2763/2017
Zielbild 2020
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Anlage 1_Vorlage 1714_16
25093 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/32/327
Vorlagen-Nummer
1714/2016
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Erhöhtes Risikomanagement bei Großveranstaltungen und Anlässen mit größeren
Menschenansammlungen
Beschlussorgan
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales nimmt zur
Kenntnis, dass die Stadt Köln zu den in der Anlage 1 aufgeführten Anlässen ein erhöhtes Risi-
komanagement im Sinne einer präventiven Vermeidung und zur Abwehr von Gefahren bei
Großveranstaltungen und Anlässen mit größeren Menschenansammlungen einführt.
2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales erkennt
2.1. den Bedarf für das Jahr 2016 einschließlich der Beleuchtungskosten in Höhe von
390.750 € an,
2.2. den bereits bezifferbaren jährlichen Bedarf ab 2017 i. H. v. 151.750 € zuzüglich des
Bedarfs für eine ggfls. erforderliche Anpassung des Budgets aus dem Beleuchtungs-
vertrag an und
2.3. den Bedarf zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Abschluss eines
Rahmenvertrages von Lieferung und Aufstellung von mobilen Toiletten und Urinalen
sowie Einzäunung von definierten Bereichen bei Anlässen, für welche die Stadt Köln
ein erhöhtes Risikomanagement im oben genannten Sinne einführt, an und verzichtet
auf den Vergabevorbehalt.
2.4. den Bedarf für noch nicht konkretisierbare Maßnahmen i.H.v. bis zu 100.000 € sowie
den grob kalkulierten Bedarf für Silvester i.H.v. 300.000 €, jeweils pro Jahr, an.
3. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen von § 82 GO
NW (vorläufige Haushaltsführung).
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 20.06.2016
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
1. Ausgangslage
In der Silvesternacht 2015/2016 wurde in dem Bereich Domplatte/Bahnhofsvorplatz und innerhalb
des Hauptbahnhofs eine Vielzahl insbesondere Mädchen und Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen
sowie Diebstahl- und Raubdelikten. Das wahre Ausmaß dieser Delikte – Stand 10.06.2016 lagen
knapp 1.200 Anzeigen, davon 493 wegen sexuellen Übergriffen, vor - wurde erst durch die Anzeigen
nach Neujahr und die Berichte der Betroffenen im Rahmen der medialen Berichterstattung deutlich.
Darüber hinaus stellte sich heraus, dass es sich bei den Tatverdächtigen zumeist um Männer mit Mig-
rationshintergrund aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum handelt. Vor dem Hintergrund
des exorbitant großen Ausmaßes der angezeigten Straftaten und um insbesondere die Frage zu klä-
ren, ob und gegebenenfalls wie diese Vorfälle hätten verhindert werden können, hat der nordrhein-
westfälische Landtag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Befragun-
gen dauern an.
2. Konsequenz
Um gleichen oder ähnlichen Vorfällen entgegen zu wirken, soll zu definierten Anlässen im Vorfeld
solcher Anlässe zwischen den zu beteiligenden Stellen unter Federführung der Stadt Köln jeweils ein
Sicherheitsmaßnahmenpaket erstellt werden. Im Sicherheitsmaßnahmenpaket werden insbesondere
die Sicherheitslage beschrieben, die Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Stellen definiert
und abgegrenzt sowie feste Kommunikationswege beschrieben und gewährleistet. Die unterschiedli-
chen Bedürfnisse von Frauen und Männern (beim Sicherheitsempfinden, bei der Vorhaltung von Toi-
lettenanalagen etc.) und die unterschiedlichen Auswirkungen krimineller Handlungen auf Frauen und
Männer finden im Sinne der Strategie „Gender Mainstreaming“ auch mit Blick auf die Öffentlichkeits-
arbeit Berücksichtigung. Die Stadt wird im Sinne eines erhöhten Risikomanagements bei Großveran-
3
staltungen1 in den Fällen beziehungsweise Bereichen tätig, für die kein Veranstalter existiert und in
denen insbesondere öffentliche Menschenansammlungen2 einen Bedarf an Sicherheitsmaßnahmen
auslösen.
Es ist erklärtes Ziel der Stadt Köln, die Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sowie ihrer
Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu gewährleisten. Dies bedeutet bei den in Anlage 1 ge-
nannten Anlässen nach den fürchterlichen Ausschreitungen in der Silvesternacht 2015/2016 zukünftig
einen höheren personellen, technischen, organisatorischen und finanziellen Aufwand.
Dabei übernimmt die Stadt Köln gemeinsam mit der Polizei und anderen Funktionsträgern die Aufga-
be, die Sicherheit vor Ort als gesamtgesellschaftliche und damit auch gemeindliche Aufgabe im Sinne
einer ganzheitlichen Gefahrenvorsorge und -abwehr sowie Kriminalprävention auszufüllen. Innerhalb
der Konzepte werden hierbei auch die Zuständigkeiten
– der Bundespolizei für die Gefahrenabwehr sowie die Strafverfolgung auf Bahnanlagen,
– der Landespolizei für die Vorbeugung, Vermeidung und Verfolgung von Straftaten sowie die
Gefahrenabwehr und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ggf. im Wege der Amtshilfe für die
Stadt Köln sowie
– der Stadt Köln für die allgemeine Gefahrenabwehr, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten so-
wie bei Veranstaltungen als Genehmigungsbehörde
voneinander abgegrenzt und die zu treffenden Maßnahmen und Vorkehrungen jeweils den konkreten
Stellen zugewiesen.
Art und Umfang der hierzu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen werden im Einzelfall im Einverneh-
men mit den beteiligten Sicherheitsbehörden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festgelegt.
Ebenfalls werden diese Anlässe bei Bedarf – wie bereits zum Straßenkarneval 2016 - durch einen
Koordinierungsstab begleitet. Die Teilnehmenden werden jeweils im Einzelfall im Koordinierungsgre-
mium festgelegt.
3. Erste Umsetzung der Konsequenzen zum Straßenkarneval 2016
Die Stadt Köln hat ein erhöhtes Risikomanagement3 im oben genannten Sinne erstmalig während des
Straßenkarnevals 2016 übernommen. Hierbei wurden für die einzelnen Karnevalstage gemeinsam
mit Landes- und Bundespolizei, Feuerwehr, Deutsche Bahn AG und Kölner Verkehrsbetriebe AG Si-
cherheitsmaßnahmenpakete erstellt. Hierin wurden die Sicherheitslage beschrieben, die jeweils not-
wendigen Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen festgelegt, die Zuständigkeiten und Aufgaben
der beteiligten Stellen definiert und abgegrenzt sowie feste Kommunikationswege beschrieben und
gewährleistet. In diesen Sicherheitsmaßnahmenpaketen wurden auch die genehmigten Veranstaltun-
gen an den Karnevalstagen von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag dargestellt und betrachtet.
Ebenfalls war an den Karnevalstagen in Abhängigkeit von der zu erwartenden Lage ein Koordinie-
rungsstab eingerichtet, in dem die jeweils maßgeblichen Behörden und Stellen sowie Vertreterinnen
und Vertreter der größeren genehmigten Veranstaltungen (Eröffnung des Straßenkarneval auf dem
Alter Markt, Geisterzug, Schull- und Veedelszöch, Rosenmontagszug) vertreten waren. In diesem
Stab wurden sowohl die Anlässe als auch die genehmigten Veranstaltungen begleitet. Alle relevanten
Informationen der Außendienstkräfte aller Behörden und Stellen liefen hier zusammen, wurden be-
wertet und es wurden entsprechende Maßnahmen koordiniert.
Darüber hinaus wurden durch die Abstimmungen im Vorfeld eine erhöhte Präsenz der Überwa-
1 Die Stadt Köln übernimmt auch bei Großveranstaltungen wie beispielsweise dem Straßenkarn eval, CSD oder
auch den Kölner Lichtern über die Verantwortung des jeweiligen Veranstalters hinaus in gewissem Umfang
allgemeine präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und –vermeidung.
2 Der Begriff der öffentlichen Ansammlung bezeichnet im Rechtssinne – im Vergleich zur Veranstaltung oder
Versammlung mit einem Veranstalter – eine räumlich vereinigte Personenmehrheit, die zahlenmäßig so stark
ist, dass sie nicht sofort überschaut werden kann und bei der das Hinzukommen oder Weggehen einzelner Pe r-
sonen für das äußere Erscheinungsbild unwesentlich ist.
3 Damals bezeichnet als „fiktive Veranstalterin“
4
chungskräfte, eine zusätzliche Ausleuchtung mutmaßlich sensibler Bereiche zwecks Reduzierung von
Tatgelegenheiten sowie eine zwischen den beteiligten Stellen abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit in
Form von abgestimmten Pressemitteilungen und gemeinsamen Pressekonferenzen erreicht. Eben-
falls wurden zusätzliche Toiletten in den Bereichen der Domumgebung, der Altstadt und im Kwartier
Latäng aufgestellt sowie der Rathenauplatz eingezäunt und während der Dunkelheit gesperrt.
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hatte in Kooperation mit dem Sozialdienst ka-
tholischer Frauen e. V. und den Kölner Frauenprojekten einen SecurityPoint als Anlaufstelle für Mäd-
chen und Frauen an Weiberfastnacht und Rosenmontag in der Innenstadt eingerichtet.
Für alle Tage wurden Dolmetscher im Rathaus auf Abruf vorgehalten, um die Einsatzkräfte auf der
Straße bei Bedarf zu unterstützen. Diese kamen jedoch nicht zum Einsatz. Es hat sich gezeigt, dass
im konkreten Einsatzgeschehen vor Ort kein Bedarf besteht. In der Nachbesprechung zum Stra-
ßenkarneval 2016 wurde einvernehmlich festgestellt, dass auf diese Maßnahmen verzichtet werden
kann. Es kann darüber hinaus über smartphones auf mobil zuschaltbare Dolmetscher zurückgegriffen
werden.
4. Nächste Schritte
4.1 Anlässe und Sicherheitsmaßnahmen
In seiner Sitzung am 03.03.2016 hat das Koordinierungsgremium (Amt für öffentliche Ordnung, Feu-
erwehr, Bauaufsichtsamt, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Landespolizei und Kölner Verkehrs-
betriebe AG) einvernehmlich Kriterien für die Klassifizierung von Anlässen, bei denen die Stadt Köln
ein erhöhtes Risikomanagement im oben genannten Sinne übernehmen soll, festgelegt. Dabei han-
delt es sich um Anlässe,
bei denen es insbesondere zu Menschenansammlungen innerhalb eines eingrenzbaren und
konkret definierbaren Bereiches kommt und
diese Menschenansammlungen für die Beteiligten zu unmittelbaren Gefahren insbesondere für
Leib und Leben führen können und deren Beherrschung bzw. Vermeidung in der Vorbereitung
als auch in der Umsetzung besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen (Gefah-
renabwehr durch die Stadt Köln) sowie
in dem Bereich wiederholt Straftaten begangen wurden und dessen Beschaffenheit die Bege-
hung von Straftaten begünstigt, so dass Maßnahmen insbesondere zur Vermeidung von Tat-
gelegenheiten notwendig sind (Kriminalprävention durch die Polizei).
Diese Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein.
Auf dieser Basis hat das Koordinierungsgremium in seinen Sitzungen am 03.03. und 31.03.2016 (hier
nahm auch die Bundespolizei teil) die in der Anlage 1 aufgeführten Anlässe und Sicherheitsmaßnah-
men festgelegt.
Zur kommenden Silvesternacht 2016/2017 werden die Zwischenergebnisse und Bewertungen des
parlamentarischen Untersuchungsausschusses sowie die Erfahrungen aus dem Austausch mit ande-
ren Großstädten in ein spezielles Sicherheitsmaßnahmenpaket einfließen. Dessen Aufwand kann
bislang nur grob mit 300.000 € geschätzt werden.
Zu den anderen Anlässen werden im Vorfeld – wie zum Straßenkarneval 2016 - individuelle Sicher-
heitsmaßnahmenpakete erstellt, mit den beteiligten Ämtern, Behörden sowie sonstigen Stellen abge-
stimmt und umgesetzt.
4.2 Bedarfe zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen
Die in der Anlage 1 aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen zeigen, dass ein gleichartiger wiederkeh-
render Bedarf an externen Dienstleitungen erforderlich ist. Diese unterscheiden sich je nach Anlass.
Hierzu zählen die zusätzliche Beleuchtung, das zusätzliche Angebot von Toiletten, die zusätzliche
5
Reinigung, Bedarfssperrungen für den Individualverkehr, die Absperrung des Rathenauplatzes zu
bestimmten Anlässen sowie die Logistik des jeweiligen Koordinierungsstabes.
Daher ist es sinnvoll, diese Bedarfe in eine strukturelle Lösung zu überführen oder, wo dies nicht
möglich oder unwirtschaftlich ist, einen Rahmenvertrag auszuschreiben.
Beleuchtung
Zur dauerhaften Sicherstellung einer zusätzlichen Ausleuchtung sensibler Bereiche macht eine
Überführung in strukturelle Lösungen Sinn, da die Aufstellung mobiler Beleuchtungsanlagen ein-
schließlich der mit dem Betrieb und der Bewachung verbundenen Aufwendungen sehr kostenin-
tensiv ist. Alleine für die zusätzliche Ausleuchtung während der Zeit des Straßenkarnevals 2016
wurden hierfür rund 149.000 € aufgewendet, wobei die Beleuchtung des Dom-Umfeldes, des
Rheingartens und der Zülpicher Straße im Rahmen einer Beauftragung eines externen Dienstleis-
ters durch die Stadt Köln mit Kosten i. H. v. 124.000 € sichergestellt wurde. Darüber hinaus wurde
die provisorische Beleuchtung der Teilbereiche Eisenmarkt, Groß Sankt Martin und Altstadt durch
die RheinEnergie AG mit Kosten i. H. v. 25.000 €, die aus dem Budget des Straßenbeleuchtungs-
vertrages zu finanzieren sind, sichergestellt.
Vor dem Hintergrund dieses Kostenvolumens ist Dezernat VI/Amt für Straßen und Verkehrstech-
nik zusammen mit der RheinEnergie AG gebeten, zeitnah Alternativen und Kosten zu eruieren.
Hierzu haben am 07.04. und 11.05.2016 erste Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des
Amtes für öffentliche Ordnung, des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, der RheinEnergie AG
und der Landespolizei stattgefunden.
Die zusätzliche Beleuchtung wird bis zur Herstellung einer strukturellen Lösung provisorisch durch
die RheinEnergie AG sichergestellt. Die dafür anfallenden Kosten werden von der RheinEnergie
AG getragen und über eine entsprechende Anpassung des Beleuchtungsbudgets im Folgejahr im
Ergebnishaushalt des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik refinanziert.
Für die provisorische Beleuchtung der im Jahr 2016 geplanten Veranstaltungen entstehen - ohne
Berücksichtigung des zuvor erwähnten Fremdauftrags in Höhe von 124.000 € - voraussichtlich
Kosten in Höhe von 115.000 €, die im Rahmen des Budgets des Straßenbeleuchtungsvertrags im
Haushaltsjahr 2017 zu finanzieren sind. Für solche Leistungen der RheinEnergie AG ist hierin be-
reits ein Pauschalbetrag von 100.000 € /Jahr enthalten. Der darüber hinausgehende Betrag in
Höhe von 15.000 € kann voraussichtlich durch Wenigerbedarf an anderer Stelle im Rahmen des
vorhandenen Budgets im Ergebnishaushalt des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik gedeckt
werden.
Toilettenanlagen
Die Installation und die Unterhaltung von festen Toiletteneinrichtungen in ausreichender Zahl zur
Abdeckung von Bedarfsspitzen anlässlich von Veranstaltungen und/oder ähnlichen Anlässen sind
unwirtschaftlich. Die Aufstellung der zusätzlichen Toilettenanlagen zum Straßenkarneval im Be-
reich der Altstadt und des Zülpicher Viertels sind im Vergleich zu den Aufwendungen für ortsfeste
Toilettenanlagen relativ kostengünstig und können im Fall von Toilettenhäuschen gegebenenfalls
auch unabhängig von bestehenden Anschlussmöglichkeiten für Wasser und Abwasser aufgestellt
werden.
Darüber hinaus liegen die einzelnen Aufstellorte zum Teil weit auseinander. Daraus resultierend
müsste eine strukturelle Lösung mit entsprechend vielen Einrichtungen all diese Standorte in je-
weils ausreichender Kapazität bedienen. Der Nutzen außerhalb der Anlässe wäre verhältnismäßig
gering.
Daher wird die Verwaltung hierfür eine Rahmenvereinbarung über die zu erwartenden Bedarfe
ausschreiben. Die Laufzeit des Vertrages soll 12 Monate mit einer dreimaligen Verlängerungsop-
tion zu jeweils 12 Monaten betragen. Die Höchstlaufzeit beträgt damit 48 Monate.
Aufgrund der Flexibilität der damit verbundenen Aufwände sowie der Kapazitäten wird dabei nur
auf Toilettenhäuschen und Urinale zurückgegriffen. Container oder Toilettenwagen sind in ihrer
Positionierung abhängig von Einlassmöglichkeiten und Frischwasserzufuhr. Darüber hinaus sind
sie deutlich teurer und bieten bei vergleichbarer Grundfläche weniger Kapazitäten.
Die Bedarfsfeststellung befindet sich aktuell in der Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt
und wird zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales am 20.06.2016 vorgelegt.
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Reinigung
Die zusätzliche Reinigung ist bedarfsgerecht für jeden Einzelfall individuell festzulegen. Ein Rah-
menvertrag ist aufgrund der Inhouse-Fähigkeit der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH nicht
notwendig. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH wird frühzeitig und an den jeweiligen Bedarf
angepasst beauftragt.
Bedarfssperrungen
Um die verkehrstechnische Absicherung von Menschenansammlungen auch zukünftig gewähr-
leisten zu können, wird die Verwaltung den vorhandenen Bestand an einsatzbereiten Verkehrs-
zeichen überprüfen und gegebenenfalls durch Beschaffung erhöhen. Die verkehrsrechtlichen An-
ordnungen werden zu diesen Anlässen von der Verwaltung getroffen und das Material bereitge-
stellt.
Die Bewachung der Bedarfssperrungen für den Individualverkehr ist bereits in eine aktuelle Be-
darfsanerkennung zu Bewachungsleistungen integriert worden, die in der heutigen Sitzung eben-
falls zur Entscheidung vorgelegt wird (Session Nr. 1656/2016).
Die Personalressourcen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes sind künftig an den Einsatztagen
zur größtmöglichen Präsenz in der Öffentlichkeit (u.a. als sichtbarer Ansprechpartner) und damit
zur Verhinderung und Ahndung von ordnungswidrigen Zuständen (Einhaltung des Jugendschutz-
gesetzes, gewerberechtlicher Vorschriften und der Kölner Stadtordnung etc.) einzusetzen und
stehen somit nicht für die Bewachung der Bedarfssperrung zur Verfügung.
Unabhängig davon prüft die Verwaltung die Möglichkeit, ehrenamtliche Verkehrskadettinnen und
–kadetten über die Verkehrswacht einzusetzen. Die Verkehrswacht baut derzeit für Köln einen
Pool von ehrenamtlichen Verkehrskadettinnen und –kadetten auf. Diese werden von der Ver-
kehrswacht entsprechend für ihre Aufgaben geschult. Eine dieser Aufgaben könnte auch die Be-
wachung von Verkehrssperrungen bei Anlässen sein, zu denen die Stadt Köln ein erhöhtes Risi-
komanagement im oben genannten Sinne wahrnimmt. Die Koordination und Einsatzplanung
übernimmt entsprechend den Anforderungen der Auftraggeberin die Verkehrswacht. Die ehren-
amtlich Tätigen erhalten eine Aufwandsentschädigung. Das Mindestalter der Kadettinnen und –
kadetten wird - analog den Forderungen an einen privaten Veranstalter – 18 Jahre betragen.
Verhinderung von Tatgelegenheiten
In den vergangenen Jahren insbesondere zum Straßenkarneval sowie am 11.11. in den Abend-
und Nachtstunden wurde der Rathenauplatz von den Feiernden aus dem Bereich der Zülpicher
Straße aufgesucht und als Aufenthaltsbereich sowie als Toilette benutzt. Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten können die meist alkoholisierten Personen spätestens bei Dunkelheit hier Opfer
von Straftaten werden.
Eine Einzäunung des Rathenauplatzes zur Vermeidung von Tatgelegenheiten ist zum Stra-
ßenkarneval und am 11.11. aufgrund der Befüllung der Zülpicher Straße zu diesen Anlässen an-
gezeigt. Ein Nutzen einer dauerhaften Einzäunung über die dort bereits befindlichen ortsfesten
Zaunanlagen hinaus wird nicht gesehen. Ebenfalls sind die Aufwände für eine solche feste Ein-
zäunung aufgrund des Umfangs der Platzfläche (insgesamt 560 laufende Meter) sowie die Pflege
der Zaunelemente unwirtschaftlich und die Einzäunung widerspräche dem öffentlichen Charakter
der Anlage. Auch hier wird für die beiden Anlässe eine Rahmenvertrag zur Einzäunung des
Rathenauplatzes ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrages soll 12 Monate mit einer dreimali-
gen Verlängerungsoption zu jeweils 12 Monaten betragen. Die Höchstlaufzeit beträgt damit 48
Monate. Die Bedarfsfeststellung befindet sich aktuell in der Abstimmung mit dem Rechnungsprü-
fungsamt und wird zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /
Vergabe / Internationales am 20.06.2016 vorgelegt. Die Bewachung wird aus dem bestehenden
Vertrag der Gebäudewirtschaft sichergestellt.
Rheinboulevard
Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Rheinboulevards insbesondere zu Silvester
werden aufgrund der Besonderheiten dieses Bauwerks derzeit separat durch die Verwaltung eru-
7
iert.
Sicherheit für Frauen und Mädchen
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern erarbeitet aktuell ein umfassendes Eckpunk-
tepapier zur „Sicherheit für Frauen und Mädchen“. In diesem Zusammenhang prüft das Amt für
Gleichstellung von Frauen und Männern auch die Möglichkeit einen -ggf. auch mobilen- Anlauf-
punkt für Frauen und Mädchen (Security Point) zu schaffen. Das Amt für Gleichstellung von Frau-
en und Männern sammelt derzeit zu den verschiedenen Anlässen Erfahrungen hinsichtlich der
Notwendigkeit und Umsetzbarkeit eines solchen Anlaufpunktes und wird diese in das Eckpunkte-
papier einfließen lassen.
Ab sofort wird das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern in Kooperation mit dem Sozi-
aldienst katholischer Frauen e.V. beim Tanz in den Mai, bei den Kölner Lichtern sowie am 11.11.
für Frauen und Mädchen, die von sexuellen Übergriffen betroffen sind, eine telefonische Erreich-
barkeit in den Abend- und Nachtstunden sicherstellen. Betroffene Frauen und Mädchen können
auf eine Telefonnummer verwiesen werden. Sie erhalten dort eine qualifizierte telefonische Erst-
beratung, werden ggf. zielgerichtet und einzelfallbezogen an geeignete Stellen vermittelt (z. B.
Krankenhaus). Die Aufwände pro Veranstaltungstag betragen ca. 250 €.
Personelle Auswirkungen
Durch die intensivere Begleitung von den genannten Ereignissen ergibt sich sowohl im Vorfeld,
während der Einsatztage als auch im Nachgang erheblicher personeller Mehraufwand. Es ist zu
evaluieren, ob die hinzugekommenen Aufgaben dauerhaft durch den vorhandenen Personal-
stamm abgedeckt werden können.
Noch nicht konkretisierbare Maßnahmen
Aufgrund der mangelnden Erfahrungen aus Vorjahren zu den o.g. Maßnahmen, wird für ggf. ge-
steigerte Sicherheitsanforderungen und unvorhergesehene Maßnahmen ein zusätzliches Budget
in Höhe von 25 % der in der Anlage 1 genannten Aufwände einkalkuliert. Dieses zusätzliche
Budget wird aufgrund der Erfahrungen in den kommenden Jahren in die konkrete Kalkulation
übernommen.
4.3 Finanzierung
Zur Finanzierung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit der in
2016 geplanten Veranstaltungen sowie der ab dem Jahr 2017 erforderlichen Maßnahmen jeweils mit
Ausnahme der Beleuchtungskosten wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
2016/2017 auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem Straßenkarneval 2016 im Teilergebnisplan
0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, ausreichend Aufwandsermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2016 veranschlagt.
Die Kosten für die provisorischen Beleuchtungsmaßnahmen der RheinEnergie AG im Jahr 2016 so-
wie für die strukturellen Lösungen ab 2017 werden im Rahmen des vorhandenen Budgets des Stra-
ßenbeleuchtungsvertrags im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze finanziert. Gegebenen-
falls durch die notwendige Anpassung des Beleuchtungsbudgets entstehende Mehraufwendungen ab
dem Jahr 2018 müssen im Zuge des Hpl. – Aufstellungsverfahrens 2018 im Rahmen einer möglichen
Umschichtung aus dem Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung oder einer
budgeterhöhenden Aufstockung zugesetzt werden.
Sofern zusätzliche Bedarfe in anderen Teilergebnisplänen im Zusammenhang mit der Übernahme
eines erhöhten Risikomanagements entstehen, können diese durch haushaltsrelevante Umschich-
tungen zu Lasten des Teilergebnisplans 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung gedeckt werden,
soweit das für diese Funktion zur Verfügung gestellte Budget noch nicht ausgeschöpft ist.
Begründung der Dringlichkeit:
Um ein geregeltes Ausschreibungsverfahren für die notwendigen Bedarfe an Toilettenanlagen und
Einzäunung gewährleisten und diese Leistung zum nächsten Anlass abrufen zu können, ist eine
Feststellung eben dieser Bedarfe in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und
8
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 20.06.2016 erforderlich. Die nächste Sitzung des Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ist regulär für den
05.09.2016 terminiert.
Anlagen
Anlage 1 – Kalkulation zusätzlicher Aufwände
Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage_Zielbild 2020_Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes
100478 Zeichen
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
1
Zielbild
2020
Maßnahmen zur Stärkung des
städtischen Ordnungsdienstes
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
2
Impressum
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat I
Amt für öffentliche Ordnung
324/3 – Thomas Frenzke, Petra Murawski
32/0 – Ilka Schumacher
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Verkehrsdienst
Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
ordnungsamt@stadt-koeln.de
www.stadt-koeln.de
Stand: November 2017
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
3
Zielbild 2020
Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ..........................4
2. Ordnungsdienst ................................ ................................ ................................ ................5
2.1 Historie ................................ ................................ ................................ .............................. 5
2.2 Aufgabenbeschreibung................................ ................................ ................................ ....6
2.2.1 Aufgabenschwerpunkte ................................ ................................ ............................... 6
2.2.2 Einsatz-Hotspots ................................ ................................ ................................ ..........8
2.2.3 Einsätze im Rahmen des erhöhten Risikomanagements ................................ ..........8
2.2.4 Ausweitung der Präsenz im Kölner Stadtgebiet ................................ ........................9
2.2.5 Einsätze im Rahmen von Großlagen ................................ ................................ ........ 10
2.2.6 Aufgabenwahrnehmung für andere Dienststellen ................................ ................... 11
2.3 Ordnungspartnerschaften und Netzwerkarbeit ................................ ............................ 11
2.4 Weitere erhöhte Anforderungen an den Ordnungsdienst ................................ ........... 14
3. Zielbild des Ordnungsdienstes 2020 – Maßnahmen ................................ .................... 19
3.1 Personalstärke ................................ ................................ ................................ ................ 19
3.2 Stärkung ordnungsbehördlicher Maßnahmen in den Bezirken ................................ .. 21
3.3 Einsatzzeiten ................................ ................................ ................................ ................... 23
3.4 Aufbauorganisation ................................ ................................ ................................ ........ 25
3.5 Personalgewinnung und Personalerhaltung ................................ ................................ 27
3.5.1 Gewinnung von neuem Personal ................................ ................................ .............. 27
3.5.2 Schulungs- und Fortbildungskonzept ................................ ................................ ...... 30
3.5.3 Personalerhaltungsmaßnahmen ................................ ................................ ............... 34
3.6 Leitstelle / Servicetelefon „32000“ / Funkverkehr ................................ ........................ 35
3.7 Sachausstattung ................................ ................................ ................................ ............ 37
3.7.1 Persönliche Schutzausrüstung ................................ ................................ ................. 37
3.7.2 Mobilität ................................ ................................ ................................ ...................... 40
3.8 Raumorganisation ................................ ................................ ................................ .......... 42
Anlagen................................ ................................ ................................ ................................ ....... 43
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
4
1. Einleitung
Die Stadt Köln als Ordnungsbehörde hat gemäß § 1 Gesetz über Aufbau und Befugnisse
der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) die Aufgabe, Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr):
„Der Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst den Schutz vor Schäden, die entweder
Gemeinschafts- oder Individualgütern drohen. Z u den Gemeinschaftsgütern zählen die
verfassungsmäßige Ordnung, besonders der Bestand des Staates und seiner Einrichtungen
und dessen rechtmäßiges Funktionieren, sowie die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit. Zu
den Individualgütern rechnen insbesondere Lebe n, Gesundheit, Freiheit und das allg.
Persönlichkeitsrecht des Einzelnen.
Unter dem Schutzgut öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln
für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit zu verstehen, deren Beachtung als
unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens
betrachtet wird. Die Bedeutung dieses Schutzgutes, die den sich wandelnden
Anschauungen der Zeit unterliegt, ist heute in den Hintergrund gerückt, weil im modernen
Rechtsstaat fa st alle für die Gemeinschaft wesentlichen Schutzgüter Gegenstand einer
gesetzlichen Regelung sind, die auch die hoheitlichen Eingriffsmöglichkeiten normiert.“
Quelle: Duden Recht A -Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliogr aphisches Institut 2015.
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Bei der Aufgabenwahrnehmung der Stadt Köln als Ordnungsbehörde sind diese von den
ausschließlich der Polizei obliegenden Aufgaben (Verfolgung von Straftaten sowie
Verfolgung von besonderen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht) klar
abzugrenzen. Die Funktion der Ordnungsbehörde ist innerhalb der Stadt Köln – mit
Ausnahme von sonderordnungsbehördlicher Aufgabenstellungen – beim Amt für öffentliche
Ordnung angesiedelt.
Die Ordnungsbehörde hat die ihr obliegenden Aufgaben mit eigenen Dienstkräften
durchzuführen (§13 OBG). Die hierzu erforderlichen Außendiensttätigkeiten zur
Gefahrenabwehr (Präsenz, Prävention, Ahndung und Sanktionierung) werden durch den
Ordnungs- und Verkehrsdienst im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln
wahrgenommen. Die Funktions - und Einsatzfähigkeit des Ordnungsdienstes ist den
aktuellen Anforderungen und den erkennbaren Entwicklungen anzupassen. Vor diesem
Hintergrund wurde das folgende „ Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen
Ordnungsdienstes“ erstellt. Grundlage ist u.a. die Evalua tion des durch den Rat
beschlossenen Konzeptes „Mehr Präsen z und Ahndung durch personell verstärkten
Ordnungsdienst“.
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
5
2. Ordnungsdienst
2.1 Historie
Im Jahr 2004 wurden die bis dahin bei den Bezirksordnungsämtern angebundenen
sogenannten „Ermittlungsdienste“ beim Amt für öffentliche Ordnung und dort in der
Abteilung „324 Verkehrsüberwachung“ zentral zusammengefasst und bildeten dann das
neue Sachgebiet „Ordnungsdienst“ (324/3) innerhalb der neu genannten Abteilung
„Ordnungs- und Verkehrsdienst“ (324).
Im Jahr 2008 wurde der „Bezirksordnungsdienst“ (BOD) eing eführt. Dieser rekrutierte sich
aus dem Personal - und Stellenbestand des Ordnungsdienstes mit jeweils drei Stellen pro
Stadtbezirk. Den Bezirken wurden die Aufgaben „Personenermittlungen“, „KFZ -
Zwangsstillegungen“ und „Sauberkeit im Stadtbezirk“ übertragen , um die Bearbeitung im
jeweiligen Stadtbezirk direkt vor Ort steuern und beeinflussen zu können.
Mit Beschluss vom 23.06.2015 hat der Rat der Stadt Köln eine für den Zeitraum 2015 bis
2017 in drei Chargen gestaffelte Zusetzung von insgesamt 100 Stellen im Ordnungsdienst
beschlossen. Aufgrund der Ereignisse an Silvester 2015 /2016 in Köln wurde die zeitliche
Staffelung mit Abänderungsbeschluss des Rates vom 15.03.2016 aufgehoben und alle
Stellen zur sofortigen Besetzung freigegeben.
Weiterhin wurde der ursprüngliche Beschluss unter anderem wie folgt ergänzt:
„Die Einstellung von zusätzlichen Ordnungskräften soll dazu dienen, bei Problemlagen in
Köln besser intervenieren zu können. Dies betrifft den Bereich Bahnhofsvorplatz,
Domumgebung, Altstadt, Kölner Ringe und weitere Citybereiche, die Erhöhung der Präsenz
in anderen Teilen des Kölner Stadtgebiets sowie die intensivierte Zusammenarbeit zwischen
Ordnungsdienst und Polizei in Ordnungspartnerschaften. Die Handlungsfähigkeit des
zentralen Ordnungsdienstes ist entsprechend zu optimieren. Zudem sind Aufgaben und
Personaleinsatz des Bezirksordnungsdienstes je Stadtbezirk zu prüfen“.
Die Ereignisse der Silvesternacht 2015 /2016 in Köln und die Terroranschläge in Paris kurz
zuvor im November 2015 führten zu einer massiven Verunsicherung der Öffentlichkeit und
einer daraus resultierenden gestiegene n Erwartungshaltung seitens Bürgern, Politik und
Medien an alle staatlichen Überwachungsorgane. Durch die öffentliche und interne
Aufarbeitung der sicherheits - und ordnun gspolitischen Entwicklungen hat die
Aufgabenwahrnehmung des Ordnungsdienstes eine neue Ausrichtung und
Schwerpunktsetzung erhalten.
Oberstes Ziel ist es nun, durch verstärkte Präsenz sowie eine noch intensivere Abstimmung
und Zusammenarbeit mit der Polize i und anderen Sicherheitsbehörden das subjektive
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken.
Nachfolgender Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 04.04.2017 („Änderungsantrag zu
TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor Ort stä rken – 100
zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“) trägt diesen Entwicklungen Rechnung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der bereits für 2017 geplanten
Evaluation des Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
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Ordnungsdienst“ dem Rat sowie den zuständigen Ausschüssen Maßnahmen zur Stärkung
des städtischen Ordnungsdienstes zur Beschlussfassung vorzulegen. Das
Maßnahmenpaket soll Vorschläge zu folgenden Aspekten umfassen:
- Zielbild für den Ordnungsdienst 2020,
- Definition des erforderlichen Personals sowie der Bedarfe für Ausstattung und
Unterbringung (Qualität und Quantität),
- Weitere Ausgestaltung und personeller Ausbau der Ordnungspartnerschaft mit
Beschreibung der Schnittstellen zur Polizei in den Kölner Bezirken,
- Maßnahmen zur Gewinnung geeigneten Personals,
- Ausbildungs- und Fortbildungskonzept inklusive der Laufbahnperspektiven für
Ordnungsdienstkräfte, die ihre Außen- und Schichtdiensttauglichkeit einbüßen.
Dieses erarbeitete „ Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen
Ordnungsdienstes“ basiert auf dem o.g. Ratsbeschluss.
2.2 Aufgabenbeschreibung
Die grundsätzliche Aufgabe des städtischen Ordnungsdienstes ist die Abwehr von Gefahren
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und die Stärkung des subjektiven
Sicherheitsempfindens der Kölner Bevölkerung und ihrer Gäste. Hierbei kommt es zu
verschiedenen Aufgabenstellungen und Ansprüchen im Rahmen der Einsätze.
2.2.1 Aufgabenschwerpunkte
Bereits zum 01.04.2016 wurde die Arbeit der neun – bisher nach Aufgabenschwerpunkten
orientierten – Dienstgruppen des Ordnungsdienstes in eine örtliche/bezirkliche Zuständigkeit
(angelehnt an die neun Stadtbezirke) umstrukturiert . Die Dienstgruppen sind nun mehr im
Rahmen der gesamten Schwerpunktthemen in ihrem jeweili gen Stadtbezirk „allzuständig“ –
mit Ausnahme der noch beim Bezirksordnungsdienst angesiedelten Aufgaben (Sauberkeit
im Stadtbezirk, Schrott-KFZ und Schrottfahrräder).
Aufgrund des Beschwerdeaufkommens sowie um bestimmten lokalen Gegebenheiten
Rechnung tragen zu können, wurden die im Folgenden aufgeführten Dienstgruppen (DG)
gebildet, vgl. folgende Abbildung:
Gliederungsziffer DG Stadtbezirk
324/310 10 Innenstadt – Altstadt/Nord
324/311 11 Innenstadt – Altstadt/Süd und Deutz
324/312 12 Innenstadt Neustadt/Nord und Süd
324/32 2 Rodenkirchen
324/33 3 Lindenthal
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
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324/34 4 Ehrenfeld
324/35 5 /6 Nippes/Chorweiler
324/37 7 Porz
324/38 8 Kalk
324/39 9 Mülheim
324/30 0 stadtweit (Fahrerermittler)
Auf die Innenstadt entfallen im Hinblick auf die besondere Aufgabenkomplexität drei
Dienstgruppen. Um das in den vergangenen Jahren durch fachlichen Zuschnitt erworbene
„Expertenwissen“ zu bewahren und nun sukzessive weiterzugeben, haben die
Dienstgruppenleiter/innen ihren bisherigen fachlichen Schwerpunkt behalten und bilden eine
interne fachliche Aufsicht im jeweiligen Schwerpunkt, bzw. sind bei bezirksübergreifenden
Themen und Aufgabenstellungen weiterhin zuständige Ansprechpartner/innen in diesen
Fachfragen, vgl. folgende Abbildung:
Gliederungsziffer –
Dienstgruppenleiter Schwerpunktthemen der Dienstgruppenleitungen
324/310 Domstreife, Hochwasserschutz
324/311 Evakuierungen (Kampfmittel – nukleare Nachsorge), Rheinboulevard
324/312 Sauberkeit (u. a. wilde Müllkippen, Urinierer), Citystreife
324/32 Prostitution und Ordnungspartnerschaften Polizei/KVB/AWB etc.),
Motorradstreife
324/33 Sondernutzung, KFZ-Anhänger, Wildplakatierungen und
Überwachung Schulpflicht
324/34 Hunde, Grünflächen und Naturschutzgebiete, Technopartys, Spiel-
und Bolzplätze,
324/35 Gewerbe und Gaststätten inkl. Außengastronomie,
Nichtraucherschutz, Sportveranstaltungen
324/37 Orts- und Wohnungshygiene, Nachlasssicherungen, Fundsachen,
(nicht gewerbliche) Sondernutzungen
324/38 soziale Randgruppen inkl. Lagern, Ruhestörungen, Fahrradstreife
324/39 Glücksspiel, Jugendschutz und Shishabars
324/30 Fahrerermittlungen, Führerscheineinzüge und Kontrolle
Fahrtenbuchauflagen
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
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Die seit 01.04.2016 umgesetzte bezirkliche Struktur führt bereits zu einer wesentlich
effektiveren Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken, zum Beispiel zu einer Vertiefung
der Ortskenntnisse der Ordnungsdienstkräfte bei gleichzeitiger Stärkung der Identifikation
sowie zu einer Intensivierung der Kontakte zu lokalen Netzwerkpartnerinnen und –partnern
(z. B. Bürgerämtern, Polizeiinspektionen, Interessenvertretern sowie Bürgerinitiativen).
Insofern können die jeweiligen bezirklichen Belange nachhaltig bedient werden.
2.2.2 Einsatz-Hotspots
Aufgrund der Beschwerdelage und der tatsächlichen ordnungsbehördlichen Erfordernisse
konzentriert sich der Einsatz der Ordnungsdienstkräfte im We sentlichen auf „Hotspots“. In
diesen Bereichen sind störende Verhaltensweisen geballt anzutreffen, so zum Beispiel:
Lagern, Verunreinigungen, Lärmbelästigung, il legale Prostitution, Begleiterscheinungen von
sozialen Randgruppen, Betteln und Straßenmusik. Diese Einsatz-Hotspots sind:
Dom, Hauptbahnhof und Umgebung
Rheinboulevard
Ringe
Schildergasse und Hohe Straße
Altstadt
Neumarkt, Josef-Haubrich-Hof
Ebertplatz
Friesenplatz
Kolumbaviertel
Eigelstein
Wiener Platz
Riviera Rodenkirchen
Rheinufer Porz
Diese Bereiche werden besonders intensiv ordnungsbehördlich überwacht.
2.2.3 Einsätze im Rahmen des erhöhten Risikomanagements
In der Silvesternacht 2015/2016 wurde in dem B ereich Domplatte/Bahnhofsvorplatz und
innerhalb des Hauptbahnhofs eine Vielzahl von Menschen – insbesondere Mädchen und
Frauen – Opfer von sexuellen Übergriffen sowie Diebstahl - und Raubdelikten. Um gleichen
oder ähnlichen Vorfällen künftig entgegenzuwirken, wird im Vorfeld zu Anlässen mit erwartet
hohen Menschenansammlungen zwischen den beteiligten Akteuren unter Federführung des
Amtes für öffentliche Ordnung jeweils ein individuelles Sicherheitsmaßnahmenpaket erstellt.
Dabei übernimmt das Amt für öff entliche Ordnung gemeinsam mit der Polizei und den
anderen Beteiligten die Aufgabe, die Sicherheit vor Ort als gesamtgesellschaftliche und
damit auch gemeindliche Aufgabe im Sinne einer ganzheitlichen Gefahrenvorsorge und -
abwehr sowie Kriminalprävention a uszufüllen. Innerhalb der Konzepte werden die
Zuständigkeiten
der Bundespolizei für die Gefahrenabwehr sowie die Strafverfolgung auf Bahnanlagen,
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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der Landespolizei für die Vorbeugung, Vermeidung und Verfolgung von Straftaten sowie
die Gefahrenabwehr und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ggf. im Wege der Amtshilfe
für die Stadt Köln sowie
des Amtes für öffentliche Ordnung für die allgemeine Gefahrena bwehr, die Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten sowie bei Veranstaltungen als Genehmigungsbehörde
voneinander abgegrenzt und die zu treffenden Maßnahmen und Vorkehrungen jeweils de n
konkreten Stellen zugewiesen. Das Amt für öffentliche Ordnung hat dieses erhö hte
Risikomanagement im oben genannten Sinne erstmalig während des Straßenkarnevals
2016 übernommen und führt dieses konsequent weiter.
Das bedeutet auch für den Ordnungsdienst eine anforderungsgerechte Anpassung von
Dienstkräften und –zeiten. Insbesondere ist eine Mitwirkung sowie Vor - und Nachbereitung
der Sicherheitsmaßnahmenpakete erforderlich ( vgl. Anlage: Beschlussvorlage 1714/2016
zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe
/Internationales vom 20.06.2016).
Die Umsetzung der Maßnahmenpakete, die Organisation und Durchführung des Einsatzes
und die Teilnahme an den jeweils eingerichteten Koordinierungsstäben sind im Rahmen von
Sonderdiensten abzuwickeln. Schwerpunkte der eingesetzten Ordnungsdienstkräfte sind:
Größtmögliche Präsenz in der Öffentlichkeit als Ansprechpartner und zur Verstärkung
des Sicherheitsempfindens der Besucherinnen und Besucher,
Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz, der
Gewerbeordnung, der Bewachungsverordn ung, dem Gaststättengesetz, dem Straßen -
und Wegegesetz,
Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen nach der Kölner Stadtordnung,
Überwachung und Einhaltung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen oder städtischer
Regelungen (z. B . Allgemeinverfügung zum Thema „Mehr Spaß ohne Glas“).
Zur Durchsetzung der ordnungsbehördlichen Ziele des erhöhten Risikomanagements
werden in Abhängigkeit von der aktuellen Lageentwicklung die folgenden Tätigkeiten durch
die Ordnungsdienstkräfte wahrgenommen:
Streifengänge und präventive Ansprachen,
Verwarnungen von betroffenen bzw. verantwortlichen Personen sowie die Einleitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren,
Dokumentation in Form von Einsatzberichten und Statistiken,
einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Sicherstellungen,
Platzverweise und Ingewahrsamnahmen.
2.2.4 Ausweitung der Präsenz im Kölner Stadtgebiet
Auch durch anlassunabhängige Streifendienste im Kölner Stadtgebiet soll das subjektive
Sicherheitsgefühl der Kölner Bevölkerung und der Gäste unserer Stadt erhöht wer den.
Neben der Überwachung von H otspots, der verstärkten Präsenz bei Großveranstaltungen
und den bereits bestehenden Ordnungspartnerschaften mit der Polizei ist allgemein eine
deutlichere Präsenz uniformierter Außendienstkräfte im gesamte Stadtgebiet notwendig, um
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
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das Sicherheitsempfinden zu verstärken. Ziel ist es, präventiv Störungen zu verhindern,
Störer abzuschrecken, und der Verwahrlosung öffentlicher Flächen durch störende
Nutzungen entgegenzuwirken. Dazu muss auch die Sichtbarkeit des Ordnu ngsdienstes in
den Bezirken ausgebaut werden.
2.2.5 Einsätze im Rahmen von Großlagen
Aufgabenerledigung im Rahmen des Krisenstabs
Bei besonderen geplanten oder spontanen Ereignissen im Kölner Stadtgebiet, die
erhebliche Auswirkungen auf eine große Anzahl von Me nschen haben könnten (z.B.
Großdemonstrationen, Einsturz Stadtarchiv) , wird anlassbezogen ein Kri senstab unter
Federführung der Berufsf euerwehr oder eine Ämterrunde unter der Leitung des Amtes für
öffentliche Ordnung einberufen. In diesen Gremien sind nebe n der Berufsfeuerwehr und
dem Amt für öffentliche Ordnung auch die Polizei, die Bundespolizei, das Amt für Straßen -
und Verkehrstechnik, das Amt für Presse - und Öffentlichkeitsarbeit, die KVB, die AWB, die
RheinEnergie usw. vertreten. Hier wird die aktuell e Lage beraten und Maßnahmen zur (in
der Regel) sofortigen Umsetzung beschlossen.
Diese Maßnahmen müssen a uf Weisung der Gremien u.a. durch die Ordnungsdienstkräfte
erledigt werden. Zum Beispiel sind Erkundungen im Stadtgebiet sowie kurzfristige
Absperrungen oder Zugangskontrollen durchzuführen oder die Entfernung von
Gegenständen im öffentlichen Straßenland zu veranlassen.
Evakuierungen bei Bombenfunden
Die erhöhten Bauaktivitäten im öffentlichen Raum sowie die Erneuerung von
Bestandsbauten erfordern die Überprüfung der in Anspruch genommenen Grundstücke
nach Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Dies führt häufig auch zu tatsächlichen
Bombenfunden. Die erforderliche Organisation der Bombenräumung liegt in originärer
Zuständigkeit der Ordnungsbehörde und dies zu jeder Tages -, Nacht- oder Wochenendzeit.
Die Folgen sind großräumige Absperrungen, Evakuierungen der Bevölkerung, Sperrung des
Schiffs-, Bahn- und Flugverkehrs etc.. Zu diesen Einsätzen werden die
Ordnungsdienstkräfte zusammengezogen und bis zu 130 Kräfte zur Bewältigung der
Aufgabe eingesetzt. Im Jahr 2016 wurden insgesamt bei 28 Kampfmitteln Evakuierungen
durchgeführt – im ersten Halbjahr 2017 waren bereits 19 Evakuierungen notwendig.
Hochwasser
Bei Hochwasserlagen des Rheins unterstützt der Ordnungsdienst die
Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadtentwässerungsbetriebe . Hierzu gehören die
Teilnahme an der Hochwasserschutzzentrale ( =Koordinierungsstab während
Hochwasserlagen) und Einsätze bei Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Aufbau der
mobilen Hochwasserschutzmauern und Freihalten von Schutzzonen.
Unwetter
Durch Klimaeffekte kommt es zu intensiven Unwetterlagen, wo neben der Fe uerwehr unter
anderem auch durch den Ordnungs dienst Sicherungse insätze erforderlich sind (z. B.
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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Dachlawinen, Sturmlagen). In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur Sicherung von
Menschen und Gegenständen zu veranlassen und ggf. durchzusetzen, wie beispiels weise
Sicherstellungen von beweglichen Materialen bei Sturmlagen während der
Weihnachtsmärkte und die Unterbrechung bzw. Beendigung von Veranstaltungen unter
freiem Himmel bei Gewitter.
2.2.6 Aufgabenwahrnehmung für andere Dienststellen
Der Ordnungsdienst erled igt für das Amt für öffentliche Ordnung (mit Ausnahme des
Ausländerbereiches) das gesamte Aufgabenspektrum, das im Außendienst erledigt werden
muss. Aufgrund des Sieben-Tage-Betriebes werden zusätzlich –insbesondere außerhalb der
Dienstzeiten von anderen Dienststellen – viele Aufgaben des Amtes für Umwelt - und
Verbraucherschutz, des Bauaufsichtsamtes, des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik
und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wahrgenommen. Hierbei handelt es
sich oftmals um akute B ürgerbeschwerden, die über die Leitstelle/ Servicetelefon „32000“
oder durch die Polizei an die Ordnungsdienstkräfte übermittelt und anschließend vor Ort
bearbeitet werden.
Zudem unterstützen die Dienstkräfte des Ordnungsdienstes die Polizei oder den Zoll bei
Durchsuchungen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
2.3 Ordnungspartnerschaften und Netzwerkarbeit
Ordnungspartnerschaften
Die Stadt Köln unterhält mit der Landespolizei schon seit Ende der 1990er Jahre intensive
Ordnungspartnerschaften. Diese werden oftmals anlassbezogen durch weitere Akteure wie
Streetwork, Gesundheitsamt, Bundespolizei oder Zoll ergänzt . Hierbei handelt es sich zum
einen um feste, regelmäßige Kooperationen zur gemeinsamen Aufgabenerledigung und zur
Steigerung des Sicher heitsempfindens der Kölner Bürgerinnen und Bürger sowie der
Besucherinnen und Besucher, zum anderen um Kooperationen bei aktuellen
Sicherheitslagen. Die Kooperationen machen immer dort Sinn, wo sich sowohl
strafrechtliche als auch ordnungsrechtliche Belang e vermischen. Zurzeit bestehen zum
Beispiel folgende Ordnungspartnerschaften:
Sicherheitsmobil und verstärkte Domstreife gemeinsam mit der Polizei
Aufgrund der Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015 /2016 im Umfeld des
Hauptbahnhofes und der Hohen Dom kirche wurde die Ordnungspartnerschaft für diesen
Bereich neu aufgestellt.
Seit dem 29.02.2016 haben Polizei Köln und Ordnungsdienst auf dem Bahnhofsvorplatz ein
gemeinsames Sicherheitsmobil eingerichtet. Das Sicherheitsmobil ist an allen Wochentagen
durch Mitarbeiter beider Institutionen (insgesamt sechs Ordnungsdienstkräfte täglich , im
Schichtdienst) besetzt. Die bisherige Domstreife des Ordnungsdienstes wurde in diese
Teams integriert. Das Sicherheitsmobil ist Anlaufstelle für Passantinnen und Passanten
sowie Ausgangspunkt für gemeinsame Streifen im Bereich des Doms, des Hauptbahnho fs
und der angrenzenden Bereiche des Rheinufers. Die Anlaufstelle und die gemeinsamen
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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Streifen stärken durch ihre Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl und die objektive
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Im Herbst 2017 wird das gemeinsame Sicherhe itsmobil in eine feste gemeinsame
Anlaufstelle von Polizei und Ordnungsdienst im Kurienhaus (direkte Nähe zum Kölner Dom)
überführt.
„Citystreife“
Zur Überwachung der innerstädtischen Fußgängerzonen existiert seit Jahren die
sogenannte „Citystreife“, beste hend aus einer Polizistin bzw. einem Polizisten sowie einer
Ordnungsdienstkraft. Werktags (montags bis freitags) erfolgt sie in der Zeit von 12:00 Uhr
bis 20:00 Uhr in den hochfrequentierten Bereichen der Kölner Innenstadt. Bei besonderen
Anlässen, z. B. Kölner Weihnachtsmärkte, werden die Einsatzzeiten ausgeweitet.
„Opari“ – Ordnungspartnerschaft Ringe
Die Kölner Ringe stellen bereits seit Jahren( -zehnten) einen Problembereich dar, der sich
nachts mit einer großen Gemengelage aus strafbaren und ordnungswidrigen Handlungen
auszeichnet. Polizei und Ordnungsdienst begegnen dieser Situation bereits seit Jahren im
Rahmen der Ordnungspartnerschaft „Ringe“. Hierbei unterstützen bislang in der Regel zwei
Ordnungsdienstkräfte in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie
vor Feiertagen jeweils von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr die Einsatzkräfte der Polizei. Ziel ist es,
gemeinsam Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern und Fehlverhalten
behördenübergreifend zu sanktionieren.
„Lärmwagen“ – gemeinsame Lärmstreifen in den Stadtbezirken
Durch die enge Bebauung und die hohe Attraktivität des Kölner Nachtlebens kommt es zu
zahlreichen Störungen der gesetzlichen Nachtruhe. Dies führt zu zahlreiche n Beschwerden.
Zur Bearbeitung dieser ordnungsrechtlichen Beschwerdelagen wurden die sogenannten
„Lärmwagen“ im Kölner Stadtgebiet eingerichtet. Diese Kooperation mit der Polizei – jeweils
besetzt mit einer Polizistin bzw. einem Polizisten sowie einer Ordnungsdienstkraft – findet in
den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen in den
Kölner Bereichen Innenstadt, Ehrenfel d und Lindenthal sowie im recht srheinischen Köln
(Kalk und Mülheim) statt. Diese sehr erfolgreiche Kooperat ion wurde bereits im Jahr 2017
ausgebaut: im rechtsrheinischen Köln sind jetzt sowohl für Kalk als auch für Mülheim
separate Einsatzmittel verfügbar. Die Einsatzzeiten sind jeweils von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
Überwachung der Sperrbezirke in den Stadtbezirken
Aufgrund der hohen Beschwerdelage wegen der Straßenprostitution wurden zum Schutz der
Jugend und des öffentlichen Anstands Sperrbezirke im Kölner Stadtgebiet eingerichtet.
Diese werden täglich und insbesondere in den Abend - und Nachtstunden durch
Ordnungsdienstkräfte überwacht. Diese Kontrollen werden in unregelmäßigen Abständen
gemeinsam durch polizeiliche Einsatzkräfte begleitet.
Zur Vermeidung von Verdrängungseffekten in andere Stadtbezirke und zur Verlagerung des
Straßenstrichs wurde im Kölner Norden eine Anlage „überwachter Straßenstrich“
(Verrichtungsboxen in der Geestemünder Straße ) installiert. Die hierbei gewonnenen
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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Erkenntnisse werden mit den Kooperationspartnern (Gesundheitsamt, Polizei und sozialen
Trägern) ausgetauscht und Maßnahmen koordiniert.
Rheinboulevard
Die Problematik mit störenden Personengruppen und Verhaltensweisen im Bereich der
Uferpromenade Rheinboulevard wird seit 01.04.2017 täglich gemeinsam von Einsatzkräften
der Polizei und des Ordnungsdienstes bestreift. Dieser Einsatz wurde im Verlauf des
Sommers 2017 fortgesetzt. Durch die Unterstützung weiterer Maßnahmen (Verbesserung
der Beleuchtung, Erlass und Überwachung eines Shisharauchverbotes etc.) hat die sehr
hohe Präsenz zu einer deutlich sichtbaren Steigerung des Sicherheitsempfindens geführt.
Objektiv haben sich sowohl die Beschwerdelage als auch die tatsächlichen Feststellungen
spürbar reduziert.
Weitere Kooperationen in den Stadtbezirken –gemeinsame Anliegen bei speziellen
Beschwerdelagen
Zu besonderen Anlässen werden gemeinsame Einsätze und Kon trollen initiiert. Hierbei
handelt es sich um unterschiedliche Bereiche mit jeweils individuellen Belangen , z. B.
Gaststättenkontrollen ( „Mülheimer Nacht“) oder störendes Verhalten im öffentlichen Raum
(Friesenplatz, Eigelstein, Ebertplatz, Porzer Rheintr eppe, Keupstraße) . Diese Einsätze
werden mit der Erhöhung der Anzahl der einsatzfähigen Ordnungsdienstkräfte weiter
steigen.
Netzwerkarbeit
Die Kooperation von Stadt Köln und Polizei Köln basiert auf der gemeinsamen
„Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Köln und Polizeipräsidium Köln zur
Verbesserung der Sicherheit in Köln“ aus dem Jahr 2007.
Die Kooperation der beiden Behörden wurde und wird insbesondere durch die genannten
gemeinsamen Ordnungspartnerschaften, aber auch verschiedene Netzwerke und
Arbeitskreise ausgestaltet. Die Netzwerke und Arbeitskreise sind zum einen regional
ausgerichtet, d.h. für einen Stadtbezirk, zum anderen gibt es Netzwerke mit
gesamtstädtischer Ausrichtung und inhaltlichen Schwerpunkten.
Die Netzwerke und Arbeitskreise befinden sich in einem ständigen Wandel und unterliegen
einer hohen Dynamik. Je nach aktueller Lage entstehen neue Arbeitskreise, „runde Tische“
und Initiativen, andere laufen nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Vorhabens
aus.
Beispielhaft seien hier genannt:
- Netzwerk Drogen
- Runder Tisch Neumarkt
- Unterausschuss Domumgebung
- Wohndialog Neubrück
- Örtlicher Ausschuss Sport und Sicherheit (ÖASS)
- Sicherheitsbesprechungen diverser Fußballvereine
- Kolumba-Viertel
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- IG Keupstraße
- Arbeitskreis EU-Ost-Erweiterung
- Spielplatzpatentreffen
- Kölner Anti Spray Aktion (KASA)
- Bürgerverein Kölner Eigelstein e. v.
- Kriminalpräventive Räte in den Stadtbezirken
- Diverse Bürgervereine
In diesen Netzwerken werden strategische und lösungsorientierte Entscheidungen zur
Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen.
2.4 Weitere erhöhte Anforderungen an den Ordnungsdienst
Durch die allgemeine Attraktivität Kölns (als Wohnort, Touristenziel, Messestandort,
Universitätsstandort, Medienstandort usw.) kommt es zu Konfliktsituationen zwischen
verschiedenen Interessenlagen. In diesem Zusammenhang sind ordnungswidrige
Verhaltensweisen der Akteure oftmals Anlass für Beschwerden. Um hier einen Ausgleich zu
schaffen bzw. die Störungen zu unterbinden, ist der Einsatz des Ordnungsdienstes in
steigendem Maße erforderlich. Dies ist eine große Herausforderung für das geordnete
Zusammenleben in Köln.
Die nachfolgend geschilderten Phänomene erfordern eine höhere Präsenz des
Ordnungsdienstes in den beschriebenen Situationen zur Gewährleistung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung.
Gestiegene Erwartungshaltung an die innere Sicherheit
Das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in den Städten ist seit den
Silvestervorkommnissen 2015 /2016 erheblich beeinträchtigt und korrespondiert mit einer
deutlich gewachsenen Erwartungshaltung an die kommunale Ordnungsbehörde, im Be reich
der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Gefahrenabwehr für mehr objektive Sicherheit
zu sorgen. Von den Bürgerinnen und Bürgern wird insofern durchgängig die saubere und
sichere Stadt ohne sog. Angsträume als prioritäres Ziel eingefordert.
Zudem führen d ie stetig wiederkehrenden terroristischen Angriffe dazu, dass Maßnahmen
im Rahmen der Terrorabwehr durch die Kommune – auch außerhalb von Veranstaltungen –
ergriffen werden. Zur Abdeckung von Sofortmaßnahmen wird in der Regel neben der Polizei
auch der Ordnungsdienst in Anspruch genommen.
Gewaltbereitschaft gegenüber Ordnungsdienstkräften
Körperliche Gewalt gegenüber Ordnungsdienstkräften, zum Beispiel bei Platzverweisen von
Suchtkranken, Auflösen von Partygeschehen oder Sicherstellungen von Gegenständen,
zeichnet sich seit Jahren durch steigende Aggression und Häufigkeit aus. Neben Spucken ,
Beißen, Schlagen und Treten werden als Instrumente der Gewaltanwendung regelmäßig
mitgeführte Flaschen und andere Schlag - oder Wurfgegenstände festgestellt. Gleichzeitig
werden die Ordnungsdienstkräfte immer wieder verbal massiv angegriffen und beleidigt.
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
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Freizeitverhalten
In den vergangenen Jahren ist ein geändertes Freizeitverhalten (junger) Menschen zu
beobachten. Viele Menschen verbringen ihre Freizeit in den Abendstunden – sofern es das
Wetter zulässt – gerne in Gesellschaft Gleichgesinnter im Frei en. Es handelt sich
überwiegend nicht um eine Partykultu r, sondern vielmehr um eine Kommunikationskultur:
Menschen versammeln sich im öffentlichen Raum, kommunizieren miteinander und
verzehren mitgebrachte oder an Kiosken gekaufte Getränke und Speisen. Besonders beliebt
sind dabei zentrale Plätze mit Aufenthaltscharakter, wie der Brüsseler Platz und der
Rheinboulevard. Außerdem sind die Parks in der Innenstadt und deren Randlage bei gutem
Wetter Anlaufpunkt zahlreicher Kölner Bürgerinnen und Bürger. Dies fü hrt zu negativen
Auswirkungen wie Lärm, Müll und alkoholbedingte m Fehlverhalten (Wildpinkeln, Grölen
etc.).
Das Alkoholtrinken in Biergärten und Außengastronomien oder beim Verweilen in Grün- und
Erholungsanlagen in der „Freiluftsaison“ ist schon länger ü blich. Heute wird dieses
Freizeitverhalten auch in den Stadt(-teil-)zentren und in den Wohnquartieren, quer durch alle
gesellschaftlichen Schichten „gelebt“.
„Informelle“ Treffpunkte Jugendlicher im öffentlichen Raum, besonders an den
Wochenenden zu späte n Abend - und Nachtstunden , gehen zudem mit einer Party - und
Eventszene ohne Reglement einher. Exemplarisch sei hier die spürbar angestiegene Zahl
der illegalen Technopartys, die meist in Naturschutzgebieten abgehalten werden, zu
nennen; vgl. folgende Tabelle:
2014 2015 2016
Jan
Feb
Mrz 1 1
Apr 2 4 6
Mai 2 9 6
Jun 8 14 8
Jul 9 32 26
Aug 6 31 29
Sep 8 4 1
Okt 1 1
Nov
Dez
Gesamt 37 95 77
Besucheraufkommen
Köln hat sich zu einem attraktiven Anziehungspunkt für Touristen, Studenten und Besucher
entwickelt. Die attraktive Gastroszene (z. B. Altstadt, Ringe, Zülpicher Viertel) wird für
Aktivitäten – mit verstärktem Alkoholkonsum, wie Junggesellenabschiede – in Anspruch
genommen. Dies führt zu den bereits beschriebenen negativen Auswirk ungen bei
übermäßigem Alkoholkonsum.
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
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Lagernde und/oder suchtkranke Menschen
Mit Blick auf das geänderte Freizeitverhalten ist auch das öffentliche Trinken von Alkohol
mehr und mehr gesellschaftsfähig geworden; vielmehr gehört es mittlerweile zum urbanen
Leben in Großstädten. Andererseits sind Suchterkrankungen und ihre Folgen, psychische
und soziale Probleme gleichermaßen Ursache und Wirkung sozialer Auffälligkeiten im
Zusammenhang mit öffentlichem Alkoholverzehr.
Insbesondere Ansammlungen alkohol -/suchtkranker Menschen auf zentralen Plätzen oder
im öffentlichen Raum lösen vielfach Ängste und Furcht vor Gewalttaten – ein subjektives
Unsicherheitsgefühl –aus. Objektiv betrachtet dürften die mit zunehmendem Alkoholgenuss
und folglich abnehmender Hemmschwelle zu beobachtenden Auswirkungen wie z. B.
Pöbeleien, Grölereien, Lärmbelästigungen einschließlich Nachtruhestörungen,
Müllablagerungen oder öffentliches Urinieren die „eigentlichen“ Störungen darstellen. Oft ist
allerdings bereits die Tatsache als solche, d ass sich eine Ansammlung von trinkenden
Menschen gebildet hat (auch wenn von diesem Personenkreis keine Stör ungen ausgehen)
Anlass für massive Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner , weil der (bloße)
Aufenthalt und der Anblick bereits als störend empfunden wird.
Steigende Einwohnerzahlen – Auszug aus dem Personalbericht 2015:
„Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln prognostiziert einen Anstieg der
Bevölkerungszahl in Köln bis 2040 auf 1,183 Mio. Einwohner. Nach den neuesten
Bevölkerungsvorausberechnungen des Landes Nordrhein Westfalen kann Köln in 2040 eine
Einwohnerzahl von sogar rd. 1,234 Mio. erreichen. Damit soll die Kölner Bevölkerung bis
2040 um beinahe 20% wachsen. Köln würde im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten
und Kreis en im Bundesland Nordrhein Westfalen am stärksten wachsen, gefolgt von
Münster (+16,6 %), Düsseldorf (+13,1 %) und Bonn (+12,1 %). Diese Entwicklung bedeutet
für Köln eine große Herausforderung, in den nächsten Jahren die Voraussetzungen für
zusätzlichen W ohnraum, Arbeitsplätze und die notwendige zusätzliche Infrastruktur und
öffentlichen Dienstleistungen zu schaffen.“
Eine Verdichtung von Kernbereichen aber auch die Erschließung neuer Bauflächen ist Folge
der prognostizierten steigenden Einwohnerzahlen. Im Ergebnis sind mehr Bereiche zu
bestreifen. Die Nachbarschaftskonflikte wie Lärm, Grillrauch, aber auch Verunreinigungen
werden sich weiter sukzessive erhöhen.
Einwanderung im Rahmen der EU-Osterweiterung
Vor allem im Bereich der Metropolregionen mit anhaltendem Zuwanderungspotential ist der
Gefahr von Segregation zu begegnen, worin auch eine wesentliche Voraussetzung zur
wirksamen Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu sehen ist.
Neben der aktuellen Flüchtlingssituation ist diese Problematik auch seit der EU -
Osterweiterung bzw. insbesondere seit dem EU -Beitritt von Rumänien und Bulgarien
angezeigt. Die Erweiterung stellt auch den Ordnungsdienst vor zahlreiche Probleme:
überbelegte Wohnungen, vor alle m in problematischen Gebieten mit negativen
Auswirkungen auf das Umfeld, Straßenstrich und Prostitution mit allen denkbaren
Begleiterscheinungen, Zuhälterei, Arbeiterstrich, organisiertes und betrügerisches Betteln
wie „Rosenverkauf“ und „Arbeitslosenzeits chrift“ sowie illegales Lagern auf Parkplätzen,
Straßen oder Grünflächen.
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
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Zusätzlich besteht das Risiko einseitiger Entwicklungen einzelner Stadtteile, entweder durch
Ansiedlungen Menschen gleicher Nationen oder Wettbüros, Kultur -Cafés und ähnlichen
Betrieben. In Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden sowie anderen Ämtern der
Stadtverwaltung ( Amt für Wohnungswesen , Gesundheitsamt etc.) sind verstärkt
Schwerpunktkontrollen notwendig.
Einsätze mit gewerberechtlichen Hintergründen
Neben den geschilderten Einsa tzlagen im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen sind
auch im gewerberechtlichen Bereich oft konzentrierte Einsätze des Ordnungsdienstes
erforderlich. So sind z. B. in Shishabars Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung von CO -
Werten und Vermeidung von gesu ndheitlichen Gefahren durchzuführen. Im Bereich des
Bewachungsgewerbes ist insbesondere bei Veranstaltungen eine engmaschige Kontrolle
der eingesetzten privaten Sicherheitswachleute zu gewährleisten . Zur Umsetzung des
Glückspielstaatsvertrages ( Ziel ist die Kanalisierung des Spieltriebs) ist die Anzahl von
Spielhallenbetrieben im Kölner Stadtgebiet deutlich zu reduzieren; einhergehend ist ein
erhöhter Kontrollaufwand zu betreiben. Ebenfalls macht das zum 01.07.2017 in Kraft
getretene Prostituiertenschutzgesetz vermehrt Überprüfungen in diesem Bereich notwendig;
Ziel des Gesetzgebers ist der Schutz der Prostituierten u.a. durch Legalisierung, Zugang
zum Gesundheitssystem und gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Handlungen
gegen den Willen von Prostituierten.
Weihnachtsmärkte und Adventszeit
An den Samstagen der Adventszeit stellt die Kölner Innenstadt und hier insbesondere die
Hohe Straße und Schildergasse, auch in Verbindung mit den attraktiven Weihnachtsmärkten
einen Anziehungspunkt für v iele Bürgerinnen und Bürger und Touristen Kölns dar. Bis zu
800 Reisebusse erreichen an diesen Tagen Köln.
Dies führt dazu, dass der Fußgängerverkehr auf der Hohe Straße und Schildergasse ins
Stocken gerät und Paniksituationen entstehen könn en. Insoweit wi rd an den
Vorweihnachtssamstagen der Passantenstrom durch Ordnungsdienstkräfte geprüft und
Zuflüsse erforderlichenfalls gestoppt. Hierfür werden bis zu 20 O rdnungsdienstkräfte
gebunden.
Auch auf den Kölner Weihnachtsmärkten ist in Abstimmung mit der Polize i die Präsenz und
Wachsamkeit des Ordnungsdienstes erhöht worden . Die Ordnungsdienstkräfte vor Ort
dienen als Ansprechpartner für die Besucherinnen und Besucher; außerdem sorgen sie für
die Einhaltung des Jugendschutzes und der Kölner Stadtordnung.
Straßenmusik
Straßenmusik unterfällt grundsätzlich der schrankenlos gewährleisteten Kunstfreiheit (Art. 5
Abs. 3 GG). Sie zählt allerdings anerkanntermaßen nicht zum kommunikativen
Gemeingebrauch und kann mit Blick auf einen Interessenausgleich zwischen
konkurrierenden Musikern bzw. zwischen Musikern und Anliegern als erlaubnispflichtige
Sondernutzung mit örtlichen und zeitlichen Auflagen behandelt werden.
Mit der neuen Kölner Stadtordnung, die am 15.02.2017 in Kraft trat, wurden die
Voraussetzungen für die Darbietungen von Straßenmusik und –schauspiel und anderer
Straßenkunst im § 9 verschärft.
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
18
Beim Ordnungsdienst gehen nahezu täglich telefonische und schriftliche Beschwerden über
Straßenmusiker ein. Die Beschwerden beziehen sich sehr überwiegend auf die
innerstädtischen Fußgängerzonen. Beschwerdeführer sind Anwohner innen und Anwohner
und im großen Maße auch anliegende Ge werbetreibende oder weitere Berufsgruppen, die
über Kanzleien, Praxen etc. in angrenzenden Bereichen verfügen. In diesen Fällen wird
immer wieder vorgetragen, dass ein konzentriertes Arbeiten durch die dauerhafte und
oftmals mehrfache und damit überlagernd e Beschallung nicht möglich ist. Besonders
betroffen ist auch die Antoniterkirche in der Schildergasse, die erheblich in ihrer
Religionsausübung gestört wird.
Auch häufigere Kontrollen sowie ein stärkeres Durchgreifen und ein Verbot der häufig
genutzten el ektronischen Verstärker werden oftmals seitens der Beschwerdeführer
gewünscht.
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
19
3. Zielbild des Ordnungsdienstes 2020 – Maßnahmen
Die unter Punkt 2 .2 bis 2.4 beschriebenen Aufgaben, erhöhten Anforderungen an den
Ordnungsdienst und die nachhaltige Beteiligung an Ordnungspartnerscha ften und
Netzwerkarbeit können zukünftig nur erfolgreich gemeistert werden, wenn konsequent das
Ziel verfolgt wird, die Ordnungsdienstkräfte
- einheitlich auszubilden,
- einheitlich auszustatten,
- und einheitlich zu führen.
Dabei sind d ie spezifischen Belange der Kölner Stadtbezirke ordnungsdienstlich
abzudecken (siehe Punkt 3.2).
Bei der Betrachtung der Personalstärke sind die Aufgabenschwerpunkte mit erhöhtem
Personaleinsatz, die zu besetzenden Präsenzzeiten (Schichten) sowie ausreichende Zeiten
für das laufende Aus - und Fortbildungsprogramm zu berücksichtigen. Die Aufgaben
verlangen eine verstärkte Präsenz an hochbelasteten Zeiten . Dies e müssen sich unter
Berücksichtigung saisonaler Effekte in der Einsatzplanung widerspiegeln.
Die Führung und Steuerung der Ordnungsdienstkräfte verlangt eine qualifizierte
Organisation des Ordnungsdienstes. Eine Aufstockung der personellen Ressourcen im
Hinblick auf die gestiegenen Anford erungen bedarf daher auch einer quantitativen und
qualitativen Aufstockung in der Führungsebene. Im Ergebnis kann das Konzept „Mehr
Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“ nur erfolgreich
umgesetzt werden, wenn die Maßnahmen zur Stärkung des Ordnungsdienstes aus diesem
Zielbild vollumfänglich im Sinne der nachfolgenden Ausführungen realisiert werden.
3.1 Personalstärke
Der Ordnungsdienst muss für die aktuellen und fortlau fenden Entwicklungen personell
angemessen ausgestattet sein.
IST
Für die Ordnungsdienstkräfte (inklusive Dienstgruppenleitungen und stellvertretende
Dienstgruppenleitungen) sind 176,5 Planstellen (ohne 27 Stellen für den
Bezirksordnungsdienst aus dem Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell
verstärkten Ordnungsdienst“ und ohne Fahrerermittler) vorgesehen – davon sind derzeit 141
Stellen tatsächlich besetzt.
Um den Personalstand des Ordnungsdienste s gemäß des Ratsbeschlusses „Mehr Präsenz
und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“ aufzufüllen, wurden seit
01.01.2016 bis heute 80 neue Ordnungsdienstkräfte eingestellt; 70 davon konnten über die
Probezeit hinaus beschäftigt werden.
Aufgrund von zahlreichen Personalabgängen (Gründe hierfür siehe Punkt 3.5.3) konnten
bislang nicht alle Stellen, die im Rahmen des Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
20
personell verstärkten Ordnungsdienst“ zugesetzt wurden, besetzt werden. Zusätzlich dazu
erhöht sich die Zahl unbesetzter Stellen aufgrund der Personalfluktuation in andere Bereiche
der Verwal tung oder zu anderen Kommunen. Insofern besteht eine Differenz zwischen
Stellenbestand und Stellenbesetzung bzw. besetzten und unbesetzten Stellen.
Die 27 für den Bezirksordnungsdienst vorgesehenen Stellen konnten bisher nicht besetzt
werden.
SOLL
Bei Umsetzung der unter Punkt 3 .2. beschriebenen Maßnahmen würde sich die Sollstärke
des Ordnungsdienstes folgendermaßen anpassen:
Die 27 bisher zu den Bezirken gehörenden Stellen werden zukünftig dem Ordnungsdienst
zugeordnet. 36 Stellen für die zukünftige Stärkung der Ordnungsdiensttätigkeiten in den
Stadtbezirken werden zum Stellenplan 2018 zugesetzt. Damit steigt der Soll -Bestand von
176,5 Stellen auf 239,5 Stellen.
Zur Sicherung heutiger und zukünftiger Anforderungen an die Arbeit der
Ordnungsdienstkräfte, wie beispielsweise
die Ausweitung der täglichen Präsenz,
die Erhöhung der Belegung von Schichten an Wochenenden,
die Verstärkung der Netzwerkarbeit und Ordnungspartnerschaften,
die Ableistung von Sonderdiensten im Rahmen des erhöhten Risikomanagements,
die steigenden Bevölkerungszahlen und
die Einrichtung der Dienstgruppen Deutz und Chorweiler
werden für den Stellenplan 2019 und 2020 jeweils 32 neue Planstellen geschaffen.
Gegenüber de m Planansatz 2015 bedeutet dies eine Steigerung des Verhältnisses
Ordnungsdienstkraft zu Bevölkerungszahl von 1:10.000 auf rund 1:3.300.
Maßnahmen
Übertragung und Besetzung der 27 ursprünglich für den Bezirksordnungsdienst
vorgesehenen Stellen auf den Ordnungsdienst
Besetzung der vakanten Stellen
Anmeldung von jeweils 32 Stellen in den Jahren 2019 und 2020
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
21
3.2 Stärkung ordnungsbehördlicher Maßnahmen in den Bezirken
Ein aktuell definiertes Ziel des zentralen Ordnungsdienstes ist die Stärkung der
ordnungsbehördlichen Maßnahmen in den Bezirken. Um diesem Ziel gerecht zu werden,
wurden 2016 die Strukturen der Dienstgruppen regional und damit bezirklich ausgerichtet.
Durch verschiedene Bewohnerstrukturen und unterschiedliche örtliche Gegebenheiten sowie
den daraus resultierenden Phänomenen und besonderen Ordnungsstörungen sind die
Einsätze der Ordnungsdienstkräfte bezirklich individuell anzupassen.
IST
Im Jahr 2008 wurde der sogena nnte Bezirksordnungsdienst (BOD) eingeführt. Die
Aufgabenbereiche sind,
- Personenermittlungen,
- KFZ-Zwangsstilllegungen,
- Schrott-KFZ und –Fahrräder und
- Sauberkeit in den Stadtbezirken.
Drei Mittarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus dem Bereich des Ordnungsdienstes wurden den
Bürgerämtern zugeordnet. Im Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell
verstärkten Ordnungsdienst“ wurde im Jahr 2015 vorgeschlagen, weitere drei
Außendienstkräfte je Stadtbezirk zuzusetzen. Die Besetzung der drei zusätzl ichen
Planstellen war bisher im Hinblick auf die bisherigen Einstellungen noch nicht möglich.
Daher wurde der Ist -Zustand und eine ggfs. vorzunehmende Veränderung der bisherigen
Bestandsstruktur mit den Bürgeramtsleitungen diskutiert.
Ein neuer Ansatz ergi bt sich aus der Feststellung, dass in der bisherigen Struktur die
tatsächliche Aufgabenerledigung zu 96 % aus reinen Ermittlungstätigk eiten für
Personenermittlungen und Zwangsstill legungen besteht; also für eine effektive
Ordnungsdiensttätigkeit kein Raum bleibt. Die Einsatzzeiten beschränken sich im
Wesentlichen auf die normalen Dienstzeiten (Montag bis Freitag – 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr).
Auch die Zusetzung der geplanten drei Ordnungsdienstkräfte kann keine spürbaren Effekte
erzielen. Es müssten vor allem Rand- und Wochenendzeiten belegt werden; ein
Schichtdienst ist allerdings auch mit der geplanten Sollstärke (von sechs) nicht umsetzbar.
Allein das Prinzip der einheitlichen Ordnungsdienstkraft kann auch für die Stadtbezirke zu
einer qualitativeren und ef fizienteren Abarbeitung der bezirklich en Ordnungsdienstarbeit
führen.
SOLL
Die neue Struktur sieht vor, dass aus der jeweiligen Stadtbezirk-Dienstgruppe des zentralen
Ordnungsdienstes wochentags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr jeweils ein Team von
zwei Ordnungsdienstkräften verlässlich den Bürgerämtern zu Verfügung gestellt wird.
Die Ermittlung der Einsatzschwerpunkte und der notwendigen Kontrollzeiten erfolgt durch
die Bürgeramtsleitungen sowie durch die politischen Beratungen und Beschlüsse in den
Bezirksvertretungen. Die Bürgerämter setzen die Ordnungskräfte nach den speziellen
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
22
Belangen des jeweiligen Bezirkes innerhalb der genannten Zeit ein, zum Beispiel für
Bereichskontrollen oder die Abarbeitung konkreter Beschwerdelagen.
Die ermittelten Einsatzschwerpunkte werden durch die Erkenntnisse und die Erfahrung der
Ordnungsdienstkräfte in den jeweiligen Dienstgruppen sinnvoll ergänzt.
Da die Struktur des Ordnungsdienstes bezirksbezogen umgestellt wurde, soll zwischen dem
Amt für öffentliche O rdnung, dem Ordnungsdienst und den Bürgerämtern einmal jährlich
eine Vereinbarung getroffen werden, welchen bezirklichen T hemen und Orten eine
besondere Bedeutung zugeordnet wird. Die Dienstgruppenleitu ngen des jeweiligen
Stadtbezirkes haben sich mit den Bürgeramt sleitungen regelmäßig auszuta uschen. Die
jährlichen Vereinbarungen sollen zudem um die Erkenntnisse der zuständigen
Polizeiinspektionen des Stadtbezirkes ergänzt werden.
Inhalt der Vereinbarungen soll auch ein den Bezirken zur Verfügung gestelltes
Stundenkontingent für die Bearbeitung von konkreten Beschwerdelagen an Wochenenden
oder in den späten Abend- bzw. Nachtstunden (z. B. Veranstaltungen, illegale Technopartys,
Grünflächen etc.) sein.
Die bislang vom Bezirksordnungsdienst wahrgenommenen Ermittlungs tätigkeiten in den
Stadtbezirken sind organisatorisch an die entsprechenden Fachbereiche nebst Verlagerung
der bisherigen 27 Planstellen anzugliedern. Aufgrund der inhaltlichen Nähe sind die
Personenermittlungen künftig durch den Fachbereich Einwohnerwesen durchzuführen. Die
KFZ-Zwangsstilllegungen erfolgen aufgrund von Aufträgen durch die KFZ -Zulassungsstelle
und sind daher folgerichtig hier anzusiedeln. Die Beseitigung von Schrottfahrzeugen (KFZ
und Fahrräder) wird in die bezirklich strukturierten Dienstg ruppen des Ordnungsdienstes
übernommen. Die Ahndung der Verstöße, die die Sauberkeit in den Stadtbezirken
beeinträchtigen, erfolgt künftig ausschließlich seitens der Dienstgruppen des
Ordnungsdienstes.
Die bisher eingesetzten M itarbeiterinnen und Mitarbeiter im jetzigen Bezirksordnungsdienst
können im Ordnungsdienst – soweit sie die Anforderungen erfüllen – aufgenommen werden.
Im Ergebnis werden die im Rahmen des Konzeptes „Mehr Präsen z und Ahndung durch
personell verstärkten Ordnungsdienst“ ursprünglich dem Bezirksordnungsdienst zugesetzten
Stellen dem Ordnungsdienst übertragen und da durch die Stadtbezirk-Dienstgruppen
personell gestärkt.
Des Weiteren sollen Stellen für den Präsenzdienst für die Stadtbezirke (36 Planstellen im
Ordnungsdienst im Stellenplan 2018) zugesetzt werden. Der Bedarf errechnet sich aus der
Stundenzahl der eingesetzten Ordnungsdienstkräfte an den Wochentagen (2 Schichten à 2
Außendienstkräfte = 32 Stunden x 5 Tage x 52 Wochen = 8.320 Stunden) plus einem
Stundenkontingent an den Wochenenden (Annahme: 2 Ordnungsdienstkräfte x 1 Schicht x
52 Wochen x 16 Stunden = 832 Stunden). Dies bedeutet eine Jahresstundenzahl von 9.152
Stunden.
Bei durchschnittlicher Annahme einer Jahresarbeitszeit von 82.474 Jahresarbeitszeitminuten
(entspricht 1.374,56 Stunden/Jahr) pro Ordnungsdienstkraft, bedeutet dies, dass sieben
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
23
Stellen für die direkte Arbeit ordnungsdienstlicher Belange in den Stadtbezirken erforderlich
sind.
Bei gesamtstädtischen Großlagen oder gezielten Großeinsätzen mit der Polizei ist e in
Rückgriffsrecht auf die bezirklich eingesetzten Ordnungsdienstkräfte möglich.
Maßnahmen
Organisationsverfügung zur Aufgabenverlagerung des Bezirksordnungsdienstes
Jährliche zielgerichtete Vereinbarung über die Zusammenarbeit z wischen jedem
Bürgeramt und dem Ordnungsdienst (ergänzend durch die Polizeiinspektionen)
3.3 Einsatzzeiten
Der Ordnungsdienst verrichtet nahezu an allen Tagen des Jahres seinen Dienst.
IST
Die Einsatzzeiten des Ordnungsdienstes richten sich nach den bisher prognostizierten
Zeiten, in denen in der Hauptsache Ordnungsstörungen anfallen und Präsenz zu zeigen ist.
Dies ist an den Wochentagen montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 01:00 Uhr,
freitags von 08:00 Uhr bis 02:00 Uhr, samstags bzw. an Tagen vor Feiertagen von 10:00 Uhr
bis 02:00 Uhr und sonntags von 10:00 Uhr bis 01:00 Uhr.
Innerhalb dieser Einsatzzeiten werden zwei Schichten mit entsprechenden Personalstärken
nach den Erfahrungen über Häufigkeiten von Einsatzgeschehen, saisonalen Aspekten,
Jahreszeiten (Sommer/Winter), Wochenendzeiten mit vielen Veranstaltungen und Anlässen
mit erhöhtem Risikomanagement belegt . Darüber hinaus sind Ordnungsdienstkräfte zu
abweichenden Randzeiten im Einsatz, um besondere ordnungsrechtl iche Problemlagen zu
bearbeiten, d.h., dass neben den genannten Einsatzzeiten regelmäßig erweiterte Dienste für
die Lärmwagen (siehe Punkt 2 .3) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und OPARI (siehe ebenfalls
Punkt 2.3) von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag,
Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen zu leisten sind . Auch werden außerhalb der
Einsatzzeiten Sonderaufgaben, z.B. Weckdienst für Obdachlose, Begleitung der Polizei bei
Hausdurchsuchungen, Razzien mit der Polizei wahrgenommen.
Durch die jetzige Dienstplan gestaltung sind an einzelnen Wochentagen im Tagdienst mehr
als ausreichende Einsatzkräfte verfügbar. Außerdem grenzen die beiden Schichten der
Ordnungsdienstkräfte lediglich aneinander und es ergeben sich keine überla ppenden
Einsatzzeiten, d.h. dass d ie Schichtzeiten bisher so gelegt sind, dass mit dem Beginn einer
Schicht die vorhergehende Schicht ihren Dienst beendet. Zudem ist d ie Personalstärke an
den Wochenenden und insbesondere in den Abendstunden zu gering. Außerdem ist der
Einsatz von Teilzeitkräften bisher nicht möglich, da diese noch in keine Schichten eingebaut
werden können.
Die bisherige Einsatzplanung erfolgt mittels einer Excel -Tabelle, die die Besetzung der
Schichten regelt.
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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SOLL
In Zeiten, in denen verstärkt mit Ordnungsstörungen zu rechnen ist, wird eine (zusätzliche)
dritte Schicht eingeführt, um ein „Überlappen“ zu erreichen sowie die Hauptzeiten von
Ordnungsstörungen und Beschwerdelagen personalintensiver zu besetzen.
Durch die Neustrukturierung der Schichten wird auch der Einsatz von Teilzeitkräften
berücksichtigt. Hierzu sind entsprechende Schichtmodelle zu erarbeiten.
Die bisherigen Einsatzzeiten an den Wochenenden oder in den Nächten zu einem Feiertag
sind um eine Stunde auf 3 Uhr auszuweiten, um den besonderen Beschwerdelagen auch
zeitlich gerecht zu werden.
Ein Ausbau der Kooperationen mit Einsatzkräften der Polizei wird angestrebt, z.B. im
Bereich der Lärmwagen.
Durch die Erhöhung der Anzahl der Ordnungsdienstkräfte, der Einführung der dritten
Schicht, der Verlängerung der Einsatzzeiten an Wochenenden bzw. an Tagen vor
Feiertagen und der erhöhten Anzahl von Sonderdiensten, ist es zur Einsatzplanung
erforderlich, e ine bedarfsgerechte Dienstplansoftware zu beschaffen und künftig
einzusetzen.
Maßnahmen
Erstellung einer neuen Dienstvereinbarung über die Veränderungen im Schichtdienst
und der Einsatzzeiten, Einholung der Zustimmung des öPR und anschließende
Umsetzung
Beschaffung einer Dienstplansoftware
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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3.4 Aufbauorganisation
Die gestiegene Anzahl an Ordnungsdienstkräften und insbesondere auch die Komplexität
der Aufgabenerledigung erfordert die personelle und organisatorische Anpassung des
Ordnungsdienstes auf der Leitungsebene und im Innendienst.
IST
Der Ordnungsdienst wird von der Sachgebietsleitung „Ordnungsdienst“ geführt. Der
Sachgebietsleitung unterstehen die stellvertretende Sachgebietsleitung, aktuell zehn
Dienstgruppen, die die eigentlichen Ordnungsdiensttätigkeiten im Außendienst verrichten,
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst. Deren Aufgabe ist einerseits die
Koordination von Veranstaltungen sowie die Qualifizierung und die laufenden Schulungen
der Außendienstkräfte. Andererseits erfolgen von hier auch Aufträge an die Dienstg ruppen
sowie die Beantwortung von Beschwerden. Zudem untersteht der Sachgebietsleitung eine
Gruppe, die im Schwerpunkt Fahrerermittlungen, Führerscheineinzüge und
Fahrtenbuchkontrollen durchführt.
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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SOLL
Die Gruppe „Fahrerermittlungen“ übt Ermittlungstätigkeiten und keine originären
Ordnungsdiensttätigkeiten aus. Im Hinblick auf die fachliche Nähe zum Fachbereich
Einwohnerwesen sollen diese Mitarbeiter innen und Mitarbeiter – neben den
Personenermittlungen – zukünftig dort zugeordnet werden.
Mit der weiteren personellen Stärkung des Ordnungsdienstes können die vorhandenen
bezirklichen Strukturen weiter ausgebaut werden: Die Dienstgruppe 5/6 betreut bisher die
Stadtbezirke Nippes und Chorweiler gemeinsam. Diese Dienstgruppe wird personell
verstärkt und geteilt, so dass dann für den Stadtbezirk Nippes und den Stadtbezirk
Chorweiler jeweils eine eigene Dienstgruppe zur Verfügung steht. Auch den besonderen
Anforderungen durch den Rheinboulevard und den besonderen Bedarfen der Innenstadt
wird durch die Einrichtung einer Dienstgruppe für den Stadtteil Deutz Beachtung getragen.
Angesichts der Aufgabenfülle und des verstärkten Einsatzes von Personalressourcen im
Ordnungsdienst, ist auch die Personalausstattung des Innendienstes inhaltlich und personell
zu prüfen. Im Vordergrund steht dabei die Überprüfung von Koordinations -, Leitungs- und
taktischen Steuerungsaufgaben, der Einführung einer Qualitätskontrolle und eines
Beschwerdemanagements sowie der personellen Ausstattung im Bereich Ausbildung ,
Einarbeitung und Fortbildung.
Maßnahmen:
Zuordnung der Fahrerermittler zum Fachbereich Einwohnerwesen 02/6
Einrichtung der Dienstgruppen Deutz und Chorweiler
Überprüfung der Stellenausstattung und -struktur des Innendienstes
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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3.5 Personalgewinnung und Personalerhaltung
Um den erhöhten quantitativen und qualitativen Anforderungen an den Ordnungsdienst
gerecht zu werden, sind sowoh l Personalgewinnungs - als auch -erhaltungsmaßnahmen
umzusetzen.
Die Tätigkeit im Ordnungsdienst ist eine fordernde Aufgabe, umso mehr unter den neuen
Anforderungen. Ein dauerhafter und jahrzehntelanger Einsatz bis zum Erreichen der
Altersgrenze ist eher die Ausnahme. Es sind Modelle zu entwickeln, wie ein anderer
angemessener Einsatz innerhalb der übrigen Verwaltung ermöglicht und den Mitarbeitenden
eine sinnvolle Perspektive geboten werden kann.
3.5.1 Gewinnung von neuem Personal
Aufgrund der Präsenz vieler anderer Behörden (z.B. Zoll) in Köln und näherer Umgebung
befindet sich die Stadt Köln im Wettstreit um geeignete Bewerberinnen und Bewerber. Neue
Bewerberpotentiale müssen dringend erschlossen werden.
IST
Die Tätigkeiten des Ordnungsdienstes sind nicht nur hoheitlicher Natur, sondern zeichnen
sich auch durch erhebliche Eingriffsrechte, u.a. in die Grundrechte der Bürgerinnen und
Bürger, aus. Die Ordnungsdienstkräfte befinden sich – wenn auch in Teams – überwiegend
selbst- und eigenständig im Außendienst und müssen dabei oftmals „ad hoc-
Entscheidungen“ mit zum Teil erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen treffen. Eine
uneingeschränkte Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Bewerbenden sind daher
unabdingbare Einstellungs - und Arbeitsvoraussetzungen. Von diesem besonderen
Qualitätsmaß kann nicht abgewichen werden.
Weitere formale Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur/zum
Verwaltungsfachangestellten bzw. des Vorbereitungsdie nstes für den mittleren,
nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw. des Verwaltungslehrgangs eins (ehemals
Angestelltenlehrgang). Alternativ ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung
mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung Voraussetzung.
Hinzu kommen folgende Anforderungen an den Bewerbenden:
Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Führerschein Klasse B),
Schicht- und Außendiensttauglichkeit, Ableisten von Diensten außerhalb der normalen
Dienstzeit - auch an Wochenenden und Feiertagen
Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung
eintragungsfreies Führungszeugnis
eintragungsfreie erweiterte Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach §41
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen für die Gelderhebung entsp rechend der
Regelung der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln (GAFin)
Nach jeweils bestandenem Auswahltest und Vorstellungsgespräch werden grundsätzlich die
Kriterien „eintragungsfreies Führungszeugnis“ und „geordnete wirtschaftliche Verhä ltnisse“
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
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überprüft. Häufigstes Ausschlusskriterium nach Test und Gespräch sind Eintragungen im
Bundeszentralregister sowie Einträge im Schuldnerverzeichnis . Diese Kriterien können
jedoch erst nach dem Vorstellungsgespräch überprüft werden.
Um geeignetes Personal für den Ordnungsdienst gewinnen zu können, werden regelmäßig
Auszubildende des nicht -technischen mittleren Dienstes in ihren Praxisabschnitten im
Außendienst ausgebildet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können diese
Auszubildenden seit ens des Ordnungsdienstes für einen dauerhaften Einsatz angefordert
werden.
Durch interne sowie externe Dauerausschreibungen werden potentielle Bewerberinnen und
Bewerber auf die unbesetzten Stellen im Ordnungsdienst hingewiesen. Dies geschieht im
Intranet, auf der städtischen Homepage sowie in regionalen und überregionalen
Tageszeitungen und Wochenblättern.
Im Herbst 2015 änderte die Verwaltung auf Betreiben des Gesamtpersonalrates ihre
bisherige Praxis, externe Einstellungsverträge sachgrundlos auf zwei Ja hre zu befristen.
Seitdem werden alle externen Einstellungen unbefristet vorgenommen. Die Probezeit
beträgt sechs Monate.
SOLL
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es erheblicher Anstrengungen bedarf, um
Personal für den Ordnungsdienst zu gewinn en. Der Ordnungsdienst befindet sich in einem
Spannungsfeld zwischen einer guten Arbeitsmarktlage, vielen unbesetzten Stellen innerhalb
der Stadtverwaltung und außergewöhnlichen Arbeitszeiten. Es sind daher wirksame
Maßnahmen zur Gewinnung geeigneten Personals erforderlich.
Für ein zielgruppenorientiertes Recruiting wird ein Pilotprojekt unter Berücksichtigung von
Komponenten aus dem Produktmarketing aufgelegt und h ierzu eine entsprechende
Projektvereinbarung getroffen.
Abseits der derzeit standardisierten Ausschreibungstexte soll eine zielgruppenorientierte
Ausschreibung entstehen. Hierbei sind die Vorteile einer Beschäftigung bei der Stadt Köln
(Großkundenticket, Vermögenswirksame Leistungen, tarifliche Zuschläge etc.) in den
Vordergrund zu stellen . Insgesamt s oll eine Erhöhung der qualifizierten Bewerbungen
erreicht werden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Hier sind z. B. folgende Fragen zu klären:
• Entspricht das derzeitige Anforderungsprofil den Notwendigkeiten?
• Wird mit der geforderten zwei jährigen Berufserfahrung die Anforderung erfüllt, die
benötigt wird? Wir d hiermit das richtige Bewerberpotenzial angesprochen? Gibt es
Alternativen z.B. durch professionellere Auswahlverfahren?
• Muss eine vorhandene Fahrerlaubnis bereits bei der Bewerbung g efordert werden? Ist
es möglich und sinnvoll, die Kosten für den Führerschein als unverzinsliches Darlehen
in Aussicht zu stellen?
Bei der Entwicklung eines neuen Anforderungsprofils könnten folgende Aspekte
berücksichtigt werden:
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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• Best Practice Adaptionen (z. B. mit der Stadtverwaltung Düsseldorf)
• Online-Befragung der Mitarbeiter/innen im Vorfeld („Was macht den Reiz der Aufgabe
aus?“), um den Attraktivitätsfaktor zu definieren
Neben einer Kampagne, die potentielle Bewerberinnen und Bewerber anspricht, ist
flankierend eine Imagekampagne erforderlich, die die Arbeit des Ordnungsdienstes erläutert
und sein Image („faule inkompetente Beamte“, „Spaßverderber“, „Pinkelpolizei“) verbessert.
Folgende Maßnahmen wären geeignet, das Aufgabengebiet in der Öffentlichkei t positiv
darzustellen:
• Darstellung der Aufgabe über kleinere Videos mit Mitarbeitern (Storytelling)
• offizieller Info-Tag für interessierte Bewerber/innen und Bewerber
• Nutzung weiterer, moderner Medien (z.B. Ordnungsdienst -Fahrzeuge, in der KVB,
Kinowerbung, Facebook, Instagram, Youtube etc.)
• Entwicklung einer werbewirksamen Beschreibung , z. B. „vielseitigste Tätigkeit in der
aufregendsten Stadt im Rheinland“
Da die Arbeit im Ordnungsdienst nahezu alle Lebensbereiche „von der Wiege bis zur Bahre“
in a llen Gesellschaftsschichten und Milieus abdeckt, ist Vielfalt in der Belegschaft
(Geschlecht, Alter, Familienstand, sexuelle Identität, religiöser, kultureller und ethnischer
Hintergrund, berufliche Vorkenntnisse etc.) ein großer Qualitätsgewinn. Es ist da her zu
analysieren, welche Beschäftigtengruppen bislang unterrepräsentiert sind (z.B. Frauen) und
Kampagnen für jeweils zielgruppengerechte Ansprache zu konzipieren (z.B. deutlicheres
Bekenntnis für Teilzeitmodelle o. ä.). Hier ist insbesondere die Zielgruppe entscheidend.
Als weiteren Schritt wird das Bewerbungsverfahren (ggf. durch Einbeziehung externer
Unterstützung) zur zeitnahen Bearbeitung von Bewerbungen und möglichen Einstellungen
optimiert. Zum Beispiel werden die Bausteine der Eignungsfeststellung überarbeitet. Hier
könnten alternative Schritte hilfreich sein, um die Qualität und das Interesse der Bewerber
herauszufiltern. Eine Verlagerung der Eignungsfeststellung (Bewerbersichtung bis zur
Durchführung Eignungstest) auf einen externen Dienstleister wird geprüft.
Maßnahmen:
Projektvereinbarung für ein zielgruppenorientiertes Recruiting
Erstellung einer zielgruppenorientierten Bewerberansprache
Umsetzung einer Imagekampagne
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3.5.2 Schulungs- und Fortbildungskonzept
Neues „Schulungszentrum“
IST
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Zusetzung neuen, im Wesentlichen
berufsfremden Personals in der beabsichtigten Größenordnung nicht, wie bisher praktiziert,
„im laufenden Geschäft“ bei gleichzeitig gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen ,
möglich ist.
Temporär konnten ab Juni 2017 zur Verfügung stehende Raumkapazitäten im
Bezirksrathaus Mülheim für die Gründung eines Schulungszentrums genutzt werden. So
kann eine qualitativ hochwertige Einarbeitung gewährleistet werden, ohne den laufenden
Betrieb des Ordnungsdienstes zu tangieren.
Derzeit werden für sechs Monate, beginnend ab Juni 2017 bis einschließlich November
2017, (zunächst 17 nach Kündigungen inzwischen) 15 neue Kräfte ausgebildet werden.
Hierfür konnte ein Schulungsteam, bestehend aus einer Dienstgruppenleitung, einer
Stellvertretung, sowie weiteren Außendienstkräften, gewonnen werden.
Ziel ist es, intensive Fachschulungen und Praxisanleitungen (Rollenspiele und langsame
Überleitung in den „selbstständigen Echtbetri eb“) in modularem Aufbau durchzuführen. Die
Praxisanleitung bildet das Herzstück der Einarbeitung.
SOLL
Das Projekt ist dauerhaft einzuführen und soll zukünftig neben sowie in enger Verzahnung
mit der Komponente der dauerhaften Fortbildung des Bestandspers onals (Stichwort:
Auffrischungsschulung, Wissensbewahrung und Wissensanpassung) ein wichtiger
Bestandteil des Ordnungsdienstes sein. Hierfür könnte das Schulungszentrum der
Feuerwehr Vorbild sein. Schulungen könnten so vor dem Hintergrund stetig steigender
Anforderungen insgesamt weiter ausgebaut, institutionalisiert und intensiviert werden. Ziel
wird es sein, das gesamte Personal auf einen einheitlichen Qualifikationsstand zu bringen,
diesen dauerhaft zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Maßnahmen:
Dauerhafte Einrichtung eines „Schulungszentrums“ (personell und räumlich)
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Schulungs- und Fortbildungskonzept inklusive der
Laufbahnperspektiven für Ordnungsdienstkräfte, die ihre Außen- und
Schichtdiensttauglichkeit einbüßen
IST
Die Personalrekrutierung erfolgt bisher lediglich zu einem sehr kleinen Anteil durch
erfolgreiche Ausbildungsabsolventen der Stadt Köln. Ein Großteil der Stellenbesetzungen
kann durch die Einstellung externer Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen werden.
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen in der Regel über keine
Verwaltungsausbildung und werden in mehrmonatigen intensiven Schulungen auf ihren
Einsatz im Außendienst vorbereitet. Sollten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen
Einsatz i m Außendienst nicht mehr einsetzbar sein, sind die Möglichkeiten, einen
Arbeitsplatz in anderen Aufgabengebieten der Stadtverwaltung zu finden, begrenzt. Da in
Frage kommende Stellen zum Teil in einer geringeren Entgelt gruppe ausgewiesen sind, ist
eine Herabgruppierung nicht immer zu vermeiden.
SOLL
Durch eine Nachqualifizierung im Rahmen des Verwaltungslehrgangs I würde eine weitere
Verwendung in anderen Verwaltungsaufgabengebieten vergleichbar des mittleren Dienstes
ermöglicht. Jedoch könnten sich in best immten Konstellationen alternative
Qualifikationsansätze als zielführender erweisen (z. B. ältere Kräfte). Die notwendigen
Rahmenbedingungen werden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und ein entsprechendes
Handlungskonzept entwickelt. Hierfür wird die Ausga ngslage analysiert, Handlungsoptionen
erarbeitet und abgewogen, entsprechende Maßnahmen entwickelt und die Kosten kalkuliert.
Die Erfahrungen aus dem Konzept für leistungsgewandelte Mitarbeitende im pädagogischen
Bereich in Kindertagesstätten werden einbezogen.
Maßnahmen:
Einrichtung einer Arbeitsgruppe
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Schulungs- und Qualifizierungsmodelle im Ordnungsdienst
IST
Wie bereits zuvor ausgeführt, werden die extern eingestellten Ordnungsdienstkräfte intern
auf ihren Einsatz im Außendienst vorbereitet. Sie verfügen bei Einstellung über keine
Verwaltungskenntnisse und können daher später nicht in andere Verwaltungsbereiche
wechseln.
Einige Ordnungsdienstkräfte sind bereits seit einigen Jahren im Ordnungsdienst beschäftigt
und verfügen somit über ordnungsrechtliche Fachkenntnisse.
Durch den Einsatz von – zum einen – erfolgreichen Ausbildungsabsolventen der Stadt Köln
und – zum anderen – einem Großteil an Externen ohne Verwaltungsausbildung divergieren
die Kenntnisse über Verwaltungsverfahren, -abläufe und Verantwortlichkeiten stark. Die
Herstellung eines einheitlichen Niveaus ist daher eine besondere Herausforderung für die
Mentorinnen und Mentoren (=erfahrene Ordnungsdienstkräfte), die neben ihrer eigentlichen
Tätigkeit die Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen übernehmen.
SOLL
Aufgrund der geschilderten Problemlagen wurde ein Drei-Säulen-Modell entwickelt.
1. Säule:
Vorrangig sollen künftig, vergleichbar der Vorgehensweise in anderen Städten, geeignete
Bewerberinnen und Bewerber in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Differenzierungsbereich Öffentliche Ordnung ausgebildet und nach erfolgreichem Abschluss
vorrangig im Or dnungsdienst eingesetzt werden. Ziel ist, potentielle Bewerberinnen und
Bewerber anzusprechen, die sich möglicherweise nicht für eine allgemeine
Verwaltungsfachangestellten (VfA)-Ausbildung interessieren würden.
Erstmalig angeboten werden kann eine entspre chende Ausbildung im Jahr 2018. Somit
stehen entsprechend ausgebildete Kräfte ab dem Jahr 2021 zur Verfügung.
2. Säule:
Zur Überbrückung des vierjährigen Zeitraums werden, wie bisher, externe Einstellungen, die
innerhalb mehrmonatiger Schulungen für den Einsa tz im Außendienst befähigt werden,
vorgenommen.
3. Säule:
Alle bisher eingestellten Dienstkräfte ohne Verwaltungsausbildung werden mittelfristig zur
Steigerung der Qualität im Ordnungsdienst und zur weiteren Einsatzfähigkeit in der
gesamten Stadtverwaltung nachqualifiziert.
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Drei-Säulen-Modell:
Ausbildungsmodelle im Ordnungsdienst
der nächsten vier Jahre
(Drei-Säulen-Modell)
I – Ausbildung zum II – externe III – Nachqualifizierung
VfA Einstellung der extern eingestellten
mit Schwerpunkt bisherige Bewerber
Ordnungsrecht Einstellungspraxis
▪ Prüfung Kapazitäten ▪ Modell wird zur ▪ Hierbei handelt es sich
Rheinisches Überbrückung des um eine Erfordernis
Studieninstitut Zeitraumes der Säule I aus der Entgelt-
für kommunale weitergeführt ordnung. Der
Verwaltung in Köln Arbeitgeber ist hierzu
verpflichtet
▪ mögl. Kooperation mit ▪ Auswahlgespräche für ▪ Das Amt für Personal,
Düsseldorf Ordnungsdienst ab Juli Organisation und
2017 und weitere Innovation erarbeitet ein
Auswahltests gesamtstädtisches Konzept
im September 2017
▪ Definition der Bedarfe
festlegen
Als weitere Unterstützung werden interessierte Auszubildende des mittleren Dienstes sowie
zur/zum Verwaltungsfachangestellten ab dem nächsten Ausbildungsabschnitt verstärkt im
Ordnungsdienst eingesetzt. Das Amt für öffentliche Ordnung wirbt mit Unterstützung der
Ausbildungsleitung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Ausbildungsplattform, Info -
Veranstaltung) offensiv für eine Ausbildung im Ordnungsd ienst. Ab dem Jahr 2019 könnten
ausgebildete Kräfte eingesetzt werden.
Maßnahmen
Einführung des Drei-Säulen-Modells
Verstärkter Einsatz von Auszubildenden des mittleren Dienstes sowie
Verwaltungsfachangestellten im Ordnungsdienst
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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3.5.3 Personalerhaltungsmaßnahmen
IST
Die Stadt Köln steht als Arbeitgeberin mit den Umlandkommunen in dauerhaftem
Wettbewerb um die Gewinnung und Erhaltung von qualifiziertem Personal. Aufgrund von
anderen Rahmenbedingungen oder Aufgabenzuschnitten unterscheiden sich insbesondere
die ausgeschriebenen Ermittlerstellen des Ordnungsdienstes in ihrer Bewertung.
Die beschriebene Neuausrichtung des kommunalen Ordnungsdienstes sowie äußere
Einflüsse und Geschehnisse wie z.B. die immer realistischere Gefahr eines Terroranschlags
führen weiterhin zu einer Abwanderung von Dienstkräften in andere Verwaltungsbereiche
oder aufgrund der guten Arbeitsmarktlage auch in die Privatwirtschaft. Insofern ist die
Fluktuation im Bereich des Ordnungsdienstes eine beachtenswerte Größe.
Nachdem es in der Vergangenheit stadtweit vergleichsweise wenig Bewegung im Bereich
des mittleren Dienstes gegeben hat, eröffneten sich ab dem Jahr 2015 durch eine Vielzahl
von Stellenzusetzungen, z.B. in den Bereichen Ausländerangelegenheiten und
Bußgeldangelegenheiten sowie im Amt für Wohnungswesen, neue Möglichkeiten für einen
Stellenwechsel im mittleren Dienst. Die Gründe hierfür sind vielfältig: viele Mitarbeitende
wünschen sich wieder geregelte Arbeitszeiten, folgen der neuen Ausrichtung und
Zielsetzung nicht oder setz en sich der gestiegenen Belastung und der steigenden
Gefahrensituation aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage nicht aus.
Viele Mitarbeitenden beklagen ferner den sprunghaften Personalzuwachs und die dadurch
entstandenen Anforderungen hinsichtlich praktis cher Einarbeitung neuen Personals an die
Bestandsmitarbeitenden; aber auch die somit ständigen Veränderungen im sozialen Gefüge
und Betriebsklima.
Es ist davon auszugehen, dass sich das Bewerberaufkommen bei einer höheren
Stellenbewertung der Ermittlerstellen deutlich erhöht und auch das Bestandspersonal besser
an die Stadt Köln gebunden werden kann.
SOLL
Derzeit wird die Stellenbewertung des Ordnungsdienstes auf Basis der mit dem Konzept
„Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdiens t“ eingeführten
bezirklichen Gruppenstruktur mit dem Ziel eines angemessenen und wettbewerbsfähigen
Bewertungsgefüges und Entlohnungssystems überprüft.
Zusätzlich sind geeignete Maßnahmen zur Personalerhaltung und Arbeitszufriedenheit auf
den Weg zu bring en. Lösungsansätze beziehungsweise passgenaue Maßnahmen für die
konkrete Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf Grundlage der für
die Personalgewinnung gewonnen Erkenntnisse entwickelt.
Neben der fachlichen Einarbeitung muss die s oziale Integration neuen Personals eine
besonders wesentliche Komponente darstellen.
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Maßnahmen:
Überprüfung der Bewertungsstruktur der Ordnungsdienstkräfte
Umsetzung von Maßnahmen zur Personalerhaltung und Arbeitszufriedenheit
Stärkung der sozialen Integration neuen Personals
3.6 Leitstelle / Servicetelefon „32000“ / Funkverkehr
Wesentlicher Bestandteil der inneren und externen Kommunikation ist die Lei tstelle des
Ordnungs- und Verkehrsdienstes. Die heutige Struktur hat sich entwickelt aus einer
Funkzentrale der Verkehrsüberwachung – speziell für Abschleppmaßnahmen. Hiermit sollte
seinerzeit sichergestellt werden, dass die vor Ort eingesetzten Politessen operativ
unterstützt werden. Der Abschleppvorgang wird dann einem Abschleppunternehmen
zugeordnet sowie Halterfeststellungen und Rückfragen durch die Bürgerinnen und Bürger
bearbeitet.
Mit der bereits beschriebenen Zentralisierung des Ordnungsdienstes wurden die Aufgaben
inzwischen wesentlich erweitert. Nunmehr erfolgt über das Servicetelefon auch der
Funkverkehr mit den Ordnungsdienstkräften. Des Weiteren können Bürgerinnen und Bürger
unter der Telefonnummer 0221/221 -32000 anrufen und Beschwerdelagen schildern. Diese
werden aufgenommen und an die vor Ort eingesetzten Dienstkräfte weitergegeben. De s
Weiteren erfolgt die Abstimmung mit anderen Sicherheitspartnern wie Polizei, F euerwehr,
KVB etc. mit Vorrangschaltung.
Die Service -Rufnummer „32000“ wird intensiv und auf allen städtischen Plattformen
beworben und sehr rege genutzt.
IST
Die für den Ordnu ngs- und Verkehrs dienst eingehenden Anrufe werden durch die
Mitarbeiter/innen des Servicetelefons aufgenommen und erfasst. Danach erfolgt eine
Priorisierung durch die Mitarbeiter/innen. Anhand von vorhandenen Einsatzplänen erfolgt
eine Zuteilung des Auftra ges über das digitale Funksystem an die Einsatzkräfte im
Außendienst und die Daten werden in den entsprechenden erfasst.
Danach erfolgt von den Einsatzkräften eine Rückmeldung, die dokumentiert wird und die
eventuell weitere Maßnahmen auslöst. Aufgrund der Erreichbarkeiten des Servicetelefons
des Ordnungs - und Verkehrsdienstes auch außerhalb der üblichen Sprech - oder
Arbeitszeiten der restlichen Stadtverwaltung sind durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auch zahlreiche Fragestellungen aus Aufgabenberei chen von anderen Dienststellen zu
bearbeiten.
Durch den im Dezember 2016 erfolgten Umzug in neue Räumlichkeit en im H -Riegel des
Stadthauses Deutz, Ostgebäude konnten die bisherigen 5 Arbeitsplätze auf 11 Arbeitsplätze
erhöht werden. Hiervon sind 8 Arbeitsplätze voll ausgestatte Telefon-/ Funkarbeitsplätze und
2 Arbeitsplätze als reine Telefonplätze ausgestattet. Hi nzu kommt der Arbeitsplatz des
Gruppenleiters, der über ein zusätzliches Tischfunkgerät verfügt.
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Die neue Räumlichkeit verfügt über eine spezielle Schallisolierung der Wände und Decken.
Die Arbeitsplätze wurden in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssi cherheit mit
zusätzlichen Schallschutzwänden ausgestattet, um so ein möglichst störungsfreies Arbeiten
für alle zu gewährleisten.
Das Servicetelefon ist derzeit besetzt von:
Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr
Freitag und Samstag von 07:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Sonntags von 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr
Feiertags von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Die Gesamterreichbarkeit beläuft sich auf 119 Stunden /Woche.
Derzeit wird das Servicetelefon mit 9 Stellen mit Wertigkeit EG 5 im Stellenplan
berücksichtigt. Die vorhandenen Kräfte decken die vorgenannten Zeiten über
unterschiedliche Arbeitszeitmodelle ab. In den Abendstunden wird das Servicetelefon
zusätzlich durch den Ordnungsdienst unterstützt.
Immer wieder wird Kritik geübt, dass die Leitstelle/Service -Telefon nicht oder nur nach
mehrfachen Versuchen erreichbar ist und mitgeteilte Beschwerdelagen nicht abgearbeitet
werden. Die Auswertung der Anruferstatistik ergab für 2016 folgendes Bild:
Insgesamt registrierte die Telefonanlage 138.782 Anrufe. Davon konnten 95.620 (68,9%)
angenommen werden, 43.162 (31,1%) konnten allerdings nicht angenommen werden.
SOLL
Um zukünftig den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden, muss die Organisation ,
Personalausstattung und Leitstellensoftware angepasst werden.
Organisatorisch soll eine Aufteilung der Leitstelle in ein Front- und ein Back-Office erfolgen.
Das Front -Office ist die Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Hier sitzen die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die alle eingehenden Anrufe annehmen und so tiefgehend
wie möglich abschließend behandeln. Durch die Weiterleitung komplexerer Anrufe oder
auch kurzer schriftlicher Anfragen an den Back-Office-Bereich, kann zum einen der Kunde
qualitativ hochwertiger bedient werden, zeitgl eich kann sich der Front -Office-Bereich
schneller wieder neuen Anrufen widmen. Die tiefergehenden Problemstellungen, die im
Front-Office nicht bearbeitet werden können, werden im Back -Office für den Bürger gelöst
und er wird innerhalb einer festgelegten Zeit zurückgerufen.
Unterstützt wird die Arbeit der Leitstelle durch eine Leitstellensoftware. Das bisher
angewandte Verfahren „LISY“ (Leitstellen -Informationssystem) ist überaltert und entspricht
nicht mehr den Anforderungen an einen fachlichen und effektiven Einsatz. Derzeit wird mi t
der Berufsfeuerwehr Köln abgestimmt, dass die neue Leitstellensoftware der Feuerwehr
(befindet sich in der Beschaffung) auch zukünftig bei der Leitstelle / Servicetelefon /
Funkverkehr eingesetzt wird. Besonders vorteilhaft ist die Dokumentation eingehen der
Anrufe, geführter Einsätze, gesammelter Einsatzdaten, die Schaffung von Lagebildern usw.
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Des Weiteren wird derzeit der Inhalt einer Wissensdatenbank erstellt, die dann mit der
neuen Leitstellensoftware verbunden werden soll.
Mit der Einführung der neuen Leitstellensoftware und der Erhöhung des Personaleinsatzes
ist auch der Einsatz qualifizierten Personals (Disponenten) erforderlich, die spezifische
Schulungen im Bereich Ordnungsrecht, Verkehrsrecht oder auch Kommunikationstraining
erhalten.
Um diese Neuorganisation der Leitstelle einzuleiten, wurde zunächst ein Mehrbedarf von 9
weiteren Stellen im Stellenplan 2018 angemeldet. Weiterhin sind n ach der Einführung der
neuen Leitstellensoftware die Aufgaben der 18 Stellen der Leitstelle neu zu definieren und
sachgerecht zu bewerten.
Maßnahmen:
Beschaffung der neuen Leitstellensoftware
Erstellung eines Einarbeitungs- und Schulungskonzeptes
Überprüfung der Personalbemessung und Dienstverteilung im Rahmen der
Einführung der neuen Leitstellensoftware
3.7 Sachausstattung
Um die Ordnungsdienstkräfte entsprechend ihrer Aufgaben (ordnungsbehördliche und
vollzugsdienstliche) auszurüsten, ist eine umfangreiche Sachausstattung notwendig. Vor
dem Hintergrund eines stetig anwachsenden Aggressionspotentials und steigenden
Gewaltbereitschaft seitens nicht ordnungsgemäß handelnder Personen, denen die
Ordnungsdienstkräfte bei Ansprachen und Kontrollen gegenüber stehen, ist deren
Ausstattung auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz , den persönlichen Schutz und die
Fürsorgepflicht laufend anzupassen.
3.7.1 Persönliche Schutzausrüstung
IST
Die Ordnungsdienstkräfte verrichten ihre Arbeit außerhalb des Dienstgebäudes, sind dabei
allen Wetterlagen ausgesetzt und müssen bei jeder Situation im Umgang mit den Menschen,
die sie aufgrund ihres nicht ordnungsgemäßen Verhaltens ansprechen, vor der Gefahr eines
tätlichen Angriffs oder zur Durchsetzung von Maßnahm en (Ingewahrsamnahmen,
Sicherstellungen oder Wegnahmen von Gegenständen wie Bierflaschen, Verst ärkern usw.)
ausgerüstet sein.
Zu diesem Zweck verfügen alle Mitarbeiter über eine Dienstkleidung, die so verifiziert ist,
dass sie für alle Wetterlagen und Einsätze tauglich ist. Alle Dienstkräfte sind 2016 mit einer
neuen einheitlichen dunkelblauen Dienstkleidung ausgestattet worden. Mit dem „Logistik
Zentrum Niedersachsen (LZN)“ besteht ein Dauerlieferungsvertrag für Kleidungsstücke, auf
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die auch andere Sicher heitsbehörden (z.B. Polizei) zurückgreifen. Insoweit ist hier die
Gebrauchsfähigkeit bzw. Funktionalität sichergestellt.
Die bisherige Schutzausrüstung besteht aus:
Koppelausstattung
Koppel (=Gürtel zur Befestigung von Gegenständen)
Handfesseln mit Schlüssel
Stich- und schnittfeste Einsatzhandschuhe
Reizstoffsprühgerät (RSG 3)
Gearkeeper (Verlustsicherung) mit Zuggewicht (Ausstattung Kradfahrer)
große Lenser-Taschenlampe
kleine LED-Taschenlampe
Multifunktionstool
mind. 8 m Maßband
Durchsuchungshandschuhe (dünn)
Schlüsselhalter
Funkgerät inkl. Halterung
Sonstige Ausstattung
personalisierte maßangepasste ballistische und stichsichere Schutzweste
Hundetransponder-Lesegerät
Dienstliches Portemonnaie für eingenommene Verwarngelder
Beatmungsmaske Erste Hilfe (zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten)
Signalleuchtweste
Die summarische und zusätzliche Betrachtung von schwierigem Einsatzgeschehen mit
Verletzungsfolgen zeigt, dass ein verstärkter Schutz der Ordnungsdienstkräfte zwingend
notwendig ist.
SOLL
Nach eingehender Prüfung und im Ergebnis einer Umfrage des örtlichen Personalrats
(85 % Zustimmung unter den Ordnungsdienstkräften) ist beabsichtigt, die Schutzausrüstung
um folgende Gegenstände zu ergänzen , die zur Eigensicherung und Gefahrenabwehr
eingesetzt werden:
Hochleistungsreizstoffsprühgerät Jet Protector „JPX“ Orange mit Gürtelholster
Derzeit steht den Ordnungsdienstkräften lediglich das Reizstoffsprühgerät 3 (RSG 3) als
einziges Hilfsmittel im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Verfügung. Allerdings kann es in
vielen Lagen (Wetter: Wind, Regen, etc. oder mögliche Kontaminierung Unbeteiligter) nicht
eingesetzt werden oder entfalte t keine ausreichend gewünschte Wirkung. Das
Hochleistungssprühgerät „JPX“ (Jet Protector Orange mit farbigem Griffstück in orange) ist
gegenüber dem RSG 3 deutlich effektiver und weißt folgende Vorteile auf:
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wirkt sehr schnell über die Schleimhäute und Atemorgane
Störer wird über eine Einfärbung des Wirkstoffes auch für andere E insatzkräfte
erkennbar markiert
Treffsicherheit durch Laserzielhilfe bei schlechten Sichtverhältnissen oder
Dunkelheit sowie höhere Reichweite gegenüber RSG 3
Kontaminierung der Mitarbeiter/ -innen ausgeschlossen
Reizstoffsprühgerät RSG 8
Im Rahmen von Großveranstaltungen, illegalen Technopartys und Ansammlungen von
störenden Personengruppen (mehreren Aggressoren) bietet das Reizstoffsprühgerät (RSG
8) einen effektiveren und umfangreicheren Schutz der Ordnungsdienstkräfte, da das RSG 8
auch gegen mehrere Personen (nicht nur gegen eine Person) eingesetzt werden kann.
Teleskopabwehrstock
Insbesondere bei Übergriffen auf die Ordnungsdienstkräfte mit Waffen oder waffenartigen
Gegenständen (Bierflaschen, Spritzen o.ä.) hat sich gezeigt, dass im Nahbereich keine
Möglichkeit besteht – mit Ausnahme des eigenen Körpers – Störer auf Abstand zu halten
bzw. diese zu entwaffnen. Der Teleskopabwehrstock soll daher zur weiteren Eigensicherung
der Außendienstkräfte beitragen.
Voraussetzung für den Gebrauch dieser neuen Ausrüstungsgegenstände (JPX, RSG 8 und
Teleskopabwehrstock) sind jeweils Ersteinweisungen, jährliche Auffrischungsschulungen
und reg elmäßiges Training. Erst nach erfolgreicher und bestandener Einweisung bzw.
Schulung erfolgt die Ausgabe.
GPS
Im Zuge der im Jahr 2016 erfolgten Vollausstattung aller Außendienstkräfte mit digitalen
Handfunkgeräten wurde auch eine GPS -Ortungssoftware mit zusätzlicher Hardware
eingeführt. Diese soll die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen, aber auch
zur Steuerung der Einsatzkräfte bei größeren Einsatzlagen dienen. Es gibt einen
Notrufknopf, der von den Außendienstkräften in Notfällen gen utzt werden kann. Wenn der
Notruf betätigt wird, ist die letzte Position bekannt. Über weitere Geräte in der Umgebung
kann unmittelbar durch die Leitstelle des Ordnungs - und Verkehrsdienstes Unterstützung
gerufen werden. Eine Dokumentation der eingegangene n Notrufe erfolgt unabhängig von
der Reaktion der Leitstelle. Außerdem ist es möglich, die Außendienstkräfte zu orten, sollten
diese auf Funkansprache nicht reagieren und möglicherweise Unterstützung brauchen.
Die GPS-Ortung über den neuen Digitalfunk wird derzeit beim Ordnungsdienst im Rahmen
ausgewählter Einsätze und in Abstimmung mit dem Personalrat getestet.
Der Einsatz der neu zur Verfügung zu stellenden Reizstoffsprühgeräte soll dabei ausführlich
dokumentiert, statistisch erfasst und bewertet werden. Nach einem Zeitraum von 1,5 Jahren
werden die gewonnenen Erkenntnisse evaluiert.
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Maßnahmen:
Zustimmung örtlicher Personalrat zur Ergänzung der Schutzausrüstung
Einleitung und Durchführung des Beschaffungsverfahrens für die neuen
Ausrüstungsgegenstände
Erstellung einer Handlungsanweisung, eines Schulungskonzepts und von laufenden
Schulungsplänen
Dauerhafte Nutzung der GPS-Ortungssoftware
Führen einer Einsatz dokumentation über die Nutzung der neuen Reizstoffsprühgeräte
sowie Evaluierung nach 1,5 Jahren nach Einführung
3.7.2 Mobilität
Zur Bewältigung der Aufgaben de r Ordnungsdienstkräfte ist im Stadtgebiet eine hohe
Mobilität durch den Einsatz von Kraftfahrzeugen, Motorrädern und Fahrrädern erforderlich.
Durch den zentralen Standort in Köln -Deutz ist eine zeitnahe Erreichbarkeit des gesamten
Stadtgebietes innerhalb der Einsatzzeiten sichergestellt.
Die Fahrzeuge sind Einsatzmitte l der Dienstkräfte und stellen Mitführmöglichkeiten von
weiteren Einsatzmitteln, Unterbringung von Sicherstellungen, Durchführung von
Ingewahrsamnahmen, einen Witterungsschutz und Rückzugsraum, dar.
IST
Der Ordnungsdienst verfügt derzeit über folgende Fahrzeuge:
Personenkraftwagen: 26
Einsatzleitfahrzeug: 1 (gemeinsam mit dem Verkehrsdienst)
Motorräder: 3
Fahrräder: 6, zusätzlich im Testeinsatz E-Bikes: 2
Zur Bewältigung von besonderen Einsatzlagen und Großeinsätzen (Bombenfunden,
Karneval, Silvester etc.) und bei Einsätzen im Rahmen des erhöhten Risi komanagements
(siehe Punkt 2.2.3 und 2.2.4) sind Einsatzleitfahrzeuge erforderlich.
In Sondersituationen ist eine schnelle Erreichbarkeit und hohe Flexibilität gefordert. Hier und
bei der Bewältigung von Aufgaben a uf Weisung des anlassbezogen einberufenen
Krisenstabs wird der Einsatz von Motorrädern favorisiert. Der Einsatz (z. B. bei
Kurdendemo, AFD -Parteitag) als flexibles Einsatzmittel hat sich bewährt. Auch im
Alltagsgeschehen ergänzen die Motorräder die PKWs sinnvoll.
Viele Einsätze lassen sich im Nahbereich der Dienststelle durch de n Einsatz einer
Fahrradstaffel bewältigen. Auch die Bestreifung von Grünanlagen ist effektiver. Zudem
lassen sich unterwegs häufig Verstöße feststellen, die vom Dienst-KFZ nicht erkannt werden
können, so unter anderem
Rad- oder Gehwegparken,
Sondernutzungen (z.B. durch Werbeträger),
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Zielbild Ordnungsdienst 2020
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Beschädigungen in Verkehrswegen und
übergroße oder behindernd aufgebaute Außengastronomien.
Insoweit ist ein ausreichender Fuhrpark, der die Anzahl der eingesetzten
Ordnungsdienstkräfte und die Aufgabenspezifika berücksichtigt, vorzuhalten.
SOLL
Die Beschaffung von weiteren Dienst kraftfahrzeugen und Fahrrädern wird derzeit intensiv
vorangetrieben. Durch die Erhöhung der Sollstärke/Iststärke des Personals im
Ordnungsdienst ist eine bedarfsgerechte Anpassung des Fuhrparks erforder lich und erfolgt
sukzessive mit der Einstellung der neuer Ordnungsdienstkräfte.
Personenkraftwagen
Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat am 31.07.2017 (Vorlagen -Nr.: 2213/2017) die
Beschaffung von 26 Personenkraftwagen beschlossen. Derzeit werden zwölf
benzinbetriebene Fahrzeuge durch die Fa. AWB beschafft. Die Beschaffung von 14
Dienstkraftfahrzeugen mit umweltfreundlicher Antriebsart wird derzeit vorbereitet.
Einsatzleitfahrzeug
Die Beschaffung eines weiteren Einsatzleitfahrzeugs wurde ebenfalls vom Ha uptausschuss
der Stadt Köln beschlossen. Derzeit wird die Leistungsbeschreibung erstellt.
Motorräder
Derzeit befindet sich ein zusätzliches Motorrad in der Beschaffung. Hier ist in einem
Zeitraum von einem Jahr hinsichtlich Einsatzzeiten, Häufigkeit und Effektivität zu prüfen, ob
ein weiterer Bedarf zur Erhöhung der eingesetzten Krade erforderlich ist
Fahrräder
Die Kontrollen des Ordnungsdienstes von Landschafts - und Naturschutzgebieten sowie
Grünflächen (z.B. freilaufende Hunde und Wildgriller), aber auch die Ahndung von
unerlaubten Sondernutzungen (z.B. durch übergroße oder ungenehmigte
Außengastronomien oder Werbeträger) sollen verstärkt geahnd et werden. Ferner sind
regelmäßig stattfindende Streifen von Ordnungsdienst und Verkehrsdienst geplant, bei
denen u.a. behindernd parkende Kraftfahrzeuge oder Gefahrenstellen gezielt erkannt und
gemeinsam beseitigt werden können.
Der Ordnungsdienst ist daher zum Aufbau und zur Durchführung dieser regelmäßigen
Radstreife mit zehn E -Bikes und entsprechender Dienstkleidung/Ausrüstung auszustatten.
Bei der Beschaffung ist sowohl ein Kauf, als auch ein Leasing zu prüfen. Zum Transport der
Fahrräder sind ausgewä hlte Dienstfahrzeuge mit einer Anhängerkupplung zur Aufnahme
eines Fahrradträgers auszustatten.
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
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Maßnahmen
Beschaffung von zwölf Personenkraftwagen bei der FORD AG über die AWB
Vorbereitung einer Ausschreibung zur Beschaffung von PKW mit Hybrid-Antrieb
Durchführung der Beschaffung des Einsatzleitfahrzeuges
Prüfung, ob weitere Motorräder als Einsatzmittel beschafft werden
Beschaffung von zehn E-Bikes und der erforderlichen Dienstkleidung/Ausstattung
3.8 Raumorganisation
IST
Der Ordnungsdienst verfügt derzeit insgesamt über eine nicht ausreichende Ausstattung mit
Nutzflächen im Stadthaus Deutz, Ostgebäude. Neben Schreibarbeitsplätzen werden
Räumlichkeiten für Umkleiden/Spinde, Duschräume, Besprechungs - und Sozialräume,
Unterbringungsmöglichkeiten von Arbeitsmaterialien/Dienstfahrrädern, Trockenräume zum
Trocknen nasser Dienstkleidung und Sicherstellungen sowie auch Schulungsräume
benötigt. Die Räumlichkeiten für diese besonderen Anforderungen müssen größtenteils noch
baulich hergerichtet werden.
Aufgrund der sich stark zuspitzenden Raumsituation im Stadthaus Deutz hatte der örtliche
Personalrat mit Schreiben vom 03.11.2016 die Zustimmung zu weiteren Einstellungen im
Ordnungsdienst grundsätzlich versagt, da andernfalls die Mindestanforderungen an
Arbeitsplatzsicherheit nicht mehr hätten eingehalten werden können. Die Einstellungen
wurden daraufhin bis auf weiteres ausgesetzt. Kurzfristig zeichneten sich umzugsbedingte
Raumkapazitäten lediglich im Bezirksrathaus Mülheim ab, die eine temporäre Auslage rung
von Teilen des Ordnungsdienstes ab 01.06.2017 bis längstens März 2018 und ggf.
begrenzte Neueinstellungen ermöglichen. Eine über März 2018 hinausgehende Nutzung der
Räume in Mülheim wird derzeit geprüft.
SOLL
Die Ordnungsdienstkräfte, die Leitstelle, der Innendienst und die Verwaltung sind im
Stadthaus Deutz, Ostgebäude untergebracht. Der Ausbau der Personalressourcen erhöht
den Bedarf an weiteren Büro - und Sonderflächen (Sozialräume, Besprechungsräume,
Waschräume etc.). Die auf diesem Zielbild beruhenden Bedarfe sind gegenüber dem
zuständigen Fachamt definiert. Das Zentrale Raummanagement hat die
Flächenmehrbedarfe anerkannt und wird die Flächen mittels Verlagerung anderweitiger
Organisationseinheiten dem Ordnungsdienst zur Verfügung stellen.
Maßnahmen
Vorantreiben einer bedarfsgerechten Ausstattung mit Räumen
Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung
Zielbild Ordnungsdienst 2020
43
Anlagen
Anlage: Vorlagen-Nr: Thema:
Nr.1 1714/2016 – Erhöhtes Risikomanagement bei Großveranstaltungen und
Anlässen mit größeren Menschenansammlungen
Nr.2 4198/2016 – Beantwortung Anfrage: Schutz der städtischen Ordnungskräfte
Nr.3 1376/2017 – Beantwortung Anfrage: Stärkeres Reizgas und Schlagstöcke
für das Ordnungsamt – alternativlos?
Nr.4 2149/2017 – Beantwortung Anfrage: Zahl der Übergriffe auf städtische
Mitarbeiter
Anlage 2 Auszug aus dem AVR vom 11.12.2017
19100 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 21.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 11.12.2017 öffentlich 4.5 Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungs- dienstes 2763/2017 Der Vorsitzende wiederholt die Bitte des Ausschusses, die vor Eintritt in die Tage s- ordnung geäußert wurde, die Mitteilung nach Behandlung in den Bezirksvertretungen mit den ggf. dort geäußerten Empfehlungen bzw. Anregungen erneut im AVR zu be- handeln. Er fragt den Ausschuss, ob es heute schon Fragen oder Anmerkungen zur Mitteilung gibt. MdR Dr. Krupp äußert, dass er der endgültigen Beratung und Beschlussfassung nicht vorgreifen möchte. Grundsätzlich gehe aus Sicht der SPD -Fraktion vieles, was in dem vorliegenden Konzept beschrieben wird, durchaus in die richtige Richtung. Seine Fraktion habe in den letzten zwei Jahren einige Anträge gestellt, die einiges, von dem, was jetzt in dem Konzept aufgegriffen wird, schon beinhaltet haben. Zuletzt sei dies beispielsweise der ausführliche Antrag der SPD-Fraktion [AN/1829/2016] zur Ratssitzung am 17.11.2016 gewesen. Hier sei damals seitens der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen klar gestellt worden, dass dieser nicht erforde r- lich wäre. Seitens der CDU-Fraktion habe man sich in der genannten Ratssitzung, sogar zu der Aussage verstiegen, dass das Ordnungsamt und insbesondere der Ordnungsdienst ausreichend ausgerüstet seien. Dies sei allerdings nicht der Fall. Insofern gehe das vorliegende Konzept in die richtige Richtung; man hätte dies alle r- dings auch schon früher erreichen können. MdR Richter teilt mit, dass die Vorlage ein äußerst sensibles Feld behandelt, nämlich den Ordnungsdienst als Nahtstelle zwischen Stadt Köln und Bürgerinnen und Bü r- gern. Daher sollte das Thema intensiv beraten werden. Außerdem würden im Ko n- zept einige Aspekte enthalten sein, zu welchen man unterschiedlicher Auffassung sein könne. Daher sei eine ausreichende Beratung in den einzelnen Fraktionen e r- forderlich und keine sch nelle Mitteilung. Aus diesem Grund habe er bereits vor Ei n- tritt in die Tagesordnung vorgeschlagen, dass die Mitteilung im nächsten Jahr noch einmal auf die Agenda gesetzt w ird. In der heutigen Sitzung möchte er daher nur e i- nige Anmerkungen vorbehaltlich de r Meinungsbildung seiner Fraktion äußern. Es gehe ihm nicht darum, darüber zu diskutieren, was laufendes Geschäft der Verwa l- tung ist und was ratsrelevant ist, sondern um einen Konsens oder zumindest um eine eindeutige Willensbildung in einem höchst sensiblen Themenfeld. Er spricht folgende Aspekte an: 1. Im Konzept könne man an einzelnen Passagen herausles en, dass dieses bereits seit einem Jahr in der Mache ist. Selbstverständlich sei es auch völlig in Ordnung, dass die Verwaltung lange und intensiv an dem Ko nzept arbeitet, aber für ihn sei es überraschend, dass einige von den einzelnen Maßnahmen, die genannt we r- den, die Silvesternacht 2015 und das subjektive Sicherheitsgefühl der Kölner Bürgerinnen und Bürger als Fundament haben. Seine Fraktion werde noch ei n- mal hinterfragen, ob es in diesem Zusammenhan g nicht auch andere Gründe g e- be. 2. Ein weiterer Punkt sei en die Themen Personalgewinnung und Fluktuationsrate. Hier würde seine Fraktion gerne datengeschützt einen Personalkennzahlenübe r- blick erhalten, aus welchem das Durchschnittsalter der Beschäftigten, die Anzahl der personellen Wechsel in andere Fachbereiche pro Jahr usw. hervorgehen. 3. In Bezug auf die Ausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde sich se i- ne Fraktion noch einmal den genauen Ablauf ansch auen und prüfen, ob es nicht Alternativen g ebe, um dieselben Ziele des Schutzes und der Verteidigung der Ordnungsdienstkräfte zu erreichen. Dies sei noch zu klären. 4. Seine Fraktion begrüße es, dass die Verwaltung in Trainings, Ausbildung und Begleitung investiere. Hier werde seine Fraktion prüfen, ob nicht auch regelmäß i- ge Supervisionsangebote als Ergänzung für die Ordnungsdienstkräfte sinnvoll wären. 5. Zuletzt habe seine Fraktion in Bezug auf die neue Zuordnung „zentraler Or d- nungsdienst und Bezirkstätigkeite n“ noch einmal intensivierten Nachfragebedarf und möchte erfahren, wie der Zugriff auf die zentrale n Ordnungsdienstkräfte im konkreten Prozessablauf erfolgt, wenn die jeweilige Bürgeramtsleitung diese b e- nötigt. All dies seien Aspekte, die sich zu einem Ges amtfragenkomplex fügen. Er regt daher an, dass die Verwaltung in diesem sensiblen Themenfeld ein Fachgespräch zum I n- formationsaustausch und zur Vertiefung anbietet. Hierfür hätte man schließlich bis zur nächsten AVR-Sitzung am 29.01.2018 Zeit. Er fasst zus ammen, dass seine Fraktion manche Aspekte des Konzeptes kritisch sehe, sich aber noch im Diskussionsprozess befinde. MdR Detjen weist darauf hin, dass die Beschäftigten vom Ordnungsamt gute Arbeit erledigen. Er sei ebenfalls der Meinung, dass es eine Gewa ltzunahme gibt. Diese müsse man schlichtweg zur Kenntnis nehmen. Seiner Auffassung nach gehe das vorliegende Konzept aber in die falsche Richtung. Im Prinzip werde der eigentliche Schutz der Ordnungsdienstkräfte nicht durch eine eigene Bewaffnung - oder wi e auch immer man das nennen möge - stattfinden, sondern schlussendlich durch Pol i- zistinnen und Polizisten, die eingreifen und die betroffene Person festnehmen o.ä. Letztendlich würden die Ordnungsdienstkräfte ihren Schutz also durch die Polizei und nicht d urch sich selbst erfahren. Seinerzeit habe man festgelegt, dass Or d- nungspartnerschaften gebildet werden sollen. Dieser Gedanke der Ordnungspartne r- schaften komme im vorliegenden Konzept allerdings nur am Rande als Bestand vor, aber nicht als eine Notwendigkeit, die man neu überdenken muss, vor allem jetzt, wo man mehr Ordnungsdienstkräfte als früher habe. Das Projekt der Ordnungspartnerschaften, welches im Wesentlichen ein Projekt der Polizei sei, wurde offensichtlich zurückgefahren. Jedenfalls seien vor ze hn Jahren deutlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem in der Innenstadt, im Ei n- satz gewesen als heute. Er würde sich daher wünschen, dass man den Gedanken der Ordnungspartnerhaften noch einmal aufgreift, weil die Frage der Bewaffnung dann in eine völlig andere Diskussion gerät. Ganz bewusst rede er in diesem Z u- sammenhang von Bewaffnung, schließlich handele es sich um eine Aufrüstung der Ordnungsdienstkräfte. Er habe Zweifel daran, dass die Personen hierfür auch en t- sprechend ausgebildet sind bz w. werden. Wenn man die Mitarbeiterinnen und Mita r- beiter allerdings zu „qualifizierten Ordnungshelfer innen und -helfern“ entsprechend ausbildet, dann müsse man diese auch anders entlohnen bzw. eingruppieren, da es sich hierbei dann um eine gewisse Facharbe it handele. Nichtsdestotrotz sei er der Meinung, dass das strategische Konzept fehle. Er würde sich insbesondere auch am Ebertplatz kleine Einheiten von Polizei, Ordnungsdienstkräften und Streetworkern wünschen, die nicht ständig ausgewechselt werden. Dies e würden einen größeren Umfang erreichen und allen als Ansprechpartner bekannt sei n. Als Beispiel nennt er Herrn Jahn von der Polizei in der Innenstadt, der seinem Wissen nach nun seit ca. vier Wochen in Rente ist. Herr Jahn sei ein äußerst kommunikativer Polizist gewe- sen, der die Leute kennt. Abschließend betont er, dass seine Fraktion der Vorlage aus den genannten Grü n- den nicht zustimmen werde. Der Vorsitzende weist MdR Detjen darauf hin, dass es sich um eine Mitteilung ha n- delt. MdR Hegenbarth entgegnet, dass man auch eine Mitteilung negativ bescheiden kö n- ne o.ä. MdR Detjen habe soeben etwas von martialisch und von Bewaffnung gesagt, dies sei aus seiner Sicht ebenfalls die richtige Bezeichnung. Schließlich werde i m- merhin auch in der Presse zitiert, das s die neuen Geräte wie kleine Pistolen auss e- hen. Deshalb müsse man sich darüber im Klaren sein, was dies dann auch in der Außenwirkung bedeutet. Gewiss werde es unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbe i- tern innerhalb des Ordnungsamtes diesbezüglich unterschi edliche Auffassungen ge- ben, allerdings sei auch nicht umsonst jemand in der Presse zitiert worden, der g e- sagt hat, dass dies auch nach außen hin eine neue Eskalationsstufe darstellt. MdR Hegenbarth teilt mit, dass seine Gruppe diesbezüglich bereits im Mai diesen Jahres die Anfrage AN/0609/2017 unter dem Titel „Stärkeres Reizgas und Schla g- stöcke für das Ordnungsamt – alternativlos?“ gestellt hat. Daraufhin habe die Verwal- tung mitgeteilt, dass sie die Einführung dieser Gegenstände für alternativlos hält. Seine Gruppe hingegen halte dies eher für gefährlich. In diesem Zusammenhang möchte er ausdrücklich auf den Jahresbericht des Ministeriums des Innern verweisen und bittet darum, dies auch entsprechend zu prüfen. Demnach würden sich nämlich äußerst viele Polizeibeamtinnen und -beamte mit diesen Gerätschaften verletzen. Er selbst gehe zunächst einmal davon aus, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten im Umgang mit solchen Geräten entsprechend geschult sind und hoffe, dass die Ordnungsdienstkräfte mindestens auf denselben Stand gebracht werden, auch wenn die Einführung der genannten Gerätschaften nicht gerade sein Ziel sei. Darüber hin- aus erinnert er an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach Beamt innen und Beamt e eine Kennzeichnungspf licht haben sollten . Seine Gruppe habe bereits schon einmal in einem anderen Zusammenhang angefragt, i n- wieweit dies möglicherweise auch hier sinnvoll ist. Auch wenn die Kennzeichnung s- pflicht auf Landesebene durch die CDU -Fraktion, die FDP -Fraktion und die AfD- Fraktion im Oktober diesen Jahres wieder gekappt worden ist, würde er sich freuen, wenn diese wieder eingeführt werden würde. Der Vorsitzende teilt im Namen der CDU -Fraktion mit, dass diese ausdrücklich b e- grüße, dass es hier zu einer Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes kommt. Es müsse festgehalten werden, dass es nicht um irgendwelche „Waffen“ geh e, die dazu dienen, Vollzug zu vollziehen, sondern um Schutzmaßnahmen. Tag für Tag würden die Ordnungsdienstkräfte heute schon ihren Körpe r hinhalten, um für Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sei es die Pflicht der Politik, den Ordnungsdienstkräften eine adäquate Ausrüstung zur Verfügung zu stel- len. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Seite 14 des Konzeptes. Hier könne u. a. entnommen werden, dass die Anzahl der Übergriffe auf die Ordnungsdienstkräf- te stetig ansteigt. Daher sei es zwingend erforderlich, die Kolleginnen und Kollegen adäquat zu schützen. Sicherlich könne man über die eine oder and ere Maßnahme noch einmal im Detail diskutieren, aber grundsätzlich sei es erforderlich, ihnen eine adäquate Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund begrüße die CDU-Fraktion den ersten Aufschlag der Verwaltung und hoffe, dass dieser a uch zügig umgesetzt wird. Herr Stadtdirektor Dr. Keller nimmt Bezug auf die vorangegangenen Diskussionsbe i- träge. Die Anregung von MdR Richter, ein Fachgespräch durchzuführen, sei selbstve r- ständlich möglich, um noch einmal vertieft in das Konzept in eine r kleineren Runde einzusteigen, bevor es dann wieder i m Plenum des Ausschusses behandelt wird . Insofern könne man ein Fachgespräch gerne durchführen. Er sagt zu, dass die Verwaltung das ebenfalls von MdR Richter angesprochene Thema „Personalkennzahlen“ bis zur Schlussberatung der Mitteilung hier im AVR in irgendeiner Form aufgreifen wird, so dass man anschließend einen Überblick über die personelle Situation, die Altersstruktur usw. im Bereich des Ordnungs dienst hat. Er betont, dass ihm in dieser Debatte wi chtig sei, dass es hier nicht um Bewaffnung gehe, sondern um Ausrüstung. Insofern würde er diesen Ausdruck auch gerne ve r- meiden und dem Vorsitzenden auch dafür dankbar sein, dass er soeben bereits d a- rauf hingewiesen hat. Das, was die Verwaltung hier vorsch lage, seien Ausrüstung s- gegenstände, die der Eigensicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen. Er nimmt Bezug auf die Äußerungen von MdR Detjen und teilt mit, dass er die Vo r- stellung, eine Ordnungspartnerschaft diene dazu, dass die Polizei auf die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes aufpasst, für befremdlich halte und diese auch überhaupt keinen Anknüpfungspunkt in den gesetzlichen Grundlagen finde. Die Verwaltung habe eigenständige Zuständigkeiten und eigenständige Eingriffskomp e- tenzen und sei verpflichtet, diese gesetzliche Aufgabe auch zum Wohle der Köln e- rinnen und Kölner wahrzunehmen und tue dies auch äußerst intensiv. Er sei dem Ausschuss dafür dankbar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Stelle gelobt worden sind und dass gesagt wurde, dass die Verwaltung hier gute Arbeit leis- tet. Genau dies sei aus seiner Sicht nämlich auch der Fall: Die Kolleginnen und Ko l- legen leisten sehr gute Arbeit mit hohem zeitlichem und persönlichem Engagement. Hierfür sei er jeder einzel nen Mitarbeiterin und jedem einzelnen Mitarbeiter aus dem Ordnungsdienst und dem Ordnungsamt im Übrigen auch äußerst dankbar. Und g e- nau aus diesem Grund, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tag für Tag und an den Veranstaltungstagen in dieser Stadt Tag und Nacht ihren Kopf buchstäblich hinhalten und sich selber erheblichen Gefahren aussetzen, sei man es ihnen auch schuldig, ihnen die bestmögliche Ausrüstung auf ihre jeweiligen Einsätze mitzug e- ben. Die Verwaltung sei nach langer Abwägung, dabei habe sie auch die Themen, die MdR Hegenbarth angesprochen hat, intensiv diskutiert, schließlich zu dem nun vorliegendem Ergebnis gekommen. Die Verwaltung sei der Meinung, dass die g e- nannten Ausrüstungsgegenstände erforderlich sind, um den größtmöglichen Selbs t- schutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich zu gewährleisten. Der Ve r- gleich des Ordnungsdienstes mit der Polizei in Bezug auf die Ausrüstung sei aus seiner Sicht ein wenig hinkend. Hier spreche man im Vergleich zur Polizei beispiel s- weise von einem Abwehrstock und nicht von einem Schlagstock. Dies sei ein völlig anderes Instrument als beispielsweise jenes, welches die Hundertschaften bei ihre n Einsätzen bei Fußballspielen oder Großdemonstrationen, die Gefahr laufen, aus dem Ruder zu laufen, mit sich führen. Er teilt mit, dass die Verwaltung die vorgestellten Maßnahmen, nicht nur aufgrund der Silvesternacht 2015/2016 einführen möchte. Sollte das vorliegende Konzept di e- sen Eindruck hervorrufen, dann sei dies nicht zutreffend. Seiner A uffassung na ch könne man dies aus dem Konzept auch so nicht herauslesen. Selbstverständlich h a- be die Silvesternacht den Blick für vieles zwar geschärft und manche Probleme auch in den Fokus gerückt, aber die Diskussion, die jetzt hier geführt wird, werde una b- hängig von Silvestervorfällen auch in jeder anderen Großstadt unserer Republik g e- führt. Denn das Phänomen, dass die Einsätze für einen Ordnungsdienst härter und die Übergriffe zahlreicher und hemmungsloser werden, würden auch die Ordnungs- dienste in Frankfurt, in Stuttgart, in Düsseldorf, in München, in Hamburg und in Berlin erleben. Insofern sei das vorliegende Konzept nicht eine Antwort auf Silvester, so n- dern eine Antwort auf eine Entwicklung, die in den letzten Jahren an Fahrt aufg e- nommen habe und die man zur Kenn tnis nehmen müsse, wenn man für die Zukunft gerüstet sein möchte. Die Verwaltung sei der Meinung, dass das Konzept eine gute und abgewogene Antwort auf diese Entwicklung sei, so bedenklich und bedauerlich diese Entwicklung selbst auch sein möge. Er stellt klar, dass es hier auch nicht um die Abgrenzung von Ratszuständigkeiten zur laufenden Verwaltung gehe, sondern um die Organisationshoheit der Oberbü r- germeisterin als Behörde in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten des Rates. Grun d- sätzlich handele es sich bei der Frage, mit welcher Ausrüstung die Verwaltung ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben nachkommt, zunächst einmal um eine Frage, die von der Verwaltung autark beantwortet werden k önne. Sollten anschließend aus diesem Konzept beispielsweise Beschaffungsvorgäng e generiert werden, könne der Au s- schuss selbstverständlich mit entsprechenden Beschlussvorlagen rechnen, sofern die entsprechenden Kriterien der Zuständigkeitsordnung dies vorsehen. Aber grun d- sätzlich sei es zunächst einmal die Entscheidung der Verwaltung, mit welcher Au s- rüstung sie den Aufgaben nachkommt, die ihr von der Politik durch entsprechende Aufgabenstellungen und durch entsprechende Gesetzesvorgaben aufgegeben wo r- den sind. Insofern habe die Verwaltung an dieser Stelle mit der vorliegenden Mitte i- lung den ersten Aufschlag gemacht und werde dem Ausschuss entsprechende B e- schlussvorlagen vorlegen, sofern Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände etc. notwe n- dig werden. Auch heute stehe eine solche Vorlage auf der Tagesordnung: TOP 10.7, 4-Jahres-Rahmenvertrag zur Lieferung von Sweatjacken für Feuerwehr und Re t- tungsdienst, 3360/2017. Zu der von MdR Richter angesprochenen Frage „zentral vs. dezentral“ teilt er mit, dass sich die Auseinandersetzung mit diesem Aspekt aus seiner Sicht für ein Fac h- gespräch eigne. Er se lbst habe Ende letzter Woche noch einmal intensiver mit den Bezirksbürgermeistern über diese Frage gesprochen und dort vernommen, dass die Bedenken gegen eine andere Auf - bzw. Arbeitsteilung in dem Moment, in dem man den zukünftigen Ablauf erklärt, eigentlich dahin schwinden, da man zu dem Ergebnis kommt, dass es künftig mehr Präsenz der Ordnungsdienstkräfte in den Bezirken g e- ben werde und die Bürgeramtsleitungen auch entsprechenden Zugriff bzw. entspr e- chende Einflussmöglichkeiten haben werden. Abschließend wiederholt er, dass er gerne für Fachgespräche zur Verfügung steht und diese aus seiner Sicht kurzfristig für das neue Jahre terminiert werden können. Herr Cremer teilt mit, dass er das vorliegende Konzept äußerst gut findet. Aus seiner Sicht sei es rich tig, dass man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnung s- amts die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellt. Er möchte wissen, ob beabsichtigt ist, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch einen entsprechenden Kopfschu tz in Form von Schutzhelmen einzuführen. Seiner Kenntnis nach wurden nämlich im Rahmen von Karneval am 11.11.2017 Flaschen auf einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes geworfen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass dies derzeit nicht geplant sei. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Stadtdirektor Dr. Keller für seine Ausführu n- gen und fasst zusammen, dass der TOP nach dem Durchlauf durch die einzelnen Bezirksvertretungen erneut im AVR aufgerufen wird.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 2763/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes Die Verwaltung teilt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales und den Bezirksvertretungen mit: Im Rahmen der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt ist das Amt für öffentliche Ordnung Pilotamt und damit ein Kraftzentrum der Reform. Für die Umsetzung der Reform spielen die Pilotämter eine erheb- liche Rolle. Das Projekt "Leitbild Ordnungsdienst 2020" ist daher ein zentraler Bestandteil der Verwal- tungsreform und beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes. Hintergrund: Die Stadt Köln muss weiterhin in der Lage sein, die öffentliche Ordnung im gesamten Stadtgebiet mit ihren Ordnungsdienstkräften aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den gestiegenen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sowie ständig neuen Anforderungen im Arbeitsalltag und bei Sonderlagen gerecht werden. Seit den Ereignissen der Silvesternacht 2015/201 6 erstellt die Stadt Köln im Vorfeld zu Anlässen mit erwartet hohen Menschenansammlungen individuelle Sicherheitsmaßnahmenpakete. Im Rahmen dieses erhöhten Risikomanagements und als Sicherheitspartner der Polizei ist die aktive Mitwirkung des Ordnungsdiens tes unerlässlich. Zusätzlich kommt es u.a. durch die stetig steigende Bevölk e- 2 rungszahl der Stadt Köln und das sich kontinuierlich verändernde Freizeitverhalten der Menschen in Köln zu immer häufigeren Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Interessenla gen, die Einsätze des städtischen Ordnungsdienstes in steigendem Maße erforderlich machen, um dessen Ausgleich zu schaffen. Eine immer größere verbale und körperliche Gewaltbereitschaft gegenüber den Ord- nungsdienstkräften stellt dabei eine weitere große He rausforderung für alle eingesetzten Mitarbeit e- rinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Führungsebene dar. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Köln bereits mit Beschluss vom 23.06.2015 ( „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnun gsdienst“) zunächst eine für den Zeitraum 2015 bis 2017 in drei Chargen gestaffelte Zusetzung von insgesamt 100 Stellen im Ordnungsdienst beschlossen. Aufgrund der Ereignisse an Silvester 2015/2016 in Köln wurde die zeitliche Staffelung mit Abänderungsbeschluss des Rates vom 15.03.2016 aufgehoben und alle Stellen zur sofortigen Besetzung freigegeben. Bei der Konzeptionierung des Projektes „Leitbild Ordnungsdienst 2020“ wurden die Erkenntnisse aus der Evaluation des auf o.g. Ratsbeschluss basierenden Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“ berücksichtigt und gemäß des Beschlusses vom 04.04.2017 (Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor Ort stärken – 100 zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“, AN/0547/2017) Maßnahmen zur Stär- kung des städtischen Ordnungsdienstes erarbeitet. Dabei wurden folgende Grundsätze für den Ordnungsdienst entwickelt: einheitlich ausgebildete Ordnungsdienstkräfte optimal ausgestattete Ordnungsdienstkräfte zentrale Steuerung der Ordnungsdienstkräfte proaktives Handeln und deutlich sichtbare Präsenz in den Hotspots und Stadtbezirken Ausweitung der Einsatzzeiten Stärkung ordnungsbehördlicher Maßnahmen in den Stadtbezirken verlässliche Ansprechpartner für Stadtbezirke engere Abstimmung mit Polizei- und anderen Sicherheitsbehörden Zur Umsetzung dieser Einzelziele sind folgende flankierende Maßnahmen zu treffen: Stärkung des Ordnungsdienstes in den Stadtbezirken Verlagerung der Aufgaben der Bezirksordnungsdienste qualitative und quantitative Verstärkung des Ordnungsdienstes Optimierung der Ausbildung in verschiedenen Stufen Steigerung der Attraktivität und Verringerung der Personalfluktuation Anpassung der räumlichen Unterbringung Ausbau des Fuhrparks Stärkung der Ordnungspartnerschaften und Zusammenarbeit in den Sozialräumen Optimierung des Servicetelefons Für den Einsatz und die Steuerung eines funktionsfähigen Ordnungsdienstes in einer Millionenstadt mit stetig steigenden Anforderungen sind die erforderlichen Ra hmenbedingungen für die Erledigung der täglichen – sich ändernden – Aufgaben sowie Sonderlagen zu schaffen bzw. die vorhandenen sukzessiv zu optimieren. Mehr zu den Einzelzielen sowie den geplanten Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnung s- dienstes können dem in der Anlage beigefügten „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des stä d- tischen Ordnungsdienstes“ entnommen werden. Anlage – Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2763/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.12.2017
- Erstellt
- 06.09.2017 08:50