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0298/2025

Einhaltung der Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung

Mitteilung Ausschuss 04.02.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 10.02.2025, TOP 7.2.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7362 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-12 
 
Vorlagen-Nummer 04.02.2025 
 0298/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 
 
Einhaltung der Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung 
hier: Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums 
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Qualitätsstandard „Verlässliche und verbindliche 
Auseinandersetzung mit Ergebnissen„ 
Das stadtgesellschaftliche Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung (kurz: Beratungsgre-
mium ÖB) hat sich in seinen Sitzungen am 30. Oktober 2024 und am 22. Januar 2025 erneut 
mit den vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung befasst und 
ist einstimmig zu folgendem Beschluss gekommen: 
 
Das Beratungsgremium ÖB nimmt wahr, dass die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards 
für Öffentlichkeitsbeteiligung in Beteiligungsverfahren (insbesondere zur verlässlichen und 
verbindlichen Auseinandersetzung mit den Ergebnissen) nicht immer eingehalten werden.  
 
Der Qualitätsstandard lautet ausführlicher:  
 
„Innerhalb Kölner Beteiligungsverfahren herrscht Klarheit darüber, auf welche Weise 
und an welcher Stelle die Ergebnisse in den politischen Entscheidungsprozess einflie-
ßen. Die Entscheidungsverantwortlichen setzen sich verlässlich mit den Ergebnissen 
der Beteiligungsverfahren auseinander und wägen ihre Entscheidungen sorgfältig ab. 
Getroffene Entscheidungen werden schlüssig begründet und verbindlich umgesetzt. 
Dies trägt zur Vertrauensbildung zwischen Politik und Stadtgesellschaft bei.“ 
 
Das Beratungsgremium ÖB möchte explizit darauf hinweisen, dass die Qualitätsstandards für 
Öffentlichkeitsbeteiligung auch für formelle Verfahren gelten. Schließlich wurden diese bereits 
am 27. September 2018 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (2306/2018) mit dem Hinweis, 
dass die Qualitätsstandards bei der Planung und Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung 
in Köln zu berücksichtigen sind. 
 
In den 2020 beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 1 zu 1056/2020) 
sind die Qualitätsstandards als Standards für erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
nochmal verortet und dort steht geschrieben, dass jede einzelne Öffentlichkeitsbeteiligung 
sich an diesen Standards messen lassen muss und alle Akteur*innen innerhalb einer Öffent-
lichkeitsbeteiligung auf das Erreichen dieser Ziele hinarbeiten. 
 
Überdies gibt es ein separates Kapitel nur für das Thema „Umgang mit den Ergebnissen“ in 
den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung, das sich an die Verwaltung und auch explizit an 
die politischen Entscheidungsträger*innen richtet: 
 
„Die zentralen Ergebnisse der Beteiligung finden sich in der Dokumentation wieder.

2 
 
Diese soll eine der Entscheidungsgrundlagen für die politischen Entscheidungsträ-
ger*innen sein.  
 
Zentral für die Verbindlichkeit im Prozess ist, dass die Beteiligungsergebnisse im ab-
schließenden Entscheidungsprozess nachvollziehbar berücksichtigt werden, auch 
wenn diese nicht für die Entscheidungsträger*innen bindend sind.  
 
Wenn die Entscheidung vom Beteiligungsergebnis abweicht, so sind die Gründe dafür 
schriftlich und nachvollziehbar darzulegen und zu veröffentlichen.  
 
Auch der Umgang mit den Ergebnissen wird an die Öffentlichkeit kommuniziert. Insbe-
sondere die Prozessbeteiligten erhalten eine Rückmeldung, wie mit den Ergebnissen 
umgegangen wurde.  
 
Die Umsetzung der Ergebnisse von Beteiligungsprozessen muss transparent sein. 
Wenn möglich und sinnvoll, sollten für die Umsetzung „Meilensteine“ definiert werden, 
so dass zeitnah Teilergebnisse realisiert werden können.  
 
Gemeinsam erzielte Erfolge werden ebenfalls kommuniziert, um die Beteiligungskultur 
in Köln weiter zu stärken.“ 
 
Das Beratungsgremium ÖB sieht die Gefahr, dass eine Nicht-Einhaltung dieses Qualitätsstan-
dards– in informellen sowie auch in formellen – Beteiligungsverfahren negative Auswirkungen 
auf das Vertrauen zwischen Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft und damit die Beteili-
gungskultur in Köln hat. Schließlich steht und fällt damit die Wirksamkeitserfahrung der Teil-
nehmenden des Beteiligungsverfahrens und damit die Bereitschaft auch bei künftigen Beteili-
gungsverfahren mitzumachen. 
 
Wie bereits das Netzwerk Bürgerbeteiligung in seinen „Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung“ 
schreibt, verbindet sich mit gelungener Öffentlichkeitsbeteiligung ein hohes Maß an Verbind-
lichkeit und Verlässlichkeit. Wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung also seitens eines politischen 
Gremiums (wie z. B. einer Kölner Bezirksvertretung oder eines Fachausschusses des Kölner 
Rates) beschlossen, so sollte sich dieses auch verpflichten, die Beteiligungsergebnisse als 
eine der Entscheidungsgrundlagen zu nutzen und die Teilnehmenden des Beteiligungsverfah-
rens nachvollziehbar über die politischen Entscheidungen zu informieren. 
 
Auch die Allianz „Vielfältige Demokratie“ erläutert in ihren „Zehn Grundsätzen für die Qualität 
von Bürgerbeteiligung“ die Verpflichtung aller Beteiligten, die Ergebnisse anzuerkennen und in 
weiteren Verfahren mitzutragen. 
 
Daher empfiehlt das Beratungsgremium ÖB: 
 
- Eine Selbstverpflichtung der politischen Entscheidungsgremien, im Rahmen von infor-
mellen und auch formellen Beteiligungsverfahren, unter anderem zur Umbenennung 
von Straßen und Plätzen, ihre Entscheidungen gegenüber den Teilnehmenden des 
Beteiligungsverfahrens und der Öffentlichkeit zeitnah und transparent sowie in mög-
lichst einfacher und damit bürgerfreundlicher Sprache zu kommunizieren (siehe dazu 
auch Ratsbeschluss „Einfache Sprache als Verwaltungsstandard" AN/1415/2021 vom 
24.06.2021). Dazu gehört auch, die jeweiligen Gründe für die Entscheidung zeitnah 
und transparent darzulegen.  
 
- Eine Selbstverpflichtung der politischen Entscheidungsgremien, zeitnah und transpa-
rent sowie in möglichst einfacher und damit bürgerfreundlicher Sprache darzulegen, 
welche weiteren Entscheidungsgrundlagen diese – neben den Ergebnissen aus den 
jeweiligen Beteiligungsverfahren – für ihre Entscheidung zu Rate gezogen haben. 
 
- Die Entscheidung sowie den gesamten Abwägungsprozess – inklusive weiterer Ent-
scheidungsgrundlagen –zeitnah und transparent sowie in möglichst einfacher und da-
mit bürgerfreundlicher Sprache nach den jeweiligen Sitzungen der Entscheidungsgre-
mien im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen.

3 
 
 
 
Hinweis: Das Beratungsgremium ÖB hat an dieser Stelle bewusst auf eine Einzelkritik einzel-
ner Verfahren verzichtet, ist aber gerne bereit, seine Feststellungen mit konkreten Projektbei-
spielen zu belegen. 
 
 
 
Zur Erläuterung: Typische formelle Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren, also Verfahren, des-
sen Art und Weise vorgeschrieben sind, werden in Köln u.a. durchgeführt nach Baugesetz-
buch (§ 3, Absätze 1 und 2). Das beschriebene zweistufige Verfahren wird durchgeführt, wenn 
ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben wird sowie wenn ein Flä-
chennutzungsplan geändert oder ergänzt wird. Weitere Informationen zu diesen Verfahren 
sind auf der Website der Stadt Köln veröffentlicht (Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitpla-
nung).  
Zudem hat sich der Rat der Stadt Köln selbst ein formelles Verfahren für die Neu- und Umbe-
nennung von Straßen und Plätzen gegeben (1203/2023). 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

10.02.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0298/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.02.2025
Erstellt
27.01.2025 10:04