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AN/2615/2021

Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaffen

Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) 14.12.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 14.03.2022, TOP 3.1

Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

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Anlage 2, Auszug JHA 25.01.2022

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP) Version Rat 14.12.2021

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Anlage 1, Vorabauszug Rat 14.12.2021

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

3186 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 
 
AN/2615/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022 
 
Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaffen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:  
 
Die Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Köln wird auf 0% herabgesetzt. 
 
Die erforderlichen Mittel sollen aus Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, 
Produktgruppe 0606 Hilfe für jungen Menschen und ihren Familien genommen werden. 
 
Begründung: 
 
Bis zum 10.6.2021 mussten Pflege- und Heimkinder von ihrem selbst verdienten Geld bis zu 
75% an das Jugendamt abgeben. Kinder und Jugendliche mit eigenem Einkommen wurden 
zur Finanzierung ihrer Unterbringung und Verpflegung in einer Jugendeinrichtung oder Pfle-
gefamilie mit herangezogen. Diese Regelung erschwerte es jungen Menschen, selbstständig 
zu haushalten und sich auf ein eigenverantwortliches Leben vorzubereiten.  
Durch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde die Kostenheranziehung auf 
lediglich 25% gesenkt.  
 
Die Beantwortung unserer Anfrage im Jugendhilfeausschuss am 26.10.2021 hat gezeigt, 
dass die Verwaltung selber nicht weiß, in welcher Höhe sie Mitteln von den Kindern einfor-
dert oder wie viele Kinder überhaupt von der Maßnahme betroffen sind.  
 
Das Elternhaus oder die Lebenssituation eines jungen Menschen darf nicht bestimmen, wel-
che Chancen ein Mensch im Leben hat. Kinder und Jugendliche dürfen nicht dafür zur Ver-

- 2 - 
 
antwortung gezogen werden, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen 
zu können. Bereits für junge Menschen müssen die Rahmen so gesteckt sein, dass sich die 
eigene Selbstständigkeit in jedem Fall lohnt. Leistung und Engagement dürfen nicht durch 
die Heranziehung eines Kostenbeitrags bestraft werden. 
Viele Jugendliche empfinden auch eine 25%-Kostenheranziehung als Benachteiligung ge-
genüber anderen. Man sollte Jugendliche, die Eigenverantwortung für die Zukunft überneh-
men wollen, nicht auch noch zur Kasse bitten. 
 
Auch in der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 
9.3.2020 im Deutschen Bundestag (Protokoll-Nr. 19/51, S. 25-26) hat die Mehrheit der Sach-
verständigen die Abschaffung der Kostenheranziehung empfohlen. Es sprächen viele Grün-
de für eine Abschaffung des Kostenbeitrags. Unter anderem seien das die frühere Verselbst-
ständigung, die Notwendigkeit Rücklagen zu bilden und eine Sicherheit für die Zukunft.  
 
So könnten Pflege- und Heimkinder auch in Köln endlich die Chance bekommen, sich früh 
für ein selbstbestimmtes Leben zu engagieren. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2, Auszug JHA 25.01.2022

2692 Zeichen

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Wolf 
Telefon:  (0221) 221 24954 
E-Mail:  
karin.wolf1@stadt-koeln.de  
 
Datum: 26.01.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2022 
öffentlich 
5.2.1 Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder n durch das Jugendamt 
abschaffen 
AN/2615/2021 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
Die Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Köln wird auf 0 Prozent her- 
abgesetzt. 
Die erforderlichen Mittel sollen aus Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Famili- 
enhilfe, Produktgruppe 0606 Hilfe für jungen Menschen und ihren Familien genom- 
men werden. 
 
Abstimmungsergebnis 
• 3 Zustimmungen: SPD-Fraktion (1), FDP-Fraktion (1) , Fraktion Die Linke. (1) 
• 5 Gegenstimmen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3 ), CDU-Fraktion (2) 
• 6 Enthaltungen: AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BD KJ Erzdiözese Köln e.V. 
(1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. 
(1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)  
Mehrheitlich abgelehnt. 
 
Frau Körfgen (Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Ka- 
ven (BDKJ Erzdiözese Köln e.V.). 
 
Herr Lorenz war bei Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.

Geänderter Beschluss: 
 
Der JHA begrüßt, dass die Praxis der Heranziehung beendet werden soll. Er bittet 
die Verwaltung, die Spielräume des Ermessens möglichst weitgehend auszulegen. 
Er bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den kom. Spitzenverbänden auf die 
angekündigte Novellierung der Bundesgesetzgebung hinzuwirken. 
Er bittet die Verwaltung, den Sachverhalt vor den Haushaltsberatungen aufzubereiten. 
 
Abstimmungsergebnis 
• 10 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ( 3), CDU-Fraktion (2), 
AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritäti- 
sche NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), 
Sportjugend Köln e.V. (1)  
• keine Gegenstimmen 
• 4 Enthaltungen: SPD-Fraktion (1), FDP-Fraktion (1) , Fraktion Die Linke. (1), 
BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1) 
Einstimmig zugestimmt . 
 
Frau Körfgen (Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Ka- 
ven (BDKJ Erzdiözese Köln e.V.). 
 
Herr Lorenz (SPD-Fraktion) war bei Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Wolf 
Telefon:  (0221)  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  karin.wolf1@stadt-koeln.de 
Datum: 26.01.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2022 
öffentlich 
 Kostenheranziehung von Pflege- und Heimkindern dur ch das Jugend- 
amt 
0251/2022

Gem. Antrag nach § 3 (FDP) Version Rat 14.12.2021

3278 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 
 
AN/2615/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaffen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:  
 
Die Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Köln wird auf 0% herabgesetzt. 
 
Die erforderlichen Mittel sollen aus Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, 
Produktgruppe 0606 Hilfe für jungen Menschen und ihren Familien genommen werden. 
 
Begründung: 
 
Bis zum 10.6.2021 mussten Pflege- und Heimkinder von ihrem selbst verdienten Geld bis zu 
75% an das Jugendamt abgeben. Kinder und Jugendliche mit eigenem Einkommen wurden 
zur Finanzierung ihrer Unterbringung und Verpflegung in einer Jugendeinrichtung oder Pfle-
gefamilie mit herangezogen. Diese Regelung erschwerte es jungen Menschen, selbstständig 
zu haushalten und sich auf ein eigenverantwortliches Leben vorzubereiten.  
Durch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde die Kostenheranziehung auf 
lediglich 25% gesenkt.  
 
Die Beantwortung unserer Anfrage im Jugendhilfeausschuss am 26.10.2021 hat gezeigt, 
dass die Verwaltung selber nicht weiß, in welcher Höhe sie Mitteln von den Kindern einfor-
dert oder wie viele Kinder überhaupt von der Maßnahme betroffen sind.  
 
Das Elternhaus oder die Lebenssituation eines jungen Menschen darf nicht bestimmen, wel-
che Chancen ein Mensch im Leben hat. Kinder und Jugendliche dürfen nicht dafür zur Ver-
antwortung gezogen werden, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen 
zu können. Bereits für junge Menschen müssen die Rahmen so gesteckt sein, dass sich die

- 2 - 
 
eigene Selbstständigkeit in jedem Fall lohnt. Leistung und Engagement dürfen nicht durch 
die Heranziehung eines Kostenbeitrags bestraft werden. 
Viele Jugendliche empfinden auch eine 25%-Kostenheranziehung als Benachteiligung ge-
genüber anderen. Man sollte Jugendliche, die Eigenverantwortung für die Zukunft überneh-
men wollen, nicht auch noch zur Kasse bitten. 
 
Auch in der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 
9.3.2020 im Deutschen Bundestag (Protokoll-Nr. 19/51, S. 25-26) hat die Mehrheit der Sach-
verständigen die Abschaffung der Kostenheranziehung empfohlen. Es sprächen viele Grün-
de für eine Abschaffung des Kostenbeitrags. Unter anderem seien das die frühere Verselbst-
ständigung, die Notwendigkeit Rücklagen zu bilden und eine Sicherheit für die Zukunft.  
 
So könnten Pflege- und Heimkinder auch in Köln endlich die Chance bekommen, sich früh 
für ein selbstbestimmtes Leben zu engagieren. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Mike Homann      Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    Linke-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Anlage 1, Vorabauszug Rat 14.12.2021

749 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 14.12.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 13. Sitzung des Rates vom 
14.12.2021 
öffentlich 
3.1.2 Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP betreffend "Kostenher-
anziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaf-
fen" 
AN/2615/2021 
 
Abstimmung über den Verweisungsantrag von RM Dr. Schlieben 
Beschluss: 
Die Angelegenheit wird unter Beteiligung des Finanzausschusses in den Jugendhil-
feausschuss zur Entscheidung verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke., FDP, AfD und von 
RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

14.12.2021 Rat
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2615/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG)
Datum
14.12.2021
Erstellt
02.12.2021 09:43