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1094/2026

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Integrationsrat) vom 02.09.2024 betreffend "Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln – Rat 0743/2020", AN/0597/2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026, TOP 3.9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5995 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1094/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration  
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Ausschuss für Chancengerechtigkeit und 
Integration) vom 06.04.2026 betreffend "Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses 
vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln – Rat 0743/2020", 
AN/0597/2026 
Hintergrund:  
  
Mit Bezug auf den einstimmigen Beschluss des Stadtrat Köln vom 14.05.2020 sowie die da-
rauffolgenden Entwicklungen im Kontext der angestrebten Städtepartnerschaft mit einer Stadt 
südlich der Sahara sehen wir erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der bisherigen Vorge-
hensweise der Stadtverwaltung Köln.  
 
Der Ratsbeschluss sah ausdrücklich vor, die Anregung zur Städtepartnerschaft mit einer Stadt 
südlich der Sahara im Rahmen der Weiterentwicklung des Städtepartnerschaftskonzepts zu 
berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurde in Kooperation zwischen zivilgesellschaftli-
chen Akteuren, insbesondere Bündnis14 Afrika e.V., und der zuständigen Fachstelle der Stadt 
Köln ein Prozess initiiert, der zunächst zur Auswahl von Grand-Bassam (Côte d’Ivoire) führte.  
 
Nach einem Votum der Unzufriedenheit einiger zivilgesellschaftlichen Akteuren und dem Ver-
weis auf unzureichende Kapazitäten dieser Stadt kam der Prozess jedoch faktisch zum Erlie-
gen, ohne dass ein transparenter und nachvollziehbarer Neustart erfolgt ist.  
 
Parallel dazu wurde – insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges ge-
gen die Ukraine – im Jahr 2022 und weiterführend 2024 - die Projektpartnerschaft mit der 
Stadt Dnipro politisch priorisiert und zügig umgesetzt. Die humanitäre Motivation hierfür ist 
nachvollziehbar. Dennoch wirft das Vorgehen grundlegende Fragen hinsichtlich politischer Pri-
oritätensetzung, Verlässlichkeit und Gleichbehandlung auf.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
Frage 1: 
Wie erklärt die Stadtverwaltung, dass der einstimmig gefasste Beschluss des Rates vom 
14.05.2020 zur Berücksichtigung einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara 
bis heute faktisch nicht umgesetzt wurde, obwohl dieser politisch legitimiert und ausdrücklich 
gewünscht war?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Der genannte Beschluss fiel zeitlich in den Beginn der COVID-19-Pandemie, so dass es bei 
der Umsetzung bereits zu Beginn zu einer Verzögerung kam. Kurz darauf verschoben sich mit 
dem Beginn der Vollinvasion Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 die strategischen

2 
 
Prioritäten in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Metropolen Europas, die 
sich in den vergangenen Jahren verstärkt im Sinne von „Urban Diplomacy“ als Akteure auf der 
internationalen Bühne verstehen, sind von dieser Neu-Ausrichtung insofern analog betroffen. 
Als Folge dessen hat der Rat der Stadt Köln entschieden, eine Projektpatenschaft mit Dnipro 
in der Ukraine einzugehen, die im vergangenen Jahr in einer vollwertigen Städtepartnerschaft 
mündete.  
 
Zum einen hat die Stadt Köln, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Herausfor-
derungen mit dem Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, nicht ausreichend 
Ressourcen, um im Abstand weniger Jahre weitere Partnerschaften einzugehen. Zum ande-
ren ist die Stadt Köln mit 23 Partnerstädten weltweit derzeit Deutschlands alleiniger Rekord-
halter, weshalb die baldige Ergänzung um weitere Städte wenig opportun erscheint. 
 
Frage 2: 
Warum wurde nach dem Abbruch des Prozesses um Grand-Bassam kein transparenter, 
strukturierter und partizipativer Auswahlprozess für alternative Städte initiiert, obwohl weiterhin 
Interesse aus Städten wie Benin-City, Nairobi und weiteren Städten sowie von zivilgesell-
schaftlichen Akteuren bestand?  
 
Antwort der Verwaltung:  
s. Antwort zu 1) 
 
Frage 3: 
Wie erklärt die Stadt die offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen der konsequent voran-
getriebenen Projektpartnerschaft mit Dnipro und dem gleichzeitigen Stillstand bzw. Abbruch 
der Partnerschaftsinitiative mit einer Stadt südlich der Sahara?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Eine Ungleichbehandlung findet nicht statt. Vielmehr können die zum Vorantreiben neuer 
Partnerschaften benötigten Ressourcen nur einmal aufgewendet werden, s. Antwort zu 1). 
 
Frage 4: 
Wie ist die wiederholt kommunizierte Begründung fehlender finanzieller Mittel für afrikanische 
Partnerschaften mit den nachweislich mobilisierten Ressourcen für die Projektpartnerschaft 
mit Dnipro (inkl. Delegationsreisen, Empfänge und Kooperationsmaßnahmen) vereinbar?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Partnerschaft mit Dnipro profitiert von einer umfangreichen Förderkulisse auf allen Ebe-
nen. So können beispielsweise mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand - wohl 
aber mit bedeutendem dahinterliegenden Personalaufwand - Förderungen etwa der SKEW 
(Servicestelle Kommunen in der Einen Welt), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung, des Auswärtigen Amts, der Europäischen Union oder des 
Landes NRW in Anspruch genommen werden, beispielsweise um Hilfsgüter zu beschaffen 
und zu versenden. Diese Fördermöglichkeiten für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
bestehen derzeit in diesem Umfang für keine andere Region der Welt.  
 
Frage 5: 
Wie bewertet die Stadtverwaltung die Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen 
und internationaler Partner, die das Verhalten der Stadt als intransparent, respektlos oder so-
gar diskriminierend wahrnehmen, und welche konkreten Schritte werden unternommen, um 
verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Verwaltung bedauert, dass die aktuelle Haushalts- und Ressourcenlage eine Umsetzung 
des Ratsbeschlusses derzeit nicht ermöglicht. Sie steht, wie bereits mehrfach kommuniziert, 
weiterhin für einen direkten Dialog zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1094/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.04.2026
Erstellt
16.04.2026 15:01