Abs. 1 BNatSchG verpflichtet den Verursacher eines Eingriffs, vermeidbare Beeinträchtigun-
gen zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit
dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort, ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind.
Tabelle 45: Landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmenumfang
V 1 Schutz der an das Baufeld grenzenden hochwertigen Biotoptypen
3.996 m Schutzzaun,
3 x Schutz Einzelbäume
V 2 Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien --
V 3 Ordnungsgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen --
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
V 4 Ordnungsgemäße bauzeitliche Entwässerung --
V 5 Schutz der Kiesgrubenseen südlich des AD Heumar --
V 6 Schutz der artenreichen Fettwiese nordwestlich des AD Heumar --
VA 1 Zeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung auf die Wintermonate --
VA 2
Überprüfung potenzieller Fledermausquartiere vor Beginn der Fäll - und Ab-
rissarbeiten
--
VA 3
Regelmäßige Kontrolle des Baufeldes auf Vorkommen von Amphibien
(Wechselkröte, Kreuzkröte) und Reptilien (Zauneidechse)
--
VA 4 Anlage eines Reptilienschutzzaunes (Zauneidechse) 150 m
VA 5 Ausweisung von Bautabuzonen (Zauneidechse) --
Eine detaillierte Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen ist den Maßnahmenblättern der Un-
terlage 9.3 und dem Kapitel 5.2 des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Unterlage 19.1) zu
entnehmen.
6.6.2 Gestaltungs-, Wiederherstellungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Gemäß den Vorläufigen Empfehlungen zur Anwendung der BKompV bei Bundesfernstraßen (Bun-
desanstalt für Straßenwesen, Referat Z2, 2024) werden Begrünungsmaßnahmen auf Bereichen
anlagebedingter Flächeninanspruchnahme als Gestaltungsmaßnahmen bezeichnet. Gestaltungs-
maßnahmen werden eingriffsmindernd berücksichtigt, indem sie im Zuge der differenzmethodi-
schen Betrachtung den biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf reduzieren.
Gemäß den Vorläufigen Empfehlungen zur Anwendung der BKompV bei Bundesfernstraßen
(BAST, 2024) werden Maßnahmen zur Rekultivierung und Wiederherstellung von Bauflächen als
Wiederherstellungsmaßnahmen bezeichnet.
Gemäß Anlage 5 BKompV sind Ausgleichsmaßnahmen funktionsspezifisch gleichartig hinsichtlich
der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sollen nach Möglichkeit eng
mit dem beeinträchtigten Raum verbunden sein.
Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF -Maßnahmen) dienen der ununterbrochenen Si-
cherung der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Dauer
der Vorhabenwirkung. Um sie von den sonstigen aus landschaftspflegerischer Sicht erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen unterscheiden zu können, werden sie mit dem Index ‚CEF‘ für CEF-Maß-
nahmen (continuous ecological functionality -measures) gekennzeichnet. Auch wenn die ökologi-
sche Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Dauer der Vorhabenwirkung hinsichtlich
- 148 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
der betroffenen Fledermausarten gewährleistet ist, werden in Analogie zu der vorgezogen umge-
setzten Teilmaßnahme im Rahmen des Teilprojektes I “Rampe BAB A 4“ vorsorglich Ersatzquar-
tiere für die Verluste von Baumhöhlen und Spaltenverstecken an Brückenbauwerken hergestellt,
um die bauzeitlichen Verluste auszugleichen (funktionserhaltender Ausgleich).
Gemäß Anlage 5 BKompV sind Ersatzmaßnahmen funktionsspezifisch gleichwertig hinsichtlich der
jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sind unter Bezug auf den beein-
trächtigten Raum, zumindest jedoch so durchzuführen, dass die jeweilige Funktion im betroffenen
Naturraum hergestellt wird. Ersatzmaßnahmen umfassen beispielsweise bei der Schutzgutfunktion
Biotope die Wiederherstellung/Neuschaffung oder Optimierung von ähnlichen Biotoptypenkomple-
xen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwerti gen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz)
jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von den
Mindestgrößen von Biotopen.
Folgende Gestaltungs-, Wiederherstellungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgese-
hen:
Tabelle 46: Landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Gestaltungs-, Wiederherstellungs -, Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen
Gestaltungsmaßnahmen
G 1 Ansaat von Landschaftsrasen 113.383 m²
G 2 Anpflanzung von Sträuchern 19.656 m²
G 3 Anpflanzung von höheren Gehölzen 106.614 m²
Wiederherstellungsmaßnahmen
W 1 Rekultivierung und Rückbau der bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen 220.671 m²
W 2 Wiederherstellung angrenzender Nutzungen 3.274 m²
W 3 Wiederherstellung einer artenreichen Fettwiese 290 m²
Ausgleichsmaßnahmen
A 1 Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen 22.546 m²
A 2
Installation von Schläferkobeln als Ausgleich für die Lebensraumverluste des Garten-
schläfers
20 Stück
ACEF 1 Installation von Fledermauskästen als Ersatz für Quartiermöglichkeiten in Bäumen 32 Stück
ACEF 2 Installation von Fledermauskästen als Ersatz für Quartiermöglichkeiten in Bauwerken 7 Stück
ACEF 3 Errichtung von zwei Fledermaustürmen als Ersatz für Quartierverluste 2 Stück
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VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
Ersatzmaßnahmen
E 1
Neugestaltung / Rekultivierung der Brasseur-Kaserne – Köln – Westhovener Aue Öko-
kontomaßnahme BImA
--
Eine detaillierte Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist den Maßnahmenblät-
tern der Unterlage 9.3 und dem Kapitel 7.2 des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Unterlage
19.1) zu entnehmen.
Ein vollumfänglicher trassennaher Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen
des Umbaus des AD Heumar nicht möglich. Der im Hinblick auf den verbleibenden Kompensati-
onsbedarf von 379.298 Wertpunkten notwendige Ausgleich erfolgt über die Ersatzmaßnahme E 1
aus dem Ökokonto der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
6.7 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete
Entfällt.
6.8 Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht
Entfällt.
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
7 Kosten
Die Gesamtkosten des Umbaus im AD Heumar belaufen sich auf 188,277 Mio. € brutto. Diese sind
komplett durch den Bund zu tragen.
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Erläuterungsbericht
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8 Verfahren
Die Umgestaltung des Autobahndreiecks Heumar erfolgt im Rahmen eines umfassenden Planfest-
stellungsverfahrens. Gegenstand ist das Teilprojekt II („Ersatzneubau AD Heumar“); hierfür wurde
ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Die Vorhabenträgerin hat dar in freiwillig eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung beantragt, da potenziell erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht
ausgeschlossen werden können. Der für die Maßnahme erforderliche Grunderwerb – siehe Kapi-
tel 9.4 – bedingt ebenfalls die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Der vorgezogene
Ersatzneubau des Teilprojekts I („Rampe A 4“ in Fahrtrichtung Oberhausen) wurde unabhängig
hiervon realisiert und begründet keine Vorfestlegung für den Gesamtumbau. Zusammengenom-
men begründen diese Aspekte die rechtliche Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens,
das alle relevanten Belange des Gesamtvorhabens umfasst.
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
9 Durchführung der Baumaßnahme
9.1 Verkehrsführung und zeitliche Abwicklung
Der Umbau des Autobahndreiecks Heumar erfolgt unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehrs
und erfordert vielfältige bauliche Provisorien, neue Mittelstreifenüberführungen und temporäre Ver-
kehrsführungen. Eine detaillierte Darstellung dieser Maßnahmen findet sich in der Bauphasenüber-
sicht (Unterlage 16.7).
Im Rahmen des Teilprojekts I (s. Kapitel 2.1) wurden bzw. werden in den Bauphasen 1 bis 7 bereits
folgende Maßnahmen realisiert: der Ersatzneubau der Rampe der BAB A 4 einschließlich des
Überführungsbauwerks BW 5008 538 für die B 8 sowie der Rückbau der Behelfsbrücke BW 5008
642, die Errichtung der Rampe BAB A 4 FR OB (BW 5008 419) bis zum bestehenden KVB -Bau-
werk 5008 800 und der Neubau des BAB A 3-Bauwerks 5008 700 über die KVB-Trasse mit Rück-
bau des BW 5008 750. Diese Bauphasen dienen ausschließlich der Information und sind für das
vorliegende Planfeststellungsverfahren ohne Relevanz.
Ab Bauphase 8.1 beginnt der Ausbauabschnitt des Teilprojekts II (s. Kapitel 2.1) „BAB A 3 / A 4 /
A 59, Ersatzneubauten im AD Heumar“. Im südlichen Bereich wird eine neue Mittelstreifenüber-
führung errichtet, nachdem die Fahrbahnbreite des Bauwerks BW 5008 806.1 durch Zurückschnei-
den der Bauwerkskappen angepasst wurde. Gleichzeitig erfolgt die Verstärkung d es Seitenstrei-
fens der BAB A 59 vor und hinter dem Trompetenbauwerk. Diese Vorabmaßnahme wird separat
ausgeschrieben.
Teilprojekt II, Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens, startet im Norden des sog. Trompe-
tenbauwerks (BW 5008 806.1/806.2) mit dem Bau einer provisorischen Verbindungsrampe, die
den Verkehr in Fahrtrichtung Bonn (FR BN) auf die BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhausen (FR
OB) umleitet. Diese Maßnahme ermöglicht den Rückbau von BW 5008 806.2 und bedingt zugleich
den Ersatz der bestehenden Regenwasserbehandlungsanlage zwischen BAB A 59 FR BN und der
Rampe BAB A 4 FR AC durch eine neue Anlage.
In Bauphase 8.2 wird an Kreuz Gremberg die stillgelegte Rampe BAB A 559 FR Köln-Zentrum auf
BAB A 4 FR OB/Frankfurt reaktiviert und vorübergehend in Betrieb genommen. In Phase 9 erfolgen
der Neubau der Ersatzbauwerke BW 5008 408 und 5008 411 für BAB A 59 FR BN sowie des
Bauwerks BW 5008 409 für BAB A 59 FR OB, der Bau einer zusätzlichen Mittelstreifenüberführung
und die Sanierung des Seitenstreifens der BAB A 3. Das Teilprojekt I, die neue Rampe BAB A 4
- 153 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
(Bauwerk BW 5008 419) ist in dieser Phase entweder nahezu abgeschlossen oder bereits fertig-
gestellt. Dies ist Voraussetzung, um mit dem Bau des Teilprojektes II starten zu können.
Ab Bauphase 10 wird der Rückbau von BW 5008 806.2 und der bestehenden Verkehrsanlage
zwischen BW 5008 804 und BW 5008 806.2 eingeleitet. Der Rückbau ist Bestandteil der Ausfüh-
rungsplanung unter Berücksichtigung der Festlegungen und Nebenbestimmungen des Planfest-
stellungsbeschlusses und Beachtung der Schutzmaßnahmen für den angrenzenden Kiessee. Pa-
rallel wird BAB A 3 FR OB für einen 4+0 -Verkehrsbetrieb vorbereitet, wobei die temporäre Ver-
kehrsführung über eine vorhandene Mittelstreifenüberführung (vor dem Bauwerk „Porzer Straße“)
realisiert wird. Gleichzeitig werden im Süden des AD Heumar an der Anschlussstelle Rath d as
Regenrückhaltebecken BW 5008 454 sowie angrenzende Kanalhaltungen erneuert.
In Phase 10 beginnt zudem der Bau der Unterbauten des BW 5008 409 (neue BAB A 59 FR OB)
und der Start der südöstlichen Verkehrsanlage der BAB A 3 FR F. Aufgrund der fortlaufenden Nut-
zung des bestehenden Bauwerks 5008 803 sowie einer in den neuen Fahrbahnverlauf integrierten
Stütze wird der betroffene Bereich vorläufig ausgespart. Zur Ermöglichung eines 4+0 -Verkehrs in
Phase 20 wird der Seitenstreif en der neuen BAB A 3 FR F in der Zusammenführung mit BAB
A 3/A 4 FR F mit 3 m statt der später vorgesehenen 2 m ausgeführt; der höhentechnische Aus-
gleich erfolgt nach Fertigstellung der BAB A 3 FR OB.
Ab Phase 11 startet der Ersatzneubau des Trompetenbauwerks BW 5008 412.2 für BAB A 59 FR
BN. Gleichzeitig wird ein Provisorium zwischen der bestehenden BAB A 3 FR F und der neuen
BAB A 3 FR F vor dem Überführungsbauwerk BW 5008 419 errichtet – hierfür ist der Rückbau der
bestehenden Rampe BAB A 4 (BW 5008 751) erforderlich, der erst nach Fertigstellung des ersten
Ausbauabschnitts erfolgen kann.
In Phase 12 wird die temporäre 4+0-Verkehrsführung auf BAB A 3 FR F aufgehoben; der Verkehr
wird über das in Phase 11 errichtete Provisorium auf die neue Fahrbahn geleitet. Gleichzeitig wird
ein weiteres Provisorium erstellt, das die neue BAB A 3 FR F mit der alten BAB A 3 FR OB verbin-
det und den Bau der nördlichen Verkehrsanlagen für BAB A 3 FR F und BAB A 59 FR BN ermög-
licht. In dieser Phase werden auch die verbliebenen Dammkörper und die Brücken BW 5008 645
und BW 5008 802 zurückgebaut.
Phase 13 leitet den Bau der nördlichen Verkehrsanlagen der neuen BAB A 3 FR F und der BAB
A 59 FR BN ein. Während der Verkehr auf BAB A 3 als 4+0 auf der BAB A 3 FR OB geführt wird,
erfolgt die Verbindung über eine vorhandene Mittelstreifenüberführung vor dem Bauwerk „Rös-
rather Straße“. Ein zusätzliches Provisorium im Bereich des Bauwerks 5008 803 ermöglicht den
Übergang zur nördlichen Verkehrsanlage von BAB A 59 FR OB.
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
In Phase 14 wird die 4+0-Verkehrsführung auf der neuen BAB A 3 FR F etabliert und gleichzeitig
der Rückbau der nördlichen Verkehrsanlagen von BAB A 3 und BAB A 59 FR OB sowie des Bau-
werks BW 5008 834 über der Rampe BAB A 3/A 4 FR AC vorgenommen. Darauf folgt in Phase 15
der Bau des nördlichen Widerlagers von BW 5008 409 für BAB A 59 FR OB.
In den Phasen 15 und 16 werden die nördlichen Verkehrsanlagen für BAB A 3 und BAB A 59 FR
OB fertiggestellt. Südlich des AD Heumar wird ein weiteres Provisorium geschaffen, das die be-
stehende BAB A 59-Trasse mit der neuen BAB A 59 FR BN verbindet. Nach Abschluss dieses
Provisoriums in Phase 17 erfolgt dessen Rückbau, während der Verkehr auf die neue Trasse um-
geleitet wird. Gleichzeitig wird ein weiteres Provisorium zwischen BW 5008 412.2 und dem südli-
chen Widerlager von BW 5008 409 errichtet, um den Rück- und Neubau des südlichen Abschnitts
von BAB A 59 FR OB zu ermöglichen.
Phase 18 beginnt mit dem Rückbau der Bauwerke BW 803 und BW 5008 806.1. Gleichzeitig wird
der Überbau des BW 5008 409 von Norden eingeschoben, und im nördlichen Bereich des AD
Heumar entsteht vor dem KVB-Bauwerk 5008 700 ein Provisorium für die Rampe BAB A 4.
In Phase 19 wird der Verkehr von BAB A 59 FR OB über die südliche Mittelstreifenüberführung auf
das neue Trompetenbauwerk BW 5008 412.2 mit 4+0-Verkehr geleitet und anschließend über das
Provisorium aus Phase 18 auf die neue nördliche Verkehrsanlage umgeleitet. In dieser Phase er-
folgt zudem der Rückbau der bestehenden Bauwerke BW 5008 806.1 und BW 5008 803 von BAB
A 59 FR OB. Nach Entfernung der Stützen von BW 5008 806.1 wird der Lückenschluss für BAB
A 3 FR F erreicht, sodass der Neubau des Bauwerks BW 500 8 410 für BAB A 3 FR OB gestartet
werden kann. Parallel wird der Verkehr der Rampe BAB A 4 FR OB im Norden auf das Provisorium
aus Phase 17 verlegt, was den Rückbau der alten Anlage und den Neubau des Ersatzbauwerks
BW 5008 701 über die KVB-Trasse ermöglicht.
In Phase 20 erfolgt der Rückbau der restlichen südöstlichen Verkehrsanlagen von BAB A 3 FR OB
und der Beginn des Baus der neuen Trasse der BAB A 3 samt zugehöriger Stützwand. Der Verkehr
auf BAB A 3 wird als 4+0 über die neue BAB A 3 FR F geleitet. Parallel startet im Süden der Bau
des Trompetenbauwerks BW 5008 412.1 für BAB A 59 FR OB, während im Norden die Errichtung
der Verkehrsanlage von BAB A 4 FR OB nördlich von BW 5008 701 beginnt.
Phase 21 realisiert nach Fertigstellung von BW 5008 701 den südlichen Lückenschluss der Ver-
kehrsanlage von BAB A 4 FR OB. In Phase 22 wird der Verkehr auf die neue Rampe BAB A 4 FR
OB verlegt, das Provisorium zurückgebaut und der höhentechnische Ausgleich der BAB A 3/A 4
FR F vorgenommen. Dabei wird der Seitenstreifen von BAB A 3 FR F im Zusammenführungsbe-
reich gemäß Endzustand hergestellt.
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Erläuterungsbericht
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
In Phase 23 wird nach Fertigstellung des Trompetenbauwerks BW 5008 412.1 der Lückenschluss
zwischen dem nördlichen Widerlager von BW 5008 412.1 und dem südlichen Widerlager von BW
5008 409 für BAB A 59 FR OB hergestellt. Phase 24 schließt den Bau der Trasse von BAB A 59
FR OB ab, während das zugehörige Provisorium zurückgebaut wird. Vorab wird der Verkehr auf
den Endzustand geleitet, und der Lückenschluss zwischen den Widerlagern der Bauwerke BW
5008 411 und BW 5008 412.2 für BAB A 59 FR BN wird realisiert. Zudem wird die Rampe im
Autobahnkreuz Gremberg (aus Phase 8.2) zurückgebaut, sodass die ursprüngliche Verkehrssitu-
ation wiederhergestellt wird.
In Phase 25 beginnt der Rückbau der Verkehrsanlage, des Bauwerks BW 5008 804 und des Pro-
visoriums im nördlichen Bereich von BAB A 59 FR BN. Vor dem Rückbau wird der Verkehr auf die
neue Trasse umgeleitet. Anschließend erfolgt die Deckenerneuerung und Ummarkierung der Fahr-
bahn der Rampe BAB A 4 FR AC.
Die voraussichtliche Fertigstellung des Teilprojektes II AD Heumar ist für das erste Quartal 2033
geplant. Eine zusammenfassende Tabelle in der Machbarkeitsprüfung stellt die wesentlichen Bau-
phasen dar, die im Rahmen des Umbaus untersucht und entsprechend geplant wurden.
Tabelle 47: Bauphasen
Bauphase Vorgang Maßnahme Vzul im Betrieb
8.2 3 Bau Provisorium der BAB A 59 60 km/h
9 5 Bau Mittelstreifenüberfahrt BAB A 59 80 km/h
10 5 Bau Mittelstreifenüberfahrt BAB A 3 80 km/h
11 2/3 Verkehrsführung 4+0 auf der BAB A 3 FR OB während der
Herstellung der BAB A 3 FR F 80 km/h
12 1 Bau Provisorium BAB A 3 FR F 80 km/h
13 1 Bau Provisorium BAB A 3 FR F 60 km/h
14 1/2 und 4 Verkehrsführung 4+0 auf der BAB A 3 FR OB während der
Herstellung der BAB A 3 FR F und BAB A 59 FR BN 80 km/h / 60 km/h
15 3 Bau Provisorium BAB A 3 FR OB 80 km/h
16 2 Bau Provisorium BAB A 59 FR OB 40 km/h
18 3 Bau Provisorium BAB A 4 FR OB 60 km/h
19 4 Verkehrsführung 4+0 auf der neuen BAB A 59 FR BN 80 km/h
20 2 Verkehrsführung auf der BAB A 3 und BAB A 59 während
der Herstellung der BAB A 4 80 km/h
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VAS-04-ADH-A-RE01-001-00
9.2 Bautabuflächen und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Lage der Bautabuflächen ist den Unterlagen 9.1 (Übersichtslageplan Maßnahmen, Blatt 1,
M: 5.000) und 9.2 (Maßnahmen Lagepläne, Blatt 1-6, M 1: 1.000) zu entnehmen.
Während der Bauzeit ist der sorgfältige Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Ölen, Treib-
stoffen oder Chemikalien essenziell zum Schutz von Boden und Gewässern (§ 62 WHG). Diese
Stoffe dürfen nur in dicht verschlossenen, gekennzeichneten Behältern gelagert und auf flüssi g-
keitsdichten Flächen mit Auffangvorrichtungen aufbewahrt werden (§ 19 AwSV). Beim Transport
und der Verarbeitung sind Leckagen unbedingt zu vermeiden. Notfallsets mit Bindemitteln müssen
griffbereit sein (§ 20 AwSV). Mitarbeiter sind im sicheren Umgang zu unterweisen (§ 19 Abs. 2
AwSV), Sicherheitsdatenblätter müssen verfügbar sein (gemäß § 14 GefStoffV). Verschüttete
Stoffe sind sofort zu beseitigen (§ 22 WHG), bei größeren Vorfällen ist unverzüglich die zuständige
Behörde zu informiere n (§ 24 WHG). Altstoffe und leere Gebinde müssen fachgerecht entsorgt
werden (§ 7 KrWG) – keinesfalls dürfen Rückstände ins Erdreich oder in Entwässerungseinrich-
tungen gelangen. Ziel ist ein umweltgerechter, sicherer und gesetzeskonformer Baustellenbetrieb.
9.3 Angaben zur Kampfmittelfreiheit
Im Bereich der geplanten Baumaßnahme liefern Luftbilder und weitere historische Unterlagen aus
der Zeit des zweiten Weltkriegs Hinweise auf Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe im
Bereich des AD Heumar (Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18.01.2019). Des Wei-
teren existiert in diesem Gebiet ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen
aus dieser Zeit. Aus diesem Grund wird empfohlen, eine Überprüfung der gesamten zu überbau-
enden Fläche auf Kampfmittel durchzuführen. Die Abbildung 14 auf der Folgeseite zeigt die Blind-
gängerverdachtspunkte (BVP) sowie die Bereiche von militärischen Anlagen und Stellungen.
Als zuständige Gefahrenabwehrbehörde legt das Ordnungsamt der Stadt Köln (OA Köln) um kon-
krete Verdachtspunkte (z.B. BVP, Stellungen usw.) einen Sperrradius von 15 m fest, in dem ohne
vorherige Maßnahmen zur Kampfmittelräumung keine bodeneingreifenden Arbeiten stattfinden
dürfen.
- 157 - Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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Bekannte Verdachtsmerkmale dürfen gemäß den Vorgaben der Kampfmittelverordnung des Lan-
des Nordrhein-Westfalen (KampfmittelVO NRW)8 nur durch den Kampfmittelräumdienst des Lan-
des NRW (KMBD NRW) bzw. durch dessen Vertragsunternehmen untersucht und geräumt wer-
den.
Zur Absicherung, Ausräumung von Verdachtspunkten und vorbereitenden Planung untersucht ein
auf Kampfmittel spezialisiertes Ingenieurbüro den Gesamtbereich des AD Heumar, wodurch eine
Reduzierung der bauzeitlichen Eingriffe erreicht werden soll.
9.4 Grunderwerb
Für die Vorhabensrealisierung sind Flächen zu erwerben, dauernd zu beschränken und vorüber-
gehend in Anspruch zu nehmen. Für die Planung des AD Heumar sind rd. 1.400 m² zu erwerben
und rd. 353.000 m² vorübergehend in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten für den Grunderwerb belaufen sich auf 2,151 Mio. € zzgl. Mehrwertsteuer.
8 Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein -Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel
(Kampfmittelverordnung – KampfmittelVO) vom 12. November 2003, GV. NRW Teil I Nr. 36 vom 24. November 2003,
S. 1277.
Abbildung 14: Verdachtsflächen von Kampfmitteln
Unterlage 1
Erläuterungsbericht
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Anlage A
Anlage 10 - Auszug BV Porz 04.12.2025
1560 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 05.12.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 04.12.2025 öffentlich 7.4 Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "BA B 3, 4, 59 - Ersatzneu- bau der Bauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Heumar" 3093/2025 Herr Meinhardt (Die LINKE) stellt folgenden Änderungsantrag, über welchen Herr Be- zirksbürgermeister Tempel zuerst abstimmen lässt und anschließend über die er- gänzte Beschlussvorlage. I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag welchen Her r Meinhardt zum Tagesordnungspunkt vorgetragen hat: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Aufweitung der Autobahnbrücken ent- lang der KVB-Trasse zugunsten der RadPendlerRoute 3 ermöglicht werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme von Frau Rechberger (FDP) zugestimmt . II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DE- GES GmbH für das Vorhaben „BAB 3, 4 und 59 – Ersatzneubau der Bauwerke im Be- reich des Autobahndreiecks Heumar“ in Köln-Ostheim und Köln-Gremberghoven die beigefügte Stellungnahme (Anlage 9) abzugeben. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Aufweitung der Autobahnbrü- cken entlang der KVB-Trasse zugunsten der RadPendlerRoute 3 ermöglicht wer- den kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Anlage 6 - Lageplan 4
10216 Zeichen
Notrufsäule A 3FR Frankfurt 3 BB BBBB BB BB BPRG BP BP BP BB BP SD BP km 0,6 km 0,6 km 0,8 km 1,0 BPBPBPBP PB BPBB PBBP BB PB PB PB BB BB BB BB Weg Rampe Frankfurt a. M. - Aachen Rampe Frankfurt a. M. - Aachen A3 RF Frankfurt a. M. - Oberhausen A3 RF Oberhausen - Frankfurt a. M. BP BPSD PB BB PB PB BP km 0,4 km 0,4 km 0,5 km 0,5 Abs. 30 Ast Ckm 0,5 km 1,3 Abs. 30 Ast Bkm 0,5 BB Weg Rampe Aachen - Frankfurt a. M. A3 RF Oberhausen - Frankfurt a. M. A3 RF Frankfurt a. M. - Oberhausen Ø 0.8Ø 0.8 Ø 0.7Ø 0.9 Ø 1.0Ø 0.8 Ø 0.4Ø 0.8 Ø 0.9 Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² 7 Bäume auf 100 m²VegetationsdichteVegetationsdichte Abs. 30 Ast Bkm 0,6 3 * Brunnen alt7 Bäume auf 100 m² ParkplatzVegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte10 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte7 Bäume auf 100 m²Vegetationsdichte7 Bäume auf 100 m² Radarmessstelle S 44,74S 44,73 S 45,32 S 46,65 S 46,42 S 46,45 S 43,31S 43,74 S 41,62S 41,51 S 42,53 S 43,15 S 41,80 S 42,11 S 41,95 S 45,41 S 44,60S 45,00 S 43,70S 44,35S 44,95 S 44,09 S 43,37 S 43,50 S 43,06 S 42,11 S 43,33 S 43,11 S 42,63 S 42,41 S 42,88S 42,50 S 43,42S 42,96 S 44,04S 42,99 S 43,48S 42,94 S 45,95 S 45,58S 45,76 S 45,66 S 46,10S 46,00 S 45,68 S 45,68 S 45,27S 45,98 S 46,20 Alter Deutzer Postweg Alter Deutzer Postweg Am Steinweg 45.7Steinweg Wikingerstraße Hunde-übungsplatz Am Porzer Weg Porzer Straße Laufkran 49.3 48.4 50.944.6 49.8 Porzer Straße 111 50 107 221 c 99 87 46 221 56 a221 b 42 58 b 58 81 56 62 44 109 101103 72 221 a 42 69 113 70 a 42 95 56 b 10 A 3 E 35 40 83 48 91 115 85 97 50 105 89 70 93 68 117 66 HEUMAR 46 (1) (2) (P1)(2) (1) Halle Halle(1) Pumpstation Müllumladestation (1) (1)(3) Halle Ruine (1) (1) Halle(1) (2) Lagerhallen Halle (1) (1) (1) (3) (1)(RMR) Auf Herkenrath Brück-Rather Steinweg 47.3 3 Weg PaffendorfstraßePaffendorfstraße Am Rande Paffendorfstraße Sengerweg Am Rande Paffendorfstraße 49.5 49.5 48.5 48.5 85 41 70 1 4065 83 6 35 117 42 46 103 46 20 73 16 67 81853 1 2343 101 38 3 411 2457 95 63 52 31 123 54 60 59 47 a 8 6 73 a 26 38 27 69 73 49 36 21 3991 2 113 85 a 47 4 33 a 18 51 45 35 47 57 3 32 72 139 6 65 36 3 1 61 70 45 59 74 1230 239 51 58 1 66 26 50 2 2 a 10 43 45 111 41 42 2 99 22 34 29 121115 40 107 22 47 15 109 81 48 64 17 30 19 119 3032 93 55 16 87 4451 62 6856 1434 37 107 4 5 49 63 10575 55 20 97 25 61 7 7977 28 4 2 89 22 35 71(1) (2) (1) (4) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (1) (1) (1) (2) (1) (1) (1) (3) (1) (1) (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (1) (1) (1)(1)(1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (3) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (1) (1) (2) (1) (1) (2) (1) (1) (3) (1) (1) (3) (1) (2) (1) (1) (1) (1)(1) (RMR) (RMR) (RMR) Alter Deutzer Postweg 50.2 48.3 6 Weg Weg 393 470 1169 287/1 1168 467 395 11721175 558 287/3 96 391 397399401 1876 580 60 636 675 305 298 285283461 648 304306 681 705 295 798 690 598 286 667 1171 880/315 24 404 1173 239 793 541 779 583 994 395 327787778 409 990 286 1641000438 963 950 614 439 601 403 495 581 454 490404 788 258 461 311 761 455 348 809400 997797 736/308 433 443 559 801 442 612 39 1036 893 989 157 406 1034 592 1033 467 508 780 891 162 243 448 245 774 991 221 613 1049 413 958 870 1048 447 291 953 802 764 1003 1005 785 230 159 452 807 983 981 586 993 947 330 185 440 999 405407403 6.0% 5806.0% 0.0%0.0%2.5%2.5% 2.5% 6.1% E 789 576 791 802 660 800 703 692 292 682 451 702 713714 411 799 417 797 710 292 653 287 668 787 562 297 64 649 701 125 663 255 59 711580 794 450 683680 415 509 676 293 282 674 303 652 670 299 284 294301 788 647 662 592 355 26 654694 581 302 645 413 638 288 666 704 296290593 409 353 801 637 289 300 2053 1170 2332 97 502 984 884 575 777 891/2871174 762300/2 866 799 233 567 391 816 390 591 210 397 1004 783 2 449 795 877 998 784 889 1031 17 484 306/2 453 168 1002 865 457 321 564871 437 763 169 765 1112 190 279 540 775 824 995 786 798 731/303 1024 869 466458 529500 163 888 579875 585 996 566 878 465 925 247 760810 732/303 346 954 285 444 158 1054 868 501 463 877/307 301/2 892 262 879 873 872 246 331794507 264 733/304 883539 307/2 451 897 602 334 398 530 759 446 913 782 885422 25 276 1001 460 402 880882 468 766980 160 464 509 241 531 565 224 456 813 1017 887 881 992 890 948 898 1035 876 1032 730/302 165 462 886 776 951789396 275 170 781445 249 867 985 874 952441 503 Stadt KölnGemarkung RathFlur 76 Stadt KölnGemarkung HeumarFlur 7 Achse 8320 Achse 8320 Achse 8320 Achse 6245 Achse 6245 Achse 6245 Achse 9001 Achse 9001Achse 9001Richtung OberhausenRichtung Oberhausen Richtung Frankfurt Richtung Frankfurt WartungswegNotrufsäule A 3FR Oberhausen 2.5% 2.5%1.7% 2.5%2.5% 2.5% 2.5% 2.76% 2.5% 2.55% Anschluss an bestehendes Kanalnetz(siehe Unterlage 8) Anschluss an bestehendes Kanalnetz(siehe Unterlage 8)EE E E E E vorh. RWBA E 4(BW 5008 787) 2.081.031.02 1.04 QuerschnittQ 2 0+956.976R=1999.550A=500.0060+820.129 A=240A=240R=∞ R=∞A=499.7050+994.605 1+782.5121+766.992R=∞Zwangsführungdurch Achse 8320Zwangsführungdurch Achse 8320Zwangsführungdurch Achse 8320 1+751.4731+117.701R=∞ 0+869.725R=1999.550A=499.705 0+820.129A=500.006R=1999.550A=500.006R=∞0+695.098 R=∞0+000.000A=495R=∞0+458.351 A=240R=-7201+116.732R=7000A=2401+196.732 R=∞R=70001+511.797 Anschluss Lageplan 2 Anschluss Lageplan 3 Anschluss Lageplan 2 Beginn der BaustreckeBau-km 0+151,780Ende DeckensanierungBau-km 0+151,780Beginn DeckensanierungBau-km 0+064,175 Ende der BaustreckeBau-km 1+511,799 (Achse 6245)Bau-km 0+998,740 (Achse 9001)Beginn DeckensanierungBau-km 1+511,799 (Achse 6245)Ende DeckensanierungBau-km 1+718,196 (Achse 6245) H = 13000.000 m 759.000 m+1.001 %391.000 m-2.400 %km = 0+759.000h TS = 64.041T = 221.094f = 1.880 H = 140000.000 m 440.267 m-0.652 %229.733 m-0.850 %km = 1+370.267h TS = 47.038T = 138.646f = 0.069 H = 0.000 m229.733 m-0.850 %km = 1+600.000h TS = 45.085 H = 0.000 m131.000 m+0.700 %km = 0+151.788h TS = 44.670H = 13000.000 m 131.000 m+0.700 %479.190 m+2.700 %km = 0+282.788h TS = 45.587T = 130.001f = 0.650 H = 17000.000 m338.374 m+0.673 %Zwangsgradientekm = 0+707.374h TS = 47.850T = 117.826f = 0.408 118.571 m-0.855 %H = 0.000 mkm = 1+025.031h TS = 45.416 H = 100000.000 m 199.086 m-0.713 %118.571 m-0.855 %km = 0+906.460h TS = 46.430T = 70.967f = 0.025 Mulde, B=2,50m Mulde, B=2,50m Abgedichtete Mulde, B=2,00m Durchlass DN 400ab hierabgedichtete Mulde,B=2,00m Abgedichtete Mulde, B=2,00m km 0,8 753.753.75753.00 2.00753.753.7575 2.00253.503.5025 753.603.603.753.75Verziehung von FBR und Sperrfläche200 m 75 753.753.753.753.0075 gem. RAA Einfahrttyp E 5 (vorh. A3)S=703.945H=47.442m S=668.094H=62.479m 800.000 600.000 1200.0001300.000600.000700.000 700.000700.000 100.000200.000300.000400.000 1400.0001500.000800.000900.0001000.0001100.000 500.000 2lE = 338,00 (vorh. A 3) muldenartige Ausbildungdes Banketts vor und hinterder Stützwand QuerschnittQ 2 0+956.976 Wiederherstellungvon vorh.Wartungsweg Bordanlage im Bereich1172.864 bis 1236.615 W III B BW 5008 639Stützwand A3 FR OB(b=0,25m, hmax=3,0m, l=300,000m)0+310,000 bis 0+610,000 Anschluss Lageplan 3 Stadt KölnGemarkung HeumarFlur 8 Einziehung des Zusatzfahrstreifens120 m A3: AQ 21ErsatzneubauAQ 21 Km 0,811 1.10 PROJIS-Nr.: Projekt-Nr.im Auftrag der AutobahnGmbH des Bundes LagesystemStand KatasterHöhensystemBestandsvermessung Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbhZimmerstraße 5410117 BerlinTelefon (030) 202 43 - 0Telefax (030) 202 43 - 291www.deges.de DieAutobahn bearbeitetgeprüftDatumZeichengezeichnet bearbeitetgeprüftDatumZeichen Entwurfsbearbeitung: Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt N:\Vestra\2261_AD Heumar_Lph-4\Unterlage 5_Lageplan\U5_Lageplan.dwg ETRS 89 UTM 32 (LS 489)DHHN 92 (HS 160) Maßstab: 1 :Unterlage / Blatt-Nr.:/A 3/4/59 ErsatzneubauBauwerke AD HeumarAufgestellt:Düsseldorf, 06.06.2025DEGES..................................................... Plancodierung Die Autobahn GmbH des BundesStraße: A 59 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 3337-693Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 30C; 30H / Station: 2-1891; 779-2025Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 2975-973 gez. i.A. Ricarda Galante 05 / 2505 / 25Ge05 / 25MBIH2261 VKE D022 20232018 541.000 FESTSTELLUNGSENTWURFLageplanVerkehrsanlagen 06 / 25Nowak06 / 25Schaefer Achse 8480 Achse 8480 Achse 6245 Achse 6150 Achse 6150Achse 8100 Achse 8100 Achse 8320 Achse 8320 Achse 9001Achse 9001 Lageplan 01 Lageplan 02Lageplan 03Lageplan 04 Lageplan 05Achse 8604 Achse 8604 Achsübersicht Achse 8501Achse 6245 Das dargestellte vorhandeneGelände kann ggf. durchVorabmaßnahmen abweichen.5642694.95732363872.539 5643199.87432364100.518 5642901.52632364761.285 5642396.60932364533.3065642700 5642800 5642900 5643000 5643100 32363900 32364000 5643000564310032364200 32364300 32364400 32364500 32364600 32364700 5642400 5642500 5642600 5642700 5642800 32364600 32364700 5642500564260032363900 32364000 32364100 32364200 32364300 32364400 32364500 Zeichenerklärung StraßennebenflächenDeckensanierung Brücke mit Widerlager Stützwand Planung 2,5 %QuerneigungGradientenhochpunktGradiententiefpunkt H = 13000.000 mkm = 1+483.462h TS = 59.159T = 123.500f = 0.5871,500 %1531,000 m0,700 %725,000 mNeigungsbrechpunkt mit Angabe vonAusrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichmaß,Längsneigung und Abstand zumnächsten Neigungsbrechpunkt Sonstiges WWGGWohnbauflächegewerbliche BauflächevorhandengeplantGebiete und FlächenVerwaltung geplantEntwässerung LSGLandschaftsschutzgebietFläche des Biotopverbundes SchutzgebieteNatur, Landschaft, Wasser Regenwasserleitungmit Angabe von FließrichtungStraßenablauf mit AnschlussleitungAblaufschacht/KontrollschachtE W III BWasserschutzzone III B GemarkungsgrenzeFlurgrenze EinschnittsböschungEntwässerungsmulde mit Querriegel DammböschungBankettRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenMittelstreifen, AchseRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenBankett mit Zufahrt weitere GebieteTabufläche Bauwerke und AnlagenStraßen, Wege, Zufahrten1.01Nr. im Regelungsverzeichnis2.01 Bohrkern PlanfeststellungsgrenzeVerkehrszeichenbrückefreizuhaltendes SichtfeldRückbauWiederherstellung vorhandener Wege Fläche mit Altlasten Vermessung Flurstücks- / Katastergrenze RQ 2 - A 3RAA RQ 31 1.503.00753.753.753.75751.501.50753.753.753.603.60751.5015.75 16.20 41 523 6 VAS-04-ADH-A-RE05-004-01
Anlage 9 - Stellungnahme
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/ 2 Anlage 9 Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „BAB 3, 4 und 59 – Ersatzneubau der Bauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Heumar“ Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr xxxxxx, gegen das oben näher bezeichnete Vorhaben bestehen keine Bedenken, wenn den nachfolgend benannten Anforderungen jeweils durch e ine entsprechende Nebenbe- stimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. I. Städtische Liegenschaften Die für das o.g. Vorhaben als Baustelleneinrichtung sflächen vorgesehenen Flurstü- cke 2025 und 2027 – jeweils Flur 76 der Gemarkung R ath – sind zwischenzeitlich bereits an die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH (DEGES GmbH) vermietet. Bezüglich des ebenfalls als Bauste lleneinrichtungsfläche benötig- ten Flurstückes 1910 (Flur 76 der Gemarkung Rath) i st jedoch zu beachten, dass dieses in Kürze veräußert wird und sich dann nicht mehr im städtischen Eigentum befindet. Ansprechpartnerin im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (Verwaltung unbebauter Fiskalbesitz – Pachtstelle), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. II. Kampfmittel Im Bereich des o.g. Vorhabens ist es bereits in der Vergangenheit zu vermehrten Kampfmittelfunden gekommen. Das Plangebiet ist dahe r, falls noch nicht gesehen, zwingend auf Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hi erzu ist zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildauswertung bei m Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Zu bereits bekannten Gefahrenverdachten muss bereits jetzt ein Mindestabstand von 15 m eingehalten werden. Ansprechpersonen im Amt für öffentliche Ordnung, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Fernstraßen-Bundesamt Ulrich-von-Hassell-Straße 74-76 53123 Bonn P4/02-01-04-01#00027#0015 62/621/2-62.10.02 04.09.2025 - 2 - / 3 sind xxxxxx. III. Brandschutz Sofern das o.g. Vorhaben zu Straßensperrungen und/o der zu Benutzungseinschrän- kungen führen sollte, ist dies dem Amt für Feuersch utz, Rettungsdienst und Bevölke- rungsschutz (Berufsfeuerwehr) frühzeitig mitzuteile n, damit die hieraus resultieren- den Auswirkungen auf die Anfahrtssituation der Rett ungsdienste berücksichtigt wer- den können. Ansprechpartner im Amt für Feuerschutz, Rettungsdie nst und Bevölkerungsschutz (Berufsfeuerwehr), Neusser Landstraße 2, 50735 Köln, ist xxxxxx. IV. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenk malschutz Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden ist § 16 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfal en (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu beachten. Dieser umfasst eine unverzüglic he Benachrichtigung des Rö- misch-Germanischen Museums/Archäologische Bodendenk malpflege und Boden- denkmalschutz (Telefon: 0221 221-22304; Fax: 0221 2 21-24030), die unveränderte Erhaltung des Auffindungszustands sowie eine Unters uchungsfrist von bis zu einer Woche nach Eingang der Meldung. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum/Arch äologische Bodendenk- malpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, ist xxxxxx. V. Stadtentwicklung/Stadtplanung 1. Stadtentwicklung Im Jahr 2020 hat das Amt für Stadtentwicklung und S tatistik das sogenannte Konzept der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 203 0+“ fertiggestellt, welches die zentralen strategischen Stoßrichtungen für die 5 Themenfelder Wohnen, Wirtschaft, Soziales, Mobilität sowie Grün & Klima formuliert. Das Konzept ist im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadt- strategie.pdf abrufbar. Wie dem Konzept auf Seite 184 zu entnehmen ist, wir d das Autobahndreieck (AD) Heumar dem sogenannten „rechtsrheinischen Entw icklungskorridor“ zuge- ordnet und ist damit Teil einer definierten Entwick lungsachse. Ziel dieses Ent- wicklungskorridors ist es u.a., die hohe Verkehrsgu nst für die wirtschaftliche Ent- wicklung zu nutzen und neue Standortqualitäten zu s chaffen. Dabei muss „die Mobilisierung neuer Standorte für Produktion und Ge werbe im rechtsrheinischen Entwicklungskorridor (…) gemeinsam mit den Freiraum strukturen und der Ver- vollständigung des Äußeren Grüngürtels gedacht werd en“ – siehe hierzu auch Seite 207 des Konzeptes. In diesem Zusammenhang wird auf die hohe Relevanz h ingewiesen, dass bei al- len Infrastrukturplanungen die Durchlässigkeit für Freiraumstrukturen mitgedacht werden soll und eine möglichst gute Durchwegung und Verknüpfung für Fuß- und Fahrradverkehr sowie für Fauna und Flora einzuplane n ist. Unüberwindbare Bar- rieren sind zu vermeiden. - 3 - / 4 Ansprechpartnerin im Amt für Stadtentwicklung und S tatistik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. 2. Stadtplanung Die Inhalte und Maßnahmen des o.g. Vorhabens führen aus hiesiger Sicht zu keinen planungsrechtlichen oder städtebaulichen Konflikten. Die für die schalltechnische Untersuchung vorgenomm enen und in den entspre- chenden Lageplänen dargestellte Einstufung der Gebi etskategorien nach den Bestimmungen der Verordnung über die bauliche Nutzu ng der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) ist nicht zu beanstanden. Es ist jedoch aufgefallen, dass Flächen nicht einge stuft wurden, die aber eine bauliche Nutzung ausweisen und einen immissionsschu tzrechtlichen Schutzan- spruch haben. In dem beigefügten Planausschnitt aus der Unterlage 7.1/1 sind diese rot umrandet und mit entsprechenden Anmerkungen versehen. • Linke Fläche im Schutzabschnitt H: Das hier verort ete Tierheim bzw. die Tierschutzeinrichtung Herkenrathweg befindet sich i m Außenbereich und kann als GE eingestuft werden. • Rechte Fläche im Schutzabschnitt B: Diese Fläche b efindet sich ebenfalls im Außenbereich und ist als MI einzustufen. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. - 4 - / 5 VI. Straßenrecht Aus den vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtli ch, dass die Brückenbauwerke im Bereich der Erschließungsanlagen „Rösrather Straße“ und „Alter Deutzer Postweg“ von dem o.g. Vorhaben betroffen sind. So heißt es etwa auf Seite 9 des Erläuterungsberich ts unter dem Gliederungspunkt 1.2.5: „Der Beginn der Baustrecke liegt unmittelbar hinter dem Bauwerk BW 5008 748 „Rösrather Straße.“ Dies korrespondiert zudem m it dem Lageplan „VAS-04- ADH-A-RE05-001-01“. Auf den Seiten 55 und 56 des Erläuterungsberichts ist zu dem Brückenbauwerk „Alter Deutzer Postweg“ jeweils verm erkt: „Keine geplante Bau- maßnahme“. Zu den Bauwerken fehlen zudem Ansichten, Schnitte etc., die den Ist- und den Soll-Zustand erkennen lassen. Aus hiesiger Sicht sind daher für das o.g. Vorhaben – bezogen auf die Brückenbau- werke im Bereich der Erschließungsanlagen „Rösrathe r Straße“ und „Alter Deutzer Postweg“ – keine Kreuzungsvereinbarungen gemäß dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) abzuschließen. Sofern dennoch Kreuzungsvereinbarungen erforderlich sind, hat die Vorhabenträge- rin die entsprechenden Vereinbarungsentwürfe nebst den notwendigen Anlagen zu erstellen und frühzeitig einzureichen. Ansprechpartner im Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. VII. Verkehrsmanagement Aufgrund des von dem o.g. Vorhaben ausgehenden groß en Bauvolumens ist frühzei- tig ein Konzept zur Lenkung und Organisation des Ba ustellenverkehrs sowie zur Be- schickung der Baustelleneinrichtungsflächen inklusi ve deren Erschließung zu erstel- len. Die baustellenbezogene An- und Abfahrt hat hie rbei weitgehend die LKW- Vorrangrouten zu nutzen – diese sind dem Verkehrska lender-Logistik der Stadt Köln zu entnehmen. Dieser ist im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/verkehr/verkehrskalender-logistik/index.html abrufbar. Die notwendigen Detailfestlegungen zur Verkehrsrege lung auf dem Gebiet der Stadt Köln als auch die bauzeitlichen Flächeninanspruchna hmen im öffentlichen Verkehrs- raum bleiben noch zu erlassenden separaten Genehmigungen vorbehalten. Ansprechpartnerin im Amt für Verkehrsmanagement, Wi lly-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. VIII. Nachhaltige Mobilitätsentwicklung Unter der Voraussetzung, dass durch das o.g. Vorhab en während der Bauphase kei- ne Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum auftr eten, bestehen aus verkehrli- cher Sicht keine Bedenken. Es wird zudem jedoch dar um gebeten, die nachfolgen- den Hinweise ebenfalls zu berücksichtigen: 1. Radverkehr Für den in den angefügten Planausschnitten rot mark ierten Bereich – es handelt sich hierbei um eine bestehende Unterführung der A 3 durch eine Gleistrasse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG – liegt ein städtischer Planungsbeschluss vor. - 5 - / 6 Entsprechend dem Beschluss zu der „Machbarkeitsstud ie leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen“ – dieser ist auch im Internet unter https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=85872 abrufbar – soll dort südlich zur parallel verlaufenden Gleistrasse eine Radverkehrsanlage errich- tet werden. In dem angefügten Planausschnitt wird dies nochmals verdeutlicht. Zur Realisierung der ca. 3-5 m breiten Radverkehrsa nlage (Fahrradstraße oder Zwei-Richtungs-Radweg) ist zunächst die Verbreiteru ng der bestehenden Unter- führung notwendig. Die Abteilung Nahmobilität und Verkehrssimulation im Amt für nachhaltige Mobili- tätsentwicklung (E-Mail: fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de ) bittet daher um Rückmeldung bzw. Abstimmung, ob der städtische Plan ungsbeschluss im Rah- men des o.g. Vorhabens noch berücksichtigt werden kann. - 6 - / 7 2. ÖPNV Es ist sicherzustellen, dass das o.g. Vorhaben nich t zu Beeinträchtigungen des ÖPNV führt. Ansprechpartnerin im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. IX. Trinkwasserschutz Das o.g. Vorhaben hat Auswirkungen auf die Förderbr unnen der RheinEnergie AG als Betreiberin der Wassergewinnungsanlage „Erker M ühle“ und das Betonwerk Heumar GmbH & Co. KG als Betreiber der privaten Tri nkwasserbrunnen „Steinweg 23“. Durch die Baumaßnahmen in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsan- lage „Erker Mühle“ – insbesondere durch die Eingriffe in die schützende Bodendeck- schicht – besteht die Gefahr von Fremdeinträgen. Wi e in dem hydrogeologischen Gutachten erwähnt, muss daher zwingend ein Vorsorge - und Überwachungskonzept – speziell für den Fall von Unfällen oder Havarien während der Bauphase – erarbei- tet werden. Aufgrund von Verbots- und Genehmigungstatbeständen der geltenden Wasser- schutzgebietsverordnung der Wassergewinnungsanlage „Erker Mühle“ muss die RheinEnergie AG als Betreiberin frühzeitig bei der weiteren Planung mit eingebun- den werden. Auch wenn laut dem vorliegenden hydrogeologischem G utachten für den Trinkwas- serbrunnen „Steinweg 23“ durch die ermittelte 50-Ta ge-Linie keine hygienisch- mikrobiologische Beeinflussung der Trinkwasserquali tät zu erwarten ist, muss zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Zusammena rbeit mit dem Betonwerk Heu- mar GmbH & Co. KG als Betreiber ein engmaschiges Üb erwachungsprogramm wäh- rend den unmittelbaren Bauphasen im näheren Umkreis des Brunnens erstellt wer- den. Da dieser Förderbrunnen die einzige Option ein er Trinkwasserversorgung dar- stellt, müssen auch Überlegungen zu einer Ersatzwas serversorgung gemacht wer- den, die im Fall einer Havarie, Trockenfallen des F örderbrunnens durch Absenkung des Grundwasserspiegels oder anderweitige Störfälle greift. Das Überwachungspro- gramm sowie die Planung der Ersatzwasserversorgung sind mit dem Gesundheits- amt abzustimmen. Zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität sollte f rühzeitig Kontakt mit dem Beton- werk Heumar GmbH & Co. KG als Betreiber der private n Trinkwasserbrunnen „Steinweg 23“ aufgenommen werden. Wie in dem hydrogeologischen Gutachten beschrieben, sind aufgrund der Entfer- nung zu den Förderbrunnen der Gaffel-Brauerei keine negativen Einflüsse auf die Qualität des geförderten Wassers zu erwarten. Über das o.g. Vorhaben sollte die Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. OHG als Betreibe rin der privaten Förderbrunnen jedoch trotzdem informiert werden. Auch wenn in dem Untersuchungsraum Vorbelastungen d urch Altlasten im Boden und Grundwasser nachzuweisen sind, sind alle Eingri ffe und Baumaßnahmen grund- sätzlich unter Berücksichtigung von Vorsorge-, Mind erungs- und Vermeidungsmaß- nahmen mit den Zielen des Boden- und Grundwassersch utzes durchzuführen. Den - 7 - / 8 ausführenden Baufirmen ist die Sensibilität des Sch utzgutes Grund- und Trinkwasser hierbei zu vermitteln. Die in dem hydrogeologischen Gutachten aufgeführten Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, zur Vermeidung von Havarien und zur u nmittelbaren Gefahrenab- wehr müssen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung eingehalten werden. Ansprechpartner im Gesundheitsamt, Neumarkt 15-21, 50667 Köln, ist xxxxxx. X. Landschaftspflege und Grünflächen Unmittelbar angrenzend an das o.g. Vorhaben befinde n sich mehrere Flächen in der Verwaltung des Amts für Landschaftspflege und Grünf lächen. Diese sind nachfol- gend aufgelistet und mit entsprechenden Hinweisen versehen: 1. Gemarkung Heumar, Flur 8, Flurstücke 391, 393, 3 95, 467 (alle teilweise) Auf Teilflächen dieser Flurstücke befindet sich die sogenannte „Schachbrettfal- terwiese“. Hierzu wurden bereits Gespräche zwischen der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES GmbH) und dem Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen als verwaltende Diens tstelle geführt und dabei ei- ner temporären Teilnutzung der nördlichen Grundstüc ksteile zugestimmt. Die Wiese soll in ihrer Form während und nach der Bauma ßnahme erhalten bleiben (Bautabuzone). Der teilweise städtische Gehölzstreifen zwischen der A 3 und der Wiese wird jedoch zu Gunsten eines Baufahrstreifens beansprucht. Dieser muss nach Abschluss der Baumaßnahme jedoch zwingend wied erhergestellt werden, insbesondere um zukünftig Stoffeinträge auf die Flä che zu verhindern. Es wird hierzu auch auf die Gestaltungsmaßnahme G3 verwiesen. 2. Gemarkung Heumar, Flur 8, Flurstücke 509, 510 un d 576 Hier sollen städtische Forstflächen in Anspruch gen ommen werden. Die bean- spruchten Flächen östlich der A 59, aber auch der B ereich zwischen den Fahr- bahnen, sollen nach Abschluss der Baumaßnahmen durc h die Anpflanzung von Gehölzen (Gestaltungsmaßnahme G3) wiederhergestellt werden. Der östlich an das Plangebiet angrenzende städtische Baumbestand i st zu erhalten und vor Beginn und während der Baumaßnahme gemäß den Vorgab en der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetatio nsflächen bei Baumaß- nahmen), der R SBB (Richtlinie zum Schutz von Bäume n und Vegetations- beständen bei Baumaßnahmen) und den Bestimmungen de s § 11 BauO NRW (Landesbauordnung) vor jeglichen Beschädigungen und Verletzungen an seinen ober- und unterirdischen Teilen zu schützen. Der an grenzende Baumbestand muss während der Baumaßnahme durch einen soliden Ba uzaun abgegrenzt werden, um Schäden durch unsachgemäßes Befahren und Lagern von Material auf der Forstfläche zu verhindern. 3. Gemarkung Rath, Flur 76, Flurstück 2027 Die Fläche befindet sich teilweise im Plangebiet un d weist ebenfalls städtischen Baumbestand auf. Für die Wiederherstellung der in A nspruch genommenen Be- reiche ist ebenfalls die Anpflanzung von Gehölzen ( Gestaltungsmaßnahme G3) vorgesehen. 4. Gemarkung Rath, Flur 76, Flurstücke 225/4,1739, 1747, 1858, 1868, 1869 und 1871 - 8 - / 9 Diese städtischen Forstflächen sind ebenfalls währe nd der Baumaßnahmen mit einem soliden Bauzaun abzugrenzen. Gleiches gilt fü r die städtischen Gehölzflä- chen am Alten Deutzer Postweg (Gemarkung Heumar, Fl ur 8, Flurstücke 415 und 417). 5. Gemarkung Heumar, Flur 8, Flurstücke 415 und 417 Diese städtischen Forstflächen sind ebenfalls währe nd der Baumaßnahmen mit einem soliden Bauzaun abzugrenzen. Ein Großteil des Kompensationsbedarfs durch den bau bedingten Eingriff in Natur und Landschaft – es handelt sich hierbei insgesamt um 1.566.894 Wertpunkte – kann nachvollziehbar abgedeckt werden. Durch diese trassennahen Maßnahmen werden 1.187.596 Wertpunkte kompensiert. Der verble ibende Kompensationsbedarf in Höhe von 379.298 Wertpunkten soll im Rahmen der Ersatzmaßnahme „Neugestal- tung/Rekultivierung der Brasseur-Kaserne – Köln – W esthovener Aue“ aus dem Ökokonto der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben a usgeglichen werden. Gegen- über der nachvollziehbaren Ausgleichsplanung besteh en seitens des Amts für Land- schaftspflege und Grünflächen keine Bedenken. Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Gr ünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. XI. Landschafts- und Artenschutz 1. Landschaftsschutz Soweit alle Vorgaben des Landschaftspflegerischen B egleitplanes berücksichtigt werden, stehen dem o.g. Vorhaben aus hiesiger Sicht keine rechtlichen Verbote entgegen. Es sind jedoch die nachfolgenden Hinweise und Anregungen zu be- rücksichtigen. a) Landschaftsplan, Schutzgebiete und geltende Verb ote Das o.g. Vorhaben liegt vollständig im Geltungsbere ich des Landschafts- plans. Konkret sind hier Landschaftsschutzgebiete ( LSG), Naturschutzgebie- te (NSG) sowie geschützte Landschaftsbestandteile (LB) betroffen. Nachfolgend sind die im Plangebiet gelegenen bzw. a n das Plangebiet an- grenzenden Schutzgebiete aufgelistet: • LSG 23 „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von P oll bis Heumar“ (hier befindet sich der Großteil des o.g. Vorhabens), • LSG 22 „Landschaftsraum Gut Leidenhausen und Frei räume um Brück“ (nur in sehr geringem Maße betroffen), • NSG 18 „Kiesgrubensee Gremberghoven“ (Beeinträcht igungen werden durch geeignete Maßnahmen wie etwa die Ausweisung v on Bautabuzo- nen, Bauzäune etc. vermieden.), • LB 8.03 „Kiesgrubensee und Rekultivierungsbrache östlich Steinweg, Heumar“ (Beeinträchtigungen werden durch geeignete Maßnahmen wie etwa die Ausweisung von Bautabuzonen, Bauzäune etc. vermieden.), • LB 7.34 „Kiesgrube und Rekultivierungsbrache „Im Hadgenbusch“, Gremberghoven“ (Beeinträchtigungen werden durch gee ignete Maß- - 9 - / 10 nahmen wie etwa die Ausweisung von Bautabuzonen, Ba uzäune etc. vermieden.). In den betroffenen Schutzgebieten sind die gemäß de m Landschaftsplan festgesetzten Ge- und Verbote zu berücksichtigen. I nsbesondere ist es ver- boten • Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschä digen, zu beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, d ie geeignet ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart nacht eilig zu beeinflus- sen. Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen gelten auch als beschä- digt, wenn das Wurzelwerk verletzt ist. • die Versiegelung von Feldwegen und Flächen – insb esondere im Kro- nentraufbereich der Bäume – sowie andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bodens. • bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch w enn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. Die Nutzung sänderung steht der Änderung gleich. Der Landschaftsplan formuliert jedoch auch Nutzunge n, die von den o.g. Verboten unberührt bleiben. Dazu zählen die sogenan nten privilegierten Nut- zungen und die für deren bestimmungsgemäße Nutzung notwendigen In- standsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen, soweit eine Anzeige an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt als Untere Naturschutzbehörde erfolgt. Die Landschaftsschutzgebiete sind allgemein zur Erh altung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktions fähigkeit des Natur- haushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nach haltigen Nutzungsfä- higkeit der Naturgüter festgesetzt. Anhand der eingereichten Unterlagen ist festzustell en, dass das o.g. Vorha- ben nicht unter die von den Verboten des Landschaft splans betroffenen Nut- zungen fällt. Die von dem o.g. Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen werden durch geeignete Maßnahmen nach der Fertigste llung (Tiefenlocke- rung verdichteter Böden, Ansaat von Rasen, Wiederhe rstellung von Fettwie- sen, Anlage von Bäumen und Sträuchern) wieder zurüc kgebaut und der ur- sprüngliche Zustand wird wiederhergestellt. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass keine Ausnahmen oder Be- freiungen von den Verboten des Landschaftsplans notwendig sind. b) Eingriffsregelung Das o.g. Vorhaben stellt gemäß § 14 Abs. 1 des Gese tzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BN atSchG) in Verbin- dung mit § 30 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) einen Eing riff in Natur und Landschaft dar. Gemäß § 13 und § 15 BNatSchG sind g rundsätzlich Eingrif- fe, das heißt erhebliche Beeinträchtigungen der Fun ktion von Natur und Landschaft, zu vermeiden. Soweit Beeinträchtigungen jedoch nicht vermie- den werden können, ist dies zu begründen. In dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Beglei tplan werden die land- schaftsschutzrechtlichen Belange sowie der Eingriff in angemessener Form - 10 - / 11 dargestellt und bewertet sowie verschiedene Maßnahm en formuliert, um vermeidbare Beeinträchtigungen zu vermeiden. Im gesamten Plangebiet befinden sich stark anthropo gen überprägte und in- tensiv genutzt Biotope. Es handelt sich hierbei vor wiegend um intensiv ge- pflegte Straßenbegleitvegetation. Nur im Bereich de r Baustelleneinrichtungs- flächen sind im geringen Maße Biotope mit einer mit tleren Wertigkeit gemäß der Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der B undesverwaltung (Bun- deskompensationsverordnung – BKompV) betroffen. Es sind keine Biotope der Kategorie sehr hoch oder hervorragend betroffen, nur eine relativ kleine Fläche von 290 m² sowie ein Solitärbaum werden mit der Wertstufe hoch angesprochen. Überwiegend sind B iotope mit den Wert- stufen sehr gering, gering und mittel vorzufinden. Für die Baumaßnahme werden 357.963 m² beansprucht. Davon sind bereits jetzt 118.094 m² versiegelt. Weitere 226.048 m² sin d stark anthropogen überprägt und sind als Böden mit geringer natürlich er Bodenfunktion anzu- sehen. Nur 13.821 m² sind als Böden mit geringer an thropogener Überprä- gung anzusehen, jedoch handelt es sich hierbei um Böden mit einer mittleren und geringen Wertigkeit. Während der Baumaßnahme wird die stillgelegte Rampe von der A 559 auf die A 4 in Fahrtrichtung AD Heumar nördlich des NSG 18 „Kiesgrubensee Gremberghoven“ reaktiviert und nach Abschluss des g esamten Vorhabens wiederzurückgebaut. Das angrenzende NSG 18 „Kiesgru bensee Gremberg- hoven“ wird durch entsprechende Maßnahmen geschützt , insbesondere der Böschungsbereich wird durch Zäune als Tabuzone geke nnzeichnet. Auch hier wird die zeitliche Beanspruchung von Natur und Landschaft in der Kom- pensationsberechnung berücksichtigt. Aufgrund der starken thermischen Vorbelastung und v erkehrsbedingten Luft- schadstoffbelastung des Plangebiets hat dieses eine sehr geringe Bedeutung für das Schutzgut Klima. Durch das o.g. Vorhaben we rden aus hiesiger Sicht keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Vorhanden e Kaltluftleitbahnen werden anlagenbedingt nicht beeinträchtigt. Baubedingte Beeinträchtigungen fallen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht ins Gewicht. Maß- nahmen zur Kompensation, sowohl vor Ort als auch ex terne Maßnahmen sind ebenfalls abgeleitet und nachvollziehbar begründet. Anmerkung zu dem Brückenbauwerk 806 TB1 • Nach jetziger Planung können Beeinträchtigungen d es Gewässers süd- östlich des Plangebiets bei dem Rückbau der Brücke nicht abschließend geklärt/prognostiziert werden. In dem Landschaftspf legerischen Begleit- plan heißt es lediglich allgemein, dass Auswirkunge n auf den Kiesgru- bensee im Südosten des Planungsraumes derzeit nicht gänzlich ausge- schlossen werden. Sofern Eingriffe in den Kiesgrube nsee unvermeidbar sein sollten, werden die betroffenen Bereiche im An schluss an den Rückbau und die Neubauphase rekultiviert, sodass mi t keinen dauerhaf- ten Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Zum Schutz v or Stoffeinträgen sind im Bereich des Kiesgrubensees außerdem dichte Schutzzäune vor- gesehen. - 11 - / 12 Sollten Beeinträchtigungen des Sees absehbar sein b zw. unvorhergese- hen eintreten, so ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Na- turschutzbehörde) zeitnah zu informieren, damit gem einsam die weiteren Arbeitsschritte abgestimmt werden können. Ansprechpartner für den Belang „Landschaftsschutz“ im Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt (Untere Naturschutzbehörde), Willy-Br andt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. 2. Artenschutz Die zur Prüfung vorgelegten Unterlagen – konkret an gesprochen werden hier der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Landschaftsp flegerische Begleitplan, die Potentialanalyse sowie die Umweltverträglichkeitspr üfung – enthalten aus hiesi- ger Sicht rechtliche und fachliche Ungenauigkeiten. Aufgrund dessen sind die Unterlagen in ihrem aktuellen Zustand nicht geeigne t, das von dem o.g. Vorha- ben ausgehende Konfliktpotential vollumfänglich und abschließend zu bewerten. Nachfolgend werden diese Ungenauigkeiten näher erläutert: In dem Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, dem Lands chaftspflegerischen Be- gleitplan und der Umweltverträglichkeitsprüfung wir d festgestellt, dass keine fle- dermausspezifischen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, da der Verlust potentieller baum- sowie brückengebunde ner Quartiere durch vor- handene, unbesetzte Quartiere im räumlichen Zusamme nhang ausgeglichen wird. Diesbezüglich heißt es: „Der Verlust von Strukturen mit einer Quartiereignung ist insgesamt gering und kann im Umfeld der Maßnahme vo n den betroffenen Indi- viduen selbstständig durch Verlagerung ihrer Quarti ere in angrenzende Waldbe- stände ausgeglichen werden, insbesondere da sich hi er großflächige Waldbe- stände befinden, die in Teilen ein wesentlich besse res Quartierangebot besitzen. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ru hestätten wird daher im räumlichen Zusammenhang ohne Ergreifung spezieller Artenschutzmaßnahmen sichergestellt.“ Trotzdem werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen for muliert, welche als vorsorgliche Maßnahme aufgrund unvermeidbarer Störu ngen der Fledermausar- ten umgesetzt werden sollen. Diese Einschätzung wird aus diversen Gründen nicht geteilt. Es muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, das s auf dem Gebiet der Stadt Köln alle Habitate, insbesondere bei stenotop en und gefährdeten Arten, entsprechend ihres Potentials voll besiedelt sind u nd sowohl inter- als auch in- traspezifische Konkurrenz ein Ausweichen nicht zula ssen. Zusätzlich kann der Verlust brückengebundener Quartiere nicht mittels b aumgebundener Quartiere ausgeglichen werden. Somit bedarf es spezifischer vorgezogener Ausgleich smaßnahmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Verlust potentielle r baum- sowie brückengebun- dener Quartiere keine artenschutzrechtlichen Zugrif fsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschafts pflege (Bundesnatur- schutzgesetz – BNatSchG) auslöst. Die Maßnahmen sin d somit nicht vorsorglich und zielen auch nicht auf das Störungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ab. Sie sind verpflichtend, da auf eine Aktualisierung der Kartierungen - 12 - / 13 verzichtet wurde und stellen den erforderlichen vor gezogenen Ausgleich im Sin- ne einer „worst-case-Betrachtung“ dar. Dadurch wird der Eintritt artenschutz- rechtlicher Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verhindert. Zusätzlich kann nicht geprüft werden, ob die beschr iebenen vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahmen (A CEF 1-3) dem Grunde nach umsetzbar sind. Es fehlen so- wohl die genaue Verortung der Maßnahmen, die spezif ische Anzahl der unter- schiedlichen Fledermauskastentypen als auch die Aus gestaltung der zwei Fle- dermaustürme. Letztere müssen so konzipiert sein, d ass eine Quartiereignung für alle betroffenen Fledermausarten besteht. Die A usgestaltung hätte bereits im Vorfeld finalisiert werden und Teil des Genehmigung santrags sein müssen. Die genauen Hangplätze der 39 Fledermauskästen und die Installationsorte der zwei Fledermaustürme sind nachzureichen, damit eine absc hließende Beurteilung möglich ist. Darüber heißt es in dem Artenschutzrechtlichen Fach beitrag und dem Land- schaftspflegerischen Begleitplan, dass diverse Verm eidungsmaßnahmen inklusi- ve der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Rücksprache n mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt als Untere Naturschutzbehö rde erfordern. Die Untere Naturschutzbehörde stellt in dem Verfahren jedoch n icht die Genehmigungsbe- hörde dar. Sofern im Zuge der Umsetzung der Vermeid ungsmaßnahmen Rück- sprachen/Abstimmungen erforderlich sind, so haben d iese mit Ihnen als Geneh- migungsbehörde zu erfolgen. Hierzu kann das Umwelt- und Verbraucherschutz- amt als Untere Naturschutzbehörde bei Bedarf jedoch offiziell beteiligt werden. Zudem kann nicht nachvollzogen werden, warum der Re ptilienschutzzaun (VA 4) entlang des NSG 18 „Kiesgrubensee Gremberghoven“ rä umlich so stark be- grenzt ist. Stellt der eingezeichnete Installations ort die einzige Stelle dar, an wel- cher Zauneidechse in das zukünftige Baufeld einwand ern können? Diese Frage ist zu beantworten. Erst im Anschluss kann dann die Vermeidungsmaßnahme abschließend bewertet werden. Ansprechpartner für den Belang „Artenschutzschutz“ im Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt (Untere Naturschutzbehörde), Willy-Br andt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. XII. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Bei der Umsetzung des o.g. Vorhabens ist der von de m Umwelt- und Verbraucher- schutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) herausgege- bene Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschu tzgebieten mit anhängen- dem Alarmplan zu berücksichtigen. Dieser ist im Int ernet unter https://www.stadt- koeln.de/artikel/06399/index.html abrufbar und allen ausführenden Firmen zur Kenntnis zu geben und zu beachten. Hinsichtlich der in Zukunft höheren Frequentierung der A 559 entlang der Alberty- Seen ist zu beachten, dass zu den Böschungen aktuel l keine Standsicherheitsgut- achten vorliegen. Bei augenscheinlicher Betrachtung zeigt der Baumbewuchs ent- lang der A 559 aber Hinweise auf Instabilität (Sichelwuchs). Erst nach Vorlage eines Standsicherheitsgutachtens kann hiesigerseits eine ab- schließende Stellungnahme erfolgen. - 13 - Ansprechpartnerin für den Belang „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. XIII. Boden- und Grundwasserschutz In dem Hydrogeologischem Gutachten „Brücke (A 59) A D Heumar“ der ahu GmbH vom April 2025 unter dem Gliederungspunkt 6 „Altabl agerungen und Altlastenver- dachtsflächen im Untersuchungsgebiet“ heißt es bezo gen auf die Altablagerung 80805: „Entsprechende Vorkehrungen sind zu treffen, um eine n Austrag von Schad- stoffen zu vermeiden. Gegebenenfalls anfallender Er daushub ist entsprechend zu behandeln und einer zulässigen Wiederverwertung ode r bei Bedarf einer ordnungs- gemäßen Entsorgung zuzuführen“. Hierbei ist zu ergänzen, dass die Baumaßnahmen fach gutachterlich zu begleiten, mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt abzustimmen und zu dokumentieren sind. Ansprechpartnerin für die Belange „Boden- und Grundwasserschutz“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx . XIV. Umweltplanung/Umweltvorsorge Aus hiesiger Sicht wird die Anpassung an den Klimaw andel gemäß § 8 des Klimaan- passungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG) unzureichend berücksichtigt. In den zur Prüfung vorgelegten Unterlagen fehlen Aussagen, welche Auswirkungen das o.g. Vorhaben auf Hitze und Trockenheit bzw. Dürre hat. Insbesondere sind hier die Verluste an Verdunstungs leistung bzw. Kühlleistung, wel- che durch die Umsetzung des o.g. Vorhabens entstehen, zu benennen. Demzufolge hat sich der Landschaftspflegerische Beg leitplan auch nicht mit Minde- rungsmaßnahmen bezogen auf die Verluste an Verdunst ungsleistung bzw. Kühlleis- tung auseinandergesetzt. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat eine aktue lle Planungshinweiskarte Hit- ze – basierend auf einer aktuellen Muklimo 3 Simula tion durch den Deutschen Wet- terdienst aus 2024 – vorliegen. Diese Informationen können bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt werden. Ansprechpartner für die Belange „Umweltplanung/Umwe ltvorsorge“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist xxxxxx. Diese Stellungnahme steht unter dem Vorbehalt der Z ustimmung des insoweit zu- ständigen Stadtentwicklungsausschusses. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxxxxx Amtsleiterin
Anlage 5 - Lageplan 3
8207 Zeichen
BB BB BB BB BB BPBP BP BP PB BP BP SD BB BPBP BPPB BP SD SD BB SD BPBP BP PBBP km 7,4 km 7,4 Km 7,2 Km 7,2 km 0,6 SD SD SDBB SB SB BB SD BB PB BPPB BP BPPBBB SD BB BBSD SD BB PBBBPBSD BP BPBP BB BB PBBP PB BB BBBB Weg A59 RF Bonn - Köln A59 RF Köln - Bonn A59 RF Köln - Bonn A59 RF Bonn - Köln BB SD BB BB BB BP BPSD PB BP BP Abs. 30 Ast Gkm 1,7 Abs. 30 Ast Ckm 0,5 BB Ø 0.2 Ø 0.2 Ø 1.0Ø 0.2 Ø 0.2 Ø 0.3Ø 0.2Ø 0.2 Ø 0.4Ø 0.4 Ø 0.4 Ø 0.9 Ø 0.6 Ø 0.3Ø 0.2 Ø 0.2 Ø 0.2 Ø 0.5Ø 0.2Ø 0.2 Vegetationsdichte Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte10 Bäume auf 100 m² Abs. 30 Ast Bkm 0,6 6 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Gleisanlagen Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m²Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte5 Bäume auf 100 m²Vegetationsdichte6 Bäume auf 100 m²Vegetationsdichte6 Bäume auf 100 m²Vegetationsdichte10 Bäume auf 100 m² Vegetationsdichte10 Bäume auf 100 m²S 53,18 S 55,94 S 52,37 S 55,46 S 49,25 S 54,92 S 54,45 S 49,50S 49,41S 49,36 S 49,26S 55,70S 56,16S 56,74 S 56,79 S 57,21 S 53,78 S 45,41 S 45,58 S 45,76 S 45,68S 45,68 Alter Deutzer Postweg Alter Deutzer PostwegPostweg Deutzer Steinweg Hansestraße Am Steinweg 50.7 47.459.5 50.8 45.7 50.1 45.4 49.8 49.6 7 70 a 17 72 a 23 73 69 76 Hansestraße 19 23 70 c 87Wikingerstraße Steinweg 70 66 70 70 b 65 6721 63 a 66 65 72 (11) (52) (1) (1) (50) (8) (5) (P3) (8)Halle (3)(9) (4) (2) (19) (1) Halle(7) (8) (6) (6)S (3) (7) (P2) (54) (1)(2) (3) (1)(2) (53) (20) (3) (51) Halle Halle Halle Halle (4) (P1) (5) (5) Hallen (1) (1) (2) (55) (1) (4) Halle (8) (2) (1) (49) (3) Halle (8) Lgpl. Hunde-übungsplatz SeeSee Weg Halle 47.3 48.0 WikingerstraßeAlter Deutzer PostwegAuf der Piwipp 393 470 467 395 558 96 391679 548 397399401580 790 60 777 444 403 770 404 583 473 404 508 512 565 307775 574 350 576 504511 573 572 438 779 506 507 483437563 772 484 358 503 67 650 405407 403 513 517527529 521 516 520519518515514 528 522526 523525524 6.0% 758 543 W III B 2.5%4.0% E E E E E E E E 539 579 773 376 789 566 774 510 481 578 771 582 543 400 630 528 439 576 529 577 436 448 453 441 780 534 495 81 357 545 103 549 219 58 78 695 541540 443 451 584 542 569 454 781 446 435 546 564 440 709 530 536 68 375 445 224 620 535 442 230 543 570 791792 521 575 581 218 579 776 550 240 537 229 793 532 373 531 64 607 452 568 59 505 530 533531 778 567 571 509 527 696 93 137546 474 97 575 Stadt KölnGemarkung HeumarFlur 8 Stadt KölnGemarkung HeumarFlur 5 753.75 753.753.00 4.0%2.5% 2.5% 2.4% 2.5% 2.5%0.7%0.7% 2.5%1.7% 2.5% X EE E E E E E EEE E EE E E E EE E EE EE EEE EE E EEEE E EE E EEEE E EE E E E EEEEEE E E E 2.06 2.07 2.091.06 1.04 1.061.05 1.05 Anschluss Lageplan 4 Anschluss Lageplan 2 Anschluss Lageplan 2 Beginn DeckensanierungBau-km 1+695,288Ende der BaustreckeBau-km 1+695,288Ende der DeckensanierungBau-km 1+890,069 Beginn der BaustreckeBau-km 0+000 W III B QuerschnittQ 3 1+690.000 0+727.208A=240R=-720 1+082.955A=1050R=1800 R=1999.550A=500.0060+820.129 R=∞0+000.000 A=240 A=240R=∞ 0+647.208 A=700R=18001+420.327 R=∞A=7001+692.549 0+869.725 0+820.129A=500.006R=1999.550 A=500.006R=∞0+695.098 1+116.732 R=7000A=2401+196.732 1+695.289 H = 0.000 m-1.000 %km = 1+695.288h TS = 58.314 H = 13000.000 m759.000 m+1.001 %391.000 m-2.400 %km = 0+759.000h TS = 64.041T = 221.094f = 1.880 H = 0.000 m759.000 m+1.001 %km = 0+000.000h TS = 56.440 312.998 m H = 15000.000 m430.219 m+2.200 %312.998 m-1.000 %km = 1+382.290h TS = 61.444T = 240.000f = 1.920 H = 140000.000 m440.267 m-0.652 %229.733 m-0.850 %km = 1+370.267h TS = 47.038T = 138.646f = 0.069 H = 17000.000 m338.374 m+0.673 %Zwangsgradientekm = 0+707.374h TS = 47.850T = 117.826f = 0.408 Wiederherstellungvorh. Wartungswege Abgedichtete Mulde, B=2,00m 753.753.75753.00 S=703.945H=47.442m S=668.094H=62.479m S=1472.290H=59.794m800.000 1100.000 1200.000 1300.000 600.000 700.000 100.000200.000300.000400.000500.000600.000700.000 1200.0001300.0001400.0001500.0001600.000700.000 800.000 A59: AQ 23ErsatzneubauAQ 23 Km 7,208Rückbau AQ23-VZB Stadt KölnGemarkung HeumarFlur 8 Bauwerk5008 412.2 Bauwerk5008 412.1 59 59 Achse 8480 Achse 8480 Achse 8480 Achse 8320 Achse 6150 Achse 6150 Achse 6245 Achse 9001 geplanter BordsteinRichtung Bonn Richtung Bonn Richtung Oberhausen Richtung Oberhausenvorh. Notrufsäule A 59FR Bonn bleibt erhalten angleichen anBestandNotrufsäule A 59FR Oberhausen Achse 6150 Versickerungsbecken:bauzeitl. Provisorium PROJIS-Nr.: Projekt-Nr.im Auftrag der AutobahnGmbH des Bundes LagesystemStand KatasterHöhensystemBestandsvermessung Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbhZimmerstraße 5410117 BerlinTelefon (030) 202 43 - 0Telefax (030) 202 43 - 291www.deges.de DieAutobahn bearbeitetgeprüftDatumZeichengezeichnet bearbeitetgeprüftDatumZeichen Entwurfsbearbeitung: Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt N:\Vestra\2261_AD Heumar_Lph-4\Unterlage 5_Lageplan\U5_Lageplan.dwg ETRS 89 UTM 32 (LS 489)DHHN 92 (HS 160) Maßstab: 1 :Unterlage / Blatt-Nr.:/A 3/4/59 ErsatzneubauBauwerke AD HeumarAufgestellt:Düsseldorf, 06.06.2025DEGES..................................................... Plancodierung Die Autobahn GmbH des BundesStraße: A 59 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 3337-693Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 30C; 30H / Station: 2-1891; 779-2025Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 2975-973 gez. i.A. Ricarda Galante 05 / 2505 / 25Ge05 / 25MBIH2261 VKE D022 20232018 531.000 FESTSTELLUNGSENTWURFLageplanVerkehrsanlagen 06 / 25Nowak06 / 25Schaefer Achse 8480 Achse 8480 Achse 6245 Achse 6150 Achse 6150Achse 8100 Achse 8100 Achse 8320 Achse 8320 Achse 9001Achse 9001 Lageplan 01 Lageplan 02Lageplan 03Lageplan 04 Lageplan 05Achse 8604 Achse 8604 Achsübersicht Achse 8501Achse 6245 Das dargestellte vorhandeneGelände kann ggf. durchVorabmaßnahmen abweichen.5642850.00032363650.000 5642850.00032364204.000 5641940.00032364204.000 5641940.00032363650.000 32363700 32363800 32363900 32364000 32364100 32364200 5642000 5642100 5642200 5642300 5642400 5642500 5642600 5642700 5642800 32363700 32363800 32363900 32364000 32364100 32364200 5642000 5642100 5642200 5642300 5642400 5642500 5642600 5642700 5642800 Zeichenerklärung StraßennebenflächenDeckensanierung Brücke mit Widerlager Planung 2,5 %QuerneigungGradientenhochpunktGradiententiefpunkt H = 13000.000 mkm = 1+483.462h TS = 59.159T = 123.500f = 0.5871,500 %1531,000 m0,700 %725,000 mNeigungsbrechpunkt mit Angabe vonAusrundungshalbmesser,Tangentenlänge, Stichmaß,Längsneigung und Abstand zumnächsten Neigungsbrechpunkt Sonstiges freizuhaltendes Sichtfeld GGgewerbliche BauflächevorhandengeplantGebiete und FlächenVerwaltung geplantEntwässerung LSGLandschaftsschutzgebietFläche des Biotopverbundes SchutzgebieteNatur, Landschaft, Wasserweitere Gebiete Regenwasserleitungmit Angabe von FließrichtungStraßenablauf mit AnschlussleitungAblaufschacht/KontrollschachtE W III BWasserschutzzone III B GemarkungsgrenzeFlurgrenze Tabufläche EinschnittsböschungEntwässerungsmulde mit Querriegel DammböschungBankettRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenMittelstreifen, AchseRichtungsfahrbahn mit FahrstreifenBankett mit Zufahrt Bauwerke und AnlagenStraßen, Wege, Zufahrten1.01Nr. im Regelungsverzeichnis2.01 Bohrkern PlanfeststellungsgrenzeVerkehrszeichenbrücke RückbauWiederherstellung vorhandener Wege Fläche mit Altlasten Vermessung Flurstücks- / Katastergrenze RQ 3 - A 59RAA RQ 31 1.503.00753.753.7575753.753.75753.001.5012.00 12.00 41 523 6 Bauwerk 5008 412.1Ersatzneubau im Zuge der Erneuerung des AD HeumarBau-km 0+236 - 0+745KrW: 125,9 gon Alter Deutzer Postweg LW: 507,25 m 88,2 gon Vikingerstraße LH: ≥ 6,698 m über DB 79,5 gon DB Bahnanlage (Strecke 2691)KH: 2,60 mNBr: 15,60 mMLC:50/50-100 Bauwerk 5008 412.2Ersatzneubau im Zuge der Erneuerung des AD HeumarBau-km 1+171 - 1+654KrW: 110,5 gon Alter Deutzer Postweg LW: 480,85 m 81,5 gon Vikingerstraße LH: ≥ 6,551 m über DB 80,1 gon DB Bahnanlage (Strecke 2691)KH: 2,60 mNBr: 15,60 mMLC:50/50-100 VAS-04-ADH-A-RE05-003-01
Anlage 2 - Übersichtsplan
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W III B W III B W III A A 3 A 3A 4 A 59 A 559 B 8 B 55 B 55 L 358L 284 L 73 L 358 L 358 K 16 Quelle:Geoportal.NRW (2022)Datenlizenz Deutschland-Namensnennung-Version 2.0(www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Unterlage/Blatt-Nr.: 5/4 Unterlage/Blatt-Nr.: 5/1 Unterlage/Blatt-Nr.: 5/5 Unterlage/Blatt-Nr.: 5/3Unterlage/Blatt-Nr.: 5/2 REGIERUNGSBEZIRK KÖLNSTADT KÖLN BW 5008 408BW 5008 411 BW 5008 412.2BW 5008 412.1 BW 5008 409BW 5008 410BW 5008 407 BW 5008 701BW 5008 700 AutobahndreieckHeumar AutobahnkreuzGremberg AnschlussstelleKöln-Rath AutobahndreieckKöln-PorzAnschlussstelleKöln-Porz-Gremberghoven Beginn der BaustreckeA 4 FR AC - FFMBau-km 0+230.000 Ende DeckensanierungRampe A 559 / A 4 FR OB / FFMBau-km 0+927.975Ende der Baustrecke /Beginn DeckensanierungRampe A 559 / A 4 FR OB / FFMBau-km 0+658.005 Beginn der BaustreckeRampe A 559 / A 4 FR OB / FFMBau-km 0+100.000 Ende der BaustreckeA 59 FR BN - OBBau-km 1+795.000Ende der BaustreckeA 3 FR FFM - OBBau-km 1+639.926 Ende DeckensanierungA 59 FR OB - BNBau-km 1+890.069 Ende der Baustrecke /Beginn DeckensanierungA 59 FR OB - BNBau-km 1+695.288 Ende DeckensanierungA 4 FR OB - ACBau-km 0+604.000 Beginn DeckensanierungA 4 FR OB - ACBau-km 0+069.266Beginn der BaustreckeA 59 FR OB - BNBau-km 0+069.266Beginn der BaustreckeA 3 FR OB - FFMBau-km 0+069.266Beginn DeckensanierungA 3 FR FFM - OBBau-km 0+064.175Beginn der Baustrecke /Ende DeckensanierungA 3 FR FFM - OBBau-km 0+151.780 Ende der BaustreckeA 4 FR AC - OBBau-km 2+244.718 Beginn der BaustreckeA 4 FR AC - OBBau-km 1+687.108 Ende der DeckensanierungA 3 FR OB - FFMBau-km 1+718.196Ende der BaustreckeA 4 FR AC - FFMBau-km 0+998.740Ende der Baustrecke/Beginn DeckensanierungA 3 FR OB - FFMBau-km 1+511.799Beginn der BaustreckeA 59 FR BN - OBBau-km 0+000.000 PROJIS-Nr.: Projekt-Nr.im Auftrag der AutobahnGmbH des Bundes LagesystemStand KatasterHöhensystemBestandsvermessung Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbhZimmerstraße 5410117 BerlinTelefon (030) 202 43 - 0Telefax (030) 202 43 - 291www.deges.de DieAutobahn bearbeitetgeprüftDatumZeichengezeichnet bearbeitetgeprüftDatumZeichen Entwurfsbearbeitung: Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt Q:\2261 AD Heumar\07_Arbeitsordner\02_Grafik und Bearbeitung\Feststellungsentwurf\2025-06-06_Abgabe-FE_FINAL\DWG\VAS-04-ADH-A-RE03-001-01.dwg ETRS 89 UTM 32 (LS 489)DHHN 92 (HS 160) Maßstab: 1 :Unterlage / Blatt-Nr.:/A 3/4/59 ErsatzneubauBauwerke AD HeumarAufgestellt:Düsseldorf, 06.06.2025DEGES..................................................... Plancodierung Die Autobahn GmbH des BundesStraße: A 59 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 3337-693Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 30C; 30H / Station: 2-1891; 779-2025Straße: A 3 / Abschnitt.-Nr.: 29;30 / Station: 2975-973 gez. i.A. Ricarda Galante VAS-04-ADH-A-RE03-001-01 05 / 2505 / 25Ge05 / 25MBIH2261 VKE D022 20232018 3110.000 FESTSTELLUNGSENTWURFÜbersichtslageplan 06 / 25Nowak06 / 25Schaefer 1 Baumaßnahme PlanungZeichenerklärung RückbaustreckeSonstiges BundesautobahnBundesstraßeLandesstraße / StaatsstraßeKreisstraßesonstige Straße vorhandenStraßennetzA 3B 8L 284K 16 WGWohnbauflächegewerbliche BauflächeGemeinbedarf vorhanden FFHVSNSGBRLSGNPÜW III FFH-GebietEuropäisches VogelschutzgebietNaturschutzgebietBiosphärenreservatLandschaftsschutzgebietNaturparkFläche des BiotopverbundesÜberschwemmungsgebietWasserschutzzone III SchutzgebieteNatur, Landschaft, Wasser Großbrücke Gebiete und Flächen Tabufläche
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/621 Vorlagen-Nummer 3093/2025 Freigabedatum 13.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "BAB 3, 4, 59 - Ersatzneubau der Bauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Heumar" Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DEGES GmbH für das Vorhaben „BAB 3, 4 und 59 – Ersatzneubau der Bauwerke im Bereich des Au- tobahndreiecks Heumar“ in Köln-Ostheim und Köln-Gremberghoven die beigefügte Stellung- nahme (Anlage 9) abzugeben. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Autobahndreieck (AD) Heumar verbindet die Autobahnen A 3, A 4 und A 59 über kom- plexe Verkehrsführungen und bildet den südöstlichen Rand des Kölner Autobahnrings. Mit bis zu 220.000 Fahrzeugen pro Tag gehört es zu den höchst belasteten Autobahnknotenpunkten in Europa. Alle dem AD Heumar direkt zugehörigen Ingenieurbauwerke entsprechen nicht mehr den An- forderungen an das derzeit gültige und für die Zukunft prognostizierte Lastniveau. Um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit jedoch sicherzustellen, müssen die zum Teil aus den 1930er bzw. 1950er Jahren stammenden Ingenieurbauwerke kurzfristig durch Neubauten ersetzt wer- den. Hierbei wird die Errichtung der Ersatzneubauten unter Aufrechterhaltung des Verkehrs angestrebt. Mit dieser Aufgabe wurde die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DE- GES GmbH) betraut. Die DEGES GmbH hat beim Fernstraßen-Bundesamt die Durchführung des entsprechenden Planfeststellungsverfahrens beantragt. Vorgesehen ist insbesondere, die abgängigen Ingenieurbauwerke zu ersetzen und im Zuge dessen die Verkehrsführung zu optimieren. Im Einzelnen umfasst das o.g. Vorhaben die folgenden wesentlichen Bestandteile: Ersatzneubau mehrerer Bauwerke im Autobahndreieck Heumar (Knotenpunkt der A 3, A 4 und A 59), vorübergehende Wiederherstellung und Inbetriebnahme der ehemaligen Rampe A 559/A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen/Frankfurt im Autobahnkreuz (AK) Köln Gremberg während der Baumaßnahmen, Optimierung der Linienführungen der A 3 und der A 59, verschiedene Deckensanierungen. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DEGES GmbH beim Fernstraßen-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Fernstraßen-Bundesamt mit der Aufforde- rung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 08.09.2025 Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berück- sichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme (Anlage 3) abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war auf- grund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 07.07.2025 bis 18.08.2025 durch Veröffentlichung im Internet stattgefunden. 3 Stellungnahme Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, ins- besondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterli- chen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispiels- weise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Die Beteiligung der städtischen Fachdienststellen hat ergeben, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Die Stellungnahme enthält verschiedene Hinweise aus den einzelnen beteiligten Fachdienststellen, die bei der Genehmigung bzw. Umsetzung des Vorhabens zu beachten sind. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DEGES GmbH ge- plant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Fernstraßen-Bun- desamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellung- nahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan Anlage 3: Lageplan 1 Anlage 4: Lageplan 2 Anlage 5: Lageplan 3 Anlage 6: Lageplan 4 Anlage 7: Lageplan 5 Anlage 8: Erläuterungsbericht Anlage 9: Stellungnahme an das Fernstraßen-Bundesamt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Fernstraßen-Bundesamt hat die Stadt Köln in dem laufenden Planfeststellungsverfahren zur Stellungnahme aufgefordert. Die Öffentlichkeit wurde bereits durch das Fernstraßen-Bundesamt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage der Planfeststellungsunterlagen beteiligt. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3093/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 31.10.2025 13:38