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EF/0001/2008

Sicherheitsbefragung für Menschen mit ausländischer Herkunft

Einwohnerfragen 04.06.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 1.1

Original Einwohner/innenfrage

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Original Einwohner/innenfrage

2908 Zeichen

An den Oberbürgermeister der Stadt Münster    Ioana Popa 
Herrn Dr. Berthold Tillmann        Konradstr. 9 
Klemensstraße 10        48145 - Münster 
48127 Münster        popa_ioana@gmx.net 
          Tel: 0176 - 29544241 
 
 
 
 
          03.06.08 
 
 
Antrag auf EinwohnerInnenfragestunde       
 
 
Sehr geehrter Herr Tillmann, 
 
ich beabsichtige folgende Fragen am 18.06.2008 in öffentlicher Ratssitzung an Politik und 
Verwaltung der Stadt Münster zu stellen. Es ist aus meiner Sicht notwendig, dass die 
Stadtratsfraktionen in der Sitzung zum Thema Stellung nehmen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ioana Popa.

Fragen für EinwohnerInnfragestunde im Stadtrat 
 
 
1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Menschen ausländischer Herkunft/ggf. mit 
Migrationshintergrund  einer Sicherheitsbefragung unterzogen? 
 
2. Welche Personengruppe ist von dieser Befragung betroffen? Wird die Befragung auf Grundlage 
von personenspezifischen Merkmalen, wie sie in §1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz genannt 
werden, durchgeführt? 
 
3. In welchem Zeitraum wurde/wird diese Befragung durchgeführt? 
 
4. Wie viele Menschen wurden befragt?  
 
5. Für welchen Zeitraum müssen die Daten gespeichert werden ? Wo sind die Daten gespeichert? 
Welche Ämter und Behörden haben auf die Daten Zugriff? An welche Behörden werden die Daten 
weitergereicht, hier im Besonderen: Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Zollämter ?  
 
6. Hält die Stadt Münster die Befragung für verhältnismäßig? Wie beurteilt die Stadt Münster die 
Rechtmäßigkeit der Befragung im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des 
Bundesverfassungsgerichts, z.B. zur Rasterfahndung (siehe BVerfG, 1 BVR 518/02 vom 4.4.2006)?  
 
7. Welche Konsequenzen kann es für die bezeichnete Personengruppe haben, wenn bei der  
Befragung mit "ja" beantwortet wird ? Welche Konsequenzen hat eine Verweigerung der 
Beantwortung der Fragen? 
 
8. Wie viele Datensätze wurden bislang an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet? 
 
9. Hat die Stadtverwaltung dafür Verständnis, dass AusländerInnen diese  
Praxis als diskriminierend empfinden? Sehen die politische Verantwortlichen persönlich moralische 
Bedenken bei der Diskriminierung politisch Verfolgter ? 
 
10. Welche  ggf. schädlichen Auswirkungen der Befragung  auf die Integration von  
ausländischen MitbürgerInnen in Münster werden durch die Stadt gesehen? In welcher Hinsicht 
sind solche Befragungen vereinbar mit den Bemühungen der Stadt und der Menschen mit 
Migrationshintergrund um Integration, insbesondere vor dem Hintergrund des jüngst beschlossenen 
Migrationsleitbildes ?  
 
11. Ist die Stadt Münster davon überzeugt, dass diese Befragung der sogenannten  
"Terrorabwehr" dienlich ist?  
 
12. Wie will die Stadt Münster vorgehen, um die unter Generalverdacht stehenden EinwohnerInnen 
und BürgerInnen vor der Sicherheitsbefragung zu schützen? Welche Maßnahmen sind geplant?

Beratungsverlauf (1)

18.06.2008 Rat
TOP 1.1 Anfrage
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Konradstraße 9
  • Klemensstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
EF/0001/2008
Typ
Einwohnerfragen
Datum
04.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37