1094/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Integrationsrat) vom 02.09.2024 betreffend "Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln – Rat 0743/2020", AN/0597/2026
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 1094/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) vom 06.04.2026 betreffend "Anfrage zur Missachtung des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 zur Städtepartnerschaftspolitik der Stadt Köln – Rat 0743/2020", AN/0597/2026 Hintergrund: Mit Bezug auf den einstimmigen Beschluss des Stadtrat Köln vom 14.05.2020 sowie die da- rauffolgenden Entwicklungen im Kontext der angestrebten Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara sehen wir erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der bisherigen Vorge- hensweise der Stadtverwaltung Köln. Der Ratsbeschluss sah ausdrücklich vor, die Anregung zur Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara im Rahmen der Weiterentwicklung des Städtepartnerschaftskonzepts zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurde in Kooperation zwischen zivilgesellschaftli- chen Akteuren, insbesondere Bündnis14 Afrika e.V., und der zuständigen Fachstelle der Stadt Köln ein Prozess initiiert, der zunächst zur Auswahl von Grand-Bassam (Côte d’Ivoire) führte. Nach einem Votum der Unzufriedenheit einiger zivilgesellschaftlichen Akteuren und dem Ver- weis auf unzureichende Kapazitäten dieser Stadt kam der Prozess jedoch faktisch zum Erlie- gen, ohne dass ein transparenter und nachvollziehbarer Neustart erfolgt ist. Parallel dazu wurde – insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges ge- gen die Ukraine – im Jahr 2022 und weiterführend 2024 - die Projektpartnerschaft mit der Stadt Dnipro politisch priorisiert und zügig umgesetzt. Die humanitäre Motivation hierfür ist nachvollziehbar. Dennoch wirft das Vorgehen grundlegende Fragen hinsichtlich politischer Pri- oritätensetzung, Verlässlichkeit und Gleichbehandlung auf. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: Wie erklärt die Stadtverwaltung, dass der einstimmig gefasste Beschluss des Rates vom 14.05.2020 zur Berücksichtigung einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara bis heute faktisch nicht umgesetzt wurde, obwohl dieser politisch legitimiert und ausdrücklich gewünscht war? Antwort der Verwaltung: Der genannte Beschluss fiel zeitlich in den Beginn der COVID-19-Pandemie, so dass es bei der Umsetzung bereits zu Beginn zu einer Verzögerung kam. Kurz darauf verschoben sich mit dem Beginn der Vollinvasion Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 die strategischen 2 Prioritäten in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Metropolen Europas, die sich in den vergangenen Jahren verstärkt im Sinne von „Urban Diplomacy“ als Akteure auf der internationalen Bühne verstehen, sind von dieser Neu-Ausrichtung insofern analog betroffen. Als Folge dessen hat der Rat der Stadt Köln entschieden, eine Projektpatenschaft mit Dnipro in der Ukraine einzugehen, die im vergangenen Jahr in einer vollwertigen Städtepartnerschaft mündete. Zum einen hat die Stadt Köln, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Herausfor- derungen mit dem Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, nicht ausreichend Ressourcen, um im Abstand weniger Jahre weitere Partnerschaften einzugehen. Zum ande- ren ist die Stadt Köln mit 23 Partnerstädten weltweit derzeit Deutschlands alleiniger Rekord- halter, weshalb die baldige Ergänzung um weitere Städte wenig opportun erscheint. Frage 2: Warum wurde nach dem Abbruch des Prozesses um Grand-Bassam kein transparenter, strukturierter und partizipativer Auswahlprozess für alternative Städte initiiert, obwohl weiterhin Interesse aus Städten wie Benin-City, Nairobi und weiteren Städten sowie von zivilgesell- schaftlichen Akteuren bestand? Antwort der Verwaltung: s. Antwort zu 1) Frage 3: Wie erklärt die Stadt die offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen der konsequent voran- getriebenen Projektpartnerschaft mit Dnipro und dem gleichzeitigen Stillstand bzw. Abbruch der Partnerschaftsinitiative mit einer Stadt südlich der Sahara? Antwort der Verwaltung: Eine Ungleichbehandlung findet nicht statt. Vielmehr können die zum Vorantreiben neuer Partnerschaften benötigten Ressourcen nur einmal aufgewendet werden, s. Antwort zu 1). Frage 4: Wie ist die wiederholt kommunizierte Begründung fehlender finanzieller Mittel für afrikanische Partnerschaften mit den nachweislich mobilisierten Ressourcen für die Projektpartnerschaft mit Dnipro (inkl. Delegationsreisen, Empfänge und Kooperationsmaßnahmen) vereinbar? Antwort der Verwaltung: Die Partnerschaft mit Dnipro profitiert von einer umfangreichen Förderkulisse auf allen Ebe- nen. So können beispielsweise mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand - wohl aber mit bedeutendem dahinterliegenden Personalaufwand - Förderungen etwa der SKEW (Servicestelle Kommunen in der Einen Welt), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung, des Auswärtigen Amts, der Europäischen Union oder des Landes NRW in Anspruch genommen werden, beispielsweise um Hilfsgüter zu beschaffen und zu versenden. Diese Fördermöglichkeiten für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit bestehen derzeit in diesem Umfang für keine andere Region der Welt. Frage 5: Wie bewertet die Stadtverwaltung die Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen und internationaler Partner, die das Verhalten der Stadt als intransparent, respektlos oder so- gar diskriminierend wahrnehmen, und welche konkreten Schritte werden unternommen, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung bedauert, dass die aktuelle Haushalts- und Ressourcenlage eine Umsetzung des Ratsbeschlusses derzeit nicht ermöglicht. Sie steht, wie bereits mehrfach kommuniziert, weiterhin für einen direkten Dialog zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1094/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 16.04.2026 15:01