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Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaffen

Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) AN/2615/2021 vom 14.12.2021

Stand: Am 14.03.2022 im Finanzausschuss geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1, Vorabauszug Rat 14.12.2021

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    Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 14.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 13. Sitzung des Rates vom 14.12.2021 öffentlich 3.1.2 Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP betreffend "Kostenher- anziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaf- fen" AN/2615/2021 Abstimmung über den Verweisungsantrag von RM Dr. Schlieben Beschluss: Die Angelegenheit wird unter Beteiligung des Finanzausschusses in den Jugendhil- feausschuss zur Entscheidung verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke., FDP, AfD und von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) zugestimmt.
  • Gem. Antrag nach § 3 (FDP) Version Rat 14.12.2021

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 AN/2615/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaffen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 aufzunehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Die Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Köln wird auf 0% herabgesetzt. Die erforderlichen Mittel sollen aus Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Produktgruppe 0606 Hilfe für jungen Menschen und ihren Familien genommen werden. Begründung: Bis zum 10.6.2021 mussten Pflege- und Heimkinder von ihrem selbst verdienten Geld bis zu 75% an das Jugendamt abgeben. Kinder und Jugendliche mit eigenem Einkommen wurden zur Finanzierung ihrer Unterbringung und Verpflegung in einer Jugendeinrichtung oder Pfle- gefamilie mit herangezogen. Diese Regelung erschwerte es jungen Menschen, selbstständig zu haushalten und sich auf ein eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Durch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde die Kostenheranziehung auf lediglich 25% gesenkt. Die Beantwortung unserer Anfrage im Jugendhilfeausschuss am 26.10.2021 hat gezeigt, dass die Verwaltung selber nicht weiß, in welcher Höhe sie Mitteln von den Kindern einfor- dert oder wie viele Kinder überhaupt von der Maßnahme betroffen sind. Das Elternhaus oder die Lebenssituation eines jungen Menschen darf nicht bestimmen, wel- che Chancen ein Mensch im Leben hat. Kinder und Jugendliche dürfen nicht dafür zur Ver- antwortung gezogen werden, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Bereits für junge Menschen müssen die Rahmen so gesteckt sein, dass sich die - 2 - eigene Selbstständigkeit in jedem Fall lohnt. Leistung und Engagement dürfen nicht durch die Heranziehung eines Kostenbeitrags bestraft werden. Viele Jugendliche empfinden auch eine 25%-Kostenheranziehung als Benachteiligung ge- genüber anderen. Man sollte Jugendliche, die Eigenverantwortung für die Zukunft überneh- men wollen, nicht auch noch zur Kasse bitten. Auch in der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 9.3.2020 im Deutschen Bundestag (Protokoll-Nr. 19/51, S. 25-26) hat die Mehrheit der Sach- verständigen die Abschaffung der Kostenheranziehung empfohlen. Es sprächen viele Grün- de für eine Abschaffung des Kostenbeitrags. Unter anderem seien das die frühere Verselbst- ständigung, die Notwendigkeit Rücklagen zu bilden und eine Sicherheit für die Zukunft. So könnten Pflege- und Heimkinder auch in Köln endlich die Chance bekommen, sich früh für ein selbstbestimmtes Leben zu engagieren. Mit freundlichen Grüßen Gez. Mike Homann Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Linke-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
  • Anlage 2, Auszug JHA 25.01.2022

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    Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2022 öffentlich 5.2.1 Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder n durch das Jugendamt abschaffen AN/2615/2021 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Die Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Köln wird auf 0 Prozent her- abgesetzt. Die erforderlichen Mittel sollen aus Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Famili- enhilfe, Produktgruppe 0606 Hilfe für jungen Menschen und ihren Familien genom- men werden. Abstimmungsergebnis • 3 Zustimmungen: SPD-Fraktion (1), FDP-Fraktion (1) , Fraktion Die Linke. (1) • 5 Gegenstimmen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3 ), CDU-Fraktion (2) • 6 Enthaltungen: AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BD KJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1) Mehrheitlich abgelehnt. Frau Körfgen (Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Ka- ven (BDKJ Erzdiözese Köln e.V.). Herr Lorenz war bei Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend. Geänderter Beschluss: Der JHA begrüßt, dass die Praxis der Heranziehung beendet werden soll. Er bittet die Verwaltung, die Spielräume des Ermessens möglichst weitgehend auszulegen. Er bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den kom. Spitzenverbänden auf die angekündigte Novellierung der Bundesgesetzgebung hinzuwirken. Er bittet die Verwaltung, den Sachverhalt vor den Haushaltsberatungen aufzubereiten. Abstimmungsergebnis • 10 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ( 3), CDU-Fraktion (2), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritäti- sche NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1) • keine Gegenstimmen • 4 Enthaltungen: SPD-Fraktion (1), FDP-Fraktion (1) , Fraktion Die Linke. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1) Einstimmig zugestimmt . Frau Körfgen (Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Ka- ven (BDKJ Erzdiözese Köln e.V.). Herr Lorenz (SPD-Fraktion) war bei Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend. Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) Fax : (0221) E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2022 öffentlich Kostenheranziehung von Pflege- und Heimkindern dur ch das Jugend- amt 0251/2022
  • Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 AN/2615/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaffen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 aufzunehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Die Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Köln wird auf 0% herabgesetzt. Die erforderlichen Mittel sollen aus Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Produktgruppe 0606 Hilfe für jungen Menschen und ihren Familien genommen werden. Begründung: Bis zum 10.6.2021 mussten Pflege- und Heimkinder von ihrem selbst verdienten Geld bis zu 75% an das Jugendamt abgeben. Kinder und Jugendliche mit eigenem Einkommen wurden zur Finanzierung ihrer Unterbringung und Verpflegung in einer Jugendeinrichtung oder Pfle- gefamilie mit herangezogen. Diese Regelung erschwerte es jungen Menschen, selbstständig zu haushalten und sich auf ein eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Durch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde die Kostenheranziehung auf lediglich 25% gesenkt. Die Beantwortung unserer Anfrage im Jugendhilfeausschuss am 26.10.2021 hat gezeigt, dass die Verwaltung selber nicht weiß, in welcher Höhe sie Mitteln von den Kindern einfor- dert oder wie viele Kinder überhaupt von der Maßnahme betroffen sind. Das Elternhaus oder die Lebenssituation eines jungen Menschen darf nicht bestimmen, wel- che Chancen ein Mensch im Leben hat. Kinder und Jugendliche dürfen nicht dafür zur Ver- - 2 - antwortung gezogen werden, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Bereits für junge Menschen müssen die Rahmen so gesteckt sein, dass sich die eigene Selbstständigkeit in jedem Fall lohnt. Leistung und Engagement dürfen nicht durch die Heranziehung eines Kostenbeitrags bestraft werden. Viele Jugendliche empfinden auch eine 25%-Kostenheranziehung als Benachteiligung ge- genüber anderen. Man sollte Jugendliche, die Eigenverantwortung für die Zukunft überneh- men wollen, nicht auch noch zur Kasse bitten. Auch in der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 9.3.2020 im Deutschen Bundestag (Protokoll-Nr. 19/51, S. 25-26) hat die Mehrheit der Sach- verständigen die Abschaffung der Kostenheranziehung empfohlen. Es sprächen viele Grün- de für eine Abschaffung des Kostenbeitrags. Unter anderem seien das die frühere Verselbst- ständigung, die Notwendigkeit Rücklagen zu bilden und eine Sicherheit für die Zukunft. So könnten Pflege- und Heimkinder auch in Köln endlich die Chance bekommen, sich früh für ein selbstbestimmtes Leben zu engagieren. Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 14.12.2021

    Rat

    TOP 3.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
  2. 25.01.2022

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 5.2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  3. 14.03.2022 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen

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