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2763/2017

Zielbild 2020

Mitteilung Ausschuss 22.12.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.04.2018, TOP 4.1

Anlage 1_Vorlage 1714_16

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Anlage_Zielbild 2020_Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes

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Anlage 2 Auszug aus dem AVR vom 11.12.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1_Vorlage 1714_16

25093 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 1714/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhtes Risikomanagement bei Großveranstaltungen und Anlässen mit größeren 
Menschenansammlungen 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales nimmt zur 
Kenntnis, dass die Stadt Köln zu den in der Anlage 1 aufgeführten Anlässen ein erhöhtes Risi-
komanagement im Sinne einer präventiven Vermeidung und zur Abwehr von Gefahren bei 
Großveranstaltungen und Anlässen mit größeren Menschenansammlungen einführt. 
 
2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales erkennt 
 
2.1. den Bedarf für das Jahr 2016 einschließlich der Beleuchtungskosten in Höhe von 
390.750 € an, 
 
2.2. den bereits bezifferbaren jährlichen Bedarf ab 2017 i. H. v. 151.750 € zuzüglich des 
Bedarfs für eine ggfls. erforderliche Anpassung des Budgets aus dem Beleuchtungs-
vertrag an und 
 
2.3. den Bedarf zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Abschluss eines 
Rahmenvertrages von Lieferung und Aufstellung von mobilen Toiletten und Urinalen 
sowie Einzäunung von definierten Bereichen bei Anlässen, für welche die Stadt Köln 
ein erhöhtes Risikomanagement im oben genannten Sinne einführt, an und verzichtet 
auf den Vergabevorbehalt. 
 
2.4. den Bedarf für noch nicht konkretisierbare Maßnahmen i.H.v. bis zu 100.000 € sowie 
den grob kalkulierten Bedarf für Silvester i.H.v. 300.000 €, jeweils pro Jahr, an. 
  
3. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen von § 82 GO 
NW (vorläufige Haushaltsführung). 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 20.06.2016

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
1. Ausgangslage 
In der Silvesternacht 2015/2016 wurde in dem Bereich Domplatte/Bahnhofsvorplatz und innerhalb 
des Hauptbahnhofs eine Vielzahl insbesondere Mädchen und Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen 
sowie Diebstahl- und Raubdelikten. Das wahre Ausmaß dieser Delikte – Stand 10.06.2016 lagen 
knapp 1.200 Anzeigen, davon 493 wegen sexuellen Übergriffen, vor - wurde erst durch die Anzeigen 
nach Neujahr und die Berichte der Betroffenen im Rahmen der medialen Berichterstattung deutlich. 
Darüber hinaus stellte sich heraus, dass es sich bei den Tatverdächtigen zumeist um Männer mit Mig-
rationshintergrund aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum handelt. Vor dem Hintergrund 
des exorbitant großen Ausmaßes der angezeigten Straftaten und um insbesondere die Frage zu klä-
ren, ob und gegebenenfalls wie diese Vorfälle hätten verhindert werden können, hat der nordrhein-
westfälische Landtag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Befragun-
gen dauern an. 
 
2. Konsequenz 
Um gleichen oder ähnlichen Vorfällen entgegen zu wirken, soll zu definierten Anlässen im Vorfeld 
solcher Anlässe zwischen den zu beteiligenden Stellen unter Federführung der Stadt Köln jeweils ein 
Sicherheitsmaßnahmenpaket erstellt werden. Im Sicherheitsmaßnahmenpaket werden insbesondere 
die Sicherheitslage beschrieben, die Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Stellen definiert 
und abgegrenzt sowie feste Kommunikationswege beschrieben und gewährleistet. Die unterschiedli-
chen Bedürfnisse von Frauen und Männern (beim Sicherheitsempfinden, bei der Vorhaltung von Toi-
lettenanalagen etc.) und die unterschiedlichen Auswirkungen krimineller Handlungen auf Frauen und 
Männer finden im Sinne der Strategie „Gender Mainstreaming“ auch mit Blick auf die Öffentlichkeits-
arbeit Berücksichtigung. Die Stadt wird im Sinne eines erhöhten Risikomanagements bei Großveran-

3 
staltungen1 in den Fällen beziehungsweise Bereichen tätig, für die kein Veranstalter existiert und in 
denen insbesondere öffentliche Menschenansammlungen2 einen Bedarf an Sicherheitsmaßnahmen 
auslösen.  
 
Es ist erklärtes Ziel der Stadt Köln, die Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sowie ihrer 
Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu gewährleisten. Dies bedeutet bei den in Anlage 1 ge-
nannten Anlässen nach den fürchterlichen Ausschreitungen in der Silvesternacht 2015/2016 zukünftig 
einen höheren personellen, technischen, organisatorischen und finanziellen Aufwand. 
 
Dabei übernimmt die Stadt Köln gemeinsam mit der Polizei und anderen Funktionsträgern die Aufga-
be, die Sicherheit vor Ort als gesamtgesellschaftliche und damit auch gemeindliche Aufgabe im Sinne 
einer ganzheitlichen Gefahrenvorsorge und -abwehr sowie Kriminalprävention auszufüllen. Innerhalb 
der Konzepte werden hierbei auch die Zuständigkeiten 
 
– der Bundespolizei für die Gefahrenabwehr sowie die Strafverfolgung auf Bahnanlagen, 
– der Landespolizei für die Vorbeugung, Vermeidung und Verfolgung von Straftaten sowie die 
Gefahrenabwehr und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ggf. im Wege der Amtshilfe für die 
Stadt Köln sowie 
– der Stadt Köln für die allgemeine Gefahrenabwehr, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten so-
wie bei Veranstaltungen als Genehmigungsbehörde 
 
voneinander abgegrenzt und die zu treffenden Maßnahmen und Vorkehrungen jeweils den konkreten 
Stellen zugewiesen. 
 
Art und Umfang der hierzu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen werden im Einzelfall im Einverneh-
men mit den beteiligten Sicherheitsbehörden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festgelegt.  
Ebenfalls werden diese Anlässe bei Bedarf – wie bereits zum Straßenkarneval 2016 - durch einen 
Koordinierungsstab begleitet. Die Teilnehmenden werden jeweils im Einzelfall im Koordinierungsgre-
mium festgelegt.  
 
3. Erste Umsetzung der Konsequenzen zum Straßenkarneval 2016 
Die Stadt Köln hat ein erhöhtes Risikomanagement3 im oben genannten Sinne erstmalig während des 
Straßenkarnevals 2016 übernommen. Hierbei wurden für die einzelnen Karnevalstage gemeinsam 
mit Landes- und Bundespolizei, Feuerwehr, Deutsche Bahn AG und Kölner Verkehrsbetriebe AG Si-
cherheitsmaßnahmenpakete erstellt. Hierin wurden die Sicherheitslage beschrieben, die jeweils not-
wendigen Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen festgelegt, die Zuständigkeiten und Aufgaben 
der beteiligten Stellen definiert und abgegrenzt sowie feste Kommunikationswege beschrieben und 
gewährleistet. In diesen Sicherheitsmaßnahmenpaketen wurden auch die genehmigten Veranstaltun-
gen an den Karnevalstagen von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag dargestellt und betrachtet. 
 
Ebenfalls war an den Karnevalstagen in Abhängigkeit von der zu erwartenden Lage ein Koordinie-
rungsstab eingerichtet, in dem die jeweils maßgeblichen Behörden und Stellen sowie Vertreterinnen 
und Vertreter der größeren genehmigten Veranstaltungen (Eröffnung des Straßenkarneval auf dem 
Alter Markt, Geisterzug, Schull- und Veedelszöch, Rosenmontagszug) vertreten waren. In diesem 
Stab wurden sowohl die Anlässe als auch die genehmigten Veranstaltungen begleitet. Alle relevanten 
Informationen der Außendienstkräfte aller Behörden und Stellen liefen hier zusammen, wurden be-
wertet und es wurden entsprechende Maßnahmen koordiniert. 
 
Darüber hinaus wurden durch die Abstimmungen im Vorfeld eine erhöhte Präsenz der Überwa-
                                                
1 Die Stadt Köln übernimmt auch bei Großveranstaltungen wie beispielsweise dem Straßenkarn eval, CSD oder 
auch den Kölner Lichtern über die Verantwortung des jeweiligen Veranstalters hinaus in gewissem Umfang 
allgemeine präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und –vermeidung. 
2 Der Begriff der öffentlichen Ansammlung bezeichnet im Rechtssinne – im Vergleich zur Veranstaltung oder 
Versammlung mit einem Veranstalter – eine räumlich vereinigte Personenmehrheit, die zahlenmäßig so stark 
ist, dass sie nicht sofort überschaut werden kann und bei der das Hinzukommen oder Weggehen einzelner Pe r-
sonen für das äußere Erscheinungsbild unwesentlich ist. 
3 Damals bezeichnet als „fiktive Veranstalterin“

4 
chungskräfte, eine zusätzliche Ausleuchtung mutmaßlich sensibler Bereiche zwecks Reduzierung von 
Tatgelegenheiten sowie eine zwischen den beteiligten Stellen abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit in 
Form von abgestimmten Pressemitteilungen und gemeinsamen Pressekonferenzen erreicht. Eben-
falls wurden zusätzliche Toiletten in den Bereichen der Domumgebung, der Altstadt und im Kwartier 
Latäng aufgestellt sowie der Rathenauplatz eingezäunt und während der Dunkelheit gesperrt.  
 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hatte in Kooperation mit dem Sozialdienst ka-
tholischer Frauen e. V. und den Kölner Frauenprojekten einen SecurityPoint als Anlaufstelle für Mäd-
chen und Frauen an Weiberfastnacht und Rosenmontag in der Innenstadt eingerichtet. 
 
Für alle Tage wurden Dolmetscher im Rathaus auf Abruf vorgehalten, um die Einsatzkräfte auf der 
Straße bei Bedarf zu unterstützen. Diese kamen jedoch nicht zum Einsatz. Es hat sich gezeigt, dass 
im konkreten Einsatzgeschehen vor Ort kein Bedarf besteht. In der Nachbesprechung zum Stra-
ßenkarneval 2016 wurde einvernehmlich festgestellt, dass auf diese Maßnahmen verzichtet werden 
kann. Es kann darüber hinaus über smartphones auf mobil zuschaltbare Dolmetscher zurückgegriffen 
werden. 
 
4. Nächste Schritte 
 
4.1 Anlässe und Sicherheitsmaßnahmen 
In seiner Sitzung am 03.03.2016 hat das Koordinierungsgremium (Amt für öffentliche Ordnung, Feu-
erwehr, Bauaufsichtsamt, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Landespolizei und Kölner Verkehrs-
betriebe AG) einvernehmlich Kriterien für die Klassifizierung von Anlässen, bei denen die Stadt Köln 
ein erhöhtes Risikomanagement im oben genannten Sinne übernehmen soll, festgelegt. Dabei han-
delt es sich um Anlässe,  
 
 bei denen es insbesondere zu Menschenansammlungen innerhalb eines eingrenzbaren und 
konkret definierbaren Bereiches kommt und  
 diese Menschenansammlungen für die Beteiligten zu unmittelbaren Gefahren insbesondere für 
Leib und Leben führen können und deren Beherrschung bzw. Vermeidung in der Vorbereitung 
als auch in der Umsetzung besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen (Gefah-
renabwehr durch die Stadt Köln) sowie 
 in dem Bereich wiederholt Straftaten begangen wurden und dessen Beschaffenheit die Bege-
hung von Straftaten begünstigt, so dass Maßnahmen insbesondere zur Vermeidung von Tat-
gelegenheiten notwendig sind (Kriminalprävention durch die Polizei). 
 
Diese Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. 
 
Auf dieser Basis hat das Koordinierungsgremium in seinen Sitzungen am 03.03. und 31.03.2016 (hier 
nahm auch die Bundespolizei teil) die in der Anlage 1 aufgeführten Anlässe und Sicherheitsmaßnah-
men festgelegt. 
 
Zur kommenden Silvesternacht 2016/2017 werden die Zwischenergebnisse und Bewertungen des 
parlamentarischen Untersuchungsausschusses sowie die Erfahrungen aus dem Austausch mit ande-
ren Großstädten in ein spezielles Sicherheitsmaßnahmenpaket einfließen. Dessen Aufwand kann 
bislang nur grob mit 300.000 € geschätzt werden. 
 
Zu den anderen Anlässen werden im Vorfeld – wie zum Straßenkarneval 2016 - individuelle Sicher-
heitsmaßnahmenpakete erstellt, mit den beteiligten Ämtern, Behörden sowie sonstigen Stellen abge-
stimmt und umgesetzt. 
 
4.2 Bedarfe zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen 
Die in der Anlage 1 aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen zeigen, dass ein gleichartiger wiederkeh-
render Bedarf an externen Dienstleitungen erforderlich ist. Diese unterscheiden sich je nach Anlass. 
Hierzu zählen die zusätzliche Beleuchtung, das zusätzliche Angebot von Toiletten, die zusätzliche

5 
Reinigung, Bedarfssperrungen für den Individualverkehr, die Absperrung des Rathenauplatzes zu 
bestimmten Anlässen sowie die Logistik des jeweiligen Koordinierungsstabes.  
 
Daher ist es sinnvoll, diese Bedarfe in eine strukturelle Lösung zu überführen oder, wo dies nicht 
möglich oder unwirtschaftlich ist, einen Rahmenvertrag auszuschreiben. 
 
 Beleuchtung 
Zur dauerhaften Sicherstellung einer zusätzlichen Ausleuchtung sensibler Bereiche macht eine 
Überführung in strukturelle Lösungen Sinn, da die Aufstellung mobiler Beleuchtungsanlagen ein-
schließlich der mit dem Betrieb und der Bewachung verbundenen Aufwendungen sehr kostenin-
tensiv ist. Alleine für die zusätzliche Ausleuchtung während der Zeit des Straßenkarnevals 2016 
wurden hierfür rund 149.000 € aufgewendet, wobei die Beleuchtung des Dom-Umfeldes, des 
Rheingartens und der Zülpicher Straße im Rahmen einer Beauftragung eines externen Dienstleis-
ters durch die Stadt Köln mit Kosten i. H. v. 124.000 € sichergestellt wurde. Darüber hinaus wurde 
die provisorische Beleuchtung der Teilbereiche Eisenmarkt, Groß Sankt Martin und Altstadt durch 
die RheinEnergie AG mit Kosten i. H. v. 25.000 €, die aus dem Budget des Straßenbeleuchtungs-
vertrages zu finanzieren sind, sichergestellt.  
Vor dem Hintergrund dieses Kostenvolumens ist Dezernat VI/Amt für Straßen und Verkehrstech-
nik zusammen mit der RheinEnergie AG gebeten, zeitnah Alternativen und Kosten zu eruieren. 
Hierzu haben am 07.04. und 11.05.2016 erste Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des 
Amtes für öffentliche Ordnung, des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, der RheinEnergie AG 
und der Landespolizei stattgefunden.  
Die zusätzliche Beleuchtung wird bis zur Herstellung einer strukturellen Lösung provisorisch durch 
die RheinEnergie AG sichergestellt. Die dafür anfallenden Kosten werden von der RheinEnergie 
AG getragen und über eine entsprechende Anpassung des Beleuchtungsbudgets im Folgejahr im 
Ergebnishaushalt des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik refinanziert.  
Für die provisorische Beleuchtung der im Jahr 2016 geplanten Veranstaltungen entstehen - ohne 
Berücksichtigung des zuvor erwähnten Fremdauftrags in Höhe von 124.000 € - voraussichtlich 
Kosten in Höhe von 115.000 €, die im Rahmen des Budgets des Straßenbeleuchtungsvertrags im 
Haushaltsjahr 2017 zu finanzieren sind. Für solche Leistungen der RheinEnergie AG ist hierin be-
reits ein Pauschalbetrag von 100.000 € /Jahr enthalten. Der darüber hinausgehende Betrag in 
Höhe von 15.000 € kann voraussichtlich durch Wenigerbedarf an anderer Stelle im Rahmen des 
vorhandenen Budgets im Ergebnishaushalt des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik gedeckt 
werden. 
 
 Toilettenanlagen 
Die Installation und die Unterhaltung von festen Toiletteneinrichtungen in ausreichender Zahl zur 
Abdeckung von Bedarfsspitzen anlässlich von Veranstaltungen und/oder ähnlichen Anlässen sind 
unwirtschaftlich. Die Aufstellung der zusätzlichen Toilettenanlagen zum Straßenkarneval im Be-
reich der Altstadt und des Zülpicher Viertels sind im Vergleich zu den Aufwendungen für ortsfeste 
Toilettenanlagen relativ kostengünstig und können im Fall von Toilettenhäuschen gegebenenfalls 
auch unabhängig von bestehenden Anschlussmöglichkeiten für Wasser und Abwasser aufgestellt 
werden.  
Darüber hinaus liegen die einzelnen Aufstellorte zum Teil weit auseinander. Daraus resultierend 
müsste eine strukturelle Lösung mit entsprechend vielen Einrichtungen all diese Standorte in je-
weils ausreichender Kapazität bedienen. Der Nutzen außerhalb der Anlässe wäre verhältnismäßig 
gering. 
Daher wird die Verwaltung hierfür eine Rahmenvereinbarung über die zu erwartenden Bedarfe 
ausschreiben. Die Laufzeit des Vertrages soll 12 Monate mit einer dreimaligen Verlängerungsop-
tion zu jeweils 12 Monaten betragen. Die Höchstlaufzeit beträgt damit 48 Monate. 
Aufgrund der Flexibilität der damit verbundenen Aufwände sowie der Kapazitäten wird dabei nur 
auf Toilettenhäuschen und Urinale zurückgegriffen. Container oder Toilettenwagen sind in ihrer 
Positionierung abhängig von Einlassmöglichkeiten und Frischwasserzufuhr. Darüber hinaus sind 
sie deutlich teurer und bieten bei vergleichbarer Grundfläche weniger Kapazitäten. 
Die Bedarfsfeststellung befindet sich aktuell in der Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt 
und wird zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales am 20.06.2016 vorgelegt.

6 
 Reinigung 
Die zusätzliche Reinigung ist bedarfsgerecht für jeden Einzelfall individuell festzulegen. Ein Rah-
menvertrag ist aufgrund der Inhouse-Fähigkeit der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH nicht 
notwendig. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH wird frühzeitig und an den jeweiligen Bedarf 
angepasst beauftragt. 
 
 Bedarfssperrungen 
Um die verkehrstechnische Absicherung von Menschenansammlungen auch zukünftig gewähr-
leisten zu können, wird die Verwaltung den vorhandenen Bestand an einsatzbereiten Verkehrs-
zeichen überprüfen und gegebenenfalls durch Beschaffung erhöhen. Die verkehrsrechtlichen An-
ordnungen werden zu diesen Anlässen von der Verwaltung getroffen und das Material bereitge-
stellt. 
 
Die Bewachung der Bedarfssperrungen für den Individualverkehr ist bereits in eine aktuelle Be-
darfsanerkennung zu Bewachungsleistungen integriert worden, die in der heutigen Sitzung eben-
falls zur Entscheidung vorgelegt wird (Session Nr. 1656/2016). 
 
Die Personalressourcen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes sind künftig an den Einsatztagen 
zur größtmöglichen Präsenz in der Öffentlichkeit (u.a. als sichtbarer Ansprechpartner) und damit 
zur Verhinderung und Ahndung von ordnungswidrigen Zuständen (Einhaltung des Jugendschutz-
gesetzes, gewerberechtlicher Vorschriften und der Kölner Stadtordnung etc.) einzusetzen und 
stehen somit nicht für die Bewachung der Bedarfssperrung zur Verfügung. 
 
Unabhängig davon prüft die Verwaltung die Möglichkeit, ehrenamtliche Verkehrskadettinnen und 
–kadetten über die Verkehrswacht einzusetzen. Die Verkehrswacht baut derzeit für Köln einen 
Pool von ehrenamtlichen Verkehrskadettinnen und –kadetten auf. Diese werden von der Ver-
kehrswacht entsprechend für ihre Aufgaben geschult. Eine dieser Aufgaben könnte auch die Be-
wachung von Verkehrssperrungen bei Anlässen sein, zu denen die Stadt Köln ein erhöhtes Risi-
komanagement im oben genannten Sinne wahrnimmt. Die Koordination und Einsatzplanung 
übernimmt entsprechend den Anforderungen der Auftraggeberin die Verkehrswacht. Die ehren-
amtlich Tätigen erhalten eine Aufwandsentschädigung. Das Mindestalter der Kadettinnen und –
kadetten wird - analog den Forderungen an einen privaten Veranstalter – 18 Jahre betragen. 
 
 Verhinderung von Tatgelegenheiten 
In den vergangenen Jahren insbesondere zum Straßenkarneval sowie am 11.11. in den Abend- 
und Nachtstunden wurde der Rathenauplatz von den Feiernden aus dem Bereich der Zülpicher 
Straße aufgesucht und als Aufenthaltsbereich sowie als Toilette benutzt. Aufgrund der örtlichen 
Gegebenheiten können die meist alkoholisierten Personen spätestens bei Dunkelheit hier Opfer 
von Straftaten werden. 
 
Eine Einzäunung des Rathenauplatzes zur Vermeidung von Tatgelegenheiten ist zum Stra-
ßenkarneval und am 11.11. aufgrund der Befüllung der Zülpicher Straße zu diesen Anlässen an-
gezeigt. Ein Nutzen einer dauerhaften Einzäunung über die dort bereits befindlichen ortsfesten 
Zaunanlagen hinaus wird nicht gesehen. Ebenfalls sind die Aufwände für eine solche feste Ein-
zäunung aufgrund des Umfangs der Platzfläche (insgesamt 560 laufende Meter) sowie die Pflege 
der Zaunelemente unwirtschaftlich und die Einzäunung widerspräche dem öffentlichen Charakter 
der Anlage. Auch hier wird für die beiden Anlässe eine Rahmenvertrag zur Einzäunung des 
Rathenauplatzes ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrages soll 12 Monate mit einer dreimali-
gen Verlängerungsoption zu jeweils 12 Monaten betragen. Die Höchstlaufzeit beträgt damit 48 
Monate. Die Bedarfsfeststellung befindet sich aktuell in der Abstimmung mit dem Rechnungsprü-
fungsamt und wird zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales am 20.06.2016 vorgelegt. Die Bewachung wird aus dem bestehenden 
Vertrag der Gebäudewirtschaft sichergestellt. 
 
 Rheinboulevard 
Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Rheinboulevards insbesondere zu Silvester 
werden aufgrund der Besonderheiten dieses Bauwerks derzeit separat durch die Verwaltung eru-

7 
iert. 
 
 Sicherheit für Frauen und Mädchen 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern erarbeitet aktuell ein umfassendes Eckpunk-
tepapier zur „Sicherheit für Frauen und Mädchen“. In diesem Zusammenhang prüft das Amt für 
Gleichstellung von Frauen und Männern auch die Möglichkeit einen -ggf. auch mobilen- Anlauf-
punkt für Frauen und Mädchen (Security Point) zu schaffen. Das Amt für Gleichstellung von Frau-
en und Männern sammelt derzeit zu den verschiedenen Anlässen Erfahrungen hinsichtlich der 
Notwendigkeit und Umsetzbarkeit eines solchen Anlaufpunktes und wird diese in das Eckpunkte-
papier einfließen lassen. 
 
Ab sofort wird das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern in Kooperation mit dem Sozi-
aldienst katholischer Frauen e.V. beim Tanz in den Mai, bei den Kölner Lichtern sowie am 11.11. 
für Frauen und Mädchen, die von sexuellen Übergriffen betroffen sind, eine telefonische Erreich-
barkeit in den Abend- und Nachtstunden sicherstellen. Betroffene Frauen und Mädchen können 
auf eine Telefonnummer verwiesen werden. Sie erhalten dort eine qualifizierte telefonische Erst-
beratung, werden ggf. zielgerichtet und einzelfallbezogen an geeignete Stellen vermittelt (z. B. 
Krankenhaus). Die Aufwände pro Veranstaltungstag betragen ca. 250 €. 
 
 Personelle Auswirkungen 
Durch die intensivere Begleitung von den genannten Ereignissen ergibt sich sowohl im Vorfeld, 
während der Einsatztage als auch im Nachgang erheblicher personeller Mehraufwand. Es ist zu 
evaluieren, ob die hinzugekommenen Aufgaben dauerhaft durch den vorhandenen Personal-
stamm abgedeckt werden können. 
 
 Noch nicht konkretisierbare Maßnahmen 
Aufgrund der mangelnden Erfahrungen aus Vorjahren zu den o.g. Maßnahmen, wird für ggf. ge-
steigerte Sicherheitsanforderungen und unvorhergesehene Maßnahmen ein zusätzliches Budget 
in Höhe von 25 % der in der Anlage 1 genannten Aufwände einkalkuliert. Dieses zusätzliche 
Budget wird aufgrund der Erfahrungen in den kommenden Jahren in die konkrete Kalkulation 
übernommen. 
 
4.3 Finanzierung 
Zur Finanzierung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit der in 
2016 geplanten Veranstaltungen sowie der ab dem Jahr 2017 erforderlichen Maßnahmen jeweils mit 
Ausnahme der Beleuchtungskosten wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 
2016/2017 auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem Straßenkarneval 2016 im Teilergebnisplan 
0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, ausreichend Aufwandsermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2016 veranschlagt.  
 
Die Kosten für die provisorischen Beleuchtungsmaßnahmen der RheinEnergie AG im Jahr 2016 so-
wie für die strukturellen Lösungen ab 2017 werden im Rahmen des vorhandenen Budgets des Stra-
ßenbeleuchtungsvertrags im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze finanziert. Gegebenen-
falls durch die notwendige Anpassung des Beleuchtungsbudgets entstehende Mehraufwendungen ab 
dem Jahr 2018 müssen im Zuge des Hpl. – Aufstellungsverfahrens 2018 im Rahmen einer möglichen 
Umschichtung aus dem Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung oder einer 
budgeterhöhenden Aufstockung zugesetzt werden.  
 
Sofern zusätzliche Bedarfe in anderen Teilergebnisplänen im Zusammenhang mit der Übernahme 
eines erhöhten Risikomanagements entstehen, können diese durch haushaltsrelevante Umschich-
tungen zu Lasten des Teilergebnisplans 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung gedeckt werden, 
soweit das für diese Funktion zur Verfügung gestellte Budget noch nicht ausgeschöpft ist. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Um ein geregeltes Ausschreibungsverfahren für die notwendigen Bedarfe an Toilettenanlagen und 
Einzäunung gewährleisten und diese Leistung zum nächsten Anlass abrufen zu können, ist eine 
Feststellung eben dieser Bedarfe in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und

8 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 20.06.2016 erforderlich. Die nächste Sitzung des Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ist regulär für den 
05.09.2016 terminiert.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Kalkulation zusätzlicher Aufwände 
Anlage 2 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage_Zielbild 2020_Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes

100478 Zeichen

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 1 
 
   
 
Zielbild 
2020 
 
 
Maßnahmen zur Stärkung des 
städtischen Ordnungsdienstes

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 2 
Impressum 
 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat I  
Amt für öffentliche Ordnung 
324/3 – Thomas Frenzke, Petra Murawski 
32/0 – Ilka Schumacher 
 
 
Kontakt 
 
Amt für öffentliche Ordnung 
Ordnungs- und Verkehrsdienst 
Stadthaus Deutz - Ostgebäude 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
ordnungsamt@stadt-koeln.de 
www.stadt-koeln.de 
 
 
 
 
Stand: November 2017

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 3 
Zielbild 2020 
Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes 
 
 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ..........................4 
2. Ordnungsdienst ................................ ................................ ................................ ................5 
2.1 Historie ................................ ................................ ................................ .............................. 5 
2.2 Aufgabenbeschreibung................................ ................................ ................................ ....6 
2.2.1 Aufgabenschwerpunkte ................................ ................................ ............................... 6 
2.2.2 Einsatz-Hotspots ................................ ................................ ................................ ..........8 
2.2.3 Einsätze im Rahmen des erhöhten Risikomanagements ................................ ..........8 
2.2.4 Ausweitung der Präsenz im Kölner Stadtgebiet ................................ ........................9 
2.2.5 Einsätze im Rahmen von Großlagen ................................ ................................ ........ 10 
2.2.6 Aufgabenwahrnehmung für andere Dienststellen ................................ ................... 11 
2.3 Ordnungspartnerschaften und Netzwerkarbeit ................................ ............................ 11 
2.4 Weitere erhöhte Anforderungen an den Ordnungsdienst ................................ ........... 14 
3. Zielbild des Ordnungsdienstes 2020 – Maßnahmen ................................ .................... 19 
3.1 Personalstärke ................................ ................................ ................................ ................ 19 
3.2 Stärkung ordnungsbehördlicher Maßnahmen in den Bezirken ................................ .. 21 
3.3 Einsatzzeiten ................................ ................................ ................................ ................... 23 
3.4 Aufbauorganisation ................................ ................................ ................................ ........ 25 
3.5 Personalgewinnung und Personalerhaltung ................................ ................................  27 
3.5.1 Gewinnung von neuem Personal ................................ ................................ .............. 27 
3.5.2 Schulungs- und Fortbildungskonzept ................................ ................................ ...... 30 
3.5.3 Personalerhaltungsmaßnahmen ................................ ................................ ............... 34 
3.6 Leitstelle / Servicetelefon „32000“ / Funkverkehr ................................ ........................ 35 
3.7 Sachausstattung ................................ ................................ ................................ ............ 37 
3.7.1 Persönliche Schutzausrüstung ................................ ................................ ................. 37 
3.7.2 Mobilität ................................ ................................ ................................ ...................... 40 
3.8 Raumorganisation ................................ ................................ ................................ .......... 42 
Anlagen................................ ................................ ................................ ................................ ....... 43

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 4 
1. Einleitung 
 
Die Stadt Köln als Ordnungsbehörde hat gemäß § 1 Gesetz über Aufbau und Befugnisse 
der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) die Aufgabe, Gefahren für die 
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr): 
„Der Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst den Schutz vor Schäden, die entweder 
Gemeinschafts- oder Individualgütern drohen. Z u den Gemeinschaftsgütern zählen die 
verfassungsmäßige Ordnung, besonders der Bestand des Staates und seiner Einrichtungen 
und dessen rechtmäßiges Funktionieren, sowie die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit. Zu 
den Individualgütern rechnen insbesondere Lebe n, Gesundheit, Freiheit und das allg. 
Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. 
Unter dem Schutzgut öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln 
für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit zu verstehen, deren Beachtung als 
unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens 
betrachtet wird. Die Bedeutung dieses Schutzgutes, die den sich wandelnden 
Anschauungen der Zeit unterliegt, ist heute in den Hintergrund gerückt, weil im modernen 
Rechtsstaat fa st alle für die Gemeinschaft wesentlichen Schutzgüter Gegenstand einer 
gesetzlichen Regelung sind, die auch die hoheitlichen Eingriffsmöglichkeiten normiert.“ 
Quelle: Duden Recht A -Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliogr aphisches Institut 2015. 
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. 
Bei der Aufgabenwahrnehmung der Stadt Köln als Ordnungsbehörde sind diese von den  
ausschließlich der Polizei obliegenden Aufgaben (Verfolgung von Straftaten sowie 
Verfolgung von besonderen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht) klar 
abzugrenzen. Die Funktion der Ordnungsbehörde ist innerhalb der Stadt Köln – mit 
Ausnahme von sonderordnungsbehördlicher Aufgabenstellungen – beim Amt für öffentliche 
Ordnung angesiedelt. 
Die Ordnungsbehörde hat die ihr obliegenden Aufgaben mit eigenen Dienstkräften 
durchzuführen (§13 OBG). Die hierzu erforderlichen Außendiensttätigkeiten zur 
Gefahrenabwehr (Präsenz, Prävention, Ahndung und Sanktionierung) werden durch den 
Ordnungs- und Verkehrsdienst im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln 
wahrgenommen. Die Funktions - und Einsatzfähigkeit des Ordnungsdienstes ist den 
aktuellen Anforderungen und den erkennbaren Entwicklungen anzupassen. Vor diesem 
Hintergrund wurde das folgende „ Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen 
Ordnungsdienstes“ erstellt.  Grundlage ist u.a. die Evalua tion des durch den Rat 
beschlossenen Konzeptes „Mehr Präsen z und Ahndung durch personell verstärkten 
Ordnungsdienst“.

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 5 
2. Ordnungsdienst 
2.1 Historie 
 
Im Jahr 2004 wurden die bis dahin bei den Bezirksordnungsämtern angebundenen 
sogenannten „Ermittlungsdienste“ beim Amt für öffentliche Ordnung und dort in der 
Abteilung „324 Verkehrsüberwachung“ zentral zusammengefasst und bildeten dann das 
neue Sachgebiet „Ordnungsdienst“ (324/3) innerhalb der neu genannten Abteilung 
„Ordnungs- und Verkehrsdienst“ (324). 
Im Jahr 2008 wurde der „Bezirksordnungsdienst“ (BOD) eing eführt. Dieser rekrutierte sich 
aus dem Personal - und Stellenbestand des Ordnungsdienstes mit jeweils drei Stellen pro 
Stadtbezirk. Den Bezirken wurden die Aufgaben „Personenermittlungen“, „KFZ -
Zwangsstillegungen“ und „Sauberkeit im Stadtbezirk“ übertragen , um die Bearbeitung im 
jeweiligen Stadtbezirk direkt vor Ort steuern und beeinflussen zu können. 
Mit Beschluss vom 23.06.2015 hat der Rat der Stadt Köln eine für den Zeitraum 2015 bis 
2017 in drei Chargen gestaffelte Zusetzung von insgesamt 100 Stellen im  Ordnungsdienst 
beschlossen. Aufgrund der Ereignisse an Silvester 2015 /2016 in Köln wurde die zeitliche 
Staffelung mit Abänderungsbeschluss des Rates vom 15.03.2016 aufgehoben und alle 
Stellen zur sofortigen Besetzung freigegeben. 
Weiterhin wurde der ursprüngliche Beschluss unter anderem wie folgt ergänzt: 
„Die Einstellung von zusätzlichen Ordnungskräften soll dazu dienen, bei Problemlagen in 
Köln besser intervenieren zu können. Dies betrifft den Bereich Bahnhofsvorplatz, 
Domumgebung, Altstadt, Kölner Ringe und weitere Citybereiche, die Erhöhung der Präsenz 
in anderen Teilen des Kölner Stadtgebiets sowie die intensivierte Zusammenarbeit zwischen 
Ordnungsdienst und Polizei in Ordnungspartnerschaften. Die Handlungsfähigkeit des 
zentralen Ordnungsdienstes ist entsprechend zu optimieren. Zudem sind Aufgaben und 
Personaleinsatz des Bezirksordnungsdienstes je Stadtbezirk zu prüfen“. 
Die Ereignisse der Silvesternacht 2015 /2016 in Köln und die Terroranschläge in Paris kurz 
zuvor im November 2015 führten zu einer  massiven Verunsicherung der Öffentlichkeit und 
einer daraus resultierenden gestiegene n Erwartungshaltung seitens Bürgern, Politik und 
Medien an alle staatlichen Überwachungsorgane. Durch die öffentliche und interne 
Aufarbeitung der sicherheits - und ordnun gspolitischen Entwicklungen hat die 
Aufgabenwahrnehmung des Ordnungsdienstes eine neue Ausrichtung und 
Schwerpunktsetzung erhalten.  
Oberstes Ziel ist es nun, durch verstärkte Präsenz sowie eine noch intensivere Abstimmung 
und Zusammenarbeit mit der Polize i und anderen Sicherheitsbehörden das subjektive 
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken. 
Nachfolgender Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 04.04.2017  („Änderungsantrag zu 
TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor Ort stä rken – 100 
zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“) trägt diesen Entwicklungen Rechnung: 
 „Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der bereits für 2017 geplanten 
Evaluation des Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
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Ordnungsdienst“ dem Rat sowie den zuständigen Ausschüssen Maßnahmen zur Stärkung 
des städtischen Ordnungsdienstes zur Beschlussfassung vorzulegen. Das 
Maßnahmenpaket soll Vorschläge zu folgenden Aspekten umfassen: 
- Zielbild für den Ordnungsdienst 2020,  
- Definition des erforderlichen Personals sowie der Bedarfe für Ausstattung und 
Unterbringung (Qualität und Quantität),  
- Weitere Ausgestaltung und personeller Ausbau der Ordnungspartnerschaft mit 
Beschreibung der Schnittstellen zur Polizei in den Kölner Bezirken,  
- Maßnahmen zur Gewinnung geeigneten Personals,  
- Ausbildungs- und Fortbildungskonzept inklusive der Laufbahnperspektiven für 
Ordnungsdienstkräfte, die ihre Außen- und Schichtdiensttauglichkeit einbüßen.  
 
Dieses erarbeitete „ Zielbild 2020 – Maßnahmen zur  Stärkung des städtischen 
Ordnungsdienstes“ basiert auf dem o.g. Ratsbeschluss. 
 
2.2 Aufgabenbeschreibung 
 
Die grundsätzliche Aufgabe des städtischen Ordnungsdienstes ist die Abwehr von Gefahren 
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und die Stärkung des subjektiven 
Sicherheitsempfindens der Kölner Bevölkerung und ihrer Gäste. Hierbei kommt es zu 
verschiedenen Aufgabenstellungen und Ansprüchen im Rahmen der Einsätze. 
2.2.1 Aufgabenschwerpunkte 
 
Bereits zum 01.04.2016 wurde die Arbeit der neun – bisher nach Aufgabenschwerpunkten 
orientierten – Dienstgruppen des Ordnungsdienstes in eine örtliche/bezirkliche Zuständigkeit 
(angelehnt an die neun Stadtbezirke) umstrukturiert . Die Dienstgruppen sind nun mehr im 
Rahmen der gesamten Schwerpunktthemen in ihrem jeweili gen Stadtbezirk „allzuständig“ – 
mit Ausnahme der noch beim Bezirksordnungsdienst angesiedelten Aufgaben (Sauberkeit 
im Stadtbezirk, Schrott-KFZ und Schrottfahrräder). 
Aufgrund des Beschwerdeaufkommens sowie um bestimmten lokalen Gegebenheiten 
Rechnung tragen zu können, wurden die im Folgenden aufgeführten Dienstgruppen  (DG) 
gebildet, vgl. folgende Abbildung: 
Gliederungsziffer DG Stadtbezirk 
324/310 10 Innenstadt – Altstadt/Nord  
324/311 11 Innenstadt – Altstadt/Süd und Deutz  
324/312 12 Innenstadt  Neustadt/Nord und Süd 
324/32 2 Rodenkirchen 
324/33 3 Lindenthal

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
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324/34 4 Ehrenfeld 
324/35 5 /6 Nippes/Chorweiler 
324/37 7 Porz 
324/38 8 Kalk 
324/39 9 Mülheim 
324/30 0 stadtweit (Fahrerermittler) 
 
Auf die Innenstadt entfallen im Hinblick auf die besondere Aufgabenkomplexität  drei 
Dienstgruppen. Um das in den vergangenen Jahren durch fachlichen Zuschnitt erworbene 
„Expertenwissen“ zu bewahren und nun sukzessive weiterzugeben, haben die 
Dienstgruppenleiter/innen ihren bisherigen fachlichen Schwerpunkt behalten und bilden eine 
interne fachliche Aufsicht im jeweiligen Schwerpunkt, bzw. sind bei bezirksübergreifenden 
Themen und Aufgabenstellungen weiterhin zuständige Ansprechpartner/innen in diesen 
Fachfragen, vgl. folgende Abbildung: 
Gliederungsziffer –  
Dienstgruppenleiter Schwerpunktthemen der Dienstgruppenleitungen 
324/310 Domstreife, Hochwasserschutz 
324/311 Evakuierungen (Kampfmittel – nukleare Nachsorge), Rheinboulevard 
324/312 Sauberkeit (u. a. wilde Müllkippen, Urinierer), Citystreife 
324/32 Prostitution und Ordnungspartnerschaften Polizei/KVB/AWB etc.), 
Motorradstreife 
324/33 Sondernutzung, KFZ-Anhänger, Wildplakatierungen und 
Überwachung Schulpflicht 
324/34 Hunde, Grünflächen und Naturschutzgebiete, Technopartys, Spiel- 
und Bolzplätze,  
324/35 Gewerbe und Gaststätten inkl. Außengastronomie, 
Nichtraucherschutz, Sportveranstaltungen 
324/37 Orts- und Wohnungshygiene, Nachlasssicherungen, Fundsachen, 
(nicht gewerbliche) Sondernutzungen 
324/38 soziale Randgruppen inkl. Lagern, Ruhestörungen, Fahrradstreife 
324/39 Glücksspiel, Jugendschutz und Shishabars 
324/30 Fahrerermittlungen, Führerscheineinzüge und Kontrolle 
Fahrtenbuchauflagen

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 8 
 
Die seit 01.04.2016 umgesetzte bezirkliche Struktur führt bereits zu einer wesentlich 
effektiveren Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken, zum Beispiel zu einer Vertiefung 
der Ortskenntnisse der Ordnungsdienstkräfte bei gleichzeitiger Stärkung der Identifikation 
sowie zu einer Intensivierung der  Kontakte zu lokalen Netzwerkpartnerinnen und –partnern 
(z. B. Bürgerämtern, Polizeiinspektionen, Interessenvertretern sowie Bürgerinitiativen). 
Insofern können die jeweiligen bezirklichen Belange nachhaltig bedient werden. 
2.2.2 Einsatz-Hotspots 
 
Aufgrund der Beschwerdelage und der tatsächlichen ordnungsbehördlichen Erfordernisse 
konzentriert sich der Einsatz der Ordnungsdienstkräfte im We sentlichen auf „Hotspots“. In 
diesen Bereichen sind störende Verhaltensweisen geballt anzutreffen, so zum Beispiel: 
Lagern, Verunreinigungen, Lärmbelästigung, il legale Prostitution, Begleiterscheinungen von 
sozialen Randgruppen, Betteln und Straßenmusik. Diese Einsatz-Hotspots sind:  
 Dom, Hauptbahnhof und Umgebung 
 Rheinboulevard 
 Ringe 
 Schildergasse und Hohe Straße 
 Altstadt 
 Neumarkt, Josef-Haubrich-Hof  
 Ebertplatz 
 Friesenplatz 
 Kolumbaviertel 
 Eigelstein 
 Wiener Platz 
 Riviera Rodenkirchen 
 Rheinufer Porz 
Diese Bereiche werden besonders intensiv ordnungsbehördlich überwacht. 
2.2.3 Einsätze im Rahmen des erhöhten Risikomanagements 
 
In der Silvesternacht 2015/2016 wurde in dem B ereich Domplatte/Bahnhofsvorplatz und 
innerhalb des Hauptbahnhofs eine Vielzahl  von Menschen – insbesondere Mädchen und 
Frauen – Opfer von sexuellen Übergriffen sowie Diebstahl - und Raubdelikten. Um gleichen 
oder ähnlichen Vorfällen künftig entgegenzuwirken, wird im Vorfeld zu Anlässen mit erwartet 
hohen Menschenansammlungen zwischen den beteiligten Akteuren unter Federführung des 
Amtes für öffentliche Ordnung jeweils ein individuelles Sicherheitsmaßnahmenpaket erstellt. 
Dabei übernimmt das Amt für öff entliche Ordnung  gemeinsam mit der Polizei und den 
anderen Beteiligten die Aufgabe, die Sicherheit vor Ort als gesamtgesellschaftliche und 
damit auch gemeindliche Aufgabe im Sinne einer ganzheitlichen Gefahrenvorsorge und -
abwehr sowie Kriminalprävention a uszufüllen. Innerhalb der Konzepte werden die 
Zuständigkeiten  
 der Bundespolizei für die Gefahrenabwehr sowie die Strafverfolgung auf Bahnanlagen,

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
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 der Landespolizei für die Vorbeugung, Vermeidung und Verfolgung von Straftaten sowie 
die Gefahrenabwehr und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ggf. im Wege der Amtshilfe 
für die Stadt Köln sowie  
 des Amtes für öffentliche Ordnung für die allgemeine Gefahrena bwehr, die Ahndung von 
Ordnungswidrigkeiten sowie bei Veranstaltungen als Genehmigungsbehörde  
voneinander abgegrenzt und die zu treffenden Maßnahmen und Vorkehrungen jeweils de n 
konkreten Stellen zugewiesen. Das Amt für öffentliche Ordnung  hat dieses erhö hte 
Risikomanagement im oben genannten Sinne erstmalig während des Straßenkarnevals 
2016 übernommen und führt dieses konsequent weiter. 
Das bedeutet auch für den Ordnungsdienst eine anforderungsgerechte Anpassung von 
Dienstkräften und –zeiten. Insbesondere ist eine Mitwirkung sowie Vor - und Nachbereitung 
der Sicherheitsmaßnahmenpakete erforderlich ( vgl. Anlage: Beschlussvorlage 1714/2016 
zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /  Vergabe 
/Internationales vom 20.06.2016). 
Die Umsetzung der Maßnahmenpakete, die Organisation und Durchführung des Einsatzes 
und die Teilnahme an den jeweils eingerichteten Koordinierungsstäben sind im Rahmen von 
Sonderdiensten abzuwickeln. Schwerpunkte der eingesetzten Ordnungsdienstkräfte sind: 
 Größtmögliche Präsenz in der Öffentlichkeit als Ansprechpartner und zur Verstärkung 
des Sicherheitsempfindens der Besucherinnen und Besucher, 
 Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz, der 
Gewerbeordnung, der Bewachungsverordn ung, dem Gaststättengesetz, dem Straßen - 
und Wegegesetz, 
 Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen nach der Kölner Stadtordnung, 
 Überwachung und Einhaltung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen oder städtischer 
Regelungen (z. B . Allgemeinverfügung zum Thema „Mehr Spaß ohne Glas“). 
Zur Durchsetzung der ordnungsbehördlichen Ziele des erhöhten Risikomanagements 
werden in Abhängigkeit von der aktuellen Lageentwicklung die folgenden Tätigkeiten durch 
die Ordnungsdienstkräfte wahrgenommen: 
 Streifengänge und präventive Ansprachen, 
 Verwarnungen von betroffenen bzw. verantwortlichen Personen sowie die Einleitung von 
Ordnungswidrigkeitenverfahren, 
 Dokumentation in Form von Einsatzberichten und Statistiken, 
 einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
 Sicherstellungen, 
 Platzverweise und Ingewahrsamnahmen. 
2.2.4 Ausweitung der Präsenz im Kölner Stadtgebiet 
 
Auch durch anlassunabhängige Streifendienste im Kölner Stadtgebiet soll das subjektive 
Sicherheitsgefühl der Kölner Bevölkerung und der Gäste unserer Stadt erhöht wer den. 
Neben der Überwachung von H otspots, der verstärkten Präsenz bei Großveranstaltungen 
und den bereits bestehenden Ordnungspartnerschaften mit der Polizei ist allgemein eine 
deutlichere Präsenz uniformierter Außendienstkräfte im gesamte Stadtgebiet notwendig, um

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
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das Sicherheitsempfinden zu verstärken. Ziel ist es, präventiv Störungen zu verhindern, 
Störer abzuschrecken, und der Verwahrlosung öffentlicher Flächen durch störende 
Nutzungen entgegenzuwirken. Dazu muss auch die Sichtbarkeit des Ordnu ngsdienstes in 
den Bezirken ausgebaut werden. 
2.2.5 Einsätze im Rahmen von Großlagen 
 
 Aufgabenerledigung im Rahmen des Krisenstabs 
Bei besonderen geplanten oder spontanen Ereignissen im Kölner Stadtgebiet, die 
erhebliche Auswirkungen auf eine große Anzahl von Me nschen haben könnten (z.B. 
Großdemonstrationen, Einsturz Stadtarchiv) , wird anlassbezogen ein Kri senstab unter 
Federführung der Berufsf euerwehr oder eine Ämterrunde unter der Leitung des Amtes für 
öffentliche Ordnung einberufen. In diesen Gremien sind nebe n der Berufsfeuerwehr und 
dem Amt für öffentliche Ordnung auch die Polizei, die Bundespolizei, das Amt für Straßen - 
und Verkehrstechnik, das Amt für Presse - und Öffentlichkeitsarbeit, die KVB, die AWB, die 
RheinEnergie usw. vertreten. Hier wird die aktuell e Lage beraten und Maßnahmen zur (in 
der Regel) sofortigen Umsetzung beschlossen. 
Diese Maßnahmen müssen a uf Weisung der Gremien u.a. durch die Ordnungsdienstkräfte 
erledigt werden. Zum Beispiel sind Erkundungen im Stadtgebiet sowie kurzfristige 
Absperrungen oder Zugangskontrollen durchzuführen oder die Entfernung von 
Gegenständen im öffentlichen Straßenland zu veranlassen. 
 Evakuierungen bei Bombenfunden  
Die erhöhten Bauaktivitäten im öffentlichen Raum sowie die Erneuerung von 
Bestandsbauten erfordern die Überprüfung der in Anspruch genommenen Grundstücke 
nach Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Dies führt häufig auch zu tatsächlichen 
Bombenfunden. Die  erforderliche Organisation der Bombenräumung liegt in originärer 
Zuständigkeit der Ordnungsbehörde und dies zu jeder Tages -, Nacht- oder Wochenendzeit. 
Die Folgen sind großräumige Absperrungen, Evakuierungen der Bevölkerung, Sperrung des 
Schiffs-, Bahn- und Flugverkehrs  etc.. Zu diesen Einsätzen werden die 
Ordnungsdienstkräfte zusammengezogen und bis zu 130 Kräfte zur Bewältigung der 
Aufgabe eingesetzt. Im Jahr 2016 wurden insgesamt bei 28 Kampfmitteln Evakuierungen 
durchgeführt – im ersten Halbjahr 2017 waren bereits 19 Evakuierungen notwendig. 
 Hochwasser 
 
Bei Hochwasserlagen des Rheins unterstützt der Ordnungsdienst die 
Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadtentwässerungsbetriebe . Hierzu gehören die 
Teilnahme an der Hochwasserschutzzentrale ( =Koordinierungsstab während 
Hochwasserlagen) und Einsätze bei Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Aufbau der 
mobilen Hochwasserschutzmauern und Freihalten von Schutzzonen.  
 
 Unwetter 
Durch Klimaeffekte kommt es zu intensiven Unwetterlagen, wo neben der Fe uerwehr unter 
anderem auch durch den Ordnungs dienst Sicherungse insätze erforderlich sind (z. B.

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
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Dachlawinen, Sturmlagen). In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur Sicherung von 
Menschen und Gegenständen zu veranlassen und ggf. durchzusetzen, wie beispiels weise 
Sicherstellungen von beweglichen Materialen bei Sturmlagen während der 
Weihnachtsmärkte und die Unterbrechung bzw. Beendigung von Veranstaltungen unter 
freiem Himmel bei Gewitter. 
2.2.6 Aufgabenwahrnehmung für andere Dienststellen 
 
Der Ordnungsdienst erled igt für das Amt  für öffentliche Ordnung (mit Ausnahme des 
Ausländerbereiches) das gesamte Aufgabenspektrum, das im Außendienst erledigt werden 
muss. Aufgrund des Sieben-Tage-Betriebes werden zusätzlich –insbesondere außerhalb der 
Dienstzeiten von anderen Dienststellen – viele Aufgaben des Amtes für Umwelt - und 
Verbraucherschutz, des Bauaufsichtsamtes, des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik 
und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wahrgenommen. Hierbei handelt es 
sich oftmals um akute B ürgerbeschwerden, die über die Leitstelle/ Servicetelefon „32000“ 
oder durch die Polizei an die Ordnungsdienstkräfte übermittelt und anschließend vor Ort 
bearbeitet werden. 
Zudem unterstützen die Dienstkräfte des Ordnungsdienstes die Polizei oder den Zoll bei 
Durchsuchungen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. 
 
2.3 Ordnungspartnerschaften und Netzwerkarbeit 
 
Ordnungspartnerschaften 
Die Stadt Köln unterhält mit der Landespolizei schon seit Ende der 1990er Jahre intensive 
Ordnungspartnerschaften. Diese werden oftmals anlassbezogen durch weitere Akteure wie 
Streetwork, Gesundheitsamt, Bundespolizei oder Zoll ergänzt . Hierbei handelt es sich zum 
einen um feste, regelmäßige Kooperationen zur gemeinsamen Aufgabenerledigung und zur 
Steigerung des Sicher heitsempfindens der Kölner Bürgerinnen und Bürger sowie der 
Besucherinnen und Besucher, zum anderen um Kooperationen bei aktuellen 
Sicherheitslagen. Die Kooperationen machen immer dort Sinn, wo sich sowohl 
strafrechtliche als auch ordnungsrechtliche Belang e vermischen. Zurzeit bestehen zum 
Beispiel folgende Ordnungspartnerschaften: 
 Sicherheitsmobil und verstärkte Domstreife gemeinsam mit der Polizei 
Aufgrund der Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015 /2016 im Umfeld des 
Hauptbahnhofes und der Hohen Dom kirche wurde die Ordnungspartnerschaft für diesen 
Bereich neu aufgestellt. 
Seit dem 29.02.2016 haben Polizei Köln und Ordnungsdienst auf dem Bahnhofsvorplatz ein 
gemeinsames Sicherheitsmobil eingerichtet. Das Sicherheitsmobil ist an allen Wochentagen 
durch Mitarbeiter beider Institutionen (insgesamt sechs Ordnungsdienstkräfte täglich , im 
Schichtdienst) besetzt. Die bisherige Domstreife des Ordnungsdienstes wurde in diese 
Teams integriert. Das Sicherheitsmobil ist Anlaufstelle für Passantinnen und Passanten 
sowie Ausgangspunkt für gemeinsame Streifen im Bereich des Doms, des Hauptbahnho fs 
und der angrenzenden Bereiche des Rheinufers. Die Anlaufstelle und die gemeinsamen

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 12 
Streifen stärken durch ihre Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl und die objektive 
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.  
Im Herbst 2017 wird das  gemeinsame Sicherhe itsmobil in eine feste gemeinsame 
Anlaufstelle von Polizei und Ordnungsdienst im Kurienhaus (direkte Nähe zum Kölner Dom) 
überführt. 
 „Citystreife“ 
Zur Überwachung der innerstädtischen Fußgängerzonen existiert seit Jahren die 
sogenannte „Citystreife“, beste hend aus einer Polizistin bzw. einem Polizisten sowie einer 
Ordnungsdienstkraft. Werktags (montags bis freitags) erfolgt sie in der Zeit von 12:00 Uhr 
bis 20:00 Uhr in den hochfrequentierten Bereichen der Kölner Innenstadt. Bei besonderen 
Anlässen, z. B. Kölner Weihnachtsmärkte, werden die Einsatzzeiten ausgeweitet. 
 „Opari“ – Ordnungspartnerschaft Ringe 
Die Kölner Ringe stellen bereits seit Jahren( -zehnten) einen Problembereich dar, der sich 
nachts mit einer großen Gemengelage aus strafbaren und ordnungswidrigen Handlungen 
auszeichnet. Polizei und Ordnungsdienst begegnen dieser Situation bereits seit Jahren im 
Rahmen der Ordnungspartnerschaft „Ringe“. Hierbei unterstützen bislang in der Regel zwei 
Ordnungsdienstkräfte in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie 
vor Feiertagen jeweils von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr die Einsatzkräfte der Polizei. Ziel ist es, 
gemeinsam Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern und Fehlverhalten 
behördenübergreifend zu sanktionieren. 
 „Lärmwagen“ – gemeinsame Lärmstreifen in den Stadtbezirken 
Durch die enge Bebauung und die hohe Attraktivität des Kölner Nachtlebens kommt es zu 
zahlreichen Störungen der gesetzlichen Nachtruhe. Dies führt zu zahlreiche n Beschwerden. 
Zur Bearbeitung dieser ordnungsrechtlichen Beschwerdelagen wurden die sogenannten 
„Lärmwagen“ im Kölner Stadtgebiet eingerichtet. Diese Kooperation mit der Polizei – jeweils 
besetzt mit einer Polizistin bzw. einem Polizisten sowie einer Ordnungsdienstkraft – findet in 
den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen in den 
Kölner Bereichen Innenstadt, Ehrenfel d und Lindenthal sowie im recht srheinischen Köln 
(Kalk und Mülheim) statt. Diese sehr erfolgreiche Kooperat ion wurde bereits im Jahr 2017 
ausgebaut: im rechtsrheinischen Köln sind jetzt sowohl für Kalk als auch für  Mülheim 
separate Einsatzmittel verfügbar. Die Einsatzzeiten sind jeweils von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. 
 Überwachung der Sperrbezirke in den Stadtbezirken 
Aufgrund der hohen Beschwerdelage wegen der Straßenprostitution wurden zum Schutz der 
Jugend und des öffentlichen Anstands  Sperrbezirke im Kölner Stadtgebiet  eingerichtet. 
Diese werden täglich und insbesondere in den Abend - und Nachtstunden  durch 
Ordnungsdienstkräfte überwacht. Diese Kontrollen werden in unregelmäßigen Abständen 
gemeinsam durch polizeiliche Einsatzkräfte begleitet.  
Zur Vermeidung von Verdrängungseffekten in andere Stadtbezirke und zur Verlagerung des 
Straßenstrichs wurde im Kölner Norden eine Anlage „überwachter Straßenstrich“  
(Verrichtungsboxen in der Geestemünder Straße ) installiert. Die hierbei gewonnenen

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 13 
Erkenntnisse werden mit den Kooperationspartnern (Gesundheitsamt, Polizei und sozialen 
Trägern) ausgetauscht und Maßnahmen koordiniert. 
 Rheinboulevard 
Die Problematik mit störenden Personengruppen und Verhaltensweisen im Bereich der 
Uferpromenade Rheinboulevard wird seit 01.04.2017 täglich gemeinsam von Einsatzkräften 
der Polizei und des Ordnungsdienstes bestreift. Dieser Einsatz wurde im Verlauf des 
Sommers 2017 fortgesetzt. Durch die Unterstützung weiterer Maßnahmen (Verbesserung 
der Beleuchtung, Erlass und Überwachung eines Shisharauchverbotes etc.) hat die sehr 
hohe Präsenz zu einer deutlich sichtbaren Steigerung des Sicherheitsempfindens geführt.  
Objektiv haben sich sowohl die Beschwerdelage als auch die tatsächlichen Feststellungen 
spürbar reduziert. 
 Weitere Kooperationen in den Stadtbezirken –gemeinsame Anliegen bei speziellen 
Beschwerdelagen 
Zu besonderen Anlässen  werden gemeinsame Einsätze und Kon trollen initiiert. Hierbei 
handelt es sich um unterschiedliche Bereiche mit jeweils individuellen Belangen , z. B. 
Gaststättenkontrollen ( „Mülheimer Nacht“)  oder störendes Verhalten im öffentlichen Raum 
(Friesenplatz, Eigelstein, Ebertplatz, Porzer Rheintr eppe, Keupstraße) . Diese Einsätze 
werden mit der Erhöhung der Anzahl der einsatzfähigen Ordnungsdienstkräfte weiter 
steigen. 
Netzwerkarbeit 
Die Kooperation von Stadt Köln und Polizei Köln basiert auf der gemeinsamen 
„Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Köln und Polizeipräsidium Köln zur 
Verbesserung der Sicherheit in Köln“ aus dem Jahr 2007.  
Die Kooperation der beiden Behörden wurde und wird insbesondere durch die genannten 
gemeinsamen Ordnungspartnerschaften, aber auch verschiedene Netzwerke und 
Arbeitskreise ausgestaltet. Die Netzwerke und Arbeitskreise sind zum einen regional 
ausgerichtet, d.h. für einen Stadtbezirk, zum anderen gibt es Netzwerke mit 
gesamtstädtischer Ausrichtung und inhaltlichen Schwerpunkten. 
Die Netzwerke und Arbeitskreise befinden sich in einem ständigen Wandel und unterliegen 
einer hohen Dynamik. Je nach aktueller Lage entstehen neue Arbeitskreise, „runde Tische“ 
und Initiativen, andere laufen nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Vorhabens 
aus. 
Beispielhaft seien hier genannt: 
- Netzwerk Drogen 
- Runder Tisch Neumarkt 
- Unterausschuss Domumgebung 
- Wohndialog Neubrück  
- Örtlicher Ausschuss Sport und Sicherheit (ÖASS) 
- Sicherheitsbesprechungen diverser Fußballvereine 
- Kolumba-Viertel

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- IG Keupstraße 
- Arbeitskreis EU-Ost-Erweiterung 
- Spielplatzpatentreffen 
- Kölner Anti Spray Aktion (KASA) 
- Bürgerverein Kölner Eigelstein e. v. 
- Kriminalpräventive Räte in den Stadtbezirken 
- Diverse Bürgervereine 
In diesen Netzwerken werden strategische und lösungsorientierte Entscheidungen zur 
Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen. 
2.4 Weitere erhöhte Anforderungen an den Ordnungsdienst 
 
Durch die allgemeine Attraktivität Kölns (als Wohnort, Touristenziel, Messestandort, 
Universitätsstandort, Medienstandort usw.) kommt es zu Konfliktsituationen zwischen 
verschiedenen Interessenlagen. In diesem Zusammenhang sind ordnungswidrige  
Verhaltensweisen der Akteure oftmals Anlass für Beschwerden. Um hier einen Ausgleich zu 
schaffen bzw. die Störungen zu unterbinden, ist der Einsatz des Ordnungsdienstes in 
steigendem Maße erforderlich.  Dies ist eine große Herausforderung für das geordnete 
Zusammenleben in Köln. 
Die nachfolgend geschilderten Phänomene erfordern eine höhere Präsenz des 
Ordnungsdienstes in den beschriebenen Situationen zur Gewährleistung der öffentlichen 
Sicherheit und Ordnung. 
 Gestiegene Erwartungshaltung an die innere Sicherheit 
Das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in den Städten  ist seit den 
Silvestervorkommnissen 2015 /2016 erheblich beeinträchtigt und korrespondiert mit einer 
deutlich gewachsenen Erwartungshaltung an die kommunale Ordnungsbehörde, im Be reich 
der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Gefahrenabwehr für mehr objektive Sicherheit 
zu sorgen. Von den Bürgerinnen und Bürgern wird insofern durchgängig die saubere und 
sichere Stadt ohne sog. Angsträume als prioritäres Ziel eingefordert.  
Zudem führen d ie stetig wiederkehrenden terroristischen Angriffe dazu, dass Maßnahmen 
im Rahmen der Terrorabwehr durch die Kommune – auch außerhalb von Veranstaltungen – 
ergriffen werden. Zur Abdeckung von Sofortmaßnahmen wird in der Regel neben der Polizei 
auch der Ordnungsdienst in Anspruch genommen. 
 Gewaltbereitschaft gegenüber Ordnungsdienstkräften 
Körperliche Gewalt gegenüber Ordnungsdienstkräften, zum Beispiel bei Platzverweisen von 
Suchtkranken, Auflösen von Partygeschehen oder Sicherstellungen von Gegenständen, 
zeichnet sich seit Jahren durch steigende Aggression  und Häufigkeit aus. Neben Spucken , 
Beißen, Schlagen und Treten werden als Instrumente der Gewaltanwendung regelmäßig 
mitgeführte Flaschen und andere Schlag - oder Wurfgegenstände festgestellt. Gleichzeitig 
werden die Ordnungsdienstkräfte immer wieder verbal massiv angegriffen und beleidigt.

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 Freizeitverhalten 
In den vergangenen Jahren ist ein geändertes Freizeitverhalten (junger) Menschen zu 
beobachten. Viele Menschen verbringen ihre Freizeit in den Abendstunden – sofern es das 
Wetter zulässt – gerne in Gesellschaft Gleichgesinnter im Frei en. Es handelt sich 
überwiegend nicht um eine Partykultu r, sondern vielmehr um eine Kommunikationskultur: 
Menschen versammeln sich im öffentlichen Raum, kommunizieren miteinander und 
verzehren mitgebrachte oder an Kiosken gekaufte Getränke und Speisen. Besonders beliebt 
sind dabei zentrale Plätze mit Aufenthaltscharakter, wie der Brüsseler Platz und der 
Rheinboulevard. Außerdem sind die Parks in der Innenstadt und deren Randlage bei gutem 
Wetter Anlaufpunkt zahlreicher Kölner Bürgerinnen und Bürger. Dies fü hrt zu negativen 
Auswirkungen wie Lärm, Müll und alkoholbedingte m Fehlverhalten (Wildpinkeln, Grölen 
etc.).  
Das Alkoholtrinken in Biergärten und Außengastronomien oder beim Verweilen in Grün- und 
Erholungsanlagen in der „Freiluftsaison“ ist schon länger ü blich. Heute wird dieses 
Freizeitverhalten auch in den Stadt(-teil-)zentren und in den Wohnquartieren, quer durch alle 
gesellschaftlichen Schichten „gelebt“.  
„Informelle“ Treffpunkte Jugendlicher im öffentlichen Raum, besonders an den 
Wochenenden zu späte n Abend - und Nachtstunden , gehen zudem mit einer Party - und 
Eventszene ohne Reglement einher. Exemplarisch sei hier die spürbar angestiegene Zahl 
der illegalen Technopartys, die meist in Naturschutzgebieten abgehalten werden, zu 
nennen; vgl. folgende Tabelle: 
 
2014 2015 2016 
Jan       
Feb       
Mrz 1   1 
Apr 2 4 6 
Mai 2 9 6 
Jun 8 14 8 
Jul 9 32 26 
Aug 6 31 29 
Sep 8 4 1 
Okt 1 1   
Nov       
Dez       
Gesamt 37 95 77 
 
 Besucheraufkommen 
Köln hat sich zu einem attraktiven Anziehungspunkt für Touristen, Studenten und Besucher 
entwickelt. Die attraktive Gastroszene (z. B. Altstadt, Ringe, Zülpicher Viertel) wird für 
Aktivitäten – mit verstärktem Alkoholkonsum, wie Junggesellenabschiede – in Anspruch 
genommen. Dies führt zu den bereits beschriebenen negativen Auswirk ungen bei 
übermäßigem Alkoholkonsum.

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 16 
 Lagernde und/oder suchtkranke Menschen 
Mit Blick auf das geänderte Freizeitverhalten ist auch das öffentliche Trinken von Alkohol 
mehr und mehr gesellschaftsfähig geworden; vielmehr gehört es mittlerweile zum urbanen 
Leben in Großstädten. Andererseits sind Suchterkrankungen und ihre Folgen, psychische 
und soziale Probleme gleichermaßen Ursache und Wirkung sozialer Auffälligkeiten im 
Zusammenhang mit öffentlichem Alkoholverzehr. 
Insbesondere Ansammlungen alkohol -/suchtkranker Menschen auf zentralen Plätzen oder 
im öffentlichen Raum  lösen vielfach Ängste und Furcht vor Gewalttaten – ein subjektives 
Unsicherheitsgefühl –aus. Objektiv betrachtet dürften die mit zunehmendem Alkoholgenuss 
und folglich abnehmender Hemmschwelle  zu beobachtenden Auswirkungen wie z. B. 
Pöbeleien, Grölereien, Lärmbelästigungen einschließlich Nachtruhestörungen, 
Müllablagerungen oder öffentliches Urinieren die „eigentlichen“ Störungen darstellen. Oft ist 
allerdings bereits die Tatsache als solche, d ass sich eine Ansammlung von trinkenden 
Menschen gebildet hat (auch wenn von diesem Personenkreis keine Stör ungen ausgehen) 
Anlass für  massive Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner , weil der (bloße) 
Aufenthalt und der Anblick bereits als störend empfunden wird. 
 Steigende Einwohnerzahlen – Auszug aus dem Personalbericht 2015: 
„Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln prognostiziert einen Anstieg der 
Bevölkerungszahl in Köln bis 2040 auf 1,183 Mio. Einwohner. Nach den neuesten 
Bevölkerungsvorausberechnungen des Landes Nordrhein Westfalen kann Köln in 2040 eine 
Einwohnerzahl von sogar rd. 1,234 Mio. erreichen. Damit soll die Kölner Bevölkerung bis 
2040 um beinahe 20% wachsen. Köln würde im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten 
und Kreis en im Bundesland Nordrhein Westfalen am stärksten wachsen, gefolgt von 
Münster (+16,6 %), Düsseldorf (+13,1 %) und Bonn (+12,1 %). Diese Entwicklung bedeutet 
für Köln eine große Herausforderung, in den nächsten Jahren die Voraussetzungen für 
zusätzlichen W ohnraum, Arbeitsplätze und die notwendige zusätzliche Infrastruktur und 
öffentlichen Dienstleistungen zu schaffen.“ 
Eine Verdichtung von Kernbereichen aber auch die Erschließung neuer Bauflächen ist Folge 
der prognostizierten steigenden Einwohnerzahlen. Im  Ergebnis sind mehr Bereiche zu 
bestreifen. Die Nachbarschaftskonflikte wie Lärm, Grillrauch, aber auch Verunreinigungen 
werden sich weiter sukzessive erhöhen. 
 Einwanderung im Rahmen der EU-Osterweiterung 
Vor allem im Bereich der Metropolregionen mit anhaltendem Zuwanderungspotential ist der 
Gefahr von Segregation zu begegnen, worin auch eine wesentliche Voraussetzung zur 
wirksamen Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu sehen ist.  
Neben der aktuellen  Flüchtlingssituation ist diese Problematik auch seit der EU -
Osterweiterung bzw. insbesondere seit dem EU -Beitritt von Rumänien und Bulgarien 
angezeigt. Die Erweiterung stellt auch den Ordnungsdienst  vor zahlreiche Probleme: 
überbelegte Wohnungen, vor alle m in problematischen Gebieten mit negativen 
Auswirkungen auf das Umfeld, Straßenstrich und Prostitution mit allen denkbaren 
Begleiterscheinungen, Zuhälterei, Arbeiterstrich, organisiertes und betrügerisches Betteln 
wie „Rosenverkauf“  und „Arbeitslosenzeits chrift“ sowie illegales Lagern auf Parkplätzen, 
Straßen oder Grünflächen.

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 17 
Zusätzlich besteht das Risiko einseitiger Entwicklungen einzelner Stadtteile, entweder durch 
Ansiedlungen Menschen gleicher Nationen oder Wettbüros, Kultur -Cafés und ähnlichen 
Betrieben. In Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden sowie anderen Ämtern der 
Stadtverwaltung ( Amt für Wohnungswesen , Gesundheitsamt etc.) sind verstärkt 
Schwerpunktkontrollen notwendig. 
 Einsätze mit gewerberechtlichen Hintergründen 
Neben den geschilderten Einsa tzlagen im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen sind 
auch im gewerberechtlichen Bereich oft konzentrierte Einsätze des Ordnungsdienstes 
erforderlich. So sind z. B. in Shishabars Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung von CO -
Werten und Vermeidung von gesu ndheitlichen Gefahren durchzuführen. Im Bereich des 
Bewachungsgewerbes ist insbesondere bei Veranstaltungen eine engmaschige Kontrolle 
der eingesetzten privaten Sicherheitswachleute zu gewährleisten . Zur Umsetzung des 
Glückspielstaatsvertrages ( Ziel ist die Kanalisierung des Spieltriebs) ist die Anzahl von 
Spielhallenbetrieben im Kölner Stadtgebiet deutlich zu reduzieren; einhergehend ist ein 
erhöhter Kontrollaufwand zu betreiben. Ebenfalls macht das zum 01.07.2017 in Kraft 
getretene Prostituiertenschutzgesetz vermehrt Überprüfungen in diesem Bereich notwendig; 
Ziel des Gesetzgebers ist der Schutz der Prostituierten u.a. durch Legalisierung, Zugang 
zum Gesundheitssystem und gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Handlungen 
gegen den Willen von Prostituierten. 
 Weihnachtsmärkte und Adventszeit 
An den Samstagen der Adventszeit  stellt die Kölner Innenstadt und hier insbesondere die 
Hohe Straße und Schildergasse, auch in Verbindung mit den attraktiven Weihnachtsmärkten 
einen Anziehungspunkt für v iele Bürgerinnen und Bürger und Touristen Kölns dar. Bis zu 
800 Reisebusse erreichen an diesen Tagen Köln. 
Dies führt dazu, dass der Fußgängerverkehr auf der Hohe Straße und Schildergasse ins 
Stocken gerät und Paniksituationen entstehen könn en. Insoweit wi rd an den 
Vorweihnachtssamstagen der Passantenstrom durch Ordnungsdienstkräfte geprüft und 
Zuflüsse erforderlichenfalls gestoppt. Hierfür werden bis zu 20 O rdnungsdienstkräfte 
gebunden. 
Auch auf den Kölner Weihnachtsmärkten ist in Abstimmung mit der Polize i die Präsenz und 
Wachsamkeit des Ordnungsdienstes erhöht worden . Die Ordnungsdienstkräfte vor Ort 
dienen als Ansprechpartner für die Besucherinnen und Besucher; außerdem sorgen sie für 
die Einhaltung des Jugendschutzes und der Kölner Stadtordnung. 
 Straßenmusik  
Straßenmusik unterfällt grundsätzlich der schrankenlos gewährleisteten Kunstfreiheit (Art. 5 
Abs. 3 GG).  Sie zählt allerdings anerkanntermaßen nicht zum kommunikativen 
Gemeingebrauch und kann mit Blick auf einen Interessenausgleich zwischen 
konkurrierenden Musikern bzw. zwischen Musikern und Anliegern als erlaubnispflichtige 
Sondernutzung mit örtlichen und zeitlichen Auflagen behandelt werden. 
Mit der neuen Kölner Stadtordnung, die am 15.02.2017 in Kraft trat, wurden die 
Voraussetzungen für die Darbietungen von Straßenmusik und –schauspiel und anderer 
Straßenkunst im § 9 verschärft.

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 18 
Beim Ordnungsdienst gehen nahezu täglich telefonische und schriftliche Beschwerden über 
Straßenmusiker ein. Die Beschwerden beziehen sich sehr überwiegend auf die 
innerstädtischen Fußgängerzonen. Beschwerdeführer sind Anwohner innen und Anwohner  
und im großen Maße auch anliegende Ge werbetreibende oder weitere Berufsgruppen, die 
über Kanzleien, Praxen etc. in angrenzenden Bereichen verfügen. In diesen Fällen wird 
immer wieder vorgetragen, dass ein konzentriertes Arbeiten durch die dauerhafte und 
oftmals mehrfache und damit überlagernd e Beschallung nicht möglich ist. Besonders 
betroffen ist auch die Antoniterkirche in der Schildergasse, die erheblich in ihrer 
Religionsausübung gestört wird. 
Auch häufigere Kontrollen sowie ein stärkeres Durchgreifen und ein Verbot der häufig 
genutzten el ektronischen Verstärker werden oftmals seitens der Beschwerdeführer 
gewünscht.

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 19 
3. Zielbild des Ordnungsdienstes 2020 – Maßnahmen 
 
Die unter Punkt 2 .2 bis 2.4 beschriebenen Aufgaben, erhöhten Anforderungen an den 
Ordnungsdienst und die nachhaltige Beteiligung an Ordnungspartnerscha ften und 
Netzwerkarbeit können zukünftig nur erfolgreich gemeistert werden, wenn konsequent das 
Ziel verfolgt wird, die Ordnungsdienstkräfte 
- einheitlich auszubilden, 
- einheitlich auszustatten, 
- und einheitlich zu führen. 
Dabei sind d ie spezifischen Belange der Kölner Stadtbezirke ordnungsdienstlich 
abzudecken (siehe Punkt 3.2).  
Bei der Betrachtung der Personalstärke sind die Aufgabenschwerpunkte mit erhöhtem 
Personaleinsatz, die zu besetzenden Präsenzzeiten (Schichten) sowie ausreichende Zeiten 
für das laufende Aus - und Fortbildungsprogramm  zu berücksichtigen. Die Aufgaben 
verlangen eine verstärkte Präsenz an hochbelasteten Zeiten . Dies e müssen sich unter 
Berücksichtigung saisonaler Effekte in der Einsatzplanung widerspiegeln.  
Die Führung und Steuerung der Ordnungsdienstkräfte verlangt eine qualifizierte 
Organisation des Ordnungsdienstes. Eine Aufstockung der personellen Ressourcen im 
Hinblick auf die gestiegenen Anford erungen bedarf  daher auch  einer quantitativen und 
qualitativen Aufstockung in der Führungsebene. Im Ergebnis kann das Konzept „Mehr 
Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“  nur erfolgreich 
umgesetzt werden, wenn die Maßnahmen zur Stärkung des Ordnungsdienstes aus diesem 
Zielbild vollumfänglich im Sinne der nachfolgenden Ausführungen realisiert werden.  
 
3.1 Personalstärke 
 
Der Ordnungsdienst muss für die  aktuellen und fortlau fenden Entwicklungen personell 
angemessen ausgestattet sein. 
 
IST 
Für die Ordnungsdienstkräfte (inklusive Dienstgruppenleitungen und stellvertretende 
Dienstgruppenleitungen) sind 176,5 Planstellen (ohne 27 Stellen für den 
Bezirksordnungsdienst aus dem Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell 
verstärkten Ordnungsdienst“ und ohne Fahrerermittler) vorgesehen – davon sind derzeit 141 
Stellen tatsächlich besetzt. 
Um den Personalstand des Ordnungsdienste s gemäß des Ratsbeschlusses „Mehr Präsenz 
und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“  aufzufüllen, wurden seit 
01.01.2016 bis heute 80 neue Ordnungsdienstkräfte eingestellt; 70 davon konnten über die 
Probezeit hinaus beschäftigt werden. 
Aufgrund von zahlreichen Personalabgängen (Gründe hierfür siehe Punkt 3.5.3) konnten 
bislang nicht alle Stellen, die im Rahmen des Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 20 
personell verstärkten Ordnungsdienst“ zugesetzt wurden, besetzt werden. Zusätzlich dazu 
erhöht sich die Zahl unbesetzter Stellen aufgrund der Personalfluktuation in andere Bereiche 
der Verwal tung oder zu anderen Kommunen. Insofern besteht eine Differenz zwischen 
Stellenbestand und Stellenbesetzung bzw. besetzten und unbesetzten Stellen. 
Die 27 für den Bezirksordnungsdienst vorgesehenen Stellen konnten bisher nicht besetzt 
werden. 
SOLL 
Bei Umsetzung der unter Punkt 3 .2. beschriebenen Maßnahmen würde sich die Sollstärke 
des Ordnungsdienstes folgendermaßen anpassen: 
Die 27 bisher zu den Bezirken gehörenden Stellen werden zukünftig dem Ordnungsdienst 
zugeordnet. 36 Stellen für die zukünftige Stärkung der Ordnungsdiensttätigkeiten in den 
Stadtbezirken werden zum Stellenplan 2018 zugesetzt.  Damit steigt der Soll -Bestand von 
176,5 Stellen auf 239,5 Stellen. 
Zur Sicherung heutiger und zukünftiger Anforderungen an die Arbeit der 
Ordnungsdienstkräfte, wie beispielsweise 
 die Ausweitung der täglichen Präsenz, 
 die Erhöhung der Belegung von Schichten an Wochenenden, 
 die Verstärkung der Netzwerkarbeit und Ordnungspartnerschaften, 
 die Ableistung von Sonderdiensten im Rahmen des erhöhten Risikomanagements, 
 die steigenden Bevölkerungszahlen und  
 die Einrichtung der Dienstgruppen Deutz und Chorweiler  
 
werden für den Stellenplan 2019 und 2020 jeweils 32 neue Planstellen geschaffen.  
Gegenüber de m Planansatz 2015 bedeutet dies eine Steigerung des Verhältnisses 
Ordnungsdienstkraft zu Bevölkerungszahl von 1:10.000 auf rund 1:3.300. 
Maßnahmen 
 Übertragung und Besetzung der 27 ursprünglich für den Bezirksordnungsdienst 
vorgesehenen Stellen auf den Ordnungsdienst 
 Besetzung der vakanten Stellen 
 Anmeldung von jeweils 32 Stellen in den Jahren 2019 und 2020

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 21 
3.2 Stärkung ordnungsbehördlicher Maßnahmen in den Bezirken 
 
Ein aktuell definiertes Ziel des zentralen Ordnungsdienstes ist die Stärkung der 
ordnungsbehördlichen Maßnahmen in den Bezirken. Um diesem Ziel gerecht zu werden, 
wurden 2016 die Strukturen der Dienstgruppen regional und damit bezirklich ausgerichtet. 
Durch verschiedene Bewohnerstrukturen und unterschiedliche örtliche Gegebenheiten sowie 
den daraus resultierenden Phänomenen und besonderen Ordnungsstörungen sind die  
Einsätze der Ordnungsdienstkräfte bezirklich individuell anzupassen.  
IST 
Im Jahr 2008 wurde der sogena nnte Bezirksordnungsdienst (BOD) eingeführt. Die 
Aufgabenbereiche sind, 
- Personenermittlungen, 
- KFZ-Zwangsstilllegungen, 
- Schrott-KFZ und –Fahrräder und 
- Sauberkeit in den Stadtbezirken. 
Drei Mittarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus dem Bereich des Ordnungsdienstes wurden den 
Bürgerämtern zugeordnet. Im Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell 
verstärkten Ordnungsdienst“ wurde im Jahr 2015 vorgeschlagen, weitere drei 
Außendienstkräfte je Stadtbezirk zuzusetzen. Die Besetzung der drei zusätzl ichen 
Planstellen war  bisher im Hinblick auf die bisherigen Einstellungen noch nicht möglich. 
Daher wurde der Ist -Zustand und eine ggfs. vorzunehmende Veränderung der bisherigen 
Bestandsstruktur mit den Bürgeramtsleitungen diskutiert. 
Ein neuer Ansatz ergi bt sich aus der Feststellung, dass in der bisherigen Struktur die 
tatsächliche Aufgabenerledigung zu 96 % aus reinen Ermittlungstätigk eiten für 
Personenermittlungen und Zwangsstill legungen besteht;  also für eine effektive 
Ordnungsdiensttätigkeit kein Raum bleibt. Die Einsatzzeiten beschränken sich im 
Wesentlichen auf die normalen Dienstzeiten (Montag bis Freitag – 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr). 
 
Auch die Zusetzung der geplanten drei Ordnungsdienstkräfte kann keine spürbaren Effekte 
erzielen. Es müssten vor allem  Rand- und Wochenendzeiten belegt werden; ein  
Schichtdienst ist allerdings auch mit der geplanten Sollstärke (von sechs) nicht umsetzbar. 
Allein das Prinzip der einheitlichen Ordnungsdienstkraft kann auch für die Stadtbezirke zu 
einer qualitativeren und ef fizienteren Abarbeitung der bezirklich en Ordnungsdienstarbeit 
führen. 
SOLL 
Die neue Struktur sieht vor, dass aus der jeweiligen Stadtbezirk-Dienstgruppe des zentralen 
Ordnungsdienstes wochentags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr jeweils ein Team von 
zwei Ordnungsdienstkräften verlässlich den Bürgerämtern zu Verfügung gestellt wird. 
Die Ermittlung der Einsatzschwerpunkte und der notwendigen Kontrollzeiten erfolgt durch 
die Bürgeramtsleitungen sowie durch die politischen Beratungen und Beschlüsse in den  
Bezirksvertretungen. Die Bürgerämter setzen die Ordnungskräfte nach den speziellen

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 22 
Belangen des jeweiligen Bezirkes innerhalb der genannten Zeit ein, zum Beispiel für 
Bereichskontrollen oder die Abarbeitung konkreter Beschwerdelagen. 
Die ermittelten Einsatzschwerpunkte werden durch die Erkenntnisse und die Erfahrung der 
Ordnungsdienstkräfte in den jeweiligen Dienstgruppen sinnvoll ergänzt. 
 
Da die Struktur des Ordnungsdienstes bezirksbezogen umgestellt wurde, soll zwischen dem 
Amt für öffentliche O rdnung, dem Ordnungsdienst und den Bürgerämtern einmal jährlich 
eine Vereinbarung getroffen  werden, welchen bezirklichen T hemen und Orten eine 
besondere Bedeutung zugeordnet wird. Die Dienstgruppenleitu ngen des  jeweiligen 
Stadtbezirkes haben sich mit den Bürgeramt sleitungen regelmäßig auszuta uschen. Die 
jährlichen Vereinbarungen sollen zudem um die Erkenntnisse der zuständigen 
Polizeiinspektionen des Stadtbezirkes ergänzt werden. 
 
Inhalt der Vereinbarungen soll auch ein den Bezirken zur Verfügung gestelltes 
Stundenkontingent für die Bearbeitung von konkreten Beschwerdelagen an Wochenenden 
oder in den späten Abend- bzw. Nachtstunden (z. B. Veranstaltungen, illegale Technopartys, 
Grünflächen etc.) sein. 
 
Die bislang vom Bezirksordnungsdienst wahrgenommenen Ermittlungs tätigkeiten in den 
Stadtbezirken sind organisatorisch an die entsprechenden Fachbereiche nebst Verlagerung 
der bisherigen 27 Planstellen anzugliedern. Aufgrund der inhaltlichen Nähe sind die 
Personenermittlungen künftig durch den Fachbereich Einwohnerwesen durchzuführen. Die 
KFZ-Zwangsstilllegungen erfolgen aufgrund von Aufträgen durch die KFZ -Zulassungsstelle 
und sind daher folgerichtig hier anzusiedeln. Die Beseitigung von Schrottfahrzeugen (KFZ 
und Fahrräder) wird in die bezirklich strukturierten Dienstg ruppen des Ordnungsdienstes 
übernommen. Die Ahndung der Verstöße, die die Sauberkeit in den Stadtbezirken 
beeinträchtigen, erfolgt künftig ausschließlich seitens der Dienstgruppen des 
Ordnungsdienstes. 
 
Die bisher eingesetzten M itarbeiterinnen und Mitarbeiter im jetzigen Bezirksordnungsdienst 
können im Ordnungsdienst – soweit sie die Anforderungen erfüllen – aufgenommen werden. 
Im Ergebnis werden  die im Rahmen des Konzeptes „Mehr Präsen z und Ahndung durch 
personell verstärkten Ordnungsdienst“ ursprünglich dem Bezirksordnungsdienst zugesetzten 
Stellen dem Ordnungsdienst übertragen und da durch die Stadtbezirk-Dienstgruppen 
personell gestärkt. 
 
Des Weiteren sollen Stellen für den Präsenzdienst für die Stadtbezirke (36 Planstellen im 
Ordnungsdienst im Stellenplan 2018) zugesetzt werden. Der Bedarf errechnet sich aus der 
Stundenzahl der eingesetzten Ordnungsdienstkräfte an den Wochentagen  (2 Schichten à 2 
Außendienstkräfte = 32 Stunden x 5 Tage x 52 Wochen = 8.320 Stunden)  plus einem 
Stundenkontingent an den Wochenenden (Annahme: 2 Ordnungsdienstkräfte x 1 Schicht x 
52 Wochen x 16 Stunden = 832 Stunden). Dies bedeutet eine Jahresstundenzahl von 9.152 
Stunden.  
 
Bei durchschnittlicher Annahme einer Jahresarbeitszeit von 82.474 Jahresarbeitszeitminuten 
(entspricht 1.374,56 Stunden/Jahr)  pro Ordnungsdienstkraft, bedeutet dies, dass sieben

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 23 
Stellen für die direkte Arbeit ordnungsdienstlicher Belange in den Stadtbezirken erforderlich 
sind. 
Bei gesamtstädtischen Großlagen oder gezielten Großeinsätzen mit der  Polizei ist e in 
Rückgriffsrecht auf die bezirklich eingesetzten Ordnungsdienstkräfte möglich. 
Maßnahmen 
 Organisationsverfügung zur Aufgabenverlagerung des Bezirksordnungsdienstes 
 Jährliche zielgerichtete Vereinbarung über die Zusammenarbeit z wischen jedem  
Bürgeramt und dem Ordnungsdienst (ergänzend durch die Polizeiinspektionen) 
 
 
3.3 Einsatzzeiten 
 
Der Ordnungsdienst verrichtet nahezu an allen Tagen des Jahres seinen Dienst. 
IST 
Die Einsatzzeiten des Ordnungsdienstes richten sich nach den bisher prognostizierten 
Zeiten, in denen in der Hauptsache Ordnungsstörungen anfallen und Präsenz zu zeigen ist. 
Dies ist an den Wochentagen montags bis donnerstags  von 08:00 Uhr bis 01:00 Uhr, 
freitags von 08:00 Uhr bis 02:00 Uhr, samstags bzw. an Tagen vor Feiertagen von 10:00 Uhr 
bis 02:00 Uhr und sonntags von 10:00 Uhr bis 01:00 Uhr.  
Innerhalb dieser Einsatzzeiten werden zwei Schichten mit entsprechenden Personalstärken 
nach den Erfahrungen über Häufigkeiten von Einsatzgeschehen, saisonalen Aspekten, 
Jahreszeiten (Sommer/Winter), Wochenendzeiten mit vielen Veranstaltungen und Anlässen 
mit erhöhtem Risikomanagement belegt . Darüber hinaus sind Ordnungsdienstkräfte zu 
abweichenden Randzeiten im Einsatz, um besondere ordnungsrechtl iche Problemlagen zu 
bearbeiten, d.h., dass neben den genannten Einsatzzeiten regelmäßig erweiterte Dienste für 
die Lärmwagen (siehe Punkt 2 .3) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und OPARI (siehe ebenfalls 
Punkt 2.3) von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag, 
Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen zu leisten sind . Auch werden außerhalb der 
Einsatzzeiten Sonderaufgaben, z.B. Weckdienst für Obdachlose, Begleitung der Polizei bei 
Hausdurchsuchungen, Razzien mit der Polizei wahrgenommen. 
Durch die jetzige Dienstplan gestaltung sind an einzelnen Wochentagen im Tagdienst mehr 
als ausreichende Einsatzkräfte verfügbar. Außerdem grenzen die beiden Schichten der 
Ordnungsdienstkräfte lediglich aneinander und es ergeben sich keine überla ppenden 
Einsatzzeiten, d.h. dass d ie Schichtzeiten bisher so gelegt sind, dass mit dem Beginn einer 
Schicht die vorhergehende Schicht ihren Dienst beendet. Zudem ist d ie Personalstärke an 
den Wochenenden und insbesondere in den Abendstunden zu gering.  Außerdem ist der 
Einsatz von Teilzeitkräften bisher nicht möglich, da diese noch in keine Schichten eingebaut 
werden können. 
Die bisherige Einsatzplanung erfolgt mittels einer Excel -Tabelle, die die Besetzung der 
Schichten regelt.

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 24 
SOLL 
In Zeiten, in denen verstärkt mit Ordnungsstörungen zu rechnen ist, wird eine (zusätzliche) 
dritte Schicht eingeführt, um ein „Überlappen“ zu erreichen sowie die  Hauptzeiten von 
Ordnungsstörungen und Beschwerdelagen personalintensiver zu besetzen.  
Durch die Neustrukturierung der Schichten wird auch der Einsatz von Teilzeitkräften 
berücksichtigt. Hierzu sind entsprechende Schichtmodelle zu erarbeiten.  
Die bisherigen Einsatzzeiten an den Wochenenden oder in den Nächten zu einem Feiertag 
sind um eine Stunde auf 3 Uhr auszuweiten, um  den besonderen Beschwerdelagen auch 
zeitlich gerecht zu werden. 
Ein Ausbau der Kooperationen mit Einsatzkräften der Polizei wird angestrebt, z.B. im 
Bereich der Lärmwagen.  
Durch die Erhöhung der  Anzahl der Ordnungsdienstkräfte, der Einführung  der dritten 
Schicht, der Verlängerung der Einsatzzeiten an Wochenenden bzw. an Tagen vor 
Feiertagen und der erhöhten Anzahl von Sonderdiensten, ist es zur Einsatzplanung 
erforderlich, e ine bedarfsgerechte Dienstplansoftware zu beschaffen und künftig 
einzusetzen. 
Maßnahmen 
 Erstellung einer neuen Dienstvereinbarung über die Veränderungen im Schichtdienst 
und der Einsatzzeiten, Einholung der Zustimmung des öPR und anschließende 
Umsetzung 
 Beschaffung einer Dienstplansoftware

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 25 
3.4 Aufbauorganisation 
 
Die gestiegene Anzahl an Ordnungsdienstkräften und insbesondere auch die Komplexität 
der Aufgabenerledigung erfordert die personelle und organisatorische Anpassung des 
Ordnungsdienstes auf der Leitungsebene und im Innendienst. 
IST 
 
Der Ordnungsdienst wird von der Sachgebietsleitung „Ordnungsdienst“ geführt. Der 
Sachgebietsleitung unterstehen die stellvertretende Sachgebietsleitung, aktuell zehn  
Dienstgruppen, die die eigentlichen Ordnungsdiensttätigkeiten im Außendienst verrichten, 
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst.  Deren Aufgabe ist einerseits die 
Koordination von Veranstaltungen sowie die Qualifizierung und die laufenden Schulungen 
der Außendienstkräfte. Andererseits erfolgen von hier auch Aufträge an die Dienstg ruppen 
sowie die Beantwortung von  Beschwerden. Zudem untersteht der Sachgebietsleitung  eine 
Gruppe, die im Schwerpunkt Fahrerermittlungen, Führerscheineinzüge und 
Fahrtenbuchkontrollen durchführt.

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 26 
SOLL 
Die Gruppe „Fahrerermittlungen“ übt Ermittlungstätigkeiten und keine originären  
Ordnungsdiensttätigkeiten aus. Im Hinblick auf die fachliche Nähe zum Fachbereich 
Einwohnerwesen sollen diese Mitarbeiter innen und Mitarbeiter  – neben den 
Personenermittlungen – zukünftig dort zugeordnet werden. 
Mit der weiteren personellen Stärkung des Ordnungsdienstes können die vorhandenen 
bezirklichen Strukturen weiter ausgebaut werden: Die Dienstgruppe 5/6 betreut bisher die 
Stadtbezirke Nippes und Chorweiler gemeinsam. Diese Dienstgruppe wird personell 
verstärkt und geteilt, so dass dann für den Stadtbezirk Nippes und den Stadtbezirk 
Chorweiler jeweils eine eigene Dienstgruppe zur Verfügung steht. Auch den besonderen 
Anforderungen durch den Rheinboulevard und den besonderen Bedarfen der Innenstadt 
wird durch die Einrichtung einer Dienstgruppe für den Stadtteil Deutz Beachtung getragen. 
Angesichts der Aufgabenfülle  und des verstärkten Einsatzes von Personalressourcen im 
Ordnungsdienst, ist auch die Personalausstattung des Innendienstes inhaltlich und personell 
zu prüfen. Im Vordergrund steht dabei  die Überprüfung von Koordinations -, Leitungs- und 
taktischen Steuerungsaufgaben, der Einführung einer Qualitätskontrolle  und eines 
Beschwerdemanagements sowie der personellen Ausstattung  im Bereich Ausbildung , 
Einarbeitung und Fortbildung. 
Maßnahmen: 
 Zuordnung der Fahrerermittler zum Fachbereich Einwohnerwesen 02/6 
 Einrichtung der Dienstgruppen Deutz und Chorweiler 
 Überprüfung der Stellenausstattung und -struktur des Innendienstes

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3.5 Personalgewinnung und Personalerhaltung 
 
Um den erhöhten quantitativen und qualitativen Anforderungen an den Ordnungsdienst 
gerecht zu werden, sind sowoh l Personalgewinnungs - als auch -erhaltungsmaßnahmen 
umzusetzen. 
Die Tätigkeit im Ordnungsdienst ist eine fordernde Aufgabe, umso mehr  unter den neuen 
Anforderungen. Ein dauerhafter und jahrzehntelanger Einsatz bis zum Erreichen der 
Altersgrenze ist eher die Ausnahme. Es sind Modelle zu entwickeln, wie ein anderer 
angemessener Einsatz innerhalb der übrigen Verwaltung ermöglicht und den Mitarbeitenden 
eine sinnvolle Perspektive geboten werden kann. 
3.5.1 Gewinnung von neuem Personal 
 
Aufgrund der Präsenz vieler anderer Behörden (z.B. Zoll) in Köln und näherer Umgebung 
befindet sich die Stadt Köln im Wettstreit um geeignete Bewerberinnen und Bewerber. Neue 
Bewerberpotentiale müssen dringend erschlossen werden. 
IST 
Die Tätigkeiten des Ordnungsdienstes sind nicht nur hoheitlicher Natur, sondern zeichnen 
sich auch durch erhebliche Eingriffsrechte, u.a. in die Grundrechte der Bürgerinnen und 
Bürger, aus. Die Ordnungsdienstkräfte befinden sich – wenn auch in Teams – überwiegend 
selbst- und eigenständig im Außendienst  und müssen dabei  oftmals „ad hoc-
Entscheidungen“ mit zum Teil erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen treffen. Eine 
uneingeschränkte Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Bewerbenden sind daher 
unabdingbare Einstellungs - und Arbeitsvoraussetzungen. Von diesem besonderen 
Qualitätsmaß kann nicht abgewichen werden.  
Weitere formale Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur/zum 
Verwaltungsfachangestellten bzw. des Vorbereitungsdie nstes für den mittleren, 
nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw. des Verwaltungslehrgangs eins (ehemals 
Angestelltenlehrgang). Alternativ ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung 
mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung Voraussetzung. 
Hinzu kommen folgende Anforderungen an den Bewerbenden: 
 Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Führerschein Klasse B), 
 Schicht- und Außendiensttauglichkeit, Ableisten von Diensten außerhalb der normalen 
Dienstzeit - auch an Wochenenden und Feiertagen 
 Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung  
 eintragungsfreies Führungszeugnis  
 eintragungsfreie erweiterte Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach §41 
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)  
 Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen für die Gelderhebung entsp rechend der 
Regelung der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln (GAFin) 
Nach jeweils bestandenem Auswahltest und Vorstellungsgespräch werden grundsätzlich die 
Kriterien „eintragungsfreies Führungszeugnis“ und „geordnete wirtschaftliche Verhä ltnisse“

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
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überprüft. Häufigstes Ausschlusskriterium nach Test und Gespräch sind Eintragungen im 
Bundeszentralregister sowie Einträge im Schuldnerverzeichnis . Diese Kriterien können 
jedoch erst nach dem Vorstellungsgespräch überprüft werden. 
Um geeignetes Personal für den Ordnungsdienst gewinnen zu können, werden regelmäßig 
Auszubildende des nicht -technischen mittleren Dienstes in ihren Praxisabschnitten im 
Außendienst ausgebildet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können diese 
Auszubildenden seit ens des Ordnungsdienstes für einen dauerhaften Einsatz angefordert 
werden. 
Durch interne sowie externe Dauerausschreibungen werden potentielle Bewerberinnen und 
Bewerber auf die unbesetzten Stellen im Ordnungsdienst hingewiesen. Dies geschieht im 
Intranet, auf der städtischen Homepage sowie in regionalen und überregionalen 
Tageszeitungen und Wochenblättern. 
Im Herbst 2015 änderte die Verwaltung auf Betreiben des Gesamtpersonalrates ihre 
bisherige Praxis, externe Einstellungsverträge sachgrundlos auf zwei Ja hre zu befristen. 
Seitdem werden alle externen Einstellungen unbefristet vorgenommen. Die Probezeit 
beträgt sechs Monate.  
SOLL 
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es erheblicher Anstrengungen bedarf, um 
Personal für den Ordnungsdienst zu gewinn en. Der Ordnungsdienst befindet sich in einem 
Spannungsfeld zwischen einer guten Arbeitsmarktlage, vielen unbesetzten Stellen innerhalb 
der Stadtverwaltung und außergewöhnlichen Arbeitszeiten. Es sind daher wirksame 
Maßnahmen zur Gewinnung geeigneten Personals erforderlich. 
Für ein zielgruppenorientiertes Recruiting wird ein Pilotprojekt unter Berücksichtigung von 
Komponenten aus  dem Produktmarketing aufgelegt und h ierzu eine entsprechende 
Projektvereinbarung getroffen. 
Abseits der derzeit standardisierten Ausschreibungstexte soll eine zielgruppenorientierte 
Ausschreibung entstehen. Hierbei sind die Vorteile einer Beschäftigung bei der Stadt Köln 
(Großkundenticket, Vermögenswirksame Leistungen, tarifliche Zuschläge etc.) in den 
Vordergrund zu stellen . Insgesamt s oll eine Erhöhung der qualifizierten Bewerbungen 
erreicht werden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. 
Hier sind z. B. folgende Fragen zu klären: 
• Entspricht das derzeitige Anforderungsprofil den Notwendigkeiten? 
• Wird mit der geforderten zwei jährigen Berufserfahrung die Anforderung erfüllt, die 
benötigt wird? Wir d hiermit das richtige Bewerberpotenzial angesprochen? Gibt es 
Alternativen z.B. durch professionellere Auswahlverfahren? 
• Muss eine vorhandene Fahrerlaubnis bereits bei der Bewerbung g efordert werden? Ist 
es möglich und sinnvoll, die Kosten für den Führerschein als unverzinsliches Darlehen 
in Aussicht zu stellen? 
Bei der Entwicklung eines neuen Anforderungsprofils könnten folgende Aspekte 
berücksichtigt werden:

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 29 
• Best Practice Adaptionen (z. B. mit der Stadtverwaltung Düsseldorf) 
• Online-Befragung der Mitarbeiter/innen im Vorfeld („Was macht den Reiz der Aufgabe 
aus?“), um den Attraktivitätsfaktor zu definieren 
Neben einer Kampagne, die potentielle Bewerberinnen und Bewerber anspricht, ist 
flankierend eine Imagekampagne erforderlich, die die Arbeit des Ordnungsdienstes erläutert 
und sein Image („faule inkompetente Beamte“, „Spaßverderber“, „Pinkelpolizei“) verbessert. 
Folgende Maßnahmen wären geeignet, das Aufgabengebiet in der Öffentlichkei t positiv 
darzustellen: 
• Darstellung der Aufgabe über kleinere Videos mit Mitarbeitern (Storytelling) 
• offizieller Info-Tag für interessierte Bewerber/innen und Bewerber 
• Nutzung weiterer, moderner Medien  (z.B. Ordnungsdienst -Fahrzeuge, in der KVB, 
Kinowerbung, Facebook, Instagram, Youtube etc.) 
• Entwicklung einer werbewirksamen Beschreibung , z. B. „vielseitigste Tätigkeit in der 
aufregendsten Stadt im Rheinland“ 
 
Da die Arbeit im Ordnungsdienst nahezu alle Lebensbereiche „von der Wiege bis zur Bahre“ 
in a llen Gesellschaftsschichten und Milieus abdeckt, ist Vielfalt in der Belegschaft 
(Geschlecht, Alter, Familienstand, sexuelle Identität, religiöser, kultureller und ethnischer 
Hintergrund, berufliche Vorkenntnisse etc.) ein großer Qualitätsgewinn. Es ist da her zu 
analysieren, welche Beschäftigtengruppen bislang unterrepräsentiert sind (z.B. Frauen) und 
Kampagnen für jeweils zielgruppengerechte Ansprache zu konzipieren (z.B. deutlicheres 
Bekenntnis für Teilzeitmodelle o. ä.). Hier ist insbesondere die Zielgruppe entscheidend. 
Als weiteren Schritt wird das Bewerbungsverfahren (ggf. durch Einbeziehung externer 
Unterstützung) zur zeitnahen  Bearbeitung von Bewerbungen und möglichen Einstellungen 
optimiert. Zum Beispiel werden die Bausteine der Eignungsfeststellung  überarbeitet. Hier 
könnten alternative Schritte hilfreich sein, um die Qualität und das Interesse der Bewerber 
herauszufiltern. Eine Verlagerung der Eignungsfeststellung (Bewerbersichtung bis zur 
Durchführung Eignungstest) auf einen externen Dienstleister wird geprüft.  
Maßnahmen: 
 Projektvereinbarung für ein zielgruppenorientiertes Recruiting 
 Erstellung einer zielgruppenorientierten Bewerberansprache 
 Umsetzung einer Imagekampagne

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 30 
3.5.2 Schulungs- und Fortbildungskonzept 
 
Neues „Schulungszentrum“ 
IST 
Die Erfahrungen haben  gezeigt, dass eine Zusetzung neuen, im Wesentlichen 
berufsfremden Personals in der beabsichtigten Größenordnung nicht, wie bisher praktiziert, 
„im laufenden Geschäft“ bei gleichzeitig gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen , 
möglich ist.  
Temporär konnten ab Juni 2017 zur Verfügung stehende Raumkapazitäten im 
Bezirksrathaus Mülheim für die Gründung eines Schulungszentrums genutzt werden. So 
kann eine qualitativ hochwertige Einarbeitung gewährleistet werden, ohne den laufenden 
Betrieb des Ordnungsdienstes zu tangieren.  
Derzeit werden für sechs Monate, beginnend ab Juni 2017 bis einschließlich November  
2017, (zunächst 17 nach Kündigungen inzwischen) 15 neue Kräfte ausgebildet werden. 
Hierfür konnte ein Schulungsteam, bestehend aus einer Dienstgruppenleitung, einer 
Stellvertretung, sowie weiteren Außendienstkräften, gewonnen werden.  
Ziel ist es, intensive Fachschulungen und Praxisanleitungen (Rollenspiele und langsame 
Überleitung in den „selbstständigen Echtbetri eb“) in modularem Aufbau durchzuführen. Die 
Praxisanleitung bildet das Herzstück der Einarbeitung. 
SOLL 
Das Projekt ist dauerhaft einzuführen und soll zukünftig neben sowie in enger Verzahnung 
mit der Komponente der dauerhaften Fortbildung des Bestandspers onals (Stichwort: 
Auffrischungsschulung, Wissensbewahrung und Wissensanpassung) ein wichtiger 
Bestandteil des Ordnungsdienstes  sein. Hierfür könnte das Schulungszentrum der 
Feuerwehr Vorbild sein. Schulungen könnten so vor dem Hintergrund stetig steigender  
Anforderungen insgesamt weiter ausgebaut, institutionalisiert und intensiviert werden. Ziel 
wird es sein, das gesamte Personal auf einen einheitlichen Qualifikationsstand  zu bringen, 
diesen dauerhaft zu erhalten und weiterzuentwickeln. 
Maßnahmen: 
 Dauerhafte Einrichtung eines „Schulungszentrums“ (personell und räumlich)

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 31 
Schulungs- und Fortbildungskonzept inklusive der 
Laufbahnperspektiven für Ordnungsdienstkräfte, die ihre Außen- und 
Schichtdiensttauglichkeit einbüßen 
 
IST 
Die Personalrekrutierung erfolgt bisher lediglich zu einem sehr kleinen Anteil durch 
erfolgreiche Ausbildungsabsolventen der Stadt Köln. Ein Großteil der Stellenbesetzungen 
kann durch die Einstellung externer Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen werden. 
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen in der Regel über keine 
Verwaltungsausbildung und werden in mehrmonatigen intensiven Schulungen auf ihren 
Einsatz im Außendienst vorbereitet. Sollten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen 
Einsatz i m Außendienst nicht mehr einsetzbar sein, sind die Möglichkeiten, einen 
Arbeitsplatz in anderen Aufgabengebieten der Stadtverwaltung zu finden, begrenzt. Da in 
Frage kommende Stellen zum Teil  in einer geringeren Entgelt gruppe ausgewiesen sind, ist 
eine Herabgruppierung nicht immer zu vermeiden. 
SOLL 
Durch eine Nachqualifizierung im Rahmen des Verwaltungslehrgangs I würde eine weitere 
Verwendung in anderen Verwaltungsaufgabengebieten vergleichbar des mittleren Dienstes 
ermöglicht. Jedoch könnten sich in best immten Konstellationen alternative 
Qualifikationsansätze als zielführender erweisen (z. B. ältere Kräfte).  Die notwendigen 
Rahmenbedingungen werden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und ein entsprechendes 
Handlungskonzept entwickelt. Hierfür wird die Ausga ngslage analysiert, Handlungsoptionen 
erarbeitet und abgewogen, entsprechende Maßnahmen entwickelt und die Kosten kalkuliert. 
Die Erfahrungen aus dem Konzept für leistungsgewandelte Mitarbeitende im pädagogischen 
Bereich in Kindertagesstätten werden einbezogen. 
Maßnahmen: 
 Einrichtung einer Arbeitsgruppe

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 32 
Schulungs- und Qualifizierungsmodelle im Ordnungsdienst 
 
IST 
Wie bereits zuvor ausgeführt, werden die extern eingestellten Ordnungsdienstkräfte intern 
auf ihren Einsatz im Außendienst vorbereitet. Sie verfügen bei Einstellung über keine 
Verwaltungskenntnisse und können daher später nicht in andere Verwaltungsbereiche 
wechseln.  
Einige Ordnungsdienstkräfte sind bereits seit einigen Jahren im Ordnungsdienst beschäftigt 
und verfügen somit über ordnungsrechtliche Fachkenntnisse. 
Durch den Einsatz von – zum einen – erfolgreichen Ausbildungsabsolventen der Stadt Köln 
und – zum anderen – einem Großteil an Externen ohne Verwaltungsausbildung divergieren 
die Kenntnisse über Verwaltungsverfahren, -abläufe und Verantwortlichkeiten stark. Die 
Herstellung eines einheitlichen Niveaus ist daher eine besondere Herausforderung für die 
Mentorinnen und Mentoren (=erfahrene Ordnungsdienstkräfte), die neben ihrer eigentlichen 
Tätigkeit die Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen übernehmen. 
SOLL 
Aufgrund der geschilderten Problemlagen wurde ein Drei-Säulen-Modell entwickelt. 
1. Säule: 
Vorrangig sollen  künftig, vergleichbar der Vorgehensweise in anderen Städten, geeignete 
Bewerberinnen und Bewerber in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r 
Differenzierungsbereich Öffentliche Ordnung ausgebildet und nach erfolgreichem Abschluss 
vorrangig im Or dnungsdienst eingesetzt werden. Ziel ist, potentielle Bewerberinnen und 
Bewerber anzusprechen, die sich möglicherweise nicht für eine allgemeine 
Verwaltungsfachangestellten (VfA)-Ausbildung interessieren würden. 
Erstmalig angeboten werden kann eine entspre chende Ausbildung im Jahr 2018. Somit 
stehen entsprechend ausgebildete Kräfte ab dem Jahr 2021 zur Verfügung. 
2. Säule: 
Zur Überbrückung des vierjährigen Zeitraums werden, wie bisher, externe Einstellungen, die 
innerhalb mehrmonatiger Schulungen für den Einsa tz im Außendienst befähigt werden, 
vorgenommen. 
3. Säule: 
Alle bisher eingestellten Dienstkräfte ohne Verwaltungsausbildung werden mittelfristig zur 
Steigerung der Qualität im Ordnungsdienst und zur weiteren Einsatzfähigkeit in der 
gesamten Stadtverwaltung nachqualifiziert.

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 33 
Drei-Säulen-Modell: 
 
Ausbildungsmodelle im Ordnungsdienst 
der nächsten vier Jahre 
(Drei-Säulen-Modell) 
 
I – Ausbildung zum  II – externe   III – Nachqualifizierung 
VfA    Einstellung   der extern eingestellten 
mit Schwerpunkt  bisherige   Bewerber 
Ordnungsrecht  Einstellungspraxis 
▪ Prüfung Kapazitäten ▪ Modell wird zur  ▪ Hierbei handelt es sich 
Rheinisches   Überbrückung des  um eine Erfordernis 
Studieninstitut   Zeitraumes der Säule I aus der Entgelt- 
für kommunale   weitergeführt   ordnung. Der 
Verwaltung in Köln      Arbeitgeber ist hierzu 
        verpflichtet 
▪ mögl. Kooperation mit ▪ Auswahlgespräche für ▪ Das Amt für Personal, 
Düsseldorf   Ordnungsdienst ab Juli Organisation und 
    2017 und weitere  Innovation erarbeitet ein 
    Auswahltests   gesamtstädtisches Konzept 
 
    im September 2017 
     
▪ Definition der Bedarfe  
festlegen    
 
Als weitere Unterstützung werden interessierte Auszubildende des mittleren Dienstes sowie 
zur/zum Verwaltungsfachangestellten ab dem nächsten Ausbildungsabschnitt verstärkt im 
Ordnungsdienst eingesetzt. Das Amt für öffentliche Ordnung wirbt mit Unterstützung der 
Ausbildungsleitung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Ausbildungsplattform, Info -
Veranstaltung) offensiv für eine Ausbildung im Ordnungsd ienst. Ab dem Jahr 2019 könnten 
ausgebildete Kräfte eingesetzt werden. 
Maßnahmen 
 Einführung des Drei-Säulen-Modells 
 Verstärkter Einsatz von Auszubildenden des mittleren Dienstes sowie 
Verwaltungsfachangestellten im Ordnungsdienst

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Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 34 
3.5.3 Personalerhaltungsmaßnahmen 
 
IST 
Die Stadt Köln steht als Arbeitgeberin mit den Umlandkommunen in dauerhaftem 
Wettbewerb um die Gewinnung und Erhaltung von qualifiziertem Personal. Aufgrund von 
anderen Rahmenbedingungen oder Aufgabenzuschnitten unterscheiden sich insbesondere 
die ausgeschriebenen Ermittlerstellen des Ordnungsdienstes in ihrer Bewertung.  
Die beschriebene Neuausrichtung des kommunalen Ordnungsdienstes sowie äußere 
Einflüsse und Geschehnisse wie z.B. die immer realistischere Gefahr eines Terroranschlags 
führen weiterhin zu einer Abwanderung von Dienstkräften in andere Verwaltungsbereiche 
oder aufgrund der guten Arbeitsmarktlage auch in die Privatwirtschaft. Insofern ist die 
Fluktuation im Bereich des Ordnungsdienstes eine beachtenswerte Größe. 
Nachdem es in der Vergangenheit stadtweit vergleichsweise wenig Bewegung im Bereich 
des mittleren Dienstes gegeben hat, eröffneten sich ab dem Jahr 2015 durch eine Vielzahl 
von Stellenzusetzungen, z.B. in den Bereichen Ausländerangelegenheiten und 
Bußgeldangelegenheiten sowie im Amt für Wohnungswesen, neue Möglichkeiten für einen 
Stellenwechsel im mittleren Dienst. Die Gründe hierfür sind vielfältig: viele Mitarbeitende 
wünschen sich wieder geregelte Arbeitszeiten, folgen der neuen Ausrichtung und 
Zielsetzung nicht oder setz en sich der gestiegenen Belastung und der steigenden 
Gefahrensituation aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage nicht aus. 
Viele Mitarbeitenden beklagen ferner den sprunghaften Personalzuwachs und die dadurch 
entstandenen Anforderungen hinsichtlich praktis cher Einarbeitung neuen Personals an die 
Bestandsmitarbeitenden; aber auch die somit ständigen Veränderungen im sozialen Gefüge 
und Betriebsklima.  
Es ist davon auszugehen, dass sich das Bewerberaufkommen bei einer höheren 
Stellenbewertung der Ermittlerstellen deutlich erhöht und auch das Bestandspersonal besser 
an die Stadt Köln gebunden werden kann.  
SOLL 
Derzeit wird die Stellenbewertung des Ordnungsdienstes auf Basis der mit dem Konzept 
„Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdiens t“ eingeführten 
bezirklichen Gruppenstruktur mit dem Ziel eines angemessenen und wettbewerbsfähigen 
Bewertungsgefüges und Entlohnungssystems überprüft.  
Zusätzlich sind geeignete Maßnahmen zur Personalerhaltung und Arbeitszufriedenheit auf 
den Weg zu bring en. Lösungsansätze beziehungsweise passgenaue Maßnahmen für die 
konkrete Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf Grundlage der für 
die Personalgewinnung gewonnen Erkenntnisse entwickelt. 
Neben der fachlichen Einarbeitung muss die s oziale Integration neuen Personals eine 
besonders wesentliche Komponente darstellen.

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 35 
Maßnahmen: 
 Überprüfung der Bewertungsstruktur der Ordnungsdienstkräfte 
 Umsetzung von Maßnahmen zur Personalerhaltung und Arbeitszufriedenheit 
 Stärkung der sozialen Integration neuen Personals 
 
 
3.6 Leitstelle / Servicetelefon „32000“ / Funkverkehr 
 
Wesentlicher Bestandteil der inneren und externen Kommunikation ist die Lei tstelle des 
Ordnungs- und Verkehrsdienstes. Die heutige Struktur hat sich entwickelt aus einer 
Funkzentrale der Verkehrsüberwachung – speziell für Abschleppmaßnahmen. Hiermit sollte 
seinerzeit sichergestellt werden, dass die vor Ort eingesetzten Politessen operativ 
unterstützt werden.  Der Abschleppvorgang wird dann einem  Abschleppunternehmen 
zugeordnet sowie Halterfeststellungen und Rückfragen durch die Bürgerinnen und Bürger 
bearbeitet.  
Mit der bereits beschriebenen Zentralisierung des Ordnungsdienstes wurden die Aufgaben 
inzwischen wesentlich erweitert. Nunmehr erfolgt über das Servicetelefon auch  der 
Funkverkehr mit den Ordnungsdienstkräften. Des Weiteren können Bürgerinnen und Bürger 
unter der Telefonnummer 0221/221 -32000 anrufen und Beschwerdelagen schildern. Diese 
werden aufgenommen und an die vor Ort eingesetzten Dienstkräfte weitergegeben. De s 
Weiteren erfolgt die Abstimmung mit anderen Sicherheitspartnern wie Polizei, F euerwehr, 
KVB etc. mit Vorrangschaltung. 
Die Service -Rufnummer „32000“ wird intensiv und auf allen städtischen Plattformen 
beworben und sehr rege genutzt. 
IST 
Die für den Ordnu ngs- und Verkehrs dienst eingehenden Anrufe werden durch die 
Mitarbeiter/innen des Servicetelefons aufgenommen und erfasst. Danach erfolgt eine 
Priorisierung durch die Mitarbeiter/innen. Anhand von vorhandenen Einsatzplänen erfolgt 
eine Zuteilung des Auftra ges über das digitale Funksystem an die Einsatzkräfte im 
Außendienst und die Daten werden in den entsprechenden erfasst. 
Danach erfolgt von den Einsatzkräften eine Rückmeldung, die dokumentiert wird und die 
eventuell weitere Maßnahmen auslöst. Aufgrund der  Erreichbarkeiten des Servicetelefons 
des Ordnungs - und Verkehrsdienstes auch außerhalb der üblichen Sprech - oder 
Arbeitszeiten der restlichen Stadtverwaltung sind durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
auch zahlreiche Fragestellungen aus Aufgabenberei chen von anderen Dienststellen zu 
bearbeiten. 
Durch den im Dezember 2016 erfolgten Umzug in neue Räumlichkeit en im H -Riegel des 
Stadthauses Deutz, Ostgebäude konnten die bisherigen 5 Arbeitsplätze auf 11 Arbeitsplätze 
erhöht werden. Hiervon sind 8 Arbeitsplätze voll ausgestatte Telefon-/ Funkarbeitsplätze und 
2 Arbeitsplätze als reine Telefonplätze ausgestattet. Hi nzu kommt der Arbeitsplatz des 
Gruppenleiters, der über ein zusätzliches Tischfunkgerät verfügt.

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 36 
Die neue Räumlichkeit verfügt über eine spezielle Schallisolierung der Wände und Decken. 
Die Arbeitsplätze wurden in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssi cherheit mit 
zusätzlichen Schallschutzwänden ausgestattet, um so ein möglichst störungsfreies Arbeiten 
für alle zu gewährleisten. 
Das Servicetelefon ist derzeit besetzt von: 
Montag bis Donnerstag  von 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Freitag und Samstag  von 07:00 Uhr bis 02:00 Uhr 
Sonntags   von 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Feiertags   von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr 
Die Gesamterreichbarkeit beläuft sich auf 119 Stunden /Woche. 
Derzeit wird das Servicetelefon mit 9 Stellen mit Wertigkeit EG 5 im Stellenplan 
berücksichtigt. Die vorhandenen Kräfte decken die vorgenannten Zeiten über 
unterschiedliche Arbeitszeitmodelle ab. In den Abendstunden wird das Servicetelefon 
zusätzlich durch den Ordnungsdienst unterstützt. 
Immer wieder wird Kritik geübt, dass die Leitstelle/Service -Telefon nicht oder nur nach 
mehrfachen Versuchen erreichbar ist und mitgeteilte Beschwerdelagen nicht abgearbeitet 
werden. Die Auswertung der Anruferstatistik ergab für 2016 folgendes Bild:  
Insgesamt registrierte die Telefonanlage 138.782 Anrufe. Davon konnten  95.620 (68,9%) 
angenommen werden, 43.162 (31,1%) konnten allerdings nicht angenommen werden. 
SOLL 
Um zukünftig den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden, muss die Organisation , 
Personalausstattung und Leitstellensoftware angepasst werden. 
Organisatorisch soll eine Aufteilung der Leitstelle in ein Front- und ein Back-Office erfolgen. 
Das Front -Office ist die Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Hier sitzen die 
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die alle eingehenden Anrufe annehmen und so tiefgehend 
wie möglich abschließend behandeln.  Durch die Weiterleitung komplexerer Anrufe oder 
auch kurzer schriftlicher Anfragen an den Back-Office-Bereich, kann zum einen der Kunde 
qualitativ hochwertiger bedient werden, zeitgl eich kann sich der Front -Office-Bereich 
schneller wieder neuen Anrufen widmen. Die tiefergehenden Problemstellungen, die im 
Front-Office nicht bearbeitet werden können, werden im Back -Office für den Bürger gelöst 
und er wird innerhalb einer festgelegten Zeit zurückgerufen. 
Unterstützt wird die Arbeit der Leitstelle durch eine Leitstellensoftware. Das bisher  
angewandte Verfahren „LISY“ (Leitstellen -Informationssystem) ist überaltert und entspricht 
nicht mehr den Anforderungen an einen fachlichen und effektiven Einsatz. Derzeit wird mi t 
der Berufsfeuerwehr Köln abgestimmt, dass die neue Leitstellensoftware der Feuerwehr 
(befindet sich in der Beschaffung) auch zukünftig bei der Leitstelle  / Servicetelefon / 
Funkverkehr eingesetzt wird. Besonders vorteilhaft ist die Dokumentation eingehen der 
Anrufe, geführter Einsätze, gesammelter Einsatzdaten, die Schaffung von Lagebildern usw.

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 37 
Des Weiteren wird derzeit der Inhalt einer Wissensdatenbank erstellt, die dann mit der 
neuen Leitstellensoftware verbunden werden soll. 
Mit der Einführung  der neuen Leitstellensoftware und der Erhöhung des Personaleinsatzes 
ist auch der Einsatz qualifizierten Personals (Disponenten) erforderlich, die spezifische 
Schulungen im Bereich Ordnungsrecht, Verkehrsrecht oder auch Kommunikationstraining 
erhalten. 
Um diese Neuorganisation der Leitstelle einzuleiten, wurde zunächst ein Mehrbedarf von 9 
weiteren Stellen im Stellenplan 2018 angemeldet. Weiterhin sind n ach der Einführung der 
neuen Leitstellensoftware die Aufgaben der 18 Stellen der Leitstelle neu zu definieren und 
sachgerecht zu bewerten.  
Maßnahmen: 
 Beschaffung der neuen Leitstellensoftware 
 Erstellung eines Einarbeitungs- und Schulungskonzeptes 
 Überprüfung der Personalbemessung und Dienstverteilung im Rahmen der 
Einführung der neuen Leitstellensoftware 
 
 
3.7 Sachausstattung 
 
Um die Ordnungsdienstkräfte entsprechend ihrer Aufgaben (ordnungsbehördliche und 
vollzugsdienstliche) auszurüsten, ist eine umfangreiche Sachausstattung notwendig. Vor 
dem Hintergrund eines stetig anwachsenden Aggressionspotentials und steigenden 
Gewaltbereitschaft seitens nicht ordnungsgemäß handelnder Personen, denen die 
Ordnungsdienstkräfte bei Ansprachen und Kontrollen gegenüber stehen, ist deren 
Ausstattung auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz , den persönlichen Schutz  und die 
Fürsorgepflicht laufend anzupassen. 
 
3.7.1 Persönliche Schutzausrüstung 
 
IST 
Die Ordnungsdienstkräfte verrichten ihre Arbeit außerhalb des Dienstgebäudes, sind dabei 
allen Wetterlagen ausgesetzt und müssen bei jeder Situation im Umgang mit den Menschen, 
die sie aufgrund ihres nicht ordnungsgemäßen Verhaltens ansprechen, vor der Gefahr eines 
tätlichen Angriffs oder zur Durchsetzung von Maßnahm en (Ingewahrsamnahmen, 
Sicherstellungen oder Wegnahmen von Gegenständen wie Bierflaschen, Verst ärkern usw.) 
ausgerüstet sein.  
Zu diesem Zweck verfügen alle Mitarbeiter über eine Dienstkleidung, die so verifiziert ist, 
dass sie für alle Wetterlagen  und Einsätze tauglich ist. Alle Dienstkräfte sind 2016 mit einer 
neuen einheitlichen dunkelblauen  Dienstkleidung ausgestattet worden.  Mit dem „Logistik 
Zentrum Niedersachsen (LZN)“ besteht ein Dauerlieferungsvertrag für Kleidungsstücke, auf

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 38 
die auch andere Sicher heitsbehörden (z.B. Polizei) zurückgreifen. Insoweit ist hier die 
Gebrauchsfähigkeit bzw. Funktionalität sichergestellt.  
Die bisherige Schutzausrüstung besteht aus: 
 
Koppelausstattung 
 
 Koppel (=Gürtel zur Befestigung von Gegenständen) 
 Handfesseln mit Schlüssel  
 Stich- und schnittfeste Einsatzhandschuhe  
 Reizstoffsprühgerät (RSG 3) 
 Gearkeeper (Verlustsicherung) mit Zuggewicht (Ausstattung Kradfahrer) 
 große Lenser-Taschenlampe  
 kleine LED-Taschenlampe  
 Multifunktionstool  
 mind. 8 m Maßband  
 Durchsuchungshandschuhe (dünn) 
 Schlüsselhalter  
 Funkgerät inkl. Halterung 
 Sonstige Ausstattung 
 
 personalisierte maßangepasste ballistische und stichsichere Schutzweste 
 Hundetransponder-Lesegerät  
 Dienstliches Portemonnaie für eingenommene Verwarngelder 
 Beatmungsmaske Erste Hilfe (zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten) 
 Signalleuchtweste 
 
Die summarische und zusätzliche Betrachtung von schwierigem Einsatzgeschehen mit 
Verletzungsfolgen zeigt, dass ein verstärkter Schutz  der Ordnungsdienstkräfte zwingend 
notwendig ist.  
SOLL 
Nach eingehender Prüfung und im Ergebnis einer Umfrage des örtlichen Personalrats  
(85 % Zustimmung unter den Ordnungsdienstkräften) ist beabsichtigt, die Schutzausrüstung 
um folgende Gegenstände zu ergänzen , die zur Eigensicherung und Gefahrenabwehr 
eingesetzt werden: 
 Hochleistungsreizstoffsprühgerät Jet Protector „JPX“ Orange mit Gürtelholster 
Derzeit steht den Ordnungsdienstkräften lediglich das Reizstoffsprühgerät 3 (RSG 3) als 
einziges Hilfsmittel im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Verfügung.  Allerdings kann es in 
vielen Lagen (Wetter: Wind, Regen, etc. oder mögliche Kontaminierung Unbeteiligter) nicht 
eingesetzt werden oder entfalte t keine ausreichend gewünschte Wirkung. Das 
Hochleistungssprühgerät „JPX“ (Jet Protector Orange mit farbigem Griffstück in orange) ist 
gegenüber dem RSG 3 deutlich effektiver und weißt folgende Vorteile auf:

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 wirkt sehr schnell über die Schleimhäute und Atemorgane 
 Störer wird über eine Einfärbung des Wirkstoffes  auch für andere E insatzkräfte 
erkennbar markiert 
 Treffsicherheit durch Laserzielhilfe bei schlechten Sichtverhältnissen oder 
Dunkelheit sowie höhere Reichweite gegenüber RSG 3 
 Kontaminierung der Mitarbeiter/ -innen ausgeschlossen 
 
 Reizstoffsprühgerät RSG 8 
Im Rahmen von Großveranstaltungen, illegalen Technopartys und Ansammlungen von 
störenden Personengruppen (mehreren Aggressoren) bietet das Reizstoffsprühgerät (RSG 
8) einen effektiveren und umfangreicheren Schutz der Ordnungsdienstkräfte, da das RSG 8 
auch gegen mehrere Personen (nicht nur gegen eine Person) eingesetzt werden kann. 
 Teleskopabwehrstock 
Insbesondere bei Übergriffen auf die Ordnungsdienstkräfte mit Waffen oder waffenartigen 
Gegenständen (Bierflaschen, Spritzen o.ä.) hat sich gezeigt, dass im Nahbereich keine 
Möglichkeit besteht – mit Ausnahme des eigenen Körpers – Störer auf Abstand zu halten 
bzw. diese zu entwaffnen. Der Teleskopabwehrstock soll daher zur weiteren Eigensicherung 
der Außendienstkräfte beitragen. 
Voraussetzung für den Gebrauch dieser neuen Ausrüstungsgegenstände  (JPX, RSG 8 und 
Teleskopabwehrstock) sind jeweils Ersteinweisungen, jährliche Auffrischungsschulungen 
und reg elmäßiges Training. Erst nach erfolgreicher und bestandener Einweisung bzw. 
Schulung erfolgt die Ausgabe. 
 GPS 
Im Zuge der im Jahr 2016 erfolgten Vollausstattung aller Außendienstkräfte mit digitalen 
Handfunkgeräten wurde auch eine GPS -Ortungssoftware mit zusätzlicher Hardware 
eingeführt. Diese soll die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen, aber auch 
zur Steuerung der Einsatzkräfte bei größeren Einsatzlagen dienen.  Es gibt einen 
Notrufknopf, der von den Außendienstkräften in Notfällen gen utzt werden kann. Wenn der 
Notruf betätigt wird, ist die letzte Position bekannt. Über weitere Geräte in der Umgebung 
kann unmittelbar durch die Leitstelle des Ordnungs - und Verkehrsdienstes Unterstützung 
gerufen werden. Eine Dokumentation der eingegangene n Notrufe erfolgt unabhängig von 
der Reaktion der Leitstelle. Außerdem ist es möglich, die Außendienstkräfte zu orten, sollten 
diese auf Funkansprache nicht reagieren und möglicherweise Unterstützung brauchen.  
Die GPS-Ortung über den neuen Digitalfunk wird derzeit beim Ordnungsdienst im Rahmen 
ausgewählter Einsätze und in Abstimmung mit dem Personalrat getestet. 
 
Der Einsatz der neu zur Verfügung zu stellenden Reizstoffsprühgeräte soll dabei ausführlich 
dokumentiert, statistisch erfasst und bewertet werden. Nach einem Zeitraum von 1,5 Jahren 
werden die gewonnenen Erkenntnisse evaluiert.

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Maßnahmen: 
 Zustimmung örtlicher Personalrat zur Ergänzung der Schutzausrüstung 
 Einleitung und Durchführung des Beschaffungsverfahrens für die neuen 
Ausrüstungsgegenstände 
 Erstellung einer Handlungsanweisung, eines Schulungskonzepts und von laufenden 
Schulungsplänen 
 Dauerhafte Nutzung der GPS-Ortungssoftware 
 Führen einer Einsatz dokumentation über die Nutzung der neuen Reizstoffsprühgeräte 
sowie Evaluierung nach 1,5 Jahren nach Einführung 
 
3.7.2 Mobilität 
 
Zur Bewältigung der Aufgaben de r Ordnungsdienstkräfte ist im Stadtgebiet eine hohe 
Mobilität durch den Einsatz von Kraftfahrzeugen, Motorrädern und Fahrrädern erforderlich. 
Durch den zentralen Standort in Köln -Deutz ist eine zeitnahe Erreichbarkeit des gesamten 
Stadtgebietes innerhalb der Einsatzzeiten sichergestellt. 
Die Fahrzeuge sind Einsatzmitte l der Dienstkräfte und  stellen Mitführmöglichkeiten von 
weiteren Einsatzmitteln, Unterbringung von  Sicherstellungen, Durchführung von 
Ingewahrsamnahmen, einen Witterungsschutz und Rückzugsraum, dar. 
IST 
Der Ordnungsdienst verfügt derzeit über folgende Fahrzeuge: 
Personenkraftwagen: 26 
Einsatzleitfahrzeug: 1 (gemeinsam mit dem Verkehrsdienst) 
Motorräder: 3 
Fahrräder: 6, zusätzlich im Testeinsatz E-Bikes: 2 
Zur Bewältigung von besonderen Einsatzlagen und Großeinsätzen  (Bombenfunden, 
Karneval, Silvester etc.)  und bei Einsätzen im Rahmen des erhöhten Risi komanagements 
(siehe Punkt 2.2.3 und 2.2.4) sind Einsatzleitfahrzeuge erforderlich. 
In Sondersituationen ist eine schnelle Erreichbarkeit und hohe Flexibilität gefordert. Hier und 
bei der Bewältigung von Aufgaben a uf Weisung des anlassbezogen einberufenen 
Krisenstabs wird der Einsatz von Motorrädern favorisiert. Der Einsatz (z. B. bei 
Kurdendemo, AFD -Parteitag) als flexibles Einsatzmittel hat sich bewährt. Auch im 
Alltagsgeschehen ergänzen die Motorräder die PKWs sinnvoll.  
Viele Einsätze lassen sich im Nahbereich der Dienststelle durch de n Einsatz einer 
Fahrradstaffel bewältigen.  Auch die Bestreifung von Grünanlagen ist effektiver. Zudem 
lassen sich unterwegs häufig Verstöße feststellen, die vom Dienst-KFZ nicht erkannt werden 
können, so unter anderem 
 Rad- oder Gehwegparken, 
 Sondernutzungen (z.B. durch Werbeträger),

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 41 
 Beschädigungen in Verkehrswegen und 
 übergroße oder behindernd aufgebaute Außengastronomien. 
 
Insoweit ist ein ausreichender Fuhrpark, der die Anzahl der eingesetzten 
Ordnungsdienstkräfte und die Aufgabenspezifika berücksichtigt, vorzuhalten. 
SOLL 
Die Beschaffung von weiteren Dienst kraftfahrzeugen und Fahrrädern wird derzeit intensiv 
vorangetrieben. Durch die Erhöhung der Sollstärke/Iststärke des Personals im 
Ordnungsdienst ist eine bedarfsgerechte Anpassung des Fuhrparks erforder lich und erfolgt 
sukzessive mit der Einstellung der neuer Ordnungsdienstkräfte. 
 Personenkraftwagen 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat am 31.07.2017 (Vorlagen -Nr.: 2213/2017) die 
Beschaffung von 26 Personenkraftwagen beschlossen. Derzeit werden zwölf 
benzinbetriebene Fahrzeuge durch die Fa. AWB beschafft. Die Beschaffung von 14 
Dienstkraftfahrzeugen mit umweltfreundlicher Antriebsart wird derzeit vorbereitet. 
 Einsatzleitfahrzeug 
Die Beschaffung eines weiteren Einsatzleitfahrzeugs wurde ebenfalls vom Ha uptausschuss 
der Stadt Köln beschlossen. Derzeit wird die Leistungsbeschreibung erstellt. 
 Motorräder 
Derzeit befindet sich ein zusätzliches Motorrad in der Beschaffung.  Hier ist in einem 
Zeitraum von einem Jahr hinsichtlich Einsatzzeiten, Häufigkeit und Effektivität zu prüfen, ob 
ein weiterer Bedarf zur Erhöhung der eingesetzten Krade erforderlich ist 
 Fahrräder  
Die Kontrollen des Ordnungsdienstes  von Landschafts - und Naturschutzgebieten sowie 
Grünflächen (z.B. freilaufende Hunde und Wildgriller), aber auch die Ahndung von 
unerlaubten Sondernutzungen (z.B. durch übergroße oder ungenehmigte 
Außengastronomien oder Werbeträger)  sollen verstärkt geahnd et werden. Ferner  sind 
regelmäßig stattfindende Streifen von Ordnungsdienst und Verkehrsdienst geplant, bei 
denen u.a. behindernd parkende Kraftfahrzeuge oder Gefahrenstellen gezielt erkannt  und 
gemeinsam beseitigt werden können.  
Der Ordnungsdienst ist daher zum Aufbau und zur Durchführung dieser regelmäßigen 
Radstreife mit zehn E -Bikes und entsprechender Dienstkleidung/Ausrüstung auszustatten.  
Bei der Beschaffung ist sowohl ein Kauf, als auch ein Leasing zu prüfen. Zum Transport der 
Fahrräder sind ausgewä hlte Dienstfahrzeuge mit einer Anhängerkupplung zur Aufnahme 
eines Fahrradträgers auszustatten.

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 42 
Maßnahmen 
 Beschaffung von zwölf Personenkraftwagen bei der FORD AG über die AWB 
 Vorbereitung einer Ausschreibung zur Beschaffung von PKW mit Hybrid-Antrieb 
 Durchführung der Beschaffung des Einsatzleitfahrzeuges 
 Prüfung, ob weitere Motorräder als Einsatzmittel beschafft werden 
 Beschaffung von zehn E-Bikes und der erforderlichen Dienstkleidung/Ausstattung 
 
3.8 Raumorganisation 
 
IST  
Der Ordnungsdienst verfügt derzeit insgesamt über eine nicht ausreichende Ausstattung mit 
Nutzflächen im Stadthaus Deutz, Ostgebäude. Neben Schreibarbeitsplätzen werden 
Räumlichkeiten für Umkleiden/Spinde, Duschräume, Besprechungs - und Sozialräume, 
Unterbringungsmöglichkeiten von Arbeitsmaterialien/Dienstfahrrädern, Trockenräume zum 
Trocknen nasser Dienstkleidung und Sicherstellungen sowie auch Schulungsräume 
benötigt. Die Räumlichkeiten für diese besonderen Anforderungen müssen größtenteils noch 
baulich hergerichtet werden. 
Aufgrund der sich stark zuspitzenden Raumsituation im Stadthaus Deutz hatte der örtliche 
Personalrat mit Schreiben vom 03.11.2016 die Zustimmung zu weiteren Einstellungen im 
Ordnungsdienst grundsätzlich versagt, da andernfalls die Mindestanforderungen an 
Arbeitsplatzsicherheit nicht mehr hätten eingehalten werden können. Die Einstellungen 
wurden daraufhin bis auf weiteres ausgesetzt. Kurzfristig zeichneten sich umzugsbedingte 
Raumkapazitäten lediglich im Bezirksrathaus Mülheim ab, die eine temporäre Auslage rung 
von Teilen des Ordnungsdienstes ab 01.06.2017 bis längstens März 2018 und ggf. 
begrenzte Neueinstellungen ermöglichen. Eine über März 2018 hinausgehende Nutzung der 
Räume in Mülheim wird derzeit geprüft. 
SOLL 
Die Ordnungsdienstkräfte, die Leitstelle, der Innendienst und die Verwaltung sind im 
Stadthaus Deutz, Ostgebäude untergebracht. Der Ausbau der Personalressourcen erhöht 
den Bedarf an weiteren Büro - und Sonderflächen (Sozialräume, Besprechungsräume, 
Waschräume etc.). Die auf diesem Zielbild beruhenden Bedarfe sind gegenüber dem 
zuständigen Fachamt definiert. Das Zentrale Raummanagement hat die 
Flächenmehrbedarfe anerkannt und wird die Flächen mittels Verlagerung anderweitiger 
Organisationseinheiten dem Ordnungsdienst zur Verfügung stellen. 
Maßnahmen 
 Vorantreiben einer bedarfsgerechten Ausstattung mit Räumen

Dezernat I – Amt für öffentliche Ordnung 
 
Zielbild Ordnungsdienst 2020  
 43 
Anlagen 
 
Anlage: Vorlagen-Nr: Thema: 
 Nr.1 1714/2016 –  Erhöhtes Risikomanagement bei Großveranstaltungen und  
    Anlässen mit größeren Menschenansammlungen 
 Nr.2 4198/2016 –  Beantwortung Anfrage: Schutz der städtischen Ordnungskräfte 
 Nr.3 1376/2017 –  Beantwortung Anfrage: Stärkeres Reizgas und Schlagstöcke  
    für das Ordnungsamt – alternativlos? 
 Nr.4 2149/2017 –  Beantwortung Anfrage: Zahl der Übergriffe auf städtische  
    Mitarbeiter

Anlage 2 Auszug aus dem AVR vom 11.12.2017

19100 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 21.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 11.12.2017 
öffentlich 
4.5 Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungs-
dienstes 
2763/2017 
Der Vorsitzende wiederholt die Bitte des Ausschusses, die vor Eintritt in die Tage s-
ordnung geäußert wurde, die Mitteilung nach Behandlung in den Bezirksvertretungen 
mit den ggf. dort geäußerten Empfehlungen bzw. Anregungen erneut im AVR zu be-
handeln. Er fragt den Ausschuss, ob es heute schon Fragen oder Anmerkungen zur 
Mitteilung gibt.  
 
MdR Dr. Krupp äußert, dass er der endgültigen Beratung und Beschlussfassung 
nicht vorgreifen möchte. Grundsätzlich gehe aus Sicht der SPD -Fraktion vieles, was 
in dem  vorliegenden Konzept beschrieben wird, durchaus in die richtige Richtung. 
Seine Fraktion habe in den letzten zwei Jahren einige Anträge gestellt, die einiges, 
von dem, was jetzt in dem Konzept aufgegriffen wird, schon beinhaltet haben. Zuletzt 
sei dies beispielsweise der ausführliche Antrag der SPD-Fraktion [AN/1829/2016] zur 
Ratssitzung am 17.11.2016 gewesen. Hier sei damals seitens der CDU-Fraktion und 
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen klar gestellt worden, dass dieser nicht erforde r-
lich wäre. Seitens der CDU-Fraktion habe man sich in der genannten Ratssitzung, 
sogar zu der Aussage verstiegen, dass das Ordnungsamt und insbesondere der 
Ordnungsdienst ausreichend ausgerüstet seien. Dies sei allerdings nicht der Fall. 
Insofern gehe das vorliegende Konzept in die richtige Richtung; man hätte dies alle r-
dings auch schon früher erreichen können.  
 
MdR Richter teilt mit, dass die Vorlage ein äußerst sensibles Feld behandelt, nämlich 
den Ordnungsdienst als Nahtstelle zwischen Stadt Köln und Bürgerinnen und Bü r-
gern. Daher sollte das Thema intensiv beraten werden. Außerdem würden im Ko n-
zept einige Aspekte enthalten sein, zu welchen man unterschiedlicher Auffassung 
sein könne. Daher sei eine ausreichende Beratung in den einzelnen Fraktionen e r-

forderlich und keine sch nelle Mitteilung. Aus diesem Grund habe er bereits vor Ei n-
tritt in die Tagesordnung vorgeschlagen, dass  die Mitteilung im nächsten Jahr noch 
einmal auf die Agenda gesetzt w ird. In der heutigen Sitzung möchte er daher nur e i-
nige Anmerkungen vorbehaltlich de r Meinungsbildung seiner Fraktion äußern. Es 
gehe ihm nicht darum, darüber zu diskutieren, was laufendes Geschäft der Verwa l-
tung ist und was ratsrelevant ist, sondern um einen Konsens oder zumindest um eine 
eindeutige Willensbildung in einem höchst sensiblen Themenfeld.  
Er spricht folgende Aspekte an: 
1. Im Konzept könne man an einzelnen Passagen herausles en, dass dieses bereits 
seit einem Jahr in der Mache ist. Selbstverständlich sei es auch völlig in Ordnung, 
dass die Verwaltung lange und intensiv an dem Ko nzept arbeitet, aber für ihn sei 
es überraschend, dass einige von den einzelnen Maßnahmen, die genannt we r-
den, die Silvesternacht 2015 und das subjektive Sicherheitsgefühl der Kölner 
Bürgerinnen und Bürger als Fundament haben.  Seine Fraktion werde noch ei n-
mal hinterfragen, ob es in diesem Zusammenhan g nicht auch andere Gründe g e-
be. 
2. Ein weiterer Punkt sei en die Themen  Personalgewinnung und Fluktuationsrate. 
Hier würde seine Fraktion gerne datengeschützt einen Personalkennzahlenübe r-
blick erhalten, aus welchem  das Durchschnittsalter der Beschäftigten, die Anzahl 
der personellen Wechsel in andere Fachbereiche pro Jahr usw. hervorgehen.  
3. In Bezug auf die Ausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde sich se i-
ne Fraktion noch einmal den genauen Ablauf ansch auen und prüfen, ob es nicht 
Alternativen g ebe, um dieselben Ziele des Schutzes und der Verteidigung der 
Ordnungsdienstkräfte zu erreichen. Dies sei noch zu klären.  
4. Seine Fraktion begrüße es, dass die Verwaltung in Trainings, Ausbildung und 
Begleitung investiere. Hier werde seine Fraktion prüfen, ob nicht auch regelmäß i-
ge Supervisionsangebote als Ergänzung für die Ordnungsdienstkräfte sinnvoll 
wären. 
5. Zuletzt habe seine Fraktion in Bezug auf die neue Zuordnung „zentraler Or d-
nungsdienst und Bezirkstätigkeite n“ noch einmal intensivierten Nachfragebedarf 
und möchte erfahren,  wie der Zugriff auf die zentrale n Ordnungsdienstkräfte im 
konkreten Prozessablauf erfolgt, wenn die  jeweilige Bürgeramtsleitung diese b e-
nötigt. 
All dies seien Aspekte, die sich zu einem Ges amtfragenkomplex fügen. Er regt daher 
an, dass die Verwaltung in diesem sensiblen Themenfeld ein Fachgespräch zum I n-
formationsaustausch und zur Vertiefung anbietet. Hierfür hätte man schließlich bis 
zur nächsten AVR-Sitzung am 29.01.2018 Zeit. 
Er fasst zus ammen, dass seine Fraktion manche Aspekte des Konzeptes kritisch 
sehe, sich aber noch im Diskussionsprozess befinde. 
 
MdR Detjen weist darauf hin, dass die Beschäftigten vom Ordnungsamt gute Arbeit 
erledigen. Er sei ebenfalls der Meinung, dass es eine Gewa ltzunahme gibt. Diese 
müsse man schlichtweg zur Kenntnis nehmen. Seiner Auffassung nach gehe das 
vorliegende Konzept aber in die falsche Richtung. Im Prinzip werde der eigentliche 
Schutz der Ordnungsdienstkräfte nicht durch eine eigene Bewaffnung - oder wi e 
auch immer man das nennen möge - stattfinden, sondern schlussendlich durch Pol i-
zistinnen und Polizisten, die eingreifen und die betroffene Person festnehmen o.ä. 
Letztendlich würden die Ordnungsdienstkräfte ihren Schutz also durch die Polizei 
und nicht d urch sich selbst erfahren. Seinerzeit habe man festgelegt, dass Or d-
nungspartnerschaften gebildet werden sollen. Dieser Gedanke der Ordnungspartne r-
schaften komme im vorliegenden Konzept allerdings nur am Rande als Bestand vor,

aber nicht als eine Notwendigkeit, die man neu überdenken muss, vor allem jetzt, wo 
man mehr Ordnungsdienstkräfte als früher habe.  
Das Projekt der Ordnungspartnerschaften, welches im Wesentlichen ein Projekt der 
Polizei sei, wurde offensichtlich zurückgefahren. Jedenfalls seien vor ze hn Jahren 
deutlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem in der Innenstadt, im Ei n-
satz gewesen als heute. Er würde sich daher wünschen, dass man den Gedanken 
der Ordnungspartnerhaften noch einmal aufgreift, weil die Frage der Bewaffnung 
dann in eine völlig andere Diskussion gerät. Ganz bewusst rede er in diesem Z u-
sammenhang von Bewaffnung, schließlich handele es sich um eine Aufrüstung der 
Ordnungsdienstkräfte. Er habe Zweifel daran, dass die Personen hierfür auch en t-
sprechend ausgebildet sind bz w. werden. Wenn man die Mitarbeiterinnen und Mita r-
beiter allerdings zu „qualifizierten Ordnungshelfer innen und -helfern“ entsprechend 
ausbildet, dann müsse man diese auch anders entlohnen bzw. eingruppieren, da es 
sich hierbei dann um eine gewisse Facharbe it handele. Nichtsdestotrotz sei er der 
Meinung, dass das strategische Konzept fehle. Er würde sich insbesondere auch am 
Ebertplatz kleine Einheiten von Polizei, Ordnungsdienstkräften und Streetworkern 
wünschen, die nicht ständig ausgewechselt werden. Dies e würden einen größeren 
Umfang erreichen und allen als Ansprechpartner bekannt sei n. Als Beispiel nennt er 
Herrn Jahn von der Polizei in der Innenstadt, der seinem Wissen nach nun seit ca. 
vier Wochen in Rente ist. Herr Jahn sei ein äußerst kommunikativer Polizist gewe-
sen, der die Leute kennt. 
Abschließend betont er, dass seine Fraktion der Vorlage aus den genannten Grü n-
den nicht zustimmen werde.  
 
Der Vorsitzende weist MdR Detjen darauf  hin, dass es sich um eine Mitteilung ha n-
delt.  
 
MdR Hegenbarth entgegnet, dass man auch eine Mitteilung negativ bescheiden kö n-
ne o.ä. MdR Detjen habe soeben etwas von martialisch und von Bewaffnung gesagt, 
dies sei aus seiner Sicht ebenfalls die richtige Bezeichnung. Schließlich werde i m-
merhin auch in der Presse zitiert, das s die neuen Geräte wie kleine Pistolen auss e-
hen. Deshalb müsse man sich darüber im Klaren sein, was dies dann auch in der 
Außenwirkung bedeutet. Gewiss werde es unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbe i-
tern innerhalb des Ordnungsamtes diesbezüglich unterschi edliche Auffassungen ge-
ben, allerdings sei auch nicht umsonst jemand in der Presse zitiert worden, der g e-
sagt hat, dass dies auch nach außen hin eine neue Eskalationsstufe darstellt.  
MdR Hegenbarth teilt mit, dass seine Gruppe diesbezüglich bereits im Mai  diesen 
Jahres die Anfrage AN/0609/2017 unter dem Titel „Stärkeres Reizgas und Schla g-
stöcke für das Ordnungsamt – alternativlos?“ gestellt hat. Daraufhin habe die Verwal-
tung mitgeteilt, dass sie die Einführung dieser Gegenstände für alternativlos hält. 
Seine Gruppe hingegen halte dies eher für gefährlich. In diesem Zusammenhang 
möchte er ausdrücklich auf den Jahresbericht des Ministeriums des Innern verweisen 
und bittet darum, dies auch entsprechend zu prüfen. Demnach würden sich nämlich 
äußerst viele Polizeibeamtinnen und -beamte mit diesen Gerätschaften verletzen. Er 
selbst gehe zunächst einmal davon aus, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten 
im Umgang mit solchen Geräten entsprechend geschult sind und hoffe, dass die 
Ordnungsdienstkräfte mindestens auf denselben Stand gebracht werden, auch wenn 
die Einführung der genannten Gerätschaften nicht gerade sein Ziel sei.  Darüber hin-
aus erinnert er an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, 
wonach Beamt innen und Beamt e eine Kennzeichnungspf licht haben sollten . Seine 
Gruppe habe bereits schon einmal in einem anderen Zusammenhang angefragt, i n-
wieweit dies möglicherweise auch hier sinnvoll ist. Auch wenn die Kennzeichnung s-

pflicht auf Landesebene durch die CDU -Fraktion, die FDP -Fraktion und die AfD-
Fraktion im Oktober diesen Jahres wieder gekappt worden ist, würde er sich freuen, 
wenn diese wieder eingeführt werden würde.  
 
Der Vorsitzende teilt im Namen der CDU -Fraktion mit, dass diese ausdrücklich b e-
grüße, dass es hier zu einer Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes kommt. Es 
müsse festgehalten werden, dass es nicht um irgendwelche „Waffen“ geh e, die dazu 
dienen, Vollzug zu vollziehen, sondern um Schutzmaßnahmen. Tag für Tag würden 
die Ordnungsdienstkräfte heute schon ihren Körpe r hinhalten, um für Sicherheit und 
Ordnung unterstützend tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sei es die Pflicht der 
Politik, den Ordnungsdienstkräften eine adäquate Ausrüstung zur Verfügung zu stel-
len. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Seite 14 des Konzeptes. Hier könne 
u. a. entnommen werden, dass die Anzahl der Übergriffe auf die Ordnungsdienstkräf-
te stetig ansteigt. Daher sei es zwingend erforderlich, die Kolleginnen und Kollegen 
adäquat zu schützen. Sicherlich könne man über die eine oder and ere Maßnahme 
noch einmal im Detail diskutieren, aber grundsätzlich sei es erforderlich, ihnen eine 
adäquate Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund begrüße 
die CDU-Fraktion den ersten Aufschlag der Verwaltung und hoffe, dass dieser a uch 
zügig umgesetzt wird.  
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller nimmt Bezug auf die vorangegangenen Diskussionsbe i-
träge.  
Die Anregung von MdR Richter, ein Fachgespräch durchzuführen, sei selbstve r-
ständlich möglich, um noch einmal vertieft in das Konzept in eine r kleineren Runde 
einzusteigen, bevor es dann wieder i m Plenum des Ausschusses behandelt wird . 
Insofern könne man ein Fachgespräch gerne durchführen. 
Er sagt zu, dass die Verwaltung das ebenfalls von MdR Richter angesprochene 
Thema „Personalkennzahlen“ bis  zur Schlussberatung der Mitteilung hier im AVR in 
irgendeiner Form aufgreifen wird, so dass man anschließend einen Überblick über 
die personelle Situation, die Altersstruktur usw. im Bereich des Ordnungs dienst hat. 
Er betont, dass ihm in dieser Debatte wi chtig sei, dass es hier nicht um Bewaffnung 
gehe, sondern um Ausrüstung. Insofern würde er diesen Ausdruck auch gerne ve r-
meiden und dem Vorsitzenden auch dafür dankbar sein, dass er soeben bereits d a-
rauf hingewiesen hat. Das, was die Verwaltung hier vorsch lage, seien Ausrüstung s-
gegenstände, die der Eigensicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen. 
Er nimmt Bezug auf die Äußerungen von MdR Detjen und teilt mit, dass er die Vo r-
stellung, eine Ordnungspartnerschaft diene dazu, dass die Polizei auf die  Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes aufpasst, für befremdlich halte und diese 
auch überhaupt keinen Anknüpfungspunkt in den gesetzlichen Grundlagen finde. Die 
Verwaltung habe eigenständige Zuständigkeiten und eigenständige Eingriffskomp e-
tenzen und sei verpflichtet, diese gesetzliche Aufgabe auch zum Wohle der Köln e-
rinnen und Kölner wahrzunehmen und tue dies auch äußerst intensiv. Er sei dem 
Ausschuss dafür dankbar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Stelle 
gelobt worden sind und dass gesagt wurde, dass die Verwaltung hier gute Arbeit leis-
tet. Genau dies sei aus seiner Sicht nämlich auch der Fall: Die Kolleginnen und Ko l-
legen leisten sehr gute Arbeit mit hohem zeitlichem und persönlichem Engagement. 
Hierfür sei er jeder einzel nen Mitarbeiterin und jedem einzelnen Mitarbeiter aus dem 
Ordnungsdienst und dem Ordnungsamt im Übrigen auch äußerst dankbar. Und g e-
nau aus diesem Grund, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tag für Tag und 
an den Veranstaltungstagen in dieser Stadt  Tag und Nacht ihren Kopf buchstäblich 
hinhalten und sich selber erheblichen Gefahren aussetzen, sei man es ihnen auch 
schuldig, ihnen die bestmögliche Ausrüstung auf ihre jeweiligen Einsätze mitzug e-

ben. Die Verwaltung sei nach langer Abwägung, dabei habe sie auch die Themen, 
die MdR Hegenbarth angesprochen hat, intensiv diskutiert, schließlich zu dem nun 
vorliegendem Ergebnis gekommen. Die Verwaltung sei der Meinung, dass die g e-
nannten Ausrüstungsgegenstände erforderlich sind, um den größtmöglichen Selbs t-
schutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich zu gewährleisten. Der Ve r-
gleich des Ordnungsdienstes mit der Polizei in Bezug auf die Ausrüstung sei aus 
seiner Sicht ein wenig hinkend. Hier spreche man im Vergleich zur Polizei beispiel s-
weise von einem Abwehrstock und nicht von einem Schlagstock. Dies sei ein völlig 
anderes Instrument als beispielsweise jenes, welches die Hundertschaften bei ihre n 
Einsätzen bei Fußballspielen oder Großdemonstrationen, die Gefahr laufen, aus dem 
Ruder zu laufen, mit sich führen. 
Er teilt mit, dass die Verwaltung die vorgestellten Maßnahmen, nicht nur aufgrund 
der Silvesternacht 2015/2016 einführen möchte. Sollte das vorliegende Konzept di e-
sen Eindruck hervorrufen, dann sei dies nicht zutreffend. Seiner A uffassung na ch 
könne man dies aus dem Konzept auch so nicht herauslesen. Selbstverständlich h a-
be die Silvesternacht den Blick für vieles zwar geschärft und manche Probleme auch 
in den Fokus gerückt, aber die Diskussion, die jetzt hier geführt wird, werde una b-
hängig von Silvestervorfällen auch in jeder anderen Großstadt unserer Republik g e-
führt. Denn das Phänomen, dass die Einsätze für einen Ordnungsdienst härter und 
die Übergriffe zahlreicher und hemmungsloser werden, würden  auch die Ordnungs-
dienste in Frankfurt, in Stuttgart, in Düsseldorf, in München, in Hamburg und in Berlin 
erleben. Insofern sei das vorliegende Konzept nicht eine Antwort auf Silvester, so n-
dern eine Antwort auf eine Entwicklung, die in den letzten Jahren an Fahrt aufg e-
nommen habe und die man zur Kenn tnis nehmen müsse, wenn man für die Zukunft 
gerüstet sein möchte. Die Verwaltung sei der Meinung, dass das Konzept eine gute 
und abgewogene Antwort auf diese Entwicklung sei, so bedenklich und bedauerlich 
diese Entwicklung selbst auch sein möge. 
Er stellt klar, dass es hier auch nicht um die Abgrenzung von Ratszuständigkeiten 
zur laufenden Verwaltung gehe, sondern um die Organisationshoheit der Oberbü r-
germeisterin als Behörde in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten des Rates. Grun d-
sätzlich handele es sich bei der Frage, mit welcher Ausrüstung die Verwaltung ihren 
gesetzlichen Pflichtaufgaben nachkommt, zunächst einmal um eine Frage, die von 
der Verwaltung autark beantwortet werden k önne. Sollten anschließend aus diesem 
Konzept beispielsweise Beschaffungsvorgäng e generiert werden, könne der Au s-
schuss selbstverständlich mit entsprechenden Beschlussvorlagen rechnen, sofern 
die entsprechenden Kriterien der Zuständigkeitsordnung dies vorsehen. Aber grun d-
sätzlich sei es zunächst einmal die Entscheidung der Verwaltung,  mit welcher Au s-
rüstung sie den Aufgaben nachkommt, die ihr von der Politik durch entsprechende 
Aufgabenstellungen und durch entsprechende Gesetzesvorgaben aufgegeben wo r-
den sind. Insofern habe die Verwaltung an dieser Stelle mit der vorliegenden Mitte i-
lung den ersten Aufschlag gemacht und werde dem Ausschuss entsprechende B e-
schlussvorlagen vorlegen, sofern Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände etc. notwe n-
dig werden. Auch heute stehe eine solche Vorlage auf der Tagesordnung: TOP 10.7, 
4-Jahres-Rahmenvertrag zur  Lieferung von Sweatjacken für Feuerwehr und Re t-
tungsdienst, 3360/2017.  
Zu der von MdR Richter angesprochenen Frage „zentral vs. dezentral“ teilt er mit, 
dass sich die Auseinandersetzung mit diesem Aspekt aus seiner Sicht für ein Fac h-
gespräch eigne. Er se lbst habe Ende letzter Woche noch einmal intensiver mit den 
Bezirksbürgermeistern über diese Frage gesprochen und dort vernommen, dass die 
Bedenken gegen eine andere Auf - bzw. Arbeitsteilung in dem Moment, in dem man 
den zukünftigen Ablauf erklärt, eigentlich dahin schwinden, da man zu dem Ergebnis 
kommt, dass es künftig mehr Präsenz der Ordnungsdienstkräfte in den Bezirken g e-

ben werde und die Bürgeramtsleitungen auch entsprechenden Zugriff bzw. entspr e-
chende Einflussmöglichkeiten haben werden. 
Abschließend wiederholt er, dass er gerne für Fachgespräche zur Verfügung steht 
und diese aus seiner Sicht kurzfristig für das neue Jahre terminiert werden können. 
 
Herr Cremer teilt mit, dass er das vorliegende Konzept äußerst gut findet. Aus seiner 
Sicht sei es rich tig, dass man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnung s-
amts die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellt.  
Er möchte wissen, ob beabsichtigt ist, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Ordnungsamtes auch einen entsprechenden Kopfschu tz in Form von Schutzhelmen 
einzuführen. Seiner Kenntnis nach wurden nämlich im Rahmen von Karneval am 
11.11.2017 Flaschen auf einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes 
geworfen. 
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass dies derzeit nicht geplant sei. 
 
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Stadtdirektor Dr. Keller für seine Ausführu n-
gen und fasst zusammen, dass der TOP nach dem Durchlauf durch die einzelnen 
Bezirksvertretungen erneut im AVR aufgerufen wird.

Mitteilung Ausschuss

5354 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2763/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 
 
Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes 
Die Verwaltung teilt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales und den Bezirksvertretungen mit: 
 
Im Rahmen der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt ist das Amt für öffentliche Ordnung Pilotamt und 
damit ein Kraftzentrum der Reform. Für die Umsetzung der Reform spielen die Pilotämter eine erheb-
liche Rolle. Das Projekt "Leitbild Ordnungsdienst 2020" ist daher ein zentraler Bestandteil der Verwal-
tungsreform und beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes. 
 
Hintergrund: 
 
Die Stadt Köln muss weiterhin in der Lage sein, die öffentliche Ordnung im gesamten Stadtgebiet mit 
ihren Ordnungsdienstkräften aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den gestiegenen Erwartungen der 
Bürgerinnen und Bürger sowie ständig neuen Anforderungen im Arbeitsalltag und bei Sonderlagen 
gerecht werden. 
 
Seit den Ereignissen der Silvesternacht 2015/201 6 erstellt die Stadt Köln im Vorfeld zu Anlässen mit 
erwartet hohen Menschenansammlungen individuelle Sicherheitsmaßnahmenpakete. Im Rahmen 
dieses erhöhten Risikomanagements und als Sicherheitspartner der Polizei ist die aktive Mitwirkung 
des Ordnungsdiens tes unerlässlich. Zusätzlich kommt es u.a. durch die stetig steigende Bevölk e-

2 
 
rungszahl der Stadt Köln und das sich kontinuierlich verändernde Freizeitverhalten der Menschen in 
Köln zu immer häufigeren Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Interessenla gen, die Einsätze 
des städtischen Ordnungsdienstes in steigendem Maße erforderlich machen, um dessen Ausgleich 
zu schaffen. Eine immer größere verbale und körperliche Gewaltbereitschaft gegenüber den Ord-
nungsdienstkräften stellt dabei eine weitere große He rausforderung für alle eingesetzten Mitarbeit e-
rinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Führungsebene dar. 
 
In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Köln bereits mit Beschluss vom 23.06.2015 ( „Mehr 
Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnun gsdienst“) zunächst eine für den Zeitraum 
2015 bis 2017 in drei Chargen gestaffelte Zusetzung von insgesamt 100 Stellen im Ordnungsdienst 
beschlossen. Aufgrund der Ereignisse an Silvester 2015/2016 in Köln wurde die zeitliche Staffelung 
mit Abänderungsbeschluss des Rates vom 15.03.2016 aufgehoben und alle Stellen zur sofortigen 
Besetzung freigegeben. 
 
Bei der Konzeptionierung des Projektes „Leitbild Ordnungsdienst 2020“ wurden die Erkenntnisse aus 
der Evaluation des auf o.g. Ratsbeschluss basierenden Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung 
durch personell verstärkten Ordnungsdienst“ berücksichtigt und gemäß des Beschlusses vom 
04.04.2017 (Änderungsantrag zu TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor 
Ort stärken – 100 zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“, AN/0547/2017) Maßnahmen zur Stär-
kung des städtischen Ordnungsdienstes erarbeitet. 
 
Dabei wurden folgende Grundsätze für den Ordnungsdienst entwickelt: 
 
 einheitlich ausgebildete Ordnungsdienstkräfte 
 optimal ausgestattete Ordnungsdienstkräfte 
 zentrale Steuerung der Ordnungsdienstkräfte 
 proaktives Handeln und deutlich sichtbare Präsenz in den Hotspots und Stadtbezirken 
 Ausweitung der Einsatzzeiten 
 Stärkung ordnungsbehördlicher Maßnahmen in den Stadtbezirken 
 verlässliche Ansprechpartner für Stadtbezirke 
 engere Abstimmung mit Polizei- und anderen Sicherheitsbehörden 
 
Zur Umsetzung dieser Einzelziele sind folgende flankierende Maßnahmen zu treffen: 
 
 Stärkung des Ordnungsdienstes in den Stadtbezirken 
 Verlagerung der Aufgaben der Bezirksordnungsdienste 
 qualitative und quantitative Verstärkung des Ordnungsdienstes 
 Optimierung der Ausbildung in verschiedenen Stufen 
 Steigerung der Attraktivität und Verringerung der Personalfluktuation 
 Anpassung der räumlichen Unterbringung 
 Ausbau des Fuhrparks 
 Stärkung der Ordnungspartnerschaften und Zusammenarbeit in den Sozialräumen 
 Optimierung des Servicetelefons 
 
Für den Einsatz und die Steuerung eines funktionsfähigen Ordnungsdienstes in einer Millionenstadt 
mit stetig steigenden Anforderungen sind die erforderlichen Ra hmenbedingungen für die Erledigung 
der täglichen – sich ändernden – Aufgaben sowie Sonderlagen zu schaffen bzw. die vorhandenen 
sukzessiv zu optimieren. 
 
Mehr zu den Einzelzielen sowie den geplanten Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnung s-
dienstes können dem in der Anlage beigefügten „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des stä d-
tischen Ordnungsdienstes“ entnommen werden.  
 
Anlage – Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes

Beratungsverlauf (11)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.12.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 13.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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01.02.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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05.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2763/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.12.2017
Erstellt
06.09.2017 08:50