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Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 "Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin"
Gem. Änderungsantrag (GUT) AN/0623/2021 vom 23.03.2021
Stand: Am 23.03.2021 im Rat endgültig abgelehnt.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (GUT)
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Ratsgruppe Die PARTEI Ratsgruppe KLIMAFREUNDE Ratsgruppe GUT Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2021 AN/0623/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 "Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Ratsgruppen bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23. März 2021 zu setzen. Beschluss: 1. Der Rat legt im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin auf der Grundlage des § 73 Abs. 1 GO NRW die Einrichtung von einen neuem Dezernat mit der Bezeichnung „III – Umwelt, Klima und Liegenschaften“ und fest. 2. Dem Dezernat werden folgende Geschäftskreise und Zuständigkeiten zugeordnet: Dezernat „III – Umwelt, Klima und Liegenschaften“: Amt für Liegenschaften (23) Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (57) Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Koordinationsstelle Klimaschutz (V/7) Eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB (V/6) Der Rat behält sich eine weitere Änderung der Geschäftskreise vor. 3. Dem Dezernat III wird über die Zuordnung der unter Ziffer 2 genannten Ämter und Dienststellen hinaus jeweils die übliche Stellenausstattung für die Dezernatsbüros zur Verfügung gestellt. 4. Die Stellen der/des Beigeordneten für das neue Dezernate III – Umwelt, Klima und Liegenschaften, sowie des/der Stadtdirektor*in Dezenat I werden gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ausgeschrieben. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Schritte durchzuführen und unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen geeignete Personalberatungsunternehmen - 2 - auszuwählen, die – parallel zu einer öffentlichen Stellenausschreibung – mit der Direktansprache von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, der Auswertung von Bewerbungsunterlagen, dem Einho- len von Referenzen, dem Führen von Auswahlgesprächen sowie einer Darstellung der Ergebnisse beauftragt werden. Sofern den Personalberatungsunternehmen neben der Direktansprache von Bewerberinnen bzw. Bewerbern weitere geeignete Sondierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, können und sollen diese auch genutzt werden. 5. Die unter 2 und 3 genannten Regelungen werden zum 24.6.2021 umgesetzt. Begründung: erfolgt mündlich Gez. Birgit Beate Dickas und Michael Hock, Die Ratsgruppe Die PARTEI Nicoline Gabrysch und John Akude, Ratsgruppe Klimafreunde Karina Syndicus und Thor Zimmermann, Ratsgruppe GUT Köln
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